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Superliga-Projekt beschleunigt UEFA-Monopolmacht-Zerfall

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(causasportnews / red. / 23. September 2021) Derzeit weiss niemand, wo das «Projekt Superliga» hinführen wird. Die Vereinigung von Top-Klubs, die ausserhalb des Europäischen Fussball-Verbandes UEFA (ein Verein mit Sitz in Nyon am Genfersee) eine Alternative zur «cash cow» des Verbandes, der Champions League, realisieren will, ist zwar in einem ersten Anlauf am Sport- und Machtmonopol der UEFA gescheitert (vgl. dazu auch causasportnews vom 28. April 2021), doch so schnell geben die Klubs der Vereinigung, die zwischenzeitlich von zwölf auf drei aktive Mitglieder (Real Madrid, FC Barcelona, Juventus Turin; vgl. causasportnews vom 29. August 2021) geschrumpft ist, nicht auf. Die UEFA und auch der Weltfussballverband FIFA mit Sitz in Zürich liessen zwar ihre Muskeln gegen die sezessionswilligen Klubs richtig spielen und drohten allen Klubs mit Verselbständigungsgelüsten mit Sanktionen, insbesondere mit dem Ausschluss aus den UEFA-Wettbewerben. Doch das Thema ist nach wie vor aktuell. Die Superliga-Klubs, gemäss eigener Ankündigung die «Vereinigung der Besten der Besten», haben es zwar zu spüren bekommen, dass das Fussball-Monopol der Verbände (hier der UEFA und der FIFA) nur schwer aufzuweichen oder gar zu knacken sein wird, doch sie geben nicht auf und haben u.a. juristische Schritte gegen die UEFA eingeleitet. Die vom Kontinentalverband angedrohten, zwischenzeitlich «ausser Kraft gesetzten» Sanktionen (Ausschluss von allen UEFA-Wettbewerben) wollen die Klubs mit Verselbständigungs-Gelüsten nicht akzeptieren. Eine entsprechende Klage gegen die UEFA ist in Madrid hängig. Das zuständige Handelsgericht wird wohl demnächst entscheiden und anordnen, dass die UEFA die angedrohten Sanktionen gegen die Top-Klubs aufheben muss. Ein derartiges Urteil wäre ein erster wichtiger, juristischer Schritt, um das eh schon fragile UEFA-Machtmonopol im organisierten Fussball zu sprengen. Ein entsprechender Entscheid würde bedeuten, dass der Kontinentalverband, gemäss Schweizerischem Vereinsrecht eine selbständige Sektion des Weltverbandes FIFA (ebenfalls ein Verein nach Schweizerischem Recht), durchaus damit rechnen muss, dass früher oder später ein Konkurrenzwettbewerb zur «Champions League» ausserhalb des Fussball-Monopols installiert wird. Dass die (Erfolg-)«Reichen» auch im Fussball unter sich sein wollen, lässt sich auch durch zementierte Monopole und Kartelle nicht verhindern.

Europarecht begünstigt eine Fussball-«Super League»

© UEFA

(causasportnews / red. / 29. August 2021) Weshalb sollen wohlhabende, europäische Top-Fussballklubs nicht noch wohlhabender werden und sich weiterhin mit weniger wohlhabenden Klubs im Rahmen der «cash cow» im europäischen Klub-Fussball, der Champions League, solidarisieren müssen? – Das ist die Grundidee von zwölf Top-Klubs in Europa, die im Frühjahr die Schaffung einer Elite-Liga ausserhalb des Fussball-Verbandswesens (konkret des Europäischen Kontinentalverbandes UEFA) anstrebten. Innert ein paar Tagen scheiterten sie allerdings (einstweilen) kläglich. Statt zwölf sezessionswillige Klubs waren und sind es nun nur noch drei (Real Madrid, FC Barcelona und Juventus Turin). Die Macht des Faktischen, die Potenz der UEFA, hatte die Sezession der Begüterten, zu denen etwa auch der FC Bayern München zählte, vorerst gebremst. Doch die drei verbliebenen Vereine der «Super League» haben ihr Vorhaben nicht aufgegeben. Im Gegenteil. Sie sind nach wie vor der Überzeugung, dass eine Top-Liga ausserhalb des organisierten Verbandswesens, sinnvoll ist und Zukunftschancen hat. Die ersten Abspaltungsbestrebungen wurden im Frühjahr, vor Beginn der Fussball-Europameisterschaft, vom europäischen Kontinentalverband noch abgeblockt; letztlich geht es darum, den Wert des Parade-Wettbewerbs im europäischen Fussball, die Champions League, nicht zu entwerten und die Fussball-Solidarität (die Schwachen machen die Starken stark und stärker, verbleiben aber im Wettbewerb) hochzuhalten. Von Solidarität mit den Schwächeren und Schwachen wollen die sezessionswilligen Klubs nichts (mehr) wissen und forcieren ihre Sezessions-Pläne weiter. Obwohl offiziell derzeit nur die drei genannten Klubs aktiv an der Geburt der «Super League» arbeiten, haben die Verbände, insbesondere die UEFA, und die Sezessions-Willigen schon einmal ihre Juristen in Stellung gebracht. Tendenziell herrscht die Meinung vor, dass das EU-Wettbewerbsrecht die Monopolstellung der UEFA mit Blick auf eine Verselbständigung der Besten und die Organisation eines Elite-Wettbewerbs alles andere als begünstigt. Allfällige UEFA-Sanktionen, die Rede war auch schon von Ausschluss der Klubs, die man an sich im Boot halten will, gegenüber den Abtrünnigen sind wohl null und nichtig. Letztlich dürfte das finale, juristische Wort in dieser Angelegenheit vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gesprochen werden. Das Europarecht begünstigt die Schaffung der Elite-Liga im europäischen Fussball zweifellos. Die Super-Klubs sind sich allerdings bewusst, dass sie für die Umsetzung ihrer Pläne auf den Goodwill der Fussball-Fans angewiesen sind. Ohne treues und zahlendes Publikum ist auch eine Eliteliga ein Papier-Tiger oder ein flügellahmes Marketing-Vehikel. Was die Gunst des Publikums anbelangt, liegen die Dinge noch im Argen. Das wollen die Klubs derzeit mit einer Charme- und Werbeoffensive ändern. PR-Aktivisten werden schon einmal in Stellung gebracht. Lediglich mit für sie begünstigenden Gerichtsurteilen werden die europäischen Top-Klubs die Sezession von der UEFA nicht bewerkstelligen können. Doch früher oder später wird die UEFA das Monopol im europäischen Klubfussball wohl nicht mehr für sich alleine beanspruchen können und die «Milch» der Fussball-cash cow «Champions League» (indirekt) mit den Besten der Besten teilen müssen.

FC Sion inszeniert erneut ein juristisches Gemetzel

(causasportnews / red. / 6. Juni 2020) Bekanntlich gibt es diverseste Möglichkeiten, um sich lächerlich zu machen. Oder um aufzufallen, oder um zu querulieren. Authentische Beispiele hierfür liefert regelmässig der FC Sion, der von einem schillernden Präsidenten (manchmal auch ins Elend) geführt wird. Im organisierten Fussball kursiert längst das Bonmot, dass nur ein verrückter oder irgendwie in Not geratener Spieler beim Klub im Wallis einen Vertrag unterschreibt. Der Präsident ist dann auch dafür bekannt, mit Angestellten des Klubs, Spielern, Trainern, engen Mitarbeitern, „ruppig“ umzugehen. Des liebstes Feindbild des FC Sion sind aber die Organisationseinheiten im Fussball. Da legt man sich nicht nur mit der Swiss Football League (SFL) und dem nationalen Verband (SFV) an, sondern zwischendurch auch einmal mit den internationalen Verbänden UEFA oder FIFA (vgl. auch causasportnews vom 1. Juni 2020). Allerdings praktisch immer erfolglos. Nun hat der unberechenbare Präsident wieder einmal ein juristisches Gemetzel angezettelt, das letztlich allerdings schlicht rechtsmissbräuchlich ist und wohl auch von den Adressaten der juristischen Botschaften aus dem Wallis so qualifiziert werden könnte. So hat die Generalversammlung der SFL vor einer Woche über die Fortsetzung der Fussball-Meisterschaft 2019/2020 im Zuge von „Corona“ entschieden und mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Meisterschaft am 19. Juni 2020 fortzusetzen. Weil Professional-Verträge in der Regel bis jeweils 30. Juni befristet sind, die Meisterschaft nun aber über dieses Datum hinaus weitergeführt wird, kann es durchaus sein, dass einigen Klubs die Spieler ausgehen. Sicher dem FC Sion, der noch im März immerhin neun Spieler ausserordentlicherweise auf die Strasse gesetzt hat. Der Klub hat dann alles getan, um eine Weiterführung der Meisterschaft – in seinen Augen eine veritable Wettbewerbsverzerrung – zu verhindern, so auch im Rahmen der Liga-Versammlung. Nun moniert der FC Sion Nachteile für kleine Klubs, weil die Spieler oft auf Leihbasis verpflichten und etliche solcher Leihverträge im Walliser Klub per 30. Juni 2020 beendet sind. Die FC Sion fordert nun von der Schweizerischen Wettbewerbskommission eine Untersuchung gegen die SFL, der Liga, welcher er als Mitglied selber angehört. Als marktbeherrschendes Unternehmen habe die SFL mit dem Beschluss betreffend Weiterführung der Meisterschaft unfaire, wettbewerbsverzerrende Wettkampfbedingungen geschaffen und die Monopolstellung missbraucht, argumentieren die Anwälte aus dem Wallis. An sich gäbe es für solche Eingaben nur eine Erledigungsart: Ab in den Papierkorb. Doch die Wettbewerbskommission ist selbstverständlich gehalten, derartige Eingaben formell zu behandeln, auch wenn sie inhaltlichen Nonsens bilden. Allerdings hat sie die Möglichkeit, derartiges, juristisches Querulantentum mit einem „Nichteintreten“ zu erledigen. Auch wenn der FC Sion juristisch einmal mehr auf dem Holzweg herumirrt, erreicht er zumindest ein Ziel: Für Unruhe, Zoff und provozierte Publizität ist gesorgt. Es kann ja auch Freude und Genugtuung bereiten, Gerichte, Behörden und die Liga, der man angehört, zu piesacken und zu beüben. Und der unberechenbare Präsident des Klubs ist bekannt dafür, durchwegs auch auf den „Mann“ zu spielen, wenn seinen kruden Ideen Substantielles gegenüber gestellt wird. Es entspricht einer notorischen Tatsache, dass sich jeweils mindestens die halbe Welt einschüchtern lässt, wenn der FC Sion zu juristischen Amok-Läufen ansetzt. Doch irgendwann könnt das Fass auch zum Überlaufen gebracht werden: Es mehren sich die Stimmen innerhalb und ausserhalb der SFL, welche wohl aufgrund dieser Aktivitäten eine Ausschliessung des FC Sion aus der Liga und somit aus dem organisierten Fussball befürworten. Es fragt sich nur, wer den Mut hat, einen solchen Antrag einzubringen.