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Erfolgreich unsympathischer FC Barcelona

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(causasportnews / red. / 24. August 2022) Wie schnell der Wind drehen kann: Während Jahrzehnten genoss der renommierte und erfolgreiche Klub FC Barcelona die Sympathien weit über Katalonien und Spanien hinaus, nicht nur wegen des langjährigen, altruistischen Zusammenwirkens mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen «unicef». Damit ist jetzt Schluss, zumindest für einen Moment. Die Ursache für diese emotionale Zäsur, die den Sympathieverlust bewirkt (hat), liegt natürlich im pekuniären Umfeld des Klubs. Dieser ist hoch verschuldete, und um das finanzielle Gleichgewicht nach Ligavorgaben zu erreichen, werden in der katalonischen Metropole auch nicht so feine Methoden angewandt (vgl. auch causasportnews vom 12. August 2022). Im Bestreben, die Neuzuzüge zu finanzieren und die Lohnliste gleichzeitig zu entlasten, kommen auch unorthodoxe, bzw. unfeine Methoden zur Anwendung. Weil die «Neuen» um jeden Preis gewollt sind und «Alte» sich aus langfristigen Verträgen nicht einfach so herausdrängen lassen wollen, wird ein probates Mittel im täglichen Arbeitskampf zu Hilfe genommen: Mobbing, im Sinne psychologischer Kriegsführung. In Barcelona wird dies seitens der Klubleitung praktiziert, und die «Barça»-Fans leisten ihre Beiträge auf den Tribünen, indem die Vertrags-Störefriede nach Möglichkeit gnadenlos ausgepfiffen und desavouiert sowie bei jeder sich bietenden Gelegenheit in den sozialen Netzwerken attackiert werden. Einen Psycho-Krieg ganz schlimmer Art hat der 31jährige Dänische Spieler Martin Braithwaite, gegen den die Klubleitung und die Fans eine konzentrierte Kampagne führen, um ihn von der Lohnliste wegzumobben, zu ertragen. Nicht die stilvolle, spanische Art, aber was soll’s. Nachdem zu Beginn der spanischen Meisterschaft 2022/23 der FC Barcelona im ersten Ligaspiel der Saison nicht über ein torloses Unentschieden hinauskam, klappte es in Spiel Nummer 2 umso besser: Neuzuzug Robert Lewandowski steuerte gleich zwei Tore zum 4:1-Sieg des «neuen» FC Barcelona gegen Real Sociedad San Sebastian bei. Das bedeutet derzeit Rang 5 in der Tabelle. Der bemitleidenswerte Martin Braithwaite war schon gar nicht mehr im Einsatz. «Barça ist besonders – besonders unsympathisch», titelte etwa die Zürcher «Sonntags-Zeitung» (14. August 2022). Aber eben, was soll’s: Im aktuellen Fussball zählt der Erfolg; der Rest ist vernachlässigbar. Das gilt auch dann, wenn es um Sympathien oder Antipathien geht; Empathie sei dabei einmal ganz auf der Seite gelassen. Müsste die Sympathie als relevanter Gradmesser im Spitzensport qualifiziert werden, wäre der über München hinaus nicht gerade von externen Liebesbezeugungen aller Art verwöhnte FC Bayern München («mir san mir») wohl ein ganz gewöhnlicher Fussballklub. Davon kann etwa der ehemalige Bayern- und derzeitige Barcelona-Spieler Robert Lewandowski ein Lied singen.

Die Besonderheiten des Fussballgeschäftes

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(causasportnews / red. / 12. August 2022) Dass das Fussballgeschäft ein besonderer Geschäftszweig darstellt, ist hinlänglich bekannt. In dieser Branche herrschen eigene Gesetzmässigkeiten. Im Zentrum stehen dabei selbstverständlich die Akteure, die Spieler (weniger – horribile est dictu – die Spielerinnen). Zudem wird der ökonomische Grundsatz, dass mehr Geld eingenommen werden soll als ausgegeben werden darf, regelmässig zumindest relativiert.

Das Beispiel FC Barcelona: Der katalanische Renommierklub ist seit Jahren ver- und überschuldet, offenbar im dreistelligen Millionenbereich. Das hindert jedoch die Spanier nicht, in jeder Transferperiode richtig Geld, das eigentlich nicht verfügbar ist, auszugeben. Auch jetzt wieder. So wurden Robert Lewandowski (vom FC Bayern München), Jules Koundé (vom FC Sevilla) und Raphael Dias Belloli, «Raphinha» genannt (von Leeds United), für ungefähr 160 Millionen Euro übernommen. Dass im Moment noch nicht alle Spielberechtigungen 2022/2023 für diese Akteure und auch für weitere Kaderspieler, die seit geraumer Zeit beim FC Barcelona unter Vertrag stehen, vorliegen, dürfte damit zusammenhängen, dass die Spanische Liga derzeit untersucht, ob der FC Barcelona auch tragbar wirtschaftet. Die wirtschaftliche Not macht erfinderisch, und der Klub hat nun offensichtlich künftige TV-Rechte verpfändet, um damit Kredite abzusichern. Das Tafelsilber von morgen wird also heute zur Erreichbarkeit tragbarer, wirtschaftlicher Verhältnisse verscherbelt. Wichtig ist zur Herbeiführung entspannterer, wirtschaftlicher Verhältnisse die Einhaltung von Gehalts-Obergrenzen. Aktuelle Spieler werden im Moment angehalten und im Weigerungsfall genötigt, zumindest auf Teile der vereinbarten Gehälter zu verzichten. Teure Spieler, auf die man tendenziell verzichten möchte, werden etwa regelrecht weggemobbt, um längerfristige Arbeitsverträge mit vereinbarten, horrenden Salärierungen nicht mehr erfüllen zu müssen. Diesbezüglich steht beispielsweise der Niederländer Frenkie De Jong auf der Abschussliste der Katalanen.

Das Beispiel Manchester United: In diesem Klub sorgt seit Wochen die «Personalie Cristiano Ronaldo» für Schlagzeilen. Nachdem Manchester United die Qualifikation für die Champions League verpasst hat, hat der 37jährigen Superstar, der sich im Herbst seiner Fussballkarriere befindet, das Interesse am Klub, für den er schon 2003 – 2006 tätig war, verloren. An sich will Cristiano Ronaldo weg. Derzeit existiert wohl kein Klub auf dieser Welt, der die pekuniären Vorstellungen des Portugiesen erfüllen möchte und Cristiano Ronaldo zudem, was ebenso wichtig ist, eine Fussball-Erfolgsgarantie geben könnte.

Nochmals Manchester United: Der englische Klub hat zweifelsfrei an Strahlkraft verloren, obwohl er immer noch eine edle Marke abgibt. Doch Sonderbares hat sich nun im Bereich des Marketings ereignet: Da wurde vor eineinhalb Jahren eine fünfjährige Partnerschaft zwischen dem englischen Klub und der Deutschen IT-Unternehmung «TeamViewer» mit Pauken und Trompeten aus der Taufe gehoben. Die Vereinbarung, die bis 2026 dauert, spült dem Klub jährlich 50 Millionen Euro in die Kasse. Nun ist kommuniziert worden, dass sich die Partner nach Ablauf der fünfjährigen Vertragszeit trennen würden. Welcher Marketing-Wert ein derartiger Deal, der noch fast vier Jahre dauern soll, beigemessen werden kann, bleibt wohl das Geheimnis vor allem von «TeamViewer». Fakt ist, dass die Aktienkurse des Deutschen Unternehmens seit der Bekanntgabe des Deals nur noch gesunken sind und sich nicht mehr erholt haben; die Aktien haben seither 80 Prozent an Wert verloren. Gewisse Vorkommnisse im Fussballgeschäft sind eben eigenen und besonderen Gesetzmässigkeiten unterworfen.

Wie erwartet: Barcelona statt Basta

(causasportnews / red. / 17. Juli 2022) Es kam so, wie es kommen musste und so, wie erwartet: Robert Lewandowskis Zeit beim FC Bayern München ist abgelaufen. Der wohl derzeit beste Stürmer der Welt wechselt zum FC Barcelona. Der noch bis im nächsten Jahr laufende Arbeitsvertrag des 33jährigen Polen mit dem Münchner Nobel-Klub ist gegen eine Vertragsauskaufszahlung von rund 50 Millionen Euro (Gesamtpaket) vorzeitig beendet worden. Dass der Top-Fussballer letztlich seinen Wechselwunsch durchsetzen konnte, entspricht den Gesetzmässigkeiten im Professional-Fussball, wenn sich ein Spieler trotz laufenden Vertrages verändern will. Gereizt auf das Thema Robert Lewandowski und den thematisierten Wechsel zum FC Barcelona angesprochen, beendete der Vorstandsvorsitzende der FC Bayern München AG, Oliver Kahn, die Diskussionen hierüber vor ein paar Wochen auf seine Art und Weise. Mit einem «Basta», genug des Schwurbelns, wies der «Titan» auf den noch bis 2023 laufenden Vertrag hin, den es zu erfüllen gelte – Ende der Diskussion eben. Jetzt heisst es in der «Causa Robert Lewandowski» doch «Barcelona statt Basta», wie die Medien vermelden. Der FC Barcelona, der das Rennen um Robert Lewandowski gemacht hat, war sich über den Ausgang des vor einiger Zeit angezogenen Transfers ziemlich sicher, ja, konnte sicher sein (causasportnews vom 5. Juni 2022). Für den polnischen Nationalspieler ist es wohl die letzte Chance, nochmals richtig und mit besseren Erfolgsaussichten als mit dem FC Bayern München im europäischen Top-Fussball mitzumischen. Mit den Münchnern den elften Deutschen Meistertitel in Serie anzupeilen, war für ihn verständlicherweise zuwenig herausfordernd. In Spanien wird Robert Lewandowski die Möglichkeit geboten, in die Fussstapfen des Kult-Fussballspielers Lionel Messi zu treten. Derweil werden in München trotz des Transfersegens die Wunden geleckt. Die Vertragsverlängerung von Serge Gnabry wird nach dem Abgang von Robert Lewandowski etwa so irre enthusiastisch gefeiert wie die Rückkehr des abgehalfterten Dieter Bohlen in die Jury von «Deutschland sucht den Superstar» in der Musik-Branche. Nie die Hoffnung und den Glauben an das Unmögliche aufgeben, und vor allem keine Schwäche zeigen – das gilt in den Eventsegmenten Sport und Musik gleichermassen.

«Causa Robert Lewandowski”: Die Phase der “Experten»

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(causasportnews / red. / 5. Juni 2022) Der in «causasportnews» (31. Mai 2022) angekündigte wahrscheinliche Abgang des Top-Skorers des FC Bayern München, Robert Lewandowski, wird immer wahrscheinlicher; oder gar ziemlich sicher. Mit medialem Getöse haben sich die Beteiligten schon einmal selber in Stellung gebracht. Der abwanderungswillige Spieler sieht sich bereits an seiner neuen, wahrscheinlichen Wirkungsstätte (Barcelona?) um, der FC Bayern München weist auf den noch ein Jahr dauernden Arbeitsvertrag mit dem 33jährigen Polen hin und zeigt, wohl taktisch bedingt, Entschlossenheit, dessen Ansinnen nicht zu entsprechen. Zeit also für die Phase der Rechts- und anderer Experten, die von den Medien nun gleichsam als Evangelisten herumgeboten werden. Und wie es halt so ist mit den Sachverständigen, wird die Sach- und Rechtslage auf der aktuell bewirtschafteten Ebene in den Augen des Publikums nur noch verzwickter und desaströser. Selbstverständlich ist die deutsche «Bild»-Zeitung, wen wundert’s?, ein bedeutendes Sprachrohr von wem auch immer; in dieser «Causa Robert Lewandowski», nicht verwunderlich, von Bayern München. Vor allem wird in und mit diesem Medium Druck erzeugt – vor allem in Richtung des Spielers. Die Medien sind heute vor allem Interessenvertreter mit willfährigen Journalistinnen und Journalisten an den medialen Machthebeln in den «News-Räumen». So lässt die besagte Zeitung den in München unglücklich gewordenen Top-Spieler schon mal einschüchtern («Staranwalt warnt Weltfussballer vor Vertragstrick», «Bild» vom 4. Juni 2022). Der berühmteste, von «Bild» ins juristische Rennen um Robert Lewandowski geschickte Sportrechtler des Landes weist dabei auf «Paragraph 17 der FIFA-Statuten» hin. Dort sollen die Folgen einer Vertragsauflösung ohne triftigen Grund normiert sein. Ein kleines Detail im künftig zu erwartenden Expertenstreit, der nun vom Intelligenzblatt mit den grossen Buchstaben und den bunten Bildchen, lanciert wird: Art. 17 der FIFA-Statuten regelt etwas ganz anderes; gemeint war jedoch in der «Bild»-Zeitung wohl das FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern, das in Art. 17 Vertragsauflösungen «ohne triftigen Grund» und deren Folgen behandelt. «Bild» und der «Staranwalt» haben es vielleicht ansatzweise richtig gedacht; über das Details, dass sich in diesem Reglement keine «Paragraphen», sondern «Artikel» finden, lässt sich hinwegsehen…Es liegt nun am «Spiegel», hier pro Spieler entgegen zu halten.

Ob dieser medial-juristische «Knaller» zu einem nun wohl folgenden Meinungsstreit der Experten und Star-Juristen ausarten wird, scheint möglich; das entsprechende «Medien-Pingpong» ist aber wohl vorprogrammiert. Dabei darf durchaus auch übersehen werden, dass ein Spieler mit einem befristeten Arbeitsvertrag aus diesem Kontrakt auch vorzeitig herauskommt, etwa aus sog. «wichtigem Grund». Es können sich dann allenfalls höchstens die Fragen der Folgen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung stellen.

Wie dem auch sei: In den Wettbüros darf getrost darauf gesetzt werden, dass Robert Lewandowski in der Saison 2022/23 das Trikot des FC Bayern München nicht mehr tragen wird. Jedoch: Affaire à suivre jedenfalls auch hier.

1 Milliarde Euro für einen Vertragsausstieg

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(causasportnews / red. / 19. Oktober 2021) Es wird immer bunter, wenn es um Vertrags-Ausstiegsklauseln in Fussballer-Kontrakten, geht. Erst gut vier Jahre sind vergangen, als sich die Welt über die Folgen einer Vertragsauskaufsklausel empörte, die den französische Klub FC Paris Saint-Germain veranlasste, 222 Millionen Euro für den Übertritt des Spielers Neymar da Silva Santos Junior nach Spanien zu überweisen. Selbstverständlich belief sich das Übertritts-Paket auf weit mehr als diese Schnapszahl-Summe; der Transfer des Brasilianers vom FC Barcelona dürfte die Katari von Paris Saint-Germain rund eine halbe Milliarde Euro gekostet haben. Der FC Barcelona scheint nach dem einträglichen Geschäft mit dem brasilianischen Super-Star Blut geleckt zu haben und schraubt nun weiter an der Vertragsauskaufs-Spirale – und wie! Die Katalanen haben ihrem Talent und spanischen Nationalspieler Pedro Gonzalez Lopez, derzeitiger Marktwert ca. 80 Millionen Euro, im Zuge einer Vertragsverlängerung zumindest schon einmal pekuniäre Fesseln angelegt. Will der Spieler während der Arbeitsvertragszeit aus dem Kontrakt aussteigen, muss ein interessierter Klub eine satte Milliarde Euro hinblättern – nur für den Vertragsauskauf wohlverstanden. Ein Irrsinn im bezahlten Fussball, würde man meinen. Doch niemand regt sich, anders als beim Neymar-Transfer vor vier Jahren, darüber noch auf. Auch die Welt des Fussballs ist aus den Fugen geraten, und die im Vertrag zwischen dem FC Barcelona und dem 18jährigen Mittelfeldspieler festgeschriebene Vertragsauskaufssumme ist auch den Medien nur eine Randnotiz wert. Wetten, dass auch diese horrende Auslösesumme dereinst von irgendeinem Klub sogar bezahlt wird, wenn sich der Youngster weiter so entwickelt?

Superliga-Projekt beschleunigt UEFA-Monopolmacht-Zerfall

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(causasportnews / red. / 23. September 2021) Derzeit weiss niemand, wo das «Projekt Superliga» hinführen wird. Die Vereinigung von Top-Klubs, die ausserhalb des Europäischen Fussball-Verbandes UEFA (ein Verein mit Sitz in Nyon am Genfersee) eine Alternative zur «cash cow» des Verbandes, der Champions League, realisieren will, ist zwar in einem ersten Anlauf am Sport- und Machtmonopol der UEFA gescheitert (vgl. dazu auch causasportnews vom 28. April 2021), doch so schnell geben die Klubs der Vereinigung, die zwischenzeitlich von zwölf auf drei aktive Mitglieder (Real Madrid, FC Barcelona, Juventus Turin; vgl. causasportnews vom 29. August 2021) geschrumpft ist, nicht auf. Die UEFA und auch der Weltfussballverband FIFA mit Sitz in Zürich liessen zwar ihre Muskeln gegen die sezessionswilligen Klubs richtig spielen und drohten allen Klubs mit Verselbständigungsgelüsten mit Sanktionen, insbesondere mit dem Ausschluss aus den UEFA-Wettbewerben. Doch das Thema ist nach wie vor aktuell. Die Superliga-Klubs, gemäss eigener Ankündigung die «Vereinigung der Besten der Besten», haben es zwar zu spüren bekommen, dass das Fussball-Monopol der Verbände (hier der UEFA und der FIFA) nur schwer aufzuweichen oder gar zu knacken sein wird, doch sie geben nicht auf und haben u.a. juristische Schritte gegen die UEFA eingeleitet. Die vom Kontinentalverband angedrohten, zwischenzeitlich «ausser Kraft gesetzten» Sanktionen (Ausschluss von allen UEFA-Wettbewerben) wollen die Klubs mit Verselbständigungs-Gelüsten nicht akzeptieren. Eine entsprechende Klage gegen die UEFA ist in Madrid hängig. Das zuständige Handelsgericht wird wohl demnächst entscheiden und anordnen, dass die UEFA die angedrohten Sanktionen gegen die Top-Klubs aufheben muss. Ein derartiges Urteil wäre ein erster wichtiger, juristischer Schritt, um das eh schon fragile UEFA-Machtmonopol im organisierten Fussball zu sprengen. Ein entsprechender Entscheid würde bedeuten, dass der Kontinentalverband, gemäss Schweizerischem Vereinsrecht eine selbständige Sektion des Weltverbandes FIFA (ebenfalls ein Verein nach Schweizerischem Recht), durchaus damit rechnen muss, dass früher oder später ein Konkurrenzwettbewerb zur «Champions League» ausserhalb des Fussball-Monopols installiert wird. Dass die (Erfolg-)«Reichen» auch im Fussball unter sich sein wollen, lässt sich auch durch zementierte Monopole und Kartelle nicht verhindern.

Europarecht begünstigt eine Fussball-«Super League»

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(causasportnews / red. / 29. August 2021) Weshalb sollen wohlhabende, europäische Top-Fussballklubs nicht noch wohlhabender werden und sich weiterhin mit weniger wohlhabenden Klubs im Rahmen der «cash cow» im europäischen Klub-Fussball, der Champions League, solidarisieren müssen? – Das ist die Grundidee von zwölf Top-Klubs in Europa, die im Frühjahr die Schaffung einer Elite-Liga ausserhalb des Fussball-Verbandswesens (konkret des Europäischen Kontinentalverbandes UEFA) anstrebten. Innert ein paar Tagen scheiterten sie allerdings (einstweilen) kläglich. Statt zwölf sezessionswillige Klubs waren und sind es nun nur noch drei (Real Madrid, FC Barcelona und Juventus Turin). Die Macht des Faktischen, die Potenz der UEFA, hatte die Sezession der Begüterten, zu denen etwa auch der FC Bayern München zählte, vorerst gebremst. Doch die drei verbliebenen Vereine der «Super League» haben ihr Vorhaben nicht aufgegeben. Im Gegenteil. Sie sind nach wie vor der Überzeugung, dass eine Top-Liga ausserhalb des organisierten Verbandswesens, sinnvoll ist und Zukunftschancen hat. Die ersten Abspaltungsbestrebungen wurden im Frühjahr, vor Beginn der Fussball-Europameisterschaft, vom europäischen Kontinentalverband noch abgeblockt; letztlich geht es darum, den Wert des Parade-Wettbewerbs im europäischen Fussball, die Champions League, nicht zu entwerten und die Fussball-Solidarität (die Schwachen machen die Starken stark und stärker, verbleiben aber im Wettbewerb) hochzuhalten. Von Solidarität mit den Schwächeren und Schwachen wollen die sezessionswilligen Klubs nichts (mehr) wissen und forcieren ihre Sezessions-Pläne weiter. Obwohl offiziell derzeit nur die drei genannten Klubs aktiv an der Geburt der «Super League» arbeiten, haben die Verbände, insbesondere die UEFA, und die Sezessions-Willigen schon einmal ihre Juristen in Stellung gebracht. Tendenziell herrscht die Meinung vor, dass das EU-Wettbewerbsrecht die Monopolstellung der UEFA mit Blick auf eine Verselbständigung der Besten und die Organisation eines Elite-Wettbewerbs alles andere als begünstigt. Allfällige UEFA-Sanktionen, die Rede war auch schon von Ausschluss der Klubs, die man an sich im Boot halten will, gegenüber den Abtrünnigen sind wohl null und nichtig. Letztlich dürfte das finale, juristische Wort in dieser Angelegenheit vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gesprochen werden. Das Europarecht begünstigt die Schaffung der Elite-Liga im europäischen Fussball zweifellos. Die Super-Klubs sind sich allerdings bewusst, dass sie für die Umsetzung ihrer Pläne auf den Goodwill der Fussball-Fans angewiesen sind. Ohne treues und zahlendes Publikum ist auch eine Eliteliga ein Papier-Tiger oder ein flügellahmes Marketing-Vehikel. Was die Gunst des Publikums anbelangt, liegen die Dinge noch im Argen. Das wollen die Klubs derzeit mit einer Charme- und Werbeoffensive ändern. PR-Aktivisten werden schon einmal in Stellung gebracht. Lediglich mit für sie begünstigenden Gerichtsurteilen werden die europäischen Top-Klubs die Sezession von der UEFA nicht bewerkstelligen können. Doch früher oder später wird die UEFA das Monopol im europäischen Klubfussball wohl nicht mehr für sich alleine beanspruchen können und die «Milch» der Fussball-cash cow «Champions League» (indirekt) mit den Besten der Besten teilen müssen.

Superliga-Gründerklubs geben sich unbeugsam

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(causasportnews / red. / 28. April 2021) Zwar ist es insbesondere dem Europäischen Fussballverband (UEFA) gelungen, die Klub-Sezessionsbestrebungen mit Blick auf eine eigenständige, europäische Superliga (ESL, European Super League) niederzuschlagen (causasportnews vom 22. April 2021). Zwar bröckelte die Front renommierter Klubs der ESL nach dem Bekanntwerden der Revolution im organisierten Fussball rasch, doch ganz vom Tisch scheint das Thema nicht zu sein. Die UEFA hat es verstanden, die Fans gegen die angeblich geldgierigen Klubs, welche sich vom Solidaritätsgedanken der Verbände lösen wollten, aufzubringen und die abtrünnigen Klubs zu Feindbildern zu stempeln. Kapitalisten mit Hang zu Solidarität sind immer noch beliebter als (reiche) Klubs, welche sich von den Idealen des heiligen Martin entfernt haben; Teilen ist weniger das Ding der Begüterten. Aber insbesondere wohlhabende Klub-Exponenten innerhalb des organisierten Verbandsfussballs sind immer umstritten. Der Hass auf den TSG Hoffenheim-Präsidenten Dietmar Hopp («Geld schiesst keine Tore») zum Beispiel ist ebenso sprichwörtlich wie rational unbegründbar. Wer sich den Erfolg im Fussball erkaufen will, real oder vermeintlich, wird zur Zielscheibe des Fussball-Proletariats. Mit der Sezession begüterter Klubs, welche allerdings teils von Schuldenbergen beinahe erdrückt werden, kam dennoch zuviel des kumulierten Fussball-Kapitals zusammen. Das bedeutete das einstweilige Scheitern der ESL in der ursprünglich angedachten Form. Allerdings dürfte diese kapitalistische Revolution im Fussball Spuren hinterlassen. Der Kampf um Solidarität wird weitergehen. Das weiss auch die UEFA, deren Präsident den in der ESL verbliebenen Klubs (Real Madrid, FC Barcelona, AC Milan und Juventus Turin) erneut mit Konsequenzen, auch juristischer Art, gedroht hat. Geforderte Verlautbarungen dieser vier unbeugsamen Klubs, die ESL als «beerdigt» zu erklären, blieben bis zur Stunde aus. Das letzte Wort, ob es künftig weiterhin nur eine ESL im Schosse der UEFA geben wird (im Rahmen der bestehenden Champions League, die soeben reformiert, sprich weiter aufgebläht worden ist) oder ob sich die Klubs dereinst in einer eigenen ESL organisieren wollen, wird noch lange nicht gesprochen sein. Als ganz unrealistisch dürfte die Sezession im Spitzenfussball zumindest auf lange Sicht jedenfalls nicht qualifiziert werden.

Explodierende und explosive Fussballspieler-Saläre

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(causasportnews / red. / 26. Februar 2021) Obwohl der organisierte Sport trotz «Corona» einigermassen geordnet und kalkuliert stattfinden kann, wenn auch in «Blasen» und durchwegs unter Ausschluss der unmittelbaren Publikums-Öffentlichkeit, sorgen dessen Randerscheinungen immer wieder für Schlagzeilen. Dazu gehören die Saläre der Fussballspieler. Vor allem natürlich die Entschädigungen der Millionäre in kurzen Hosen, die sich in der Krise generell wenig solidarisch zeigen und vor allem auf ihre eigenen, pekuniären Vorteile bedacht sind. Aktuelles Beispiel hierfür ist der Super-Star des FC Barcelona, Lionel Messi. Der Argentinier in den Diensten der Katalonen ist für den FC Barcelona etwa die halbe Miete wert – auf dem Spielfeld und im Rahmen der Vermarktung des Klubs. Dafür streicht der kleine Argentinier mit dem grossem Fussballerherz ein erkleckliches Salär ein, wie kürzlich bekannt geworden ist; ein Faktum, dass die Diskussion um horrende, immer noch explodierende Fussballer-Saläre befeuert hat. Seit der Saison 2017/18 und bis zum Vertragsende am 30. Juni dieses Jahres wird Lionel Messi für seine Dienste im Solde des FC Barcelona ungefähr 555 Millionen Euro brutto eingestrichen haben. Das macht ein Salär von über 200 000 Euro pro Tag aus. Die Zahlen wurden aufgrund von Indiskretionen bekannt und werden seit Tagen vor allem von Medien insbesondere in Spanien seziert. Dabei wird u.a. darauf hingewiesen, dass Lionel Messi das Geld, das er einstreicht und wie eine schwäbische Hausfrau verwaltet (für Grosszügigkeit ist der Top-Star im Barcelona-Ensemble nicht bekannt), nicht stiehlt, sondern es redlich verdient. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass ein Aspekt nicht zu verkennen sei: Den Arbeitgeber des Spielers, den FC Barcelona, drücken im Moment Verbindlichkeiten von mehr als einer Milliarde Euro. Es kommt hinzu, dass der Klub ein paar weitere Grossverdiener unter Vertrag hat und selbst auf der Ersatzbank jeweils ein paar hundert Millionen Euro an Fussballer-Marktwert untätig herumsitzen. Trotz «Corona» und der für den Sport dadurch verbundenen Restriktionen werden die Spielersaläre im Top-Segment weiter ansteigen. Der FC Barcelona ist hierfür nur ein Beispiel. Die Entschädigungen für Lionel Messi gelten in der katalanischen Metropole letztlich als Investition.

Im Zusammenhang mit den immer noch hohen Salären bei den Fussball-Professionals ist die vor allem juristische Diskussion um die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts als Schutzrecht für Fussball-Millionäre neu belebt worden. Dabei ist es eher von untergeordneter Bedeutung, dass im organisierten Fussball weltweit befristete, meist mehrjährige, Arbeitsverträge abgeschlossen werden (in der Regel vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres). Vor allem Arbeitsrechtler, vorwiegend aus der linken Ecke, verneinen die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts auf Top-Verdiener tendenziell. Ihrer Meinung nach soll das Arbeitsrecht auf Spitzenverdiener im Sport nur (noch) eingeschränkt zur Anwendung kommen. Das alles entscheidende Kriterium bezüglich der Anwendbarkeit oder Nicht-Anwendbarkeit des Arbeitsrechts im Top-Sport, nicht nur im Fussball, wären dann die Salärhöhen. Allerdings müssten dann wohl ebenso auch die Entschädigungen von sog. Top-Managern in diversen Branchen im Rahmen von Arbeitsverträgen hinterfragt werden. Das Thema ist auf jeden Fall einigermassen explosiv. Nicht nur bezüglich der explodierenden Spieler-Saläre, sondern allgemein.

Mehr zu diesem Thema vgl. aktuell in der Dissertation von Alexander Wagner, Die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts auf Spitzenverdiener, Verlag Duncker & Humblot, Berlin, 2019; zudem sei auf die Besprechung der Arbeit in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport» 1/2021 hingewiesen (www.causasport.org).

EU-Kommission erleidet Schlappe gegen den FC Barcelona

(causasportnews / red. / 27. Februar 2019) Die EU-Kommission und deren Wettbewerbskommissarin, Margrethe Vestager (Dänemark) haben erneut eine Niederlage erlitten, diesmal gegen den FC Barcelona. Gewiss, gegen den FC Barcelona darf man (in der Regel allerdings auf dem Spielfeld) verlieren, aber diese juristische Niederlage dürfte für die alles andere als wettbewerbsfreundlich bekannte EU-Kommission besonders schmerzen. Schiedsrichter der Partie zwischen der EU-Kommission und dem FC Barcelona war das Gericht der Europäischen Union. Weil die Übungs-Anlagen der EU-Kommission durchwegs alles andere als einfach sind, sei der Sachverhalt nur gerafft wiedergegeben: Im Zentrum der gerichtlichen Auseinandersetzung stand das EU-Beihilferecht. Die Kommission beanstandete, dass das spanische Recht dem Top-Klub einen mit den Beihilfe-Regularien der EU nicht zu vereinbarenden Vorteil gewähre. Der FC Barcelona als Verein geniesst eine günstigere Besteuerung als Kapitalgesellschaften, die stärker als Vereine besteuert werden. Vor rund 30 Jahren wurden – mit Ausnahmen – alle Vereine im Professional-Sport gezwungen, sich in Kapitalgesellschaften umzuwandeln. Der FC Barcelona durfte aufgrund der damaligen Rechtslage ein Verein bleiben und profitiert so von einer günstigeren Besteuerung als wenn sich die Katalanen als Kapitalgesellschaft hätten organisieren müssen. Die EU-Kommission warf dem FC Barcelona vor, sich durch diese Konstellation und den so generierten Mehr-Mitteln einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft zu haben. Die EU verlangte, dass der spanische Staat dem FC Barcelona Nachforderungen zu stellen habe, was der Klub aber nicht akzeptierte. Nun entschied das Gericht der EU gegen die EU-Kommission und monierte insbesondere, es sei nicht nachgewiesen worden, dass die spanische Regelung den Katalanen überhaupt einen Vorteil verschafft hätte; bezüglich dieser Beurteilung müssten alle bedeutenden steuerlichen Aspekte in Betracht gezogen werden, was die Kommission aber unterlassen habe. Die EU-Kommission kann den Entscheid innerhalb von zwei Monaten an der Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter ziehen. – In einem ähnlichen, ebenfalls vom Gericht der EU beurteilten Vorgang blieb Athletic Bilbao sieglos – wie oft auch im Spiel auf dem grünen Rasen gegen den FC Barcelona.