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Vor der unbeliebtesten Fussball-WM-Endrunde

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(causasportnews / red. / 10. November 2022) Bald geht’s los in Katar mit der in den Winter gelegten Fussball-WM-Endrunde 2022. Seit der Vergabe der Turniere an Russland (2018) und Katar (2022) im Jahr 2010 sind die Filet-Stücke des internationalen Fussball-Marketings 2018 und 2022 zur Ungeniessbarkeit verkommen. Russland 2018 ist noch einigermassen passabel über die Fussball-Bühne gebracht worden (das dortige Regime hat sein wahres Gesicht erst später gezeigt), doch bezüglich Katar, der Wüstenstaat, in dem ab dem 20. November unwiderruflich der Sport dominieren wird, herrscht auf diesen Austragungsort gemünzt ein mundiales Heulen und Zähneknirschen. Kurz vor dem Turnier-Start in der Vorweihnachtszeit wird es immer grotesker, was «Katar» anbelangt. Es sei an dieser Stelle nicht mehr wiederholt, was derzeit und immer heftiger gegen den Wüstenstaat als Ausrichter des wichtigsten Sport-Events auf dem Planeten vorgebracht wird. Bis zum WM-Endrundenstart in ein paar Tagen werden sich die Kritiken in ihrer Heftigkeit noch steigern und die Negativ-Spirale wird sich immer noch heftiger drehen. Insbesondere in den Medien wird derzeit alles mobilisiert, was geeignet ist, die herannahende Sport-Katastrophe zu erklären und zu werten. Die moderne Empörungsgesellschaft ist empfänglich für solche News.

Zum Beispiel der ehemalige Präsident des Internationalen Fussballverbandes (FIFA), Joseph Blatter. Nach seinem Freispruch im Strafverfahren um frühere FIFA-Zahlungen an den ehemaligen UEFA-Präsidenten (und FIFA-Exekutivkomitee-Mitglied), Michel Platini (vgl. etwa causasportnews vom 8. Juli 2022) , wittert der 86jährige Walliser vor allem emotionale Morgenluft und äussert sich zu Katar engagiert und sarkastisch wie zu Themen aller Art in seinen besten Zeiten. Den Medien hat er verraten, dass er die Vergabe des Top-Ereignisses als «Irrtum» und als Machwerk des mit Katar verbandelten Michel Platini qualifiziere; dieser habe den Austragungsort USA auch aus Eigennutz verhindert. Der Vorgänger des ungeliebten, aktuellen FIFA-Präsidenten hätte die WM-Endrunde 2022 lieber den USA zur Durchführung übertragen, dies vor allem auch aus sport- und verbandspolitischen Gründen (Amerika wird die Endrunde nun 2026 zusammen mit Kanada und Mexiko durchführen). Insbesondere echauffiert sich Joseph Blatter bezüglich des Umstandes, dass die französische Politik (damals mit dem Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy) schwergewichtig über Michel Platini die Weichen zugunsten von Katar stellte. Die Beziehungen zwischen Katar und Frankreich sind auf verschiedenen Ebenen derart intensiv, dass etwa der französische Spitzenklub Paris Saint-Germain massgeblich von den Katari dominiert, beherrscht und finanziert wird. Wieder einmal schiesst Geld eben doch Tore.

Das mediale und sonstige Kesseltreiben gegen den Austragungsort in der Wüste wird nun wohl bis zum Anpfiff des Eröffnungsspiels zwischen Katar und Ecuador anhalten. Joseph Blatter zeigt sich (wohl zurecht) zuversichtlich, dass ab dem 20. November dann nur noch der Ball im Zentrum des globalen Interesses stehen oder gespielt wird. Nach dem Finalspiel am 18. Dezember dürfte das «Kapitel Katar» dann zu Ende geschrieben sein, die Probleme um den Austragungsort werden kaum mehr jemanden interessieren, die Welt dürfte sich mit Katar arrangieren, und FIFA-Präsident Gianni Infantino wird am Sonntagabend des 18. Dezembers verlauten lassen, dass die WM-Endrunde in Katar die Beste war, welche die Welt je gesehen hat.

Bundesanwaltschaft verbrennt weiterhin Geld in der Strafsache Joseph Blatter und Michel Platini

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(causasportnews / red. / 20. Oktober 2022) Wer gedacht hätte, nach den klaren Freisprüchen für Joseph Blatter und Michel Platini am Bundesstrafgericht in Bellinzona (vgl. auch causasportnews vom 8. Juli 2022) würde die Anklagebehörde des Bundes, die Bundesanwaltschaft, sich nun darauf besinnen, der Geldverbrennung in dieser Causa ein Ende zu setzen, sieht sich getäuscht oder wieder einmal in den weltfremden Kosmos der Bundesanwaltschaft zurückversetzt. Die Anklagebehörde gelangt an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts und will an dieser Instanz die Freisprüche gegen die ehemaligen Fussball-Top-Funktionäre in Schuldsprüche mit geradezu magischer Kraft in Schuldsprüche verwandeln lassen. Im Zusammenhang mit einer Zwei-Millionen-Zahlung des Fussball-Weltverbandes (FIFA) unter dem Präsidium von damals Joseph Blatter an Michel Platini verlangte die Anklagebehörde eine Verurteilung wegen Betrugs und weiterer Wirtschaftsdelikte. Am Bundesstrafgericht erlitt die Bundesanwaltschaft im Hochsommer allerdings eine krachende Niederlage; die beiden Angeklagten liefen mit Total-Freisprüchen im Gepäck und mit zugesprochenen Entschädigungen aus dem Gerichtssaal. Das Verfahren hatte die Schweiz bis zu jenem Zeitpunkt Millionen gekostet und dem Land international einen grandiosen Image-Schaden beschert. Die unsinnige Geldverschwendung zu Lasten der Steuerzahlenden geht nun aber zufolge der Anrufung der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts durch die Bundesanwaltschaft weiter. Offensichtlich gebärdet sich der neue oberste Ermittler und Ankläger aus dem beschaulichen Kanton Nidwalden, Stefan Blättler, geradezu «beratungs-immun», denn Rechtsexperten gehen davon aus, dass die am Bundesstrafgericht erfolgten Freisprüche nicht mehr zu kippen sein werden. Es wird also auch in dieser Sache weiterhin Geld der öffentlichen Hand zum Fenster hinausgeworfen. Geschickter, bzw. opportunistischer scheint sich die Privatklägerin FIFA in diesem Verfahren zu verhalten und wird im Berufungsverfahren nicht mehr aktiv. Mit gutem Grund: Immerhin versenkt auch die FIFA mit unnötigen Verfahren, die durchwegs im juristischen Desaster endeten, Geld zuhauf. Am Zürichberg dürfte die Erkenntnis eingekehrt sein, dass Geld, welches so vergeudet wird, das Vereinsvermögen des Verbandes massiv schädigt und dass das für die aktuelle Führung des Weltverbandes durchaus persönliche, verbandsrechtliche Konsequenzen haben könnte. Keine Rolle spielt für die streitlustige Bundesanwaltschaft, die einmal mehr einer juristischen Apokalypse entgegensegelt, der Umstand, den immerhin bald 87jährige Joseph Blatter, der in seinem Funktionärsleben kaum alles falsch gemacht haben dürfte (vgl. auch causasportnews vom 15. Juli 2022), auch einmal zur Ruhe kommen zu lassen…

Empathie war allerdings noch nie die Stärke der Ermittlungs- und Anklagebehörde des Bundes.

Freispruch für Joseph Blatter und Michel Platini – gerät Gianni Infantino nun in Bedrängnis?

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(causasportnews / red. / 8. Juli 2022) Das war vorauszusehen (vgl. etwa causasportnews vom 12. Juni 2022): Der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und der Ex-UEFA-Präsident Michel Platini sind vom Schweizerischen Bundesstrafgericht in Bellinzona von allen strafrechtlichen Vorwürfen bezüglich einer Bezahlung von zwei Millionen Franken seitens des Weltfussballverbandes unter der damaligen Führung des jetzt 86jährigen Wallisers an den heute 67jährigen Ex-Fussballspieler und Top-Fussball-Funktionär freigesprochen worden. Kein Betrug, keine Wirtschaftsdelikte, keine Urkundenfälschungen – für das Gericht in der Schweizer Sonnenstube Tessin war der Vorgang eine klare Sache. Die zwei Millionen wurden im Rahmen eines Beratervertrages bezahlt, eines Vehikels, wie es in der Schweiz gang und gäbe ist. Für die beiden mit Schimpf und Schande aus ihren Ämtern und Funktionen gejagten Funktionäre bedeutet dieser Freispruch eine besondere Genugtuung, für die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist er eine veritable Katastrophe. Die Untersuchungs- und Anklagebehörde des Bundes mit durchwegs wenig Fachkompetenz und Exponenten mit umso grösserem Geltungsdrang richten der Schweiz mit ihren oft unüberlegten Aktivitäten permanent Schaden zu, und zwar nicht nur in pekuniärer Hinsicht (die Untersuchung gegen Joseph Blatter und Michel Platini sowie die Anklageerhebung dürften den Schweizer Staat Millionen kosten). Vor allem unternimmt diese Behörde mit hohem Filz-Potential mit Anklagen, wie nun dieser in Bellinzona, alles, um dem Ruf der Schweiz als «Bananenrepublik» (dies insbesondere die Qualifikation des langjährigen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger) gerecht zu werden. Nebenbei: Die in Bellinzona Angeklagten und nun Freigesprochenen werden von den Schweizer Steuerzahlern mit Zehntausenden von Franken entschädigt; Joseph Blatter wird aus der Staatskasse überdies eine Genugtuung bezahlt.

Die herbe Niederlage der Bundesanwaltschaft ist letztlich auch eine Schlappe für den Weltfussballverband FIFA, der im Prozess als geschädigte Partei (!) auftrat und permanent alles tut, um den verhasst gewordenen ehemaligen FIFA-Präsidenten zu drangsalieren. Das Urteil, wenn es denn rechtskräftig werden wird (es kann noch an das Schweizerische Bundesgericht gezogen werden), könnte insbesondere zum Bumerang für den amtierenden FIFA-Präsidenten Gianni Infantino werden. Der 52jährige Nachfolger von Joseph Blatter profitierte 2015 von diesem Vorgang der angeblich ungerechtfertigten Zahlung der FIFA an Michel Platini. Der designierte Nachfolger von Joseph Blatter wurde deswegen als Kandidat für das FIFA-Präsidium ausgeschlossen – und Gianni Infantino erbte. Was sich damals in dieser Causa genau zutrug, und insbesondere, ob Michel Platini damals trickreich aus dem Präsidenten-Rennen geworfen worden war, wird nun wohl in nächster Zeit ans Licht kommen. Sollte der damalige UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino ein Doppelspiel gespielt haben und auf unreelle Weise mitgeholfen haben, Michel Platini nicht auf den FIFA-Thron steigen zu lassen, sind seine Tage als FIFA-Präsident wohl gezählt. Interessant dürfte nun die Abklärung werden, wer wann und wie die Bundesanwaltschaft auf den Zwei-Millionen-Deal zwischen der FIFA und Michel Platini aufmerksam gemacht hat. Affaire à suivre also.

Justizposse um Joseph Blatter und Michel Platini in der Schweizer Sonnenstube

Michel Platini darf es mit Humor nehmen: „Die Zeit vergeht, aber die Farben bleiben dieselben“…

(causasportnews / red. / 12. Juni 2022) Bereits eine gute Woche dauert der Strafprozess gegen die ehemaligen Fussball Top-Funktionäre Joseph Blatter und Michel Platini am Bundesstrafgericht in Bellinzona. Obwohl noch gute drei (Prozess-)Wochen bevorstehen, bis am 8. Juli 2022 die Urteile verkündet werden sollen, ist eines klar: Vor allem der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter sorgt für eine regelrechte Demaskierung der Schweizer Justiz, die in Bellinzona wohl einer der grössten Pleiten in ihrer Geschichte erleben wird. Eine Anklage durch eine inkompetente Behörde (Bundesanwaltschaft), ein Gericht in der Sonnenstube der Schweiz (Bundessstrafgericht), das niemand so richtig ernst nimmt, und eine Anklage, die dem ehemaligen FIFA-Präsidenten und seinem damals vorgesehenen Nachfolger im höchsten Weltfussballverbands-Amt eine perfekte Show-Bühne liefert – das ist der Stoff für diese Justizposse, die den Schweizer Steuerzahlern letztlich wohl ein paar Millionen Franken kosten wird. Nicht nur nach den ersten Prozesstagen in Bellinzona zweifelt eigentlich niemand daran, dass Joseph Blatter und Michel Platini im Juli mit überwältigenden Freisprüchen im Gepäck ihre Heimreisen antreten werden. An sich war es völlig unverständlich, dass überhaupt Anklage gegen den 86jährigen Schweizer sowie den 66jährigen Franzosen, der einst bei AS Saint-Etienne und Juventus Turin Erfolg an Erfolg reihte und 1984 mit Frankreich Fussball-Europameister wurde, erhoben wurde. Aus dem sattsam bekannten «FIFA-Komplex» rechnete sich die Anklagebehörde in diesem Fall wohl die grössten Chancen aus, auch einmal einen Prozesssieg landen zu können. Die Vorhalte gegenüber den beiden Funktionären sind in sachverhaltsmässiger Hinsicht glasklar: Die FIFA, personifiziert durch Joseph Blatter, hat Michel Platini für Beratungsleistungen, was auch immer darunter zu verstehen sein soll, zwei Millionen Franken bezahlt. Da der Rechtsgrund dieser Zahlung unklar ist, wurde nach jahrelangen Untersuchungshandlungen Anklagen wegen Vermögensdelikten und wegen Urkundenfälschung erhoben. Die Tatsache der Zahlung der FIFA an Michel Platini ist unbestritten, einzig der Grund der Zahlung bleibt bis jetzt und auch nach der ersten Prozesswoche im Dunkeln. Und wird es wohl auch bleiben. Es fehlen letztlich die Beweise, dass die beiden ehemaligen Funktionäre die ihnen vorgeworfenen Strafbestimmungen erfüllt haben. Daran, dass den angeklagten Fussball-Oldies z.B. ungetreue Geschäftsführung nachgewiesen werden könnte, glauben offenbar nicht einmal die Anklagevertreter so richtig. Auf der Bühne der Justiz inszeniert sich Joseph Blatter wohl ein letztes Mal als Show-Talent und entlarvt die Anklage gegen ihn als Rachefeldzug von wem auch immer. Bei seinen Auftritten vor Gericht führt der bejahrte Walliser, der ab und zu von gesundheitlichen Schwächen befallen wird, die Schweizer Justiz regelrecht ad absurdum. Geradezu peinlich mutet zudem etwa der Umstand an, dass ein Richter des Bundesstrafgerichts, der vorher, auch im «FIFA-Komplex», als Ermittler tätig war, nun ähnlich eines «Kronzeugen» der Anklage aufgetreten ist. Der Mann, zwischenzeitlich nach dem unrühmlichen Abgang bei der Bundesanwaltschaft nun eben Richter in Bellinzona, ist zudem in einem anderen Verfahrensteil des «FIFA-Komplexes» zwischenzeitlich selber Mit-Beschuldigter! Derartige Vorkommnisse sind letztlich das Resultat der kleinmassstäblichen Verhältnisse in der Schweiz, welche den in allen Staatsgewalten grassierenden «Filz» begünstigen.

Es dürfen nun getrost Wetten darauf abgeschlossen werden, dass die beiden ehemaligen Fussball-Funktionäre am 8. Juli 2022 freigesprochen werden und sich an satten Entschädigungen erfreuen dürfen. Die Tessiner Justizposse um Geld und Geist im Professional-Fussball wird die Ansicht im Ausland bestärken, dass die Schweiz zur «Bananenrepublik» verkommen ist, wie es der ehemalige Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) und im Sommermärchen-Prozess freigesprochene Dr. Theo Zwanziger bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu sagen pflegt. Recht hat er leider, und der laufende Prozess in Bellinzona wird ihn in seiner Meinung bestärken.

Meuchelte FIFA-Präsident Gianni Infantino Michel Platini?

Giani Infantino: Hat er oder hat er nicht?
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(causasportnews / red. / 23. Mai 2022) Am 8. Juni 2022 müssen sich der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und der langjährige UEFA-Präsident und frühere FIFA-Präsidentschaftskandidat Michel Platini vor dem Bundessstrafgericht in Bellinzona verantworten. Es geht dabei um die (Un-)Rechtmässigkeit einer Zahlung von zwei Millionen Franken aus der Kasse des Weltfussballverbandes an Michel Platini, die von Josef Blatter unkorrekterweise veranlasst worden sein soll, so die Anklage; ungetreue Geschäftsbesorgung heisst das im Juristen-Jargon.

In diesem Zusammenhang gewinnt nun eine neue Entwicklung um den amtierenden FIFA-Präsidenten Gianni Infantino an Bedeutung. Im Zentrum steht dabei ein Geheimgespräch im Berner Hotel «Schweizerhof», an dem der damalige UEFA-Generalsekretär und heutige FIFA-Präsident Gianni Infantino teilgenommen haben soll. Sicher waren zudem auch der Walliser Staatsanwalt und Infantino-Freund Rinaldo Arnold, der damalige Bundesanwalt Michael Lauber sowie der Mediensprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, mit von der Partie. Gegen diese vier Personen laufen seit geraumer Zeit Strafuntersuchungen wegen Amtsmissbrauchs, Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung, bzw. wegen Anstiftung hierzu. Seit Jahren wird gemutmasst, was an diesem sog. «Schweizerhof»-Treffen der FIFA-Delegation mit Ex-Bundesanwalt Michael Lauber besprochen und gedealt wurde und zudem, wer an diesem Gespräch, neben den vier genannten Personen, teilgenommen hat. Aufgrund eines Aktengesuchs wird nun die Rolle um einen «fünften Mann», der im Nobelhotel «Schweizerhof» in Bern dabei gewesen sein soll, thematisiert (vgl. hierzu auch causasportnews vom 1. April 2020). Gemunkelt wird, dass es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft handeln soll.

Offensichtlich bestehen nun, wie von Medienseite her gemutmasst wird, Zusammenhänge zwischen der Anklage gegenüber Joseph Blatter und Michel Platini und dem bis anhin von Inhalt und Teilnehmerkreis (mit vier oder fünf Personen?) undurchsichtigen Gespräch im Hotel «Schweizerhof». Nicht ausgeschlossen ist, dass demnächst eine grosse Enthüllungs-Bombe platzt. Das käme dann einer Sensation gleich, falls sich ergeben sollte, dass Gianni Infantino den 2016 für das FIFA-Präsidium in Stellung gebrachten Michel Platini mit Hilfe der Bundesanwaltschaft (a posteriori) unmöglich gemacht hätte. Michel Platini, vor der Präsidentschaftswahl 2016 Vorgesetzter von Gianni Infantino in der UEFA, wurde von der Ethikkommission der FIFA aus dem Präsidentschaftsrennen genommen. Es «erbte» Gianni Infantino; die Fakten vor der Wahl sollen offenbar pro Gianni Infantino zurechtgebogen worden sein! Sollte sich dieser Ablauf entsprechend erhärten, wäre damit die Präsidentschaft des amtierenden FIFA-Präsidenten wohl umgehend und vorzeitig zu Ende. Falls die FIFA-Ethikkommission nicht durchgreifen würde, könnten die staatlichen Gerichte diesem Schauspiel um Macht und Geld wohl ein vorzeitiges Ende setzen. Die grosse, demnächst zu beantwortende Frage wird also lauten: «Meuchelte Gianni Infantino Michel Platini, um 2016 selber an die Macht zu kommen und um auf diese Weise an die FIFA-Honigtöpfe zu gelangen? Und musste nach der Präsidentschaftswahl 2016 entsprechend, sogar mit Hilfe der Bundesanwaltschaft, «nachgebessert» und für «Flurbereinigung» gesorgt werden?

News von innerhalb und ausserhalb der Gerichtssäle

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(causasportnews / red. / 15. April 2022) Im Sport geschieht derzeit fast mehr innerhalb und ausserhalb der Gerichtssäle als auf den Sportplätzen und in den Wettkampfstätten.

Da ist soeben der ehemalige CEO der Raiffeisenbank Schweiz, Pierin Vinzenz, vom Bezirksgericht Zürich wegen diverser Wirtschaftsdelikte zu einer Freiheitsstrafe von fast vier Jahren verurteilt worden (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es gilt also für Pierin Vinzenz nach wie vor die Unschuldsvermutung). Aus sportlicher Sicht ist das nicht weiter interessant, und es ist wohl damit zu rechnen, dass das Zürcher Obergericht das Strafmass im Berufungsprozess reduzieren wird. Das meinen jedenfalls die Rechtsexperten ohne Aktenkenntnisse und die Stammtischrunden. Der Gefallene und in erster Instanz Verurteilte war massgeblich verantwortlich dafür, dass die Raiffeisenbank vor zehn Jahren das Titelsponsoring der Professional-Abteilung im Schweizer Fussball übernahm. Seit der Saison 2012/13 hiess die Liga «Raiffeisen Super League». Vor einem Jahr löste die Grossbank «Credit Suisse» die Banking-Kollegen aus St. Gallen im Rahmen dieses Titel-Sponsorings ab. Die Liga heisst seit 2021/22 «Credit Suisse Super League».

Am 8. Juni 2022 wird am Bundesstrafgericht in Bellinzona der Prozess gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter beginnen. Es geht um zwei Millionen Schweizer Franken, die der heute 86jährige Walliser seinem ehemaligen Ziehsohn und UEFA-Präsidenten Michel Platini aus der Kasse des Weltverbandes rechtsgrundlos, bzw. ohne lauteren Grund, habe zukommen lassen, so die Anklage. Joseph Blatter ist der Auffassung, die Zahlung sei rechtmässig (für angebliche Beratungsleistung von Michel Platini in den Jahren 1998 bis 2002) erfolgt und von den zuständigen FIFA-Kontrollgremien auch autorisiert worden. Wie Joseph Blatter ist in Bellinzona auch Michel Platini angeklagt worden. Die beiden ehemaligen Top-Fussballfunktionäre müssen sich wegen Wirtschaftsdelikte vor dem Bundesstrafgericht im Tessin verantworten. Pikant an der Sache ist, dass der ehemalige FIFA-Präsident im Prozess vom gleichen Anwalt vertreten wird wie Pierin Vinzenz im soeben zu Ende gegangenen Strafverfahren in Zürich. Ob das ein gutes Omen ist?

Der heute 66jährige ehemalige Star-Fussballspieler und später ausser Traktanden gefallene Sportfunktionär Michel Platini war immer auch ein offensiver Sportler und Mensch. Deshalb hat er den aktuellen FIFA-Präsidenten, Gianni Infantino, nun bei der französischen Justiz angezeigt. Der Walliser Putin-Freund und Scheich Fan mit Affinitäten zu Katar, der im kommenden Jahr noch- und wohl letztmals für eine vierjährige Amtsperiode als FIFA-Präsident kandidieren will, soll seinen ehemaligen Chef, UEFA-Präsident Michel Platini, bei seiner Bewerbung als FIFA-Präsident (nach dem Abgang von Joseph Blatter) hintergangen haben. Gianni Infantino, damals UEFA-Generalsekretär, «erbte» 2016 das FIFA-Präsidium teils aus undurchsichtigen Gründen, weil Michel-Platini in den FIFA-Strudel um Joseph Blatter geriet und von der Ethikkommission des Weltverbandes aus dem Präsidenten-Rennen genommen wurde.

Letztlich hat auch die stets wirtschaftlich klamme Tennis-Legende Boris Becker für Schlagzeilen aus einem Londoner Gerichtssaal gesorgt. Der 54jährige Deutsche wurde von einer Jury wegen diverser Konkursdelikte schuldig gesprochen. Ende Monat wird das Strafmass verkündet, doch ist damit zu rechnen, dass «Bobele», wie ihn die Deutschen liebevoll nennen, in Berufung gehen wird, weshalb an dieser Stelle natürlich auch für ihn die Unschuldsvermutung gilt.

Fazit: Der professionelle Sport ist immer für Schlagzeilen gut. Ab und zu reicht es auch für News von innerhalb und ausserhalb der Gerichtssäle.

Joseph Blatter und Michel Platini kommen vor Gericht

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(causasportnews / red. / 5. November 2021) In einem Teilbereich des von der Schweizerischen Bundesanwaltschaft untersuchten Fussball-Komplexes wird es zu gerichtlichen Verfahren kommen. Betroffen sind der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und sein langjähriger «Ziehsohn», Michel Platini, der während langer Zeit für die Nachfolge des langjährigen FIFA-Oberhauptes vorgesehen war, dann aber von der FIFA-Ethikkommission aus dem Präsidentschafts-«Rennen» genommen wurde; Gianni Infantino konnte letztlich «erben». Es geht um zwei Millionen Schweizer Franken, welche der Weltfussballverband unter der Führung Joseph Blatters dem ehemaligen französischen Ball-Virtuosen Michel Platini bezahlt hatte. Nach Einschätzung der Untersuchungs- und Anklagebehörde des Bundes ungerechtfertigterweise. Acht Jahre nach Beendigung einer Beratertätigkeit des heute 66jährigen Franzosen für den FIFA-Präsidenten (von 1998 bis 2002) soll der Verband diesem im Jahr 2011 eine (weitere) Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken zugeleitet haben. Die Bundesanwaltschaft hat hierfür keinen Rechtsgrund ausmachen können, für Joseph Blatter und Michel Platini sei diese Zahlung Teil einer bilateralen Übereinkunft gewesen. Die anklagende Bundesanwaltschaft erblickt darin nun deliktisches Verhalten gleich in mehrfacher Hinsicht. Joseph Blatter wird Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen, Michel Platini muss sich wegen Betrugs, allfälliger Teilnahme an Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsführung verantworten. Die beiden ehemaligen Spitzen-Funktionäre, für welche die Unschuldsvermutung gilt, sehen den Strafprozessen gelassen entgegen. Die bezahlten zwei Millionen seien korrekt in den Büchern der FIFA als Löhne deklariert und abgerechnet worden. Auch hätten die zuständigen Instanzen des Weltverbandes mit Sitz in Zürich alle Zahlungen an Michel Platini autorisiert. Falls die Sachverhaltsdarstellungen der beiden nun beschuldigten Joseph Blatter (85) und Michel Platini (66) zutreffen, dürften die Anklagen wohl rasch in sich zusammenfallen. Und die Bundesanwaltschaft würde im FIFA-Untersuchungs-Komplex eine weitere Schlappe einfahren…

Fussball-Zahlungen immer noch und wieder «Juristen-Futter»

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(causasportnews / red. / 14. August 2021) Nach dem kürzlichen Abschluss der Fussball-Europameisterschaft sind nun i.S. «Fussball-Ungereimtheiten» wieder die Juristen an der Arbeit. Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Denn bereits während des Kontinental-Championnats, das letztlich Italien zum Europa-Meister werden liess, soll es am Sitz des die Europa-Meisterschaft organisierenden Kontinentalverbandes (UEFA) in Nyon am Genfersee zu Polizeiaktionen gekommen sein, in deren Verlauf offenbar zwei UEFA-Mitarbeitende verhaftet worden sind. Es soll um Schmiergeldzahlungen und Korruption im Zusammenhang mit Auftragsvergaben gehen, wie verschiedene Medien berichten. Die UEFA hüllt sich (natürlich) in Schweigen, nachdem es ihr schon einmal gelungen ist, die strafprozessualen Massnahmen im Hauptquartier während der laufenden Europameisterschaft unter Verschluss zu halten. Die UEFA wäre allerdings nicht die UEFA, wenn sie die betroffenen Mitarbeiter nicht sofort nach deren Verhaftung entlassen hätte. Entlassene, natürliche Personen, allenfalls «Organpersonen», haben selbstverständlich nichts (mehr) mit dem Verein UEFA zu tun; der Kontinentalverband schlüpfte dann auch umgehend in die Geschädigtenrolle. Ein übliches Vorgehen bei unappetitlichen Vorgängen im organisierten Fussball. Über die Anwendbarkeit von Art. 55 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) wird man sich zu gegebener Zeit Gedanken machen (können).

Derzeit rückt eine andere Affäre im Zusammenhang mit dem Weltfussballverband FIFA wieder ins Zentrum des Interesses. Dieser Tag ist der ehemalig FIFA-Präsident Josef Blatter als Beschuldigter von der Bundesermittlungsbehörde zur ominösen Zahlung von zwei Millionen Franken im Jahr 2011 an seinen damaligen, vermeintlichen Thronfolger für das Amt des FIFA-Präsidenten, den Ex-UEFA-Präsidenten Michel Platini, befragt worden. Es geht bezüglich des 85jährigen, derzeit gesundheitlich stark angeschlagenen Wallisers, der nach seinem Abgang in der FIFA 2016 von seinem Kontrahenten, Gianni Infantino, beerbt worden ist, um Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung und Veruntreuung. In Anbetracht der fachlichen Schwächen der Schweizer Bundesanwaltschaft prävaliert die Prognose, dass die Beschuldigungen gegenüber Josef Blatter früher oder später in sich zusammenfallen werden (für Josef Blatter gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung). Der «Fall Josef Blatter» erinnert an eine ominöse Zahlung von 6,7 Millionen Euro vom Deutschen Fussball-Bund (DFB) an die FIFA, die nie richtig durchleuchtet werden konnte. Insbesondere gelang es nie zu beweisen, dass es sich bei diesem Betrag um Schmiergeldzahlungen mit Blick auf die WM-Endrunden-Vergabe für 2006 an Deutschland handelte. Alle strafrechtlichen Verfahren gegen Protagonisten dieses Vorganges endeten im juristischen Desaster, das von der Bundesanwaltschaft angerichtet worden war. Es resultierten letztlich Verfahrenseinstellungen und Freisprüche. Die Untersuchungen der Ermittlungsbehörde des Bundes kosteten die Schweizer Steuerzahlerinnen und -zahler Millionen von Franken. So wird es wohl auch bezüglich Josef Blatter ausgehen. Es wird kaum zu eruieren sein, für was die Zahlung von zwei Millionen Franken an Michl Platini erfolgt ist. Die Vermutung, Josef Blatter hätte die Zahlung an Michel Platini veranlasst, um diesen zum Verzicht auf eine Gegenkandidatur für das FIFA-Präsidenten-Amt zu motivieren, dürfte nie zu beweisen sein.

Bei soviel «Juristen-Futter» bleibe das Kapitel «Schweizer Justiz und FIFA-Präsident Gianni Infantino» nun an dieser Stelle einmal ausgeklammert…Auch für ihn gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Die positiven Seiten von „Corona“

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(causasportnews / red. / 05. September 2020) Es fällt schwer, im Zusammenhang mit der „Corona“-Pandemie, verbunden mit allen Gefahren und Einschränkungen, diesem Wahnsinns-Phänomen etwas Gutes abzugewinnen. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang ebenfalls Profiteure und Gewinnler. Eine positive Seite von „Corona“ erleben im Moment auch etwa in Strafverfahren verwickelte Personen – bspw. diejenigen, die im internationalen Fussball in strafrechtlich relevante Vorgänge involviert sind, sei es als Zeugen, sei es als Beschuldigte. Zu ihnen ist der ehemalige FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke zu zählen, der Fussball-Globetrotter französischer Nationalität mit Wohnsitz in Spanien. Spanien befindet sich auf der aktuellen Liste der Länder mit erhöhtem „Corona“-Infektionsrisiko, was eine Einreise von Personen aus Spanien in die Schweiz zumindest massiv erschwert. So kam es, dass Jérôme Valcke vor ein paar Tagen bei der Bundesanwaltschaft in Bern hätte antraben sollen, um im „Fall Joseph Blatter / Michel Platini“ auszusagen (in diesem Vorgang geht es um die Zahlung der FIFA an den auf dem Weg zum FIFA-Olymp gestrauchelten UEFA-Präsidenten). Wegen der wütenden Pandemie konnte der ehemalige FIFA-Kadermann auf die Reise nach Bern jedoch verzichten (im Gegensatz zu dem in der Schweiz wohnhaften Franzosen Michel Platini, der in der Bundeshauptstadt befragt wurde und in den nächsten Tagen bei der Bundesanwaltschaft nochmals zu einer weiteren Befragungs-Runde wird erscheinen müssen). So wird sich dann wahrscheinlich die Lage auch am 14. September präsentieren, wenn Jérôme Valcke am Bundesstrafgericht in Bellinzona erscheinen sollte – dann als Beschuldigter wegen schwerer ungetreuer Geschäftsbesorgung und passiver Bestechung. Mit ihm ebenfalls als (Mit-)Beschuldigter muss, bzw. müsste, auch der Präsident des Top-Klubs Paris Saint-Germain FC, Nasser Al-Khelaifi, vor Schranken in der Schweizer Sonnenstube antreten. Es geht im Wesentlichen um die angeblich mehr als dubiose Vergabe von Sport-Fernsehrechten (für beide genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung). Der Präsident des französischen Top-Klubs liess zwar verlauten, er werde zum Termin am 14. September nach Bellinzona reisen; sicher ist jedoch auch das nicht – aus verschiedenen Gründen. Eher nicht am Bundesstrafgericht dürfte dann der ehemalig FIFA-Generalsekretär erscheinen – vor allem wegen „Corona“. Ein weiterer Fussball-Vorgang könnte sich so durch Zeitablauf erledigen. Letztlich wegen der Pandemie platzte auch der „Sommermärchen“-Prozess gegen Theo Zwanziger & Konsorten im März in Bellinzona definitiv; die Verfahren glitten in die Verjährung. Zumindest für einige Personen weist „Corona“ eben durchaus auch positive Aspekte auf.

Virtuelles Gefahrenpotential

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 27. Juni 2020) Im Zeitalter von „Corona“ sind Exzesse aller Art nicht zu verhindern. Insbesondere haben in dieser speziellen Situation ebenfalls die Stunden der Ignoranten und Dilettanten geschlagen (vgl. dazu auch etwa causasportnews vom 25. Juni 2020). Auch der Unverbesserlichen und Uneinsichtigen. So erlebt es derzeit beispielsweise der amtierende FIFA-Präsident Gianni Infantino, von dem seit Monaten kaum mehr etwas zu vernehmen ist; es sei denn im Zusammenhang mit dem Gerangel um den Schweizerischen Bundesanwalt, Michael Lauber, mit dem sich Gianni Infantino wohl im Zusammenhang mit Fussballvorgängen, die von den höchsten Schweizer Ermittlern untersucht werden, zwei- oder dreimal getroffen haben soll. Weder der Bundesanwalt noch der FIFA-Präsident wissen das genau; insbesondere auch nicht, was an diesen Treffen besprochen worden sein soll. Diesbezüglich hat Gianni Infantino kürzlich per FIFA-Mediendienst seine Integrität unterstreichen lassen. Aber sonst herrscht in dieser „Corona“-Zeit Ruhe in der FIFA-Zentrale auf dem „Sonnenberg“ in Zürich. Den Weltfussball dirigiert der Präsident aus dem Wallis zurückgezogen vom Präsidialbüro im „Home of FIFA“ aus. Mit dem Rückzug aus dem öffentlichen Leben können Gefahren aller Art abgewehrt und Probleme ausgesessen werden. Verkehrt wird miteinander, soweit notwendig, digital oder virtuell. Und das wiederum kann gefährlich werden. Video-und Telefon-Konferenzen, auf elektronischem Weg abgehaltene Versammlungen und weitere Möglichkeiten der indirekten Kommunikation beeinflussen das Verhalten der Mitmenschen. Sich etwa im Rahmen einer Versammlung offen zu äussern, verlangt nicht selten Mut. Bei realer Präsenz von Mitwirkenden ändert sich das Debattier- und Beschlussfassungsverhalten. So erklärt sich der Umstand, weshalb in Versammlungen die nicht offene Beschlussfassung zum unkalkulierbaren Faktor wird.

Und so hat es eben nun der FIFA-Präsident erlebt. Das strategische Organ der FIFA, der fast 40 Köpfe umfassende FIFA-Rat, hat sich in einer virtuellen Rats-Sitzung in wesentlichen Punkten gegen Gianni Infantino gewandt. Dabei wurde klar, was schon lange vermutet wird: Der Rückhalt des Schweizer Präsidenten schwindet. An der auf elektronischem Weg durchgeführten Abstimmung wandten sich die Vertreter aus den Kernmärkten des Fussballs, Europa und Südamerika, klar gegen vom Präsidenten unterbreitete Vorschläge. So musste er, der Uneinsichtige, etwa zur Kenntnis nehmen, dass der Terminierung der von ihm aufgeblähten und von den Top-Klubs ungeliebten FIFA-Klub-Weltmeisterschaft massive Opposition erwächst. Statt Ende dieses Jahres soll der Klub-Anlass frühestens im kommenden Jahr stattfinden. „Es könnte 2021 sein, 2022 oder 2023. Alles ist offen“, sagte der FIFA-Präsident nichtssagend. Ohne WM keine Vermarktungs- und Sponsorengelder. Das ist letztlich das Faktum. Schlecht angekommen im FIFA-Rat ist auch das Verhalten von Gianni Infantino bezüglich der Treffen mit Bundesanwalt Michael Lauber. Obwohl er nicht mehr weiss, wieviele Gespräche es waren und was dabei besprochen wurde, sagt er, dass solche Treffen wichtig, legitim und legal seien.-

Naja, „schau’n mer mal“, hätte sich hierzu Franz Beckenbauer früher schlicht und ergreifend geäussert. Auch im Fall von Ignoranten, Dilettanten und Uneinsichtigen. Eng könnte es nun dennoch sowohl für Michael Lauber als auch für Gianni Infantino werden. Falls demnächst Strafverfahren eröffnet werden sollten, wären beide Protagonisten mit Bezug zum Wallis wohl weg vom Fenster bzw. würden ihre Posten verlieren. Eine positive Meldung für Gianni Infantino war zum persönlichen Trost in der Causa Michel Platini zu vernehmen: Im Zusammenhang mit der Strafuntersuchung gegen den ehemaligen FIFA-Präsident Joseph Blatter ist das Verfahren auf den 65jährign Franzosen ausgeweitet worden. Damit dürfte für Gianni Infantino ein ernsthafter Gegenkandidat um das FIFA-Präsidium ausser Traktanden gefallen sein, falls er nicht vorher gestürzt wird. Allerdings werden derzeit auch andere, valable Namen von Kandidaten genannt, welche die Nachfolge von Gianni Infantino antreten könnten.