
(causasportnews / red. / 14. August 2021) Nach dem kürzlichen Abschluss der Fussball-Europameisterschaft sind nun i.S. «Fussball-Ungereimtheiten» wieder die Juristen an der Arbeit. Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Denn bereits während des Kontinental-Championnats, das letztlich Italien zum Europa-Meister werden liess, soll es am Sitz des die Europa-Meisterschaft organisierenden Kontinentalverbandes (UEFA) in Nyon am Genfersee zu Polizeiaktionen gekommen sein, in deren Verlauf offenbar zwei UEFA-Mitarbeitende verhaftet worden sind. Es soll um Schmiergeldzahlungen und Korruption im Zusammenhang mit Auftragsvergaben gehen, wie verschiedene Medien berichten. Die UEFA hüllt sich (natürlich) in Schweigen, nachdem es ihr schon einmal gelungen ist, die strafprozessualen Massnahmen im Hauptquartier während der laufenden Europameisterschaft unter Verschluss zu halten. Die UEFA wäre allerdings nicht die UEFA, wenn sie die betroffenen Mitarbeiter nicht sofort nach deren Verhaftung entlassen hätte. Entlassene, natürliche Personen, allenfalls «Organpersonen», haben selbstverständlich nichts (mehr) mit dem Verein UEFA zu tun; der Kontinentalverband schlüpfte dann auch umgehend in die Geschädigtenrolle. Ein übliches Vorgehen bei unappetitlichen Vorgängen im organisierten Fussball. Über die Anwendbarkeit von Art. 55 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) wird man sich zu gegebener Zeit Gedanken machen (können).
Derzeit rückt eine andere Affäre im Zusammenhang mit dem Weltfussballverband FIFA wieder ins Zentrum des Interesses. Dieser Tag ist der ehemalig FIFA-Präsident Josef Blatter als Beschuldigter von der Bundesermittlungsbehörde zur ominösen Zahlung von zwei Millionen Franken im Jahr 2011 an seinen damaligen, vermeintlichen Thronfolger für das Amt des FIFA-Präsidenten, den Ex-UEFA-Präsidenten Michel Platini, befragt worden. Es geht bezüglich des 85jährigen, derzeit gesundheitlich stark angeschlagenen Wallisers, der nach seinem Abgang in der FIFA 2016 von seinem Kontrahenten, Gianni Infantino, beerbt worden ist, um Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung und Veruntreuung. In Anbetracht der fachlichen Schwächen der Schweizer Bundesanwaltschaft prävaliert die Prognose, dass die Beschuldigungen gegenüber Josef Blatter früher oder später in sich zusammenfallen werden (für Josef Blatter gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung). Der «Fall Josef Blatter» erinnert an eine ominöse Zahlung von 6,7 Millionen Euro vom Deutschen Fussball-Bund (DFB) an die FIFA, die nie richtig durchleuchtet werden konnte. Insbesondere gelang es nie zu beweisen, dass es sich bei diesem Betrag um Schmiergeldzahlungen mit Blick auf die WM-Endrunden-Vergabe für 2006 an Deutschland handelte. Alle strafrechtlichen Verfahren gegen Protagonisten dieses Vorganges endeten im juristischen Desaster, das von der Bundesanwaltschaft angerichtet worden war. Es resultierten letztlich Verfahrenseinstellungen und Freisprüche. Die Untersuchungen der Ermittlungsbehörde des Bundes kosteten die Schweizer Steuerzahlerinnen und -zahler Millionen von Franken. So wird es wohl auch bezüglich Josef Blatter ausgehen. Es wird kaum zu eruieren sein, für was die Zahlung von zwei Millionen Franken an Michl Platini erfolgt ist. Die Vermutung, Josef Blatter hätte die Zahlung an Michel Platini veranlasst, um diesen zum Verzicht auf eine Gegenkandidatur für das FIFA-Präsidenten-Amt zu motivieren, dürfte nie zu beweisen sein.
Bei soviel «Juristen-Futter» bleibe das Kapitel «Schweizer Justiz und FIFA-Präsident Gianni Infantino» nun an dieser Stelle einmal ausgeklammert…Auch für ihn gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.