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Kein doppeltes Fussball-Lottchen: Bakery Jatta ist offenbar Bakary Daffeh

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(causasportnews / red. / 11. Dezember 2021) Nun scheint doch wahr zu sein, was nicht wahr werden durfte: Der Spieler des Hamburger SV, Bakery Jatta, soll in Tat und Wahrheit Bakary Daffeh heissen, und auch seine Lebens- und Fussball-Vita scheint nicht richtig nachvollziehbar zu sein. Der Fall des angeblich 23jährigen Stürmers (Geburtsdatum nicht gesichert), der vor ziemlich genau zwei Jahren für Schlagzeilen sorgte (vgl. causasportnews vom 24. September 2019), wird ein Fall für die Gerichte. Wie bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft in Hamburg Anklage gegen den vor rund fünf Jahren über Umwegen aus Gambia eingewanderten Fussball-Spieler erhoben. Es gab damals einige Ungereimtheiten, welche die Vermutung aufkommen liessen, Bakery Jatta, der unter diesem Namen in Europa Fuss fasste und im Fussball tätig wurde, heisse und sei in Wahrheit der 26jährige Bakary Daffeh; oder anders: Bakary Daffeh (26) soll sich als Bakery Jatta (23) ausgegeben haben. Doch alle Zweifel wurden damals insbesondere von den deutschen Einwanderungsbehörden und der Verbandsjustiz in den Wind geschlagen. Es wurde mit dieser doppelten Lottchen-Geschichte im Fussball auch die Rassismus-Diskussion um den Fall angeheizt. Wer sich erlaubte, daran zu zweifeln, dass der als Bakery Jatta auftretende Fussballerspieler auch wirklich Bakery Jatta sei, wurde schon einmal des Rassismus’ bezichtigt. Nun haben die Skeptiker um die Bakery Jatta-Geschichte Aufwind erhalten, nachdem die Anklageerhebung gegen den HSV-Akteur offensichtlich genügend Anhaltspunkte und Fakten liefert, dass Bakery Jatta eben doch Bakary Daffeh ist. Es ist noch nicht bekannt, wann sich das zuständige Gericht mit diesem Identitäts-Fall im Fussball befassen wird. Über die Erfolgsaussichten bezüglich der Anklage der Staatsanwaltschaft kann im Moment ebenfalls nur gemutmasst werden. Da an diesen Vorgang auch eine Rassismusdebatte gekoppelt ist, wäre es von der Staatsanwaltschaft relativ mutig, den Fall vor Gericht zu bringen, mit dem Risiko, mit der Anklage zu scheitern. Mit dieser wird sich das Jugendgericht des Amtsgerichts Hamburg-Altona zu befassen haben. Bakery Jatta werden Aktivitäten unter falscher Identität vorgeworfen, was nach Meinung der Anklagebehörde als Verstösse gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Falschbeurkundung zu qualifizieren seien.

Verfahren und Festnahmen nach dem Skandalspiel GC Zürich gegen FC Zürich

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(causasportnews / red. / 28. November 2021) Beim Zürcher Meisterschafts-Derby Grasshopper Club Zürich (GCZ) gegen den FC Zürich (FCZ) am 23. Oktober 2021 (Endstand 3:3) brannten FCZ-Chaoten (auch Fans oder Hooligans genannt) alle Sicherungen durch, was sich entsprechend in ihrem Tun entlud. Gegen 100 Personen aus dem Lager des FCZ feuerten Feuerwerkskörper und pyrotechnisches Material in die GC-Fankurve. Erschreckende Bilder dieser Gewaltorgie, in der auch Kinder im Stadion gefährdet wurden, gingen um die Welt. Nur durch ein Wunder gab es weder Schwerverletzte noch Tote.  Das in den GCZ-Zuschauer-Sektor gefeuerte Material war nicht nur brandgefährlich, sondern es wurden durch diese Handlungen auch Straftatbestände erfüllt. Auf Anfrage von «causasportnews» bestätigte die Bundesanwaltschaft in Bern, dass seitens dieser Behörde keinerlei Strafverfahren eingeleitet worden seien, da es sich nicht habe erhärten lassen, dass Sprengmittel, -stoffe und Zündmittel gemäss Art. 4 ff. des Sprengstoffgesetzes oder pyrotechnische Gegenstände nach Art. 7 des Gesetzes eingesetzt worden seien. Diese Mittel sind explosionsfähig, bewirken besonders grosse Zerstörungen oder werden zum Zwecke der Zerstörung verwendet. Die Vorkommnisse im «Letzigrund»-Stadion in Zürich haben dennoch strafrechtliche Nachspiele, wie die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft «causasportnews» gegenüber bestätigte. Es würden mehrere Verfahren in dieser Sache laufen; es sei auch bereits zu Festnahmen gekommen, war seitens der Zürcher Behörde in Erfahrung zu bringen. Die Bundesanwaltschaft und die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich, die sich in regelmässigem Austausch befinden, sind sich einig, dass die Ermittlungs- und Untersuchungskompetenz in diesem Vorfall bei den Zürcher Strafverfolgungsbehörden liege. Gegenständlich geht es um das Abbrennen von Handfackeln, bzw. Handfeuerfackeln, also Feuerwerkskörper, die offenbar nicht zum Zwecke der Zerstörung verwendet wurden oder eine besonders grosse Zerstörung bewirkt haben (gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung: BGE 104 IV 232, E. 1a).

Ein Nachspiel haben die skandalösen Vorgänge im «Letzigrund» auch für die beiden Klubs: Die Swiss Football-League hat sie für das Verhalten der FCZ-Chaoten sanktioniert; u.a. wird in den nächsten beiden Derby-Heimspielen die berüchtigte Zürcher Südkurve, in der sich die delinquirenden Missetäter aufzuhalten und zusammenzurotten pflegen, geschlossen.

(Zu diesem Thema sei überdies auf einen Beitrag in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport» hingewiesen. Mit Blick auf ein in diesem Jahr vom Bezirksgericht Zürich beurteilten Fall wird «die hässliche Seite des Fussballs: Das gewalttätige Wirken der Hooligans» aufgezeigt – «Causa Sport» 3/2021, erscheint zum Jahresende).

Ein Eigentor des FIFA-Präsidenten?

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(causasportnews / red. / 31. Mai 2021) Der kürzlich ergangene Entscheid des Bundessstrafgerichts in Bellinzona wurde im Lager des FIFA-Präsidenten Gianni Infantino als grosser Sieg gefeiert, als der seit ein paar Monaten im Amt befindliche, ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, in den Ausstand, das heisst, ins juristische Offside, versetzt wurde. Der schwatzhafte Jurist und Obergerichtspräsident aus dem Kanton Obwalden hatte gemäss Urteil aus Bellinzona den FIFA-Präsidenten vorverurteilt und Unwahrheiten verbreitet, weshalb Gianni Infantinos Begehren – nach Auffassung von Rechtsexperten völlig zurecht – gestützt wurde (vgl. auch causasportnews vom 5. Mai 2021). Da sich der peinliche Sonderermittler, der die Vorwürfe gegen Gianni Infantino und den abgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber wegen undurchsichtiger, gemeinsamer Treffen hätte untersuchen müssen, nach der Gutheissung des Ausstandsbegehrens vor allem in Richterschelte übte, sich öffentlich zu Rundumschlägen gegen das Gericht hinreissen liess und sich völlig uneinsichtig zeigte, waren die Tage des Sonderermittlers aus der Innerschweiz gezählt. Schon bald nach der Ernennung von Stefan Keller zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes im Juli 2020 wurde manifest, dass in der «Causa Geheimtreffen FIFA/Bundesanwalt Lauber» ein selbstverliebter Egoman als Ermittler am Werk war. Oder eben nicht am Werk. Der Jurist, der sich wohl zu Unrecht als ausserordentlicher Bundesanwalt» (richtig: Ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes) bezeichnete, war eher mit Medienarbeit in eigener Sache, denn mit dem Fall «Gianni Infantino / Michael Lauber» beschäftigt. Dabei hätten schon bei der Ernennung des Gerichtspräsidenten aus Obwalden alle Warnlampen leuchten sollen: Die Justiz in Ob- und Nidwalden gilt fachlich als äusserst schwach, wegen der Kleinheit der Halbkantone personell verfilzt, politisch durchdrungen und dennoch weitgehend undurchsichtig. In Anlehnung an das Evangelium könnte etwa adaptiert werden: «Was kann denn schon juristisch Gutes aus Unterwalden kommen?».

Nach dem Abgang von Stefan Keller werden die Ermittlungen ab sofort von einem neuen Mann aus dem Kanton Zürich fortgeführt: Der 70jährige ehemalige Zürcher Staatsanwalt Ulrich Weder soll nun richten, was der Obwaldner Gerichtspräsident als Sonderermittler versiebt hat: Nämlich in diesem FIFA-Komplex zu Ende zu untersuchen. Vor allem die Links-Presse überbietet sich in Vorschusslorbeeren bezüglich des reaktivierten Justiz-Rentners, der sich ideologisch als strammes SP-Mitglied dem sozialistischen Gedankengut verpflichtet fühlt und derzeit von einer satten Pension lebt. Dass in derartigen Fällen ehemalige Spezialisten aus dem Ruhestand beordert werden müssen, zeigt vor allem, dass es um valable, personelle Alternativen im Justiz-Land Schweiz schlecht bestellt ist. Seilschaften, Verfilzungen und zumindest Kungeleien sind in einem kleinen Land, wie es die Schweiz präsentiert, aber wohl unvermeidbar. Das alles hat der ehemalige Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) und Jurist, Dr. Theo Zwanziger im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Schweizer Justiz in der «Sommermärchen-Affäre» (auch gegen ihn) in Rage gebracht; der Ausdruck «Bananenrepublik» war noch die anständigste Qualifikation für die Schweiz aus dem Mund des blitzgescheiten Juristen.

Wie dem auch sei: Die Ernennung von Ulrich Weder ist für Gianni Infantino letztlich wohl eher kein verfahrensmässiger Vorteil. In Stefan Keller hatte er einen leichten «Gegner», bezüglich des Zürchers Ulrich Weder ist davon auszugehen, dass dieser sein Metier versteht und während seiner Aktivzeit als Staatsanwalt als klug und hart, aber dennoch als fair galt. Ob sich die Wegbeförderung des schwachen und peinlichen Stefan Keller und die deshalb erfolgte Einsetzung des «starken» Ulrich Weder letztlich als juristisches «Eigentor» erweisen wird, dürfte sich bald zeigen.

Ein Opfer des Juristen-Geschwätzes

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 5. Mai 2021) Es darf als notorische Tatsache qualifiziert werden, dass sich Juristinnen und Juristen (fast) aller Art und in den meisten Funktionen auf einem speziellen Jahrmarkt der Eitelkeit bewegen. Diese Menschen finden sich in der Regel unwiderstehlich und schwingen, je nach Standpunkt, den sie zu vertreten haben, gerne die Moralkeule für ihre Auftraggeber und sich selber. Das hängt vor allem damit zusammen, dass die Jurisprudenz eine Wertungs-Wissenschaft ist und nicht etwa mit Mathematik gleichgesetzt werden kann; dort ergeben 2 + 2 immer 4. Demut und Selbstkritik sind jedenfalls keine übermenschliche Tugenden, mit der sich Juristinnen und Juristen zu stark bekleckern würden. Mit allem hängt letztlich zusammen, dass sie sich gerne vor Ihrer Klientschaft oder vor Auftraggebern aufzuplustern pflegen. Und das vor allem in der Öffentlichkeit. Fragen Medienschaffende Juristinnen und Juristen nach ihren Meinungen, ist das für diese Gattung ein wahres Glücksgefühl, das bis zur Ekstase ausgekostet wird. Das Gefühl, von der Öffentlichkeit begehrt zu werden, lässt jedes andere Glücksgefühl marginal werden. Ist zudem die Plattform «Sport» betroffen, akzentuieren sich diese Eigenheiten insbesondere noch. Es ist fast wie bei den Sponsoren: Diese wären oft so unbedeutend wie die abgestellten Fahrräder in China, die ab und zu am Bahnhof in Peking umstürzen. Denn Sponsoren im Sport und deren Vertreterinnen und Vertreter werden fast so intensiv beachtet wie der Sport selber.

Schwatzhaftigkeit und Profilierungssucht sind soeben dem ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, zum Verhängnis geworden. Dieser fiel nach seiner Bestellung als Ermittler insbesondere gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino durch ein ausserordentliches Mitteilungsbedürfnis auf; für die Arbeit bleib dann offenbar kaum mehr Zeit, denn seit Monaten herrscht bezüglich der juristischen Aktivitäten des Ermittlers aus dem beschaulichen Kanton Nidwalden Schweigen. Soeben hat ihn die Beschwerdekammer des schweizerischen Bundesstrafgerichts ins «offside» befördert, das heisst in der Juristen-Sprache: Stefan Keller hat in der «Causa Gianni Infantino» in den Ausstand zu treten. Zum Verhängnis geworden sind dem Ermittler gemäss Begründung des Entscheids Aussagen in Medienmitteilungen und in einer juristischen Fachzeitschrift. Si tacuisses philosophus mansisses (hättest Du geschwiegen, wärst Du ein Philosoph geblieben) also, wäre man hier geneigt zu sagen. Zum Philosophieren wird Stefan Keller nun viel Zeit haben. Durch seine Kommunikationsbeflissenheit verschafft er dem FIFA-Präsidenten, der selber Jurist ist, zudem etwas Luft. Die bisherigen Ermittlungsarbeiten des nun abgesägten Untersuchungsrichters bleiben auch nach dem angeordneten Ausstand von Stefan Keller gültig.

Diese unschöne Konstellation im Segment «Juristerei» befeuert die negative Grundhaltung des Publikums gegenüber der Juristen-Zunft. Und die Vorurteile gegenüber einer Berufsgattung, für die beispielsweise Selbst-Reflexion so oder so ein Fremdwort darstellt. Einkehr, Demut und Selbstkritik sind Lebens-Attribute, welche für Juristinnen und Juristen offensichtlich erst nach dem Tod eine gewisse Bedeutung erlangen. Oder wie es ein Jurist retrospektiv auf seinen Grabstein eingravieren liess: «Er war Jurist und auch sonst bescheidenen Geistes.».

(PS: Der Schreibende gehört der Juristen-Zunft an)

Ermittlungen in der Fussball-Justiz-Tragödie: Jetzt geht’s los…

(causasportnews / red. / 25. September 2020) Bereits im Hochsommer wurde Stefan Keller, Präsident des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden, als ausserordentlicher Bundesanwalt bestimmt und mit der Durchführung der Untersuchungen gegen den unehrenhaft aus dem Amt des Bundesanwalts katapultierten Michael Lauber sowie Gianni Infantino und den Jugendfreund des FIFA-Präsidenten, Rinaldo Arnold, betraut (causasportnews vom 25. August 2020). Das Schweizerische Parlament hat nun den erfahrenen Juristen formell als ausserordentlichen Staatsanwaltschaft in dieser „Causa Fussball“ bestätigt. Somit steht der Untersuchung, bei der es vor allem um nicht protokollierte Treffen zwischen dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber und dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino ging, nichts mehr im Wege. Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie um Begünstigung (Michael Lauber). Bezüglich Gianni Infantino und Rinaldo Arnold stehen Teilnahmen an den genannten Delikten im Fokus des Ermittlers. Für alle genannten Protagonisten und weitere in den Vorgang involvierte Personen gilt die Unschuldsvermutung. Obwohl der Sonder-Ermittler seine Tätigkeit bereits im Sommer aufgenommen hat, herrscht seither eisiges Schweigen. Jetzt dürfte Bewegung in den Vorgang kommen, weil der ausserordentliche Bundesanwalt nun mit dem uneingeschränkten Plazet des Parlamentes aktiv werden kann und sein Handeln politisch abgestützt ist. Ganz ohne Nebengeräusche ging der Bestätigungsakt von Stefan Keller in Bern allerdings nicht über die Bühne, was in dieser Fussball-Justiz-Tragödie auch ein Wunder gewesen wäre. So soll das Umfeld von FIFA-Präsident Gianni Infantino im Vorfeld der Bestellung von Stefan Keller Zweifel an seiner Befähigung gestreut haben; gegen die Eröffnung des Strafverfahrens gegen Gianni Infantino wurde in der FIFA-Zentrale gegen die zuständige Behörde zudem ein regelrechtes Kesseltreiben inszeniert (causasportnews vom 11. August 2020). Wie wenig Goodwill die FIFA allerdings auf politischer Ebene geniesst, wurde schliesslich im Beschlussfassungsergebnis des Parlaments sichtbar: Von 223 Stimmen erhielt der ausserordentliche Bundesanwalt satte 220 Stimmen.

Strafverfahren gegen Gianni Infantino: Wenn ein Claqueur bellt

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 11. August 2020) Die Luft wird dünn(er) für den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino – aber sie reicht noch zum Überleben. Wenigstens einstweilen. Seit bekannt geworden ist, dass ein ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, gegen den 50jährigen Walliser ermittelt – Untersuchungsgegenstände sind die Geheimtreffen mit dem zurückgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber – herrscht im „Home of FIFA“ in Zürich der Ausnahmezustand. Die FIFA und Gianni Infantino, die in den letzten Monaten nicht müde wurden zu betonen, wegen aller Vorgänge um den organisierten Fussball, die in irgendeiner Form die Justiz im In- und Ausland beschäftig(t)en, kooperieren zu wollen, haben offenbar die Strategie geändert. Die Zeichen stehen nun auf „Attacke“. Schliesslich steht nun der FIFA-Präsident konkret im Fokus eines Staatsanwalts. Von wegen Kooperation nun bezüglich der Treffen Infantino/Lauber, von denen angeblich nicht einmal die Protagonisten wissen, ob sie stattgefunden haben oder nicht und mit wem und was anlässlich dieser Meetings, falls sie stattgefunden haben sollten, allenfalls besprochen worden ist. Jetzt lautet das vordergründige Thema, was an Gianni Infantino strafrechtlich hängen bleibt – und vor allem geht es derzeit darum, ob er als FIFA-Präsident noch tragbar ist. Schon die Eröffnung eines Strafverfahrens ist gemäss FIFA-Satzungen ein Grund dafür, einen so unter Druck geratenen Präsidenten (einstweilen) zu suspendieren (für Gianni Infantino gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung). Damit ist allerdings im konkreten Fall nicht zu rechnen (vgl. auch causasportnews vom 2. August 2020). Nun schickt der angeschossene FIFA-Präsident seine besten Anwälte, PR-Berater, Mitarbeiter und Claqueure ins Rennen. Allen voran den stellvertretenden Generalsekretär, den Schotten Alasdair Bell, der selbst von zurückhaltenden Journalisten als „Saftwurzel“ bezeichnet wird. Der ehemalige UEFA-Mann, den Gianni Infantino neben etlichen weiteren Mitarbeitern aus der UEFA-Zentrale in Nyon auf den Zürichberg gelotst hat, ist auch der Mann für’s Grobe. Wenn nötig wütet er – konkret nun gegen die Schweizer Justiz (zwar meint der Jurist wohl den ermittelnden Staatsanwalt, setzt aber gleich zum juristisch kaum nachvollziehbaren Rundumschlag gegen das ganze Rechtssystem an – wohl in Unkenntnis der faktischen Verhältnisse in der Schweiz). Ein Strafverfahren gegen Gianni Infantino zu eröffnen gehe nun überhaupt nicht, beurteilt der Stellvertreter der zwischenzeitlich in der Versenkung verschwundenen Generalsekretärin Fatma Samoura die in seinen Augen für die FIFA und deren Präsidenten unhaltbare Vorgehensweise des Staatsanwaltes. Was erlauben also Stefan Keller?, würde es Giovanni Trapattoni auf den Punkt bringen. Keine Fakten lägen vor, nichts könne Gianni Infantino vorgeworfen werden. Alles sei grotesk und unfair, ereiferte sich der 50jährige Stellvertreter der seit langer Zeit verstummten Generalsekretärin vor den versammelten Medien. Alasdair Bell bellte also vor ein paar Tagen was das Zeug hält und meinte wohl, damit Gianni Infantino einen Gefallen tun zu können. In der Tat wird sich ja alles aufklären – kein Grund also zur Nervosität im FIFA-Hauptquartier; der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes wird diese Geschichte erhellen, da ist sich die Allgemeinheit einig. Also: Man lasse Stefan Keller nun doch einfach arbeiten. Wenn jedoch einer der Haupt-Claqueure des FIFA-Präsidenten allerdings derart bellt, wird er zwar seinem Namen gerecht, letztlich schadet er aber seinem Chef, dem er treu ergeben ist und für den er sich vor der Medien-Gemeinschaft in Rage redete und in vielerlei Hinsicht sein bisher wohl wirksamstes Eigentor erzielt hat. Die Nervosität in der FIFA-Zentrale ist allerdings auch verständlich: Die Stimmung in den nationalen Verbänden sowie in den Konföderationen kippt immer mehr zu Ungunsten des amtierenden FIFA-Präsidenten, der sich in der „Corona“-Zeit zwar vornehm zurückhält, jedoch in dieser auch für den Fussball schwierigen Zeit gefordert wäre. Nicht in eigener Sache, sondern mit Blick auf die Zukunft des Fussballs. Diesbezüglich ist der Walliser etwa gleich still geworden wie die „Nummer 2“ der FIFA, die Generalsekretärin Fatma Samoura. Die Situation ist für ihn in verschiedener Hinsicht ungemütlich geworden. Bereits äusserten Experten der Meinung, dass Gianni Infantino als Präsident kaum bis 2023 durchhalten wird – auch wenn Stefan Kellers Ermittlungen nichts Nachteiliges zu Lasten des FIFA-Präsidenten zu Tage fördern sollten.

Wetten, dass der FIFA-Präsident im Verband unbehelligt bleibt?

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 2. August 2020) Zwar ist seit einigen Tagen bekannt (causasportnews vom 30. Juli 2020), dass der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino ein Strafverfahren einleiten wird, ebenso gegen den zwischenzeitlich zurückgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber (für diese Strafverfolgung ist eine Ermächtigung der zuständigen Kommission des Bundes notwendig); auch gegen den Infantino-Freund, den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, wird ermittelt; er hatte offenbar die Treffen eingefädelt. Bei den Strafverfahren gegen Michael Lauber und Gianni Infantino geht es u.a. um Amtsmissbrauch (Michael Lauber) und um Anstiftung dazu (Gianni Infantino). Im Kern wird sich die Untersuchung auf die Treffen zwischen dem zurückgetretenen Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten fokussieren, also auf die Meetings, an die sich die beiden Protagonisten nicht mehr oder kaum mehr erinnern können. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der Strafverfahren bald einmal Licht ins Dunkle dieser Angelegenheit kommen wird.

Nun müsste an sich die FIFA-Ethikkommission aufgrund des Anfangsverdachtes des Sonderstaatsanwaltes den FIFA-Präsidenten, für den natürlich ebenso wie für Michael Lauber und Rinaldo Arnold die Unschuldsvermutung gilt, umgehend suspendieren. Wird sie aber wohl nicht. Denn bereits ist die FIFA-PR-Maschinerie entsprechend in Gang gesetzt worden. Vom „Zürichberg“ in Zürich verlautete soeben, dass der FIFA-Präsident weder Schweizerisches Recht noch Satzungsrecht der FIFA verletzt habe. Eine Ideal-Konstellation also für Gianni Infantino, dass seine PR-Abteilung mehr weiss als er…Logisch, dass die FIFA-Ethikkommission, ein Organ des Verbandes, in der „Causa Infantino“ trotz des Anfangsverdachtes gegen ihn nicht aktiv wird. Zu sehr hängt die FIFA-Ethikkommission am Gängelband des Präsidenten und ist offensichtlich seit geraumer Zeit nur noch ein moralisches Feigenblatt des Weltverbandes. Dieser übt nun schon einmal heftige Kritik am ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, der sich erlaubt hat, ein Strafverfahren gegen den FIFA-Präidenten zu eröffnen. Intern kann die FIFA als Verein nach schweizerischem Recht (Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB) selber bestimmen, was sie will, jedoch wird sich der eingesetzte Staatsanwalt kaum davon abhalten lassen, falls notwendig, auch strafprozessuale Massnahmen gegen Gianni Infantino zu ergreifen. Da hilft auch die PR-Offensive des Weltfussballverbandes nichts. Beim derzeitigen Stand der Dinge können getrost Wetten abgeschlossen werden, dass die verbands-interne FIFA-Ethikkommission gegen den FIFA-Präsidenten nicht tätig werden wird. In strafprozessualer Hinsicht wird sich Gianni Infantino jedoch auf einiges gefasst machen müssen. Es würde nicht wundern, wenn es im Rahmen dieser Ermittlungen etwa zu Durchsuchungen im „Home of FIFA“ in Zürich und in den Privaträumen des FIFA-Präsidenten kommen würde. Eine Anordnung von Untersuchungshaft würde ebenfalls wenig überraschen. Gewettet werden darf auch darauf, dass der ausserordentliche Staatsanwalt bald aufdecken wird, wie es sich mit den Treffen zwischen Michael Lauber und Gianni Infantino verhalten hat – und was an diesen Treffen besprochen worden ist.

Affaire à suivre…