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Bundesanwaltschaft verbrennt weiterhin Geld in der Strafsache Joseph Blatter und Michel Platini

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(causasportnews / red. / 20. Oktober 2022) Wer gedacht hätte, nach den klaren Freisprüchen für Joseph Blatter und Michel Platini am Bundesstrafgericht in Bellinzona (vgl. auch causasportnews vom 8. Juli 2022) würde die Anklagebehörde des Bundes, die Bundesanwaltschaft, sich nun darauf besinnen, der Geldverbrennung in dieser Causa ein Ende zu setzen, sieht sich getäuscht oder wieder einmal in den weltfremden Kosmos der Bundesanwaltschaft zurückversetzt. Die Anklagebehörde gelangt an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts und will an dieser Instanz die Freisprüche gegen die ehemaligen Fussball-Top-Funktionäre in Schuldsprüche mit geradezu magischer Kraft in Schuldsprüche verwandeln lassen. Im Zusammenhang mit einer Zwei-Millionen-Zahlung des Fussball-Weltverbandes (FIFA) unter dem Präsidium von damals Joseph Blatter an Michel Platini verlangte die Anklagebehörde eine Verurteilung wegen Betrugs und weiterer Wirtschaftsdelikte. Am Bundesstrafgericht erlitt die Bundesanwaltschaft im Hochsommer allerdings eine krachende Niederlage; die beiden Angeklagten liefen mit Total-Freisprüchen im Gepäck und mit zugesprochenen Entschädigungen aus dem Gerichtssaal. Das Verfahren hatte die Schweiz bis zu jenem Zeitpunkt Millionen gekostet und dem Land international einen grandiosen Image-Schaden beschert. Die unsinnige Geldverschwendung zu Lasten der Steuerzahlenden geht nun aber zufolge der Anrufung der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts durch die Bundesanwaltschaft weiter. Offensichtlich gebärdet sich der neue oberste Ermittler und Ankläger aus dem beschaulichen Kanton Nidwalden, Stefan Blättler, geradezu «beratungs-immun», denn Rechtsexperten gehen davon aus, dass die am Bundesstrafgericht erfolgten Freisprüche nicht mehr zu kippen sein werden. Es wird also auch in dieser Sache weiterhin Geld der öffentlichen Hand zum Fenster hinausgeworfen. Geschickter, bzw. opportunistischer scheint sich die Privatklägerin FIFA in diesem Verfahren zu verhalten und wird im Berufungsverfahren nicht mehr aktiv. Mit gutem Grund: Immerhin versenkt auch die FIFA mit unnötigen Verfahren, die durchwegs im juristischen Desaster endeten, Geld zuhauf. Am Zürichberg dürfte die Erkenntnis eingekehrt sein, dass Geld, welches so vergeudet wird, das Vereinsvermögen des Verbandes massiv schädigt und dass das für die aktuelle Führung des Weltverbandes durchaus persönliche, verbandsrechtliche Konsequenzen haben könnte. Keine Rolle spielt für die streitlustige Bundesanwaltschaft, die einmal mehr einer juristischen Apokalypse entgegensegelt, der Umstand, den immerhin bald 87jährige Joseph Blatter, der in seinem Funktionärsleben kaum alles falsch gemacht haben dürfte (vgl. auch causasportnews vom 15. Juli 2022), auch einmal zur Ruhe kommen zu lassen…

Empathie war allerdings noch nie die Stärke der Ermittlungs- und Anklagebehörde des Bundes.

Freispruch für Joseph Blatter und Michel Platini – gerät Gianni Infantino nun in Bedrängnis?

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(causasportnews / red. / 8. Juli 2022) Das war vorauszusehen (vgl. etwa causasportnews vom 12. Juni 2022): Der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und der Ex-UEFA-Präsident Michel Platini sind vom Schweizerischen Bundesstrafgericht in Bellinzona von allen strafrechtlichen Vorwürfen bezüglich einer Bezahlung von zwei Millionen Franken seitens des Weltfussballverbandes unter der damaligen Führung des jetzt 86jährigen Wallisers an den heute 67jährigen Ex-Fussballspieler und Top-Fussball-Funktionär freigesprochen worden. Kein Betrug, keine Wirtschaftsdelikte, keine Urkundenfälschungen – für das Gericht in der Schweizer Sonnenstube Tessin war der Vorgang eine klare Sache. Die zwei Millionen wurden im Rahmen eines Beratervertrages bezahlt, eines Vehikels, wie es in der Schweiz gang und gäbe ist. Für die beiden mit Schimpf und Schande aus ihren Ämtern und Funktionen gejagten Funktionäre bedeutet dieser Freispruch eine besondere Genugtuung, für die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist er eine veritable Katastrophe. Die Untersuchungs- und Anklagebehörde des Bundes mit durchwegs wenig Fachkompetenz und Exponenten mit umso grösserem Geltungsdrang richten der Schweiz mit ihren oft unüberlegten Aktivitäten permanent Schaden zu, und zwar nicht nur in pekuniärer Hinsicht (die Untersuchung gegen Joseph Blatter und Michel Platini sowie die Anklageerhebung dürften den Schweizer Staat Millionen kosten). Vor allem unternimmt diese Behörde mit hohem Filz-Potential mit Anklagen, wie nun dieser in Bellinzona, alles, um dem Ruf der Schweiz als «Bananenrepublik» (dies insbesondere die Qualifikation des langjährigen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger) gerecht zu werden. Nebenbei: Die in Bellinzona Angeklagten und nun Freigesprochenen werden von den Schweizer Steuerzahlern mit Zehntausenden von Franken entschädigt; Joseph Blatter wird aus der Staatskasse überdies eine Genugtuung bezahlt.

Die herbe Niederlage der Bundesanwaltschaft ist letztlich auch eine Schlappe für den Weltfussballverband FIFA, der im Prozess als geschädigte Partei (!) auftrat und permanent alles tut, um den verhasst gewordenen ehemaligen FIFA-Präsidenten zu drangsalieren. Das Urteil, wenn es denn rechtskräftig werden wird (es kann noch an das Schweizerische Bundesgericht gezogen werden), könnte insbesondere zum Bumerang für den amtierenden FIFA-Präsidenten Gianni Infantino werden. Der 52jährige Nachfolger von Joseph Blatter profitierte 2015 von diesem Vorgang der angeblich ungerechtfertigten Zahlung der FIFA an Michel Platini. Der designierte Nachfolger von Joseph Blatter wurde deswegen als Kandidat für das FIFA-Präsidium ausgeschlossen – und Gianni Infantino erbte. Was sich damals in dieser Causa genau zutrug, und insbesondere, ob Michel Platini damals trickreich aus dem Präsidenten-Rennen geworfen worden war, wird nun wohl in nächster Zeit ans Licht kommen. Sollte der damalige UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino ein Doppelspiel gespielt haben und auf unreelle Weise mitgeholfen haben, Michel Platini nicht auf den FIFA-Thron steigen zu lassen, sind seine Tage als FIFA-Präsident wohl gezählt. Interessant dürfte nun die Abklärung werden, wer wann und wie die Bundesanwaltschaft auf den Zwei-Millionen-Deal zwischen der FIFA und Michel Platini aufmerksam gemacht hat. Affaire à suivre also.

Jetzt wird es eng für Ex-FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke

Bundesstrafgericht, Bellinzona
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(causasportnews / red. / 25. Juni 2022) Es läuft etwas am Bundesstrafgericht in Bellinzona, an dem derzeit dem ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter und dem Ex-UEFA-Präsidenten Michel Platini der Prozess gemacht wird; am 8. Juli sollen dann in dieser Causa die Urteile verkündet werden (vgl. auch causasportnews vom 12. Juni 2022).

Rabenschwarze Wolken in der Schweizer Sonnenstube haben sich soeben über dem ehemaligen FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke entleert. Der 61jährige Franzose wurde in einem Berufungsprozess der passiven Bestechung und der Urkundenfälschung schuldig gesprochen und mit einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten bedingt belegt. Vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung wurde der seit dem Abgang im Weltfussballverband stellenlose Ex-Manager freigesprochen. Erstinstanzlich erfolgte die Verurteilung einzig wegen Urkundenfälschung. Gegenstand des Strafprozesses war der Verkauf von TV-Rechten. Dass Jérôme Valcke der strafrechtlichen Verurteilung nach diesem zweitinstanzlichen Urteil nun noch entkommen kann, scheint eher fraglich zu sein, oder anders: Weil ihm nur noch der Gang an das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne bleibt, um das Blatt noch zu wenden, wird es strafrechtlich eng für den gelernten Sportrechte-Händler.

Einen Freispruch auch im Berufungsverfahren setze es für den Präsidenten des Fussballklubs Paris Saint-Germain, Nasser Al-Khelaiti, ebenfalls Vorsitzender des katarischen Medienunternehmens beIN Media Group, ab. Die Anklage gegen den 48jährigen Funktionär und Manager stand auf tönernen Füssen, und der Vorwurf der Anstiftung zu ungetreuer Geschäftsbesorgung liess sich auch im Berufungsverfahren nicht rechtsgenüglich beweisen.

Nicht nur die Sportwelt blickt nun als nächstes gespannt dem 8. Juli 2022 entgegen, wenn, ebenfalls am Bundesstrafgericht in Bellinzona, die Urteile in den Strafprozessen gegen Joseph Blatter und Michel Platini gesprochen werden sollen. Alles andere als Freisprüche wären aber wohl veritable Sensationen.

Justizposse um Joseph Blatter und Michel Platini in der Schweizer Sonnenstube

Michel Platini darf es mit Humor nehmen: „Die Zeit vergeht, aber die Farben bleiben dieselben“…

(causasportnews / red. / 12. Juni 2022) Bereits eine gute Woche dauert der Strafprozess gegen die ehemaligen Fussball Top-Funktionäre Joseph Blatter und Michel Platini am Bundesstrafgericht in Bellinzona. Obwohl noch gute drei (Prozess-)Wochen bevorstehen, bis am 8. Juli 2022 die Urteile verkündet werden sollen, ist eines klar: Vor allem der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter sorgt für eine regelrechte Demaskierung der Schweizer Justiz, die in Bellinzona wohl einer der grössten Pleiten in ihrer Geschichte erleben wird. Eine Anklage durch eine inkompetente Behörde (Bundesanwaltschaft), ein Gericht in der Sonnenstube der Schweiz (Bundessstrafgericht), das niemand so richtig ernst nimmt, und eine Anklage, die dem ehemaligen FIFA-Präsidenten und seinem damals vorgesehenen Nachfolger im höchsten Weltfussballverbands-Amt eine perfekte Show-Bühne liefert – das ist der Stoff für diese Justizposse, die den Schweizer Steuerzahlern letztlich wohl ein paar Millionen Franken kosten wird. Nicht nur nach den ersten Prozesstagen in Bellinzona zweifelt eigentlich niemand daran, dass Joseph Blatter und Michel Platini im Juli mit überwältigenden Freisprüchen im Gepäck ihre Heimreisen antreten werden. An sich war es völlig unverständlich, dass überhaupt Anklage gegen den 86jährigen Schweizer sowie den 66jährigen Franzosen, der einst bei AS Saint-Etienne und Juventus Turin Erfolg an Erfolg reihte und 1984 mit Frankreich Fussball-Europameister wurde, erhoben wurde. Aus dem sattsam bekannten «FIFA-Komplex» rechnete sich die Anklagebehörde in diesem Fall wohl die grössten Chancen aus, auch einmal einen Prozesssieg landen zu können. Die Vorhalte gegenüber den beiden Funktionären sind in sachverhaltsmässiger Hinsicht glasklar: Die FIFA, personifiziert durch Joseph Blatter, hat Michel Platini für Beratungsleistungen, was auch immer darunter zu verstehen sein soll, zwei Millionen Franken bezahlt. Da der Rechtsgrund dieser Zahlung unklar ist, wurde nach jahrelangen Untersuchungshandlungen Anklagen wegen Vermögensdelikten und wegen Urkundenfälschung erhoben. Die Tatsache der Zahlung der FIFA an Michel Platini ist unbestritten, einzig der Grund der Zahlung bleibt bis jetzt und auch nach der ersten Prozesswoche im Dunkeln. Und wird es wohl auch bleiben. Es fehlen letztlich die Beweise, dass die beiden ehemaligen Funktionäre die ihnen vorgeworfenen Strafbestimmungen erfüllt haben. Daran, dass den angeklagten Fussball-Oldies z.B. ungetreue Geschäftsführung nachgewiesen werden könnte, glauben offenbar nicht einmal die Anklagevertreter so richtig. Auf der Bühne der Justiz inszeniert sich Joseph Blatter wohl ein letztes Mal als Show-Talent und entlarvt die Anklage gegen ihn als Rachefeldzug von wem auch immer. Bei seinen Auftritten vor Gericht führt der bejahrte Walliser, der ab und zu von gesundheitlichen Schwächen befallen wird, die Schweizer Justiz regelrecht ad absurdum. Geradezu peinlich mutet zudem etwa der Umstand an, dass ein Richter des Bundesstrafgerichts, der vorher, auch im «FIFA-Komplex», als Ermittler tätig war, nun ähnlich eines «Kronzeugen» der Anklage aufgetreten ist. Der Mann, zwischenzeitlich nach dem unrühmlichen Abgang bei der Bundesanwaltschaft nun eben Richter in Bellinzona, ist zudem in einem anderen Verfahrensteil des «FIFA-Komplexes» zwischenzeitlich selber Mit-Beschuldigter! Derartige Vorkommnisse sind letztlich das Resultat der kleinmassstäblichen Verhältnisse in der Schweiz, welche den in allen Staatsgewalten grassierenden «Filz» begünstigen.

Es dürfen nun getrost Wetten darauf abgeschlossen werden, dass die beiden ehemaligen Fussball-Funktionäre am 8. Juli 2022 freigesprochen werden und sich an satten Entschädigungen erfreuen dürfen. Die Tessiner Justizposse um Geld und Geist im Professional-Fussball wird die Ansicht im Ausland bestärken, dass die Schweiz zur «Bananenrepublik» verkommen ist, wie es der ehemalige Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) und im Sommermärchen-Prozess freigesprochene Dr. Theo Zwanziger bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu sagen pflegt. Recht hat er leider, und der laufende Prozess in Bellinzona wird ihn in seiner Meinung bestärken.

Meuchelte FIFA-Präsident Gianni Infantino Michel Platini?

Giani Infantino: Hat er oder hat er nicht?
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(causasportnews / red. / 23. Mai 2022) Am 8. Juni 2022 müssen sich der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und der langjährige UEFA-Präsident und frühere FIFA-Präsidentschaftskandidat Michel Platini vor dem Bundessstrafgericht in Bellinzona verantworten. Es geht dabei um die (Un-)Rechtmässigkeit einer Zahlung von zwei Millionen Franken aus der Kasse des Weltfussballverbandes an Michel Platini, die von Josef Blatter unkorrekterweise veranlasst worden sein soll, so die Anklage; ungetreue Geschäftsbesorgung heisst das im Juristen-Jargon.

In diesem Zusammenhang gewinnt nun eine neue Entwicklung um den amtierenden FIFA-Präsidenten Gianni Infantino an Bedeutung. Im Zentrum steht dabei ein Geheimgespräch im Berner Hotel «Schweizerhof», an dem der damalige UEFA-Generalsekretär und heutige FIFA-Präsident Gianni Infantino teilgenommen haben soll. Sicher waren zudem auch der Walliser Staatsanwalt und Infantino-Freund Rinaldo Arnold, der damalige Bundesanwalt Michael Lauber sowie der Mediensprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, mit von der Partie. Gegen diese vier Personen laufen seit geraumer Zeit Strafuntersuchungen wegen Amtsmissbrauchs, Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung, bzw. wegen Anstiftung hierzu. Seit Jahren wird gemutmasst, was an diesem sog. «Schweizerhof»-Treffen der FIFA-Delegation mit Ex-Bundesanwalt Michael Lauber besprochen und gedealt wurde und zudem, wer an diesem Gespräch, neben den vier genannten Personen, teilgenommen hat. Aufgrund eines Aktengesuchs wird nun die Rolle um einen «fünften Mann», der im Nobelhotel «Schweizerhof» in Bern dabei gewesen sein soll, thematisiert (vgl. hierzu auch causasportnews vom 1. April 2020). Gemunkelt wird, dass es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft handeln soll.

Offensichtlich bestehen nun, wie von Medienseite her gemutmasst wird, Zusammenhänge zwischen der Anklage gegenüber Joseph Blatter und Michel Platini und dem bis anhin von Inhalt und Teilnehmerkreis (mit vier oder fünf Personen?) undurchsichtigen Gespräch im Hotel «Schweizerhof». Nicht ausgeschlossen ist, dass demnächst eine grosse Enthüllungs-Bombe platzt. Das käme dann einer Sensation gleich, falls sich ergeben sollte, dass Gianni Infantino den 2016 für das FIFA-Präsidium in Stellung gebrachten Michel Platini mit Hilfe der Bundesanwaltschaft (a posteriori) unmöglich gemacht hätte. Michel Platini, vor der Präsidentschaftswahl 2016 Vorgesetzter von Gianni Infantino in der UEFA, wurde von der Ethikkommission der FIFA aus dem Präsidentschaftsrennen genommen. Es «erbte» Gianni Infantino; die Fakten vor der Wahl sollen offenbar pro Gianni Infantino zurechtgebogen worden sein! Sollte sich dieser Ablauf entsprechend erhärten, wäre damit die Präsidentschaft des amtierenden FIFA-Präsidenten wohl umgehend und vorzeitig zu Ende. Falls die FIFA-Ethikkommission nicht durchgreifen würde, könnten die staatlichen Gerichte diesem Schauspiel um Macht und Geld wohl ein vorzeitiges Ende setzen. Die grosse, demnächst zu beantwortende Frage wird also lauten: «Meuchelte Gianni Infantino Michel Platini, um 2016 selber an die Macht zu kommen und um auf diese Weise an die FIFA-Honigtöpfe zu gelangen? Und musste nach der Präsidentschaftswahl 2016 entsprechend, sogar mit Hilfe der Bundesanwaltschaft, «nachgebessert» und für «Flurbereinigung» gesorgt werden?

Das «Nachtreten» des ehemaligen a.o. Staatsanwalt des Bundes

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(causasportnews / red. / 4. Juni 2021) Mit Getöse ist der ehemalige Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, aus dem Amt eines ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes und damit aus dem Untersuchungskomplex «FIFA» hinauskatapultiert worden. Seine Schwatzhaftigkeit in der «Causa Gianni Infantino, Michael Lauber, et alteri) ist ihm zum Verhängnis geworden (vgl. auch causaspornews vom 5. Mai und vom 31. Mai 2021). Einfach so lässt sich der streitbare Obwaldner allerdings nicht abservieren – wenigstens nicht, ohne deftig nachzutreten. Oder war es nicht einfach nur ein «Nachtreten» eines frustrierten, in der Funktion gescheiterten, eitlen Juristen, der mit viel Vorschusslorbeeren ein zweifelsfrei nicht einfaches Amt angetreten hatte? Jedenfalls lässt aufhorchen, wie sich Stefan Keller derzeit in verschiedenen Medien erklärt. Verhält es sich in der Tat so, wie der Jurist schildert? Sind die Untersuchungsbehörden des Bundes verfilzt bis zur Grenze der Korruption? Sind die Gerichte des Bundes (insbesondere das Bundesstrafgericht in Bellinzona, welches die Beschwerde des FIFA-Präsidenten gegen Stefan Keller wegen Befangenheit gutgeheissen und in aus dem Amt getrieben hat) vom Weltfussballverband unterwandert? War gegen ihn eine Verschwörung im Gange, um ihn kurz nach der Ernennung wieder abzuservieren, weil er zur Gefahr für die FIFA und führender Organpersonen wurde? Nachvollziehbar wirft der aktuelle Innerschweizer  Oberrichter dem Bundesstrafgericht vor, es habe etwa den «Sommermärchen»-Prozess bewusst verjähren lassen (diese deshalb geplatzten Verfahren kosten die Steuerzahler Millionen, nicht nur an Entschädigungen an die damals Beschuldigten, den früheren DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger et alteri). Die Vorwürfe gegenüber den Untersuchungsbehörden und vor allem gegenüber dem Bundesstrafgericht sind happig, und gegenüber Richtern den Vorwurf der Rechtsbeugung zu erheben, ist wohl etwa so gravierend, wie der Vorwurf seitens des soeben abgetretenen DFB-Präsidenten Fritz Keller an die Adresse seines Vize-Präsidenten, Dr. Rainer Koch, der letzteren mit dem berüchtigten NS-Richter und Rechtsbeuger Roland Freisler verglichen hatte. In der «Causa Fritz Keller/Rainer Koch» herrscht markanterweise eisiges Schweigen darüber, was Fritz Keller wohl bewogen haben dürfte, das Vokabular aus der Finsternis Deutschlands zu bemühen und gegenüber Rainer Koch einzusetzen. Stille herrscht auch mit Blick auf die Vorwürfe von Stefan Keller gegenüber der Bundesanwaltschaft und den Gerichten des Bundes, was die Konklusion zulässt, dass sich wohl in der Bundesanwaltschaft und am Bundesstrafgericht einiges nicht im Lot befindet. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist in der Tat seit Jahrzehnten ein «Problem-Behörde», die schadensgeeignet und imageschädigend auftritt und längst abgeschafft gehört. Mit Blick auf das Bundestrafgericht in Bellinzona wird seit Jahren hinter vorgehaltener Hand getuschelt, dass sich dort nicht gerade die Gerichts-Elite versammelt. Es gelingt offenbar kaum, einigermassen passable Juristinnen und Juristen zu finden, welche bereit sind, am Gericht im Tessin zu richten. Der Standort des Bundesstrafgerichts in Bellinzona war eine Konzession an den Standortkanton Tessin und erweist sich als Handikap. Die Juristengilde ist nämlich kaum bereit, in die Schweizer Sonnenstube zu wechseln. Richterinnen und Richter und das übrige, juristische Personal am Bundesstrafgericht kann denn auch nicht als  juristische «Sahnehäubchen» qualifiziert werden. Auch hier fordert der Föderalismus, der in der heute praktizierten Form, auch in der Politik, längst auf den Müllhaufen des Staatsrechts gehört, seinen Tribut. Zu reden gibt auch immer wieder die Personalpolitik im Rahmen der Schweizerischen Bundesanwaltschaft. Dass nun ein gutbetuchter 70jähriger, ehemaliger Staatsanwalt und bekennendes SP-Mitglied (!) seine Rente auf diese Weise massiv aufbessern soll, stösst kaum mehr auf grosse Kritik. Diese wird von Resignation überlagert.

Ein Eigentor des FIFA-Präsidenten?

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(causasportnews / red. / 31. Mai 2021) Der kürzlich ergangene Entscheid des Bundessstrafgerichts in Bellinzona wurde im Lager des FIFA-Präsidenten Gianni Infantino als grosser Sieg gefeiert, als der seit ein paar Monaten im Amt befindliche, ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, in den Ausstand, das heisst, ins juristische Offside, versetzt wurde. Der schwatzhafte Jurist und Obergerichtspräsident aus dem Kanton Obwalden hatte gemäss Urteil aus Bellinzona den FIFA-Präsidenten vorverurteilt und Unwahrheiten verbreitet, weshalb Gianni Infantinos Begehren – nach Auffassung von Rechtsexperten völlig zurecht – gestützt wurde (vgl. auch causasportnews vom 5. Mai 2021). Da sich der peinliche Sonderermittler, der die Vorwürfe gegen Gianni Infantino und den abgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber wegen undurchsichtiger, gemeinsamer Treffen hätte untersuchen müssen, nach der Gutheissung des Ausstandsbegehrens vor allem in Richterschelte übte, sich öffentlich zu Rundumschlägen gegen das Gericht hinreissen liess und sich völlig uneinsichtig zeigte, waren die Tage des Sonderermittlers aus der Innerschweiz gezählt. Schon bald nach der Ernennung von Stefan Keller zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes im Juli 2020 wurde manifest, dass in der «Causa Geheimtreffen FIFA/Bundesanwalt Lauber» ein selbstverliebter Egoman als Ermittler am Werk war. Oder eben nicht am Werk. Der Jurist, der sich wohl zu Unrecht als ausserordentlicher Bundesanwalt» (richtig: Ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes) bezeichnete, war eher mit Medienarbeit in eigener Sache, denn mit dem Fall «Gianni Infantino / Michael Lauber» beschäftigt. Dabei hätten schon bei der Ernennung des Gerichtspräsidenten aus Obwalden alle Warnlampen leuchten sollen: Die Justiz in Ob- und Nidwalden gilt fachlich als äusserst schwach, wegen der Kleinheit der Halbkantone personell verfilzt, politisch durchdrungen und dennoch weitgehend undurchsichtig. In Anlehnung an das Evangelium könnte etwa adaptiert werden: «Was kann denn schon juristisch Gutes aus Unterwalden kommen?».

Nach dem Abgang von Stefan Keller werden die Ermittlungen ab sofort von einem neuen Mann aus dem Kanton Zürich fortgeführt: Der 70jährige ehemalige Zürcher Staatsanwalt Ulrich Weder soll nun richten, was der Obwaldner Gerichtspräsident als Sonderermittler versiebt hat: Nämlich in diesem FIFA-Komplex zu Ende zu untersuchen. Vor allem die Links-Presse überbietet sich in Vorschusslorbeeren bezüglich des reaktivierten Justiz-Rentners, der sich ideologisch als strammes SP-Mitglied dem sozialistischen Gedankengut verpflichtet fühlt und derzeit von einer satten Pension lebt. Dass in derartigen Fällen ehemalige Spezialisten aus dem Ruhestand beordert werden müssen, zeigt vor allem, dass es um valable, personelle Alternativen im Justiz-Land Schweiz schlecht bestellt ist. Seilschaften, Verfilzungen und zumindest Kungeleien sind in einem kleinen Land, wie es die Schweiz präsentiert, aber wohl unvermeidbar. Das alles hat der ehemalige Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) und Jurist, Dr. Theo Zwanziger im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Schweizer Justiz in der «Sommermärchen-Affäre» (auch gegen ihn) in Rage gebracht; der Ausdruck «Bananenrepublik» war noch die anständigste Qualifikation für die Schweiz aus dem Mund des blitzgescheiten Juristen.

Wie dem auch sei: Die Ernennung von Ulrich Weder ist für Gianni Infantino letztlich wohl eher kein verfahrensmässiger Vorteil. In Stefan Keller hatte er einen leichten «Gegner», bezüglich des Zürchers Ulrich Weder ist davon auszugehen, dass dieser sein Metier versteht und während seiner Aktivzeit als Staatsanwalt als klug und hart, aber dennoch als fair galt. Ob sich die Wegbeförderung des schwachen und peinlichen Stefan Keller und die deshalb erfolgte Einsetzung des «starken» Ulrich Weder letztlich als juristisches «Eigentor» erweisen wird, dürfte sich bald zeigen.

Ein Opfer des Juristen-Geschwätzes

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 5. Mai 2021) Es darf als notorische Tatsache qualifiziert werden, dass sich Juristinnen und Juristen (fast) aller Art und in den meisten Funktionen auf einem speziellen Jahrmarkt der Eitelkeit bewegen. Diese Menschen finden sich in der Regel unwiderstehlich und schwingen, je nach Standpunkt, den sie zu vertreten haben, gerne die Moralkeule für ihre Auftraggeber und sich selber. Das hängt vor allem damit zusammen, dass die Jurisprudenz eine Wertungs-Wissenschaft ist und nicht etwa mit Mathematik gleichgesetzt werden kann; dort ergeben 2 + 2 immer 4. Demut und Selbstkritik sind jedenfalls keine übermenschliche Tugenden, mit der sich Juristinnen und Juristen zu stark bekleckern würden. Mit allem hängt letztlich zusammen, dass sie sich gerne vor Ihrer Klientschaft oder vor Auftraggebern aufzuplustern pflegen. Und das vor allem in der Öffentlichkeit. Fragen Medienschaffende Juristinnen und Juristen nach ihren Meinungen, ist das für diese Gattung ein wahres Glücksgefühl, das bis zur Ekstase ausgekostet wird. Das Gefühl, von der Öffentlichkeit begehrt zu werden, lässt jedes andere Glücksgefühl marginal werden. Ist zudem die Plattform «Sport» betroffen, akzentuieren sich diese Eigenheiten insbesondere noch. Es ist fast wie bei den Sponsoren: Diese wären oft so unbedeutend wie die abgestellten Fahrräder in China, die ab und zu am Bahnhof in Peking umstürzen. Denn Sponsoren im Sport und deren Vertreterinnen und Vertreter werden fast so intensiv beachtet wie der Sport selber.

Schwatzhaftigkeit und Profilierungssucht sind soeben dem ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, zum Verhängnis geworden. Dieser fiel nach seiner Bestellung als Ermittler insbesondere gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino durch ein ausserordentliches Mitteilungsbedürfnis auf; für die Arbeit bleib dann offenbar kaum mehr Zeit, denn seit Monaten herrscht bezüglich der juristischen Aktivitäten des Ermittlers aus dem beschaulichen Kanton Nidwalden Schweigen. Soeben hat ihn die Beschwerdekammer des schweizerischen Bundesstrafgerichts ins «offside» befördert, das heisst in der Juristen-Sprache: Stefan Keller hat in der «Causa Gianni Infantino» in den Ausstand zu treten. Zum Verhängnis geworden sind dem Ermittler gemäss Begründung des Entscheids Aussagen in Medienmitteilungen und in einer juristischen Fachzeitschrift. Si tacuisses philosophus mansisses (hättest Du geschwiegen, wärst Du ein Philosoph geblieben) also, wäre man hier geneigt zu sagen. Zum Philosophieren wird Stefan Keller nun viel Zeit haben. Durch seine Kommunikationsbeflissenheit verschafft er dem FIFA-Präsidenten, der selber Jurist ist, zudem etwas Luft. Die bisherigen Ermittlungsarbeiten des nun abgesägten Untersuchungsrichters bleiben auch nach dem angeordneten Ausstand von Stefan Keller gültig.

Diese unschöne Konstellation im Segment «Juristerei» befeuert die negative Grundhaltung des Publikums gegenüber der Juristen-Zunft. Und die Vorurteile gegenüber einer Berufsgattung, für die beispielsweise Selbst-Reflexion so oder so ein Fremdwort darstellt. Einkehr, Demut und Selbstkritik sind Lebens-Attribute, welche für Juristinnen und Juristen offensichtlich erst nach dem Tod eine gewisse Bedeutung erlangen. Oder wie es ein Jurist retrospektiv auf seinen Grabstein eingravieren liess: «Er war Jurist und auch sonst bescheidenen Geistes.».

(PS: Der Schreibende gehört der Juristen-Zunft an)

Der (bis anhin erfolglose) Kampf der FIFA gegen den Präsidenten-Ermittler

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 21. Oktober 2020) Das war in der Strafsache gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino et alteri vorauszusehen. Kaum war der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, im Amt (vgl. auch causasportnews vom 25. August 2020), setzte seitens des Weltfussballverbandes FIFA sowie von Gianni Infantino, bzw. dessen Adlaten und Anwälten, ein juristisches Trommelfeuer gegen den Sonderermittler ein. Seit Stefan Keller vom Schweizerischen Parlament formell eingesetzt worden ist, gilt es für den FIFA-Präsidenten und andere Beschuldigte (darunter den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber) ernst; vergeblich ist bereits die Ernennung von Stefan Keller zum ausserordentlichen Staatsanwalt vom FIFA-Sitz aus torpediert und der Strafrechtler verunglimpft worden. Der versierte Jurist aus dem Kanton Obwalden wird nun zweifelsfrei alles daran setzen, um den Schleier über den Treffen von Gianni Infantino mit dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber zu lüften. Seit seiner Ernennung ist Stefan Keller immer noch den Angriffen insbesondere von FIFA-Claqueuren und Anwälten des Präsidenten ausgesetzt (vgl. causasportnews vom 11. August 2020). Vor allem wird seit Wochen unablässig aus dem Home of FIFA am Zürichberg gegen den ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes aus allen juristischen und medialen Rohren «geschossen». Mit wenig Wirkung allerdings. Aller Attacken zum Trotz führt Stefan Keller die Untersuchungen vor allem gegen den FIFA-Präsidenten und den ehemaligen Bundesanwalt ungerührt sachlich fort. Die Anwälte der FIFA haben nun zudem eine empfindliche, juristische Niederlage einstecken müssen. Stefan Keller hat kürzlich verfügt, dass der vom Weltverband verlangte Partei-Status der FIFA diesem in der «Causa Infantino» nicht gewährt wird. Die FIFA sei durch das Strafverfahren gegen den Präsidenten nicht unmittelbar betroffen, weshalb eine Parteistellung des Weltverbandes nicht gewährt werde. Die Parteistellung im Verfahren hätte der FIFA etwa die Möglichkeiten eingeräumt, Verfahrensanträge zu stellen (um etwa das Verfahren gegen den Präsidenten zu verzögern) und Einsicht in die Akten zu nehmen. Damit wird nun nichts. Gianni Infantino wird sich ohne FIFA-Support dem Untersuchungsrichter stellen müssen. Weil der FIFA-Präsident ein Organ des Verbandes ist (Art. 55 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB), könnte auf ihn im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung dereinst auch zivilrechtlich Ungemach auf ihn zukommen. So heisst es in Abs. 3 von Art. 55 ZGB mit Blick auf die Organe von juristischen Personen: «Für ihr Verschulden sind die handelnden Personen (die Organpersonen, Red.) ausserdem persönlich verantwortlich.». Die FIFA könnte Gianni Infantino aufgrund des Rechtsverhältnisses zwischen ihm und der FIFA in diesem Fall durchaus auch belangen (gemäss Art. 398 des Schweizerischen Obligationenrechts, OR). Der Entscheid von Ermittler Stefan Keller, der FIFA im Strafverfahren gegen den Präsidenten den Partei-Status zu versagen, ist aus juristischer Optik jedenfalls nicht zu beanstanden. Natürliche und juristisch Personen sind eben strafrechtlich nicht deckungsgleich.

Ein Reinigungsprozess des Sportes in Gerichtssälen

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(causasportnews / red. / 18. September 2020) Auch wenn man sich allgemein in Durchhalteparolen übt, ist es trist geworden im Sport. Gemeint ist an dieser Stelle der Sport, wie er derzeit in den Medien dargestellt wird. Dort findet er praktisch nicht mehr statt – weil an Aktuellem kaum etwas läuft, es wenig Freudvolles oder Dramatisches zu berichten gibt und über den Sportveranstaltungen durchwegs das Damoklesschwert von „Corona“ hängt. Formel 1-Rennen und Tennisturniere bereiten im derzeitigen Erscheinungsmodus nur beschränkt Freude; auch Fussballspiele ohne oder mit kaum Zuschauern schmälern die Attraktivität dieses Zweiges der Bespassungs-Industrie. Im Moment ist glücklicherweise noch die Tour de France unterwegs. Zwar ist der Ruf des Radsports längst ramponiert (allgegenwärtiges Doping, sicher in der Vergangenheit!), doch in der aktuellen Not an der Medienfront frisst der Teufel eben Fliegen. „La grande boucle“ zum Notnagel der aktuellen Sport-Berichterstattung geworden.

Auf die Sportteile in den gedruckten und auf Sport-Magazin-Sendungen in den elektronischen Medien könnte realistischerweise verzichtet werden. Glücklicherweise läuft derzeit einiges ab in den Gerichtssälen dieser Welt; mit Protagonisten aus und mit Vorkommnissen rund um den Sport. Das Sportrecht in dieser Form hat sich in dieser Krisenzeit den Hauptplatz in der aktuellen Berichterstattung erobert.

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Rund um Vorgänge im Weltfussball laufen Ermittlungen, oder diese sind Gegenstände von aktuellen Verfahren (etwa am Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona).- In Deutschland wird derzeit der Strafprozess gegen den als „Doping-Arzt“ bezeichneten Sport-Mediziner Mark Schmidt und weitere Angeklagte geführt. Bezüglich des „Doping-Netzwerks“ des Erfurter Sport-Mediziners schaut seit Mitte dieser Woche nicht nur ganz Deutschland interessiert nach München (vgl. auch causasportnews vom 15. September 2020). Es wird mit Verurteilungen von Mark Schmidt und den Mitangeklagten gerechnet.- Ein Strafgericht in Paris hat soeben sein Urteil gegen den 87jährigen Ex-Präsidenten des Leichtathletik-Weltverbandes (IAAF), Lamine Diack, gefällt. Der langjährige, schillernde Spitzen-Funktionär aus Senegal ist wegen Doping-Vertuschungen, Schmiergeldzahlungen, Korruption und Geldwäscherei zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Jahre davon soll er absitzen, doch wegen seines Alters dürfte der Strafvollzug ausgesetzt werden. Der „Pate“, wie Lamine Diack genannt wird, will zudem auch in Berufung gehen. Der Apfel fällt übrigens nicht weit vom Stamm, auch in der „Causa Diack“ nicht: Der Sohn des ehemaligen IAAF-Funktionärs wurde in Abwesenheit mit fünf Jahren Haft bestraft. Insbesondere soll er Dopingsperren gegen russische Athleten im Vorfeld grosser, internationaler Sportwettkämpfe verhindert haben.

Wenn es an Aktualität mangelt, bleibt Zeit und Raum für Aufarbeitungen im Umfeld des Sportes. Ein offenbar sich aufdrängende Reinigungsprozesse in Gerichtssälen stehen im Fokus des Sport-Interesses. Die hässlichen Seiten des Sportes sind das Glück der aktuellen Medien-Berichterstattung.