Die Disqualifikation von Novak Djokovic: Wenn das fehlende Glück zum Pech wird

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(causasportnews / red. / 8. September 2020) Eines kann nicht behauptet werden: Dass die Weltnummer 1 im Tennis, Novak Djokovic, in dieser „Corona“-Saison über Gebühr vom Glück begünstigt worden wäre. Doch das Jahr ist noch nicht zu Ende, und jede Pechsträhne hat schliesslich auch einmal ein Ende.

Zuerst profilierte sich der 33jährige Serbe als Impfgegner, dann drückte er die unsägliche „Adria Tour“ durch und missachtete dabei – zusammen mit seinen Tennis-Weggefährten und dem teils speziellen Umfeld – alle Schutz- und Vorsichtsmassnahmen, feierte provozierend wilde Partys wie vor „Corona“ und infizierte sich schliesslich selber mit dem Virus. Mit seiner Frau, ebenfalls positiv auf COVID-19 getestet, landete er schliesslich in Quarantäne. Die „Adria Tour“ endete im Desaster und musste abgebrochen werden. Der Tennisstar hat also im Verlaufe des bisherigen Jahres alles getan, um seinen schon arg ramponierten Ruf noch stärker zu schädigen. Doch das war immer noch nicht alles. Am Sonntag bewies der cholerische Vollblut-Athlet, dem nicht gerade überbordende Feinfühligkeit nachgesagt wird, dass es noch schlimmer werden kann. Völlig unbeabsichtigt schmetterte ein frustrierter Novak Djokovic am US Open einen Ball weg und traf unglücklicherweise eine Linienrichterin, die vom hart geschlagenen Geschoss am Kopf getroffen wurde und zu Boden ging. Diese Bilder gingen um die Welt und schockierten. Das Verdikt gegen den Serben liess nach langen Diskussionen nicht auf sich warten: Disqualifikation und Turnierausschluss. War das eine gerechte Sanktion?, fragt sich nun nicht nur die Tennis-Welt. War es wohl nicht. Vielerorts wurde die Frage gestellt, ob etwa auch ein Roger Federer so bestraft worden wäre, wäre ihm dasselbe Missgeschick passiert. Wohl nicht, denn der Schweizer verfügt über masslose Sympathien und zeigt auch in Ausnahmesituationen kaum Nerven.

Die Disqualifikation gegen Novak Djokovic war zweifelsfrei hart und lässt sich, gemessen am US-Micky Maus-Rechtssystem, zweifelsfrei rechtfertigen. Nach europäischen Massstäben dürfte die Sanktion zu einschneidend ausgefallen sein. Eine solche muss dem Verschulden (Vorwerfbarkeit) Rechnung tragen und hat verhältnismässig zu sein. Der Serbe hat mit dem Wegschlagen des Balles unglücklich agiert, und das Pech führte dazu, dass die Linienrichterin vom Ball getroffen wurde. Frei nach dem Zitat des ehemaligen Fussballspielers Jürgen „Kobra“ Wegmann: Zuerst hatten wir kein Glück, dann kam noch Pech dazu. Jedenfalls war der Volltreffer zu Lasten der Linienrichterin von Novak Djokovic keinesfalls beabsichtigt, was natürlich grundsätzlich keine Entschuldigung für die Unbeherrschtheit des Spielers ist und auch nicht für die Tat. Die ausgefällte Sanktion wurde jedoch dem Verschulden des Athleten nicht gerecht; ein gewisser Vorwurf ist ihm zu machen, doch das rechtfertigt eine derartige, einschneidende Sanktion nicht. Zum Verhängnis wurde Novak Djokovic zweifelsfrei sein „Vorleben“, das nicht gerade für ihn spricht. Dieses ist etwa bei Roger Federer als weitaus positiver zu qualifizieren. In Berücksichtigung des im Sanktionsrecht (etwa in der im Sport bedeutungsvollen Schweiz) herrschenden Verschuldensgrundsatzes lässt es sich nicht einfach tel quel argumentieren, Roger Feder wäre für dieselbe Tat milder bestraft worden. In Anwendung des Verschuldensprinzips wäre dem aber wohl so gewesen.

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