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(causasportnews / red. / 5. September 2021) Gegen den Ex-Ermittler des Bundes im «FIFA-Komplex», Dr. Stefan Keller, soll nun selber ermittelt werden. Dem ehemaligen, ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, der im Frühjahr nach nur wenigen Monaten im Amt, aufgab und abtrat, wird gemäss Medienberichten vorgeworfen, Amtsgeheimnisverletzungen begangen zu haben. Der Jurist aus der Innerschweiz sollte vor allem die sog. nicht protokollierten «Geheimtreffen», an denen der ehemalige Bundesanwalt Michael Lauber und FIFA-Präsident Gianni Infantino und teils weitere Personen teilnahmen, untersuchen. Der 51jährige Jurist aus dem Kanton Obwalden nahm seine Arbeit vor etwas mehr als einem Jahr engagiert und vielversprechend zielstrebig auf. Bald einmal wurde ihm allerdings seine Schwatzhaftigkeit zum Verhängnis, die ihn jetzt nochmals einzuholen scheint. Er sprach zuweilen mehr als erlaubt; nach seinem Abgang übte er zudem beissende Kritik am Bundesstrafgericht und am Schweizer Justizsystem, die ihn für die «geschlossene Gesellschaft» der Juristinnen und Juristen unmöglich machte. Das Fass zum Überlaufen brachte offensichtlich ein Beitrag in einer juristischen Fachzeitschrift. In dieser ist er wie folgt zitiert worden: «Am Bundesstrafgericht laufen mehrere Verfahren in dieser Sache. Infantino will genau wissen, wer meine Hilfspersonen sind». Damit hatte der Sonderermittler in der «Causa FIFA» Vorgänge öffentlich gemacht, bezüglich derer er offensichtlich zur Geheimhaltung verpflichtet war. Das soll nun gemäss der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft Folgen haben. Ein ausserordentlicher Staatsanwaltschaft wird in einem ersten Schritt die Aufhebung der Immunität von Stefan Keller durch das Schweizer Parlament erwirken; sobald dies geschehen ist, kann gegen den ehemaligen Ermittler wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 des Strafgesetzbuches, StGB) ermittelt werden. Brisant ist, dass die Anträge zur Strafverfolgung gegen den Juristen von der gleichen Behörde veranlasst worden sind, die im Sommer 2020 Stefan Keller ins Amt gehievt hat.
Für den ehemaligen, ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, gilt die Unschuldsvermutung.