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Joseph Blatter und Michel Platini kommen vor Gericht

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(causasportnews / red. / 5. November 2021) In einem Teilbereich des von der Schweizerischen Bundesanwaltschaft untersuchten Fussball-Komplexes wird es zu gerichtlichen Verfahren kommen. Betroffen sind der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und sein langjähriger «Ziehsohn», Michel Platini, der während langer Zeit für die Nachfolge des langjährigen FIFA-Oberhauptes vorgesehen war, dann aber von der FIFA-Ethikkommission aus dem Präsidentschafts-«Rennen» genommen wurde; Gianni Infantino konnte letztlich «erben». Es geht um zwei Millionen Schweizer Franken, welche der Weltfussballverband unter der Führung Joseph Blatters dem ehemaligen französischen Ball-Virtuosen Michel Platini bezahlt hatte. Nach Einschätzung der Untersuchungs- und Anklagebehörde des Bundes ungerechtfertigterweise. Acht Jahre nach Beendigung einer Beratertätigkeit des heute 66jährigen Franzosen für den FIFA-Präsidenten (von 1998 bis 2002) soll der Verband diesem im Jahr 2011 eine (weitere) Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken zugeleitet haben. Die Bundesanwaltschaft hat hierfür keinen Rechtsgrund ausmachen können, für Joseph Blatter und Michel Platini sei diese Zahlung Teil einer bilateralen Übereinkunft gewesen. Die anklagende Bundesanwaltschaft erblickt darin nun deliktisches Verhalten gleich in mehrfacher Hinsicht. Joseph Blatter wird Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen, Michel Platini muss sich wegen Betrugs, allfälliger Teilnahme an Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsführung verantworten. Die beiden ehemaligen Spitzen-Funktionäre, für welche die Unschuldsvermutung gilt, sehen den Strafprozessen gelassen entgegen. Die bezahlten zwei Millionen seien korrekt in den Büchern der FIFA als Löhne deklariert und abgerechnet worden. Auch hätten die zuständigen Instanzen des Weltverbandes mit Sitz in Zürich alle Zahlungen an Michel Platini autorisiert. Falls die Sachverhaltsdarstellungen der beiden nun beschuldigten Joseph Blatter (85) und Michel Platini (66) zutreffen, dürften die Anklagen wohl rasch in sich zusammenfallen. Und die Bundesanwaltschaft würde im FIFA-Untersuchungs-Komplex eine weitere Schlappe einfahren…

Kehrt der neue Bundesanwalts-«Besen» auch in der FIFA-Affäre?

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(causasportnews / red. / 30. September 2021) Sie gilt seit Jahren als Problembehörde des Bundes. Ihr Kerngeschäft wäre die Ermittlung und Anklage bezüglich Straftaten im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit (insbesondere gemäss Art. 23 und 24 der Schweizerischen Strafprozessordnung). In die Schlagzeilen gerät sie jedoch regelmässig mit Bezug auf Vorgänge, die meist nur indirekt mit dem Kompetenz- und Aufgabenbereich der Amtsstelle zu tun haben. Ihre bisherige Erfolgsbilanz in den zur Anklage gebrachten Fälle ist vernichtend; die Untersuchungen sind oft fragwürdig und umstritten. Urteile in den von der Bundesanwaltschaft zur Anklage gebrachten Fälle sind meist desaströs. Oft verjähren die Fälle. Zwar nur hinter vorgehaltener Hand wird längst gefordert, diese Behörde endlich abzuschaffen und deren Kompetenzen und Aufgaben auf die Kantone zu übertragen. Doch die Schweiz wäre nicht die Schweiz, wenn nicht, auch um jeden Preis, an Traditionellem festgehalten werden soll. Das Beispiel hierzu liefert die Schweizerische Bundesanwaltschaft, eine von der Politik beherrschte und beeinflusste Behörde; das Parlament ist zudem Wahlbehörde für den Bundesanwalt. Sie ist mit Bezug zum Sport in den letzten Jahren bekannt geworden aufgrund des sog. «FIFA-Komplexes». Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit Jahren u.a. im Bereich des organisierten Fussballs. Ein Fiasko jagt dabei das andere. Die Methoden der Behörde sind zudem oft speziell, wie die «Protokoll-Affäre» um den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber, der sich mehrmals zu Geheimgesprächen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino getroffen hat, belegt. Was an diesen Gesprächen behandelt worden ist, bleibt bis heute unklar und ungeklärt. Es wurde gesetzeswidrig nichts protokolliert, und die Teilnehmer an den Gesprächen leiden an Gedächtnisverlusten. Diese Taktiererei der Bundesanwaltschaft hat im vergangenen Jahr dem damaligen Bundesanwalt den Job gekostet. Der darauf eingesetzte Sonderermittler des Bundes stolperte über seine Schwatzhaftigkeit und sieht sich nach seiner Absetzung diversen juristisch relevanten Vorwürfen ausgesetzt, die sich, wen wundert’s, noch immer in Abklärung befinden.

Nun hat die Bundesanwaltschaft (endlich wieder, meinen die Politiker) einen neuen Chef bekommen. Die Suche nach einem Nachfolger des gescheiterten Michael Lauber gestaltete sich schwierig. Zuerst musste einmal die Altersgrenze für diesen Job erhöht werden, um einen kurz vor der Pensionierung stehenden Juristen für sechs Jahre wählen zu können. Dies alles geschah der Not gehorchend, denn die dreimalige Ausschreibung der Stelle und die nachfolgende Evaluation durch die Politik fegte alle möglichen Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt weg. Stefan Blättler, ein Berner Polizeichef, ist nun seit gestern der neue Hoffnungsträger der Bundesanwaltschaft. Der Mann verdient Kredit und wird seinen neuen Job unaufgeregt, nüchtern und sachlich versehen. Die aufgeworfenen Vorschusslorbeeren sind überwältigend, was dazu geführt hat, dass der promovierte Jurist vom Parlament mit einem Glanzresultat gewählt worden ist. Er gilt bei den Politikerinnen und Politikern nicht nur als Hoffnungsträger für tadellose Ermittlungsarbeit und als Reformer, sondern geradezu als organisatorisch-juristische, eierlegende Wollmilchsau. Pessimisten sind allerdings tendenziell der Meinung, dass der mit Glanz und Gloria Gewählte die sechsjährige Amtsdauer eh nicht «überleben» würde; die gelockerte «Altersguillotine» für ihn also so oder so nicht notwendig gewesen wäre. Der neue juristische «Besen» in der Bundesanwaltschaft verdient selbstverständlich Kredit. Ob er die Herkulesaufgabe stemmen wird, dürfte sich bald zeigen. Nicht nur für die Öffentlichkeit wird die Aufarbeitung der «FIFA-Affäre» in rechtlicher und kommunikativer Hinsicht zum Prüfstein für den neuen Bundesanwalt, Stefan Blättler, werden.

Das «Nachtreten» des ehemaligen a.o. Staatsanwalt des Bundes

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(causasportnews / red. / 4. Juni 2021) Mit Getöse ist der ehemalige Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, aus dem Amt eines ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes und damit aus dem Untersuchungskomplex «FIFA» hinauskatapultiert worden. Seine Schwatzhaftigkeit in der «Causa Gianni Infantino, Michael Lauber, et alteri) ist ihm zum Verhängnis geworden (vgl. auch causaspornews vom 5. Mai und vom 31. Mai 2021). Einfach so lässt sich der streitbare Obwaldner allerdings nicht abservieren – wenigstens nicht, ohne deftig nachzutreten. Oder war es nicht einfach nur ein «Nachtreten» eines frustrierten, in der Funktion gescheiterten, eitlen Juristen, der mit viel Vorschusslorbeeren ein zweifelsfrei nicht einfaches Amt angetreten hatte? Jedenfalls lässt aufhorchen, wie sich Stefan Keller derzeit in verschiedenen Medien erklärt. Verhält es sich in der Tat so, wie der Jurist schildert? Sind die Untersuchungsbehörden des Bundes verfilzt bis zur Grenze der Korruption? Sind die Gerichte des Bundes (insbesondere das Bundesstrafgericht in Bellinzona, welches die Beschwerde des FIFA-Präsidenten gegen Stefan Keller wegen Befangenheit gutgeheissen und in aus dem Amt getrieben hat) vom Weltfussballverband unterwandert? War gegen ihn eine Verschwörung im Gange, um ihn kurz nach der Ernennung wieder abzuservieren, weil er zur Gefahr für die FIFA und führender Organpersonen wurde? Nachvollziehbar wirft der aktuelle Innerschweizer  Oberrichter dem Bundesstrafgericht vor, es habe etwa den «Sommermärchen»-Prozess bewusst verjähren lassen (diese deshalb geplatzten Verfahren kosten die Steuerzahler Millionen, nicht nur an Entschädigungen an die damals Beschuldigten, den früheren DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger et alteri). Die Vorwürfe gegenüber den Untersuchungsbehörden und vor allem gegenüber dem Bundesstrafgericht sind happig, und gegenüber Richtern den Vorwurf der Rechtsbeugung zu erheben, ist wohl etwa so gravierend, wie der Vorwurf seitens des soeben abgetretenen DFB-Präsidenten Fritz Keller an die Adresse seines Vize-Präsidenten, Dr. Rainer Koch, der letzteren mit dem berüchtigten NS-Richter und Rechtsbeuger Roland Freisler verglichen hatte. In der «Causa Fritz Keller/Rainer Koch» herrscht markanterweise eisiges Schweigen darüber, was Fritz Keller wohl bewogen haben dürfte, das Vokabular aus der Finsternis Deutschlands zu bemühen und gegenüber Rainer Koch einzusetzen. Stille herrscht auch mit Blick auf die Vorwürfe von Stefan Keller gegenüber der Bundesanwaltschaft und den Gerichten des Bundes, was die Konklusion zulässt, dass sich wohl in der Bundesanwaltschaft und am Bundesstrafgericht einiges nicht im Lot befindet. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist in der Tat seit Jahrzehnten ein «Problem-Behörde», die schadensgeeignet und imageschädigend auftritt und längst abgeschafft gehört. Mit Blick auf das Bundestrafgericht in Bellinzona wird seit Jahren hinter vorgehaltener Hand getuschelt, dass sich dort nicht gerade die Gerichts-Elite versammelt. Es gelingt offenbar kaum, einigermassen passable Juristinnen und Juristen zu finden, welche bereit sind, am Gericht im Tessin zu richten. Der Standort des Bundesstrafgerichts in Bellinzona war eine Konzession an den Standortkanton Tessin und erweist sich als Handikap. Die Juristengilde ist nämlich kaum bereit, in die Schweizer Sonnenstube zu wechseln. Richterinnen und Richter und das übrige, juristische Personal am Bundesstrafgericht kann denn auch nicht als  juristische «Sahnehäubchen» qualifiziert werden. Auch hier fordert der Föderalismus, der in der heute praktizierten Form, auch in der Politik, längst auf den Müllhaufen des Staatsrechts gehört, seinen Tribut. Zu reden gibt auch immer wieder die Personalpolitik im Rahmen der Schweizerischen Bundesanwaltschaft. Dass nun ein gutbetuchter 70jähriger, ehemaliger Staatsanwalt und bekennendes SP-Mitglied (!) seine Rente auf diese Weise massiv aufbessern soll, stösst kaum mehr auf grosse Kritik. Diese wird von Resignation überlagert.

Ermittlungen in der Fussball-Justiz-Tragödie: Jetzt geht’s los…

(causasportnews / red. / 25. September 2020) Bereits im Hochsommer wurde Stefan Keller, Präsident des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden, als ausserordentlicher Bundesanwalt bestimmt und mit der Durchführung der Untersuchungen gegen den unehrenhaft aus dem Amt des Bundesanwalts katapultierten Michael Lauber sowie Gianni Infantino und den Jugendfreund des FIFA-Präsidenten, Rinaldo Arnold, betraut (causasportnews vom 25. August 2020). Das Schweizerische Parlament hat nun den erfahrenen Juristen formell als ausserordentlichen Staatsanwaltschaft in dieser „Causa Fussball“ bestätigt. Somit steht der Untersuchung, bei der es vor allem um nicht protokollierte Treffen zwischen dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber und dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino ging, nichts mehr im Wege. Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie um Begünstigung (Michael Lauber). Bezüglich Gianni Infantino und Rinaldo Arnold stehen Teilnahmen an den genannten Delikten im Fokus des Ermittlers. Für alle genannten Protagonisten und weitere in den Vorgang involvierte Personen gilt die Unschuldsvermutung. Obwohl der Sonder-Ermittler seine Tätigkeit bereits im Sommer aufgenommen hat, herrscht seither eisiges Schweigen. Jetzt dürfte Bewegung in den Vorgang kommen, weil der ausserordentliche Bundesanwalt nun mit dem uneingeschränkten Plazet des Parlamentes aktiv werden kann und sein Handeln politisch abgestützt ist. Ganz ohne Nebengeräusche ging der Bestätigungsakt von Stefan Keller in Bern allerdings nicht über die Bühne, was in dieser Fussball-Justiz-Tragödie auch ein Wunder gewesen wäre. So soll das Umfeld von FIFA-Präsident Gianni Infantino im Vorfeld der Bestellung von Stefan Keller Zweifel an seiner Befähigung gestreut haben; gegen die Eröffnung des Strafverfahrens gegen Gianni Infantino wurde in der FIFA-Zentrale gegen die zuständige Behörde zudem ein regelrechtes Kesseltreiben inszeniert (causasportnews vom 11. August 2020). Wie wenig Goodwill die FIFA allerdings auf politischer Ebene geniesst, wurde schliesslich im Beschlussfassungsergebnis des Parlaments sichtbar: Von 223 Stimmen erhielt der ausserordentliche Bundesanwalt satte 220 Stimmen.

Strafverfahren in der „Causa FIFA“: Es wird konkret

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 25. August 2020) Es geht um Unerklärliches, Vergessenes und offensichtlich nicht mehr Nachvollziehbares. Jedenfalls hat sich der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, schon im Juli veranlasst gesehen, gegen drei Protagonisten in der „Causa FIFA“, mämlich gegen den zwischenzeitlich abgetretenen, ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber, gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino und gegen den Infantino-Freund, den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, Strafverfahren einzuleiten. Insbesondere gegen den FIFA-Präsidenten als Verbandsorgan und vor allem Arbeitnehmer der FIFA konnte dieser Schritt ohne weiteres vorgenommen werden. Im Fall des ehemaligen Bundesanwaltes wurde jedoch eine Strafermächtigung seitens der zuständigen Kommissionen des Parlamentes notwendig. Die Immunität des Ex-Bundesanwaltes ist nun abschliessend von der Immunitätskommission des Nationalrates aufgehoben worden. Somit kann der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes die Strafverfahren ab sofort gegen alle drei Beschuldigten durchführen. Dabei wird es darum gehen, was anlässlich von angeblichen „Geheimtreffen“ besprochen worden ist und ob sich dabei die Beteiligten allenfalls deliktisch verhalten haben. Was nicht ganz einfach werden dürfte, können sich die Beschuldigten (angeblich) nicht einmal mehr daran erinnern, ob diese Gespräche, von denen seit Monaten die Rede ist, überhaupt stattgefunden haben. Um den wahren Sachverhalt und auch den Inhalt der geführten Gespräche zu ergründen, kann der ausserordentliche Staatsanwalt die Mittel und Möglichkeiten des Strafprozessrechts einsetzen. Bei der Eruierung der tatsächlichen Gegebenheiten haben die Beschuldigten aber keine Mitwirkungspflichten und/oder dürfen etwa schweigen. Der Ermittler kann selbstverständlich versuchen, auf anderen Wegen, ohne konkrete Mitwirkung der Beschuldigten, Beweismittel zu beschaffen (durch Befragung von Zeugen, Hausdurchsuchungen, Festnahmen, usw.). Im Moment besteht gegen die drei genannten Personen ein Anfangsverdacht, bzw. ein „hinreichender Tatverdacht“, wie dies die Strafprozessordnung für die Anhebung von Strafverfahren verlangt; für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Dass gegen den FIFA-Präsidenten aus strafprozessualer Sicht ein „Anfangsverdacht“ besteht, spielt für die Ethikkommission des Verbandes (derzeit) keine Rolle. Diese hat aufgrund der aktuellen Sach- und Rechtslage jedenfalls kein unethisches Verhalten bezüglich Gianni Infantino erblicken können. Wie erwartet (vgl. auch causasportnews vom 2. August 2020), ist vor wenigen Tagen ein angehobenes Ethikverfahren gegen den FIFA-Präsidenten gleich wieder eingestellt worden. Seither wird seitens der FIFA mit allen möglichen Mitteln gegen den ausserordentlichen Staatsanwalt und das Schweizer Rechtssystem gewettert, medial „geschossen“ und Stimmung gegen den ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes sowie die Justiz gemacht – was sich allerdings schnell einmal als „Eigentor“ erweisen könnte. Sobald sich im Strafverfahren gegen Gianni Infantino etwas ergeben wird, dürfte ihn die Ethikkommission des Verbandes kaum mehr stützen können. Um es klarzustellen: Der ausserordentliche Staatsanwalt hat abzuklären, ob ein deliktisches Verhalten der Beschuldigten vorliegt (bezüglich des FIFA-Präsidenten etwa Anstiftung zu Machtmissbrauch , zu Begünstigung, zu Amtsgeheimnisverletzung); die FIFA-Ethikkommission muss das Verhalten des FIFA-Präsidenten unter ethischen Gesichtspunkten aufgrund des FIFA-Ethikreglementes prüfen – ab jetzt je nach aktuellem Stand im Strafverfahren. Affaire à suivre in jedem Fall…

Nichts zu befürchten hat Gianni Infantino von der auf den 18. September 2020 angesetzten, ordentlichen Verbandsversammlung der FIFA. Diese wird auf schriftlichem Wege (!) – „Corona sei Dank – durchgeführt, und somit besteht nicht einmal der theoretische Fall, dass der FIFA-Präsident vom FIFA-Kongress abgesetzt werden könnte (Art. 65 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB).

Strafverfahren gegen Gianni Infantino: Wenn ein Claqueur bellt

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 11. August 2020) Die Luft wird dünn(er) für den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino – aber sie reicht noch zum Überleben. Wenigstens einstweilen. Seit bekannt geworden ist, dass ein ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, gegen den 50jährigen Walliser ermittelt – Untersuchungsgegenstände sind die Geheimtreffen mit dem zurückgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber – herrscht im „Home of FIFA“ in Zürich der Ausnahmezustand. Die FIFA und Gianni Infantino, die in den letzten Monaten nicht müde wurden zu betonen, wegen aller Vorgänge um den organisierten Fussball, die in irgendeiner Form die Justiz im In- und Ausland beschäftig(t)en, kooperieren zu wollen, haben offenbar die Strategie geändert. Die Zeichen stehen nun auf „Attacke“. Schliesslich steht nun der FIFA-Präsident konkret im Fokus eines Staatsanwalts. Von wegen Kooperation nun bezüglich der Treffen Infantino/Lauber, von denen angeblich nicht einmal die Protagonisten wissen, ob sie stattgefunden haben oder nicht und mit wem und was anlässlich dieser Meetings, falls sie stattgefunden haben sollten, allenfalls besprochen worden ist. Jetzt lautet das vordergründige Thema, was an Gianni Infantino strafrechtlich hängen bleibt – und vor allem geht es derzeit darum, ob er als FIFA-Präsident noch tragbar ist. Schon die Eröffnung eines Strafverfahrens ist gemäss FIFA-Satzungen ein Grund dafür, einen so unter Druck geratenen Präsidenten (einstweilen) zu suspendieren (für Gianni Infantino gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung). Damit ist allerdings im konkreten Fall nicht zu rechnen (vgl. auch causasportnews vom 2. August 2020). Nun schickt der angeschossene FIFA-Präsident seine besten Anwälte, PR-Berater, Mitarbeiter und Claqueure ins Rennen. Allen voran den stellvertretenden Generalsekretär, den Schotten Alasdair Bell, der selbst von zurückhaltenden Journalisten als „Saftwurzel“ bezeichnet wird. Der ehemalige UEFA-Mann, den Gianni Infantino neben etlichen weiteren Mitarbeitern aus der UEFA-Zentrale in Nyon auf den Zürichberg gelotst hat, ist auch der Mann für’s Grobe. Wenn nötig wütet er – konkret nun gegen die Schweizer Justiz (zwar meint der Jurist wohl den ermittelnden Staatsanwalt, setzt aber gleich zum juristisch kaum nachvollziehbaren Rundumschlag gegen das ganze Rechtssystem an – wohl in Unkenntnis der faktischen Verhältnisse in der Schweiz). Ein Strafverfahren gegen Gianni Infantino zu eröffnen gehe nun überhaupt nicht, beurteilt der Stellvertreter der zwischenzeitlich in der Versenkung verschwundenen Generalsekretärin Fatma Samoura die in seinen Augen für die FIFA und deren Präsidenten unhaltbare Vorgehensweise des Staatsanwaltes. Was erlauben also Stefan Keller?, würde es Giovanni Trapattoni auf den Punkt bringen. Keine Fakten lägen vor, nichts könne Gianni Infantino vorgeworfen werden. Alles sei grotesk und unfair, ereiferte sich der 50jährige Stellvertreter der seit langer Zeit verstummten Generalsekretärin vor den versammelten Medien. Alasdair Bell bellte also vor ein paar Tagen was das Zeug hält und meinte wohl, damit Gianni Infantino einen Gefallen tun zu können. In der Tat wird sich ja alles aufklären – kein Grund also zur Nervosität im FIFA-Hauptquartier; der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes wird diese Geschichte erhellen, da ist sich die Allgemeinheit einig. Also: Man lasse Stefan Keller nun doch einfach arbeiten. Wenn jedoch einer der Haupt-Claqueure des FIFA-Präsidenten allerdings derart bellt, wird er zwar seinem Namen gerecht, letztlich schadet er aber seinem Chef, dem er treu ergeben ist und für den er sich vor der Medien-Gemeinschaft in Rage redete und in vielerlei Hinsicht sein bisher wohl wirksamstes Eigentor erzielt hat. Die Nervosität in der FIFA-Zentrale ist allerdings auch verständlich: Die Stimmung in den nationalen Verbänden sowie in den Konföderationen kippt immer mehr zu Ungunsten des amtierenden FIFA-Präsidenten, der sich in der „Corona“-Zeit zwar vornehm zurückhält, jedoch in dieser auch für den Fussball schwierigen Zeit gefordert wäre. Nicht in eigener Sache, sondern mit Blick auf die Zukunft des Fussballs. Diesbezüglich ist der Walliser etwa gleich still geworden wie die „Nummer 2“ der FIFA, die Generalsekretärin Fatma Samoura. Die Situation ist für ihn in verschiedener Hinsicht ungemütlich geworden. Bereits äusserten Experten der Meinung, dass Gianni Infantino als Präsident kaum bis 2023 durchhalten wird – auch wenn Stefan Kellers Ermittlungen nichts Nachteiliges zu Lasten des FIFA-Präsidenten zu Tage fördern sollten.

„Causa Michael Lauber“ fast ausgestanden

(causasportnews / red. / 30. Juli 2020) Die Ära des über die FIFA-Affäre gestolperte Schweizer Bundesanwalts Michael Lauber geht nun doch einigermassen rasch formell zu Ende. Der höchste Ermittler und Ankläger in der Schweiz, der sich massive Pflichtverletzungen in seiner Amtsführung hat zuschulden kommen lassen und der mit der Wahrheit mehr als nur locker umgegangen war, wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat (vgl. auch causasportnews vom 26. Juli 2020), wird den Bundesdienst verlassen. Zwar nicht sofort, doch immerhin. Nach langem juristischen Hin und Her wurde der Druck auf Michael Lauber, der letztlich über Treffen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino gestolpert ist, zu gross. Er hat seinen Dienst als Bundesanwalt quittiert und das Dienstverhältnis auf Ende Januar 2021 gekündigt. Die „Causa Michael Lauber“ ist somit ausgestanden, wenn auch noch nicht ganz. Michael Lauber wäre nicht Michael Lauber, wenn auch die letzte Phase seiner Amtszeit in Minne über die Bühne gehen würde. Zwar hat er sein Arbeitsverhältnis formell korrekt auf den 31. Januar 2021 gekündigt, sein Büro will er aber bereits in den nächsten Tagen räumen – und so seine angeblich aufgelaufenen Ferien beziehen. Das geht juristisch zwar gar nicht, aber auch das kann man noch versuchen und mit dem Arbeitgeber (Bund) noch ein wenig taktieren. So wird es nun noch um diesen von Michael Lauber geltend gemachten Ferienanspruch ein Gerangel absetzen. Doch dann wird die „Ära Michael Lauber“ endgültig Geschichte sein. Mit Spannung wird nun in Richtung des Zürcher „Sonnenbergs“ geschaut. Es wird damit gerechnet, dass bald einmal gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino wegen der Treffen mit Michael Lauber Ermittlungen angehoben werden. Die untransparenten Treffen zwischen Michael Lauber und Gianni Infantino mit unappetitlichen juristischen und politischen Folgen hätten dann auf jeden Fall nicht die falschen Protagonisten dieser dubiosen Geschichte um den Weltfussball in den Abgrund gerissen.

P.S.: Und soeben ist offiziell gemeldet worden, dass das besagte Strafverfahren gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino wegen verschiedener Delikte durch den ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes eröffnet werden soll. Betroffen von diesem Verfahren ist auch Bundesanwalt Michael Lauber. Die Ethik-Kommission der FIFA müsste aufgrund dieser Sachlage den FIFA-Präsidenten sperren. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

Affaire à suivre.

Bundesanwalt Michael Laubers kruder Abgang – was geschieht nun mit dem FIFA-Präsidenten?

© Marco Nürnberger

(causasportnews / red. / 26. Juli 2020) Ein aktueller Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen besiegelt das Schicksal des amtierenden Schweizer Bundesanwalts Michael Lauber. Nachdem die Richter im Lohnkürzungsstreit den höchsten Ermittler und Ankläger der Schweiz unter anderem der Lüge bezichtigt haben, ist der Abgang des 54jährigen Juristen nicht mehr abzuwenden (vgl. auch causasportnews vom 4. Mai und 11. Juni 2020). Das hat er selber erkannt und seinen Rücktritt als Bundesanwalt angeboten. Dieses Vorgehen ist so kurios wie dessen Verhalten in der „Causa FIFA / FIFA-Präsident“. Seit geraumer Zeit sind (nicht protokollierte) Gespräche zwischen Michael Lauber und Gianni Infantino Gegenstand von Spekulationen aller Art sowie von Untersuchungen. Die Protagonisten erinnern sich teils nicht mehr an diese Unterredungen und/oder deren Inhalte. Gerade in dieser Angelegenheit machte Michael Lauber eine denkbar schlechte Figur. Dennoch wehrte er sich mit juristischen und weniger juristischen Mitteln gegen seine Absetzung. Mit Hilfe von Star-Anwälten, PR-Beratern, schillernden Parlamentariern und Lobbyisten drückte Michael Lauber im vergangenen September seine Wiederwahl im Schweizer Parlament durch (causasportnews vom 28. September 2019). Dieses Parlament und insbesondere die bürgerlichen Kräfte verhalfen dem Juristen mit Walliser Wurzeln, wenn auch knapp, im September 2019 zur Wiederwahl. Dass sich ein in die Enge getriebener Beamter mit allen Mitteln zur Wehr setzt(e), war und ist verständlich. Dass jedoch das Parlament als Wahlbehörde derart versagt hat, ist unverzeihlich. Nicht primär der Bundesanwalt hat dem Schweizer Staatswesen einen Reputationsschaden beschert, sondern ein Parlament, das nicht gerade als Zentrum intellektueller Potenz gilt und so auch kein Abbild der Schweizer Bevölkerung darstellt. Nicht von ungefähr ist im Zusammenhang mit den beiden Kammern (National- und Ständerat) immer wieder vom „Parlament Peinlich“ die Rede (causasportnews vom 25. September 2019). Das Schweizer Volk wird allerdings erst in drei Jahren die Möglichkeit haben, die derzeit überwiegenden parlamentarischen Fehlbesetzungen zu korrigieren. Wird in der „Causa Lauber“ nun teils argumentiert, Michael Lauber habe dem Ansehen der Justiz Schaden zugefügt, ist diese Optik sicher unzutreffend; der Justiz kann in dieser Angelegenheit nicht der geringste Vorwurf gemacht werden. Der unappetitliche Vorgang bedeutet nichts anderes als eine Bankrotterklärung des Schweizerischen Parlamentarismus‘. Zweifelsfrei ist und war der amtierende Bundesanwalt eine Fehlbesetzung – auch in fachlicher Hinsicht, was nach dem finalen, vernichtenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts offenkundiger denn je wurde. Da hat Michael Lauber nach Bekanntwerden der Entscheidung aus St. Gallen seinen Rücktritt angeboten, was einigermassen irritiert. Einen Rücktritt anzubieten ist schlicht unmöglich. Entweder man tritt zurück oder wird sonst bspw. aus dem Amt entfernt. Das juristische Basiswissen scheint dem höchsten Ermittler und Ankläger völlig abhanden gekommen zu sein, oder es war nie da. Oder aber der untragbar gewordene Bundesanwalt pokert nun um die Vergoldung seines kruden Abgangs. Im Moment sind die Modalitäten der Beendigung des Gastspiels von Michael Lauber als Bundesanwalt unklarer denn je. Unsicher ist überdies, was nun mit dem in die bundesanwaltschaftlichen Vorgänge involvierten FIFA-Präsidenten geschieht. Es wird damit gerechnet, dass bezüglich des Komplexes, über den Bundesanwalt Michael Lauber nun stolperte, durch einen bereits ernannten, ausserordentlichen Staatsanwalt gegen Gianni Infantino ein Strafverfahren eröffnet wird. Nur so dürfte klar werden, was Inhalt der Gespräche zwischen dem Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten war. Damit wäre dann auch der Nachfolger von Joseph Blatter als FIFA-Präsident nicht mehr tragbar und würde wohl von der FIFA-Ethikkommission aus dem Verbands-Amt entfernt – so wie damals sein Vorgänger Joseph Blatter. Sicher ist in dieser Affäre, die eigentlich als „Posse“ zu qualifizieren wäre, nur eines: Die unsägliche, unnütz Gelder verschlingende und Kräfte absorbierende Bundesanwaltschaft gehört schleunigst abgeschafft.

„Impeachment“-Gemurkse gegen den Schweizer Bundesanwalt

© Anderson Mancini

(causasportnews / red. / 24. Mai 2020) Nun hat auch die Schweiz ihr „Impeachment“-Verfahren. Was in den Vereinigten Staaten von Amerika eher ein Unterhaltungs-Tatbestand abgibt, ist im Herzen Europas eine peinliche Angelegenheit. Jetzt hat die Parlamentarische Gerichtskommission ein Amtsenthebungsverfahren gegen den amtierenden Bundesanwalt Michael Lauber eröffnet; ein einmaliger Vorgang in der helvetischen (Rechts-)Geschichte. Der oberste Ermittler und Ankläger der Schweiz wird nach menschlichem Ermessen über die „FIFA-Affäre“ stolpern. Zwar nicht sofort – aber schätzungsweise in ein paar Monaten. Zum Verhängnis werden dürften dem 54jährigen Juristen mit wenig spektakulärer, beruflicher Vergangenheit und bescheidenem Leistungsausweis nicht protokollierte Treffen mit dem aktuellen FIFA-Präsidenten Gianni Infantino. Allerdings können sich die Teilnehmer dieser Gespräche nicht mehr an die Treffen an sich und kaum oder gar nicht mehr an die besprochenen Themen erinnern. Ein alter Juristen-Trick in Anlehnung an das Dogma der drei Affen also: Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen. Ganz hat das allerdings bei Michael Lauber und Gianni Infantino nicht geklappt. Es soll in diesem Zusammenhang auch arg gelogen worden sein. Wie dem auch sei: Für die Gerichtskommission ist klar, dass der Bundesanwalt seine Amtspflichten gravierend verletzt haben soll. Deshalb ist nun das Amtsenthebungsverfahren eröffnet worden. Das Parlament soll in absehbarer Zeit den höchsten Staatsanwalt des Landes absetzen, obwohl gerade dieses Parlament Michel Lauber noch im September des vergangenen Jahres für eine weiter Amtszeit gewählt hat – das Volk hat nicht verstanden, weshalb das Parlament trotz klarer Fakten, die schon vor etwas mehr als einem halben Jahr gegen den Leiter der Bundesanwaltschaft sprachen, den Juristen aus dem Wallis erneut zum Leiter dieser Bundesbehörde gewählt hat. Es waren wohl die kleinmassstäblichen Verhältnisse und die notorischen Verflechtungen im Schweizer Polit- und Justizbetrieb Ursachen für diesen „Sündenfall“ des Parlamentes; dass bei dieser Wahl vor allem bürgerliche Politikerinnen und Politiker, allen voran die Vertreter/innen des Freisinns (FDP) das Zünglein an der Waage zugunsten von Michael Lauber spielten, ist nicht ganz zufällig. Bereits jetzt gerät jedenfalls das Parlament in Erklärungsnotstand, weshalb nun aufgrund von Fakten, die schon damals weitgehend bekannt waren, jetzt (doch) gegen den Bundesanwalt vorgegangen werden soll. Was damals Recht war, kann jetzt also zum Unrecht werden. Dem Parlament bleibt aber noch ein wenig Zeit; die Gerichtskommission will für Aussenstehende unverständlicherweise noch einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in der „Causa Lauber“ abwarten und dann über das weitere Vorgehen befinden. Es könnten sich aber zweifelsfrei noch andere Gründe ergeben, damit sich das Parlament letztlich doch noch vor der Verantwortung drücken kann; dann nämlich, wenn das Bundesverwaltungsgericht Michael Lauber (in einem an sich grotesken Nebenpunkt) Recht geben sollte. Mit der Vorgehensweise hat sich die Gerichtskommission nun, zweifelsfrei auch kalkuliert, in juristische Geiselhaft begeben. Das ganze Gemurkse um den Bundesanwalt hat wohl auch dazu geführt, dass ein längst überfälliger Schritt bis dato nicht unternommen worden ist: Die Suspendierung von Michael Lauber von seinem Amt – sein Salär ist schon mal etwas gekürzt worden, dagegen kämpft er natürlich an. Allerdings liegt das Kind in dieser Angelegenheit längst im Brunnen. Vor allem ist das Ansehen des Schweizer Polit- und Justizsystems aus im Ausland total ramponiert und irreparabel geworden (vgl. dazu auch causasportnews vom 4. Mai 2020).

Wahrscheinlich ist es noch zu früh, um die Behörde „Bundesanwaltschaft“ nach dieser Tragik-Komödie um den obersten Ermittler und Ankläger der Schweiz kritisch zu hinterfragen. Nicht nur wegen der Fäll rund um den internationalen Fussball gehört diese Behörde, alles in allem eine erfolglose, gigantische Geldverschwendungsmaschinerie ohne nachvollziehbaren Sinn, abgeschafft. Die durchwegs weit professioneller arbeitenden Untersuchungs- und Anklagebehörden der Schweizer Kantone wären weit prädestinierter, die jetzt von der Bundeshauptstadt aus geführten und zur Anklage gebrachten Verfahren zu übernehmen. Die Bundesanwaltschaft ist nicht erst seit dem Amtsantritt von Michael Lauber eine juristische „Dunkelkammer“, auf die in einem Rechtsstaat verzichtet werden muss.