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Nach dem Banken- das Sport-Chaos

causasportnews, Nr. 1002/03/2023, 30. März 2023

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(causasportnews / red. / 30. März 2023) Noch sitzt der Schock nach dem Desaster um die Schweizer Grossbank «Credit Suisse» vor rund zehn Tagen tief, und allmählich wird klar, dass der Kollaps des ehemals renommierten Geldhauses eine regelrechte Bankenkrise ausgelöst hat. Die Schweizer können offenbar nicht mehr «Banking», und die Hilflosigkeit, die den Finanzplatz Schweiz erfasst hat und offenkundig flächendeckend prägt, hat mit der Revitalisierung des ehemaligen UBS-Managers Sergio Ermotti, der nun nach der (vom Staat erzwungenen) Übernahme der «Credit Suisse» durch die UBS diese Bank, die vor 15 Jahren selber «pleite» war, leiten soll, den Gipfel der Hilflosigkeit in dieser Branche erreicht. Chaos pur also im «Banking».

Chaos pur aber auch im organisierten Sport, nachdem das Internationale Olympische Komitee (IOK) in Lausanne soeben entschieden hat, allen Sportverbänden zu empfehlen, Sportlerinnen und Sportler aus Russland und Weissrussland wieder an internationalen Wettbewerben zuzulassen. Die heuchlerische Begründung: Die Aktiven, welche zwar den Kriegstreiber-Nationen angehören, könnten schliesslich für das Geschehen nichts. Vor genau einem Jahr ist das Altfrauen- und Altherren-Gremium in der Westschweiz dafür eingetreten, Athletinnen und Athleten der beiden Schurken-Staaten nicht mehr am organisierten, globalen Sport teilnehmen zu lassen. Die damals vorgegebene, relativ stringente Linie hat in den letzten Monaten immer mehr Wirrungen und Irrungen erfahren. Der Verein IOK mit dem Deutschen Präsidenten Thomas Bach an der Spitze, der nicht gerade als Russen-Feind bekannt ist und dem persönliche Interessen bezüglich Russland nachgesagt werden, beugt sich jetzt den Gegebenheiten und den Sachzwängen nach über einem Jahr Ukraine-Krieg und verschreibt sich der beliebtesten, nicht-sportlichen Disziplin im Rahmen des Komitees und des organisierten Weltsportes, nämlich dem Sport-Opportunismus. Dabei prävaliert das Motto: Kommerz über alles, organisiert von Funktionären, meist mit Eigeninteressen, ohne «Cojones» (Eier), wie es vor allem auf den Sportplätzen jeweils so schön heisst (das gilt versinnbildlicht selbstverständlich auch für die Sport-Funktionärinnen aus aller Welt, welche ebenfalls im internationalen Sport mitmischen).

Das IOK wäre allerdings nicht das IOK, wenn die Verantwortung für die realen Entscheide nun nicht an die internationalen Sportfachverbände delegiert würde. Das IOK bestimmt, ausbaden müssen das Problem bezüglich der Zulassung russischer und weissrussischer Athletinnen und Athleten ab sofort die Fachverbände, von denen es, auch in den obersten Chargen, von Russinnen und Russen wimmelt. Die internationalen Fachverbände im Boxen und im Schach werden sogar von dubiosen Russen und sog. «Freunden» des Haupt-Kriegstreibers im Kreml präsidiert! Die «heisse Kartoffel» bezüglich der Entscheidungen mit Blick auf die Zulassungen von Aktiven aus den beiden Ländern an die Fachverbände weiterzureichen, ist also ein geschickter Schachzug des IOK, um sich von Verantwortung und Konsequenzen zu entlasten – oder sich davor zu drücken. Im Moment noch gradlinig zeigt sich der Präsident des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF), Sebastian Coe, der erklärt hat, sich in der global einzuordnenden bedeutungsvollen Leichtathletik dafür einsetzen zu wollen, dass auch künftig im internationalen Sport russische und weissrussische Aktive ausgeschlossen werden und bleiben. Bis zu den Olympischen Spielen im kommenden Jahr in Paris wird noch einiges an Wasser die «Seine» herunterfliessen. Vor kurzer Zeit haben die Fechter, wen wundert’s, entschieden, dass Vertreterinnen und Vertreter der beiden Kriegstreibers-Staaten im internationalen Sport wieder mittun dürfen. Es ist selbstverständlich nur Zufall, dass der IOK-Präsident einmal selber Olympiasieger und Weltmeister im Fechten war…

Der Entscheid des IOK ist bei Menschen, die guten Willens sind und sich auch noch den wichtigsten, ethischen Grundsätzen verpflichtet fühlen, schlecht angekommen und hat teils eine Schockwirkung gezeitigt. Aus der Ukraine sind zwischenzeitlich Boykott-Bekräftigungen bekannt geworden. Dafür sollte die organisierte Sportwelt an sich Verständnis haben. Sollen sich ernsthaft Sportlerinnen und Sportler der drei Länder auf dem Sportfeld messen, bei den Siegerehrungen auf dem selben Podest stehen und sich am Schluss gemeinsam brüderlich und schwesterlich unter die Duschen stellen?

Ein Reinigungsprozess des Sportes in Gerichtssälen

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(causasportnews / red. / 18. September 2020) Auch wenn man sich allgemein in Durchhalteparolen übt, ist es trist geworden im Sport. Gemeint ist an dieser Stelle der Sport, wie er derzeit in den Medien dargestellt wird. Dort findet er praktisch nicht mehr statt – weil an Aktuellem kaum etwas läuft, es wenig Freudvolles oder Dramatisches zu berichten gibt und über den Sportveranstaltungen durchwegs das Damoklesschwert von „Corona“ hängt. Formel 1-Rennen und Tennisturniere bereiten im derzeitigen Erscheinungsmodus nur beschränkt Freude; auch Fussballspiele ohne oder mit kaum Zuschauern schmälern die Attraktivität dieses Zweiges der Bespassungs-Industrie. Im Moment ist glücklicherweise noch die Tour de France unterwegs. Zwar ist der Ruf des Radsports längst ramponiert (allgegenwärtiges Doping, sicher in der Vergangenheit!), doch in der aktuellen Not an der Medienfront frisst der Teufel eben Fliegen. „La grande boucle“ zum Notnagel der aktuellen Sport-Berichterstattung geworden.

Auf die Sportteile in den gedruckten und auf Sport-Magazin-Sendungen in den elektronischen Medien könnte realistischerweise verzichtet werden. Glücklicherweise läuft derzeit einiges ab in den Gerichtssälen dieser Welt; mit Protagonisten aus und mit Vorkommnissen rund um den Sport. Das Sportrecht in dieser Form hat sich in dieser Krisenzeit den Hauptplatz in der aktuellen Berichterstattung erobert.

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Rund um Vorgänge im Weltfussball laufen Ermittlungen, oder diese sind Gegenstände von aktuellen Verfahren (etwa am Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona).- In Deutschland wird derzeit der Strafprozess gegen den als „Doping-Arzt“ bezeichneten Sport-Mediziner Mark Schmidt und weitere Angeklagte geführt. Bezüglich des „Doping-Netzwerks“ des Erfurter Sport-Mediziners schaut seit Mitte dieser Woche nicht nur ganz Deutschland interessiert nach München (vgl. auch causasportnews vom 15. September 2020). Es wird mit Verurteilungen von Mark Schmidt und den Mitangeklagten gerechnet.- Ein Strafgericht in Paris hat soeben sein Urteil gegen den 87jährigen Ex-Präsidenten des Leichtathletik-Weltverbandes (IAAF), Lamine Diack, gefällt. Der langjährige, schillernde Spitzen-Funktionär aus Senegal ist wegen Doping-Vertuschungen, Schmiergeldzahlungen, Korruption und Geldwäscherei zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Jahre davon soll er absitzen, doch wegen seines Alters dürfte der Strafvollzug ausgesetzt werden. Der „Pate“, wie Lamine Diack genannt wird, will zudem auch in Berufung gehen. Der Apfel fällt übrigens nicht weit vom Stamm, auch in der „Causa Diack“ nicht: Der Sohn des ehemaligen IAAF-Funktionärs wurde in Abwesenheit mit fünf Jahren Haft bestraft. Insbesondere soll er Dopingsperren gegen russische Athleten im Vorfeld grosser, internationaler Sportwettkämpfe verhindert haben.

Wenn es an Aktualität mangelt, bleibt Zeit und Raum für Aufarbeitungen im Umfeld des Sportes. Ein offenbar sich aufdrängende Reinigungsprozesse in Gerichtssälen stehen im Fokus des Sport-Interesses. Die hässlichen Seiten des Sportes sind das Glück der aktuellen Medien-Berichterstattung.

Caster Semenya gelangt an das Schweizerische Bundesgericht

(causasportnews / red. / 4. Juni 2019) Die Testosteron-Regel des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF) wird vom Schweizerischen Bundesgericht überprüft – zumindest indirekt. Gegen die Entscheidung des internationalen Schiedsgerichtshofs (TAS) in Lausanne hat die Südafrikanerin Caster Semenya das höchste Gericht der Schweiz angerufen und versucht nun, die umstrittene Regelung des Weltverbandes doch noch zu Fall zu bringen. Das TAS hat die intersexuelle Leichtathletin kürzlich ins Unrecht versetzt (vgl. auch causasportnews vom 2. und vom 15. Mai 2019). Caster Semenya fühlt sich im Streit um erhöhte Hormonwerte unzulässigerweise diskriminiert, die IAAF rechtfertigt die Satzung insbesondere mit Argumenten der Rechtsgleichheit und des Fairplay. In einem eher unglücklich begründeten Urteil kam der TAS zum Schluss, dass die Regelung zwar für die Athletin „hart“ und diskriminierend, jedoch rechtskonform sei. Hinter diese Begründung setzen Rechts-Experten Fragezeichen. Die „heisse Kartoffel“ liegt nun beim Bundesgericht, welches im Rahmen einer vorsorglichen Anordnung (bis zum Vorliegen eines Endurteils) die IAAF-Regelung ausgesetzt hat. Das wertet die Athletin als grossen Prozesserfolg, jedoch darf die Zwischenentscheidung auch nicht überbewertet werden. Was das Bundesgericht bewogen hat, diese Anordnung zu treffen, ist im Moment nicht nachvollziehbar. Wahrscheinlich hat das Gericht aufgrund einer Hauptsachenprognose entschieden, dass der von Caster Semenya ergriffene Rechtsbehelf nicht aussichtslos ist und eine Aussetzung der Regel bis zum Vorliegen eines Endentscheides niemandem schadet. Unklar im Moment ist derzeit auch, wann mit einem abschliessenden Entscheid des Bundesgerichts zu rechnen ist. Unter Umständen liegt ein solches Urteil sehr rasch vor.

Neues zu Aussichtslosem…

(causasportnews / red. / 15. Mai 2019) Nicht nur im Alltag, auch im Sport jagen sich aussichtslose Gerichtsverfahren. Beispiele gefällig? Anfangs Monat wurde bekannt, dass die „Testosteronregelung“ des Internationalen Leichtathletikverbandes (IAAF) juristisch korrekt sei (vgl. causasportnews vom 2. Mai 2019); so hat der Internationale Sport-Schiedsgerichtshof (TAS) im Verfahren von Caster Semenya entschieden. Nun hat die intersexuelle Athletin bekannt gegeben, dass sie die Entscheidung an das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne ziehen wolle. Rechts-Experten gehen davon aus, dass kaum reelle Chancen bestehen würden, die entsprechenden Regularien der IAAF vom höchsten Schweizer Gericht noch kippen zu lassen. Ein mehr oder weniger aussichtsloser Fall also. Dass die Leichtathletin diesen letzten juristischen Strohhalm dennoch ergreifen will (was menschlich verständlich ist), dürfte nicht zuletzt auf die doch krude Begründung des TAS zurückzuführen sein. Neben zahlreichen irrelevanten, aufgeblähten Erwägungen berühren im Urteil die Anbiederungen des Gerichts gegenüber der Athletin peinlich. Und dass die „Testosteronregelung“ zwar als für die Athletin diskriminierend – ohne die entsprechenden Rechtsfolgen – qualifiziert, jedoch dennoch als gleichsam „von Gott – vertreten hier auf Erden von der IAAF – gegeben“ dargestellt wird, ist eher ein juristisches Kuriosum. Entscheidend ist im Rahmen eines Urteils das „Dispositiv“ und nicht etwa die im konkreten Fall mit viel Pathos garnierte Begründung. Und hier liesse nach Durchsicht des TAS-Urteil im „Fall Semenya“ durchaus das Fazit ziehen: Die rührigen Richter haben wohl gefühlsmässig richtig entschieden oder „es“ zumindest so gedacht, „es“ aber wohl nicht so gemeint, wie aus der Begründung geschlossen werden könnte. Es wäre eine gewaltige Überraschung, wenn das Bundesgericht diese TAS-Entscheidung aufheben würde. Sicher ist jedoch: Das Gericht wird mit schnörkelloser Begründung ein rasches Urteil fällen.

Ziemlich aussichtslos juristisch unterwegs ist seit Jahren auch der norwegisch Skistar Henrik Kristoffersen. Kurz nach dem Gewinn des Weltmeistertitels im Riesenslalom an der Ski-WM 2019 geriet der Ausnahmekönner auf der Skipiste einmal mehr im Gerichtssaal unter die Räder: Ein Gericht in Oslo hat den 28jährigen Skistar nun einmal mehr ins Unrecht versetzt; er versucht seit einiger Zeit, gegenüber dem norwegischen Verband zu erreichen, dass er die Rennen mit dem persönlichen Kopf-Sponsor „Red Bull“ bestreiten darf (vgl. z.B. hierzu causasportnews vom 31. Oktober 2017). Ein aussichtsloses Unterfangen, weil die entsprechende Werbefläche zweifelsfrei dem Verbandssponsor (einem Telekommunikationsunternehmen) zusteht.

Fazit: Mitmachen ist manchmal auch in der Juristerei wichtiger als Gewinnen…

Caster Semenya: Ein erwartetes Urteil – mit eigenartiger Begründung

(causasportnews / red. / 2. Mai 2019) Unter Juristen kursiert das „Bonmot“, dass (für Juristen) an einem Gerichtsurteil vor allem die Begründung von Interesse sei und weniger die Entscheidung an sich. Dieser Ausspruch rückt in den Vordergrund, seit das Urteil des Internationalen Sport-Schiedsgerichts in Lausanne (TAS) in der „Causa Caster Semenya“ am „Tag der Arbeit“ bekannt geworden ist. Die Entscheidung, welche insbesondere intersexuelle Leichtathletinnen trifft, ist für diese verständlicherweise hart, musste aber erwartet werden. Wie bekannt gegeben, ist die südafrikanische Leichtathletin Caster Semenya mit ihrer Anfechtung der sog. „Testosteronregelung“ des Internationalen Leichtathletikverbandes (IAAF) am TAS gescheitert (das Sexualhormon Testosteron unterscheidet sich bei Mann und Frau in Konzentration und Wirkungsweise). Die IAAF-Regelung hält fest, dass ein Testosterongrenzwert gilt, der für einige Leichtathletik-Wettbewerbe relevant und zu beachten ist. Läuferinnen, welche diesen Wert überschreiten, müssen diesen mit Medikamenten senken, wenn sie am Wettkampf teilnehmen wollen. Intersexuelle Sportlerinnen überschreiten die üblichen Testosteron-Werte für Frauen durchwegs. Das TAS hatte somit die Rechtskonformität dieser Regelungen zu beurteilen. Das Lausanner Schieds-Gericht kam zum Schluss, die Regelung mit einer durch die IAAF festgesetzten Testosteronobergrenze für Frauen sei legitim, wenn auch diskriminierend. Bei genauer Betrachtung fällt es allerdings schwer, in dieser Regelung eine Diskriminierung zu erblicken. Vielmehr wird Sportlerinnen, wie Caster Semenya, die Möglichkeit gegeben, trotz an sich bestehender Wettbewerbsvorteile (Studien haben ergeben, dass Sportlerinnen mit erhöhten Testosteronwerten in verschiedenen Leichtathletik-Disziplinen über Wettbewerbsvorteile verfügen) an Leichtathletik-Wettbewerben der Frauen teilzunehmen. Die IAAF hat deshalb zur Lösung der zweifelsfrei schwierigen und menschlich tragischen Problematik, jedoch unter Beachtung der Chancengleichheit aller Athletinnen die von der Südafrikanerin gerügte Regulierung diskriminierungsfrei erlassen. Aus der Begründung ist die Meinung des TAS herauszuhören, dass das Gericht durch die Festlegung von Testosterongrenzwerten die (zweifellos nicht gegebene) Diskriminierung als notwendiges, angemessenes und verhältnismässiges Mittel zur Wahrung der Integrität und Chancengleichheit in der Leichtathletik der Frauen qualifizierte. Die Begründung des TAS läuft also auf eine gerechtfertigte Diskriminierung hinaus – was zum Schluss führen muss: Die Richter aus Australien, Kanada und der Schweiz (!) haben wohl richtige Schlüsse gezogen, aber es an einer folgerichtigen Begründung fehlen lassen.

„Causa Sport“ wird in der kommenden Ausgabe (2/2019) auf den Fall zurückkommen.