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Gewinner und Verlierer in der Krise

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 27. März 2021) Das war sogar für die stramm bürgerliche und wirtschafts-freundliche «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) zuviel: Im «Corona»-Jahr vermeldete der Welt-Fussballverband FIFA einen Verlust von über 700 Millionen Dollar; das sei zwar in der Krise verständlich. Das fürstliche Salär des FIFA-Präsidenten Gianni Infantino von satten drei Millionen Schweizer Franken sind für das Blatt von der Zürcher Falkenstrasse jedoch zumindest unverständlich. Eine etwas mutigere Einschätzung wäre wohl gewesen: Das geht gar nicht! Schliesslich präsidiert der 51jährige Waliser immerhin einen idealen, nicht-wirtschaftlichen Zwecken verpflichtenden Verband nach schweizerischem Vereinsrecht. Das Salär des FIFA-Präsidenten bildete bei seinem Amtsantritt 2016 ein Haupt-Diskussions- und Streitpunkt. Seit Gianni Infantino das damals in den Raum gestellte Salär von zwei Millionen pro Jahr als Geringschätzung seiner Person und seiner Arbeit bezeichnet hat, ist sein eh nicht berauschender Beliebtheitsgrad nicht mehr aus dem Keller gekommen. Zwischenzeitlich hat der Verband die Arbeit des Funktionärs, um dessen Leistungsausweis nach fünfjähriger Präsidialzeit eigentlich niemand so richtig weiss, aber doch honoriert und entrichtet dem Walliser aus Brig ein für einen nicht wirtschaftlich ausgerichteten Sportverband horrendes Salär von offiziell drei Millionen Schweizer Franken – Krise hin oder her. Auch die längst aus der Öffentlichkeit verschwundene Generalsekretärin Fatma Samoura streicht für ihre unsichtbare Aktivität im Weltfussball jährlich weit über eine Million Schweizer Franken ein. Was in der Finanzindustrie gang und gäbe ist, geziemt sich offenbar auch für den Weltverband mit Sitz in der Schweiz.

Die Verluste, welche die FIFA derzeit einfährt, sind darauf zurückzuführen, dass zahlreiche Wettbewerbe und Turniere abgesagt oder verschoben werden mussten. Spiele ohne Zuschauer bringen zwar (zufolge der TV-Vermarktung) Geld, aber ohne Zuschauer leidet die Ticketingbranche ebenso wie der Hospitality-Bereich oder das Marketingbusiness. Nachdem nun bekannt geworden ist, dass der Vorgänger von Gianni Infantino, Joseph Blatter, sowie der ehemalige Generalsekretär, Jérôme Valcke, von der FIFA-Ethikkommission u.a. mit je einer Million Franken gebüsst worden sind, wird gemunkelt, dass die FIFA auf diesem Wege versuche, die schrumpfenden Erträge zu kompensieren. Wird noch die im vergangenen Jahr ausgefällte Busse von einer Million Schweizer Franken gegenüber dem ehemaligen FIFA-Finanzchef, Dr. Markus Kattner, hinzugezählt, reichen diese Bussen von insgesamt drei Millionen Schweizer Franken wenigstens aus, um den Präsidenten während eines Jahres durchzufinanzieren. Allerdings werden diese ausgefällten Geldstrafen kaum einbringlich gemacht werden können. Keiner der gebüssten, ehemaligen Fussball-Protagonisten wird insbesondere diese pekuniäre Schmach auf sich sitzen lassen. Schon aus juristischen Gründen sind die ausgefällten Bussen kaum zu halten, nicht nur weil sie unverhältnismässig hoch sind. Vor allem die Busse und die ebenfalls verhängte Fussball-Sperre von fast sieben Jahren gegen den 85jährigen Joseph Blatter kommen in der Öffentlichkeit nicht gut an und werden vor allem als unfaires «Nachtreten» des aktuellen FIFA-Präsidenten und seinen Claqueuren qualifiziert. Auch das geht nicht: Dass ein betagter, ehemaliger Funktionär auf diese Weise drangsaliert wird, ist für die Massen ein «no go», auch wenn Joseph Blatter Verfehlungen begangen haben sollte und während seiner Präsidentschaft zweifelsfrei nicht immer alles richtig gemacht hat. Aktuell ist er, obwohl der FIFA-Jurisdiktion und dem Verband längst entrückt, wegen Vorteilsannahme, Interessenkonflikten und Illoyalitäten vom FIFA-Organ «Ethikkommission» sanktioniert und eben für mehrere Jahre gesperrt und mit einer Million Franken gebüsst worden. Drei Ethik-Richter aus Griechenland, den Vereinigten Arabischen Emiraten und aus Belgien haben den wohl untauglichen Versuch unternommen, auf diese Weise mit harter Hand Schweizerisches Vereinsrecht anzuwenden. Die Gallier Asterix und Obelix würden die Vorkommnisse auf dem FIFA-Hügel wohl knapp und knackig werten: «Die spinnen, die FIFA-Funktionäre».

Die positiven Seiten von „Corona“

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(causasportnews / red. / 05. September 2020) Es fällt schwer, im Zusammenhang mit der „Corona“-Pandemie, verbunden mit allen Gefahren und Einschränkungen, diesem Wahnsinns-Phänomen etwas Gutes abzugewinnen. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang ebenfalls Profiteure und Gewinnler. Eine positive Seite von „Corona“ erleben im Moment auch etwa in Strafverfahren verwickelte Personen – bspw. diejenigen, die im internationalen Fussball in strafrechtlich relevante Vorgänge involviert sind, sei es als Zeugen, sei es als Beschuldigte. Zu ihnen ist der ehemalige FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke zu zählen, der Fussball-Globetrotter französischer Nationalität mit Wohnsitz in Spanien. Spanien befindet sich auf der aktuellen Liste der Länder mit erhöhtem „Corona“-Infektionsrisiko, was eine Einreise von Personen aus Spanien in die Schweiz zumindest massiv erschwert. So kam es, dass Jérôme Valcke vor ein paar Tagen bei der Bundesanwaltschaft in Bern hätte antraben sollen, um im „Fall Joseph Blatter / Michel Platini“ auszusagen (in diesem Vorgang geht es um die Zahlung der FIFA an den auf dem Weg zum FIFA-Olymp gestrauchelten UEFA-Präsidenten). Wegen der wütenden Pandemie konnte der ehemalige FIFA-Kadermann auf die Reise nach Bern jedoch verzichten (im Gegensatz zu dem in der Schweiz wohnhaften Franzosen Michel Platini, der in der Bundeshauptstadt befragt wurde und in den nächsten Tagen bei der Bundesanwaltschaft nochmals zu einer weiteren Befragungs-Runde wird erscheinen müssen). So wird sich dann wahrscheinlich die Lage auch am 14. September präsentieren, wenn Jérôme Valcke am Bundesstrafgericht in Bellinzona erscheinen sollte – dann als Beschuldigter wegen schwerer ungetreuer Geschäftsbesorgung und passiver Bestechung. Mit ihm ebenfalls als (Mit-)Beschuldigter muss, bzw. müsste, auch der Präsident des Top-Klubs Paris Saint-Germain FC, Nasser Al-Khelaifi, vor Schranken in der Schweizer Sonnenstube antreten. Es geht im Wesentlichen um die angeblich mehr als dubiose Vergabe von Sport-Fernsehrechten (für beide genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung). Der Präsident des französischen Top-Klubs liess zwar verlauten, er werde zum Termin am 14. September nach Bellinzona reisen; sicher ist jedoch auch das nicht – aus verschiedenen Gründen. Eher nicht am Bundesstrafgericht dürfte dann der ehemalig FIFA-Generalsekretär erscheinen – vor allem wegen „Corona“. Ein weiterer Fussball-Vorgang könnte sich so durch Zeitablauf erledigen. Letztlich wegen der Pandemie platzte auch der „Sommermärchen“-Prozess gegen Theo Zwanziger & Konsorten im März in Bellinzona definitiv; die Verfahren glitten in die Verjährung. Zumindest für einige Personen weist „Corona“ eben durchaus auch positive Aspekte auf.

FIFA-Sanktion mit Fragezeichen

(causasportnews / red. / 3. Juli 2020) Um die einstige Führungs-Troika im Weltfussballverband FIFA, mit Präsident Joseph Blatter, Generalsekretär Jérôme Valcke und Finanzchef Markus Kattner, ist ein weiteres, juristisches Kapitel abgeschlossen worden – wenigstens einstweilen. Wegen Missbrauchs seiner Stellung sowie Interessenkonflikten ist der anfangs 2016 von FIFA-Präsident Gianni Infantino entlassene 49jährige Deutsche Markus Kattner von der FIFA-Ethikkommission mit einer zehnjährigen Funktionärssperre im Fussball belegt und mit einer Million Schweizer Franken gebüsst worden. Der promovierte, ehemalige Finanzchef sowie Joseph Blatter und Jérôme Valcke sollen sich von 2010 bis 2014 gegenseitig Boni und weitere Zahlungen zugeschanzt haben. Markus Kattner, für den die Unschuldsvermutung gilt, ist nun der letzte des damaligen Führungstrios des Weltfussballverbandes, der vom Bannstrahl der Ethikkommission getroffen wird. Der sanktionierte Ex-Funktionär wird gegen die noch nicht rechtskräftige Kommissionsentscheidung zweifellos am Internationalen Sportschiedsgericht in Lausanne (TAS) Berufung erheben. Die Geldstrafe von einer Million Franken ist wohl eine der höchsten, von FIFA-Sanktionsgremien gegen einen Funktionär ausgefällten Bussen. Es wäre wohl sehr verwunderlich, wenn sie in dieser Höhe letztlich Bestand hätte.-

Brisant an dieser Geschichte ist der Umstand, dass wegen der Entlassung von Markus Kattner durch die FIFA seit Jahren am Arbeitsgericht in Zürich ein erbittert geführter Prozess zwischen dem Verband und dem ehemaligen Kadermitarbeiter tobt. Dass jetzt ein derart harter Sanktionsentscheid des FIFA-Organs „Ethikkommission“ (Art. 55 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) gegen den ehemaligen Spitzenfunktionär, Arbeitnehmer (Art. 319 ff. des Obligationenrechts, OR) und Organ (Art. 55 ZGB) ergeht, kann Zufall sein; oder auch nicht. Jedenfalls ist hinter das Verdikt der FIFA-Ethikkommission das eine oder andere Fragezeichen zu setzen.

Ein grobes „Foul-Spiel“ des ehemaligen FIFA-Generalsekretärs?

© Urs Scherrer

(causasportnews / red. / 20. Februar 2020) In die schillernde Welt des globalen Fussballs passte er perfekt und scheiterte letztlich, wie man in diesen Gefilden zu scheitern pflegt. Jérôme Valcke war von 2007 bis 2016 Generalsekretär des Weltfussballverbandes FIFA. Bereits vor seiner Wahl zur „Nr. 2“ im Verband war der 60jährige Franzose für die FIFA im Marketing tätig, verschwand dann aber vor seiner Wahl zum Generalsekretär für einige Zeit von der Bildfläche, nachdem er als verantwortlicher Marketingdirektor das Erstverhandlungsrecht des FIFA-Partners „Mastercard“ verletzt hatte und damit den Weg frei machte für „Visa“ und damit für einen neuen Sponsoring-Deal zwischen der FIFA und „Visa“; diese Konkurrenzunternehmung zu „Mastercard“ profitierte von den Aktivitäten von Marketingdirektor Jérôme Valcke, kostete die FIFA jedoch 90 Millionen Dollar (Schadenersatzzahlung an „Mastercard“ wegen Verletzung des Erstverhandlungsrechts von „Mastercard“). Kurz danach machte die FIFA 2007 den umtriebigen, für kurze Zeit (vermeintlich) in Ungnade gefallenen Fussball-Manager zum neuen Generalsekretär und Nachfolger von Urs Linsi, der sich demnächst in der „Sommermärchen-Affäre“ vor dem Schweizerischen Bundesstrafgericht verantworten muss (vgl. auch causasportnews vom 29. Januar 2020). Jérome Valcke folgt nun seinem Vorgänger in der FIFA auch auf dem juristischen Weg. Die Bundesanwaltschaft hat Jérôme Valcke wegen verschiedener Delikte angeklagt. Im Vordergrund steht der Tatbestand der passiven Bestechung; angeklagt worden ist er jedoch zudem wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung. Jérôme Valcke wird u.a. beschuldigt, unrechtmässige Vorteile erlangt zu haben, indem er gegen Einräumung nicht gebührender Vorteile die Vergabe von Medienrechten im Zusammenhang mit den Fussball-Weltmeisterschaften und „WM-Hauptproben“ 2018 bis 2030 bewirkt haben soll. Begünstigt worden ist gemäss Mitteilung der obersten, schweizerischen Anklagebehörde der nun Mitangeklagte Präsident des renommierten Fussballklubs Paris Saint-Germain und Geschäftsmann Nasser Al-Khelaifi, ein ehemaliger, katarischer Tennisspieler.Jérôme Valcke soll sich bei diesem Deal mit Medienrechten (zum Nachteil der FIFA und zu Gunsten von Nasser Al-Khelaifi) pflichtwidrig verhalten und unrechtmässig bereichert haben, was auch im wirtschaftlichen Umfeld des Sportes als „grobes Foul“ qualifiziert wird. Angeklagt ist zudem in diesem Komplex ein weiterer Geschäftsmann (für ihn und die beiden Mit-Angeklagten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung). Reminiszenz am Rande des Geschehens: Nicht erhärten liess sich in der Untersuchung der Vorwurf gegenüber Jérôme Valcke, er habe sich für seine Einflussnahme auf die Vergaben von Medienrechten durch die FIFA eine Luxusuhr schenken lassen…Diesbezüglich ist das Verfahren gegen Jérôme Valcke eingestellt worden.

Auch in diesem Fall drängt die Zeit – will heissen: Die Anklageerhebung erfolgte zum jetzigen Zeitpunkt auch deswegen, weil im letzten Quartal dieses Jahres die Verfolgungsverjährung eintritt. Die Bundesanwaltschaft hat sich auch deshalb zur Anklageerhebung gegen die drei Beschuldigten entschlossen, obwohl noch ein Ausstandsgesuch im Zusammenhang mit der Durchführung der Schlusseinvernahme in dieser „Causa“ behandelt werden muss. Dieser Entscheid könnte noch Einfluss auf das Verfahren haben.