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Ermittlungen in der Fussball-Justiz-Tragödie: Jetzt geht’s los…

(causasportnews / red. / 25. September 2020) Bereits im Hochsommer wurde Stefan Keller, Präsident des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden, als ausserordentlicher Bundesanwalt bestimmt und mit der Durchführung der Untersuchungen gegen den unehrenhaft aus dem Amt des Bundesanwalts katapultierten Michael Lauber sowie Gianni Infantino und den Jugendfreund des FIFA-Präsidenten, Rinaldo Arnold, betraut (causasportnews vom 25. August 2020). Das Schweizerische Parlament hat nun den erfahrenen Juristen formell als ausserordentlichen Staatsanwaltschaft in dieser „Causa Fussball“ bestätigt. Somit steht der Untersuchung, bei der es vor allem um nicht protokollierte Treffen zwischen dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber und dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino ging, nichts mehr im Wege. Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie um Begünstigung (Michael Lauber). Bezüglich Gianni Infantino und Rinaldo Arnold stehen Teilnahmen an den genannten Delikten im Fokus des Ermittlers. Für alle genannten Protagonisten und weitere in den Vorgang involvierte Personen gilt die Unschuldsvermutung. Obwohl der Sonder-Ermittler seine Tätigkeit bereits im Sommer aufgenommen hat, herrscht seither eisiges Schweigen. Jetzt dürfte Bewegung in den Vorgang kommen, weil der ausserordentliche Bundesanwalt nun mit dem uneingeschränkten Plazet des Parlamentes aktiv werden kann und sein Handeln politisch abgestützt ist. Ganz ohne Nebengeräusche ging der Bestätigungsakt von Stefan Keller in Bern allerdings nicht über die Bühne, was in dieser Fussball-Justiz-Tragödie auch ein Wunder gewesen wäre. So soll das Umfeld von FIFA-Präsident Gianni Infantino im Vorfeld der Bestellung von Stefan Keller Zweifel an seiner Befähigung gestreut haben; gegen die Eröffnung des Strafverfahrens gegen Gianni Infantino wurde in der FIFA-Zentrale gegen die zuständige Behörde zudem ein regelrechtes Kesseltreiben inszeniert (causasportnews vom 11. August 2020). Wie wenig Goodwill die FIFA allerdings auf politischer Ebene geniesst, wurde schliesslich im Beschlussfassungsergebnis des Parlaments sichtbar: Von 223 Stimmen erhielt der ausserordentliche Bundesanwalt satte 220 Stimmen.