
(causasportnews / red. / 15. September 2020) Vor eineinhalb Jahren wurde der deutsche Sportarzt Mark Schmidt im Zuge der „Operation Aderlass“ verhaftet; mit „Operation Aderlass“ werden die Untersuchungen und Ermittlungen in Österreich und in Deutschland zu den Dopingpraktiken des in Erfurt wohnhaften Arztes bezeichnet. Ab morgen steht der 42jährige Mediziner, der gemäss Anklage der Staatsanwaltschaft München mindestens 23 Sportler aus acht Nationen gedopt haben soll, mit vier Komplizen im Strafjustizzentrum München vor Gericht, und zwar im selben Gerichtssaal, in dem die NSU-Terroristin Beate Zschäpe verurteilt wurde (NSU = Nationalsozialistischer Untergrund). Der Prozess nimmt im Vorfeld des Verhandlungsbeginns fast die selben Dimensionen an wie der vor etwas mehr als zwei Jahre beurteilte „Fall Beate Zschäpe“. Allerdings wird die Angelegenheit bezüglich Mark Schmidt gemäss Einschätzung von Experten massiv hochgeschaukelt. Das Verfahren gegen den Arzt und die Mitangeklagten, für die alle die Unschuldsvermutung gilt, könnte ein Schauprozess werden. Doping-Netzwerke, wie sie vom an sich nicht unsympathischen Erfurter Sportarzt mitgeprägt wurden, sind immer attraktiv – insbesondere für die Medien. Für die Ermittlungserfolge nach der „Operation Aderlass“ liess sich der zuständige Staatsanwalt in München von der Öffentlichkeit bereits ausgiebig feiern. Zum Thema hielt er zwei grosse Pressekonferenzen ab; einer dieser Medienorientierungen wohnte zur Untermalung der Bedeutung der erzielten Fahndungserfolge auch Bayerns Justizminister Georg Eisenreich bei. Ist also in diesem Prozess der grosse juristische „Knall“ in der Dopingbekämpfung zu erwarten oder wird am Schluss des Verfahrens der Berg übrigbleiben, der eine Maus geboren hat? On verra. Sicher ist, dass der Beschuldigte nicht als Betrüger beispielsweise im Sinne der „Wirecard“-Ganoven zu qualifizieren ist, sondern Mark Schmidt wird eher als enthusiastischer, sportbegeisterter Fan eingestuft, für den das ganze Dopingsystem, das er geprägt hatte, ein nüchternes Geschäft, mit dem er seine Existenz sicherte, in einem von ihm geliebten Umfeld war. Reich geworden ist er mit seinen vermeintlich kriminellen Aktivitäten nicht. Für die „Behandlung“ eines Sportlers während einer ganzen Saison galt durchwegs der Standardsatz von 5000 Euro. Als das ganze System ausser Kontrolle geriet und der bereits abgeurteilte ehemalige österreichische Langläufer Johannes Dürr auspackte, wurde Mark Schmidt zu einer eher tragischen Figur in der Sportgeschichte. Was er tat, kann selbstverständlich nicht im Geringsten gutgeheissen werden. Vor allem mit den Eigenblut-Praktiken bei Athleten in verschiedenen Sportarten hat sich Mark Schmidt am Sport versündigt, wie Stimmen etwa aus dem katholischen Bayern weismachen wollen. Wie letztlich der Prozess ausgehen wird, dürfte mit Spannung erwartet werden. Sicher ist, dass auch nach einer wahrscheinlichen Verurteilung von Mark Schmidt der Kampf gegen die Dopingseuche weitergehen wird.