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Freispruch für Joseph Blatter und Michel Platini – gerät Gianni Infantino nun in Bedrängnis?

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(causasportnews / red. / 8. Juli 2022) Das war vorauszusehen (vgl. etwa causasportnews vom 12. Juni 2022): Der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und der Ex-UEFA-Präsident Michel Platini sind vom Schweizerischen Bundesstrafgericht in Bellinzona von allen strafrechtlichen Vorwürfen bezüglich einer Bezahlung von zwei Millionen Franken seitens des Weltfussballverbandes unter der damaligen Führung des jetzt 86jährigen Wallisers an den heute 67jährigen Ex-Fussballspieler und Top-Fussball-Funktionär freigesprochen worden. Kein Betrug, keine Wirtschaftsdelikte, keine Urkundenfälschungen – für das Gericht in der Schweizer Sonnenstube Tessin war der Vorgang eine klare Sache. Die zwei Millionen wurden im Rahmen eines Beratervertrages bezahlt, eines Vehikels, wie es in der Schweiz gang und gäbe ist. Für die beiden mit Schimpf und Schande aus ihren Ämtern und Funktionen gejagten Funktionäre bedeutet dieser Freispruch eine besondere Genugtuung, für die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist er eine veritable Katastrophe. Die Untersuchungs- und Anklagebehörde des Bundes mit durchwegs wenig Fachkompetenz und Exponenten mit umso grösserem Geltungsdrang richten der Schweiz mit ihren oft unüberlegten Aktivitäten permanent Schaden zu, und zwar nicht nur in pekuniärer Hinsicht (die Untersuchung gegen Joseph Blatter und Michel Platini sowie die Anklageerhebung dürften den Schweizer Staat Millionen kosten). Vor allem unternimmt diese Behörde mit hohem Filz-Potential mit Anklagen, wie nun dieser in Bellinzona, alles, um dem Ruf der Schweiz als «Bananenrepublik» (dies insbesondere die Qualifikation des langjährigen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger) gerecht zu werden. Nebenbei: Die in Bellinzona Angeklagten und nun Freigesprochenen werden von den Schweizer Steuerzahlern mit Zehntausenden von Franken entschädigt; Joseph Blatter wird aus der Staatskasse überdies eine Genugtuung bezahlt.

Die herbe Niederlage der Bundesanwaltschaft ist letztlich auch eine Schlappe für den Weltfussballverband FIFA, der im Prozess als geschädigte Partei (!) auftrat und permanent alles tut, um den verhasst gewordenen ehemaligen FIFA-Präsidenten zu drangsalieren. Das Urteil, wenn es denn rechtskräftig werden wird (es kann noch an das Schweizerische Bundesgericht gezogen werden), könnte insbesondere zum Bumerang für den amtierenden FIFA-Präsidenten Gianni Infantino werden. Der 52jährige Nachfolger von Joseph Blatter profitierte 2015 von diesem Vorgang der angeblich ungerechtfertigten Zahlung der FIFA an Michel Platini. Der designierte Nachfolger von Joseph Blatter wurde deswegen als Kandidat für das FIFA-Präsidium ausgeschlossen – und Gianni Infantino erbte. Was sich damals in dieser Causa genau zutrug, und insbesondere, ob Michel Platini damals trickreich aus dem Präsidenten-Rennen geworfen worden war, wird nun wohl in nächster Zeit ans Licht kommen. Sollte der damalige UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino ein Doppelspiel gespielt haben und auf unreelle Weise mitgeholfen haben, Michel Platini nicht auf den FIFA-Thron steigen zu lassen, sind seine Tage als FIFA-Präsident wohl gezählt. Interessant dürfte nun die Abklärung werden, wer wann und wie die Bundesanwaltschaft auf den Zwei-Millionen-Deal zwischen der FIFA und Michel Platini aufmerksam gemacht hat. Affaire à suivre also.

Kein doppeltes Fussball-Lottchen: Bakery Jatta ist offenbar Bakary Daffeh

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(causasportnews / red. / 11. Dezember 2021) Nun scheint doch wahr zu sein, was nicht wahr werden durfte: Der Spieler des Hamburger SV, Bakery Jatta, soll in Tat und Wahrheit Bakary Daffeh heissen, und auch seine Lebens- und Fussball-Vita scheint nicht richtig nachvollziehbar zu sein. Der Fall des angeblich 23jährigen Stürmers (Geburtsdatum nicht gesichert), der vor ziemlich genau zwei Jahren für Schlagzeilen sorgte (vgl. causasportnews vom 24. September 2019), wird ein Fall für die Gerichte. Wie bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft in Hamburg Anklage gegen den vor rund fünf Jahren über Umwegen aus Gambia eingewanderten Fussball-Spieler erhoben. Es gab damals einige Ungereimtheiten, welche die Vermutung aufkommen liessen, Bakery Jatta, der unter diesem Namen in Europa Fuss fasste und im Fussball tätig wurde, heisse und sei in Wahrheit der 26jährige Bakary Daffeh; oder anders: Bakary Daffeh (26) soll sich als Bakery Jatta (23) ausgegeben haben. Doch alle Zweifel wurden damals insbesondere von den deutschen Einwanderungsbehörden und der Verbandsjustiz in den Wind geschlagen. Es wurde mit dieser doppelten Lottchen-Geschichte im Fussball auch die Rassismus-Diskussion um den Fall angeheizt. Wer sich erlaubte, daran zu zweifeln, dass der als Bakery Jatta auftretende Fussballerspieler auch wirklich Bakery Jatta sei, wurde schon einmal des Rassismus’ bezichtigt. Nun haben die Skeptiker um die Bakery Jatta-Geschichte Aufwind erhalten, nachdem die Anklageerhebung gegen den HSV-Akteur offensichtlich genügend Anhaltspunkte und Fakten liefert, dass Bakery Jatta eben doch Bakary Daffeh ist. Es ist noch nicht bekannt, wann sich das zuständige Gericht mit diesem Identitäts-Fall im Fussball befassen wird. Über die Erfolgsaussichten bezüglich der Anklage der Staatsanwaltschaft kann im Moment ebenfalls nur gemutmasst werden. Da an diesen Vorgang auch eine Rassismusdebatte gekoppelt ist, wäre es von der Staatsanwaltschaft relativ mutig, den Fall vor Gericht zu bringen, mit dem Risiko, mit der Anklage zu scheitern. Mit dieser wird sich das Jugendgericht des Amtsgerichts Hamburg-Altona zu befassen haben. Bakery Jatta werden Aktivitäten unter falscher Identität vorgeworfen, was nach Meinung der Anklagebehörde als Verstösse gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Falschbeurkundung zu qualifizieren seien.

Stav Jacobi – der «Christian Constantin» des Volleyballsports

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(causasportnews / red. / 15. Juli 2021) Nicht nur Sport-Insider kennen ihn, der Strippenzieher im Schweizer Volleyballsport, Stav Jacobi. In dieser Sportart im Besonderen und im Sport im Allgemeinen versucht der russisch-stämmige Geschäftsmann mit dem ursprünglichen Familiennamen «Jakubowski» seit Jahren in der Schweiz Fuss zu fassen. Insbesondere im Frauen-Volleyball. Die Liebe zur dieser Sportart lässt ihn umtriebig erscheinen; sein Engagement beim zwischenzeitlich von chinesischen Geschäftsleuten beherrschten Zürcher Fussballklub Grasshopper war eher halbherziger Art und weniger sportlich motiviert. Als Präsident des traditionsreichen Zürcher Klubs «Volero», bzw. als Verwaltungsratspräsident der Betriebsgesellschaft Volero Zürich AG will er vor allem mit einer teuer zusammengekauften B-Frauenmannschaft an die Spitze des helvetischen Volleyballsport gelangen. Das ermöglicht ihm letztlich vor allem das Mitwirken im internationalen Geschäft. Einen entscheidenden Schritt hierzu wollte Stav Jacobi in der Saison 2020/21 tun, doch «Corona» machte einen dicken Strich durch seine Kalkulationen. Der nationale Verband (Swiss Volley) sagte alle Auf- und Abstiegsspiele ab, was bedeutete, dass der Klub mit seinem sportlich hervorragenden Frauen-Team den Aufstieg nicht bewerkstelligen konnte und weiterhin in der B-Klasse spielen muss. Der Volero-Präsident hat nie verstanden, weshalb der Meisterschaftsbetrieb im Volleyballsport wegen der Pandemie minimiert wurde, während in anderen Mannschaftssportarten Meisterschaften mit Auf- und Abstiegen durchgepeitscht werden konnten. «Mutlos» nannte er die Verbands- und Ligafunktionäre; diese Qualifikation hat in der Tat etwas für sich. Der Vorgang ist allerdings ein Faktum. Gegen den entsprechenden Entscheid des nationalen Dachverbandes zogen «Volero», ein weiterer Klub sowie acht Spielerinnen schliesslich vor Gericht. Allerdings erkannte das Regionalgericht Bern-Mittelland im April, dass es unter den besonderen und gegebenen Umständen («COVID-19») keinen Rechtsanspruch auf Auf- und Abstiegsspiele geben würde (vgl. dazu den Entscheid sowie die Kommentierung hierzu in «Causa Sport» 1/2021, 112 ff., «Volley» in die Pandemie-Prozess-Niederlage; www.causasport.org). Doch Stav Jacobi wäre nicht Stav Jacobi, wenn er diese Prozess-Niederlage einfach so hinnehmen würde. Vielmehr kündigt er derzeit weitere Klagen gegen den Verband an; vor allem will er den erlittenen Schaden, der seinem Klub durch den Nicht-Aufstieg in die höchste Spielklasse entstanden ist, abwälzen. Die Klageandrohungen für die finanziellen Verluste, die Stav Jacobi durch den verunmöglichten Aufstieg geltend machen will, unterstützt er durch Medienkampagnen (vgl. etwa «Tages-Anzeiger» vom 13. Juli 2021, «Schon erwägt er die nächste Klage»; dadurch soll Druck auf den Verband und die in seinen Augen mutlosen Funktionäre aufgebaut werden. Der 54jährige Geschäftsmann, von dem niemand so genau weiss, mit was und wie er sein Geld verdient, ist zwischenzeitlich eine «Kopie» des Wallisers Christian Constantin geworden, der Verbände und Ligen immer wieder mit Gerichtsverfahren aller Art überzieht (vgl. dazu etwa Urs Scherrer, in: Causa Sport 2012, 319 ff., sowie Schweizerische Juristen-Zeitung, SJZ, 2013, 5 ff.). Die Medien berichten jeweils genüsslich über die juristischen Attacken des ebenfalls umtriebigen Architekten aus Sion. Die juristischen Kämpfe des Präsidenten des FC Sion enden meistens erfolglos, aber die Klagen lehren Verbände, Ligen und Sportfunktionäre das Fürchten und müssen als unangenehme Erscheinungen irgendwie aus der Welt geschafft werden. Die Vorgehensweise von Stav Jacobi ähneln den Aktivitäten und den Vorgehensweisen von Christian Constantin. Die Ankündigungen des am Zürichsee lebenden Geschäftsmannes weisen eine gewisse Parallelität zu den Vorgehensweisen von Christian Constantin auf. Beiden Präsidenten ist jedenfalls gemeinsam, dass die inszenierten Gerichtsverfahren durchwegs ein juristisches Desaster bilden. Zum Aufbau eines gewissen Druckes sind sie alleweil geeignet.

Et tu, Robert Lewandowski?

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(causasportnews / red. / 28. September 2020) Die besten und teuersten Millionäre in kurzen Hosen bekunden oft Mühe, ihre finanziellen Belange so zu regeln, dass sie nicht nur finanziell ausgesorgt haben. Die Stars der Fussball-Szene umgeben sich nicht selten mit unqualifizierten Beratern und falschen Freunden, unfähigen Familienmitgliedern, dubiosen Treuhändern und Anwälten mit krimineller Energie und Steuerspezialisten von zweifelhaftem Ruf. Vor allem, um Steuern zu sparen oder diese am Fiskus vorbei zu schleusen, werden nicht selten internationale Gesellschafts-Konstrukte (z.B. Offshore-Gesellschaften und Trusts in Steueroasen) aufgebaut, welche den betroffenen Sportlern letztlich meistens schaden und lediglich den Beratern und Claqueuren dienen. Und oft fliegen diese aufwändigen Machwerke auf, und der Sportler hat sich wegen ein paar Millionen, welch er am Schluss auch noch verliert, vor den Straf-, Verwaltungs- und Zivilbehörden zu verantworten. Es könnten an dieser Stelle die Namen vieler Top-Fussballer mit einschlägigen Erfahrungen genannt werden; als Beispiel seien etwa Cristiano Ronaldo und Lionel Messi angeführt. Im Fussball-Top-Segment wird oft auch die Binsenwahrheit des menschlichen Zusammenlebens zur Fleisch gewordenen Realität: „Dein heutiger Freund ist Dein künftiger Feind“. Das gilt auch etwa im Verhältnis Fussballer – persönlicher Berater oder Manager. So erlebt es derzeit der Bayern-Star Robert Lewandowski, der sich längst mit einem Jugendfreund und früheren Manager, dem 48jährigen Cezary Kucharski, zumindest krass auseinander gelebt hat. Wie „Der Spiegel“ vor einer Woche berichtete, hat der frühere Berater des 32jährigen Polen, der als aussichtsreichster Kandidat für den Fussballer des Jahres 2020 gehandelt wird, den Torjäger des Münchner Klubs bzw. seine Unternehmung in Warschau verklagt, weil Robert Lewandowski unrechtmässig mehrere Millionen aus einer früheren, gemeinsam gehaltenen Vermarktungsfirma abgezweigt haben soll. Mit einem Schlag sind Finanzströme im Umfeld des Fussball-Stars manifest geworden, die ein Bild über die heute im Spitzen-Sport üblichen Vermarktungs-Usanzen vermitteln. Klar, dass es bei dem publizierten Vorgang auch um finanzielle Aspekte geht, welche die Steuerbehörden interessieren dürften. Die Darstellungen des deutschen Magazins sind in der Sache selber nur schwierig nachzuvollziehen, und evident ist, dass hier ein abgehalfteter Berater eine Abrechnung mit seinem früheren, kickenden Freund und Klienten vornimmt und entsprechend die Medien aufmunitioniert hat. Aber die bevorstehende gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Berater und Robert Lewandowski lässt auch vermuten, dass Rahmen und Inhalte der „Vermarktungsorganisation Robert Leandwowski“ alles andere als transparent gehalten worden sind. Offensichtlich sind bei den Aktivitäten steuerliche Aspekte mitentscheidend gewesen. Geht es nach dem „Spiegel“, der in der „Causa Robert Lewandowski“ in der neusten Ausgabe (26. September 2020) nachlegt, sieht es für den Bayern-Star nun alles andere als „rosig“ aus. Et tu, Robert Lewandowski, also? Die Zivilklage des ehemaligen Beraters gegen den Fussballspieler wird wohl einen gewichtigen Teil des Finanz-Konstrukts um die Sport-Wirtschaftsfigur Robert Lewandowski offenbaren. Es sei denn, der polnische Ausnahmekönner „kauft“ sich demnächst frei; doch auch dann bleibt wohl der Schaden in steuerlicher Hinsicht angerichtet.

Eines zeigt der unschöne Vorgang um den polnischen Super-Star: Von den gesellschaftsrechtlichen Konstrukten, die weltweit um Sportler aufgezogen werden, verliert die Hauptperson, um die sich (oft vermeintlich) alles dreht, regelmässig. Geradezu tödlich sind irgendwelche Unternehmenskonstrukte, die Übertragung von Werbe- und Persönlichkeitsrechten von Sportlern auf Firmen in Steueroasen oder verschleiernde Geldmittelflüsse zum Gegenstand haben. Hieb und stichfest ist die Sachlage nur dann, wenn die Vermarktung von Athleten vertraglich auch rechtlich und formal an seine Person geknüpft ist. Eine Vermarktung funktioniert nur dann einwandfrei, wenn z.B. Werbe- und Verwertungsverträge zwischen den entsprechenden Unternehmen und dem Sportler abgeschlossen werden. Zahlungen gehen so direkt an den Sportler und können und müssen von diesem auch entsprechend versteuert werden. Alles nach dem Grundsatz: Wer (gut) verdient, soll auch (angemessen) Steuern bezahlen.

Sportler verlieren nicht selten auch Geld durch krumme Anlagen oder bei Investitionen in dubiose Projekte. Einen solchen Schaden ist bei Robert Lewandowski (im Moment) nicht auszumachen. Im selben Heft, in dem das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ die „Causa Robert Lewandowski“ aufrollt, ist allerdings auch eine bemerkenswerte Meldung abgedruckt, die belegt, dass es in Finanzgeschäften auch ausserhalb des Sportes Ungkücksraben gibt. So musste der ehemalige Bundesfinanzminister und bekennende Schweiz-Hasser Peer Steinbrück kleinlaut eingestehen, dass er mit einem Aktien-Investment beim inzwischen kollabierten Zahlungsdienstleistungsunternehmen „Wirecard“ rund 30‘000 Euro verloren habe. Der konsequente Genosse mit offensichtlichem Hang zum Kapitalismus hätte sich besser vertrauensvoll an Schweizer Unternehmen und Banken gewendet…