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CaS-Co-Herausgeber Hans-Ueli Vogt fast in die Landesregierung gewählt

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(causasportnews / red. / 8. Dezember 2022) Ergänzend zum üblichen «Intro» bezüglich Meldungen in dem zu «Causa Sport» gehörenden Blog «causasportnews» müsste fast korrekter- und transparenterweise diesmal der Zusatz angehängt werden: «In eigener Sache».

Die Schweiz hat am Mittwoch nach zwei Rücktritten die aus sieben Personen bestehende Landesregierung komplettiert. Kandidatinnen und Kandidaten waren zur Wahrung der bisherigen Sitzansprüche der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Sozialdemokratischen Partei (SP) die SP-Frauen Elisabeth Baume-Schneider (Jura) und Eva Herzog (Basel-Stadt) sowie die SVP-Vertreter Albert Rösti (Bern) und Hans-Ueli Vogt (Zürich); Hans-Ueli Vogt, der gewiefte Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich, der überdies dem Herausgeber- und Redaktionsgremium von «Causa Sport» angehört, kündigte vor Wochen seine Regierungsambitionen an, um dem Parlament eine Alternative zu bieten, wie er sagte. Aufgrund der Wahl-Regularien der Vereinigten Bundesversammlung (Wahlkörper) erfolgte am Mittwoch zuerst die Wahl des Nachfolgers von SVP-Bundesrat Ueli Maurer (Zürich). Die SVP präsentierte dem Wahlgremium Albert Rösti und Hans-Ueli Vogt, also je einen Vertreter der ländlichen Gebiete (Albert Rösti) und des urbanen Zürich (Hans-Ueli Vogt). Der Favorit, Albert Rösti, schaffte die Wahl in die Landesregierung auf Anhieb mit 131 Stimmen. Mit 98 Stimmen erzielte Hans-Ueli Vogt ein glanzvolles Resultat. An einen Wahlerfolg glaubte der Vertreter aus Zürich wohl selber am wenigsten. Als extraordinär und als Überraschungserfolg präsentierte sich der Umstand, dass der «Causa Sport»-aktive, 53jährige Top-Jurist jedoch fast 100 Stimmen gewinnen konnte- lediglich 33 Stimmen weniger als der Favorit Albert Rösti! «Causa Sport» gratuliert seinem Redaktionsmitglied und Co-Herausgeber Hans-Ueli Vogt zu dieser mehr als sportlichen Glanztat! Aufgrund der Reaktionen nach der Wahl kann das Fazit gezogen werden, dass Hans-Ueli Vogt wohl nicht am Boden zerstört war, als der Wahl-Coup nicht ganz gelang und letztlich der Regierungs-«Kelch» an ihm vorbeiging…

Eine faustdicke Überraschung ergab sich bei der Wahl einer SP-Frau in die Landesregierung: Hier blieb die Vertreterin des urbanen Basel knapp hinter der Sozialarbeiterin und Schwarznasenschaf-Halterin Elisabeth Baume-Schneider aus dem Kanton Jura zurück.

Mit dieser Wahl einer Vertreterin und eines Vertreters aus der ländlichen Schweiz erteilte die Vereinigte Bundesversammlung den kommunistisch geprägten Städten eine deutliche Abfuhr. Heute wird es sich zeigen, ob Bundesrätin Viola Amherd aus dem Wallis weiterhin Verteidigungs- und Sportministerin bleiben wird.

13. Februar: Der Tag des Glücks und der Abrechnungen – ein grosser Tag für die direkte Demokratie

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(causasportnews / red. / 14. Februar 2022) Der 13. Februar 2022 war ein goldener Tag für den Schweizer Skisport – und für die direkte Demokratie in der Schweiz: Marco Odermatt wurde in Peking auf eindrückliche Weise Riesenslalom-Olympiasieger. Womit widerlegt worden ist, ein 13. bedeute zugleich Unglück. Im Gegenteil. Glück brachte dieser Sonntag, der 13. auch der direkten Schweizerischen Demokratie. Insbesondere dem im Vorfeld der Volksabstimmung vieldiskutierte «Medienpaket» (causasportnews vom 30. Januar 2022) wurde eine regelrechte Abfuhr erteilt: Rund 55 Prozent der Stimmenden sagten Nein zur Staatsförderung der Medien. Mit diesem klaren Ergebnis und mit den für die Regierung und das Parlament weiteren Niederlagen an diesem denkwürdigen Sonntag bestätigte sich die lateinische Sentenz in dieser säkularen Demokratie: «vox populi vox dei» (Volkes Stimme ist Gottes Stimme). Die Medienförderung durch Staatshilfe ist kein Staatsauftrag, entscheid das Volk und manifestierte wohl, dass die Nachfrage für derartige Medien kaum mehr besteht. Kontrolle durch Mittel des zu Kontrollierenden ist abwegig. Aber, wer weiss, von welchen Intuitionen sich die Stimmenden leiten liessen. Vielleicht war es auch nur ein Votum gegen eine Presse, die mit den Regierenden paktiert und irrigerweise dennoch den «Qualitätsjournalismus» predigt. Es war wohl auch eine Missfallenskundgebung gegen das (vom Volk gewählte!) Parlament und die Landesregierung, welche die Medien mit Staatsmitteln fördern wollten und sich gegenseitig Pfründe, Vorteile und Annehmlichkeiten zuschanzen. Kein Parlaments-oder Regierungs-Mitglied wandte sich im Vorfeld der Abstimmung gegen das Medienförderungs-Paket. Das hätten die Medien nicht verziehen…Die Niederlagen am Abstimmungs-Sonntag verschlug den Parlamentarierinnen und Parlamentariern die Sprache und raubten ihnen die Stimmen. Der sonst redselige, allerdings meist schwurbelnde Bundesrat ging nach den Abstimmungspleiten schon einmal auf Tauchstation, allen voran die für die wichtigsten Vorlagen zuständigen Mitglieder der Landesregierung, Simonetta Sommaruga (SP) und Finanzminister Ueli Maurer (SVP). Die sonst salbungsvoll auftretende, linke Medienministerin Simonetta Sommaruga wirkte am Wahlabend mehr hilflos statt, wie sonst in der Regel, peinlich.  Kurz angebunden schwadronierte und lamentierte sie, nach Argumenten ringend, herum. Die brutale Abstimmungs-Niederlagen von Regierung und Parlament waren wohl auch eine Generalabrechnung des Volkes gegenüber den beiden Staatsgewalten für das desaströse Reagieren in der «Corona»-Krise. Parlament und Regierung machten zwar in der Krise nicht alles falsch, aber kaum etwas richtig und führten das Volk ins Desaster; und förderten damit die Staatsverdrossenheit, die sich sogar in permanenten Gewaltexzessen äussert. Jedenfalls ist, gemessen an den Abstimmungsergebnissen vom Sonntag, das Vertrauen in das Parlament und die Landesregierung nahe beim Gefrierpunkt.

Aber auch die Medien selber, die durch das Medienpaket mit Staatsgeldern ihre Gewinne optimieren sollten, agierten im Vorfeld der Abstimmung durchsichtig und täuschend. Den letzten Sargnagel gegen die vorgesehene Medienförderung setzte, natürlich ungewollt und zufälligerweise, mit einem authentischen Votum der Top- Manager des Ringier-Konzerns, der massiv von der Medienförderung profitiert hätte, Marc Walder: Geradezu trunken von Selbstüberschätzung, Grössenwahn und Arroganz prahlte der nicht gerade als grosses Licht bekannte, ehemalige Tennis-Professional, damit, wie die Medien-Produkte aus seinem Konzern im Gleichschritt mit Regierung und Parlament marschieren würden. Da war es wohl jeder Stimmbürgerin und jedem Stimmbürger klar, dass es brandgefährlich wäre, von Staatsseite her diese Symbiose von Politik und Medien noch pekuniär zu stützen. Gewonnen hat am Sonntag, dem 13. Februar 2022, also die direkte Demokratie. Das Referendums-System in der Schweiz ist eine letzte Sicherung, um auf Abwege geratene Parlaments- und Regierungsmitglieder wirksam einzugrenzen. Die vernichtenden Niederlagen von Regierung und Parlament wiesen den wichtigen, positiven Aspekt auf, dass es auch in Zukunft Sinn macht, letztlich das Volk direkt entscheiden zu lassen.

Der Tennisspieler auf dem Fussballplatz kehrt der Politik den Rücken

Sagt dem Polit-Zirkus «Adieu»: Jura-Professor Hans-Ueli Vogt (aus dem Zürcher «Tages-Anzeiger» vom 19. November 2021).

(causasportnews / red. / 25. November 2021) Der 52jährige Hans-Ueli Vogt ist in der Schweiz in vielerlei Hinsicht eine grosse Nummer: Er gehört als Inhaber des renommierten Lehrstuhls für Wirtschaftsrecht der Universität Zürich zu den Top-Juristen, zählt zu den Meinungsmachern in der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und ist seit sechs Jahren einer der profiliertesten, eigenössischen  Parlamentarier, auch wenn er nicht den «Lautsprechern» im Polit-Geschäft zuzuordnen ist. Nota bene gehört der Zürcher Stadtmensch seit Jahren dem Herausgebergremium von «Causa Sport» an. Nun kehrt der sportliche Vollblut-Jurist der Politik den Rücken. Allmählich sickerte in den letzten Monaten durch, dass Hans-Ueli Vogt Ende dieses Jahres sein Nationalrats-Mandat niederlegen würde. Das hat er nun gegenüber dem Zürcher «Tages-Anzeiger» bestätigt, was zur entsprechenden Headline in der besagten Gazette führte. «Ich fühle mich wie ein Tennisspieler auf dem Fussballplatz», liess er die Zeitung wissen. Nicht von ungefähr erklärte der Jurist und Noch-Politiker seine Abkehr von der politischen Bühne entsprechend. «Ich habe Politik immer mit Sport verglichen», unterstrich der Co-Herausgeber von «Causa Sport» seine Gemütslage mit Blick auf den Polit-Betrieb, dem der Nationalrat nun «Adieu» sagt. Das Parlament sei nie der Ort gewesen, an dem er seine Fähigkeiten optimal habe einbringen können, liess Hans-Ueli Vogt gewohnt diplomatisch durchblicken. Will heissen: Es ist dem blitz-gescheiten Analytiker zu dumm geworden, sich im Mittelmass der Polit-Mauschler und -Mischler zu bewegen und sich mit Kolleginnen und Kollegen im Parlament herumschlagen zu müssen, welche, teils aus Mangel an anderen Möglichkeiten, die Politik zum Beruf gemacht haben.  Er will sich nun voll und ganz dem verschreiben, was ihm mehr liegt als unergiebigem Geschwätz zu frönen und Teil einer Leerlauf-Maschinerie in Bundes-Bern zu bleiben. So muss es in den Parlaments-Kommissionen, in denen Hans-Ueli Vogt grundsätzlich gerne mitwirkte, teils gruslig zu und her gegangen sein, was dem dynamischen SVP-Politiker den Rücktritt massiv erleichtert haben dürfte. Das Leben ist für Hans-Ueli Vogt mit seinen nun 52 Jahren wohl zu kurz, um unergiebig auf einem Parkett zu wirken, auf dem er nie ganz angekommen zu sein schien. Er ist schlicht zu gut für ein Parlament, das immer mehr zum Jahrmarkt der Peinlichkeit verkommt. So freut er sich nun, sich voll auf seine Tätigkeiten als Rechts-Professor und Anwalt konzentrieren zu können, auch wenn er «ein politischer Mensch» bleiben will, wie er dem «Tages-Anzeiger» gegenüber sagte. Eine positive Seite des Rücktritts: Der Liebhaber des Landlebens und Repräsentant eines urbanen Zürichs wird künftig aus Belastungsgründen kaum mehr ein Konzert von Helene Fischer auslassen müssen. Vielleicht gelingt es ihm nun ebenfalls wieder, sich vermehrt mit dem Sport und seinen rechtlichen Facetten auch im Rahmen von «Causa Sport» einzubringen… (err.)

Ermittlungen in der Fussball-Justiz-Tragödie: Jetzt geht’s los…

(causasportnews / red. / 25. September 2020) Bereits im Hochsommer wurde Stefan Keller, Präsident des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden, als ausserordentlicher Bundesanwalt bestimmt und mit der Durchführung der Untersuchungen gegen den unehrenhaft aus dem Amt des Bundesanwalts katapultierten Michael Lauber sowie Gianni Infantino und den Jugendfreund des FIFA-Präsidenten, Rinaldo Arnold, betraut (causasportnews vom 25. August 2020). Das Schweizerische Parlament hat nun den erfahrenen Juristen formell als ausserordentlichen Staatsanwaltschaft in dieser „Causa Fussball“ bestätigt. Somit steht der Untersuchung, bei der es vor allem um nicht protokollierte Treffen zwischen dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber und dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino ging, nichts mehr im Wege. Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie um Begünstigung (Michael Lauber). Bezüglich Gianni Infantino und Rinaldo Arnold stehen Teilnahmen an den genannten Delikten im Fokus des Ermittlers. Für alle genannten Protagonisten und weitere in den Vorgang involvierte Personen gilt die Unschuldsvermutung. Obwohl der Sonder-Ermittler seine Tätigkeit bereits im Sommer aufgenommen hat, herrscht seither eisiges Schweigen. Jetzt dürfte Bewegung in den Vorgang kommen, weil der ausserordentliche Bundesanwalt nun mit dem uneingeschränkten Plazet des Parlamentes aktiv werden kann und sein Handeln politisch abgestützt ist. Ganz ohne Nebengeräusche ging der Bestätigungsakt von Stefan Keller in Bern allerdings nicht über die Bühne, was in dieser Fussball-Justiz-Tragödie auch ein Wunder gewesen wäre. So soll das Umfeld von FIFA-Präsident Gianni Infantino im Vorfeld der Bestellung von Stefan Keller Zweifel an seiner Befähigung gestreut haben; gegen die Eröffnung des Strafverfahrens gegen Gianni Infantino wurde in der FIFA-Zentrale gegen die zuständige Behörde zudem ein regelrechtes Kesseltreiben inszeniert (causasportnews vom 11. August 2020). Wie wenig Goodwill die FIFA allerdings auf politischer Ebene geniesst, wurde schliesslich im Beschlussfassungsergebnis des Parlaments sichtbar: Von 223 Stimmen erhielt der ausserordentliche Bundesanwalt satte 220 Stimmen.

Bundesanwalt Michael Laubers kruder Abgang – was geschieht nun mit dem FIFA-Präsidenten?

© Marco Nürnberger

(causasportnews / red. / 26. Juli 2020) Ein aktueller Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen besiegelt das Schicksal des amtierenden Schweizer Bundesanwalts Michael Lauber. Nachdem die Richter im Lohnkürzungsstreit den höchsten Ermittler und Ankläger der Schweiz unter anderem der Lüge bezichtigt haben, ist der Abgang des 54jährigen Juristen nicht mehr abzuwenden (vgl. auch causasportnews vom 4. Mai und 11. Juni 2020). Das hat er selber erkannt und seinen Rücktritt als Bundesanwalt angeboten. Dieses Vorgehen ist so kurios wie dessen Verhalten in der „Causa FIFA / FIFA-Präsident“. Seit geraumer Zeit sind (nicht protokollierte) Gespräche zwischen Michael Lauber und Gianni Infantino Gegenstand von Spekulationen aller Art sowie von Untersuchungen. Die Protagonisten erinnern sich teils nicht mehr an diese Unterredungen und/oder deren Inhalte. Gerade in dieser Angelegenheit machte Michael Lauber eine denkbar schlechte Figur. Dennoch wehrte er sich mit juristischen und weniger juristischen Mitteln gegen seine Absetzung. Mit Hilfe von Star-Anwälten, PR-Beratern, schillernden Parlamentariern und Lobbyisten drückte Michael Lauber im vergangenen September seine Wiederwahl im Schweizer Parlament durch (causasportnews vom 28. September 2019). Dieses Parlament und insbesondere die bürgerlichen Kräfte verhalfen dem Juristen mit Walliser Wurzeln, wenn auch knapp, im September 2019 zur Wiederwahl. Dass sich ein in die Enge getriebener Beamter mit allen Mitteln zur Wehr setzt(e), war und ist verständlich. Dass jedoch das Parlament als Wahlbehörde derart versagt hat, ist unverzeihlich. Nicht primär der Bundesanwalt hat dem Schweizer Staatswesen einen Reputationsschaden beschert, sondern ein Parlament, das nicht gerade als Zentrum intellektueller Potenz gilt und so auch kein Abbild der Schweizer Bevölkerung darstellt. Nicht von ungefähr ist im Zusammenhang mit den beiden Kammern (National- und Ständerat) immer wieder vom „Parlament Peinlich“ die Rede (causasportnews vom 25. September 2019). Das Schweizer Volk wird allerdings erst in drei Jahren die Möglichkeit haben, die derzeit überwiegenden parlamentarischen Fehlbesetzungen zu korrigieren. Wird in der „Causa Lauber“ nun teils argumentiert, Michael Lauber habe dem Ansehen der Justiz Schaden zugefügt, ist diese Optik sicher unzutreffend; der Justiz kann in dieser Angelegenheit nicht der geringste Vorwurf gemacht werden. Der unappetitliche Vorgang bedeutet nichts anderes als eine Bankrotterklärung des Schweizerischen Parlamentarismus‘. Zweifelsfrei ist und war der amtierende Bundesanwalt eine Fehlbesetzung – auch in fachlicher Hinsicht, was nach dem finalen, vernichtenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts offenkundiger denn je wurde. Da hat Michael Lauber nach Bekanntwerden der Entscheidung aus St. Gallen seinen Rücktritt angeboten, was einigermassen irritiert. Einen Rücktritt anzubieten ist schlicht unmöglich. Entweder man tritt zurück oder wird sonst bspw. aus dem Amt entfernt. Das juristische Basiswissen scheint dem höchsten Ermittler und Ankläger völlig abhanden gekommen zu sein, oder es war nie da. Oder aber der untragbar gewordene Bundesanwalt pokert nun um die Vergoldung seines kruden Abgangs. Im Moment sind die Modalitäten der Beendigung des Gastspiels von Michael Lauber als Bundesanwalt unklarer denn je. Unsicher ist überdies, was nun mit dem in die bundesanwaltschaftlichen Vorgänge involvierten FIFA-Präsidenten geschieht. Es wird damit gerechnet, dass bezüglich des Komplexes, über den Bundesanwalt Michael Lauber nun stolperte, durch einen bereits ernannten, ausserordentlichen Staatsanwalt gegen Gianni Infantino ein Strafverfahren eröffnet wird. Nur so dürfte klar werden, was Inhalt der Gespräche zwischen dem Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten war. Damit wäre dann auch der Nachfolger von Joseph Blatter als FIFA-Präsident nicht mehr tragbar und würde wohl von der FIFA-Ethikkommission aus dem Verbands-Amt entfernt – so wie damals sein Vorgänger Joseph Blatter. Sicher ist in dieser Affäre, die eigentlich als „Posse“ zu qualifizieren wäre, nur eines: Die unsägliche, unnütz Gelder verschlingende und Kräfte absorbierende Bundesanwaltschaft gehört schleunigst abgeschafft.