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Ermittlungen in der Fussball-Justiz-Tragödie: Jetzt geht’s los…

(causasportnews / red. / 25. September 2020) Bereits im Hochsommer wurde Stefan Keller, Präsident des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden, als ausserordentlicher Bundesanwalt bestimmt und mit der Durchführung der Untersuchungen gegen den unehrenhaft aus dem Amt des Bundesanwalts katapultierten Michael Lauber sowie Gianni Infantino und den Jugendfreund des FIFA-Präsidenten, Rinaldo Arnold, betraut (causasportnews vom 25. August 2020). Das Schweizerische Parlament hat nun den erfahrenen Juristen formell als ausserordentlichen Staatsanwaltschaft in dieser „Causa Fussball“ bestätigt. Somit steht der Untersuchung, bei der es vor allem um nicht protokollierte Treffen zwischen dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber und dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino ging, nichts mehr im Wege. Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie um Begünstigung (Michael Lauber). Bezüglich Gianni Infantino und Rinaldo Arnold stehen Teilnahmen an den genannten Delikten im Fokus des Ermittlers. Für alle genannten Protagonisten und weitere in den Vorgang involvierte Personen gilt die Unschuldsvermutung. Obwohl der Sonder-Ermittler seine Tätigkeit bereits im Sommer aufgenommen hat, herrscht seither eisiges Schweigen. Jetzt dürfte Bewegung in den Vorgang kommen, weil der ausserordentliche Bundesanwalt nun mit dem uneingeschränkten Plazet des Parlamentes aktiv werden kann und sein Handeln politisch abgestützt ist. Ganz ohne Nebengeräusche ging der Bestätigungsakt von Stefan Keller in Bern allerdings nicht über die Bühne, was in dieser Fussball-Justiz-Tragödie auch ein Wunder gewesen wäre. So soll das Umfeld von FIFA-Präsident Gianni Infantino im Vorfeld der Bestellung von Stefan Keller Zweifel an seiner Befähigung gestreut haben; gegen die Eröffnung des Strafverfahrens gegen Gianni Infantino wurde in der FIFA-Zentrale gegen die zuständige Behörde zudem ein regelrechtes Kesseltreiben inszeniert (causasportnews vom 11. August 2020). Wie wenig Goodwill die FIFA allerdings auf politischer Ebene geniesst, wurde schliesslich im Beschlussfassungsergebnis des Parlaments sichtbar: Von 223 Stimmen erhielt der ausserordentliche Bundesanwalt satte 220 Stimmen.

Strafverfahren in der „Causa FIFA“: Es wird konkret

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 25. August 2020) Es geht um Unerklärliches, Vergessenes und offensichtlich nicht mehr Nachvollziehbares. Jedenfalls hat sich der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, schon im Juli veranlasst gesehen, gegen drei Protagonisten in der „Causa FIFA“, mämlich gegen den zwischenzeitlich abgetretenen, ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber, gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino und gegen den Infantino-Freund, den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, Strafverfahren einzuleiten. Insbesondere gegen den FIFA-Präsidenten als Verbandsorgan und vor allem Arbeitnehmer der FIFA konnte dieser Schritt ohne weiteres vorgenommen werden. Im Fall des ehemaligen Bundesanwaltes wurde jedoch eine Strafermächtigung seitens der zuständigen Kommissionen des Parlamentes notwendig. Die Immunität des Ex-Bundesanwaltes ist nun abschliessend von der Immunitätskommission des Nationalrates aufgehoben worden. Somit kann der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes die Strafverfahren ab sofort gegen alle drei Beschuldigten durchführen. Dabei wird es darum gehen, was anlässlich von angeblichen „Geheimtreffen“ besprochen worden ist und ob sich dabei die Beteiligten allenfalls deliktisch verhalten haben. Was nicht ganz einfach werden dürfte, können sich die Beschuldigten (angeblich) nicht einmal mehr daran erinnern, ob diese Gespräche, von denen seit Monaten die Rede ist, überhaupt stattgefunden haben. Um den wahren Sachverhalt und auch den Inhalt der geführten Gespräche zu ergründen, kann der ausserordentliche Staatsanwalt die Mittel und Möglichkeiten des Strafprozessrechts einsetzen. Bei der Eruierung der tatsächlichen Gegebenheiten haben die Beschuldigten aber keine Mitwirkungspflichten und/oder dürfen etwa schweigen. Der Ermittler kann selbstverständlich versuchen, auf anderen Wegen, ohne konkrete Mitwirkung der Beschuldigten, Beweismittel zu beschaffen (durch Befragung von Zeugen, Hausdurchsuchungen, Festnahmen, usw.). Im Moment besteht gegen die drei genannten Personen ein Anfangsverdacht, bzw. ein „hinreichender Tatverdacht“, wie dies die Strafprozessordnung für die Anhebung von Strafverfahren verlangt; für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Dass gegen den FIFA-Präsidenten aus strafprozessualer Sicht ein „Anfangsverdacht“ besteht, spielt für die Ethikkommission des Verbandes (derzeit) keine Rolle. Diese hat aufgrund der aktuellen Sach- und Rechtslage jedenfalls kein unethisches Verhalten bezüglich Gianni Infantino erblicken können. Wie erwartet (vgl. auch causasportnews vom 2. August 2020), ist vor wenigen Tagen ein angehobenes Ethikverfahren gegen den FIFA-Präsidenten gleich wieder eingestellt worden. Seither wird seitens der FIFA mit allen möglichen Mitteln gegen den ausserordentlichen Staatsanwalt und das Schweizer Rechtssystem gewettert, medial „geschossen“ und Stimmung gegen den ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes sowie die Justiz gemacht – was sich allerdings schnell einmal als „Eigentor“ erweisen könnte. Sobald sich im Strafverfahren gegen Gianni Infantino etwas ergeben wird, dürfte ihn die Ethikkommission des Verbandes kaum mehr stützen können. Um es klarzustellen: Der ausserordentliche Staatsanwalt hat abzuklären, ob ein deliktisches Verhalten der Beschuldigten vorliegt (bezüglich des FIFA-Präsidenten etwa Anstiftung zu Machtmissbrauch , zu Begünstigung, zu Amtsgeheimnisverletzung); die FIFA-Ethikkommission muss das Verhalten des FIFA-Präsidenten unter ethischen Gesichtspunkten aufgrund des FIFA-Ethikreglementes prüfen – ab jetzt je nach aktuellem Stand im Strafverfahren. Affaire à suivre in jedem Fall…

Nichts zu befürchten hat Gianni Infantino von der auf den 18. September 2020 angesetzten, ordentlichen Verbandsversammlung der FIFA. Diese wird auf schriftlichem Wege (!) – „Corona sei Dank – durchgeführt, und somit besteht nicht einmal der theoretische Fall, dass der FIFA-Präsident vom FIFA-Kongress abgesetzt werden könnte (Art. 65 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB).

Wetten, dass der FIFA-Präsident im Verband unbehelligt bleibt?

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 2. August 2020) Zwar ist seit einigen Tagen bekannt (causasportnews vom 30. Juli 2020), dass der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino ein Strafverfahren einleiten wird, ebenso gegen den zwischenzeitlich zurückgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber (für diese Strafverfolgung ist eine Ermächtigung der zuständigen Kommission des Bundes notwendig); auch gegen den Infantino-Freund, den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, wird ermittelt; er hatte offenbar die Treffen eingefädelt. Bei den Strafverfahren gegen Michael Lauber und Gianni Infantino geht es u.a. um Amtsmissbrauch (Michael Lauber) und um Anstiftung dazu (Gianni Infantino). Im Kern wird sich die Untersuchung auf die Treffen zwischen dem zurückgetretenen Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten fokussieren, also auf die Meetings, an die sich die beiden Protagonisten nicht mehr oder kaum mehr erinnern können. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der Strafverfahren bald einmal Licht ins Dunkle dieser Angelegenheit kommen wird.

Nun müsste an sich die FIFA-Ethikkommission aufgrund des Anfangsverdachtes des Sonderstaatsanwaltes den FIFA-Präsidenten, für den natürlich ebenso wie für Michael Lauber und Rinaldo Arnold die Unschuldsvermutung gilt, umgehend suspendieren. Wird sie aber wohl nicht. Denn bereits ist die FIFA-PR-Maschinerie entsprechend in Gang gesetzt worden. Vom „Zürichberg“ in Zürich verlautete soeben, dass der FIFA-Präsident weder Schweizerisches Recht noch Satzungsrecht der FIFA verletzt habe. Eine Ideal-Konstellation also für Gianni Infantino, dass seine PR-Abteilung mehr weiss als er…Logisch, dass die FIFA-Ethikkommission, ein Organ des Verbandes, in der „Causa Infantino“ trotz des Anfangsverdachtes gegen ihn nicht aktiv wird. Zu sehr hängt die FIFA-Ethikkommission am Gängelband des Präsidenten und ist offensichtlich seit geraumer Zeit nur noch ein moralisches Feigenblatt des Weltverbandes. Dieser übt nun schon einmal heftige Kritik am ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, der sich erlaubt hat, ein Strafverfahren gegen den FIFA-Präidenten zu eröffnen. Intern kann die FIFA als Verein nach schweizerischem Recht (Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB) selber bestimmen, was sie will, jedoch wird sich der eingesetzte Staatsanwalt kaum davon abhalten lassen, falls notwendig, auch strafprozessuale Massnahmen gegen Gianni Infantino zu ergreifen. Da hilft auch die PR-Offensive des Weltfussballverbandes nichts. Beim derzeitigen Stand der Dinge können getrost Wetten abgeschlossen werden, dass die verbands-interne FIFA-Ethikkommission gegen den FIFA-Präsidenten nicht tätig werden wird. In strafprozessualer Hinsicht wird sich Gianni Infantino jedoch auf einiges gefasst machen müssen. Es würde nicht wundern, wenn es im Rahmen dieser Ermittlungen etwa zu Durchsuchungen im „Home of FIFA“ in Zürich und in den Privaträumen des FIFA-Präsidenten kommen würde. Eine Anordnung von Untersuchungshaft würde ebenfalls wenig überraschen. Gewettet werden darf auch darauf, dass der ausserordentliche Staatsanwalt bald aufdecken wird, wie es sich mit den Treffen zwischen Michael Lauber und Gianni Infantino verhalten hat – und was an diesen Treffen besprochen worden ist.

Affaire à suivre…

FIFA-/Bundesanwaltschafts-Kungelei: Wer ist der fünfte Mann?

(causasportnews / red. / 1. April 2020). Vorab: Diese Meldung ist kein 1. April-Scherz!

Thema sind einmal mehr Vorgänge im Zuge der Ermittlungen und Anklagen gegen verantwortliche Fussball-Funktionäre im Zusammenhang mit dem „Sommermärchen“ 2006 in Deutschland mit einem mysteriösen Geldfluss. Diesbezüglich läuft am Bundesstrafgericht In Bellinzona gegen Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach, Horst R. Schmidt und Urs Linsi (vgl. dazu auch causasportnews vom 25. März 2020) seit kurzer Zeit ein Strafprozess. Im Moment ist das Verfahren allerdings unterbrochen, am 27. April tritt bezüglich der eingeklagten Taten (Betrug) die Verjährung ein. Niemand rechnet mehr mit einem Verfahrens-Schluss bis zu diesem Datum. Das „Sommermärchen“ wird auch in dieser Hinsicht märchenhaft enden.

Im Zusammenhang mit diesem Verfahren und der aktuellen Aktenlage sind nun brisante Details ans Tageslicht gekommen. Diese betreffen insbesondere Geheimtreffen des Bundesanwaltes mit Bezugspunkten zum Kanton Wallis, Michael Lauber, mit dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino aus dem selben Kanton. Die Bundesanwaltschaft gilt seit Jahren als Dunkelkammer der Justiz, sorgt immer wieder für Skandale, Unruhen und hochgeschaukelte Vorgänge, die sich jeweils in nichts auflösen. Sie kostet den Steuerzahlern vor allem viel Geld, beschädigt zudem regelmässig das Ansehen der Schweizer Rechtspflege und wird dem Nimbus einer „Mischel- und Mauschel- Behörde“ immer wieder gerecht. Obwohl der Bundesanwalt im Fussball-Komplex um FIFA- und andere Funktionäre gemäss Aufsichtsbehörde nachweislich Gesetze verletzt und die Unwahrheit gesagt, also gelogen, und sich zudem illoyal gegenüber der Aufsichtsbehörde verhalten hat, ist er im September 2019 vom Schweizer Bundesparlament für eine weitere Amtszeit wiedergewählt worden. So etwas gibt es wohl nur in der Schweiz, weil in diesem kleinen Land die Kleinmassstäblichkeit dominiert und Verfilzungen in allen Lebensbereichen an der Tagesordnung sind. Im Moment versuchen findige Medienschaffende aufzuklären, was es im Zusammenhang mit den Fussball-Vorgängen mit einem Geheim-Treffen zwischen dem FIFA-Präsidenten und dem Bundesanwalt auf sich hatte (dieses und andere Meetings haben oder hatten Einfluss oder Zusammenhänge auf die nun laufenden Verfahren am Bundesstrafgericht, vor allem mit Blick auf die Ausstandsregelung). Speziell ist die derzeitige Vorabklärung insbesondere bezüglich eines Treffens am 16. Juni 2017 in einem Berner Hotel, das zufälligerweise den Katari gehört, bei denen in zwei Jahren ebenfalls zufälligerweise die Fussball-WM-Endrunde ausgetragen werden soll. Ein grosses Geheimnis gilt es derzeit zu lüften: Wer nahm neben dem FIFA-Präsidenten und dem Bundesanwalt an diesem Treffen teil? Sicher noch der zwischenzeitlich abgetauchte Kommunikationschef der Bundesanwaltschaft, der umtriebige Journalist und frühere Mitarbeiter des Schweizer Staatsfernsehens, André Marty; im Weiteren undiskutabel auch ein persönlicher Freund des Wallisers Gianni Infantino, der Staatsanwalt (!) aus dem selben Kanton, Rinaldo Arnold. Wahrscheinlich ist an diesem Treffen noch eine weitere Person dabei gewesen. Die brisante Frage lautet nun: Wer war dieser fünfte Mann? Die „Neue Zürcher Zeitung“ kombiniert in ihrer Ausgabe vom 30. März 2020 messer-scharf, dass bezüglich dieses Meetings durch das Hotel neben der Pauschale für die Raummiete (inklusive Mineralwasser, Softgetränke und Nespresso-Kaffee) auch 5 Snacks zu 6 Franken verrechnet worden seien. „Entweder gönnte sich also einer aus dem Quartett Lauber, Infantino, Marty und Arnold einen Snack mehr als die anderen – oder es war doch ein fünfter Teilnehmer anwesend.“, zieht die stets scharf- und freisinnige Zeitung Bilanz. Was zur Konklusion führt: Ist aus diesem Quartett ein „Fresssack“ auszumachen oder war noch ein grosser Unbekannter am Berner Meeting, an das sich die Beteiligten natürlich nicht mehr erinnern können, dabei? Es geht also nun einmal darum festzustellen, wer am besagten Gespräch überhaupt anwesend war. Erst nach Klärung dieser Vorfrage wird sich die Beantwortung der Frage, was an diesem Meeting so alles gesprochen und verhandelt worden ist, aufdrängen.- Eigentlich möchte man, dass dieses Sittengemälde helvetischer Kungelei gar nicht zu Ende skizziert werden kann und der fünfte Mann nicht enttarnt wird. Ein 1. April-Scherz ist das Ganze leider nicht…