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Ein (nicht) ganz gewöhnliches Fussballspiel

Deutschland – Schweiz, Stuttgart, 22. November 1950 © Deutscher Fussball Bund

(causasportnews / red. / 14. Oktober 2020) Es war an sich ein ganz gewöhnliches Fussballspiel – aber doch nicht ganz. In Köln standen sich am gestrigen 13. Oktober die Nationalteams Deutschlands und der Schweiz gegenüber. Allerdings «nur» in einem Freundschaftsspiel, das es in der konventionellen Form nicht mehr gibt. Heute werden auch Freundschaftsspiele «formatiert», d.h., es geht bei diesen Spielen um ein bisschen etwas – mehr also nur um die Ehre oder um Tests, wie das bis vor kurzer Zeit bei Freundschaftsspielen üblich war. Der Wettbewerb, bzw. das «Format», heisst heute «Nations League», und der Zufall will es, dass in der selben Spielgruppe Deutschland und die Schweiz gegeneinander anzutreten haben. Nicht, weil Deutschland selbstverständlich über das stärkere Nationalteam verfügt als die Eisgenossen, ist ein Match der Deutschen gegen die Schweizer immer etwas Besonderes. Der Hintergrund ist trotz der Apolitizität des (Fussball-)Sportes ein politischer. Die Schweiz und Deutschland sind Nachbarn, und immerhin leben und arbeiten geschätzte eine Million Deutsche, teils in den letzten Jahren eingebürgert, in der Schweiz. Von den Deutschen lassen sich die Schweizer je länger desto mehr die Welt erklären; die «Neue Zürcher Zeitung» hat sich zwischenzeitlich zum Publikationsorgan der Deutschen in der Schweiz gemausert. Selbstverständlich leben Schweizer und Deutsche in der Schweiz friedlich zusammen – und mögen sich recht gut, auch wenn der Schweizer seine Komplexe gegenüber dem Deutschen noch immer nicht vollständig abgelegt hat. In fussballerisch-politischer Hinsicht ist es als speziell zu werten, dass nach dem 2. Weltkrieg die Schweiz 1950 als erstes Land auf der Welt den deutschen Fussballern die Hand zur Versöhnung gereicht hat, was im ersten Freundschaftsspiel zwischen Deutschland und der Schweiz in Stuttgart sportlich besiegelt wurde. Auch wenn jenes Fussballspiel für die Schweiz verloren ging (1:0), bleibt diese Geste des Friedens seitens der Schweiz fünf Jahre nach Kriegsende offenbar für immer präsent. Der Deutsche Fussball-Bund (DFB) hat jenes Freundschaftsspiel bis heute nicht vergessen. Eine schöne Erinnerungen an die Schweiz bildet aber auch der Weltmeistertitel, den sich die Deutschen in der Schweizer Bundeshauptstadt 1954 überraschend und sensationell erspielt hatten – neun Jahre nach dem Ende des Krieges, der für Deutschland desaströs und mit einer Total-Niederlage geendet hatte. Somit war das gestrige Spiel in Köln, das 3:3 ausging, eben mehr als nur ein Freundschaftsspiel. Trotz zweimaligem Rückstand erkämpfte sich die Mannschaft von WM-Trainer Joachim Löw einen für Deutschland wichtigen Punkt in der Gruppe mit den weiteren Mannschaften Spaniens und der Ukraine. Weil Spanien in der Ukraine patzte, könnte Deutschland noch den Gruppensieg schaffen; für die Schweiz folgt auf dieses Ergebnis gegen Deutschland nun wohl der Abstieg. Evident war es allerdings, dass die deutsche National-Elf weiterhin nicht auf Touren kommt. Und das Unentschieden gegen die Schweiz bildet Munition für die Kritiker von Bundestrainer Joachim Löw. Diese werfen ein, der «wahre» Bundestrainer sei so oder so Hansi Flick gewesen, und ohne den jetzigen Bayern-Trainer als «Assistent» und eigentlicher «Schattentrainer» sei Joachim Löw auch das Glück abhanden gekommen. Wie dem auch sei: Mit dem gewaltigen Reservoir an Top-Spielern wird nun von der Deutschen Mannschaft eine gewaltige Steigerung erwartet. Oder die Tage von Joachim Löw als DFB-Bundestrainer könnten bald gezählt sein. Das gestrige Spiel der hochkotierten Deutschen gegen die klar schwächeren Schweizer lässt Raum für Interpretationen und Spekulationen. Auch in einem Freundschaftsspiel geht es heute eben um mehr als noch vor wenigen Jahren.

Auf «Eis» gelegt: Beach-Volleyballerinen gewinnen gegen ihren Verband

(causasportnews / red. / pd.,13. Oktober 2020) Ein sowohl bemerkenswertes als auch wegweisendes Urteil hat das Landgericht Frankfurt am Main gefällt: Zwei professionell aktive Beach-Volleyballerinnen sind mit ihrer Schadenersatzklage gegen den zuständigen Sport-Fachverband durchgedrungen, weil dieser sie für internationale Wettkämpfe nicht mehr zugelassen und an ihrer Stelle andere Sportlerinnen nominiert hatte, obwohl die Klägerinnen teils sportlich erfolgreicher waren als ihre Konkurrentinnen. Es sind ihnen 17 000 US-Dollar insbesondere für entgangene Turnier-Preisgelder zugesprochen worden; das soeben bekanntgewordene Urteil vom 7. Oktober 2020 der 6. Zivilkammer (Aktenzeichen 2-06 O 457/19) ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden. Der beklagte Verband machte verschiedene Gründe geltend, weshalb die Sportlerinnen nicht mehr für internationale Wettbewerbe nominiert worden waren. So wurde etwa der Qualifikationsdruck um freie Turnierplätze ins Feld geführt, weshalb seitens des Verbandes eine Nominierungs-Konsolidierung mit neuen Teams angestrebt worden sei.

Nebst der Begründung in der Sache selber lässt die Entscheidung mit Blick auf die Zuständigkeitsfrage aufhorchen: Das Verfahren zur Beurteilung der Forderungsklage hätte an sich vor ein Schiedsgericht gebracht werden müssen. Die entsprechende Schiedsvereinbarung wurde nun allerdings von dem von den Klägerinnen angerufenen, staatlichen Gericht in Frankfurt als unwirksam qualifiziert, «weil sich die Klägerinnen nicht freiwillig der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen» hätten, so das Gericht. Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im «Fall Pechstein» ist bei Leistungssportlerinnen und -sportlern von einer unfreiwilligen Unterwerfung unter eine Schiedsgerichtsbarkeit auszugehen, wenn die Berufsathletinnen und -athleten «vor der Wahl stehen, eine Schiedsklausel anzunehmen, um durch die Ausübung ihres Sportes ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, oder sie nicht zu akzeptieren und damit vollständig auf ihren Lebensunterhalt durch Ausübung des Sports zu verzichten», begründete das Frankfurter Landgericht die Entscheidung betreffend der gerichtlichen Zuständigkeit weiter. Von einer unfreiwilligen Unterwerfung unter die Schiedsgerichtsbarkeit sei auch dann auszugehen, falls die Volleyballerinnen die Klauseln kritiklos unterzeichnet hätten, heisst es weiter in der Entscheidung. Klar war für das Gericht der Umstand, dass die Unterwerfung der von monopolistischen Sportverbänden verlangten Schiedsklauseln die rechtssuchende Sportlerin oder den Sportler benachteilige. Somit erklärte das Landgericht Frankfurt unmissverständlich, dass die im Sport durchwegs gängigen und verlangten Schiedsvereinbarungen grundsätzlich mit dem Erfordernis der unabhängigen Gerichtsbarkeit nicht in Einklang zu bringen seien.

«Causa Sport» (4/2020; http://www.causasport.org) wird auf dieses Urteil zurückkommen.

Zunahme von Sportmanipulationen im Zusammenhang mit Wetten

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(causasportnews / red. / 12. Oktober 2020) Seit geraumer Zeit ist es eher ruhig um das Thema Sportmanipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten geworden. COVID-19 und das weltweit reduzierte sowie eingeschränkte Sportangebot haben nun aber dazu geführt, dass die Vorgänge aus dem Ruder laufen. Das will heissen: Verknappter Sport – verwildertes Sportwettenangebot. Bei den soeben zu Ende gegangenen French Open der Tennisspieler/innen untersuchen die französischen Strafverfolgungsbehörden derzeit zumindest eine Partie im Frauendoppel. Seit «Corona» wütet, spielt auch der Sportwettenmarkt verrückt. Will heissen: Es wird mehr manipuliert im Sport – mit Blick auf Sportwetten. Nicht die Wetten werden dabei beeinflusst, sondern der Sport, auf den dann gezielt gewettet wird. Die abgekarteten Spiele haben einen umtriebigen Schweizer Politiker dazu bewogen, mit einer Eingabe an den Europarat zu gelangen. Nationalrat Roland Rino Büchel ist stets präsent, wenn es gilt, die Integrität des Sportes zu schützen; er gehört zu den grössten Kritikern der «alten» FIFA unter Joseph Blatter. Notiz am Rande: Der St. Galler Politiker der Schweizerischen Volkspartei (SVP) nennt sich auch «Sportmanager»; allerdings ist für ihn seine frühere Tätigkeit bei der Zuger Rechte-Vermarktungsgesellschaft «Infront», zur Zeit von Roland Rino Büchel etwa als «ISL» auftretend, kein Ruhmesblatt. Aber in diesem vom Blatter-Neffen Philippe Blatter geführten Unternehmen, das wegen Unregelmässigkeiten soeben das langjährige, äusserst lukrative Mandat des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) verloren hat (vgl. auch causasportnews vom 23. Juni 2020), ist er wohl bezüglich dieses «heiklen» Segmentes im Sport sensibilisiert worden.

Der Aktionismus von Roland Rino Büchel in Strassburg dient dem ehrgeizigen Ostschweizer wohl am meisten persönlich. Die Situation im Sportwettenbereich bietet ihm auch in «Corona»-Zeiten die Gelegenheit zur Selbstdarstellung. Dass der Europarat das Problem wird lösen können, glaubt Roland Rino Büchel wohl selbst nicht. Wer denn? Sicher nicht die Sportverbände und -organisationen. Nach grossen Bestrebungen zum Integritätsschutz nach der Affäre «Robert Hoyzer» in Deutschland (2005, ein Jahr vor der Fussball-WM-Endrunde in Deutschland, das als «Sommermärchen» in die Sportgeschichte einging), hat der Integritätsschutz seitens des organisierten Sports in den letzten Jahren an Bedeutung und Aufmerksamkeit verloren. Nur die staatlichen Strafverfolgungsbehörden sind offensichtlich in der Lage, dieser für den Sport gewaltigen Bedrohung Herr zu werden. Aber das scheint aufgrund der Entwicklungen, die sich im Zeitalter von «Corona» noch akzentuiert haben, zu wenig zu sein. Der Ruf aus der politischen Schweiz nach Europa, und das aus dem Munde eines Anti-Europa-Parteivertreters, lässt den Schluss zu, dass der Kampf gegen den Integritätsverlust im Sport nur auf europäischer Ebene effizient geführt werden kann. Nach Auffassung von Roland Rino Büchel sind in diesem Segment längst die grossen, international aktiven Verbrechersyndikate tätig. Mit dieser Feststellung liegt er sicher nicht falsch – nur: Wie lässt sich diese Gefahr letztlich vom Sport abwenden?

Rausschmiss nach Lohnverzichts-Weigerung

(causasportnews / red. / 9. Oktober 2020) Im Zuge von «Corona» werden auch viele Klub-Kassen klammer und klammer. Oft werden deshalb, insbesondere im Fussball, nicht nur von den teils teuren Akteuren  Lohnverzichts-Erklärungen verlangt. Diese werden von diesen durchwegs sang- und klanglos hingenommen, doch es existieren auch Konstellationen, bei denen es die betroffenen Arbeitnehmer, teils selber wirtschaftlich unter Druck, schwer trifft und deshalb Lohnverzichte dornenvolle Angelegenheiten bilden. Wie die Dinge genau beim Deutschen Fussball-Weltmeister Kevin Grosskreutz liegen, kann derzeit nicht schlüssig nachvollzogen werden. Allein das Geld kann es aber nicht sein, was den 32jährigen Weltmeister von 2014 bewogen hat, bei seinem derzeitigen Klub, dem KFC Uerdingen 05 in der 3. Liga, nicht auf 30% seines Salärs zu verzichten. Die Reaktion des Vereins auf die Lohnverzichts-Weigerung liess jedoch nicht auf sich warten: Kevin Grosskreutz wurde fristlos entlassen. Natürlich zu Unrecht, denn ein aufgenötigter Lohnverzicht berechtigt einen Klub nicht, ein Arbeitsvertragsverhältnis ausserordentlicherweise zu beenden. Der smarte und kämpferische Top-Fussballspieler, der seine gefürchteten, polysportiven Fähigkeiten in den letzten Jahren auch ausserhalb des Sportfeldes mehrfach unter Beweis gestellt und durch die eine oder andere Aktion oder Attacke auf sich aufmerksam gemacht hat, versucht nun, die gesamten Lohnansprüche gegen Uerdingen gerichtlich durchzusetzen. Er wird wohl auch die ausserordentliche Kündigung des Arbeitsvertragsverhältnisses anfechten. Die Medien berichten süffisant und teils moralisch entrüstet über den neusten «Eklat» des so genannten «Skandal-Fussballers». Das stört den ehemaligen Weltmeister, der über Borussia Dortmund, Galatasaray Istanbul, den VfB Stuttgart und den SV Darmstadt 2018 beim KFC Uerdingen landete, nicht gross. Er kämpft wie gewohnt gradlinig um seine Rechte – im Moment, weil es unausweichlich scheint – auch vor Gericht. Bei guter, juristischer Chancenauswertung kann der Sieger in diesem Rechtsstreit, wie 2014 in Brasilien mit dem Deutschen WM-Team, nur Kevin Grosskreutz heissen.

COVID-19 auch Thema in der neuen Ausgabe von «Causa Sport»

(causasportnews / red. / 6. Oktober 2020) Die Auswirkungen von COVID-19 auf den Sport bilden einen Schwerpunkt des soeben erschienenen, neuen Heftes (3/2020) von «Causa Sport», etwa auf die Benützung von Sportstätten in Österreich. Behandelt wird u.a. auch der Beschluss des Bundesgerichts des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) vom 3. Juli 2020 bezüglich der Frage des Spielabbruchs zu Folge der «Corona»-Pandemie (mit Kommentierung von Dr. Caroline Bechtel, Köln).- Überdies werden die heterogenen zivilrechtlichen Folgen des angeordneten Zwangsabstiegs des SV Wilhelmshaven e.V. (2014/2015) thematisiert und von Dr. Fabian Brugger (Stuttgart) gewertet. Beleuchtet werden des weiteren die Strafbarkeitsrisiken bei Online-Sportwetten im Lichte des Glücksspielstaatsvertrags-Entwurfs 2021 (Rechtsanwalt Sven Diener, Düsseldorf) sowie die Spannungsfelder Professional-Sport und Meinungsfreiheit (Rechtsanwältin Caroline Dressel, Stuttgart/München). Der Video-Schiedsrichter (VAR) steht im Zentrum der Betrachtungen von Dr. Eugen Mätzler St. Gallen); der Hamburger Rechtsanwalt Jörg von Appen befasst sich unter dem Gesichtspunkt von Sportmanagement-Verträgen eingehend mit § 627 BGB. Eine Bilanz zum Sportförderungsgesetz nach acht Jahren bezüglich der Dopingbekämpfung ziehen der Lausanner Staatsanwalt Laurent Contat und Dr. Marco Steiner (Krattigen). Was von den Chinesen (auch) gelernt werden kann, zeigt Prof. Dr. Martin Nolte (Köln) im Editorial auf.

(«Causa Sport»: www.causasport.org)

Et tu, Robert Lewandowski?

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(causasportnews / red. / 28. September 2020) Die besten und teuersten Millionäre in kurzen Hosen bekunden oft Mühe, ihre finanziellen Belange so zu regeln, dass sie nicht nur finanziell ausgesorgt haben. Die Stars der Fussball-Szene umgeben sich nicht selten mit unqualifizierten Beratern und falschen Freunden, unfähigen Familienmitgliedern, dubiosen Treuhändern und Anwälten mit krimineller Energie und Steuerspezialisten von zweifelhaftem Ruf. Vor allem, um Steuern zu sparen oder diese am Fiskus vorbei zu schleusen, werden nicht selten internationale Gesellschafts-Konstrukte (z.B. Offshore-Gesellschaften und Trusts in Steueroasen) aufgebaut, welche den betroffenen Sportlern letztlich meistens schaden und lediglich den Beratern und Claqueuren dienen. Und oft fliegen diese aufwändigen Machwerke auf, und der Sportler hat sich wegen ein paar Millionen, welch er am Schluss auch noch verliert, vor den Straf-, Verwaltungs- und Zivilbehörden zu verantworten. Es könnten an dieser Stelle die Namen vieler Top-Fussballer mit einschlägigen Erfahrungen genannt werden; als Beispiel seien etwa Cristiano Ronaldo und Lionel Messi angeführt. Im Fussball-Top-Segment wird oft auch die Binsenwahrheit des menschlichen Zusammenlebens zur Fleisch gewordenen Realität: „Dein heutiger Freund ist Dein künftiger Feind“. Das gilt auch etwa im Verhältnis Fussballer – persönlicher Berater oder Manager. So erlebt es derzeit der Bayern-Star Robert Lewandowski, der sich längst mit einem Jugendfreund und früheren Manager, dem 48jährigen Cezary Kucharski, zumindest krass auseinander gelebt hat. Wie „Der Spiegel“ vor einer Woche berichtete, hat der frühere Berater des 32jährigen Polen, der als aussichtsreichster Kandidat für den Fussballer des Jahres 2020 gehandelt wird, den Torjäger des Münchner Klubs bzw. seine Unternehmung in Warschau verklagt, weil Robert Lewandowski unrechtmässig mehrere Millionen aus einer früheren, gemeinsam gehaltenen Vermarktungsfirma abgezweigt haben soll. Mit einem Schlag sind Finanzströme im Umfeld des Fussball-Stars manifest geworden, die ein Bild über die heute im Spitzen-Sport üblichen Vermarktungs-Usanzen vermitteln. Klar, dass es bei dem publizierten Vorgang auch um finanzielle Aspekte geht, welche die Steuerbehörden interessieren dürften. Die Darstellungen des deutschen Magazins sind in der Sache selber nur schwierig nachzuvollziehen, und evident ist, dass hier ein abgehalfteter Berater eine Abrechnung mit seinem früheren, kickenden Freund und Klienten vornimmt und entsprechend die Medien aufmunitioniert hat. Aber die bevorstehende gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Berater und Robert Lewandowski lässt auch vermuten, dass Rahmen und Inhalte der „Vermarktungsorganisation Robert Leandwowski“ alles andere als transparent gehalten worden sind. Offensichtlich sind bei den Aktivitäten steuerliche Aspekte mitentscheidend gewesen. Geht es nach dem „Spiegel“, der in der „Causa Robert Lewandowski“ in der neusten Ausgabe (26. September 2020) nachlegt, sieht es für den Bayern-Star nun alles andere als „rosig“ aus. Et tu, Robert Lewandowski, also? Die Zivilklage des ehemaligen Beraters gegen den Fussballspieler wird wohl einen gewichtigen Teil des Finanz-Konstrukts um die Sport-Wirtschaftsfigur Robert Lewandowski offenbaren. Es sei denn, der polnische Ausnahmekönner „kauft“ sich demnächst frei; doch auch dann bleibt wohl der Schaden in steuerlicher Hinsicht angerichtet.

Eines zeigt der unschöne Vorgang um den polnischen Super-Star: Von den gesellschaftsrechtlichen Konstrukten, die weltweit um Sportler aufgezogen werden, verliert die Hauptperson, um die sich (oft vermeintlich) alles dreht, regelmässig. Geradezu tödlich sind irgendwelche Unternehmenskonstrukte, die Übertragung von Werbe- und Persönlichkeitsrechten von Sportlern auf Firmen in Steueroasen oder verschleiernde Geldmittelflüsse zum Gegenstand haben. Hieb und stichfest ist die Sachlage nur dann, wenn die Vermarktung von Athleten vertraglich auch rechtlich und formal an seine Person geknüpft ist. Eine Vermarktung funktioniert nur dann einwandfrei, wenn z.B. Werbe- und Verwertungsverträge zwischen den entsprechenden Unternehmen und dem Sportler abgeschlossen werden. Zahlungen gehen so direkt an den Sportler und können und müssen von diesem auch entsprechend versteuert werden. Alles nach dem Grundsatz: Wer (gut) verdient, soll auch (angemessen) Steuern bezahlen.

Sportler verlieren nicht selten auch Geld durch krumme Anlagen oder bei Investitionen in dubiose Projekte. Einen solchen Schaden ist bei Robert Lewandowski (im Moment) nicht auszumachen. Im selben Heft, in dem das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ die „Causa Robert Lewandowski“ aufrollt, ist allerdings auch eine bemerkenswerte Meldung abgedruckt, die belegt, dass es in Finanzgeschäften auch ausserhalb des Sportes Ungkücksraben gibt. So musste der ehemalige Bundesfinanzminister und bekennende Schweiz-Hasser Peer Steinbrück kleinlaut eingestehen, dass er mit einem Aktien-Investment beim inzwischen kollabierten Zahlungsdienstleistungsunternehmen „Wirecard“ rund 30‘000 Euro verloren habe. Der konsequente Genosse mit offensichtlichem Hang zum Kapitalismus hätte sich besser vertrauensvoll an Schweizer Unternehmen und Banken gewendet…

Fussballstadion Zürich: „Klassenkampf“ (fast) entschieden

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(causasportnews / red. / 28. September 2020) Die Geschichte um ein neues, den modernen Bedürfnissen gerecht werdendes Fussballstadion auf dem „Hardturm-Areal“ in Zürich ist nach jahrelangem Hin und Her praktisch zu Ende geschrieben (vgl. dazu auch „Causa Sport“ 1/2020, 131 ff.). Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wurden am Wochenende erneut zur Urne gerufen, um über das privat finanzierte Projekt mit zwei Hochhäusern, einer Genossenschaftssiedlung und über 500 Wohnungen im Umfeld des Stadions abzustimmen. Bei diesem Urnengang ging es um den Gestaltungsplan, der von knapp 60 Prozent der Stimmberechtigten gutgeheissen wurde. Es war dies das letzte Plebiszit nach einer Reihe von in den letzten Jahren durchgeführten Abstimmungen. Die satte Zustimmung am Wochenende war offensichtlich das Resultat nach jahrelangem Gezerre, das von vielen Bürgerinnen und Bürgern als Zwängerei der Stadion-Gegnerschaft nach längst erfolgtem und entschiedenem „Klassenkampf“ wahrgenommen wurde. Dieser wird in der kommunistisch geprägten Zwinglistadt generell immer intensiver und auf allen Ebenen ausgetragen. So eben auch, wenn es um Sportstätten geht.

Das „Hardturm“-Stadion soll privat finanziert werden. Das ist einerseits eine positive Ausgangslage für eine Erfolgsgeschichte auch in einem rot-grünen Umfeld wie in Zürich. Andererseits mutiert ein solches Projekt bei dieser Ausgangslage zu einem Reizwort. Im Falle des „Hardturm“-Stadions wurde die Polarisierung im Abstimmungskampf offenkundig: Hier die Lobby der privilegierten Schrebergarten-Besitzer mit Sympathisanten, dort das Grosskapital, das den Sport als Wirtschaftsplattform nutzt und dabei die Umwelt und die Lebensgrundlagen der Menschen zerstört oder zumindest malträtiert. Aufgrund des klaren Abstimmungsresultates ist es nun aber evident, dass Zürich ein modernes Fussballstadion mit Rahmennutzung will. Die Gegner des Projektes haben diese Ausgangslage ignoriert, und man kann sie auch nicht mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Gallischen Dorfes von Asterix und Obelix vergleichen. Aber wie in jener Kommune wollen sie keineswegs aufgeben: Gegen die nun zu erteilenden Baubewilligungen sollen alle möglichen Rechtsbehelfe ergriffen werden, kündigten die Stadion-Gegner nach Bekanntwerden des Abstimmungsresultates umgehend an. So schnell wird auf dem berühmten „Hardturm“-Areal also nicht wieder Fussball gespielt werden können. Nach der Abstimmung vom Wochenende ist das Projekt nun aber „à la bonne route“ und dieser „Klassenkampf“ weitgehend entschieden. Er geht jedoch formell wohl in die Verlängerung.

Ermittlungen in der Fussball-Justiz-Tragödie: Jetzt geht’s los…

(causasportnews / red. / 25. September 2020) Bereits im Hochsommer wurde Stefan Keller, Präsident des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden, als ausserordentlicher Bundesanwalt bestimmt und mit der Durchführung der Untersuchungen gegen den unehrenhaft aus dem Amt des Bundesanwalts katapultierten Michael Lauber sowie Gianni Infantino und den Jugendfreund des FIFA-Präsidenten, Rinaldo Arnold, betraut (causasportnews vom 25. August 2020). Das Schweizerische Parlament hat nun den erfahrenen Juristen formell als ausserordentlichen Staatsanwaltschaft in dieser „Causa Fussball“ bestätigt. Somit steht der Untersuchung, bei der es vor allem um nicht protokollierte Treffen zwischen dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber und dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino ging, nichts mehr im Wege. Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie um Begünstigung (Michael Lauber). Bezüglich Gianni Infantino und Rinaldo Arnold stehen Teilnahmen an den genannten Delikten im Fokus des Ermittlers. Für alle genannten Protagonisten und weitere in den Vorgang involvierte Personen gilt die Unschuldsvermutung. Obwohl der Sonder-Ermittler seine Tätigkeit bereits im Sommer aufgenommen hat, herrscht seither eisiges Schweigen. Jetzt dürfte Bewegung in den Vorgang kommen, weil der ausserordentliche Bundesanwalt nun mit dem uneingeschränkten Plazet des Parlamentes aktiv werden kann und sein Handeln politisch abgestützt ist. Ganz ohne Nebengeräusche ging der Bestätigungsakt von Stefan Keller in Bern allerdings nicht über die Bühne, was in dieser Fussball-Justiz-Tragödie auch ein Wunder gewesen wäre. So soll das Umfeld von FIFA-Präsident Gianni Infantino im Vorfeld der Bestellung von Stefan Keller Zweifel an seiner Befähigung gestreut haben; gegen die Eröffnung des Strafverfahrens gegen Gianni Infantino wurde in der FIFA-Zentrale gegen die zuständige Behörde zudem ein regelrechtes Kesseltreiben inszeniert (causasportnews vom 11. August 2020). Wie wenig Goodwill die FIFA allerdings auf politischer Ebene geniesst, wurde schliesslich im Beschlussfassungsergebnis des Parlaments sichtbar: Von 223 Stimmen erhielt der ausserordentliche Bundesanwalt satte 220 Stimmen.

Der Wertfaktor „Zuschauer/in“ im (Fussball-)Sport

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(causasportnews / red. / 24. September 2020) Ob man sich allmählich an den teilweisen oder gesamthaften Zuschauerausschluss in Sportstätten im Zeitalter von „Corona“, insbesondere im Zusammenhang mit Fussballspielen gewöhnt, ist eine Sache. Die andere Sache, die immer mehr Gesprächsstoff liefert, bildet der Umstand, dass offenbar nicht oder teils präsente Zuschauer/innen an Sportveranstaltungen durchaus einen Einfluss auf das Spielgeschehen, etwa über die Schiedsrichter, haben können. Sind dies also Wettbewerbsverzerrungen und falls ja: Sind diese hinzunehmen?

Der Einfluss von Zuschauern auf ein Spiel ist grundsätzlich unbestritten. Ein Fussball-Match ohne Zuschauer ist zwar eine relativ triste Sache; jedenfalls ist bei dieser Konstellation der Beeinflussungsfaktor bezüglich des Spiels gleich null. Werden bei einem Spiel allerdings ein paar hundert oder sogar mehrere tausend Zuschauer/innen zugelassen, kann der Wertfaktor „Zuschauer/in“ mit Blick auf das Spiel durchaus relevant werden. Zuschauermassen sind geeignet, etwa den Schiedsrichter zu beeinflussen. Sinnigerweise werden anlässlich der Fussballspiele seit dem Ausbruch der Pandemie die Video-Schiedsrichter (Video Assistant Referee, VAR) weniger bemüht; der Einfluss der Zuschauer auf den digitalen Spielrichter ist also evident. Derzeit laufen Untersuchungen in verschiedenen Ländern, um den Einfluss von Zuschauern auf den Spielverlauf zu untersuchen. Wahrscheinlich wird dereinst festgestellt werden, dass die Anzahl Zuschauer, die Zuschauer-Struktur sowie das Zuschauer-Verhalten an einem Spiel durchaus geeignet sind, das Spiel zu beeinflussen. Die zugelassenen Zuschauerzahlen sind von endogenen Faktoren, z.B. regionale Aspekte, allgemeine Pandemie-Lage am Austragungsort des Spiels) abhängig. Deshalb kann auch nicht von Wettbewerbsverzerrungen gesprochen werden. Auch hier gilt: Ungleichheiten gleichen sich (wieder) aus.

Schwindende Reserven und schwindendes Vertrauen im Weltfussball

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 21. September 2020) Im Zuge von „Corona“ hielten die 211 Mitglieder des Weltfussballverbandes FIFA, ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in Zürich, kürzlich die alljährlich stattfindende Vereinsversammlung („Kongress“ genannt) als „Onlinekonferenz“ (Selbstankündigung) ab. Zwar ist diese Form der Durchführung nicht satzungs- und rechtskonform; doch das störte die Teilnehmer am virtuell ausgetragenen Schauspiel nicht gross, denn immerhin sollen jetzt 1,5 Milliarden Dollar an COVID-19 geschädigte Nationalverbände ausgeschüttet werden. Das war doch schon einmal eine frohe Botschaft aus der FIFA-Zentrale an die Mitglieder des Weltverbandes. Wer sollte sich hier an Formalitäten stören? Nicht gross berührte auch die Ankündigung, dass die FIFA wegen „Corona“ einen Verlust von immerhin 794 Millionen Dollar erleiden soll. Allerdings ist diese Position in zeitlicher Hinsicht relativ undurchsichtig. Thema des Kongresses war das Vereinsjahr 2019. COVID-19 hält die Welt allerdings erst seit Beginn dieses Jahres in Atem. Wie dem auch sei: Weil der Verband in einem Vierjahres-Zyklus geschäftet und kalkuliert, schlägt die Stunde der wirtschaftlichen Wahrheit erst nach der WM-Endrunde 2022 in Katar – sofern sie dann stattfindet. Das „Corona“-Jahr 2020 wird aber auf jeden Fall ein Loch in die immer noch prall gefüllten FIFA-Schatullen reissen; die angehäuften Reserven dürften schwinden.

Zentral anlässlich der Onlinekonferenz war die Position des aus juristischer Sicht unter Beschuss stehenden FIFA-Präsidenten Gianni Infantino. Auch in diesem digitalen Rahmen versuchte sich der Präsident zu rechtfertigen und echauffierte sich über die Dreistigkeit der Ermittlungsbehörde, gegen ihn ein Strafverfahren zu eröffnen und zu führen. Klar, dass Gianni Infantino innerhalb der „FIFA-Familie“, wie der Verband unter Freunden genannt wird, deswegen nicht ins Wanken geraten wird. Problematisch könnte es für den Walliser erst dann werden, falls die „Corona“-Pandemie andauert und der Weltverband die Krise in finanzieller Hinsicht zu spüren bekommt. Jedenfalls war anlässlich des 70. FIFA-Kongresses kein Wort davon zu hören und es wurde keine Forderung dergestalt erhoben, der FIFA-Präsident solle Platz für eine unbelastete Person machen – auch wenn offensichtlich ist, dass das Vertrauen in Gianni Infantino nicht grenzenlos ist. Oder auch geschwunden sein dürfte.