
(causasportnews / red. / 4. Februar 2021) Was für das Arbeitsrecht seit langer Zeit gilt, wird nun auch bezüglich Sportveranstaltungen zur Geld gewordenen Wirklichkeit: Was gibt es schöneres, als nicht arbeiten zu müssen und doch zu kassieren? (vgl. dazu auch Causa Sport 4/2020, 414 f.). Auf den organisierten Sport gemünzt: Was gibt es schöneres, als eine Sportveranstaltung nicht durchzuführen und trotzdem einen erklecklichen Gewinn einzustreichen? Diese Feststellung gilt selbstverständlich nur für den Sport in der rundum einschränkenden «Corona»-Zeit, die nun immerhin bereits ein gutes Jahr andauert. Auch wenn der Sport teils in Blasen und unter Ausschluss der unmittelbaren Öffentlichkeit stattfindet, gibt es Veranstaltungen, welche der Pandemie zum Opfer fallen – was insbesondere aus sportlicher Sicht durchwegs bedauerlich ist. Traurig mussten die Organisatoren der für 2020 geplanten Eishockey-Weltmeisterschaft in der Schweiz vor einem Jahr bekannt geben, dass der Grossanlass «Corona» zum Opfer fallen würde. Es war für den Organisator des Anlasses, den Schweizer Eishockeyverband (Swiss Ice Hockey Federation), schon bei der Absage der Weltmeisterschaft in der Schweiz rasch klar, dass es keine Verschiebungsmöglichkeit geben würde – anders, als etwa bezüglich der um ein Jahr verschobenen Fussball-Europameisterschaften oder der Olympischen Sommerspiele in Tokio (wobei insbesondere die Durchführung des polysportiven Anlasses in Japan in diesem Jahr auf der Kippe stehen dürfte). Wenn schon kein Sport, dann schon wenigstens keine wirtschaftlichen Einbussen. So versicherten die Organisatoren der Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 den Grossanlass entsprechend und stehen nun wenigstens nach der Absage des Welt-Top-Ereignisses im Eishockey als wirtschaftliche Sieger da. Offenbar wurden insbesondere die Rechte an der Veranstaltung versichert, auch gegen die Folgen einer Pandemie. So wurde in dieser ermüdenden und zermürbenden «Corona»-Zeit wenigstens ein kleines, wirtschaftliches Wunder Tatsache, indem der Schweizer Verband und die Rechte-Vermarktungsagentur Infront mit Sitz in Zug nun insgesamt 13,4 Millionen Schweizer Franken an Versicherungsleistungen für den versicherten Umsatz einkassieren dürfen. Diese Summe wird zwischen Verband und Vermarktungsagentur geteilt werden. Die Versicherungsprämie von rund 350’000 Schweizer Franken war also gut investiertes Geld. Nur nebenbei sei angemerkt, dass der Internationale Eishockeyverband (IIHF) seine Veranstaltungen schon seit geraumer Zeit auch gegen die Risiken im Zuge von Pandemien versichern lässt. Die Verantwortlichen der «Corona» zum Opfer gefallenen Eishockey-Weltmeisterschaft in der Schweiz haben also unternehmerisch richtig und vor allem weitsichtig agiert und werden nun wenigstens für die finanziellen Einbussen, die bei der Nicht-Austragung eines derartigen Anlasses unvermeidlich sind, entschädigt. Die nun fällige Versicherungssumme darf jedenfalls als schöne Ausfallentschädigung gewertet werden. Auch wenn sich die Zeiten geändert haben, ist in diesem Zusammenhang eine Vergleichszahl von besonderem Interesse: Anlässlich der letzten, durchgeführten Eishockey-Weltmeisterschaft 2009 in der Schweiz resultierte nach Durchführung der Veranstaltung an zwei Standorten ein Gewinn von etwas mehr als drei Millionen Franken. Kein Sport, und trotzdem mehr als viermal soviel wie damals zu kassieren, darf aktuell als ökonomisches Kabinettstück qualifiziert werden. Aber, da im Sport in der Regel eben das Sportliche vor dem Pekuniären kommt, ist die Absage eines solchen Anlasses immer ein bedauerliches Ereignis. Die Schweizer werden wohl versuchen, seitens des Internationalen Verbandes eine Zusage für die Ausrichtung der Eishockey-Weltmeisterschaft 2026 zu erhalten. COVID-19 wird dann wohl längst Geschichte sein…