Archiv der Kategorie: Allgemein

Banken-«Ablass» in der FIFA-Untersuchung

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 16. November 2020) Nach wie vor laufen Untersuchungen seitens der amerikanischen Behörden im Zusammenhang mit möglichen Korruptionsvorgängen im Weltfussball. Die Vorgänge betreffen insbesondere den Weltfussballverband FIFA mit Sitz in Zürich und einzelne Funktionäre des globalen Fussballs. Im Frühjahr 2015 wurden im Zürcher Luxus-Hotel «Baur au Lac» ranghohe Exponenten des Fussballs aus aller Welt verhaftet und danach sukzessive, insbesondere an die USA, ausgeliefert (vgl. etwa causasportnews vom 28. Mai 2015 und weitere, spätere Meldungen hierzu). Seither laufen an allen Fronten Untersuchungen, in denen es vor allem um finanzielle Unregelmässigkeiten, Geldwäscherei, Korruption und Misswirtschaft im organisierten, internationalen Fussball geht. Besonders aktiv zeigt sich in dieser Hinsicht das US-Justizministerium (Department of Justice, DoJ). Die Behörde versucht vor allem, in den diversen Vorgängen beispielsweisen von wie auch immer betroffenen Finanzinstituten möglichst viel Geld herauszupressen und etwa auch Schweizer Banken, auf welchen «Fussball-Geld» ruht(e) und über die teils ominöse Zahlungen gelaufen sein sollen, zu Konzessionen zu bewegen, um sich von Schuld und Strafe freizukaufen. Diese Vorgehensweisen ähneln dem «Ablass»-Handel, welcher letztlich der Katholischen Kirche die Reformation unter Martin Luther beschert hat. Ein solcher «Deal» steht offenbar unmittelbar bezüglich der Schweizer Bank Julius Bär & Co. AG in Zürich vor dem Abschluss, wie kürzlich vom Bankhaus bestätigt worden ist. Insgesamt sind 79,7 Millionen Dollar zurückgestellt worden. Mit diesem Betrag kann sich die Geldinstitut nun Strafverfolgungsfreiheit «erwerben» und damit weiteres Schmoren im Fegefeuer der sportlichen Niederungen beenden. Das angestrebte «Deferred-Prosecution-Agreement», ein aussergerichtlicher Vergleich für aufgeschobene Strafverfolgung, könnte die Bank vom schwer drückenden Joch weiterer Untersuchungen seitens der US-Behörden befreien – wenigstens einstweilen und «auf Bewährung». Auch nach einer Zahlung wäre die «Gefahr Fegefeuer» also noch nicht ganz gebannt; diese könnte wohl durch weitere Zahlungen gänzlich abgewendet werden. Die Vereinbarung würde die Bank Julius Bär & Co. AG zumindest für drei Jahre Ruhe verschaffen – eben alles gegen Bezahlung von fast 80 Millionen Dollar. Die Bank zeigt sich optimistisch, dass dieser Gnaden-Akt des DoJ, ein eigentlicher «Banken»-Ablass, in nächster Zeit finalisiert werden kann.

US-Präsidentenwahl: Überraschung auf dem Golfplatz

© Steve Jurvetson

(causasportnews / red. / 9. November 2020) Der Sport bildet eine wichtige Komponente im US-Wahlkampf, der nun offensichtlich zu Gunsten von Joe Biden ausgegangen ist – nachdem Amerika eher mehr gezählt, denn gewählt hat. Bekanntlich ist der amtierende Präsident Donald Trump ein begeisterter Golfspieler. Dabei erträgt diese Sportart für ihn, wie allgemein die Facetten des Lebens, keinen Spass. Wenn der Präsident auf dem Golfplatz steht, will er gewinnen. Um jeden Preis; und dabei soll er auch zu unorthodoxen Mitteln Zuflucht nehmen – d.h., er schummelt offenbar, wenn es den Sieg (nur so) bringt. Der Mann also, der nicht verlieren kann (vgl. dazu auch das entsprechende Buch, causasportnews vom 17. August 2020). Jetzt scheint es trotzdem geschehen zu sein, dass Donald Trump nach vier Amtsjahren im Januar 2021 aus dem «Wissen Haus» ausziehen muss. Unter Vorbehalt, falls die vor allem juristischen Aktivitäten von Donald Trump nicht noch Erfolg haben sollten. Das Intermezzo des deutschstämmigen, 74jährigen Polit-Quereinsteigers dürfte bald Geschichte sein. Aber eben, der Mann kann einfach nicht verlieren. Das zeigte sich schon mal in seinem offiziellen Statement, als er sich schon in der Wahlnacht zum Sieger der Wahl erklärte (es scheint eine amerikanische Eigenheit zu sein, dass die Kandidaten über Sieg und Niederlage entscheiden, oder aber auch die TV-Stationen). Die schlechte Nachricht dann nach erfolgter Auszählung der abgegebenen Stimmen ereilte Donald Trump am Samstag – auf dem Golfplatz. Die Parallelen zwischen amerikanischer Politik und dem Golfsport liegen auf der Hand: In beiden Disziplinen gibt es (offensichtlich) keine «Schiedsrichter». Der Mann, der immer gewinnen will, dürfte den Kampf um die Position des wichtigsten Mannes der Welt in diesen Tagen erst richtig lancieren, nachdem der Zählvorgang im Land der unbegrenzten Möglichkeiten abgeschlossen worden ist. Von einer Gratulation des momentan Unterlegenen, als Ausdruck sportlicher Fairness, selbstverständlich keine Spur. Wenigstens verkörpert Donald Trump einen gewissen Unterhaltungswert, was die Hollywood-Filmbranche beflügeln wird, die «Causa Donald Trump» künftig filmisch gebührend abzuhandeln. Dabei wird auch der Sport eine wichtige Rolle spielen – nicht nur der für Donald Trump zentrale Golfsport. Der Mann hat es auch mit grösseren Bällen. Schliesslich erhielten die USA, Kanada und Mexiko während seiner Amtszeit den Zuschlag für die gemeinsame Ausrichtung der Fussball-WM-Endrunde 2026. Zwischenzeitlich ist allerdings der angekündigte Mauerbau zwischen den USA und Mexiko noch nicht Tatsache geworden. Stoff für einen Film gibt dieses Thema dennoch ab. Auch das Treffen zwischen Donald Trump und FIFA-Präsident Gianni Infantino anlässlich des Weltwirtschaftsforums anfangs 2020 in Davos natürlich. Diese Episode dürfte dann eher in die Filmsparte «Komödie» Eingang finden. Wie hiess es schon damals im Schweizer Tourismus-Ort in den Bergen mit Blick auf das Antichambrieren des FIFA-Präsidenten (von Donald Trump «Johnny» genannt)? «Johnny und Donny» ist Historie – früher lief so etwas ab z.B. unter «Dick und Doof»…Gianni Infantino wird sich nun bemühen, bald eine Audienz bei Joe Biden zu bekommen; weshalb auch immer. Es muss ja nicht immer um Fussball gehen. Ein paar Wochen wird allerdings auch er noch warten müssen.

«Konzernverantwortungs-Initiative»: Die Krux mit dem «Unternehmens»-Begriff

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(causasportnews / red. / 6. November 2020) Es ist fast wie im amerikanischen Wahl-Krimi: Lange schien alles klar, jetzt, in der Akut-Phase, ist alles offen. So sieht es auch bei der ebenfalls international beachteten «Konzernverantwortungs-Initiative» aus, über die das Schweizer Stimm-Volk am 29. November 2020 befinden wird. Die Initiative verlangt, dass künftig Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bei Nichteinhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards im Ausland in der Schweiz zur Verantwortung gezogen werden, also auch gerichtlich belangt werden können. Aufgeschreckt u.a. durch eine Meldung von «causasportnews» (vgl. causasportnews vom 28. Oktober 2020) sahen sich die Initianten nun genötigt, aus ihrer Sicht bezüglich Begrifflichkeit im Initiativ-Text für Klarheit zu sorgen. Nämlich insofern, was den Terminus des «Unternehmens» anbelangt. Die Initiative verlangt unmissverständlich (einzig) von «Unternehmen», dass sie sich entsprechend korrekt im Ausland verhalten sollen und gegenteiligen Falles in der Schweiz zur Rechenschaft gezogen werden können. Im Bericht von «causasportnews» vom 28. Oktober 2020 ist explizit auf das Beispiel des Weltfussballverbandes FIFA hingewiesen worden, der im eigenen Regelwerk eine Bestimmung vorsieht, die in die mit der «Konzernverantwortungs-Initiative» vorgegebene Richtung zielt, auch wenn die Normierung von Art. 3 der FIFA-Statuten einigen Interpretationsspielraum zulässt. So haben sich die Initianten der «Konzernverantwortungs-Initiative» nun bemüssigt gesehen, sich zu artikulieren, wie sie den «Unternehmens»-Begriff verstehen. Darunter seien natürlich auch internationale Verbände und Stiftungen mit Sitz in der Schweiz gemeint – also auch etwa das Internationale Olympische Komitee (IOK), die FIFA (ungeachtet von Art. 3 der Statuten), die UEFA (Europäischer Fussballverband) oder die IIHF (Internationaler Eishockeyverband) alles Vereine nach Schweizerischem Recht.

Bei genauer Betrachtung des Initiativtextes und der begleitenden Erörterungen sieht die Sachlage aber wohl etwas anders aus. So können etwa Vereine grundsätzlich nicht als «Unternehmen» bezeichnet werden, auch wenn sie gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit wirtschaftlichen Mitteln nicht-wirtschaftliche Zwecke verfolgen, was vereinsrechtlich durchaus zulässig ist (Art. 61 Abs. 2 ZGB). Der «Unternehmens»-Begriff ist an sich klar auf Kapitalgesellschaften fokussiert, nicht jedoch auf juristische Personen ohne wirtschaftliche Zweckverfolgung. Dieser Umstand, bzw. dieser nun aufgeflammte Diskussionspunkt, könnte dazu führen, dass Befürworter der Initiative im letzten Moment noch ins Nein-Lager wechseln. Ob diese Unsicherheit, wie der Begriff des «Unternehmens» zu qualifizieren ist, dann den Gesetzgebungsprozess in der ausgedehnten Form, wie dies nun die Initianten sehen, «überlebt», steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Aber vielleicht wird die Initiative in der Abstimmung am Monatsende eh «gebodigt», und es erübrigen sich dann alle Mutmassungen. Die jetzt aufgebrachte Unklarheit könnte selbstverständlich auch das Abstimmungsverhalten der Schweizerinnen und Schweizer positiv oder negativ beeinflussen. Grundsätzlich gehen die Prognosen derzeit in die Richtung, dass die Initiative angenommen wird. Aber mit den Auguren ist es oft so eine Sache. Sie sind eben erst im amerikanischen Präsidenten-Wahlkampf eines besseren (oder schlechteren) belehrt worden.

Ex-Skispringer Lukas Müller: Unfall als zweiter Geburtstag

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(causasportnes / red. / 5. November 2020) Mehrmals haben «Causa Sport» und «causasportnews» über den tragischen Skisprungunfall des Österreichers Lukas Müller berichtet; im Zentrum standen dabei dienst- und versicherungsrechtliche Fragen (vgl. dazu «Causa Sport» 1/2019, 67 ff., und 2/2019, 171 ff.). Aber auch der Heilungsprozess des heute 28jährigen Kärntners war stets ein Thema. So schrieb «causasportnews» am 15. Juni 2019 von einer «wundersamen Wende». War es das? Ja und nein. Derzeit und im Vorfeld des herannahenden Winters ist Lukas Müller jedenfalls ein aktuelles Medienthema. Der am 13. Januar 2016 auf der Kulm-Flugschanze in Bad-Mitterndorf (Österreich) als Vorspringer schwer verunglückte, damals äusserst talentierte Athlet, der nach seinem Horror-Sturz einen Genickbruch und eine irreversible Querschnittlähmung erlitten hatte, ist heute in der Lage, ein paar Schritte  ohne Krücken zu gehen; und Berge zu erklimmen! Viel hat sich an seinem Zustand zwischenzeitlich jedoch nicht verändert. Dennoch äussert sich Lukas Müller zu seinem Leben, das ihn weitgehend an den Rollstuhl fesselt, dankbar und demütig. Der Ex-Skispringer hat sein Schicksal angenommen, das Bewunderung abverlangt und diejenigen beschämt, die sich oft über Kleinigkeiten des Alltags zu echauffieren pflegen (hier nimmt sich der Schreibende nicht aus). «Ein Genickbruch ist kein Todesurteil», lautet die Überschrift über ein längeres Interview, das in der Schweizer Tageszeitung «Sonntags-Blick» erschienen ist (1. November 2020). Zur Unglücksursache, beim Sprung rutschte Lukas Müller mit Tempo 120 Km/h aus einem Schuh und stürzte sieben Meter ab, meint er: «Es war einfach viel Pech auf einmal, eine Kombination aus verschiedenen Gründen. Ich gebe niemandem die Schuld dafür. Wenn das Schicksal dich trifft, kann man nichts dagegen machen.». Und zum Genickbruch: «Ich dachte vorher immer, das sei ein Todesurteil. Doch ich bin der lebende Beweis dafür, dass dem nicht so ist. Auf dem Bild sieht man bei genauer Betrachtung, dass sich die Finger meiner linken Hand zum Victory-Zeichen geformt haben. Natürlich war das ein Zufall, jedoch ein recht schöner. Denn in jeder noch so schwierigen Situation gibt es einen positiven Aspekt.». Auf die Frage, ob demnach der Tag des Unfalls, der 13. Januar 2016 kein Unglückstag für ihn gewesen sei, antwortet der ehemalige Spitzensportler: «Nein, es ist mein zweiter Geburtstag, denn ich habe Glück gehabt. Ich könnte seitdem auch im Grab liegen. Doch ich bin glimpflich davongekommen, wenn man mich mit anderen Verunfallten vergleicht.». Immerhin habe er einen funktionierenden Kopf und halbwegs funktionierende Hände. Lukas Müller ist sich bewusst, dass sein Leben nie mehr so sein wird, wie es vor dem 13. Januar 2016, am Tag des Unfalls, war. Dennoch trainiert er weiterhin intensiv, um den Gesamtzustand zu verbessern. «Es lässt sich noch viel rausholen. Solange ich merke, dass mein Körper mein hartes Training honoriert, werde ich weitermachen.», sagt er mit dem eisernen Willen eines Sportlers. Und: «Man sollte jedem Tag die Chance geben, der beste deines Lebens zu werden. Ich versuche es so.». Einer dieser Tage war zweifellos die Besteigung des «Nocksteins» bei Salzburg im Sommer. Lukas Müller war ein wenig «stolz auf sich», was «normalerweise nicht sein Ding sei», meint er. Und lakonisch dazu: «Es gibt wohl nicht viele Querschnittgelähmte, die ein Gipfelkreuz live sehen konnten.».  Auf die Frage, ob man über Rollstuhlfahrer eigentlich Witze machen dürfe, bejaht dies Lukas Müller umgehend. «Man muss über sich lachen können, auch wenn man im Rollstuhl sitzt.». Was er sich immer wieder mit Blick auf den Horror-Sturz und die Folgen im Rollstuhl sagt: «Dumm gelaufen».

«COVID-19» und Sport: An den Resultaten lässt es sich erkennen…

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(causasportnews / red. / 31. Oktober 2020) Im zu Ende gehenden Monat lässt sich mit Blick auf «COVID-19» eine ernüchternde Bilanz ziehen: Die sog «zweite Welle» hat die Länder dieser Erde mit voller Wucht erfasst. Überall steigende Fallzahlen, rundum ein Desaster bei der Bekämpfung der Pandemie und panische Reaktionen seitens der Politik, der an sich die Aufgabe zukäme, der Seuche rigoros entgegen zu treten; zu agieren statt nur zu reagieren. Statt sich nach dem Abklingen der «ersten Welle» im Frühjahr/Sommer auf die von Fachleuten prognostizierte «zweite Welle» vorzubereiten, wurden die Expertenmeinungen in den Wind geschlagen und vor allem um Kompetenzen und politische Macht gerungen. Mit dem Resultat, dass uns «COVID-19» nun schlicht unvorbereitet trifft und die Politik hierauf konzeptlos reagiert. Dabei hätte die Zeit im Sommer genützt werden müssen, um der nun erneut aufgetretenen Bedrohung wirksam begegnen zu können. Die Wirtschaft, die man immer noch mit lauen Massnahmen zu schützen glaubt, wird mit diesem chaotischen, panischen Gebaren wohl kaum effizient gestützt werden können. Keine Linie, keine stringente Führung, kein Mut, kein Konzept, wie man diesem unsichtbaren Feind begegnen müsste – so wird nun etwa die Schweiz von «Corona» wiederum erneut voll getroffen. Es wird uns wiederum vorgeführt, dass ein Krieg mit einer lauen, weitgehend unqualifizierten Polit-Kaste, die vorwiegend auf Machterhalt bedacht ist, nicht zu gewinnen sein wird. Aber wie sagte es unlängst ein Zürcher Unternehmer: «Mit diesem Volk kann man eben keinen Krieg gewinnen». Das Verhalten des «Volkes» ist in der Tat so unverständlich wie gruslig; und das entlastet die kopf- und konzeptlos Reagierenden etwas. Die immer wieder pathetisch beschworene «Eigenverantwortung» der Bürgerinnen und Bürger ist nichts als ein schlechter Scherz, «Disziplin» ein Fremdwort, und «Solidarität» ist ein schön tönendes Relikt aus Wohlfühl-Zeiten. Dass nun (erneut) der wirtschaftliche Kollaps verhindert werden soll, ist zwar ein sinnvolles Ziel, aber tatsächlich wird die Bekämpfung der Seuche auf dem Altar des Wirtschaftlichen geopfert. Man will zwar die Pandemie bekämpfen und besiegen, jedoch nur so, dass die Wirtschaft keinen Schaden nimmt. Als ob der Schaden nicht schon voll angerichtet wäre – mit derzeit einem Heer von Arbeitslosen und Teil-Arbeitslosen sowie konkursiten Unternehmen; mit undurchdachten Finanzspritzen und dem Abwurf von «Helikoptergeld» wird versucht, wenigstens den Eindruck zu erwecken, dass alles gar nicht so schlimm sei. Dazu kommen geradezu dümmliche Aussagen von Politikerinnen und Politikern, unter denen es ebenso viele Ignoranten, Querulanten und Egoisten gibt wie in der Bevölkerung. Durchwegs lässt sich die Politik in der Krise von Interessenvertreterinnen und -vertretern jedwelcher Couleur zu Kompromissen zu Lasten der Pandemiebekämpfung nötigen. Die Wirtschaft treibt die Politik vor sich her. «Die Wissenschafter sind sehr wichtig für uns, aber sie regieren nicht die Schweiz», lässt sich etwa derzeit in den Medien der Schweizerische Gesundheitsminister zitieren. Die Experten sagen und warnen – die Regierenden ignorieren. Aber auch so war es schon immer: Ab und zu gibt es zudem bekanntlich auch heute noch Fälle, in denen Frauen nur ein bisschen schwanger werden.

In diesem Chaos und im Rahmen dieser Führungslosigkeit und Ignoranz werden Massnahmen angeordnet, die der aktuellen Situation nicht einmal ansatzweise gerecht werden. An den Resultaten kann man die Lage allerdings glasklar erkennen, könnte man frei nach dem Apostel Johannes die derzeitige Lage zusammenfassen. Katastrophale Zustände beherrschen nun die Schweiz, in Deutschland versucht Bundeskanzlerin Angela Merkel wenigstens das im Rahmen des politisch Möglichen mit Blick auf die Bekämpfung von «COVID-19» zu erreichen. Die in dieser Woche in Deutschland angeordneten Massnahmen, die das öffentliche Leben zwar herunterfahren, sind aber effizienter als das, was die Schweizer Politik trotz Warnrufen der Fachleute verordnet. Die Gesamtsituation in der Eidgenossenschaft ist derzeit schlicht katastrophal. An den Fallzahlen kann man das wahre Ausmass des Desasters erkennen; Schönfärberei dient nur noch zur Beruhigung der Lage.

Ehrlichkeit prägt jedenfalls den Sport. An den Resultaten lässt sich bekanntlich erkennen, ob Sportlerinnen und Sportler reüssieren oder nicht. Obwohl der Sport, wenn er überhaupt und dann vor leeren Zuschauerrängen stattfindet, derzeit nur noch ein künstliches Blasendasein fristet, ist es evident, dass er sich in der Agonie befindet (causasportnews vom 26. Oktober 2020). Wäre nicht der Glaube an das Wirtschaftliche die Triebfeder der aktuellen sportlichen Betätigung, würde er gar nicht mehr stattfinden. Der organisierte Sport wird nur noch mit staatlichem Interventionismus zu retten sein. Vor allem im Fussball und im Eishockey wird jetzt laut nach staatlicher Direkthilfe gerufen. Dieser Ruf wird zweifelsfrei erhöht werden, denn aufgrund wirtschaftlicher Kriterien (sic!) ist es zur Staatsaufgabe geworden, dass der organisierte und ehemals nur privat finanzierte Sport als Teil der Bespassungsindustrie am Leben erhalten werden soll. Nicht nur die Sicherung der Elementarbedürfnisse ist Sache des Staates; dieser hat auch dafür zu sorgen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger ausgiebig bespassen lassen können – in der Freizeit, im Urlaub, kulturell – und im Sport. «Bespassung» als Grundrecht also. Das alles ist aber nichts neues. Nicht nur «Brot» soll der Staat sichern, sondern auch für «Spiele» sorgen. «Panem et circenses» – auch diesbezüglich wiederholt sich die Geschichte.

Vor der Abstimmung zur «Konzernverantwortungs-Initiative» – Der Steilpass der FIFA

(causasportnews / red. / 28. Oktober 2020) Am 29. November stimmt die Schweizer Bevölkerung über eine Initiative ab, die ebenso umstritten wie unsicher bezüglich des Abstimmungsausgangs ist. Zu befinden ist über die sog. «Konzernverantwortungs-Initiative», welche Konzerne mit Sitz in der Schweiz verpflichten will, die Menschenrechte sowie internationale Umweltstandards auch ausserhalb der Schweiz zu respektieren. Falls diese Vorgaben nicht beachtet werden, können Konzerne für Verfehlungen im Ausland in der Schweiz zur Rechenschaft gezogen werden. Die Vorlage ist politisch äusserst umstritten und brisant. Linkskreise treten für eine Annahme der Initiative ein, das bürgerliche Lager stemmt sich eher dagegen, vor allem was die Klagemöglichkeit in der Schweiz anbelangt. Der Ausgang der Abstimmung dürfte knapp ausfallen, oder wie man es auf den Punkt bringen könnte: Die Vorlage steht auf der «Kippe».

Die Initiative wird als Novum in der Geschichte des Schweizerischen Bundesstaates qualifiziert. Das trifft allerdings nicht ganz zu. Mit Blick auf den organisierten, internationalen Sport sticht in diesem Zusammenhang Art. 3 der Statuten des Weltfussballverbandes FIFA, einem Verein mit Sitz in Zürich/Schweiz, ins Auge. Dort heisst es unter der Marginalie «Menschenrechte»: «Die FIFA bekennt sich zur Einhaltung aller international anerkannten Menschenrechte und setzt sich für den Schutz dieser Rechte ein.». Diese vor einigen Jahren mit viel Pathos in das Grundgesetz der FIFA eingefügte Bestimmung lässt seit jeher Raum für Interpretationen. Generell richten sich die Statuten eines Vereins an die Mitglieder der juristischen Person «Verein», hier an die 211 Mitgliederverbände der FIFA. Werden also in einem Staat die Menschenrechte verletzt und setzt sich der entsprechende Mitgliedsverband nicht für den Schutz dieser Rechte ein, fragt es sich etwa, ob in der Schweiz gegen die FIFA geklagt werden kann. Oder können sogar Dritte den Weltfussballverband in Zürich verklagen, falls in Ländern die Menschenrechte verletzt werden und die FIFA, bzw. die betreffenden Nationalverbände dagegen nichts unternehmen? Fragen über Fragen also sowohl gemäss Art. 3 der FIFA-Statuten als auch bezüglich der «Konzernveratwortungs-Initiative», sollte sie Ende November angenommen werden. Bis dato ist in der Schweiz aufgrund dieser Satzungsbestimmung gegen den Weltfussballverband FIFA noch niemand vor Gericht gezogen. Sollte die Initiative allerdings angenommen werden und die Klagemöglichkeit gegen Konzerne mit Sitz in der Schweiz künftig eingeräumt werden, könnte die zitierte FIFA-Bestimmung eine ganz andere Dimension erhalten. Die FIFA würde dann aber in einem konkreten Fall (mit einem gewissen Recht) wohl einräumen, dass die statutarische Bestimmung eher deklaratorischer Natur sei und keine Anspruchsgrundlage für Klagen abgebe.

Der Sport vor dem Total-Kollaps

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(causasportnews / red. / 26. Oktober 2020) Es wäre selbstverständlich wünschenswert und würde jeder Wunschvorstellung entsprechen, wenn die obige Überschrift zumindest mit einem Fragezeichen versehen werden könnte. Die Realität ist allerdings eine andere, im Allgemeinen und im Besonderen. «Corona» beschert der Welt und letztlich auch dem Sport, um den es sich an dieser Stelle jeweils direkt und indirekt geht, einen Total-Kollaps (Kollaps, aus dem Lateinischen «collabi», zusammenbrechen).

Allgemein: Die zweite «Welle» von «Corona» hat die Welt mit voller Wucht getroffen. In der Schweiz schnellen die Infektionszahlen in die Höhe; nur im Vatikan sind die Zahlen noch alarmierender. Konnte im Frühjahr noch das Überraschungsmoment der Pandemie als Entschuldigung für das Versagen vorwiegend der Politik bei der Bekämpfung des unsichtbaren Gegners ins Feld geführt werden, haben die politisch Verantwortlichen mit Blick auf die seit Monaten angekündigte nächste «Welle» schlicht nichts Notwendiges getan – und die Warnungen der Experten in den Wind geschlagen: Die Krise wurde ignoriert, heruntergespielt und verwaltet. Noch nie hat es ich so drastisch gezeigt, dass Politiker/innen nicht in der Lage sind, den Kampf gegen eine solche Pandemie effizient und nachhaltig zu führen. Hinzu kam und kommt eine katastrophale Kommunikation, welche weder ehrlich noch glaubwürdig war – und immer noch ist. Die Regierungen reagierten weltweit kopflos und panisch. Agieren war und ist für sie ein Fremdwort. Wie soll einer Bevölkerung nun vertrauenserweckend erklärt werden, dass Schutzmasken bei der Krisenbekämpfung wichtig sind, wenn man zuvor deren Wirksamkeit marginalisiert hat (weil schlicht keine vorhanden waren), wie das etwa der Schweizerische Bundesrat getan hat? Apropos Nutzeffekt von Schutzmasken: In der Medizin werden Masken seit Jahrzehnten verwendet – wohl eben, weil sie nutzlos sind…Dass beispielsweise im Kanton Zürich die verantwortliche Gesundheitsdirektorin in einer Panikreaktion für viel (Steuer-)Geld zwei Masken-Produktionsmaschinen gekauft hat, und diese Maschinen wegen technischer Schwierigkeiten bis heute keine einzige Maske produziert haben, ist geradezu ein Schulbeispiel einer Panikreaktion, die den entsprechenden Schluss auf das heutig Polit-Niveau zulässt. Die Verfolgung ideologischer Ziele scheint oft im Vordergrund zu stehen; in der Schweiz hat sich mit der Entschleunigung des gesellschaftlichen Lebens im Zuge von «Corona» die Hinwendung zu bereits vorhandenen kommunistischen Verhältnissen beschleunigt. Nach dem im März gesprochenen Geldsegen wird wohl demnächst wieder «Helikoptergeld» verteilt und demnächst ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden. Die Frage, wer das alles bezahlen soll, wird, wie in kommunistischen Verhältnissen üblich, nie hinterfragt, schon gar nicht einmal gestellt. Der Geldregen, der im Frühjahr auf die Schweiz niederprasselte, war teils ein Abbild der Verhältnisse im organisierten Fussball: Durch Geldgeschenke sichert man sich (Wähler-)Stimmen. Allerding ist festzuhalten, dass nicht nur «Corona» das Wirtschaftsleben weitgehend zum Erliegen gebracht hat, sondern diesbezüglich in Staat und Gesellschaft seit Jahren an potemkinschen Dörfern gezimmert und an des Kaisers neuen Kleidern gewoben worden ist. Die Wirtschaft war schon vor «COVID-19» in Teilbereichen eine Blase, die das Virus nun zum Platzen gebracht hat. Mit «Corona» lässt sich derzeit alles entschuldigen – auch  den Crash in wichtigen Bereichen der Wirtschaft. Die Situation präsentiert sich derzeit, nüchtern betrachtet, katastrophal – nicht nur mit Blick auf das Heer von Arbeitslosen. Dabei hat es sich im Kampf gegen das Virus gezeigt, dass die Demokratie als Staatsform lediglich ein Schönwetter-Konstrukt darstellt, dieses aber zur Krisenbewältigung absolut ungeeignet ist. Dass sich derzeit Bund und Kantone über Kompetenzen bezüglich notwendiger Massnahmen in den Haaren liegen und Diskussionen rund um den helvetischen Föderalismus geführt werden, statt zu handeln, sagt alles (auch in Deutschland ist der entsprechende Streit zwischen Bund und Ländern in vollem Gange; hier mischt auch noch die Justiz mit, und angeordnete Massnahmen werden von Gerichten wieder aufgehoben). Bedenklich ist etwa, dass Fachleute, die eine «Task-Force» bilden, die Schweizer Regierung und die Kantone zur Ergreifung von Massnahmen auffordern, jedoch diese Empfehlungen von der Politik ignoriert werden; das spricht für sich. Allerdings darf und muss in der Schweiz zu Gunsten der nun dem immer mehr dem Volkszorn ausgesetzten nationalen Regierung und der kantonalen Exekutiven ins Feld geführt werden, dass sie es mit dem «Volk» auch nicht leicht haben, wobei sie gewisse Verhaltensweisen in der Bevölkerung aber auch provoziert haben. Im «Volk» finden sich nicht wenige Ignoranten, Dilettanten, Querulanten und Egoisten, weshalb die Appelle an Vernunft, Eigenverantwortung und Disziplin weitgehend wirkungslos verpuffen. Direkt oder indirekt wird durch das Wahlvolk Druck auf die Regierenden ausgeübt, um zu erwirken, dass bei an sich dringlichen Massnahmen «pro libertate», zugunsten der individuellen Freiheit und mit Blick auf die Wirtschaft entschieden wird. Das Volk will Brot und Spiele! Die Politik hat jedenfalls das gesundheitliche Wohl des «Volkes» nicht primär im Auge, sondern wirtschaftliche und hedonistische  Aspekte prävalieren durchwegs. Die Wirtschaft mit ihren Lobbyisten, Mischlern und Mauschlern treibt die Politik auch mit Blick auf den Kampf gegen die unheimliche Seuche vor sich her. So lässt sich der unsichtbare Gegner jedenfalls nicht bezwingen, und es muss die heutige, allgemeine Lage in jeder Hinsicht als katastrophal qualifiziert werden.

Und der Sport? Dieser wird bekanntlich geprägt durch Fussball, Fernsehen und Flaschenbier. Der Sport bedeutet also sportlich Aktivität, wirtschaftliches Bestreben und die Einbindung der Medien in das Sport-Business als Überbringer sportlicher Botschaften. Die Medien manifestieren in dieser Krise verstärkt vor allem die seit geraumer Zeit bestehende Orientierungslosigkeit. Interessengruppierungen und Ideologen aller Schattierung verschaffen sich Gehör. Die Medien-Konsumenten werden mit Kommentaren und Meinungen aus verschiedensten, medialen Küchen überhäuft und regelrecht desinformiert. Zu sagen und zu schreiben, was ist – das war einmal, vor allem zur Zeit von «Spiegel»-Gründer Rudolf Augstein. Der Zustand der Wirtschaft wird sich in nächster Zeit zweifelsfrei noch negativer als jetzt schon auf den organisierten Sport auswirken. Dieser befindet sich regelrecht in der «Agonie». Einmal ehrlich: Welche Unternehmung wird eine «Plattform Sport» so, wie sie sich derzeit präsentiert, noch werblich nutzen wollen? Vermitteln «Geisterspiele» in Mannschaftssportarten wirklich die dem Sport eigene Emotion? Ohne oder mit wenig Publikum ist «König Fussball» doch nichts anderes als ein wirtschaftlich nicht mehr nutzbares Spiel. Kein Event mehr, das bewegt und nur deshalb auch für die Werbewirtschaft attraktiv ist. Demnach eine blutleere, sterile Angelegenheit, die sich so auf lang Sicht nicht mehr vermarkten lässt. Nochmals ehrlich: Dass im Moment überhaupt noch Fussball-Wettbewerbe stattfinden, hängt, realistisch gesehen, nur noch einem dünnen, wirtschaftlich gesponnenen Faden. Im Moment zittern sich Fussball- oder Eishockey-Meisterschaften durch. Die Ungewissheit, wann «Corona»-befallene Mannschaften das nächste Spiel vor keinen oder wenigen Zuschauern austragen können, verhilft dem Sportbetrieb nicht gerade zu Glanz und Glanz und Gloria. Aktuell betrachtet ist er bereits kollabiert und wird nur noch aus wirtschaftlichen Gründen künstlich am Leben erhalten – aber kaum jemand will das eingestehen. Die Hoffnung stirbt zuletzt, obwohl sich die «Corona»-Ansteckungen bspw. in Sport-Mannschaften mehren und an einen geordneten, sportlichen Wettbewerb nicht mehr zu denken ist. Und das alles soll uns unter anderem die Dosis «Hoffnung» applizieren, dass der virale «Spuk» bald vorbei sein wird. Erst dann wird der Sport, in welchen Formen auch immer, eine Renaissance erleben; «Corona» wird auch den künftigen Sport jedoch zweifelsfrei prägen. Die Ungewissheit bleibt, weshalb sich derzeit auch kaum jemand mit den verschobenen Olympischen Spielen in Tokio, die in wenigen Monaten nachgeholt werden sollen, auseinandersetzen mag. Oder etwas mehr als in einem halben Jahr soll die Fussball-Europameisterschaft an zwölf Austragungsorten durchgeführt werden. Zwölf Austragungsorte ohne Publikum vielleicht? Hierzu hüllt sich der Europäisch Fussballverband (UEFA) in Schweigen. Auch die seit 2019 Qualifikationsspiele zur Fussball-WM-Endrunde 2022 in Katar sind derzeit kein Thema. Der Welt-Fussballverband FIFA darf sich plötzlich glücklich schätzen, dass die Endrunde in Katar erst zu jenem Jahresende stattfinden wird und nicht schon im Sommer 2022 ausgetragen werden muss. Dieses halbe Jahr könnte bezüglich Durchführung oder Nicht-Durchführung der WM-Endrunde entscheidend werden. So wartet auch die Sportwelt sowie der organisierte Sport, der im Moment faktisch so tot ist wie die gesamte, weltweite Bespassungsindustrie, darauf, dass es bald vorbei sein möge. In dieser Situation ist letztlich auch das Bonmot «Der Sport ist tot – es lebe der Sport» reiner Zynismus. Nobody knows…

(Autor: Prof. Dr. iur. Urs Scherrer)

Der (bis anhin erfolglose) Kampf der FIFA gegen den Präsidenten-Ermittler

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(causasportnews / red. / 21. Oktober 2020) Das war in der Strafsache gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino et alteri vorauszusehen. Kaum war der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, im Amt (vgl. auch causasportnews vom 25. August 2020), setzte seitens des Weltfussballverbandes FIFA sowie von Gianni Infantino, bzw. dessen Adlaten und Anwälten, ein juristisches Trommelfeuer gegen den Sonderermittler ein. Seit Stefan Keller vom Schweizerischen Parlament formell eingesetzt worden ist, gilt es für den FIFA-Präsidenten und andere Beschuldigte (darunter den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber) ernst; vergeblich ist bereits die Ernennung von Stefan Keller zum ausserordentlichen Staatsanwalt vom FIFA-Sitz aus torpediert und der Strafrechtler verunglimpft worden. Der versierte Jurist aus dem Kanton Obwalden wird nun zweifelsfrei alles daran setzen, um den Schleier über den Treffen von Gianni Infantino mit dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber zu lüften. Seit seiner Ernennung ist Stefan Keller immer noch den Angriffen insbesondere von FIFA-Claqueuren und Anwälten des Präsidenten ausgesetzt (vgl. causasportnews vom 11. August 2020). Vor allem wird seit Wochen unablässig aus dem Home of FIFA am Zürichberg gegen den ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes aus allen juristischen und medialen Rohren «geschossen». Mit wenig Wirkung allerdings. Aller Attacken zum Trotz führt Stefan Keller die Untersuchungen vor allem gegen den FIFA-Präsidenten und den ehemaligen Bundesanwalt ungerührt sachlich fort. Die Anwälte der FIFA haben nun zudem eine empfindliche, juristische Niederlage einstecken müssen. Stefan Keller hat kürzlich verfügt, dass der vom Weltverband verlangte Partei-Status der FIFA diesem in der «Causa Infantino» nicht gewährt wird. Die FIFA sei durch das Strafverfahren gegen den Präsidenten nicht unmittelbar betroffen, weshalb eine Parteistellung des Weltverbandes nicht gewährt werde. Die Parteistellung im Verfahren hätte der FIFA etwa die Möglichkeiten eingeräumt, Verfahrensanträge zu stellen (um etwa das Verfahren gegen den Präsidenten zu verzögern) und Einsicht in die Akten zu nehmen. Damit wird nun nichts. Gianni Infantino wird sich ohne FIFA-Support dem Untersuchungsrichter stellen müssen. Weil der FIFA-Präsident ein Organ des Verbandes ist (Art. 55 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB), könnte auf ihn im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung dereinst auch zivilrechtlich Ungemach auf ihn zukommen. So heisst es in Abs. 3 von Art. 55 ZGB mit Blick auf die Organe von juristischen Personen: «Für ihr Verschulden sind die handelnden Personen (die Organpersonen, Red.) ausserdem persönlich verantwortlich.». Die FIFA könnte Gianni Infantino aufgrund des Rechtsverhältnisses zwischen ihm und der FIFA in diesem Fall durchaus auch belangen (gemäss Art. 398 des Schweizerischen Obligationenrechts, OR). Der Entscheid von Ermittler Stefan Keller, der FIFA im Strafverfahren gegen den Präsidenten den Partei-Status zu versagen, ist aus juristischer Optik jedenfalls nicht zu beanstanden. Natürliche und juristisch Personen sind eben strafrechtlich nicht deckungsgleich.

Josip Drmic: Sportlicher und juristischer Super-GAU

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(causasportnews / red. / 20. Oktober 2020) Das ist wohl die dramatischste Konstellation, mit der sich ein hochkotierter Fussballspieler konfrontiert sehen kann: Ein juristisches Verfahren aufgrund eines sportlichen Umstandes, den man zu gerne ungeschehen gemacht hätte. So ist es dem 28jährigen Schweizer Nationalspieler mit kroatischen Wurzeln und einem ebensolchen Pass, Josip Drmic, widerfahren. Auf die Spielsaison 2019/20 hin wechselte er vom Deutschen Klub Borussia Mönchengladbach zum Englischen Renommier-Verein Norwich City. Er unterschrieb bei den «Kanarienvögeln» in England einen Vertrag bis 2022. Bereits vor einigen Monaten ist der Stürmer in England aussortiert worden und trainiert nicht einmal mehr mit der Professional-Abteilung des Klubs, welcher derzeit in der zweiten Liga spielt. Zum sportlichen Pech gesellt sich dazu, dass Josip Drmic auch auf der sport-rechtlichen Ebene vom Glück verlassen worden zu sein scheint – ein sportlich-juristischer Super-GAU also. Der ablösefreie Wechsel des Spielers von Gladbach zu Norwich hat den ehemaligen Berater des in der Region des Zürichsees aufgewachsene Top-Fussballer jedenfalls bewogen, gegen Josip Drmic eine Forderungsklage am Landgericht Düsseldorf einzureichen. Satte 615’000 Euro Provision verlangt der Agent Sören Seidel vom Spieler als Provision für den Transfer von Deutschland nach England. Das entsprechende Zivilverfahren ist im Gange; über die Erfolgsaussichten lässt sich aufgrund der unklaren Sachverhaltsdarstellungen der Parteien, sofern sie sich überhaupt äussern, nicht einmal mutmassen. Zumindest scheint jedoch die Klage nicht aussichtslos zu sein. Für Josip Drmic ist diese Situation alles andere als aufbauend. Die Klubsuche, zu der das Management von Norwich City bei der im Sommer eröffneten Aussortierung geraten hat, gestaltet sich nicht nur wegen COVID-19 als schwierig. Und ein Gerichtsverfahren als Beklagter auf Grund eines Transfers, der sich als Flop erwiesen hat, durchstehen zu müssen, ist auch alles andere als erstrebenswert.

Verbands-Disharmonien – diesmal im DFB

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(causasportnews / red. / 19. Oktober 2020) Mit den derzeit nicht gerade berauschenden Leistungen der Deutschen Nationalmannschaft (genannt «Die Mannschaft») hat es nichts zu tun, dass es im Deutschen Fussball-Bund (DFB) rumort; genauer neben dem Spielfeld und an der Funktionärs-Spitze des grössten Sportverbandes der Welt. Auslöser der an die Öffentlichkeit getragenen Unstimmigkeiten und Machtkämpfe im Verband sind Hausdurchsuchungen, die in den letzten Tagen am DFB-Sitz in Frankfurt a. M. und in den Privatwohnungen verschiedener ehemaliger und aktueller Funktionäre des Verbandes durchgeführt wurden. Rund 200 Beamte sollen in Frankfurt und an verschiedenen Orten (betroffen waren die Privatwohnungen von Funktionären) im Einsatz gewesen sein. Das Grossaufgebot rechtfertigt sich insofern, als es seitens der zuständigen Behörden um Vorwürfe der Steuerhinterziehung geht. Im Fokus der Untersuchungen stehen offenbar Verträge bezüglich Bandenwerbung bei Heimspielen der Deutschen Nationalmannschaft. Die Zahlungen seitens der Schweizer Rechteverwertungsgesellschaft Infront in Zug an den DFB sollen zumindest teilweise am Fiskus vorbeigeschleust worden sein. Ob sich die Vermutung und Vorwürfe erhärten, wird sich zeigen. Bezüglich des DFB und der betroffenen Funktionäre (einer von ihnen soll der ehemalige, eher glücklose DFB-Präsident Reinhard Grindel sein, bei einer weiteren Person soll es sich um den ehemaligen Vizepräsidenten und ad interim-Präsidenten des Verbandes, Reinhard Rauball, handeln), gilt die Unschuldsvermutung.

Im Zusammenhang mit dieser Aufsehen erregenden Steuerrazzia ist ein seit geraumer Zeit schwelender Machtkampf in der Führungsetage des DFB offen zu Tage getreten. DFB-Präsident Fritz Keller, vor ziemlich genau einem Jahr unbelastet und unbefleckt angetreten, das im Zuge zahlreicher Skandale und Wirrungen ins Schlingern geraten «DFB-Boot»  wieder auf Kurs zu bringen, scheint zumindest mit einigen aktuellen und ehemaligen DFB-Funktionären, unter ihnen der langjährige Spitzenfunktionär Rainer Koch und der aktuelle Generalsekretär Friedrich Curtius, nicht (mehr) kongruent zu ticken. Oder anders: Der ehemalige Präsident des SC Freiburg im Breisgau und Gastro-Unternehmer Fritz Keller will offenbar den in die Steuerhinterziehungsaffäre involvierten Funktionäre nicht bedingungslos den Rücken stärken. Er scheint vielmehr bestrebt zu sein, schonungslosen Aufschluss über alle «heiklen» Vorgänge im DFB zu erhalten. Das kommt beim Verbands-Establishment nicht gut an. Ein Mitarbeiter in der DFB-Zentral wird in der neusten Ausgabe des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» (43/20) wie folgt zitiert: «In einem Moment, in dem man erwartet, dass der Präsident sich vor seine Leute stellt, dreht er sich zu ihnen um und schiesst in die eigenen Reihen.». Der Machtkampf zwischen dem DFB-Präsidenten und einigen ehemaligen und aktuellen Spitzenfunktionären im Zuge der durch die Hausdurchsuchungen eskalierten Steuerhinterziehungs-Vorgänge manifestiert zumindest eine veritable Disharmonie im grössten Sportverband der Welt. Die Lage sieht für den DFB tatsächlich nicht optimal aus: Der Verband soll seit 2017 mit Steuernachzahlungen im Zusammenhang mit den Bandenwerbeverträge zwischen dem DFB und Infront von rund 15 Millionen Euro gerechnet haben. Der 63jährige Verbandspräsident Fritz Keller hat von diesem Betrag nun nicht nur Kenntnis genommen; er will nach der Steuerrazzia genau wissen, ob diese Fiskus-Nachforderungen berechtigt sind wer dafür innerhalb des DFB verantwortlich ist.