Skurriles um einen Doping-Vorgang

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(causasportnews / red. / 22. Februar 2021) Es gab sie immer wieder, die Skurrilitäten um Doping-Vorgänge. Und natürlich Verschwörungstheorien. Da sollte einmal eine Zahnpasta an einem positiven Doping-Befund schuld gewesen sein (wie im «Fall Dieter Baumann»), dann wurden positive Doping-Proben auf exzessiven Lamm- oder Rindfleischkonsum zurückgeführt. Oder es war ein Masseur, welcher dem Radprofessional eine testosteronhaltige Crème einmassiert hatte. Gängige Erklärungen nach positiven Doping-Auswertungen waren auch der Konsum dubioser, chemischer Präparate aus China, die Verwendung von problematischen Abführmitteln oder die Einnahme von Substanzen zur Steigerung sexueller Leistungsfähigkeit (die offensichtlich immer wieder mit sportlicher Leistungsfähigkeit gleichgesetzt wurde); oder schlicht ein zu intensives Sexualleben mit entsprechenden (Doping-)Nebenerscheinungen. Der unlängst verstorbene Diego Armando Maradona soll ein Ephedrin-haltiges Mittel gegen eine Erkältung eingenommen haben, usw. Wenn nicht ein Komplott – dann war «es» einfach dumm gelaufen.

Ein spezieller Fall beschäftigt seit ein paar Tagen nicht nur die Sportszene. Kürzlich stellte das Landgericht Bozen das Verfahren gegen den Geher Alex Schwazer wegen Dopingbetrugs ein. Der 36jährige Leichtathlet ist nicht irgendwer, sondern einer der besten seines Fachs. 2008 wurde er in dieser Disziplin in Peking Olympiasieger. 2012 folgte eine vierjährige Sperre wegen Dopingvergehens (EPO). Am frühen Neujahrsmorgen 2016 (!) gab der Italiener eine weitere Dopingprobe ab, bzw. wurde von Kontrolleuren zu Hause dazu angehalten, eine Urinprobe abzugeben, was dann auch geschah. Gegen die danach ausgefällte achtjährige Sperre nach dem positiven Dopingbefund kämpft er seither an; gegen ihn lief bis vor kurzem auch ein Verfahren durch die italienische Justiz wegen Sportbetrugs. Der Athlet wandte gegen die in den frühen Morgenstunden des Neujahrstags 2016 entnommene Dopingprobe umgehend ein, dass er einem Komplott zum Opfer gefallen sei. In der Tat mutet es sonderbar an, dass die Probe in der Nacht von Silvester 2015 auf Neujahr 2016 vorgenommen wurde. Alex Schwazer und sein Trainer prangerten stets die Heuchelei seitens der Verbände und Anti-Doping-Behörden an und schufen sich deshalb in der Szene nicht gerade viele Freunde. Dass der Athlet bei der Dopingprobe 2016 hereingelegt worden sei, ist auch für die italienische Justiz nicht abwegig. Die Strafjustiz erachtet es vielmehr als wahrscheinlich, dass der Geher ungerechtfertigterweise in den Fokus der Dopingfahnder geraten und die Dopingprobe manipuliert worden sei. Es gebe Hinweise darauf, dass diese in der Tat nachträglich, in Stuttgart oder in Köln, verändert worden sei. Sonderbar war nämlich, dass die Urinprobe im Verlaufe des Prozedere eine Ortsmarke trug, was unüblich ist und gegen die Vorgaben der Anonymität verstiess. Erst wurde die Dopingprobe nach dem Neujahrsmorgen 2016 als negativ gewertet, später, als die Identität des Athleten bekannt wurde, (in Köln) plötzlich positiv. Mehr als peinlich ist der Vorgang für die World Anti Doping Agency (WADA) und weitere Sanktionsbehörden des organisierten Sports. Sie schreien nun nach der Einstellung des Verfahrens gegen den Geher durch die italienische Justiz in Bozen Zeter und Mordio und drohen mit Klagen gegen was und wen auch immer. Das juristische Hickhack um den «Fall Alex Schwazer» wird trotz dieser Verfahrenseinstellung durch die Justiz in Oberitalien wohl noch anhalten, derweil sich der Athlet auf die Olympischen Spiele diesen Sommer in Tokio vorbereitet – falls sie denn überhaupt stattfinden werden.

Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit Doping im Sport machen immer wieder die Runde; und auch die abenteuerlichsten Erklärungen werden ebenso dann und wann zum Besten gegeben, wenn es gilt, sich (als Athletin oder Athlet) von Dopingvorwürfen reinzuwaschen. In der «Causa Alex Schwazer» wird das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Je nachdem wird der skurrile Vorgang unter die Rubrik «Pleiten, Pech und Pannen» (seitens der Sport-Sanktionsbehörden) zu subsumieren sein. Oder unter «Verschwörung», «Rache» oder was auch sonst immer.

Hauptsache Geld

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(causasportnews / red. / 18. Februar 2021) Was wäre der Weltfussballverband FIFA ohne die alle vier Jahre stattfindende Weltmeisterschaftsendrunde der Männer? Was der Europäische Fussballverband UEFA ohne die Goldesel Champions League und Europa League? Es wären wohl zwei einfache Vereine, die in bescheidenen Mietobjekten hausen müssten, und nicht so, wie die FIFA im eigenen Fussball-Tempel am Zürcher Sonnenberg und die UEFA in einem Glaspalast in Nyon an bester Lage am Genfersee.

Deshalb wird im Moment unter dem Einfluss von COVID-19 und allen Mutationen alles getan, um in Europa die Geldmaschinen «Champions League» und «Euro League» am Leben zu erhalten. Die umfassend-globalen Fussballer verfügen über ein wenig mehr Zeit, bis die nächste WM-Endrunde im kommenden Winter in Katar über die Bühne bzw. den Kunstrasen gehen soll. Das führt im Zeitalter von «Corona» auch zu Absurditäten, welche im Moment zwar weitgehend goutiert werden, aber mittel- und langfristig zum Bumerang werden könnten. Das Motto «Hauptsache Geld» ist durchaus geeignet, das so gehandhabte «Produkt Fussball» künftig zu entwerten. Aber wer schaut im organisierten Fussball schon in die Zukunft, wenn mit dem aktuell vorhandenen Geld möglichst schöne Begleitklänge zur biederen Fussballkost ertönen sollen? Ohne den europäischen Fussball marschieren die Klubs, die kontinental mitspielen dürfen, innert kürzester Zeit am Bettelstab. Immerhin hat der FC Liverpool für den Gewinn der letzten Champions League von der UEFA mehr als 100 Millionen Euro kassiert.

Glücklicherweise findet der Fussball derzeit weitgehend ohne Zuschauer statt. Und da «Corona» zwar pandemische Ausmasse angenommen hat, jedoch national bekämpft wird, bzw. bekämpft werden sollte, kommt den internationalen Wettbewerben der UEFA das nationale Krisen-Element entgegen. Die UEFA zwingt ihre Klubs, die Heimspiele, je nach allgemeiner Pandemie-Lage, auch fernab von zu Hause auszutragen. Dabei müssen unter Umständen tausende von Kilometern geflogen werden. Liverpool reist nach Budapest statt nach Leipzig, Benfica Lissabon spielt gegen Arsenal London in Rom, und Molde aus Norwegen trägt sein Heimspiel gegen Hoffenheim in Villarreal aus. Fussball-Internationalität pur also mit nationalen Eigenheiten bei unterschiedlichen «Corona»-Lagen in den verschiedenen Ländern. Das funktioniert alles bestens, solange die Zuschauer vom Spielbetrieb ausgeschlossen bleiben. Wo gespielt wird, ist egal. Hauptsache, die TV-Übertragungen können stattfinden. Der Ausschluss der oft problematischen Zuschauer, insbesondere der «Hooligans», hat auch Vorteile und drückt die gewaltigen Kosten für die Sicherheit in den Stadien und drum herum. Da wird die rasante Mobilität, die es an sich bei der Bekämpfung von «Corona» einzudämmen gilt, schnell einmal zur erlaubten Ausnahme – welche eben die berühmte Regel bestätigt. Die Devise: «Ja nicht reisen!», gilt im Spitzensport selbstverständlich nicht. Der Fussball darf sich schon ein wenig eines Sonderstatus’ erfreuen. Die vor kurzem von Fussball-Funktionären geforderte Sonderbehandlung von Fussballspielern bei den «Corona»-Schutzimpfungen löste allerdings einen Sturm der Empörung aus. Die Impfung kam für den Spieler des FC Bayern München, Thomas Müller, eh zu spät. In Katar fing das Münchner Sportidol vor dem Final zur Klub-Weltmeisterschaft die Infektion ein; wenigstens beim individuellen Rücktransport im Privatflieger funktionierte die Sonderbehandlung des Sportes dann glücklicherweise wieder (vgl. auch causasportnews vom 15. Februar 2021).

Nach heutiger Einschätzung steht der Austragung der Europameisterschaft an elf oder zwölf Standorten in Europa im Juni/Juli nichts mehr im Wege. Die Ausschliessung des «Stör- und Belastungsfaktors Zuschauer» erleichtert vieles. Die Erträge aus einer Europameisterschaft sind für die UEFA (und ihre Klubs) geradezu so wichtig wie die Impfung gegen das Virus, mit der man die Pandemie glaubt total bekämpfen zu können. Schön wäre es – nicht nur für den Sport, der dann allerdings der Sonderbehandlung verlustig gehen würde.

Eine Geschichte, die «Corona» schrieb

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(causasportnews / red. / 15. Februar 2021) Nebst allem Negativem im Zusammenhang mit «Corona» gibt es durchaus auch Amüsantes am Rande der Pandemie zu vermelden. Etwa die Reisegeschichte des FC Bayern-München – fürwahr eine Menschenrechtsverletzung an den fussballerischen Aushängeschildern Deutschlands. Oder eine Geschichte zum Nachdenken?

Nach dem 1:0-Sieg bei Hertha BSC in der Bundeshauptstadt wollten die Bayern-Stars noch in der Nacht von Berlin nach Doha fliegen, um im Fussball-WM-Austragungsland 2022 den letzten Titel der Saison 2020 zu holen: Denjenigen eines Klub-Weltmeisters 2020. Das ist dann auch gelungen. In der neusten Ausgabe des «Spiegels» (7/2021) bringt es das Nachrichten-Magazin bezüglich des sportlichen Wertes des Klub-Turniers, das üblicherweise jeweils im Dezember stattfindet und heuer wegen «Corona» auf den Februar verschoben werden musste, auf den Punkt: Der sportliche Wert der Klub WM sei «mit der Stadtmeisterschaft von Elmshorn vergleichbar und deren alleiniger Reiz» seien die vielen Millionen, die der Trip einbringe (zur Erörterung: Elmshorn ist eine Stadt in Schleswig – Holstein mit knapp 50 000 Einwohnern). Trotzdem wollten die Bayern den Sieg an diesem Turnier, das vor Jahren vom ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter inszeniert worden war, um ihm in der Vorweihnachtszeit jeweils etwas Abwechslung zu verschaffen. Und die Bayern taten alles auch für diesen Sieg, ebenfalls in logistischer Hinsicht. Dass Planung und Realität zwei verschiedene Dinge sind, musste die Mannschaft aus München plus Staff am Berliner Flughafen BER erfahren. Nach dem Abend-Spiel gegen Hertha hatten es die Bayern offenbar nicht mehr so eilig und kamen (zu) spät am Flughafen an. Die Bitte um Starterlaubnis für den Flug nach Doha erfolgte drei Minuten nach der Deadline: Um 00:03 statt vor 00:00. Weil im grün-roten Deutschland Nachflugverbote so restriktiv gehandhabt wie Steuerdelikte bestraft werden, blieb der Rekordmeister in jener Nacht in der Hauptstadt am Boden. Die Behörden gaben sich unerbittlich. Auch die Erklärung, dass es sich hier schon nicht einfach um irgendwer handle, sondern um Millionäre in kurzen Hosen und um die wichtigsten Sport-Aushängeschilder Deutschlands, fruchtete nicht. So kam es, dass die Bayern erst nach knapp sieben Stunden auf dem Flugplatz in Berlin in Richtung Katar abhoben. Die Spieler schienen sich deswegen weniger enerviert zu haben als die Bayern-Exponenten Karl-Heinz Rummenigge und Uli Hoeness, die es eigentlich wissen sollten, dass Pünktlichkeit im Fluggeschäft genau so wichtig ist wie ein Torerfolg, über den schon auch einmal drei Zentimeter entscheiden können. Der nicht gerade als Meister der tiefschürfenden Denk-Analytik bekannte Funktionär Karl-Heinz Rummenigge und der an sich an formelle Genauigkeiten gewohnte Uli Hoeness wüteten wie die Berseker und suchten die Fehler für die selbstverschuldete Verspätung bei allen – nur nicht bei sich selber. Wieder einmal frei nach dem Motto: Lob der Schuldigen – Tadel der Unschuldigen. Es sei eine Zumutung für die Spieler, sich soviele Stunden nachts im Flughafengelände aufhalten zu müssen; ja eben, das sei an sich geradezu ein krasser Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Spieler nahmen das alles relativ gelassen hin; ob sie wo an ihren Geräten herummachen, ist für sie eigentlich ziemlich irrelevant.- Aber die Schimpf-Tiraden der Bayern-Funktionäre brachten Deutschland in Aufruhr. In «Corona»-Zeiten Derartiges erleben zu müssen, war nun doch schlimmer als jedes Sakrileg. Trotz dieses Frevels am Fussball durch engstirnige Behörden konnte der Klub das gesteckte Ziel in Katar locker erreichen. Der letzte Pokal, den es im Fussballjahr 2020 noch zu erringen gab, wurde souverän gewonnen. Wenigstens verlief dann der Heimflug der siegreichen Helden problemlos. Auch der Solo-Flug von Weltmeister Thomas Müller: Von «Corona» befallen wurde er schon vor dem Spiel von der Mannschaft separiert, schaute sich das Finale der Klub-WM in Quarantäne an und reiste dann im Privatjet zwar einsam, aber sicher nach München zurück. Die Prioritäten in der «Corona»-Zeit waren wieder richtig gesetzt.

Eine Geschichte zum Schmunzeln – oder doch nicht ganz?

Wegen «Corona»: Einbruch des Sportwettenmarktes

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(causasportnews / red. / 11. Februar 2021) Wegen und im Zuge von «Corona» steht das Leben weitgehend still; der Sport findet teils unspektakulär in «Blasen» statt. Nur die digital agierende Glücks- und Geldspielindustrie boomt umso mehr. Das ist eine gemeinhin immer wieder kolportierte Feststellung. Sie entspricht allerdings nicht der Realität. In der Tat verhält es sich, zumindest in einem Teil der Glücksspielbranche, anders: Bei den Sportwetten, in einem heterogenen und differenziert zu betrachtenden Markt. Zahlenmaterial aus Deutschland belegt nämlich, dass die Glücksspielbranche mit Blick auf den Sportwettenbereich nicht zu den Profiteuren der Krise zählt, was der Präsident des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV), Mathias Dahms, soeben bestätigt sowie mit Zahlen des Bundesfinanzministeriums untermauert hat. Von Profiteurentum könne keine Rede sein, stellt er klar. «Das genaue Gegenteil ist der Fall. Während des ersten ‘Lockdowns’ im Frühjahr 2020, als alle europäischen Ligen ihren Spielbetrieb eingestellt hatten, ist der deutsche Sportwettenmarkt 2020 im ersten Halbjahr vollständig zusammengebrochen; im Vergleich zum Vorjahr 2019 im April 2020 um 90 %, im Mai um 75 %, sagt der DSWV-Präsident. Simplifiziert heisst das für den Sportwettenmarkt, in dem in Deutschland 2020 immerhin 7,8 Milliarden umgesetzt und 389 Millionen Euro an Sportwettsteuern an den deutschen Fiskus abgeführt wurden (2019 waren es 9,3 Milliarden Euro Umsatz bei 464 Millionen Euro Steuern): Ohne Sport keine Sportwetten! Erst seit dem wegen der Nachholspieltage besonders sportintensiven Spätsommer 2020 stabilisierten sich die Sportwetten-Umsätze auf dem Niveau des Vorjahres. Dass z.B. «Geisterspiele» in den attraktiven Mannschaftssportarten die Lust der Wettenden negativ beeinträchtigt hätten, lässt sich derzeit nicht belegen. Allerdings könnte sich der Sportwettenmarkt durchaus zurückbilden, falls «Corona» weiterhin und langfristig auf den Sport negativ einwirkt. Je länger der unmittelbare Zuschauer vom Sportgeschehen ausgeschlossen bleibt, desto eher dürfte die Tendenz in die Richtung gehen, dass die Lust der Sportwettenden am Sport nachlässt. Oder im Sinne von Karl Marx könnte wohl festgehalten werden: Je länger «Corona» den Zuschauer vom unmittelbaren Sport fernhält, desto intensiver dürfte die vielleicht länger anhaltende Entfremdung der wettfreudigen Sportbegeisterten vom «Produkt Sport» Tatsache werden. Der wettbegeisterte Konsument kann nämlich durchaus von Sportwetten-Alternativen Gebrauch machen.

Im Bereich der Sportwetten ist jedoch auch zu unterscheiden zwischen dem online-Glücksspiel (online-betting) und dem stationären Sportwettenbetrieb (z.B. in Wettlokalen und Wettbüros). Im letzteren Segment bleibt die Lage angespannt. «Während des derzeitigen ‘Lockdowns’ bleiben bundesweit alle Wettbüros geschlossen oder werden auf den reduzierten Annahmestellenbetrieb zurückgeworfen. Die rund 25’000 Mitarbeitenden befinden sich vorwiegend in Kurzarbeit und fürchten um ihre Arbeitsplätze, die Lokal-Betreiber um ihre unternehmerische Existenz. Viele werden nicht mehr lange durchhalten», beurteilt Mathias Dahms die derzeitige Situation. Die Vermutung, dass sich seit Beginn der Krise immer mehr Wettende in den «Schwarzmarkt», vorwiegend in Asien oder in der Karibik, «flüchten», mag vielerlei Gründe haben. In einem illegalen Markt lässt sich allerdings kein verlässliches Zahlenmaterial eruieren.

Umfrage- und Prognosen-Kultur sowie Vergangenheitsbewältigungen

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(causasportnews / red. / 9. Februar 2021) Das Hauptproblem in der «Corona»-Zeit besteht für viele Menschen darin, die viele, freie Zeit irgendwie totzuschlagen. Für im Homeoffice tätige Menschen ist dies eine besonders schwierige Zeit. Oft wissen sie nicht, was sie den ganzen Tag mit der zur Verfügung stehenden Zeit anstellen sollen. Wahrscheinlich ist es kein Zufall, dass im Moment Umfragen, Analysen, Studien, Erhebungen, Gutachten, Prognosen, usw. wie Kraut aus dem Boden schiessen. In diesen Segmenten wird zwar auch ausserhalb von «Corona» eine regelrechte «Studien-Industrie» nicht nur am Leben erhalten, sondern geradezu gefördert; das hat sich in der aktuellen Pandemie-Zeit noch akzentuiert. Glücklicherweise feiern wir im Moment in der Schweiz ein spezielles Jubiläum: 50 Jahre Frauenstimmrecht. Das wird derzeit ungefähr so zelebriert, als wäre 1971 ein blutiger Weltkrieg glücklich zu Ende gebracht worden. Das Thema bietet natürlich Stoff für Umfragen aller Art. Dabei ist selbstverständlich nur die Rede von den Rechten, die den Frauen auch heute noch umfassend vorenthalten werden. Die Pflichten bleiben ausgeblendet. Auch dieses «Jubiläum» bietet jedenfalls Stoff für eine durchwegs staatlich finanzierte, meist links beeinflusste Umfrage- und Prognosen-Kultur. Das zur Aktualität.

In dieser Hinsicht kann Vergangenheitsbewältigungen aller Art noch Potential eingeräumt werden. Schon längst vor «Corona» werden Skandale in Organisationen, Unternehmungen, Sportvereinen- und -verbänden aufgearbeitet. Dies, um den Verantwortlichen, welche Missstände nie erkannt oder auch nur ignoriert haben, Satisfaktion zu erteilen – oder sie an den Pranger zu stellen. Es ist dies seit Jahren ein einträgliches Geschäft für Anwaltskanzleien geworden, die beauftragt werden, Licht in nebulöse Vergangenheiten zu bringen. Wie etwa eine grosse Anwaltsfirma in Deutschland, welche vom Deutschen Fussball-Bund (DFB) beauftragt wurde, eine «unabhängige Untersuchung» (sic!) von Vorgängen im Zusammenhang mit der Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland durchzuführen und Bericht zu erstatten. Das wurde mit Inbrunst von mehr als 40 Anwälten an die Hand genommen. Millionen von Euro wurden der beauftragten Kanzlei bezahlt. Ergebnis: Ausser (happigen) «Spesen» nichts (Konkretes) gewesen. Fazit: Der DFB hat wenigstens alles getan, um Licht ins Dunkel zu tragen – seither ist auch diese Vergangenheit bewältigt. Das neuste Beispiel aus dem Sport, mit der Absicht, Transparenz zu schaffen, kommt aus der Schweiz: Im Schweizerischen Turnverein (STV) sollen junge Turnerinnen jahrelang gequält, geschlagen, erniedrigt und psychisch terrorisiert worden sein. Wenigstens standen keine Missbrauchs-Vorwürfe im Vordergrund. Von diesen skandalösen Vorgängen à la «DDR-Sport» hatten Eltern, Erzieher, das private Umfeld der Turnerinnen, Verbandsfunktionäre und Aufsichtsgremien aller Art nichts bemerkt. Deshalb wurde eine Zürcher Anwaltskanzlei gegen teures Geld beauftragt, auch hier «dahinter» zu blicken, also Transparenz zu schaffen. Der Bericht ist da, der STV reingewaschen, weil nichts vertuscht wird und sich eigentlich nur ein paar Einzelpersonen im Verband derart daneben benommen hatten. Ab sofort wird alles gut. Ein «Kulturwandel» im STV ist angesagt. Falls es künftig doch noch zu individuellen Entgleisungen kommen sollte, sorgt eine soeben ins Leben gerufene «Ethik-Kommission» für die entsprechenden Sanktionsgrundlagen. Apropos Ethik-Kommissionen: Eine solche wurde nach den Skandalen um Fussball-Funktionäre auch im Weltfussball installiert. Seither herrscht im globalen, organisierten Sport Zucht und Ordnung; die ewigen Kritiker, welche bezüglich der Ethik-Kommission nur von einem «Feigenblatt» für die Mächtigen und Reichen im Fussball sprachen, wurden längst ins sport-politische Abseits gestellt. Um happige Vorkommnisse kümmern sich bekanntlich sogar die Strafverfolgungsbehörden.

Wie hiess es noch vor Jahren so schön: Wer journalistisch beachtet werden will, muss die FIFA oder die katholische Kirche unter medialen Beschuss nehmen. Die FIFA interessiert kaum mehr jemanden – nicht nur wegen «Corona». Und der katholischen Kirche laufen so oder so die Mitglieder davon. Sie hat aber auch nichts gelernt aus der Vergangenheit, als es um pädosexuelle Geistliche, Missbräuche aller Art und um Unappetitliches im Rahmen dieses Machtkartells ging. So hat der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki gegen happige Honorare Anwälte beauftragt, die Vergangenheit bezüglich angeblicher Missbräuche in der Kölner Diözese zu durchleuchten. Da kam dann wohl zuviel Licht in diese klerikalen Dunkelkammern, so dass sich der Kardinal dazu entschloss, den von den Anwälten erstellten Bericht nicht zu veröffentlichen. Ein Schelm, der Böses denkt. Jedenfalls schwörte der Kirchenmann dem rettenden Gebot der Transparenz ab. Und beauftragte gleich andere, teure Juristen damit, nun abzuklären, ob es gute und vor allem juristische Gründe geben würde, den Anwalts-Befund nicht veröffentlichen zu müssen. Seither wird am Stuhl des Kardinals, dem Vertuschung der Vertuschung vorgeworfen wird, gesägt. Vom Sport könnte die katholische Kirche lernen. Jedenfalls, wie man aus unangenehmen Schlagzeilen kommt.

Gewaltiger Erlös aus einer Sportveranstaltung, die nie stattfand

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(causasportnews / red. / 4. Februar 2021) Was für das Arbeitsrecht seit langer Zeit gilt, wird nun auch bezüglich Sportveranstaltungen zur Geld gewordenen Wirklichkeit: Was gibt es schöneres, als nicht arbeiten zu müssen und doch zu kassieren? (vgl. dazu auch Causa Sport 4/2020, 414 f.). Auf den organisierten Sport gemünzt: Was gibt es schöneres, als eine Sportveranstaltung nicht durchzuführen und trotzdem einen erklecklichen Gewinn einzustreichen? Diese Feststellung gilt selbstverständlich nur für den Sport in der rundum einschränkenden «Corona»-Zeit, die nun immerhin bereits ein gutes Jahr andauert. Auch wenn der Sport teils in Blasen und unter Ausschluss der unmittelbaren Öffentlichkeit stattfindet, gibt es Veranstaltungen, welche der Pandemie zum Opfer fallen – was insbesondere aus sportlicher Sicht durchwegs bedauerlich ist. Traurig mussten die Organisatoren der für 2020 geplanten Eishockey-Weltmeisterschaft in der Schweiz vor einem Jahr bekannt geben, dass der Grossanlass «Corona» zum Opfer fallen würde. Es war für den Organisator des Anlasses, den Schweizer Eishockeyverband (Swiss Ice Hockey Federation), schon bei der Absage der Weltmeisterschaft in der Schweiz rasch klar, dass es keine Verschiebungsmöglichkeit geben würde – anders, als etwa bezüglich der um ein Jahr verschobenen Fussball-Europameisterschaften oder der Olympischen Sommerspiele in Tokio (wobei insbesondere die Durchführung des polysportiven Anlasses in Japan in diesem Jahr auf der Kippe stehen dürfte). Wenn schon kein Sport, dann schon wenigstens keine wirtschaftlichen Einbussen. So versicherten die Organisatoren der Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 den Grossanlass entsprechend und stehen nun wenigstens nach der Absage des Welt-Top-Ereignisses im Eishockey als wirtschaftliche Sieger da. Offenbar wurden insbesondere die Rechte an der Veranstaltung versichert, auch gegen die Folgen einer Pandemie. So wurde in dieser ermüdenden und zermürbenden «Corona»-Zeit wenigstens ein kleines, wirtschaftliches Wunder Tatsache, indem der Schweizer Verband und die Rechte-Vermarktungsagentur Infront mit Sitz in Zug nun insgesamt 13,4 Millionen Schweizer Franken an Versicherungsleistungen für den versicherten Umsatz einkassieren dürfen. Diese Summe wird zwischen Verband und Vermarktungsagentur geteilt werden.  Die Versicherungsprämie von rund 350’000 Schweizer Franken war also gut investiertes Geld. Nur nebenbei sei angemerkt, dass der Internationale Eishockeyverband (IIHF) seine Veranstaltungen schon seit geraumer Zeit auch gegen die Risiken im Zuge von Pandemien versichern lässt. Die Verantwortlichen der «Corona» zum Opfer gefallenen Eishockey-Weltmeisterschaft in der Schweiz haben also unternehmerisch richtig und vor allem weitsichtig agiert und werden nun wenigstens für die finanziellen Einbussen, die bei der Nicht-Austragung eines derartigen Anlasses unvermeidlich sind, entschädigt. Die nun fällige Versicherungssumme darf jedenfalls als schöne Ausfallentschädigung gewertet werden. Auch wenn sich die Zeiten geändert haben, ist in diesem Zusammenhang eine Vergleichszahl von besonderem Interesse: Anlässlich der letzten, durchgeführten Eishockey-Weltmeisterschaft 2009 in der Schweiz resultierte nach Durchführung der Veranstaltung an zwei Standorten ein Gewinn von etwas mehr als drei Millionen Franken. Kein Sport, und trotzdem mehr als viermal soviel wie damals zu kassieren, darf aktuell als ökonomisches Kabinettstück qualifiziert werden. Aber, da im Sport in der Regel eben das Sportliche vor dem Pekuniären kommt, ist die Absage eines solchen Anlasses immer ein bedauerliches Ereignis. Die Schweizer werden wohl versuchen, seitens des Internationalen Verbandes eine Zusage für die Ausrichtung der Eishockey-Weltmeisterschaft 2026 zu erhalten.  COVID-19 wird dann wohl längst Geschichte sein…

Ausser Kraft gesetzte Auf- und Abstiegsregelung vor Gericht

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(causasportnews / red. / 1. Februar 2021) Ein typischer «Pandemie-Prozess» steht gemäss verschiedenen Medienberichten dem Schweizer Sport ins Haus. Von zwei B-Volleyballklubs und mehreren Volleyball-Spielerinnen soll am Regionalgericht Bern-Mittelland erwirkt werden, dass die vom Schweizerischen Volleyball-Dachverband («Swiss Volley») im Zuge von «Corona» beschlossene Regelung bezüglich der Auf- und Abstiege, die es in der laufenden Meisterschaft nicht (mehr) geben soll, ausser Kraft gesetzt wird. Volero Zürich AG und der Volleyballclub Züri Unterland, zwei B-Klubs mit Ambitionen, wollen sich so die Aufstiegsmöglichkeiten in die höchste Spielklasse offen halten. Die beiden Klubs bringen vor, mit Blick auf einen anzuvisierenden Aufstieg seien von Klub- und Spielerinnen-Seite die entsprechenden Vorkehren getroffen und massive Mittel investiert worden. Mit dem Verbandsbeschluss würden nun die aufstiegswilligen und -fähigen Klubs dieser sportlich elementaren Möglichkeit des Aufstiegs beraubt. Mithin sei die verbaute Möglichkeit eines Aufstiegs eine unzulässige Regeländerung während eines laufenden Spiels.

Die «Corona»-Pandemie wirbelt auch den organisierten Sport immer wieder arg durcheinander. Nicht selten stellt sich dabei für Ligen und Verbände insbesondere in Mannschaftssportarten die Frage, ob und wie Meisterschaften überhaupt noch durchgeführt werden können. Unter diesen Vorzeichen ist auch der Beschluss des Volleyballverbandes zu sehen, der es aufgrund der ausserordentlichen Verhältnisse als opportun betrachtete, die satzungsrechtlich vorgesehene Auf- und Abstiegsregelung einstweilen auszusetzen. Die beiden Klubs, gemeinsam als Frauen-Team Volero Züri Unterland agierend, wollen nun am Berner Gericht eine Einstweilige Verfügung erwirken, um sich die «Option Aufstieg» dennoch zu sichern. Über die Erfolgsaussichten dieser rechtlichen Schritte gegen den Verband gehen die Meinungen, wie oft bei derartigen Konstellationen, auseinander. Tendenziell dürfte dem Begehren eher geringe Erfolgschancen eingeräumt werden. Aufgrund der ausserordentlichen Lage sind generell auch ausserordentliche Massnahmen und Entscheide eher begründbar. Der nun auf gerichtlichem Wege attackierte Verbandsentscheid dürfte auch kaum als Änderung der Spielregeln während eines laufenden Spiels qualifiziert werden. Im konkreten Fall kann von einer konventionellen Spielregeländerung so oder so nicht gesprochen werden. Betroffen ist zudem nicht ein Spiel, sondern es geht eher um die Rahmenbedingungen eines Meisterschaftsbetriebes, eines sog. «Mehrstufenspiels». Üblicherweise tritt ein Gericht auf Begehren im Spielregelbereich nicht ein, ausser es seien etwa Persönlichkeitsrechte der Gesuchssteller(innen) betroffen (vgl. dazu etwa den wegweisenden Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts: BGE 120 II 369 ff.). Die Gesuchssteller dürften vor allem mit persönlichkeitsrechtlichen Argumenten versuchen, die Voraussetzungen für einen möglichen Aufstieg zu schaffen.

Nie orientierungslos – auch im (Sport- und Rechts-)Leben nicht

Martin Nolte

(causasportnews / red. / 28. Januar 2021) Man wäre geneigt zu glauben, dass im Zeitalter der Navigationssysteme die Sportart «Orientierungslauf» ein Anachronismus bildet. Zwar gehört der Orientierungslauf-Sport (OL) zweifelsfrei nicht gerade zu den telegensten Publikums-Sportarten; aber OL boomt, was vielleicht auch auf die derzeit weltweit grassierende Pandemie zurückzuführen ist. Dieser Individualsport, im Wald sowie auf Wiesen und Feldern praktiziert, kann wenigstens «gefahrlos» und vor allem mit Distanz zu anderen Menschen betrieben werden. Orientierungslauf bedeutet letztlich «sich orientieren» – und das gilt gerade für OL-Läufer/innen vollumfänglich. Wie etwa für den renommierten Sportrechtler Prof. Dr. Martin Nolte von der Deutschen Sporthochschule in Köln, der den OL-Sport erfolgreich und intensiv nicht nur betreibt, sondern «lebt». An der Kölner Hochschule steht er dem von ihm 2014 gegründeten Institut für Sportrecht vor. Sportrechtliches Orientierungslaufen ist aber nur ein Themenbereich des 53jährigen Juristen, der die Maximen des Orientierungslaufs auch in seinem gesamten Berufs- und Privatleben beachtet. Sich orientieren, nie orientierungslos sein – das hat Martin Nolte, auch Co-Redaktor der Sport-Fachzeitschrift «Causa Sport» und mit dem Institut für Sportrecht in Köln zudem Kooperationspartner der Zeitschrift, durchwegs verinnerlicht (Anmerkung: «causasportnews» ist der aktuelle Blog von «Causa Sport»; so gesehen, sind diese Zeilen durchaus auch als Information in «eigener Sache» zu qualifizieren).

OL ist eine Kombination von Muskeln und Köpfchen, wie Martin Nolte, der über ein ansehnliches Erfolgs-Palmarès verfügt, zu sagen pflegt. Nur so nebenbei sei’s angemerkt: Schnelldenker Martin Nolte braucht lediglich zwischen drei und fünf Sekunden, um sich eine OL-Laufroute zu merken! Auch die üblichen Komponenten des Sports, wie Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit und Schnelligkeit sind bei dieser Sportart selbstverständlich unabdingbar. Der OL hat das Leben des agilen Sportrechts-Professors seit Kindsbeinen an geprägt. Schon das Elternhaus war entsprechend «OL-affin» ausgerichtet. Martin Nolte sagt es nicht explizit, aber für ihn ist es selbstverständlich: Der OL-Sport gehört zu den anspruchsvollsten Sportarten. Ebenso klar ist der militärische Bezug des Orientierungslaufs. Martin Nolte verbrachte seine Bundeswehrzeit in der Sportfördergruppe Warendorf «mehr im Wald als in der Kaserne», wie er sagt. Das Spiel mit Karte und Kompass begleitete ihn während seines ganzen Lebens, bis jetzt ins «hohe Sport-Alter». Wer im Rahmen dieser Sportart einmal Blut geleckt hat, kommt offensichtlich nicht mehr los davon. Martin Nolte gehört zu den rund 1500, in rund 100 Vereinen organisierten OL-Läufern in Deutschland (auch viele Frauen betrieben selbstverständlich diese Sportart auf diesem Niveau). Zehntausende üben sich immer wieder mit Karte und Kompass in der Natur – Tendenz steigend. In Schweden ist OL hinter dem Fussball die beliebteste Sportart. Welche Ziele verfolgt Martin Nolte noch in dieser Sportart? Die Teilnahme an Olympischen Spielen kann es nicht sein; OL ist nicht-olympisch. Wohl eben, weil zu wenig telegen. Der Jura-Professor wird seinen Sport weiterhin auf hohem Niveau betreiben und dabei seine wissenschaftlichen Aktivitäten nicht vernachlässigen. Bereits seine Doktorarbeit führte ihn sinnbildlich in den Wald, eben, wie einen OL-Läufer: «Die Erholungsfunktion des Waldes» (1999) war eine Untersuchung, die sich mit dem Haupt-Elixier des OL-Läufers befasste: Dem Wald. OL-Sport und Natur bilden natürlich nicht selten Spannungsfelder (etwa im Bereich des Immissionsrechts). Zum Thema «Staatliche Verantwortung im Bereich Sport» habilitierte der Kölner Sportrechtsprofessor im Jahr 2004. Und Fragen zu Staat und Recht beschäftigen ihn seit Jahren. Wie jetzt in der «Corona»-Zeit. Rechtsfragen zum organisierten Sport gibt es in der Zeit des «Geistersports» zuhauf. Nicht nur die Thematik der Staatshaftung für Sport-Wettkampfverbote gehört zu diesem brisanten Themenkomplex, der eine neue Dimension des sportrechtlichen Orientierungslaufs abgibt. OL weist Martin Nolte jedenfalls den Weg: Im Sport, im Leben und im Beruf.

(Quelle: WELT AM SONNTAG, Laufen mit Köpfchen, 24. Januar 2021, 3)

Beginn der Olympischen Sommerspiele in einem halben Jahr

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(causasportnews / red. /  23. Januar 2021) Wegen «Corona» und dem mutierenden, weltweit grassierenden Virus findet der organisierte Sport derzeit mehrheitlich in (auch löchrigen) Blasen statt. Der Fussball und das Eishockey mogeln sich von Veranstaltung zu Veranstaltung durch, mit jenen Akteuren, die sich im Moment nicht gerade in Quarantäne befinden; die Tennis-Welt zittert sich mit Hängen und Würgen dem Australian Open entgegen; und der Skisport verläuft einigermassen planmässig: Die teils sinnlosen Rasereien und die daraus resultierenden Schwerverletzten schaut eh kaum jemand mehr vor Ort an. Die erste Hilfe für verletzte Rennfahrerinnen und Rennfahrer sowie die Abtransporte mit Helikoptern ist bekanntlich telegener. In dieser Phase machen die Olympier Mut. Genau in einem halben Jahr sollen die um ein Jahr verschobenen Olympischen Sommerspiele in Tokio eröffnet werden. Nein, sie werden eröffnet! So sieht es jedenfalls der oberste Olympia-Boss, der deutsche IOK-Präsident, Dr. Thomas Bach, ein ehemaliger Fechter und Rechtsanwalt aus Tauberbischofsheim. Der behäbige Sport-Funktionär mit Tendenz zu Realitätsverlust äussert sich zwar in letzter Zeit nur (noch) selten aus seiner geschützten Sport-Organisations-Werkstatt am Sitz des IOK in Lausanne. Aber, wenn er spricht, dann hat das Hand und Fuss. Wie jetzt. Es gebe überhaupt keinen Grund, die Spiele in Japan abzusagen. Ein bisschen relativiert er diese Aussage dann doch. «Es gibt keinen Grund zu glauben, dass die Olympischen Spiele in Tokio nicht am 23. Juli 2021 im Olympiastadion von Tokio eröffnet werden», lässt er sich zitieren. Der Glaube kann bekanntlich Berge versetzen, deshalb ist an der Einschätzung des Funktionärs-Fossils aus Deutschland nicht im geringsten zu zweifeln. Auch Thomas Bach selber glaubt an das, was er sagt. Für Tokio 2021 gebe es keinen «Plan B», bestätigt denn auch der bald 70jährige Alt-Fechter. Glücklicherweise hat das Alphabet nach dem B noch ein paar weitere Buchstaben.

In Japan selber werden Olympische-Geisterspiele im Sommer (derzeit) nicht ausgeschlossen, obwohl sich das Land diese Grossveranstaltung zwischenzeitlich ins «Pfefferland» wünscht. Fernseh- und Digital-Vermarktung geht auch ohne Publikum. Wirtschaft und Sportbusiness sollen irgendwie am Leben erhalten bleiben. Nur Ministerpräsident Yoshihide Suga ist im Moment noch nicht auf Volkskurs und spricht den Olympioniken nach dem Mund. Die Spiele würden als Beweis dafür dienen, dass die Menschheit das Coronavirus besiegt hat, schwadroniert der wankelmütige, bejahrte Politiker herum. Den Glauben bemüht er nicht. Schliesslich ist er auch nicht promovierter Jurist «utriusque» (auch des Kirchenrechts, das u.a. den Glauben reguliert) wie Thomas Bach.

Springreiter Paul Estermanns Verurteilung wegen mehrfacher Tierquälerei bestätigt

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(causasportnews / red. / 22. Januar 2021) Ende des vorletzten Jahres verurteilte das Bezirksgericht Willisau den bekannten Schweizer Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei (Art. 26 Abs. 1 lit. a Tierschutzgesetz), belegte ihn mit einer bedingten Geldstrafe und büsste ihn mit 4000 Schweizer Franken. Die erste Strafinstanz sah es am 20. November 2019 (Urteilsdatum) als erwiesen an, dass der erfolgreiche Pferde-Sportler zwei Pferden starke Peitschenhiebe, die mehr als nur Spuren hinterliessen und als Misshandlungen qualifiziert wurden, verabreicht hatte. Gegen die Verurteilung appellierte der Reiter (causasportnews vom 21. Dezember 2020). Das angerufene Luzerner Kantonsgericht bestätigte nun die Verurteilung des Reiters erwartungsgemäss und sprach ihn einzig wegen Vorfällen, die sich zwischen 2014 und 2017 ereignet hatten, frei. Die Berufungsinstanz erhöhte dennoch das Strafmass leicht; hingegen wurde die von der Vorinstanz ausgefällte Busse fallen gelassen.

Die Anklageschrift in der «Causa Paul Estermann» liest sich geradezu schockierend, weil gemäss Vorhalt zwei Pferde durch Peitschengebrauch des Reiters massiv malträtiert wurden. So soll Paul Estermann das Pferd «Castlefield Eclipse» im April 2016 übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch geschlagen haben, was beim geschundenen Tier zu Schwellungen und Blutungen geführt habe. Kurz vor diesem gravierenden Vorfall soll der Reiter gegenüber demselben Pferd massiv mit der Peitsche aktiv geworden sein. Zudem soll sich Paul Estermann eines Übergriffs am Pferd «Lord Pepsi» im Herbst 2015 schuldig gemacht haben. Für diese Quälereien ist der Reiter nun auch vom Kantonsgericht verurteilt worden. Bezüglich zweier weiterer Vorfälle gegen «Lord Pepsi» zwischen 2014 und 2017 wurde der Beschuldigte freigesprochen. Da das Berufungsurteil noch nicht rechtskräftig ist und nach Vorliegen der Begründung an das Schweizerische Bundesgericht gezogen werden kann, gilt für den erneut verurteilten Reiter nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Wird im Pferdesport gegenüber dem «Sportgerät Pferd» die Peitsche eingesetzt, überkommt den Betrachter seit jeher ein ungutes Gefühl; wer sich etwa das berühmte Pferdehindernisrennen in Aintree bei Liverpool anschaut, packt bei ausreichend vorhandener Empathie regelrecht das Grausen, wenn die Jockeys brutal auf ihre Pferde einschlagen oder die teils geschundenen Kreaturen aus diversen Gründen sogar tot zusammenbrechen – alles zum Gaudi der Spassgesellschaft. Es dürfte sich nur noch um eine Frage der Zeit handeln, bis der Einsatz der Peitsche gegenüber Pferden ganz verboten wird. Je schneller desto besser. Es war auch ein eher schleichender Prozess, bis das Schlagen von wehrlosen Kindern geächtet und schliesslich verboten wurde (aber es natürlich auch so nicht verhindert werden kann, gleich, wie die Dunkelziffer von meistens Gewalttätern in Partnerschaften hoch ist). Das Schlagen von Pferden ist bei exzessivem Gebrauch der Peitsche eine Tierquälerei. Die Integrität des Pferdes wird durch das Tierschutzgesetz geschützt – allerdings relativ lau. Der exzessive Gebrauch der Peitsche gegenüber der wehrlosen Kreatur «Pferd» gilt in diesem Fall als Misshandlung. So qualifizierte auch das Luzerner Kantonsgericht weitgehend die eingeklagten Taten von Paul Estermann als Misshandlungen und verurteilte ihn wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei. Das Urteil ist im Dispositiv (noch ohne Begründung) eröffnet worden. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Berufungsinstanz, wie zuvor das Bezirksgericht Willisau, bei der Sachverhaltsfeststellung insbesondere auf einen Hauptzeugen abgestellt hat, der nota bene mit dem Verurteilten eine private Fehde ausgetragen hatte, was der ganzen Sachlage zusätzliche Brisanz verleiht. Auf die Begründung des Kantonsgerichts Luzern ist zu gegebener Zeit noch einzugehen. Das Urteil des erstinstanzlichen Bezirksgerichts Willisau wird in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport (1/2001, erscheint am 31. März 2021) wiedergegeben und kommentiert.