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Kentucky Derby 2023 wird zum Pferdefriedhof

causasportnews / Nr. 1017/05/2023, 16. Mai 2023

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(causasportnews / red. / 16. Mai 2023) Das Kentucky Derby ist das berühmteste Galopprennen in den Vereinigten Staaten, das seit 1875 in Louisville, Kentucky, ausgetragen wird. Die letzte Auflage dieser Veranstaltung, die den Auftakt zur «Triple Crown»-Serie bildet, brachte im Hauptrennen, zu dem dreijährige Vollblüter zugelassen sind, und in dem ein Preisgeld von gegen zwei Millionen US-Dollar ausgesetzt ist, nicht nur einen 15:1-Aussenseiter-Sieg, sondern bescherte dem Anlass einen traurigen Rekord: Innerhalb von zehn Tagen kamen im Rahmen der Veranstaltung insgesamt sieben Pferde direkt zu Tode oder mussten nach Zwischenfällen eingeschläfert werden. Tierschützer sprachen nach dem Rennen von einem regelrechten «Schlachtfeld». Erst kürzlich geriet das berühmt-berüchtigte Flachrennen in Aintree in Grossbritannien in die Schlagzeilen, weil drei Pferde auf der Rennbahn starben (vgl. auch causasportnews vom 27. April 2023). Dass das Kentucky Derby letztlich zum Pferdefriedhof wurde, ist weder leicht zu erklären noch zu begründen. Der Kampf auf der Bahn fordert den Pferden jedenfalls alles ab und gilt als risikoreich. Gefährlich ist das Rennen wohl auch deshalb, weil der Untergrund, auf dem die Pferde galoppieren, ein Sand-Erde-Gemisch ist. Für die Pferde sei das alles andere als schonend, monieren Tierschützer. Die Veranstalter beteuern das Gegenteil: Die Bahn sei für Pferde in jeder Hinsicht ideal, und grundsätzlich werde für den Schutz der Pferde alles getan. Das gelte vor allem mit Blick auf die Verletzungsprävention. Reglementarisch wurde auch die Anzahl der Peitschenhiebe in den Rennen um die «Triple Crown», reduziert. Die Austragung derartiger Pferderennen bildet seit Jahren ein permanenter Streitpunkt zwischen den Pferderennsport-Anhängern und Tierschützern.

Ein Grund, weshalb in den Rennen in Grossbritannien und in den USA alles aus den Pferden herausgeholt wird, bildet die in beiden Ländern bedeutende Wettindustrie in dieser Sparte. Obwohl das «Schlachtfeld» um das Kentucky Derby auch die eingefleischten Pferdesport-Enthusiasten schockierte, wird diese Show in den Vereinigten Staaten weiter gehen, demnächst in Baltimore, Maryland. In Louisville verfolgten rund 150 000 Zuschaurinnen und Zuschauer das Spektakel. Zyniker sollen sich nach dem Kentucky Derby in dem Sinne geäussert haben, dass wohl auf dem Wett-Schwarzmarkt auch darauf gewettet werden könne, wieviele Pferde bei solchen Veranstaltungen zu Tode kommen. Zum sportlichen Teil ist noch beizufügen, dass bisher erst 13 Pferde die «Triple Crown»-Serie gewonnen haben. Das wird sich wohl heuer nicht ändern, weil sich im Kentucky Derby 2023 ein Aussenseiter (Javier Castellano mit «Mage») ins Siegerbuch eintragen liess.

Die Unschuldsvermutung in der «Causa Paul Estermann» und ihre Folgen

causasportnews, Nr. 1010/04/2023, 25. April 2023

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(causasportnews / red. / 25. April 2023) Niemand wird bestreiten wollen, dass der Fall des Springreiters Paul Estermann mehr als unappetitlich ist. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, der bald 60jährige, frühere Top-Reiter gilt seit Ende des letzten Jahres als rechtskräftig verurteilt, und soeben ist der Luzerner von der Sanktionsinstanz des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS) für sieben Jahre aus dem Sport verbannt worden (causasportnews, 17. April 2023; diese Sanktion ist noch nicht rechtsgültig). Mit der rechtskräftigen Verurteilung gilt der einst erfolgreiche Pferdesportler strafrechtlich und strafprozessual nicht mehr als «unschuldig». Dieser Umstand verleitet nun vor allem die Boulevardmedien zu geradezu irren Schlussfolgerungen und Darlegungen; so wird etwa der «Blick» seinem Ruf als perpetuiertem Stammtisch in dieser Angelegenheit wieder einmal gerecht. Die Zeitung hat ausgerechnet, dass Paul Estermann seit 2017, als der «Blick» die Affäre um den Springreiter aufgedeckt hat, bis 2022, als die rechtskräftige Verurteilung erfolgte, ein Preisgeld von 734’000 Franken eingeritten hat, alleine von 2017 bis 2019 sollen es mehr als 500’000 Franken gewesen sein. Das geht in den Augen der Boulevard-Journalistinnen und -Journalisten gar nicht. Dabei wird verkannt, dass Paul Estermann eben erst seit Ende 2022 rechtskräftig verurteilt ist. Für die wohl auf dem Niveau des Stammtisches argumentierende Zeitung mit den grossen Buchstaben bedeutet das ein moralisches Unding. So, wie am Stammtisch jedermann und jedefrau drauflosschwatzen und -schimpfen kann, können die Boulevardmedien publizistisch poltern, wenn des Volkes Stimme und Stimmung mitgetragen werden soll; geht es um sportliche oder im Zusammenhang mit dem Sport stehende Themen, wird das heute «Medien-Hooliganismus» genannt. Beiderorts, am Stammtisch und in den Redaktionen der Boulevardmedien, scheint das Bildungsniveau der Akteurinnen und Akteure durchwegs nicht allzu ausgeprägt zu sein. Natürlich bleibt in Anbetracht der kollektiven, medialen Empörung so völlig ausgeblendet, dass es etwa in Art. 10 Abs. 1 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO)heisst: «Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.». Die Unschuldsvermutung ist ein tragendes Grundprinzip eines jeden rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Diese Maxime gilt natürlich für alle Delinquenten, auch wenn sie sich durch ihre Taten Abscheuliches haben zuschulde kommen lassen. So gesehen geht das Poltern des «Blick» in eine völlig falsche Richtung. Bis Ende 2022 galt Paul Estermann als unschuldig und durfte korrekterweise im Pferderennsport weiter aktiv dabei bleiben. Eine Frage bleibt dennoch, weshalb der SVPS die nun ausgefällte Sanktion (Vereinsstrafe) gegenüber dem verurteilten Springreiter nicht vorher zumindest ernsthaft ins Auge gefasst hat. In Konstellationen wie der hier vorliegenden schieben die Sanktionsbehörden von Verbänden die «heisse Sanktions-Kartoffel» gerne hin und her und lassen oft verlauten, dass über Vereinsstrafen dann befunden würde, wenn ein Strafurteil vorliege. Die Ebenen Strafrecht und Sanktionsrecht bilden dennoch voneinander unabhängige Straf- bzw. Sanktionsebenen.

Kein «ne bis in idem» in der «Causa Paul Estermann»

causasportnews, Nr. 1007/04/2023, 17. April 2023

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(causasportnews / red. / 17. April 2023) Niemand soll wegen der gleichen Tat zweimal bestraft werden, besagt ein altbekannter Rechtsgrundsatz. Wie kommt es nun, dass der bekannte Springreiten Paul Estermann vor wenigen Monaten wegen mehrfacher Tierquälerei rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde (causasportnews vom 18. Januar 2023) und nun vom Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) dennoch für sieben Jahre gesperrt worden ist? Simplifiziert lässt sich die Frage so beantworten: Das Verbot der Doppelbestrafung («ne bis in idem») gilt zwischen den Ebenen Kriminalstrafe (staatliches Strafsanktionsrecht) und Vereinsstrafe (Verbandssanktionsrecht) nicht. Ende 2022 ist der 60jährige Top-Reiter von der zweiten Luzerner Strafinstanz wegen mehrfacher Pferdequälerei verurteilt worden. Das Urteil des Kantonsgerichts hat Paul Estermann nicht mehr an das Bundesgericht weitergezogen und somit den Entscheid des obersten Luzerner Strafinstanz akzeptiert. Erwartet wurde seit Wochen die Beurteilung des SVPS bezüglich der privatrechtlichen Sanktion gegen den Reiter. Die Sperre und damit der Ausschluss des Reiters von allen sportlichen Aktivitäten während der nächsten sieben Jahre fiel nun erwartungsgemäss hart aus. Die Sanktionskommission des Verbandes sah im Verhalten des offenbar uneinsichtigen Reiters eine inakzeptable Verletzung von Verbandsregularien und qualifizierte dessen Verhalten als krasse Missachtung des Pferde-Wohls. Der Reiter habe dem Image des Pferdesportes und dem Ansehen des Verbandes massiv geschadet, fasste die erste Sanktionsinstanz des Verbandes das harte Verdikt zusammen. Paul Estermann kann gegen das Verdikt seines Ausschlusses vom organisierten Pferdesport noch an das SVPS-Verbandsgericht gelangen. Auch wenn er diesen Schritt riskiert, dürfte in Anbetracht seines fortgeschrittenen Alters die lange Pferdesport-Karriere des einstigen Top-Sportlers nun zu Ende sein. Jedenfalls wird er in diesem privatrechtlichen Sanktionsverfahren nicht erfolgreich den Einwand vorbringen können, er sei bereits von der staatlichen Strafjustiz sanktioniert worden und mit der nun erfolgten Bestrafung durch den Verband werde er für die gleiche Tat ungerechtfertigterweise nochmals bestraft.

Tierquälereien sind generell mehr als nur unschön; sie sind skandalös und gehören, nicht nur rechtlich, verurteilt. Verwundert reibt sich der Sportkonsument die Augen, wenn er sich die Bilder der soeben erfolgten, letzten Austragung des berühmt-berüchtigten Pferderennens in Aintree (England) in der Nähe von Liverpool anschaut: Nach Horrorszenen auf der Rennbahn mussten zwei nach Sprüngen über die Hindernisse und Stürzen schwerverletzte Pferde eingeschläfert werden; mehrere Reiter wurden teils schwer verletzt. Diese traditionelle Pferderennen, Randox Grand National genannt, ist eine üble Tierquälerei, an der sich vor allem die sog. noble Gesellschaft des Königreichs regelmässig aufzugeilen pflegt. Nichts entschuldigt das Verhalten von Paul Estermann; aber dass ein Pferdezirkus, wie er etwa regelmässig in Aintree abgehalten wird und der bisher 60 Pferde-Opfer gefordert hat, immer wieder praktisch kritiklos durchgeführt wird, ist ein Skandal für sich.

Prozessniederlagen für FIFA / Gianni Infantino, für den FC Sion / Christian Constantin und für Paul Estermann

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(causasportnews / red. / 18. Januar 2023) Derzeit hagelt es Gerichtsentscheide in teils brisanten Vorgängen im Sport: Der Weltfussballverband mit Gianni Infantino als Präsident an der Spitze verliert einen prestige-trächtigen Arbeitsrechts-Fall gegen den ehemaligen Generalsekretär und Finanzchef, Dr. Markus Kattner, am Zürcher Obergericht; der FC Sion mit dem streitbaren Präsidenten Christian Constantin taucht am Bezirksgericht Martigny gegen den ehemaligen Trainer und aktuellen Nationalcoach Murat Yakin, und der Springreiter Paul Estermann wird offenbar demnächst wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei rechtskräftig verurteilt sein (bis dann gilt für ihn die Unschuldsvermutung). In den beiden Vorgängen aus dem Fussball dürfte es bis zur rechtskräftigen Erledigung noch eine gewisse Zeit dauern: Gegen den Beschluss des Obergerichts Zürich hat die FIFA in der Forderungssache von Markus Kattner am Bundesgericht Beschwerde eingereicht; in der Angelegenheit des FC Sion (Olympique des Alpes SA) scheint es so sicher wie das Amen in der Kirche, dass Christian Constantin diese besondere Schmach einer Prozessniederlage nicht auf sich sitzen lassen wird.

«Causa Markus Kattner / FIFA»: Seit der fristlosen Entlassung des damaligen Generalsekretärs und Finanzchefs durch die FIFA 2016 liefern sich die beiden Parteien einen erbitterten Rechtsstreit. Es geht dabei darum, ob die Entlassung der Nummer 2 der FIFA damals zu Recht oder Zu Unrecht erfolgte. Zur Rechtfertigung der sofortigen Trennung machte die FIFA teils krude Gründe geltend; die gerichtliche Auseinandersetzung wird teils als persönlicher Rachefeldzug des amtierenden FIFA-Präsidenten, Gianni Infantino, angesehen. Nachdem das Arbeitsgericht Zürich Jahre brauchte, um festzustellen, dass die FIFA Gründe gehabt hätte, um das Arbeitsvertragsverhältnis mit Markus Kattner per sofort und gerechtfertigterweise zu beenden, drehte das Zürcher Obergericht den Entscheid und wies den Fall zur Festlegung der Folgen der nicht-gerechtfertigten Entlassung an das Arbeitsgericht Zürich zurück. Dieser Rückweisungsbeschluss der zweiten Zürcher Instanz wurde nun vom Weltfussballverband mit Beschwerde an das Bundesgericht gezogen, wo der Vorgang seit einigen Wochen pendent ist. Die Chancen der FIFA, den Rückweisungsbeschluss des Obergerichts Zürich noch abzuwenden, werden als eher gering angesehen. In diesem Fall der ungerechtfertigt erfolgten Entlassung müsste dann das Arbeitsgericht die (finanziellen) Folgen der ungerechtfertigten Entlassung des heute 52jährigen Markus Kattner festlegen. Es geht dabei um eine Entschädigung in der Höhe von rund zehn Millionen Schweizer Franken. Affaire à suivre also.

«Causa Murat Yakin / FC Sion»: Im Moment scheint der Präsident des FC Sion, Christian Constantin, vom juristischen Fortune verlassen worden zu sein. Auf die Gerichte in «seinem» Kanton kann er sich jedenfalls offenbar nicht mehr verlassen. Vor ein paar Tagen wurde bekannt, dass der 66jährige Unternehmer in den Fussangeln eines steuerlichen Sponsoring-Tricks hängen geblieben ist (vgl. causasportnews vom 16. Januar 2023). Nun ging vor Weihnachten des letzten Jahres beim FC Sion (Olympique des Alpes SA) knüppeldicke Gerichts-Post im Entlassungsfall Murat Yakin ein. Der aktuelle Nationaltrainer wurde als Klubtrainer des FC Sion 2019 nach einem Zerwürfnis mit dem Klub-Präsidenten regelrecht unmöglich gemacht, was sich der Trainer nicht gefallen liess. Er beendigte den Trainervertrag per sofort und aus wichtigen Gründen. Das Vorliegen dieser Gründe wurden vom Klub bestritten. Das Bezirksgericht Martigny folgte jedoch den Argumenten von Murat Yakin. Im Gerichtsurteil wird u.a. von einem damals «bösartigen Klima» im Klub gesprochen. Die Folgen dieser aus der Sicht des damaligen Klub-Trainers gerechtfertigten, ausserordentlichen Vertragsbeendigung sind für den FC Sion finanziell einschneidend und bedeuten eine Schmach vor allem für Christian Constantin. Der Klub muss Murat Yakin fast 1,2 Millionen Schweizer Franken bezahlen. Diese frohe Botschaft erreichte den 48jährigen Nationalcoach Ende Dezember, nur ein paar Tage, nachdem die Schweizer Nationalmannschaft an der WM-Endrunde in Katar nicht gerade brilliert hatte und mit einer Kanterniederlage gegen Portugal (1:6) aus dem WM-Endrunden-Turnier flog. Das Urteil des Bezirksgerichts Martigny ist noch nicht rechtskräftig. Affaire à suivre also auch hier.

Wohl strafrechtlich erledigt dürfte hingegen die «Causa Paul Estermann» sein. In diesem unappetitlichen Fall von Tierquälerei hat sich der bald 60jährige Springreiter offenbar mit der Verurteilung abgefunden und will das letzte Urteil des Kantonsgerichts Luzern von Ende 2022 gemäss aktuellen Verlautbarungen nicht mehr an das Bundesgericht weiterziehen (vgl. insbesondere auch causasportnews vom 21. Dezember 2020, vom 22. Januar 2021 und vom 23. Juni 2021). Vom Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) soll der Reiter nun umgehend vorläufig gesperrt werden. Bis zum Entscheid einer definitiv verhängten Sperre (Vereinsstrafe) dürfte es dann allerdings noch einige Zeit dauern.

Trauriges und Unerfreuliches aus dem Pferdesport

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(causasportnews / red. / 8. Juni 2022) Er galt als Jockey-Legende, ritt souverän zu 5300 Siegen in seiner langen Karriere, die im Kindesalter begann und die er mit 59 Jahren, natürlich mit einem Sieg, beendete. Kürzlich verstarb der erfolgreichste Reiter in der Geschichte des Turf-Sports, Lester Piggott, in einem Genfer Spital im Alter von 86 Jahren. Der britische Gentleman-Reiter war ein sicherer Wert in seinem Metier. Wer bei den Wettanbietern das Geld gegen den unaufgeregten, fairen, aber ehrgeizigen englischen Jockey setzte, verlor dieses jeweils meistens mit Sicherheit. Lester Piggott war nicht nur ein herausragender Jockey, sondern auch ein erfolgreicher Trainer. Seine Karriere und sein Leben waren durchwegs skandalfrei; lediglich wegen Steuerhinterziehung kassierte der Ausnahmesportler dieser Sparte einmal eine kurze Gefängnisstrafe.

Im Modernen Fünfkampf sind die Folgen des Skandalritts der Deutschen Annika Schleu anlässlich der Olympischen Sommerspiele 2021 in Tokio noch nicht absehbar, vor allem mit Blick auf die Zukunft der Disziplin Reiten im Rahmen des Pentathlon. Zwar ist ein Verfahren wegen Vergehen gegen Tierschutzbestimmungen gegen die 32jährige Reiterin, welche ihr Pferd malträtiert hatte, was zu einem Aufschrei in der Öffentlichkeit führte, eingestellt worden. Doch nach dem Horror-Ritt der Fünfkämpferin in Tokio und ihrem brutalen, jedoch erfolglosen Einsatz von Gerte und Sporen geriet die Disziplin «Reiten» in diesem Kontext unter Druck. (causasportnews vom 7. November 2021). Bereits 2024 soll die Disziplin «Springreiten» durch eine «Hindernisdisziplin» (wohl durch den Schlamm und über Hindernisse) ersetzt werden. Das jedenfalls war seitens des Weltverbandes Union Internationale de Pentathlon Moderne (UIPM) zu vernehmen. Mit der Streichung des Springreitens beugt sich der Verband dem Shitstorm, der nach dem Skandalritt von Annika Schleu über den Modernen Fünfkampf fegte. So gesehen, haben ein paar Sekunden der Horror-Bilder aus Tokio genügt, um diese Sportart grundlegend zu «reformieren». Die Proteste der Athletinnen und Athleten gegen diese Neuerungen verpufften ungehört; ihnen hätte eine Reform des Springreitens genügt. Auch ohne das Reiten wird der Fünfkampf eine Randsportart bleiben, die so oder so kaum mehr ins Konzept von Olympischen Spielen passt. Gefragt sind vor allem Trendsportarten – und darunter ist der Moderne Fünfkampf zweifelsfrei nicht zu subsumieren. Der «vollständige Athlet» gemäss Idee der Olympia-Erfinder, der sich im Fünfkampf soll verwirklichen können, ist Geschichte.

Deutscher Pferdesport erneut im Negativ-Fokus

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(causasportnews / red. / 14. Januar 2022) Wahrscheinlich hängt es damit zusammen, dass der  organisierte Sport derzeit unter der «Corona»-Pandemie ächzt und der schönsten Nebensache der Welt, die längst, wie das Virus, zur Hauptsache mutiert ist, immer mehr die Schlagzeilen abhanden kommen. Deshalb wird etwa das Umfeld des Sportes in das gleissende Scheinwerferlicht der Medien gestellt. Notfalls werden zur Sicherung der Einschaltquoten «Wallraff-Methoden» angewendet, wie jetzt im soeben vom Kölner Privatsender RTL aufgedeckten Vorkommnis um den mehrfachen Olympiasieger Ludger Beerbaum, der sich mit Vorwürfen der Tierquälerei konfrontiert sieht. Ihm wird via Medien unerlaubtes «Barren» von Pferden vorgeworfen, was der erfolgreiche Reiter in Abrede stellt. Beim «Barren» sollen Pferde im Training durch Schläge mit einer Stange an die Beine dazu gebracht, bzw. entsprechend trainiert werden, die Beine beim Überspringen von Hindernissen so anzuheben, dass diese im Wettkampf ohne Berührungen derselben übersprungen werden. Heimlich aufgenommene Videos zeigen die vom 58jährigen Top-Reiter angewendeten Methoden, die seit Jahren grundsätzlich umstritten sind. Die konkrete Anwendung des «Barrens» wird von Ludger Beerbaum bestritten. Eine Journalistin hatte sich zwecks Recherchen auf der Anlage des Reiters als Praktikantin anstellen lassen. Der Reiter spricht von ehrverletzenden und verleumderischen Vorwürfen und will sich dagegen mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen. Für Ludger Beerbaum sind die angewendeten Methoden «erlaubtes Touchieren» der Pferdebeine.- Für den viermaligen Olympiasieger Ludger Beerbaum gilt die Unschuldsvermutung.

Wie dem auch sei: Ein halbes Jahr nach dem Skandal um die Deutsche Fünfkämpferin Annika Schleu, die anlässlich des Reitwettbewerbs an den Olympischen Spielen in Tokio im Wettkampf ihr Pferd malträtiert hatte (causasportnews vom 7. November 2021), ist der Deutsche Pferdesport in der «Causa Ludger Beerbaum» erneut in den Negativ-Fokus der Medien und damit der Öffentlichkeit geraten.

Nach dem Eklat um Annika Schleu: Nun Radfahren statt Reiten?

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(causasportnewes / red. 7. November 2021) Die Diskussionen um den Skandal-Ritt der Deutschen Modernen Fünfkämpferin Annika Schleu anlässlich der Olympischen Sommerspiele in Tokio reissen nicht ab. Es wird viel geredet und auch versucht, den Verzweiflungsumgang der 31jährigen Deutschen juristisch zu qualifizieren und aufzuarbeiten (causasportnews vom 29. Oktober 2021). Es wird aber auch gehandelt, wohl nicht ganz freiwillig allerdings. So dürfte es evident sein, dass Annika Schleu mit ihrem Verhalten, das durchwegs als Tierquälerei gewertet wird, dieser Sportart den Todesstoss versetzen wird. Wenigstens teilweise. Der «Pentathlon», wie dieser Wettbewerb in Anlehnung an das Griechische genannt wird (penta = fünf; fünf Disziplinen), bestehend aus den Sportarten Geländelauf, Schwimmen, Schiessen, Degenfechten und Springreiten, wird künftig wohl ohne die letztgenannte Sportart stattfinden. Das haben die betroffenen Sportverbände aufgrund der Publikumsreaktionen nach dem Ritt der Deutschen Athletin in Tokio realisiert. So will der Weltverband (Union Internationale de Pentathlon Moderne, UIPM) der Modernen Fünfkämpferinnen und -kämpfer das ins Kreuzfeuer der Kritik geratene Springreiten umgehend durch Radfahren ersetzen.

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Oder durch eine andere Disziplin. Diese Absichten sind nachvollziehbar, und nur so lässt sich wohl die vom Initianten der Olympischen Spiele der Neuzeit, Pierre de Coubertin (1863 – 1937), eingeführte Sportart im traditionellen Kontext noch retten. Was nachvollziehbar ist, denn es wird sich künftig etwa kaum mehr ein Sponsor finden lassen, der das Springreiten in dieser Form, das seit den Spielen von Tokio als Synonym für Tierquälerei gilt, als Werbeplattform wird nutzen wollen. Derartige Zusammenhänge sind den etablierten Verbands-Funktionären wohl bewusst. Weniger den Athletinnen und Athleten: Diese sind nach dem Bekanntwerden der geplanten Reform des Modernen Pentathlon bereits auf Konfrontationskurs mit den Verbänden, welche den Modernen Fünfkampf grundsätzlich retten wollen, gegangen. Grundsätzlich wäre es denkbar, etwa das umstrittene Zulosungssystem im Reiten abzuschaffen. Der Moderne Fünfkampf mit der Disziplin Springreiten ist nachhaltig kontaminiert. So werden sich letztlich die Kämpferinnen und Kämpfer dem kommerziellen Diktat, dem der Sport im Allgemeinen unterworfen ist, beugen – beugen müssen.

Folgen und Nachwehen eines Verzweiflungsritts

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(causasportnews / red. / 29. Oktober 2021) Er ist noch in schlechtester Erinnerung – der Verzweiflungsritt der Deutschen Fünfkämpferin Annika Schleu an den Olympischen Sommerspielen in Tokio (vgl. auch causasportnews vom 9. August 2021). Die 31jährige Athletin sah wie die sichere Olympiasiegerin in dieser anspruchsvollen Disziplin aus, als sie den abschliessenden Kampf gegen das ihr zugeloste Pferd «Saint Boy» innerhalb von ein paar Minuten verlor. Der Wallach wollte einfach nicht loslaufen, die Reiterin trat das Pferd mit den Sporen und schlug mit der Reitgerte zu. Trainerin Kim Raisner forderte die hilflos gewordene und verzweifelte moderne Fünfkämpferin auf: «Hau mal richtig drauf, hau richtig drauf». So machte sie ihre Reiterin noch zusätzlich scharf; und boxte das Tier zudem von hinten. Vier Hindernisse übersprang die malträtierte Kreatur schliesslich, dann verweigerte es die sportliche Arbeit total. In diesem Moment brach die Jury die Vorstellung nach endlos empfundenen Sekunden endlich ab. Dumm nur, dass die TV-Kameras das Drama unbestechlich festhielten und damit wohl das Ende der unter dem Deckmantel des Sportes stattfindende Volksbelustigung mit den vierbeinigen Sportgeräten einläuteten.

Von Olympia 2021 ist unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit nicht viel übriggeblieben, die Horrorbilder mit und um Annika Schleu, Kim Raisner und «Saint Boy» sind auch rund drei Monaten nach den Spielen in gegenwärtiger Erinnerung. Mehr noch: Der Vorfall hat eine Sportart demaskiert und wird mit Blick auf den Pferdesport nun wohl das gleiche Schicksal erleiden wie das Verbot von Tiervorstellungen in Zirkussen. Die fünf Minuten von Tokio haben in einer Zeit, in der Ethik das Mass aller Dinge ist, in der Öffentlichkeit mehr bewirkt als schon während Jahren geführte Diskussionen über den Sinn und Unsinn der Verwendung des Sportgerätes «Tier». Schliesslich verstehen die Menschen – richtigerweise – keinen Spass, wenn es um Tiere (und natürlich Kinder) geht. Die Verbände wehren sich zwar mit Händen und Füssen gegen die in ihren Augen ungerechtfertigte «Verteufelung» dieser Sportart, doch nahmen in Tokio wohl letztmals Pferde an Olympischen Spielen teil. Allerdings: On verra. Im «Fall Annika Schleu» spielte sich alles in der unmittelbaren und mittelbaren Öffentlichkeit ab. Nicht auszudenken ist allerdings, was die vermeintlichen Freunde der Pferde so alles mit ihren vierbeinigen Geräten im Verborgenen, gleichsam in den «Dark-Räumen» des Pferdesports, anstellen (vgl. dazu auch Causa Sport 1/2021, 82 ff.), auch wenn natürlich die wenigsten Reiterinnen und Reiter als Tierquälerinnen und -quäler zu qualifizieren sind und nicht zu verallgemeinern ist.

Auf ethischer Sicht dürfte der Pferdesport auf höchstem Niveau mittel- und langfristig kaum mehr zu retten sein. Die Moral ist in unserer ethisch aufgeladenen Welt stärker als das Recht. Deshalb interessieren die Strafverfahren der Potsdamer Staatsanwaltschaft, welche nach einer Strafanzeige des Deutschen Tierschutzbundes gegen die Reiterin sowie die Bundestrainerin wegen Tierquälerei angehoben wurden, derzeit nicht brennend. Das kann sich beispielsweise nach einem Schuldspruch gegen die Sportlerin und die Funktionärin rasch ändern. Schuldsprüche wären dann wohl definitiv die Sargnägel für den Pferdesport, der auch mit noch so drastischen Reglementsänderungen nicht mehr zu retten wäre. In den strafrechtlichen Fokus sind nach dem Horror-Ritt von Annika Schleu auch das Internationale Olympische Komitee (IOK) und der Internationale Pferdesport-Verband (FEI) geraten (IOK und FEI haben ihre Sitze in Lausanne/Schweiz). Die Folgen und Nachwehen der rund vierminütigen Vorstellung von Tokio sind jedenfalls verheerend.

Bundesgericht entscheidet den «Fall Paul Estermann»

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(causasportnews / red. / 23. Juni 2021) Das war zu erwarten und erstaunt trotzdem: Das Kantonsgericht Luzern hat das Straf-Urteil der Vorinstanz (Bezirksgericht Willisau) weitgehend bestätigt, nun ist jedoch klar, dass der wegen Tierquälerei auch zweitinstanzlich verurteilte und bestrafte Top-Springreiter Paul Estermann doch noch am Schweizerischen Bundesgericht einen Freispruch erstreiten will (causasportnews vom 22. Januar 2021). Experten machen dem Luzerner Pferdesportler, der am 24. Juni 58jährig wird, allerdings keine allzu grossen Hoffnungen. Zu eindeutig und beweisbar scheinen die Verfehlungen des Springreiters, der seine Stellung als Kaderreiter nach der erstinstanzlichen Verurteilung Ende 2019 verloren hat, zu sein. Die Vorwürfe wegen Tierquälerei gegen Paul Estermann sind happig. Der Einsatz von Sporen und Peitschen gegenüber Pferden ist ein leides Thema im Pferdesport; im «Fall Paul Estermann» scheint zumindest die Verhältnismässigkeit bezüglich der gegenüber Pferden eingesetzten Zwangs-Mittel nicht mehr gewahrt gewesen zu sein. Nun liegt der unappetitliche Fall also am Bundesgericht in Lausanne (vgl. grundsätzlich zu diesem Vorgang Causa Sport 1/2021, 82 ff.: Misshandlungen und die spezielle Handhabung der «Omertà» im Pferdesport, Urteil und Kommentierung des verurteilenden Entscheids des Bezirksgerichtes Willisau/Luzern vom 20. November 2019); mit einem diese Sache abschliessenden Entscheid dürfte in nicht allzulanger Ferne gerechnet werden.

Obwohl der Betroffenen seit der Verurteilung wegen Tierquälerei 2019 durch das Bezirksgericht Willisau keinem Kader mehr angehört, ist er aus verschiedenen Gründen wieder wettkampfmässig aktiv. Das stösst aber auch auf Kritik, wie kürzlich anlässlich des CSIO in St. Gallen, als Paul Estermann recht erfolgreich am Wettkampf teilnahm, bzw. teilnehmen konnte. Es herrscht, nicht nur in Pferdesport-Kreisen, durchwegs die Meinung vor, dass eine definitive Verurteilung des Reiters auch das Ende der aktiven Laufbahn bedeuten müsse. Das Urteil des Bundesgerichts wird für den weiteren Werdegang des Sportlers von zentraler Bedeutung sein. Für den Pferdesport an sich dürfte es mehr als ein Fingerzeig werden.

Springreiter Paul Estermanns Verurteilung wegen mehrfacher Tierquälerei bestätigt

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(causasportnews / red. / 22. Januar 2021) Ende des vorletzten Jahres verurteilte das Bezirksgericht Willisau den bekannten Schweizer Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei (Art. 26 Abs. 1 lit. a Tierschutzgesetz), belegte ihn mit einer bedingten Geldstrafe und büsste ihn mit 4000 Schweizer Franken. Die erste Strafinstanz sah es am 20. November 2019 (Urteilsdatum) als erwiesen an, dass der erfolgreiche Pferde-Sportler zwei Pferden starke Peitschenhiebe, die mehr als nur Spuren hinterliessen und als Misshandlungen qualifiziert wurden, verabreicht hatte. Gegen die Verurteilung appellierte der Reiter (causasportnews vom 21. Dezember 2020). Das angerufene Luzerner Kantonsgericht bestätigte nun die Verurteilung des Reiters erwartungsgemäss und sprach ihn einzig wegen Vorfällen, die sich zwischen 2014 und 2017 ereignet hatten, frei. Die Berufungsinstanz erhöhte dennoch das Strafmass leicht; hingegen wurde die von der Vorinstanz ausgefällte Busse fallen gelassen.

Die Anklageschrift in der «Causa Paul Estermann» liest sich geradezu schockierend, weil gemäss Vorhalt zwei Pferde durch Peitschengebrauch des Reiters massiv malträtiert wurden. So soll Paul Estermann das Pferd «Castlefield Eclipse» im April 2016 übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch geschlagen haben, was beim geschundenen Tier zu Schwellungen und Blutungen geführt habe. Kurz vor diesem gravierenden Vorfall soll der Reiter gegenüber demselben Pferd massiv mit der Peitsche aktiv geworden sein. Zudem soll sich Paul Estermann eines Übergriffs am Pferd «Lord Pepsi» im Herbst 2015 schuldig gemacht haben. Für diese Quälereien ist der Reiter nun auch vom Kantonsgericht verurteilt worden. Bezüglich zweier weiterer Vorfälle gegen «Lord Pepsi» zwischen 2014 und 2017 wurde der Beschuldigte freigesprochen. Da das Berufungsurteil noch nicht rechtskräftig ist und nach Vorliegen der Begründung an das Schweizerische Bundesgericht gezogen werden kann, gilt für den erneut verurteilten Reiter nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Wird im Pferdesport gegenüber dem «Sportgerät Pferd» die Peitsche eingesetzt, überkommt den Betrachter seit jeher ein ungutes Gefühl; wer sich etwa das berühmte Pferdehindernisrennen in Aintree bei Liverpool anschaut, packt bei ausreichend vorhandener Empathie regelrecht das Grausen, wenn die Jockeys brutal auf ihre Pferde einschlagen oder die teils geschundenen Kreaturen aus diversen Gründen sogar tot zusammenbrechen – alles zum Gaudi der Spassgesellschaft. Es dürfte sich nur noch um eine Frage der Zeit handeln, bis der Einsatz der Peitsche gegenüber Pferden ganz verboten wird. Je schneller desto besser. Es war auch ein eher schleichender Prozess, bis das Schlagen von wehrlosen Kindern geächtet und schliesslich verboten wurde (aber es natürlich auch so nicht verhindert werden kann, gleich, wie die Dunkelziffer von meistens Gewalttätern in Partnerschaften hoch ist). Das Schlagen von Pferden ist bei exzessivem Gebrauch der Peitsche eine Tierquälerei. Die Integrität des Pferdes wird durch das Tierschutzgesetz geschützt – allerdings relativ lau. Der exzessive Gebrauch der Peitsche gegenüber der wehrlosen Kreatur «Pferd» gilt in diesem Fall als Misshandlung. So qualifizierte auch das Luzerner Kantonsgericht weitgehend die eingeklagten Taten von Paul Estermann als Misshandlungen und verurteilte ihn wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei. Das Urteil ist im Dispositiv (noch ohne Begründung) eröffnet worden. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Berufungsinstanz, wie zuvor das Bezirksgericht Willisau, bei der Sachverhaltsfeststellung insbesondere auf einen Hauptzeugen abgestellt hat, der nota bene mit dem Verurteilten eine private Fehde ausgetragen hatte, was der ganzen Sachlage zusätzliche Brisanz verleiht. Auf die Begründung des Kantonsgerichts Luzern ist zu gegebener Zeit noch einzugehen. Das Urteil des erstinstanzlichen Bezirksgerichts Willisau wird in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport (1/2001, erscheint am 31. März 2021) wiedergegeben und kommentiert.