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CaS-Co-Herausgeber Hans-Ueli Vogt fast in die Landesregierung gewählt

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(causasportnews / red. / 8. Dezember 2022) Ergänzend zum üblichen «Intro» bezüglich Meldungen in dem zu «Causa Sport» gehörenden Blog «causasportnews» müsste fast korrekter- und transparenterweise diesmal der Zusatz angehängt werden: «In eigener Sache».

Die Schweiz hat am Mittwoch nach zwei Rücktritten die aus sieben Personen bestehende Landesregierung komplettiert. Kandidatinnen und Kandidaten waren zur Wahrung der bisherigen Sitzansprüche der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Sozialdemokratischen Partei (SP) die SP-Frauen Elisabeth Baume-Schneider (Jura) und Eva Herzog (Basel-Stadt) sowie die SVP-Vertreter Albert Rösti (Bern) und Hans-Ueli Vogt (Zürich); Hans-Ueli Vogt, der gewiefte Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich, der überdies dem Herausgeber- und Redaktionsgremium von «Causa Sport» angehört, kündigte vor Wochen seine Regierungsambitionen an, um dem Parlament eine Alternative zu bieten, wie er sagte. Aufgrund der Wahl-Regularien der Vereinigten Bundesversammlung (Wahlkörper) erfolgte am Mittwoch zuerst die Wahl des Nachfolgers von SVP-Bundesrat Ueli Maurer (Zürich). Die SVP präsentierte dem Wahlgremium Albert Rösti und Hans-Ueli Vogt, also je einen Vertreter der ländlichen Gebiete (Albert Rösti) und des urbanen Zürich (Hans-Ueli Vogt). Der Favorit, Albert Rösti, schaffte die Wahl in die Landesregierung auf Anhieb mit 131 Stimmen. Mit 98 Stimmen erzielte Hans-Ueli Vogt ein glanzvolles Resultat. An einen Wahlerfolg glaubte der Vertreter aus Zürich wohl selber am wenigsten. Als extraordinär und als Überraschungserfolg präsentierte sich der Umstand, dass der «Causa Sport»-aktive, 53jährige Top-Jurist jedoch fast 100 Stimmen gewinnen konnte- lediglich 33 Stimmen weniger als der Favorit Albert Rösti! «Causa Sport» gratuliert seinem Redaktionsmitglied und Co-Herausgeber Hans-Ueli Vogt zu dieser mehr als sportlichen Glanztat! Aufgrund der Reaktionen nach der Wahl kann das Fazit gezogen werden, dass Hans-Ueli Vogt wohl nicht am Boden zerstört war, als der Wahl-Coup nicht ganz gelang und letztlich der Regierungs-«Kelch» an ihm vorbeiging…

Eine faustdicke Überraschung ergab sich bei der Wahl einer SP-Frau in die Landesregierung: Hier blieb die Vertreterin des urbanen Basel knapp hinter der Sozialarbeiterin und Schwarznasenschaf-Halterin Elisabeth Baume-Schneider aus dem Kanton Jura zurück.

Mit dieser Wahl einer Vertreterin und eines Vertreters aus der ländlichen Schweiz erteilte die Vereinigte Bundesversammlung den kommunistisch geprägten Städten eine deutliche Abfuhr. Heute wird es sich zeigen, ob Bundesrätin Viola Amherd aus dem Wallis weiterhin Verteidigungs- und Sportministerin bleiben wird.

«Causa Sport» 1/2022 ist erschienen

(causasportnews / red. / 30. April 2022) Das erste, 140 Seiten starke Heft «Causa Sport» dieses Jahres ist erschienen und ab sofort erhältlich. Auch in der aktuellen Nummer finden sich tiefschürfende Aufsätze, interessante Gerichtsentscheide (mit Kommentierungen) und zahlreiche grundsätzliche Beiträge. Aufgrund der aktuellen Weltlage im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wird diese Thematik mit verschiedenen Schwerpunkten aufgenommen. So äussert sich der Völker- und Europarechtler der Universität Basel, Prof. Dr. Stephan Breitenmoser, in einem ausgedehnten «Editorial» zur Völkerrechtskonformität der Sanktionen gegen den russischen Sport. Obwohl sich die Welt seit über zwei Monaten verändert hat und nun Krieg in Europa herrscht, werden weitere, aktuelle Themen zum Sport aufgegriffen und behandelt. So befasst sich der Zürcher Rechtsanwalt Dr. Raffael Brägger mit dem Geldspielrecht und vor allem mit den umkämpften «Netzsperren» im online-Bereich, die teils als «Casino-Bremsen» qualifiziert werden. In Deutschland ist dem frischgebackenen neuen und alten Fussballmeister FC Bayern München das Sponsoring-Thema um den «Qatar Airways-Deal» anlässlich der Jahreshauptversammlung des Klubs im letzten November regelrecht um die Ohren geflogen. Mit den diesbezüglichen Entscheiden der Münchner Gerichte im Vorfeld dieser Versammlung bezüglich der Anträge des Juristen Michael Ott befasst sich der Karlsruher Rechtsanwalt Martin Zoth. «Covid»-Fälle und deren verfassungsrechtliche Einordnung bilden einen Schwerpunkt aus österreichischer Sicht. Mit der Thematik von Schiedsklauseln und der Rechtsprechung des Internationalen Sport-Schiedsgerichts (TAS; Tribunal Arbitral du Sport) in Lausanne setzt sich der Bayreuther Rechtsprofessor Dr. Peter W. Heermann auseinander. Weiteres und Lesenswerter findet sich in der neusten Ausgabe der interdisziplinären Sport-Fachzeitschrift «Causa Sport», die erstmals in Verlagskooperation mit dem Europainstitut an der Universität Zürich produziert worden ist.

(«Causa Sport», www.causasport.org)

«Causa Sport» 3/2021 ist erschienen

(causasportnews / red. / 19. Dezember 2021) Das dritte und letzte Heft von «Causa Sport» dieses Jahres ist erschienen und ab sofort erhältlich. Es ist evident, dass «Corona» auch den Inhalt dieser Ausgabe prägt, etwa im Rahmen eines Beitrags zur Rückkehr des Publikums in die Sportstätten. Im Editorial wird das Jahr 2021, das auch bezüglich des Sportes von der weltumspannenden Pandemie beherrscht worden ist und immer noch wird, eingehend beleuchtet: «2021 – Das Jahr der Trapez- und anderer Künstler(innen)».- Obwohl der Sport derzeit in «Blasen», die allerdings immer durchlässiger werden, stattfindet, hat er sich mit der viralen Seuche arrangiert. Signifikant für den derzeitigen Zustand der Welt im Zuge von «Corona» ist der Titel auf der Frontseite des Zürcher «Tages – Anzeigers» (vom 18. Dezember 2021): «Bundesrat bereitet die Schweiz auf Omikron-Welle vor». So wird aktuell die Bankrotterklärung vor dem Virus umschrieben. Vielmehr sollte es selbstverständlich heissen: «Bundesrat bekämpft die Omikron-Welle» (kursive Schreibweise von der Redaktion). Den Kampf gegen das Virus hat die federführende Politik längst aufgegeben und verloren. Sie will sich weiterhin mit «Corona» und allen Mutationen, die wohl noch folgen werden, arrangieren, statt den Kampf dagegen aufzunehmen und zu führen. Menschenleben werden insbesondere dem schnöden Mammon geopfert, um letztlich auch den Bedürfnissen der verweichlichten, nicht verzichts-gewillten Freizeitgesellschaft gerecht zu werden; opportunistische «Normalität» soll das genannt werden. Die auch nach zweijähriger Pandemie-Dauer derzeitige katastrophale Lage schlägt sich auf den Sport nieder, der immer weniger in «Blasen» funktioniert; zu viele Protagonisten des Sportes werden selber vom Virus ereilt und so, zumindest temporär, von der sportlichen Betätigung ausgeschaltet. Die Sportwelt schaut nun besorgt in Richtung China. Nein nicht deswegen, weil die Pandemie in Wuhan, rund 1000 Kilometer von Peking entfernt, ausgebrochen sein könnte (niemand weiss es, und niemand will es offensichtlich wissen). In der chinesischen Kapitale sollen am 4. Februar 2022 die Olympischen Winterspiele beginnen. Sie werden einen Propagandaanlass für das kommunistische Regime in China abgeben; der Sport wird wieder einmal für andere als sportliche Zwecke «genutzt».

In «Causa Sport» werden jedoch auch Themen ohne direkten «Corona»-Bezug abgehandelt. So erfolgt ein Rückblich auf Rechtliches im Zusammenhang mit den im Sommer 2021 durchgeführten Olympischen Spiele in Tokio mit Blick auf Verfahren vor dem Internationalen Sport-Schiedsgericht in Lausanne. Intensiv befasst sich ein Beitrag mit einem gravierenden, endogenen Problem des Sportes: Mit dem Hooliganismus im Rahmen des Fussballs.- 2021 ist ein Verfahren abgeschlossen worden, das sowohl Juristen als auch Ärzte bewegt hat: Der «Fall Ivan Klasnic». Nach festgestellten ärztlichen Behandlungsfehlern einigten sich der ehemalige Professional-Fussballspieler des SV Werder Bremen und die involvierten Protagonisten (Klub, Versicherungen) auf eine Entschädigungszahlung von vier Millionen Euro an den fehlbehandelten Spieler.- Ein Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts aus dem Eishockey behandelt die Folgen des Spannungsfeldes zwischen Arbeits- und Versicherungsrecht. Weitere Beiträge und Gerichtsurteile fokussieren etwa Sportwetten und Pokerspiele, auch im europäischen Kontext sowie weitere Rechtsgebiete.

«Causa Sport» ist ab sofort erhältlich und kann auch über folgende E-Mail-Adresse abonniert und bestellt werden: monika.frey@sport-science-scherrer.com oder über Telefon +41 (0)43 843 00 03; http://www.causasport.org.

«Causa Sport» – Heft 2/2021 mit Schwerpunkt-News zu «Corona» und Überraschendem aus der Welt des Sports

(causasportnews / red. / 14. September 2021) Das soeben erschienene zweite Heft dieses Jahres von «Causa Sport» befasst sich mit diversen Aspekten zur immer noch andauernden «Corona»-Pandemie. COVID-19 beschlägt alle Facetten des täglichen Lebens, und der Sport bleibt selbstverständlich von den Auswirkungen der Pandemie nicht verschont; er befindet sich vielmehr mittendrin. So sind Berufssportlerinnen und -sportler besonders von den Einschränkungen und Massnahmen im Zug der Pandemie betroffen, aber auch der rechtliche und faktische Rahmen des organisierten Sportes, der durch Vereine und Verbände geprägt wird, welche Sportveranstaltungen nur noch unter erschwerten Bedingungen (mit oder mit wieviel oder mehrheitlich ohne Publikum?) abhalten können und zudem in der Vereins- und Verbandsorganisation eingeschränkt sind (z.B. bezüglich der Abhaltung von Vereinsversammlungen) ist massiv tangiert. «Causa Sport» fokussiert auch die generelle Thematik, inwiefern sich der organisierte Sport in «Blasen» überhaupt (noch) durchführen lässt; die in diesem Jahr abgehaltenen Fussball-Europameisterschaften und die Olympischen Sommerspiele in Tokio haben die brisanten Problempunkte zu Tage gefördert. «Causa Sport» blickt diesbezüglich in die Zukunft.

Apropos Olympia: Im Zusammenhang mit den Spielen in Tokio bildete das Doping erwartungsgemäss – trotz «Corona» – einen Themen-Schwerpunkt. Nicht nur aus «Schweizer Sicht» sorgte der «Fall Kariem Hussein» für einen regelrechten Paukenschlag. Die gegen den erfolgreichen Hürdenläufer und Medaillenanwärter ausgefällte Sperre von neun Monaten kurz vor Beginn der Sommerspiele in Japan haben eine Einschätzung dieser Modul-Sperre aus juristischer Sicht geradezu provoziert: Die Sanktion wegen der fahrlässigen Einnahme einer Gly-Coramin-Lutschtablette wird vom Redaktionsleiter der Zeitschrift als zu hart und nicht verschuldens-adäquat qualifiziert.

Das neue Heft «Causa Sport» wartet mit einer Fülle hoch-interessanter Aufsätze auf (so u.a. zum Arbeitsrecht von Sportlerinnen und Sportlern, zur «Kronzeugenreglung» im deutschen Anti-Doping-Gesetz, zu europarechtlichen Themen, usw.). Ebenso werden auch im neuen Heft diverse Entscheide aus der Praxis von Gerichten publiziert und kommentiert).

«Causa Sport» kann als Einzelheft oder im Abonnement wie folgt bestellt werden:

Monika Frey : +41 (0)43 843 00 03; monika.frey@sport-science-scherrer.com

«Causa Sport» – alles neu im Mai

(causasportnews / red. / 24. Mai 2021) Das Print-Medium dieses Blogs, «Causa Sport», ist ab sofort erhältlich. In Heft 1/2021, nun vor den beiden grossen Sportveranstaltungen dieses Jahres erschienen: Fussball-Europameisterschaft und Olympische Spiele in Tokio (gemäss Cover visualisiert), haben namhafte Autorinnen und Autoren zehn aktuelle Aufsätze, teils mit internationalen Bezügen, veröffentlicht (so zur Berufsfussballer-Freizügigkeit nach dem «Brexit»; zu internationalen Fussballtransfers; zum Doping-Statut 2021; zum Welt Anti-Doping Code; zu diversen vereinsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit «Corona», usw.). Wiedergegeben werden zudem u.a. Gerichts-Urteile zu Auf- und Abstiegsstreitigkeiten im Zuge von «Corona» im Volleyballsport (Zivilurteil) sowie zu Tierquälereien im Pferdesport (Strafurteil). «Causa Sport» wartet nicht nur mit einer neuen Gliederung und Aufmachung der Publikation auf. Fokussiert wird überdies inhaltlich ab sofort speziell das Geld- und Glücksspielrecht. Zu diesem Themenbereich werden Länderbetrachtungen mit Blick auf Österreich, Deutschland, Liechtenstein und auf die Schweiz wiedergegeben. Die Zeitschrift wird ab dem aktuellen 18. Jahrgang dreimal jährlich erscheinen, jeweils mit den Erscheinungsdaten 30. April, 31. August und 31. Dezember. Der Jahres-Gesamtumfang des redaktionellen Teils bleibt im Vergleich zu den früheren Erscheinungsjahren unverändert (ca. 500 Seiten).

Es ist ein offenes Geheimnis, dass in der Verlagsbranche die Verluderung immer buntere Blüten treibt, was leider nicht nur mit der Digitalisierung der Publikationslandschaften zu tun hat. Das hat auch «Causa Sport» zu spüren bekommen. Da es notwendig wurde, sich anfangs Jahr nach nur einem Kooperationsjahr per sofort vom Verlagspartner in Deutschland zu trennen, versuchte dieser Verlag (jedoch erfolglos), die Weiterexistenz des Mediums zu verhindern; entsprechend wurde auch unser langjähriger Vertriebspartner in der Schweiz bezüglich der Distribution von «Causa Sport» von Deutschland aus instrumentalisiert (dieser Verlag in Zürich gehört zum selben Konzern wie der deutsche Verlag). Diese noch nicht erledigte Angelegenheit kann nun zu Verzögerungen, Unwegsamkeiten oder Schwierigkeiten bei der Distribution des Heftes in Deutschland und in der Schweiz führen (in Österreich sorgt ein von den anderen Verlagen unabhängiger Distributor für eine problemlose Verbreitung von «Causa Sport» 1/2021). Die geschätzten Bezügerinnen und Bezüger von «Causa Sport», welche von diesem Malaise bei der Distribution des neuen Heftes betroffen sind, haben die Möglichkeit, sich direkt an die Gesamtleitung von «Causa Sport» zu wenden:

Monika Frey: +41 (0)43 843 00 03; monika.frey@sport-science-scherrer.com

Urs Scherrer: +41 (0)43 843 00 03; urs.scherrer@sport-science-scherrer.com

Aktuelle Informationen zu «Causa Sport» sind über www.causasport.org abrufbar. Die digitale Zweitverwertung von «Causa Sport» erfolgt über «Swisslex» und über «Manz – rdb.at»

Nie orientierungslos – auch im (Sport- und Rechts-)Leben nicht

Martin Nolte

(causasportnews / red. / 28. Januar 2021) Man wäre geneigt zu glauben, dass im Zeitalter der Navigationssysteme die Sportart «Orientierungslauf» ein Anachronismus bildet. Zwar gehört der Orientierungslauf-Sport (OL) zweifelsfrei nicht gerade zu den telegensten Publikums-Sportarten; aber OL boomt, was vielleicht auch auf die derzeit weltweit grassierende Pandemie zurückzuführen ist. Dieser Individualsport, im Wald sowie auf Wiesen und Feldern praktiziert, kann wenigstens «gefahrlos» und vor allem mit Distanz zu anderen Menschen betrieben werden. Orientierungslauf bedeutet letztlich «sich orientieren» – und das gilt gerade für OL-Läufer/innen vollumfänglich. Wie etwa für den renommierten Sportrechtler Prof. Dr. Martin Nolte von der Deutschen Sporthochschule in Köln, der den OL-Sport erfolgreich und intensiv nicht nur betreibt, sondern «lebt». An der Kölner Hochschule steht er dem von ihm 2014 gegründeten Institut für Sportrecht vor. Sportrechtliches Orientierungslaufen ist aber nur ein Themenbereich des 53jährigen Juristen, der die Maximen des Orientierungslaufs auch in seinem gesamten Berufs- und Privatleben beachtet. Sich orientieren, nie orientierungslos sein – das hat Martin Nolte, auch Co-Redaktor der Sport-Fachzeitschrift «Causa Sport» und mit dem Institut für Sportrecht in Köln zudem Kooperationspartner der Zeitschrift, durchwegs verinnerlicht (Anmerkung: «causasportnews» ist der aktuelle Blog von «Causa Sport»; so gesehen, sind diese Zeilen durchaus auch als Information in «eigener Sache» zu qualifizieren).

OL ist eine Kombination von Muskeln und Köpfchen, wie Martin Nolte, der über ein ansehnliches Erfolgs-Palmarès verfügt, zu sagen pflegt. Nur so nebenbei sei’s angemerkt: Schnelldenker Martin Nolte braucht lediglich zwischen drei und fünf Sekunden, um sich eine OL-Laufroute zu merken! Auch die üblichen Komponenten des Sports, wie Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit und Schnelligkeit sind bei dieser Sportart selbstverständlich unabdingbar. Der OL hat das Leben des agilen Sportrechts-Professors seit Kindsbeinen an geprägt. Schon das Elternhaus war entsprechend «OL-affin» ausgerichtet. Martin Nolte sagt es nicht explizit, aber für ihn ist es selbstverständlich: Der OL-Sport gehört zu den anspruchsvollsten Sportarten. Ebenso klar ist der militärische Bezug des Orientierungslaufs. Martin Nolte verbrachte seine Bundeswehrzeit in der Sportfördergruppe Warendorf «mehr im Wald als in der Kaserne», wie er sagt. Das Spiel mit Karte und Kompass begleitete ihn während seines ganzen Lebens, bis jetzt ins «hohe Sport-Alter». Wer im Rahmen dieser Sportart einmal Blut geleckt hat, kommt offensichtlich nicht mehr los davon. Martin Nolte gehört zu den rund 1500, in rund 100 Vereinen organisierten OL-Läufern in Deutschland (auch viele Frauen betrieben selbstverständlich diese Sportart auf diesem Niveau). Zehntausende üben sich immer wieder mit Karte und Kompass in der Natur – Tendenz steigend. In Schweden ist OL hinter dem Fussball die beliebteste Sportart. Welche Ziele verfolgt Martin Nolte noch in dieser Sportart? Die Teilnahme an Olympischen Spielen kann es nicht sein; OL ist nicht-olympisch. Wohl eben, weil zu wenig telegen. Der Jura-Professor wird seinen Sport weiterhin auf hohem Niveau betreiben und dabei seine wissenschaftlichen Aktivitäten nicht vernachlässigen. Bereits seine Doktorarbeit führte ihn sinnbildlich in den Wald, eben, wie einen OL-Läufer: «Die Erholungsfunktion des Waldes» (1999) war eine Untersuchung, die sich mit dem Haupt-Elixier des OL-Läufers befasste: Dem Wald. OL-Sport und Natur bilden natürlich nicht selten Spannungsfelder (etwa im Bereich des Immissionsrechts). Zum Thema «Staatliche Verantwortung im Bereich Sport» habilitierte der Kölner Sportrechtsprofessor im Jahr 2004. Und Fragen zu Staat und Recht beschäftigen ihn seit Jahren. Wie jetzt in der «Corona»-Zeit. Rechtsfragen zum organisierten Sport gibt es in der Zeit des «Geistersports» zuhauf. Nicht nur die Thematik der Staatshaftung für Sport-Wettkampfverbote gehört zu diesem brisanten Themenkomplex, der eine neue Dimension des sportrechtlichen Orientierungslaufs abgibt. OL weist Martin Nolte jedenfalls den Weg: Im Sport, im Leben und im Beruf.

(Quelle: WELT AM SONNTAG, Laufen mit Köpfchen, 24. Januar 2021, 3)

«Causa Sport»: Der Rückblick auf das (Sport-)Jahr 2020 – und auf anderes

(causasportnews / red. / 24. Dezember 2020) Im soeben erschienenen Jahresendheft von «Causa Sport» (4/2020) steht «Corona» schwerpunktmässig im Zentrum der publizierten Beiträge. Insbesondere wird beleuchtet, wie sich dieser virale Impakt in diesem Jahr auf den Sport ausgewirkt hat (so etwa auf den Lehrbetrieb der Deutschen Sporthochschule Köln; von spezieller Aktualität dürften bspw. Fragen im Zusammenhang mit den befristeten Arbeitsverträgen in Mannschaftssportarten sein). Im Heft findet sich auch ein spezieller Rückblick auf das (Sport-)Jahr 2020. Es ist dies trotz flächendeckender Maskenpflicht eine schonungslose Demaskierung der Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Sport im Besonderen und mit Blick auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen. Quintessenz: Die Staatsorganisationen haben bei der Bekämpfung der viralen Bedrohung durchwegs versagt und sind als «Schönwetter-Gebilde» demaskiert worden; die Regierenden lassen flächendeckend Geld «regnen» (vgl. den Cover zum aktuellen Heft 4/20). Die aktuellen Staatsorganisationen sind, das hat das Jahr 2020 gezeigt, nicht geeignet, den Kampf gegen einen unsichtbaren Feind wie «Corona» zu führen. Das hängt allerdings auch mit dem (teils renitenten) Verhalten der Bevölkerung zusammen. Die Impakte von «Corona» auf das Leben der Menschen und den Sport sind vielschichtig, wie die «ABC-Demaskierung des (Sport-)Jahres 2020» aufzeigt. Schnörkellos werden in alphabetischer Reihenfolge Fakten vermittelt und Konklusionen gezogen, so etwa unter dem Buchstaben «Y», wie Yoga: «Lieber Yoga statt Jogi (Löw)». Oder unter dem Buchstaben «H», wie Home Office: «Für viele Menschen findet das Home Office draussen statt»). Oder unter «M», wie (Sport-)Medien: «Sagen, was ist» (gemäss Rudolf Augstein). Es wird zudem etwa unter «W», wie Wuhan, erörtert, weshalb und wie Fussball-Weltmeister Antoine Griezmann im «Corona»-Jahr 2020 «cojones» zeigte.

Es existiert aber auch noch ein Leben neben und nach «COVID-19», wie «Causa Sport» belegt. Doch klar ist: Die Einflüsse der Pandemie auf den Sport werden nachhaltig sein. Ob er in der «Corona»-Krise eine Reifeprüfung sein kann, wird im Editorial hinterfragt. Sporttalente werden auch künftig gefördert werden (müssen), und es dürften weiterhin Talentförderungsverträge abgeschlossen werden, wie ausführlich beschrieben wird. Die VAR-Thematik im Fussball wird den organisierten Sport weiterhin (auch bei «Geisterspielen») beschäftigen, und Diskussionen um staatliche Gerichtsbarkeit und (Sport-)Schiedsgerichte werden wegen und nach «Corona» nicht verstummen. Die Doping-Problematik (auch im Pferdesport) dürfte auch künftig aktuell bleiben. Weitere Themenbereiche werden, wie gewohnt, auch im letzten Heft von «Causa Sport» dieses Jahres profund abgehandelt und kommentiert, auch im Zusammenhang mit Gerichtsentscheiden (so zum Nominierungsrecht bezüglich Sportanlässe; zur Horrorvision im Radrennsport: Wenn Kurven vertrauensvoll geschnitten werden; oder zum Klagerecht eines Minderjährigen nach einem Rodelunfall; oder zum «Dauerbrenner» Militärdienst und Sportausübung). Erstmals berichtet «Causa Sport» über ein «Webinar», aktuell wiederum zum Thema «Corona»: «Gehaltsansprüche von Professional-Sportlern im Lichte von ‘COVID-19’».

Bezugsmöglichkeiten von «Causa Sport» über www.causasport.org.

Die Folgen von „Corona“ in „Causa Sport“ 2/2020

(causasportnews / red. / 30. Juni 2020) Das „Corona“-Virus hat das Leben auf diesem Planeten innert weniger Monate total verändert. Obwohl im Moment fieberhaft versucht wird, dem Virus Herr zu werden, die Welt sich also im Kampf gegen einen unsichtbaren Feind befindet, stellen sich auch für den organisierten Sport vor allem Fragen der Rechtsfolgen im Zusammenhang mit „Corona“. Der Sport ist zum Erliegen gekommen und erholt sich nur zaghaft; ein sonst blühender Wirtschaftszweig befindet sich mehr oder weniger weiterhin und weitgehend in Schockstarre. Was geschieht also mit Fussballclubs, die sich nun insolvent erklären oder erklären müssen (Prof. Dr. Philipp S. Fischinger und Sven Knauer)? Wie sind Vertragsverhältnisse im „Lockdown“ zu behandeln und wie verhält es sich mit Mitgliedschaftsverhältnissen im Vereins- und Verbandswesen (Dr. Heinrich Andreas Müller)? Haftet der Staat bei der Anordnung von „Geisterspielen“ (Prof. Dr. Martin Nolte)? Wie funktioniert die Dopingbekämpfung, wenn der Sport praktisch zum Erliegen kommt (Dr. Tanja Haug)? Wie verhält sich der Sport und seine Vermarktung im Absage- bzw. Verschiebungsmodus (Rechtsanwalt Jean Brogle)?- Diese und weitere Themenbereiche werden im neuen Heft „Causa Sport“ (2/2020, mit heutigem Datum erschienen) beleuchtet (vgl. auch www.causasport.org). Wie bedeutsam für das Leben im Allgemeinen und somit ebenfalls für den Sport im Besonderen eine gut funktionierende Justiz in Krisenzeiten ist, wird am Beispiel des Obergerichts des Kantons Zürich aufgezeigt (Dr. Dorothe Scherrer). Das Thema „Corona“ und die Konsequenzen dominiert in dieser Ausgabe von „Causa Sport“; sie erscheint deshalb als „causa sport spezial“. Neben weiteren Beiträgen rund um den Sport und „Corona“ finden sich im aktuellsten Heft auch einige Beiträge und Gerichtsurteile zu andern Themen (so der Beschluss des Obersten Gerichtshofs zu einer tödlichen Kuh-Attacke beim Wandern und ein Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg zur Pferde-Tierhalterhaftung).

Kuh-Attacken-Urteil vom Österreichischen OGH bestätigt

© Rockin’Rita

(causasportnews / red. / 24. Mai 2020) Im Zuge von „Corona“ boomt das Wandern in einheimischer Umgebung. Damit nimmt auch das Konfliktpotential, z.B. zwischen Mensch und Tier, zu. Schon in der Vergangenheit, lange bevor das Virus das Leben der Menschen veränderte, sorgten gleich mehrere Kuh-Attacken auf Wanderer im Alpenraum für Schlagzeilen. Insbesondere schockierte der Tod einer Frau in Österreich, welche 2014 auf einem Weg durch Weidegebiet im Tirol von einer Herde von Mutterkühen mit Kälbern bedrängt, regelrecht umzingelt und durch die Attacken derart verletzt wurde, dass sie starb (vgl. auch causasportnews vom 29. August 2019). Dem tragischen Vorfall folgte ein juristisches Nachspiel; der Witwer und ein Sohn verklagten den Halter der Kuhherde. Im Berufungsverfahren wurde der Tierhalter für haftbar erklärt (§ 1320 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs, ABGB) und zur Bezahlung von Schadenersatz und Genugtuung verpflichtet. Der verstorbenen Wanderin wurde eine hälftige Mitverantwortung am Vorfall entgegengehalten, was sich letztlich betragsmindernd auf die Höhe der Schadenersatz- und Genutuungszahlungen, zu welchen der Tierhalter verpflichtet wurde, auswirkte. Beide Seiten akzeptierten das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck (als Berufungsinstanz) vom 2. August 2019 (Urteil GZ 3 R 39/19-p-111) nicht und legten ausserordentliche Revisionsbehelfe ein. Der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) hat mit Entscheid vom 30. April 2020 das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Die verschiedenen Aspekte dieser Tierhalterhaftungs-Konstellation werden profund beleuchtet und mit vielerlei Hinweisen auf Judikatur und Literatur zu dieser speziellen Thematik versehen. „Causa Sport“ wird auf dieses Urteil in der nächsten Ausgabe („Causa Sport“ 2/2020 vom 30. Juni 2020) zurückkommen.

„Causa Sport“ 1/2020: Die juristischen Folgen von „COVID-19“ und mehr

(causasportnews / red. / 31. März 2020) Die grassierende „Coronavirus“-Seuche hat auch Auswirkungen insbesondere auf den organisierten Sport. Dieser ist derzeit weltweit lahmgelegt. Dafür sind die Sportpolitiker/innen aktiver denn je. Nachdem als letzter Grossanlass dieses Jahres die Olympischen Sommerspiele in Tokio abgesagt worden sind (vgl. auch causasportnews vom 26. März 2020), beginnt an vielen Fronten bereits das juristische Gemetzel um die Folgen von „COVID-19“ auf den Sport. Auch die heute erscheinende Ausgabe des Printmediums „Causa Sport“ („Causa Sport“ 1/2020; www.causasport.org“) kann sich dieser Thematik nicht ganz entziehen. Chefredaktor Prof. Dr. Urs Scherrer befasst sich mit einem brennenden Thema, mit dem sich Vereine und Verbände nach schweizerischem Recht derzeit konfrontiert sehen: Mit der Rechtskonformität von Absagen und Verschiebungen von Vereinsversammlungen, die jetzt oder demnächst statutengemäss durchgeführt werden müss(t)en („lex corona“ derogat „lex scripta“). So hat auch der Weltfussballverband FIFA, ein Verein mit Sitz in Zürich, die jährliche, ordentliche Vereinsversammlung auf den Herbst dieses Jahres verschoben.

Daneben werden, wie gewohnt in „Causa Sport“, insbesondere Gerichts-Entscheide vor allem aus Deutschland, aus der Schweiz und aus Österreich mit Bezug zum Sport wiedergegeben. Das erfolglose, juristische „Nachspiel“ des ehemaligen Fussballfunktionärs Michel Platini am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (mit einer Kommentierung von Prof. Dr. Ulrich Haas) wird ebenso thematisiert wie etwa die Rechtsfolgen eines tragischen Motocross-Unfalls in Österreich („Fall Hannes Kinigadner“ – war es ein Arbeitsunfall?). Mit der unsäglichen Stadionhistorie in Zürich befasst sich ein Beitrag des Publizisten und ehemaligen Zürcher Stadt-Politikers Robert Schönbächler. Ein Sportwettenfall, der vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg in Deutschland beurteilt werden musste, ist ebenfalls von allgemeinem Interesse.