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Stav Jacobi – der «Christian Constantin» des Volleyballsports

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(causasportnews / red. / 15. Juli 2021) Nicht nur Sport-Insider kennen ihn, der Strippenzieher im Schweizer Volleyballsport, Stav Jacobi. In dieser Sportart im Besonderen und im Sport im Allgemeinen versucht der russisch-stämmige Geschäftsmann mit dem ursprünglichen Familiennamen «Jakubowski» seit Jahren in der Schweiz Fuss zu fassen. Insbesondere im Frauen-Volleyball. Die Liebe zur dieser Sportart lässt ihn umtriebig erscheinen; sein Engagement beim zwischenzeitlich von chinesischen Geschäftsleuten beherrschten Zürcher Fussballklub Grasshopper war eher halbherziger Art und weniger sportlich motiviert. Als Präsident des traditionsreichen Zürcher Klubs «Volero», bzw. als Verwaltungsratspräsident der Betriebsgesellschaft Volero Zürich AG will er vor allem mit einer teuer zusammengekauften B-Frauenmannschaft an die Spitze des helvetischen Volleyballsport gelangen. Das ermöglicht ihm letztlich vor allem das Mitwirken im internationalen Geschäft. Einen entscheidenden Schritt hierzu wollte Stav Jacobi in der Saison 2020/21 tun, doch «Corona» machte einen dicken Strich durch seine Kalkulationen. Der nationale Verband (Swiss Volley) sagte alle Auf- und Abstiegsspiele ab, was bedeutete, dass der Klub mit seinem sportlich hervorragenden Frauen-Team den Aufstieg nicht bewerkstelligen konnte und weiterhin in der B-Klasse spielen muss. Der Volero-Präsident hat nie verstanden, weshalb der Meisterschaftsbetrieb im Volleyballsport wegen der Pandemie minimiert wurde, während in anderen Mannschaftssportarten Meisterschaften mit Auf- und Abstiegen durchgepeitscht werden konnten. «Mutlos» nannte er die Verbands- und Ligafunktionäre; diese Qualifikation hat in der Tat etwas für sich. Der Vorgang ist allerdings ein Faktum. Gegen den entsprechenden Entscheid des nationalen Dachverbandes zogen «Volero», ein weiterer Klub sowie acht Spielerinnen schliesslich vor Gericht. Allerdings erkannte das Regionalgericht Bern-Mittelland im April, dass es unter den besonderen und gegebenen Umständen («COVID-19») keinen Rechtsanspruch auf Auf- und Abstiegsspiele geben würde (vgl. dazu den Entscheid sowie die Kommentierung hierzu in «Causa Sport» 1/2021, 112 ff., «Volley» in die Pandemie-Prozess-Niederlage; www.causasport.org). Doch Stav Jacobi wäre nicht Stav Jacobi, wenn er diese Prozess-Niederlage einfach so hinnehmen würde. Vielmehr kündigt er derzeit weitere Klagen gegen den Verband an; vor allem will er den erlittenen Schaden, der seinem Klub durch den Nicht-Aufstieg in die höchste Spielklasse entstanden ist, abwälzen. Die Klageandrohungen für die finanziellen Verluste, die Stav Jacobi durch den verunmöglichten Aufstieg geltend machen will, unterstützt er durch Medienkampagnen (vgl. etwa «Tages-Anzeiger» vom 13. Juli 2021, «Schon erwägt er die nächste Klage»; dadurch soll Druck auf den Verband und die in seinen Augen mutlosen Funktionäre aufgebaut werden. Der 54jährige Geschäftsmann, von dem niemand so genau weiss, mit was und wie er sein Geld verdient, ist zwischenzeitlich eine «Kopie» des Wallisers Christian Constantin geworden, der Verbände und Ligen immer wieder mit Gerichtsverfahren aller Art überzieht (vgl. dazu etwa Urs Scherrer, in: Causa Sport 2012, 319 ff., sowie Schweizerische Juristen-Zeitung, SJZ, 2013, 5 ff.). Die Medien berichten jeweils genüsslich über die juristischen Attacken des ebenfalls umtriebigen Architekten aus Sion. Die juristischen Kämpfe des Präsidenten des FC Sion enden meistens erfolglos, aber die Klagen lehren Verbände, Ligen und Sportfunktionäre das Fürchten und müssen als unangenehme Erscheinungen irgendwie aus der Welt geschafft werden. Die Vorgehensweise von Stav Jacobi ähneln den Aktivitäten und den Vorgehensweisen von Christian Constantin. Die Ankündigungen des am Zürichsee lebenden Geschäftsmannes weisen eine gewisse Parallelität zu den Vorgehensweisen von Christian Constantin auf. Beiden Präsidenten ist jedenfalls gemeinsam, dass die inszenierten Gerichtsverfahren durchwegs ein juristisches Desaster bilden. Zum Aufbau eines gewissen Druckes sind sie alleweil geeignet.

Ausser Kraft gesetzte Auf- und Abstiegsregelung vor Gericht

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(causasportnews / red. / 1. Februar 2021) Ein typischer «Pandemie-Prozess» steht gemäss verschiedenen Medienberichten dem Schweizer Sport ins Haus. Von zwei B-Volleyballklubs und mehreren Volleyball-Spielerinnen soll am Regionalgericht Bern-Mittelland erwirkt werden, dass die vom Schweizerischen Volleyball-Dachverband («Swiss Volley») im Zuge von «Corona» beschlossene Regelung bezüglich der Auf- und Abstiege, die es in der laufenden Meisterschaft nicht (mehr) geben soll, ausser Kraft gesetzt wird. Volero Zürich AG und der Volleyballclub Züri Unterland, zwei B-Klubs mit Ambitionen, wollen sich so die Aufstiegsmöglichkeiten in die höchste Spielklasse offen halten. Die beiden Klubs bringen vor, mit Blick auf einen anzuvisierenden Aufstieg seien von Klub- und Spielerinnen-Seite die entsprechenden Vorkehren getroffen und massive Mittel investiert worden. Mit dem Verbandsbeschluss würden nun die aufstiegswilligen und -fähigen Klubs dieser sportlich elementaren Möglichkeit des Aufstiegs beraubt. Mithin sei die verbaute Möglichkeit eines Aufstiegs eine unzulässige Regeländerung während eines laufenden Spiels.

Die «Corona»-Pandemie wirbelt auch den organisierten Sport immer wieder arg durcheinander. Nicht selten stellt sich dabei für Ligen und Verbände insbesondere in Mannschaftssportarten die Frage, ob und wie Meisterschaften überhaupt noch durchgeführt werden können. Unter diesen Vorzeichen ist auch der Beschluss des Volleyballverbandes zu sehen, der es aufgrund der ausserordentlichen Verhältnisse als opportun betrachtete, die satzungsrechtlich vorgesehene Auf- und Abstiegsregelung einstweilen auszusetzen. Die beiden Klubs, gemeinsam als Frauen-Team Volero Züri Unterland agierend, wollen nun am Berner Gericht eine Einstweilige Verfügung erwirken, um sich die «Option Aufstieg» dennoch zu sichern. Über die Erfolgsaussichten dieser rechtlichen Schritte gegen den Verband gehen die Meinungen, wie oft bei derartigen Konstellationen, auseinander. Tendenziell dürfte dem Begehren eher geringe Erfolgschancen eingeräumt werden. Aufgrund der ausserordentlichen Lage sind generell auch ausserordentliche Massnahmen und Entscheide eher begründbar. Der nun auf gerichtlichem Wege attackierte Verbandsentscheid dürfte auch kaum als Änderung der Spielregeln während eines laufenden Spiels qualifiziert werden. Im konkreten Fall kann von einer konventionellen Spielregeländerung so oder so nicht gesprochen werden. Betroffen ist zudem nicht ein Spiel, sondern es geht eher um die Rahmenbedingungen eines Meisterschaftsbetriebes, eines sog. «Mehrstufenspiels». Üblicherweise tritt ein Gericht auf Begehren im Spielregelbereich nicht ein, ausser es seien etwa Persönlichkeitsrechte der Gesuchssteller(innen) betroffen (vgl. dazu etwa den wegweisenden Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts: BGE 120 II 369 ff.). Die Gesuchssteller dürften vor allem mit persönlichkeitsrechtlichen Argumenten versuchen, die Voraussetzungen für einen möglichen Aufstieg zu schaffen.

Legendäre HSV-Uhr definitiv abgelaufen

Volksparkstadion Hamburg HSV Uhr

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(causasportnews / red. / 19. Juli 2019) An sich war der Abstieg des renommierten Hamburger Sport-Vereins e.V. (HSV) aus der 1. Fussball-Bundesliga vor etwas mehr als einem Jahr nur als Ausrutscher gedacht, doch nun sind alle Illusionen definitiv geplatzt und Realismus an Stelle des Unglaublichen getreten. Der HSV hat den sofortigen Wiederaufstieg nicht geschafft und wird auch in der Saison 2019/2020 in der 2. Bundesliga spielen (vgl. dazu auch Causa Sport 2/2019, 221 ff.). Das hat Folgen. So ist bekannt worden, dass die legendäre Uhr im Volksparkstadion in Hamburg, welche bis vor einem Jahr die 1. Liga-Zugehörigkeit des als unabsteigbar geglaubten Klubs bis zur Sekundeneinheit angezeigt hatte, nicht nur vorübergehend gestoppt, sondern nun gleich die ganze entsprechende Installation abgebaut worden ist. Alles andere wäre auch lächerlich geworden, und die Klub-Verantwortlichen wurden offensichtlich gewahr, dass es sinnlos würde, die Zugehörigkeit des HSV zur 1. Bundesliga bis 2018 in irgendeiner Form weiter anzuzeigen oder die entsprechende Einrichtung quasi als Mahnmal dieser fussballerischen Apokalypse stehen zu lassen. Seit der Einführung der Bundesliga 1963/64 ist der HSV, eben bis zum letzten Jahr, nie abgestiegen und gehörte der 1. Bundesliga damit am längsten an. Das ist nun Geschichte, so, wie die Kult-Uhr im Stadion, welche bis zum Fall des Vereins in die Zweitklassigkeit Garantin für die als unendlich gehaltene zeitliche Dimension der HSV-Präsenz im fussballerischen Oberhaus zuständig war. Trotz dieses fussballerischen Malheurs vom letzten Sommer und dem verpassten Wiederaufstieg nach Abschluss der Saison 2018/19 hat sich der HSV für die bevorstehende Saison (erneut) das undiskutable Ziel gesetzt: Wiederaufstieg! Auf dass dann wohl bald wieder eine Uhr im Volksparkstadion in Gang gesetzt werden dürfte, welche die Liga-Zugehörigkeit der Hamburger in der obersten Spielklasse neu zu messen beginnen wird. Schau‘ mer mal, ob es der HSV 2020 schaffen wird – mit neuem Elan und weiterhin mit den Millionen von Vereins-Sponsor Klaus-Michael Kühne, der trotz seines Wohnsitzes in der Schweiz den HSV in seiner Heimat-Stadt Hamburg seit Jahren finanziell stützt.

Ein Fussball-Klub ausser Rand und Band – weshalb der Grasshopper Club Zürich „taucht“

(causasportnews / red. / 23. Mai 2019) In der laufenden Fussball-Meisterschaft der obersten Spielklasse (Super League) in der Schweiz sind alle Entscheidungen gefallen. Dass die Young Boys aus Bern nach der letzten Saison heuer erneut Meister wurden, erstaunt nicht besonders, und dass das „Produkt Fussball“ in dieser Form immer mehr Lebhaberinnen und Liebhaber nicht nur auf dem mit Freizeit-Alternativen reich gesegneten Platz Zürich verliert, war vorgezeichnet. Sinnigerweise beherrschte ein Thema die Szene – aber auch das nur unaufgeregt und teils marginal: Der Abstieg des einst renommierten Zürcher Grasshoppers Fussball-Club (GC) in die zweitoberste Spielklasse war der Paukenschlag des Fussballjahres 2018/19 aus der Limmat-Stadt, mit dem zwar seit Beginn der Saison im letzten Sommer gerechnet werden musste, was aber letztlich doch niemand ernsthaft glauben mochte. Die Szene beherrschten dabei nicht die hilflosen Zürcher Fussballspieler, sondern üble „Fans“ aus dem Umfeld des „GC“. Querelen im Aktionariat der Kapitalgesellschaft des Klubs, Misstöne zuhauf im Management, ein Präsidentenwechsel mit Getöse während der laufenden Meisterschaft, das unsägliche wirtschaftliche und sportliche Diktat bejahrter Männer im und um den Klub sowie finanzielle Sorgen prägten das triste Bild – ein Klub ausser Rand und Band also. Der jahrzehntelang gefeierte Fussball-Rekordmeister, der nun mit einem Rekord-Punkterückstand die gloriose Klubgeschichte mit 27 Meistertiteln vergessen liess, erntet nur noch Mitleid. Nicht einmal mehr das Mitleid des Stadt-Rivalen FC Zürich ist dem in diesem Auslaufmodell vom ehemaligen Hardturm-Stadion gewiss. Sogar das Leitmedium des einstigen „Nobel-Klubs“, die „Neue Zürcher Zeitung“, hat resigniert und übt sich, wie immer bei solchen Konstellationen, in wissenschaftlicher Ursachenforschung. Und diese fällt auch im Weltblatt von der Zürcher Falkenstrasse desaströs aus. Ob der Fall des Klubs mit dem teils problematischen Fan-Block zusammenhängt oder ob sich die Führung der Fussballsektion vermehrt in Management-Kurse begeben sollte, ist eine Teil-Erklärung für den sportlichen Fall in die fussballerische Bedeutungslosigkeit der Challenge League. Wahrscheinlich hat sich das seit weit mehr als 50 Jahren bewährte GC-Modell mit den Grundpfeilern starke Wirtschaft, starke (sport-)politische Position, hervorragende mediale Vernetzung einfach überlebt. So, wie sich die Wirtschaft, die (Sport-)Politik und die Medien verändert haben. Realistischerweise müssten gleich mehrere Wunder geschehen, wenn sich der Klub in der kommenden Saison wieder in die oberste Spielklasse dribbeln könnte. GC muss vielmehr aufpassen, nun nicht nach unten durchgereicht zu werden. In Deutschland erinnert der Hamburger SV an das Schicksal der Fussballspieler des GC. Vor einem Jahr tauchten die Norddeutschen erstmals nach rund 55 Jahren in der 1. Bundesliga – und schafften heuer den sofortigen Wiederaufstieg nicht mehr.

(Mehr zum Thema in der nächsten Ausgabe von „Causa Sport“ 2/2019 – erscheint am 30. Juni 2019)