Ausschluss Russlands aus dem Sport rechtskonform

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(causasportnews / red. / 20. Juli 2022) Das war vorauszusehen: Grundsätzlich ist der Ausschluss Russlands bzw. der Sportverbände und -vereine wegen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem organisierten Sport möglich und demnach rechtskonform (vgl. dazu auch causasportnews vom 12. Juli 2022). In diesem Sinne hat sich der Internationale Sportschiedsgerichtshof CAS in Lausanne in ersten Entscheidungen geäussert. Es ging dabei um die Sparte Fussball. Relativ zügig nach Kriegsbeginn haben der Kontinentalverband Europas (UEFA) sowie der Internationale Fussballverband (FIFA) den Fussballverband Russlands (RFS), der seit 1912 Mitglied des Weltfussballverbandes und seit 1992 des Europäischen Verbandes UEFA ist (Anmerkung: Die Kontinentalverbände sind selbständige FIFA-Sektionen und damit Vereine nach schweizerischem Recht; auch die FIFA ist ein Verein nach schweizerischem Recht mit Sitz in Zürich) aus dem internationalen Fussballgeschehen ausgeschlossen; dabei handelt es sich formell wohl um Suspendierungen, die dereinst auch wieder aufgehoben werden können. Auch Klubs und Einzelsportler trafen die Massnahmen von UEFA und FIFA. So gelangten die ausgeschlossenen Klubs (St. Petersburg, Sotschi, ZSKA Moskau und Dynamo Moskau) an das Schiedsgericht und blitzen ab. Entscheide bezüglich Individualsportler und -sportlerinnen wurden noch nicht bekannt. Am einschneidendsten war für den Verband Russlands die Elimination aus der Qualifikation für die Fussball-WM-Endrunde zum Jahresende in Katar.

Der CAS begründete die Bestätigung der Suspensionen mit noch nie dagewesenen Umständen aufgrund des von Russland losgetretenen Krieges. Die Reaktionen hierauf seitens der FIFA und der UEFA verhielten sich innerhalb der Statuten, verhiess es aus Lausanne. Das völkerrechtswidrige Vorgehen gegen die Ukraine zeitige u.a. einschneidende Konsequenzen auf den organisierten Sport, der aus Gründen der Sicherheit und der ordnungsgemässen Abläufe des Sportbetriebes zu diesen Mitteln greifen dürfe.

Bezüglich der von den Suspensionen mittelbar betroffenen Sportlern und Sportlerinnen äusserte sich der CAS in einem obiter dictum dahingehend, dass die einzelnen Sporttreibenden an sich nichts dafür könnten und hierfür keine Verantwortung tragen würden, wie sich ihr Land (Russland) verhalte. Was natürlich unzutreffend ist, solange diese Athleten und Athletinnen einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Heimatland aufweisen, etwa durch die Nationalität. Diese Verständnisäusserungen seitens des CAS mit Bezug auf die Individualsportlerinnen und -sportler legt die Einschätzung nahe, dass russische Sportlerinnen und Sportler durchaus Chancen haben, beim CAS die Zulassung zum organisierten Sport zu erstreiten, was natürlich verheerend wäre; dem in der Regel opportunistisch und weniger juristisch als politisch entscheidenden CAS ist jedoch auch diese Fehlleistung zuzutrauen. So, wie es die Teilnahme russischer Sportlerinnen und Sportler nach dem Staats-Doping-Skandal in Russland gebilligt hat. Diese durften, obwohl sie ein Teil des Systems waren und sind, als «neutrale» Teilnehmende weiterhin im internationalen Sport mitwirken. Dieser «Sündenfall» des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) und des CAS vor Russland wirkt bis heute nach.

Wie erwartet: Barcelona statt Basta

(causasportnews / red. / 17. Juli 2022) Es kam so, wie es kommen musste und so, wie erwartet: Robert Lewandowskis Zeit beim FC Bayern München ist abgelaufen. Der wohl derzeit beste Stürmer der Welt wechselt zum FC Barcelona. Der noch bis im nächsten Jahr laufende Arbeitsvertrag des 33jährigen Polen mit dem Münchner Nobel-Klub ist gegen eine Vertragsauskaufszahlung von rund 50 Millionen Euro (Gesamtpaket) vorzeitig beendet worden. Dass der Top-Fussballer letztlich seinen Wechselwunsch durchsetzen konnte, entspricht den Gesetzmässigkeiten im Professional-Fussball, wenn sich ein Spieler trotz laufenden Vertrages verändern will. Gereizt auf das Thema Robert Lewandowski und den thematisierten Wechsel zum FC Barcelona angesprochen, beendete der Vorstandsvorsitzende der FC Bayern München AG, Oliver Kahn, die Diskussionen hierüber vor ein paar Wochen auf seine Art und Weise. Mit einem «Basta», genug des Schwurbelns, wies der «Titan» auf den noch bis 2023 laufenden Vertrag hin, den es zu erfüllen gelte – Ende der Diskussion eben. Jetzt heisst es in der «Causa Robert Lewandowski» doch «Barcelona statt Basta», wie die Medien vermelden. Der FC Barcelona, der das Rennen um Robert Lewandowski gemacht hat, war sich über den Ausgang des vor einiger Zeit angezogenen Transfers ziemlich sicher, ja, konnte sicher sein (causasportnews vom 5. Juni 2022). Für den polnischen Nationalspieler ist es wohl die letzte Chance, nochmals richtig und mit besseren Erfolgsaussichten als mit dem FC Bayern München im europäischen Top-Fussball mitzumischen. Mit den Münchnern den elften Deutschen Meistertitel in Serie anzupeilen, war für ihn verständlicherweise zuwenig herausfordernd. In Spanien wird Robert Lewandowski die Möglichkeit geboten, in die Fussstapfen des Kult-Fussballspielers Lionel Messi zu treten. Derweil werden in München trotz des Transfersegens die Wunden geleckt. Die Vertragsverlängerung von Serge Gnabry wird nach dem Abgang von Robert Lewandowski etwa so irre enthusiastisch gefeiert wie die Rückkehr des abgehalfterten Dieter Bohlen in die Jury von «Deutschland sucht den Superstar» in der Musik-Branche. Nie die Hoffnung und den Glauben an das Unmögliche aufgeben, und vor allem keine Schwäche zeigen – das gilt in den Eventsegmenten Sport und Musik gleichermassen.

Weiterer Rachefeldzug der FIFA gegen Joseph Blatter

(causasportnews / red. / 15. Juli 2022) Kaum haben sich die Wogen nach den Freisprüchen des Bundesstrafgerichts in Bellinzona in der Causa Joseph Blatter und Michel Platini, es ging dabei um eine FIFA-Zahlung von zwei Millionen Franken an den ehemaligen Star-Spieler und Top-Funktionär Michel Platini (vgl. auch causasportnews vom 8. Juli 2022), geglättet, wird für Joseph Blatter neues Ungemach aus Zürich bekannt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten und den Ex-FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke, der kürzlich in einem Berufungsprozess noch nicht rechtskräftig schuldig gesprochen wurde (causasportnews vom 25. Juni 2022) ein Strafverfahren eröffnet. Auf Anzeige des Weltfussballverbandes hin soll die Strafverfolgungsbehörde am Sitz der FIFA die Finanzierungs-Rechtskonformität des 2016 eröffneten FIFA-Museums untersuchen und allenfalls Anklage erheben. Kein Zweifel, das Museum im Enge-Quartier in Zürich kostet den Weltfussballverband eine schöne Stange Geld. Die Rede war vor der Eröffnung vom teuersten Mieterausbau, den es in der Stadt Zürich je gegeben haben soll. Die FIFA ist in einer Liegenschaft des Versicherungskonzerns «Swiss Life» eingemietet, für knapp zehn Millionen Franken jährlich; und das während 30 Jahren! Über die Betriebskosten ist nichts bekannt, aber klar ist, dass die Eintritte bei weitem nicht ausreichen, um die horrenden, laufenden Ausgaben auch nur ansatzweise zu decken. Das alles soll nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft und später allenfalls der Gerichte werden, wenn es nach dem Willen des Anzeigeerstatters FIFA geht. Die Anzeige ist zwar seit geraumer Zeit eingereicht worden, blieb bei der Staatsanwaltschaft aus unerklärlichen Gründen aber liegen. Jetzt, und nach dem Blatter-Freispruch in Bellinzona, soll diese Angelegenheit beförderlich erledigt werden. Sie dürfte, wohl bereits in einem früheren Stadium, so enden wie die in Bellinzona verhandelte Strafsache. Die Anzeige stösst nicht nur in Fachkreisen auf Unverständnis, zumal das Museums-Projekt und alle Kosten durch die zuständigen Organe der FIFA geprüft und autorisiert worden sind. Die Realisierung des FIFA-Museums war also ein rein unternehmerischer Entscheid des Verbandes. Für die Kritiker der FIFA ist die Strafsache ein weiterer Mosaikstein im Rachefeldzug des Weltfussballverbandes gegen den ehemaligen, nun 86jährigen Präsidenten. Als Treiber auch dieser Attacke unter Wallisern – Joseph Blatter stammt aus Visp, Gianni Infantino aus Brig – gilt der aktuelle FIFA-Präsident. Dafür erntet der 52jährige Walliser Kritik, die allerdings, wie alles sonst im Zusammenhang mit Joseph Blatter, am ungeliebten Fussball-Funktionär abperlt.

Rückblende: Nach dem Freispruch für Joseph Blatter vor einer Woche in Bellinzona hatte die FIFA als geschädigte Partei (!) in Spott und Häme eingesteckt. Nicht gut kamen auch die Medien weg, welche den juristischen Sieg Joseph Blatters, wenn überhaupt, eher säuerlich vermeldeten – und das Desaster der Bundesanwaltschaft in diesem Prozess herunterspielten. Die Schweizer Medien, wie «Neue Zürcher Zeitung», «Tages Anzeiger», «Blick» sowie das Staatsfernsehen («SRG») schiessen zusammen mit der FIFA seit geraumer Zeit gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter oder schweigen ihn tot, wie mehrheitlich nach der Urteilsverkündung in Bellinzona. Dies hat dann schliesslich dazu geführt, dass Joseph Blatter vom Bundesstrafgericht eine Entschädigung von 20 000 Franken für die mediale Vorverurteilung zugesprochen erhalten hat! Das soviel zu den Aktivitäten der «vierten Gewalt» im Staat, die immer stärker von ebendiesem Staat finanziert wird.

Claudia Pechstein siegt vor dem Bundesverfassungsgericht

(causasportnews / red. / 13. Juli 2022) Es gibt Prozesssiege, bezüglich derer man nicht so genau weiss, was sie letztlich wert sind. Ein solcher Prozesserfolg dürfte das von der 50jährigen Athletin mit Pauken und Trompeten verkündete und kommentierte Urteil des Deutschen Bundesverfassungsgerichts sein, das der erfolgreichsten Eisschnellläuferin aller Zeiten die Führung eines Schadenersatz- und Genugtuungsprozess gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) vor dem Münchner Oberlandesgericht ermöglicht (Urteil vom 3. Juni 2022; 1 BvR 2103/16). Der Ausgang jenes Verfahrens ist allerdings ungewiss. In jedem Fall bedeutet der Prozesserfolg vor dem höchsten Gericht Deutschlands zweifelsfrei ein Prestigeerfolg für die auch auf juristischer Ebene kämpferische Sportlerin, der jedoch nicht ganz so unerwartet eingetreten ist, nachdem im Februar 2019 bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Gehörsverletzung durch den Court of Arbitration for Sport (CAS) festgestellt hatte (vgl. causasportnews vom 6. Februar 2019).

Warum nun das deutsche Bundesverfassungsgericht für den 15-seitigen Entscheid sechs Jahre, davon drei Jahre seit dem Urteil des EGMR, benötigt hat, darf an dieser Stelle durchaus kritisch hinterfragt werden. In Lausanne jedenfalls, wo der CAS seinen Sitz hat, wurde zwischenzeitlich längst die Verfahrensordnung angepasst, sodass der Richterspruch aus Karlsruhe kaum Auswirkungen auf aktuelle und künftige Verfahren vor dem CAS zeitigen dürfte.

Für Claudia Pechstein hingegen haben sich die Aussichten auf Rehabilitierung in sportlicher und finanzieller Hinsicht durchaus verbessert. Die fünffache Olympiasiegerin wurde 2009 wegen eines Dopingvergehens, das sie stets bestritten hat, für zwei Jahre gesperrt. Es waren auffällige Blutwerte, die zu dieser Sanktion führten. Die bestrafte Athletin führte diese ungewöhnlichen Werte auf eine vererbte Blutanomalie zurück. Letztlich wurde die Sanktion vom Schweizerischen Bundesgericht bestätigt. Dennoch begehrte die 50jährige Ausnahmesportlerin von der ISU Schadenersatz und Genugtuung, u.a. vor deutschen Zivilgerichten. Trotz einer bestehenden, bzw. von Verbandsseite behaupteten Schiedsgerichtsvereinbarung entschied das Oberlandesgericht München 2015, dass dieser Klageweg vor einem ordentlichen Gericht offenstehe, weil die zur Diskussion stehende Schiedsvereinbarung nichtig sei. Der Bundesgerichtshof urteilte dann allerdings, dass die Schiedsvereinbarung gültig und die Klage somit insgesamt unzulässig sei, was nun das Deutsche Bundesverfassungsgericht verwarf.

Der Schadenersatz- und Genugtuungsprozess von Claudia Pechstein gegen die ISU wird nun vor dem Münchner Oberlandesgericht fortgesetzt werden. Letztlich wird sich dort zeigen, ob der Sieg der Athletin in Karlsruhe mehr als ein Pyrrhussieg gewesen ist. Ohne einer Entscheidung des Münchner Gerichts (und danach wohl höherer Instanzen) vorgreifen zu wollen, sei an dieser Stelle die Bemerkung angebracht, dass in Anbetracht der vom Schweizerischen Bundesgericht als rechtskonform qualifizierten Dopingsanktion ein Erfolg von Claudia Pechstein im Schadenersatz- und Genugtuungsprozess wohl eher überraschen würde. Aber vielleicht wird das Damoklesschwert einer gerichtlichen Entscheidung dazu führen, dass sich die Parteien aussergerichtlich vergleichen, was aber aufgrund der von Claudia Pechstein in den Raum gestellten Schadenersatzsumme von mehreren Millionen Euro dann doch wieder eher unwahrscheinlich anmutet. Affaire à suivre auch hier.

Jetzt wird es justiziabel – können Russlands Sportlerinnen und Sportler ausgeschlossen werden?

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(causasportnews / red. / 12. Juli 2022) Kaum jemand hat damit gerechnet, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine über Monate gehen würde und noch andauern wird. Seit dem 24. Februar 2022 wird die Ukraine von einem Schurkenstaat zusammengebombt und die Bevölkerung malträtiert. Ein Wahnsinniger und das Regime in Moskau terrorisieren seither auch die ganze zivilisierte Welt. Es ist nicht der Krieg eines Diktators, sondern die Aggression eines Staates gegenüber einem anderen Staat; Diktator und Regime werden von einem Volk praktisch ausschliesslich gestützt. Der Westen verspricht seit Monaten Hilfe und wägt ab, wie dehnbar die Ethik, die sich blutarm präsentiert, bei der Verfolgung der Eigeninteressen sein kann. Er verlangt nun immer mehr, weil der Krieg aus dem Ruder laufen wird, Gespräche mit den Kriegstreibern – und meint, im Eigeninteressen, eigentlich Kapitulation. Was die Geschichte lehrt, wird überdies Tatsache: Sanktionen sind nichts anderes als ein Bumerang. Gewalt lässt sich nur mit Gewalt eliminieren; für die Verfolgung der genannten Eigeninteressen ist diese, im Moment zumindest, keine Option. Das Fressen in geheizten Räumen kommt vor der Moral. Der Krieg in Europa scheint jedoch erst begonnen zu haben.

Im Zuge der allgemeinen Sanktionierungen reagierte auch der organisierte Sport – zumindest teilweise. Doch auch diesbezüglich herrscht immer mehr Kriegs- und Sanktionsmüdigkeit. Russische Sportlerinnen und Sportler, Klubs, Verbände und Organisationen wurden und werden von der Sportwelt ausgegrenzt und aus dem organisierten Sport verbannt. Das war folgerichtig, denn wer eine Nähe zu Russland aufweist, das kann auch eine Staatsbürgerschaft sein, muss damit rechnen, als vom Schurkenstaat kontaminiert vom Sport mit seinen tragenden Werten ausgeschlossen zu werden (was auch für Athletinnen und Athleten aus dem Russland-hörigen Weissrussland gilt). Nach Monaten hat sich die zivilisierte Welt weitgehend an den brutalen Krieg in Europa gewöhnt, und es werden die Forderungen lauter, Russlands Vertreterinnen und Vertreter wieder am organisierten Sport teilnehmen zu lassen. Die Begründung: Athletinnen und Athleten mit russischer Nationalität könnten schliesslich nichts dafür, dass ihr Land als hemmungsloser Aggressor auftritt. So einfach ist es allerdings nicht, weil Russland immerhin einen derart rücksichtlosen und egoistischen Krieg in Europa führt, der in der Moderne seinesgleichen sucht. Es wird zurückgeblendet auf das Jahr 1939, als Deutschland, ebenfalls mit einem irrwitzigen Diktator an der Spitze, mit dem Angriff auf Polen den 2. Weltkrieg entfesselte. Russland geht mit brutalster Gewalt vor, bombt Teile der Ukraine in Schutt und Asche und mordet auf’s Übelste drauf los. Jegliches Recht, so auch das (Kriegs-)Völkerrecht, wird von Russland ausgeblendet. Die einzige Regel, an die sich dieses Land hält, ist diejenige, sich an keine Regel zu halten. Wer in dieses Geschehen involviert ist, ob direkt oder indirekt, muss Folgen gewärtigen.

Wie reagiert also der organisierte Sport auf diese beispiellose Aggression Russlands als Staat mit entsprechenden Mitdenkern und Mithandelnden im In- und Ausland? Heterogen, jedoch grundsätzlich mit Linie.

Zum Beispiel im Tennis: Die privaten Wimbledon-Organisatoren haben Spielerinnen und Spieler vom prestigeträchtigen Turnier ausgeschlossen, um Russland keine Sport-Plattform zu gewähren (causasportnews vom 29. Mai 2022). England war schon immer das effizienteste Bollwerk gegen alles Böse. Dass sich bei den Frauen die russisch-stämmige Kasachin Jelena Rybakina durchsetzte, war für die hehre Welt des Sports verschmerzbar.

Zum Beispiel in der Leichtathletik: Russlands Hochspringerin Marija Lassizkene will ihre Startberechtigung am Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne erkämpfen.

Zum Beispiel im Fussball: Das TAS wird sich in nächster Zeit auch mit Klagen gegen internationale Sportverbände, welche russische Klubs, Verbände und Spielerinnen und Spieler ausgeschlossen haben, befassen müssen. Vor allem der Europäische Fussballverband UEFA zeigte sich konsequent, um eine sportliche Antwort auf Russlands Aggression zu geben. Der Verband verzichtet auf viel Geld.

Zum Beispiel in der Formel 1: Der junge Russe Nikita Masepin wurde vor dem Saisonstart vom Haas F1- Team entlassen und klagt nun dagegen.

Prozessiert wird auch im Kunstturnen, im Eisschelllauf, im Eishockey und in weiteren Sportarten. Der Grundtenor ist stets derselbe, nämlich, dass für die Ausschliessung aus dem Sport keine satzungsmässige Grundlagen bestehen würden. Das ist grundsätzlich richtig, doch aufgrund der Ausschliessungsbestimmungen in den Statuten der Sportverbände und -organisationen lässt sich die Ausschliessung von Sportlern z.B. wegen ihrer Nationalitätszugehörigkeit (Russland) etwa als ungeschriebener Rechtsgrundsatz vertreten. Es kommt hinzu, dass der private, weltumspannende Sport weitgehend nach schweizerischem Recht funktioniert. In diesem Bereich wird die Privatautonomie hoch gehalten. Die Verbände und Organisationen dürfen selber festlegen, wer am Sport soll teilnehmen können. Das können letztlich auch nur Sportlerinnen und Sportler sein, welche sich von der beispiellosen Aggression Russlands klar distanzieren. Vor allem müssen es sich auch die Konkurrentinnen und Konkurrenten russischer Sportlerinnen und Sportler nicht gefallen lassen, sich sportlich mit Angehörigen dieses Staates messen zu müssen. Ein Staat, der die Grundsätze jedes zivilisierten Zusammenlebens ignoriert und sich an keine Regelung des friedlichen Zusammenlebens hält, verstösst so auch gegen die Grundwerte des Sportes. Russische Sportlerinnen und Sportler, welche sich von ihrem Staat nicht lossagen, unterliegen dem ungeschrieben Rechtsgrundsatz der Kontamination. Die Anwendung dieser «Kontaminationsregel» im Sport ist übrigens keine Neuschöpfung der Rechtslehre; man kennt sie etwa aus der Leichtathletik bei Dopingverstössen. Wie die angehobenen und die bevorstehenden Verfahren um ausgeschlossene Sportlerinnen und Sportler ausgehen am TAS und an zivilen Gerichten weltweit letztlich ausgehen werden, ist schwierig abzuschätzen, die Juristerei steht der wankelmütigen, opportunistischen Politik oft in nichts nach. Insbesondere bei dieser Frage tritt eine juristische Binsenweisheit als schöne Seite der Juristerei zu Tage: Es lässt sich alles begründen! Die Gerichte werden nun insbesondere in etlichen Fällen zu entscheiden haben, welche Sportlerinnen und Sportler mit Bezug zu Russland am Spiel, am organisierten Sportgeschehen, teilnehmen dürfen. Dabei bleibt auch kein Raum für Umgehungen, so, wie es das Internationale Olympische Komitee (IOK) nach dem Dopingskandal im Russischen Sport tut, indem Individualsportlerinnen und -sportler flugs zu «Neutralen» erklärt werden…

Freispruch für Joseph Blatter und Michel Platini – gerät Gianni Infantino nun in Bedrängnis?

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(causasportnews / red. / 8. Juli 2022) Das war vorauszusehen (vgl. etwa causasportnews vom 12. Juni 2022): Der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und der Ex-UEFA-Präsident Michel Platini sind vom Schweizerischen Bundesstrafgericht in Bellinzona von allen strafrechtlichen Vorwürfen bezüglich einer Bezahlung von zwei Millionen Franken seitens des Weltfussballverbandes unter der damaligen Führung des jetzt 86jährigen Wallisers an den heute 67jährigen Ex-Fussballspieler und Top-Fussball-Funktionär freigesprochen worden. Kein Betrug, keine Wirtschaftsdelikte, keine Urkundenfälschungen – für das Gericht in der Schweizer Sonnenstube Tessin war der Vorgang eine klare Sache. Die zwei Millionen wurden im Rahmen eines Beratervertrages bezahlt, eines Vehikels, wie es in der Schweiz gang und gäbe ist. Für die beiden mit Schimpf und Schande aus ihren Ämtern und Funktionen gejagten Funktionäre bedeutet dieser Freispruch eine besondere Genugtuung, für die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist er eine veritable Katastrophe. Die Untersuchungs- und Anklagebehörde des Bundes mit durchwegs wenig Fachkompetenz und Exponenten mit umso grösserem Geltungsdrang richten der Schweiz mit ihren oft unüberlegten Aktivitäten permanent Schaden zu, und zwar nicht nur in pekuniärer Hinsicht (die Untersuchung gegen Joseph Blatter und Michel Platini sowie die Anklageerhebung dürften den Schweizer Staat Millionen kosten). Vor allem unternimmt diese Behörde mit hohem Filz-Potential mit Anklagen, wie nun dieser in Bellinzona, alles, um dem Ruf der Schweiz als «Bananenrepublik» (dies insbesondere die Qualifikation des langjährigen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger) gerecht zu werden. Nebenbei: Die in Bellinzona Angeklagten und nun Freigesprochenen werden von den Schweizer Steuerzahlern mit Zehntausenden von Franken entschädigt; Joseph Blatter wird aus der Staatskasse überdies eine Genugtuung bezahlt.

Die herbe Niederlage der Bundesanwaltschaft ist letztlich auch eine Schlappe für den Weltfussballverband FIFA, der im Prozess als geschädigte Partei (!) auftrat und permanent alles tut, um den verhasst gewordenen ehemaligen FIFA-Präsidenten zu drangsalieren. Das Urteil, wenn es denn rechtskräftig werden wird (es kann noch an das Schweizerische Bundesgericht gezogen werden), könnte insbesondere zum Bumerang für den amtierenden FIFA-Präsidenten Gianni Infantino werden. Der 52jährige Nachfolger von Joseph Blatter profitierte 2015 von diesem Vorgang der angeblich ungerechtfertigten Zahlung der FIFA an Michel Platini. Der designierte Nachfolger von Joseph Blatter wurde deswegen als Kandidat für das FIFA-Präsidium ausgeschlossen – und Gianni Infantino erbte. Was sich damals in dieser Causa genau zutrug, und insbesondere, ob Michel Platini damals trickreich aus dem Präsidenten-Rennen geworfen worden war, wird nun wohl in nächster Zeit ans Licht kommen. Sollte der damalige UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino ein Doppelspiel gespielt haben und auf unreelle Weise mitgeholfen haben, Michel Platini nicht auf den FIFA-Thron steigen zu lassen, sind seine Tage als FIFA-Präsident wohl gezählt. Interessant dürfte nun die Abklärung werden, wer wann und wie die Bundesanwaltschaft auf den Zwei-Millionen-Deal zwischen der FIFA und Michel Platini aufmerksam gemacht hat. Affaire à suivre also.

Den Frauenfussball «auf Teufel komm’ raus» fördern?

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(causasportnews / red. / 3. Juli 2022) Unvergessen sind die Worte des ehemaligen Präsidenten des Weltfussballverbandes FIFA, Joseph Blatter, der vor der Frauen-Fussball-Weltmeisterschaft 2011 in Deutschland die Förderung des Frauenfussballs zum sportlichen «Credo» des Weltverbandes machte. Mehr noch: «Auf Teufel komm’ raus» sollte der Stellenwert der Kickerinnen rund um den Erdball gestärkt und optimiert werden. Der Walliser, der in den nächsten Tagen, zusammen mit Michel Platini, einem Strafurteil des Schweizerischen Bundessstrafgerichts entgegenblickt (vgl. auch causasportnews vom 12. Juni 2022) stand damals unter dem Einfluss des grandiosen «Sommermärchens» anlässlich der WM-Endrunde der Männer 2006 in Deutschland. Was bei den Männern möglich sei, müsse sich auch bei den Frauen bewerkstelligen lassen, meinte Joseph Blatter, und legte gleich nach: «Die Zukunft des Fussballs ist weiblich». Einerseits erkannte der Ex-FIFA-Präsident im Frauenfussball ein Marketingpotential, immerhin leben auf dem Erdball mehr Frauen als Männer, anderseits galt und gilt der Charmeur mit dem Sport-Vermarktungsinstinkt zumindest stets als Frauen-Versteher. Doch der verordnete Frauen-Fussball-Boom wollte damals nicht so recht in Schwung kommen, weshalb Joseph Blatter vor der Frauen-WM 2011 alle Kräfte in der FIFA-Zentrale mobilisierte, um die Stadien in Deutschland einigermassen zu füllen. Nachdem es die Mannschaft Deutschlands nicht in den Final schuf (dort schlug im Endspiel Japan die USA dramatisch), blieb die Neuaufläge des «Sommer-Märchens» aus, und die Attraktivität des Frauen-Fussballs bewegte sich künftig auf bescheidenem Niveau.

Jetzt stehen die Europameisterschaften der Frauen-Fussballerinnen vor der Tür. In England werden demnächst 16 Nationalteams um den EM-Titel kämpfen. Der diesjährige Kontinental-Wettbewerb wird in sportlicher Hinsicht kaum grosse Wellen werfen, obwohl die Gleichberechtigungs-Bemühungen an allen Fronten und auf allen Ebenen ins Unermessliche steigen und somit auch der Frauen-Fussball von diesem Sog erfasst ist. In einigen Ländern sind schon einmal die EM-Prämien der Frauen denjenigen der Männer angeglichen worden. In der kommunistisch beherrschten Stadt Zürich sollen die Spiele der Europameisterschaft in den Aussenbereichen der Gastronomie gezeigt werden können; so, wie in solchen Fällen bei den Männern. «Stadt Zürich behandelt Frauenfussball erstmals gleichwertig», frohlockt das Zürcher Links-Blatt «Tages-Anzeiger» (2. Juli 2022) erwartungsfroh.

Ob dadurch das Fussballfeuer für die kickenden Frauen entfacht werden kann, wird sich am 31. Juli 2022 zeigen, wenn der neue Europameister, für den es (noch) keine weibliche Bezeichnung gibt, im Finalspiel im Wembley-Stadion gekürt wird. Wie sich der Frauen-Fussball nun auch entwickeln und nachhaltig präsentieren soll, lässt sich weder verordnen noch herbeisehnen. Ob der Frauen-Fussball zum realen Pendant des Männer-Fussballs wird, dürften letztlich die Fussball-Konsumentinnen und -Konsumenten entscheiden, und zwar durch entsprechende TV-Einschaltquoten sowie durch Nutzung der neuen Medien. Obwohl es dem Zeitgeist der Gleichberechtigungs-Bestrebungen widerspricht, wird man dem Publikum den Entscheid überlassen müssen, den Frauen-Fussball nicht zu mögen und ihn folglich zu verschmähen. Wie sagte es kürzlich ein männlicher Sportfan: «Ich nehme mir das Recht heraus, den Frauen-Fussball zu verschmähen».

Unglück auf Erden, Glück im Himmel?

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(causasportnews / red. / 29. Juni 2022) Mit dem Jenseits ist es so eine Sache. Signifikant ist es bekanntlich mit den Ehen, die im Himmel geschlossen, jedoch auf Erden gelebt werden. Diese Erfahrung, wenn auch auf einer etwas anderen Ebene, machte der ehemalige, katholische Pfarrer in Küssnacht am Rigi (von 2009 bis 2018). Von Gläubigen seiner Gemeinde erbettelte der Gottesmann mehrere Millionen Franken zur Befriedigung seiner Spielsucht. Der Priester versuchte sein Glück auf Erden, weil er offenbar insofern mit seinem Glauben in Konflikt geriet, dass dieses eben umfassend nur im Jenseits zu finden sei. Der 52jährige hatte jedoch kein Glück, dann kam noch Pech dazu, wie Lothar Matthäus eine solche Situation beurteilen würde. Jedenfalls verzockte der ehemalige Küssnachter Pfarrer das Geld vorwiegend im Casino in Konstanz, insgesamt über drei Millionen Franken. Seine 70 Gläubigen und Gläubiger schauten in die Röhre und sahen vom erbettelten Geld, das vor allem beim Roulette und beim Blackjack draufgingen, nichts mehr. Das Desaster endete nun vor dem Luzerner Kriminalgericht, das den Pfarrer wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Veruntreuung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilte; sechs Monate muss der Priester absitzen. Der Gottesmann, der heute in einem Kloster lebt und arbeitet und seinen Lohn weitgehend zur Tilgung der Schulden verwendet, erlebte wegen seiner Spielsucht ein riesiges Unglück auf Erden und wird nun auf Glückseligkeit im Himmel hoffen. Weil der von menschlichen Schwächen ereilte Schweizer im Ausland (in Konstanz) spielte, wären für ihn Spielsperren gemäss Schweizer Geldspielgesetz vom 29. September 2017, in Kraft getreten am 1. Januar 2019, so oder so nutzlos gewesen.

Geldspiele zum zweiten: Im Zusammenhang mit ausländischen Online-Geldspielen hat das Schweizerische Bundesgericht soeben markante, wenn auch nicht überraschende Urteile gefällt und Netzsperren in der Schweiz gegen drei ausländische Anbieter von Online-Geldspielen bestätigt. Solche Anbieter könnten sich gemäss Bundesgericht nicht auf die Wirtschaftsfreiheit berufen. Wegen der mangelhaften Aufsichtsmöglichkeiten in der Schweiz rechtfertige es sich, ausländische Geldspielanbieter nicht zuzulassen; dies sei verhältnismässig und stehe auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, EuGH (Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 18. Mai 2022; 2C_336, 337, 338, 2022; Causa Sport wird auf diese Entscheidungen zurückkommen).

Alles für das Team – das Team ist alles

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(causasportnewes / red. / 27. Juni 2022) In einem halben Jahr wird die Fussball-WM-Endrunde 2022 in Katar Geschichte sein; am 18. Dezember soll der (neue oder alte) Fussball-Weltmeister erkoren werden. Derzeit ruht der aktive Fussball mehrheitlich, Zeit also, um sich dennoch mit der beliebtesten Sportart Europas zu befassen. Noch ist es zu früh für Prognosen mit Blick auf das Turnier in Katar, doch das Thema wird allmählich hochgekocht. Zum Beispiel in Deutschland, im Land des vierfachen Weltmeisters, der 2018 in Russland allerdings kläglich gescheitert ist. Deutschland ist voller Hoffnung; nach einem Bundestrainer-Wechsel sind die Weichen in Richtung WM-Erfolg unmissverständlich gestellt worden, auch wenn anerkannt wird, dass auch in den anderen Ländern, wie etwa in Frankreich, in Spanien oder in England, das Ziel Katar mit Nachdruck fokussiert wird. In den Umfeldern der Nationalmannschaften wird das Spezialistentum geradezu zelebriert, der Sport noch ein bisschen mehr verwissenschaftlicht: Spezialisten aller Art und für alle Fussball-Positionen, so neuerdings sogar Spezialisten für Spiel-Standardsituationen, sollen den Erfolg garantieren. In den Nationalmannschaften steht der Teamgedanke an erster Stelle. Elf Freunde sollen es richten, nicht elf Millionäre als Geschäftspartner in kurzen Hosen. Dass im Rahmen der aktuellen Weltlage auch Marketingstrategisches von Bedeutung ist, liegt auf der Hand. Zum Beispiel in Deutschland. In der Bezeichnung «Nationalmannschaft» steckt seit jeher das Wort «national». Doch dieses wurde seit geraumer Zeit immer mehr entwertet oder aus allen Facetten des Lebens eliminiert. Was «national» ist oder danach riecht, ist verpönt, vor allem in Deutschland. So wurde die «Deutsche Nationalmannschaft» flugs zur «Die Mannschaft»; eine Abkehr von unguten Erinnerungen an historische Erinnerungen mit Blick auf den Nationalmannschaftsfussball. Vater dieser Idee, welche auch ab und zu als «Bier-Idee» bezeichnet wird, ist der Manager der Deutschen Nationalmannschaft, Oliver Bierhoff. Nun regt sich, vielleicht auch unter dem Eindruck des Krieges, den Russland (Nation) gegen die Ukraine (Nation) führt, Widerstand, und so fordert etwa der Dortmund-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke eine formelle Umbenennung der Nationalmannschaft (wiederum) in «Deutsche Nationalmannschaft». Das nationale Element im Fussball und im Sport dürfte eine Renaissance erfahren. Nicht nur wegen der russischen Barbarei, sondern weil der Krieg eine Deglobalisierung der Welt eingeläutet hat. Wie auch immer: Ob «Die Mannschaft» oder «Deutsche Nationalmannschaft»: Im Vordergrund steht das Team als Repräsentant eines Landes, einer Nation. In Anlehnung an den Pfadfinder-Slogan: «Alle für einen, einer für alle»: «Alles für das Team – das Team ist alles».

Apropos Team: Wie wichtig der Team-Gedanke nicht nur im Sport, sondern auch im Geschäfts- und Berufsleben sein soll, jedoch natürlich nicht ist, hat die Schweiz vor ein paar Tagen erfahren. Was als Teambildungsaktion eines Medien- und Webeunternehmens geplant war, endete im individuellen Desaster. Nach einem Feuerlauf (frei nach Peter Maffay: «Über heisse Kohlen musst Du gehn») mussten über zehn Personen mit Brandverletzungen ins Spital gebracht werden. Womit wieder einmal bewiesen war, dass der Geist nicht immer über die Materie zu siegen in der Lage ist, um etwa das Beispiel mit dem Fallschirmspringer zu nennen: Auch wenn sich der Fallschirm nicht öffnet, muss man nur daran glauben, dass es dennoch gut wird. Ob die Mannschaft Deutschlands in Katar reüssieren wird, dürfte also letztlich kaum mit der Benennung des Teams zusammenhängen. Welches nationale Team in Katar den WM-Pokal 2022 abholen darf, wird weder auf der Marketingebene oder in Teambildungsevents entschieden, sondern letztlich kurz vor dem christlichen Weihnachtsfest im Lusail Iconic-Stadium bei Doha.

Jetzt wird es eng für Ex-FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke

Bundesstrafgericht, Bellinzona
© Schweizerische Eidgenossenschaft / BBL; Tonatiuh Ambrosetti

(causasportnews / red. / 25. Juni 2022) Es läuft etwas am Bundesstrafgericht in Bellinzona, an dem derzeit dem ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter und dem Ex-UEFA-Präsidenten Michel Platini der Prozess gemacht wird; am 8. Juli sollen dann in dieser Causa die Urteile verkündet werden (vgl. auch causasportnews vom 12. Juni 2022).

Rabenschwarze Wolken in der Schweizer Sonnenstube haben sich soeben über dem ehemaligen FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke entleert. Der 61jährige Franzose wurde in einem Berufungsprozess der passiven Bestechung und der Urkundenfälschung schuldig gesprochen und mit einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten bedingt belegt. Vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung wurde der seit dem Abgang im Weltfussballverband stellenlose Ex-Manager freigesprochen. Erstinstanzlich erfolgte die Verurteilung einzig wegen Urkundenfälschung. Gegenstand des Strafprozesses war der Verkauf von TV-Rechten. Dass Jérôme Valcke der strafrechtlichen Verurteilung nach diesem zweitinstanzlichen Urteil nun noch entkommen kann, scheint eher fraglich zu sein, oder anders: Weil ihm nur noch der Gang an das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne bleibt, um das Blatt noch zu wenden, wird es strafrechtlich eng für den gelernten Sportrechte-Händler.

Einen Freispruch auch im Berufungsverfahren setze es für den Präsidenten des Fussballklubs Paris Saint-Germain, Nasser Al-Khelaiti, ebenfalls Vorsitzender des katarischen Medienunternehmens beIN Media Group, ab. Die Anklage gegen den 48jährigen Funktionär und Manager stand auf tönernen Füssen, und der Vorwurf der Anstiftung zu ungetreuer Geschäftsbesorgung liess sich auch im Berufungsverfahren nicht rechtsgenüglich beweisen.

Nicht nur die Sportwelt blickt nun als nächstes gespannt dem 8. Juli 2022 entgegen, wenn, ebenfalls am Bundesstrafgericht in Bellinzona, die Urteile in den Strafprozessen gegen Joseph Blatter und Michel Platini gesprochen werden sollen. Alles andere als Freisprüche wären aber wohl veritable Sensationen.