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Jetzt wird es eng für Ex-FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke

Bundesstrafgericht, Bellinzona
© Schweizerische Eidgenossenschaft / BBL; Tonatiuh Ambrosetti

(causasportnews / red. / 25. Juni 2022) Es läuft etwas am Bundesstrafgericht in Bellinzona, an dem derzeit dem ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter und dem Ex-UEFA-Präsidenten Michel Platini der Prozess gemacht wird; am 8. Juli sollen dann in dieser Causa die Urteile verkündet werden (vgl. auch causasportnews vom 12. Juni 2022).

Rabenschwarze Wolken in der Schweizer Sonnenstube haben sich soeben über dem ehemaligen FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke entleert. Der 61jährige Franzose wurde in einem Berufungsprozess der passiven Bestechung und der Urkundenfälschung schuldig gesprochen und mit einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten bedingt belegt. Vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung wurde der seit dem Abgang im Weltfussballverband stellenlose Ex-Manager freigesprochen. Erstinstanzlich erfolgte die Verurteilung einzig wegen Urkundenfälschung. Gegenstand des Strafprozesses war der Verkauf von TV-Rechten. Dass Jérôme Valcke der strafrechtlichen Verurteilung nach diesem zweitinstanzlichen Urteil nun noch entkommen kann, scheint eher fraglich zu sein, oder anders: Weil ihm nur noch der Gang an das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne bleibt, um das Blatt noch zu wenden, wird es strafrechtlich eng für den gelernten Sportrechte-Händler.

Einen Freispruch auch im Berufungsverfahren setze es für den Präsidenten des Fussballklubs Paris Saint-Germain, Nasser Al-Khelaiti, ebenfalls Vorsitzender des katarischen Medienunternehmens beIN Media Group, ab. Die Anklage gegen den 48jährigen Funktionär und Manager stand auf tönernen Füssen, und der Vorwurf der Anstiftung zu ungetreuer Geschäftsbesorgung liess sich auch im Berufungsverfahren nicht rechtsgenüglich beweisen.

Nicht nur die Sportwelt blickt nun als nächstes gespannt dem 8. Juli 2022 entgegen, wenn, ebenfalls am Bundesstrafgericht in Bellinzona, die Urteile in den Strafprozessen gegen Joseph Blatter und Michel Platini gesprochen werden sollen. Alles andere als Freisprüche wären aber wohl veritable Sensationen.

Justizposse um Joseph Blatter und Michel Platini in der Schweizer Sonnenstube

Michel Platini darf es mit Humor nehmen: „Die Zeit vergeht, aber die Farben bleiben dieselben“…

(causasportnews / red. / 12. Juni 2022) Bereits eine gute Woche dauert der Strafprozess gegen die ehemaligen Fussball Top-Funktionäre Joseph Blatter und Michel Platini am Bundesstrafgericht in Bellinzona. Obwohl noch gute drei (Prozess-)Wochen bevorstehen, bis am 8. Juli 2022 die Urteile verkündet werden sollen, ist eines klar: Vor allem der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter sorgt für eine regelrechte Demaskierung der Schweizer Justiz, die in Bellinzona wohl einer der grössten Pleiten in ihrer Geschichte erleben wird. Eine Anklage durch eine inkompetente Behörde (Bundesanwaltschaft), ein Gericht in der Sonnenstube der Schweiz (Bundessstrafgericht), das niemand so richtig ernst nimmt, und eine Anklage, die dem ehemaligen FIFA-Präsidenten und seinem damals vorgesehenen Nachfolger im höchsten Weltfussballverbands-Amt eine perfekte Show-Bühne liefert – das ist der Stoff für diese Justizposse, die den Schweizer Steuerzahlern letztlich wohl ein paar Millionen Franken kosten wird. Nicht nur nach den ersten Prozesstagen in Bellinzona zweifelt eigentlich niemand daran, dass Joseph Blatter und Michel Platini im Juli mit überwältigenden Freisprüchen im Gepäck ihre Heimreisen antreten werden. An sich war es völlig unverständlich, dass überhaupt Anklage gegen den 86jährigen Schweizer sowie den 66jährigen Franzosen, der einst bei AS Saint-Etienne und Juventus Turin Erfolg an Erfolg reihte und 1984 mit Frankreich Fussball-Europameister wurde, erhoben wurde. Aus dem sattsam bekannten «FIFA-Komplex» rechnete sich die Anklagebehörde in diesem Fall wohl die grössten Chancen aus, auch einmal einen Prozesssieg landen zu können. Die Vorhalte gegenüber den beiden Funktionären sind in sachverhaltsmässiger Hinsicht glasklar: Die FIFA, personifiziert durch Joseph Blatter, hat Michel Platini für Beratungsleistungen, was auch immer darunter zu verstehen sein soll, zwei Millionen Franken bezahlt. Da der Rechtsgrund dieser Zahlung unklar ist, wurde nach jahrelangen Untersuchungshandlungen Anklagen wegen Vermögensdelikten und wegen Urkundenfälschung erhoben. Die Tatsache der Zahlung der FIFA an Michel Platini ist unbestritten, einzig der Grund der Zahlung bleibt bis jetzt und auch nach der ersten Prozesswoche im Dunkeln. Und wird es wohl auch bleiben. Es fehlen letztlich die Beweise, dass die beiden ehemaligen Funktionäre die ihnen vorgeworfenen Strafbestimmungen erfüllt haben. Daran, dass den angeklagten Fussball-Oldies z.B. ungetreue Geschäftsführung nachgewiesen werden könnte, glauben offenbar nicht einmal die Anklagevertreter so richtig. Auf der Bühne der Justiz inszeniert sich Joseph Blatter wohl ein letztes Mal als Show-Talent und entlarvt die Anklage gegen ihn als Rachefeldzug von wem auch immer. Bei seinen Auftritten vor Gericht führt der bejahrte Walliser, der ab und zu von gesundheitlichen Schwächen befallen wird, die Schweizer Justiz regelrecht ad absurdum. Geradezu peinlich mutet zudem etwa der Umstand an, dass ein Richter des Bundesstrafgerichts, der vorher, auch im «FIFA-Komplex», als Ermittler tätig war, nun ähnlich eines «Kronzeugen» der Anklage aufgetreten ist. Der Mann, zwischenzeitlich nach dem unrühmlichen Abgang bei der Bundesanwaltschaft nun eben Richter in Bellinzona, ist zudem in einem anderen Verfahrensteil des «FIFA-Komplexes» zwischenzeitlich selber Mit-Beschuldigter! Derartige Vorkommnisse sind letztlich das Resultat der kleinmassstäblichen Verhältnisse in der Schweiz, welche den in allen Staatsgewalten grassierenden «Filz» begünstigen.

Es dürfen nun getrost Wetten darauf abgeschlossen werden, dass die beiden ehemaligen Fussball-Funktionäre am 8. Juli 2022 freigesprochen werden und sich an satten Entschädigungen erfreuen dürfen. Die Tessiner Justizposse um Geld und Geist im Professional-Fussball wird die Ansicht im Ausland bestärken, dass die Schweiz zur «Bananenrepublik» verkommen ist, wie es der ehemalige Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) und im Sommermärchen-Prozess freigesprochene Dr. Theo Zwanziger bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu sagen pflegt. Recht hat er leider, und der laufende Prozess in Bellinzona wird ihn in seiner Meinung bestärken.

Fällt der FIFA-Präsident mit Michael Lauber?

(causasportnews / red. / 11. Juni 2020) Auch wenn sich derzeit im Fall des umstrittenen Schweizer Bundesanwaltes Michael Lauber wenig ereignet, bzw. sich das Wahlorgan des höchsten Ermittlers und Anklägers mit einer Absetzung des untragbar gewordenen Bundesbeamten schwer tut, schwelt der Skandal um den Walliser, der vor allem im Zusammenhang mit Fussball-Vorgängen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist, weiter. Das „Sommermärchen“ rund um die Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland beschäftigt die internationale Fussballwelt immer noch, vor allem deshalb, weil der Strafprozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona gegen ehemalige deutsche Fussball-Funktionäre und den ehemaligen FIFA-Generalsekretär, den Schweizer Urs Linsi, wegen eingetretener Verjährung in der Sackgasse endete. Eine massgebliche Schuld an diesen mehr als unglücklichen Entwicklungen im Zuge der Ermittlungen und Anklageerhebungen im Fussball-Milieu, die in einem prozessualen Desaster endeten, wird dem Bundesanwalt, der in den Verfahren rund um den Weltfussballverband FIFA in Ausstand versetzt worden ist, zugeschrieben (vgl. etwa auch causasportnews vom 24. Mai 2020). Der Skandal um Michael Lauber hat sich vor allem auch deshalb akzentuiert, weil sich dieser, aus welchen Gründen auch immer, zu eigenartigem Aktionismus entschieden hat. So steht nach wie vor die Eruierungsfrage im Raum, was Inhalt von Treffen zwischen dem Bundesanwalt und FIFA-Präsident Gianni Infantino gewesen sein soll. Die Sachlage präsentiert sich, wie bekannt, allerdings noch delikater, weil nicht einmal klar ist, ob und wie oft sich der Bundesanwalt und der FIFA-Präsident getroffen haben. Beide Vorsitzenden leiden an Gedächtnisstörungen, und was an den Treffen, so sie in der kolportierten Zahl überhaupt stattgefunden haben sollen, besprochen worden ist, vermag sich eh niemand mehr zu erinnern. So hat sich Michael Lauber in eine schwierige Position hineinmanövriert, weil er u.a. die in Verfahren gesetzlich vorgeschriebenen Protokollierungspflichten verletzt hat (diese Vorschrift will eben exakt verhindern, dass undurchsichtige Ermittlungshandlungen vorgenommen werden). Das alles hat nun dazu geführt, dass gegen den Bundesanwalt und den FIFA-Präsidenten gleich mehrere Strafanzeigen eingereicht worden sind. Verschiedene mögliche Delikte stehen dabei im Fokus. Diese Strafanzeigen soll nun ein ausserordentlicher Bundesanwalt behandeln. Auch wenn sich die Wahlbehörde (Parlament) des Bundesanwalts schwer tut mit seiner Absetzung und diesen nicht einmal suspendiert hat, wird die Situation nun auch für den FIFA-Präsidenten ungemütlich. Sollte gegen ihn ein Strafverfahren eröffnet werden, müsste er von der FIFA-Ethikkommission umgehend suspendiert werden. Das wäre dann, wie das Beispiel Joseph Blatter zeigt, wohl auch das Ende der FIFA-Präsidentschaft von Gianni Infantino. Die dubiosen Geheimtreffen könnten also gleich beide Protagonisten ins Elend stürzen.

Fussball-Prozess in Bellinzona: Schuld ist nur die Fledermaus

(causasportnews / red. / 25. März 2020) In gut einem Monat, am 27. April 2020, wird es formell besiegelt sein, doch bereits jetzt wird klar: Der Prozess um eine dubiose Zahlung rund um das „Sommermärchen“ 2006 in Deutschland ist faktisch so gut wie geplatzt. Will heissen: Die zur Anklage gegen die ehemaligen Funktionäre Dr. Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach (beide ehemalige DFB-Präsidenten), Horst R. Schmidt (WM-OK-Mitarbeiter 2006) und Dr. Urs Linsi (ehemaliger FIFA-Generalsekretär) gebrachten Vorhalte wegen Betrugs werden verjähren. Derzeit ist der Prozess am Bundessstrafgericht unterbrochen, doch niemand rechnet ernsthaft damit, dass das Verfahren gegen die vier vom „Corona“-Virus bedrohten, angeklagten Rentner, welche der „Corona“-Risikogruppe angehören, im arg verseuchten Tessin, wie vorgesehen, ab 20. April weitergeführt und bis Ende April mit Schuldsprüchen beendet werden kann. „Corona“ wirkt in diesen Tagen und für alle Verfahrensbeteiligte wie ein „deus ex machina“; damit können alle leben und teils ihre Haut retten: Die Anklageschrift ist von der Anklagebehörde derart katastrophal verfasst worden, dass nach Auffassung von Prozessbeobachtern nach einer gerichtlichen Beurteilung glatte Freisprüche die Folge gewesen wären. Der Volkszorn hätte die umstrittenen Bundesanwaltschaft mit voller Wucht getroffen. Hätte das Gericht die Angeklagten freigesprochen, wäre diesem Spott und Häme sicher gewesen; nicht die Bundesanwaltschaft, diese hat bekanntlich die Anklage gegen die vier ehemaligen Fussball-Funktionäre nach jahrelangen Irrungen und Wirrungen im Sinne der Weitergabe der „heissen Kartoffel“ noch vor Ablauf der Verjährung am Gericht eingebracht. Natürlich ist die Verjährung auch für die Angeklagten ein schöner Erfolg, auch wenn Freisprüche auf der Hand lagen. Bei der Schluder-Arbeit der Bundesanwaltschaft war es allerdings auch ein Leichtes, die Vorhalte in die Verjährung zu „schaukeln“. Franz Beckenbauer hat sich bereits früher aus dem Verfahren verabschiedet (vgl. dazu auch causasportnews vom 29. Januar 2020)

Ende gut – alles gut also für alle Beteiligte, und wichtig: Es sind dafür keine konkreten Verantwortlichen auszumachen. Das Desaster um diese Fussballprozesse, welche den Schweizer Steuerzahler Millionen kosten und der Schweizer Justiz einen veritablen Reputationsschaden bescheren, sind auch nicht die Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier, welche den an sich untragbaren Bundesanwalt Michael Lauber im letzten Herbst wieder gewählt haben (vgl. dazu etwa causasportnews vom 25. September 2019); er hat schliesslich rechtzeitig anklagen lassen (in den Verfahren selbst ist er in den Ausstand gedrängt worden). Schuld an der ganzen Verfahrensentwicklung und an allen eingetretenen Umständen ist letztlich das „Corona“-Virus, das die Welt derzeit lähmt. Und schliesslich ist auch nicht klar, wer die Schuld am „Corona“-Virus trägt. Offenbar sollen die Erreger von Fledermäusen übertragen worden sein, wie chinesische Virologen glauben. Schuld am Prozessverlauf in Bellinzona ist sicher nicht der Champagner, der von Johann Strauss in der „Fledermaus“ als Teufelsgebräu entlarvt wird, sondern die Fledermaus gleich selber. Und weil sich die Ursachen der Epidemie, und wer für deren Verbreitung verantwortlich ist, nicht eruieren lassen, bleibt die Schuldfrage auch hier im Dunkeln.

Wenn in diesem Fussball-Prozess, der für alle Beteiligten ein ideales Ende nimmt, schon kein Schuldiger auszumachen ist (in der Schweiz ist diese Reihenfolge einzuhalten: Zuerst Schuldige feststellen, dann allenfalls, wenn es unbedingt sein muss, Lösungen anstreben) lässt es sich in helvetischen Gefilden wenigstens trefflich über Kompetenzen, wie derzeit bei der Bekämpfung des „Corona“-Virus, streiten: Statt mit gebündelten Kräften die Krise zu meistern, streiten sich Bund und einige Kantone um Führungsansprüche und –kompetenzen. Der längst überholte Föderalismus feiert in diesen schwierigen Tagen und auf Kosten der Volksgesundheit wieder einmal Orgien. Hier allerdings mit verheerenden Auswirkungen. Die Schweiz ist vom „Corona“-Virus verhältnismässig sehr stark betroffen – vor allem der opportunistischen, führungsschwachen Schweizer Regierung sei Dank.- Um das zu verstehen und zu verkraften hilft wirklich nur noch Champagner in ausreichender Menge. Schuld ist er aber für diese Misere nicht, sondern ein alternativloses Heilmittel.