
(causasportnews / red. / 29. Juni 2022) Mit dem Jenseits ist es so eine Sache. Signifikant ist es bekanntlich mit den Ehen, die im Himmel geschlossen, jedoch auf Erden gelebt werden. Diese Erfahrung, wenn auch auf einer etwas anderen Ebene, machte der ehemalige, katholische Pfarrer in Küssnacht am Rigi (von 2009 bis 2018). Von Gläubigen seiner Gemeinde erbettelte der Gottesmann mehrere Millionen Franken zur Befriedigung seiner Spielsucht. Der Priester versuchte sein Glück auf Erden, weil er offenbar insofern mit seinem Glauben in Konflikt geriet, dass dieses eben umfassend nur im Jenseits zu finden sei. Der 52jährige hatte jedoch kein Glück, dann kam noch Pech dazu, wie Lothar Matthäus eine solche Situation beurteilen würde. Jedenfalls verzockte der ehemalige Küssnachter Pfarrer das Geld vorwiegend im Casino in Konstanz, insgesamt über drei Millionen Franken. Seine 70 Gläubigen und Gläubiger schauten in die Röhre und sahen vom erbettelten Geld, das vor allem beim Roulette und beim Blackjack draufgingen, nichts mehr. Das Desaster endete nun vor dem Luzerner Kriminalgericht, das den Pfarrer wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Veruntreuung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilte; sechs Monate muss der Priester absitzen. Der Gottesmann, der heute in einem Kloster lebt und arbeitet und seinen Lohn weitgehend zur Tilgung der Schulden verwendet, erlebte wegen seiner Spielsucht ein riesiges Unglück auf Erden und wird nun auf Glückseligkeit im Himmel hoffen. Weil der von menschlichen Schwächen ereilte Schweizer im Ausland (in Konstanz) spielte, wären für ihn Spielsperren gemäss Schweizer Geldspielgesetz vom 29. September 2017, in Kraft getreten am 1. Januar 2019, so oder so nutzlos gewesen.
Geldspiele zum zweiten: Im Zusammenhang mit ausländischen Online-Geldspielen hat das Schweizerische Bundesgericht soeben markante, wenn auch nicht überraschende Urteile gefällt und Netzsperren in der Schweiz gegen drei ausländische Anbieter von Online-Geldspielen bestätigt. Solche Anbieter könnten sich gemäss Bundesgericht nicht auf die Wirtschaftsfreiheit berufen. Wegen der mangelhaften Aufsichtsmöglichkeiten in der Schweiz rechtfertige es sich, ausländische Geldspielanbieter nicht zuzulassen; dies sei verhältnismässig und stehe auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, EuGH (Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 18. Mai 2022; 2C_336, 337, 338, 2022; Causa Sport wird auf diese Entscheidungen zurückkommen).