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Prozessniederlagen für FIFA / Gianni Infantino, für den FC Sion / Christian Constantin und für Paul Estermann

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(causasportnews / red. / 18. Januar 2023) Derzeit hagelt es Gerichtsentscheide in teils brisanten Vorgängen im Sport: Der Weltfussballverband mit Gianni Infantino als Präsident an der Spitze verliert einen prestige-trächtigen Arbeitsrechts-Fall gegen den ehemaligen Generalsekretär und Finanzchef, Dr. Markus Kattner, am Zürcher Obergericht; der FC Sion mit dem streitbaren Präsidenten Christian Constantin taucht am Bezirksgericht Martigny gegen den ehemaligen Trainer und aktuellen Nationalcoach Murat Yakin, und der Springreiter Paul Estermann wird offenbar demnächst wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei rechtskräftig verurteilt sein (bis dann gilt für ihn die Unschuldsvermutung). In den beiden Vorgängen aus dem Fussball dürfte es bis zur rechtskräftigen Erledigung noch eine gewisse Zeit dauern: Gegen den Beschluss des Obergerichts Zürich hat die FIFA in der Forderungssache von Markus Kattner am Bundesgericht Beschwerde eingereicht; in der Angelegenheit des FC Sion (Olympique des Alpes SA) scheint es so sicher wie das Amen in der Kirche, dass Christian Constantin diese besondere Schmach einer Prozessniederlage nicht auf sich sitzen lassen wird.

«Causa Markus Kattner / FIFA»: Seit der fristlosen Entlassung des damaligen Generalsekretärs und Finanzchefs durch die FIFA 2016 liefern sich die beiden Parteien einen erbitterten Rechtsstreit. Es geht dabei darum, ob die Entlassung der Nummer 2 der FIFA damals zu Recht oder Zu Unrecht erfolgte. Zur Rechtfertigung der sofortigen Trennung machte die FIFA teils krude Gründe geltend; die gerichtliche Auseinandersetzung wird teils als persönlicher Rachefeldzug des amtierenden FIFA-Präsidenten, Gianni Infantino, angesehen. Nachdem das Arbeitsgericht Zürich Jahre brauchte, um festzustellen, dass die FIFA Gründe gehabt hätte, um das Arbeitsvertragsverhältnis mit Markus Kattner per sofort und gerechtfertigterweise zu beenden, drehte das Zürcher Obergericht den Entscheid und wies den Fall zur Festlegung der Folgen der nicht-gerechtfertigten Entlassung an das Arbeitsgericht Zürich zurück. Dieser Rückweisungsbeschluss der zweiten Zürcher Instanz wurde nun vom Weltfussballverband mit Beschwerde an das Bundesgericht gezogen, wo der Vorgang seit einigen Wochen pendent ist. Die Chancen der FIFA, den Rückweisungsbeschluss des Obergerichts Zürich noch abzuwenden, werden als eher gering angesehen. In diesem Fall der ungerechtfertigt erfolgten Entlassung müsste dann das Arbeitsgericht die (finanziellen) Folgen der ungerechtfertigten Entlassung des heute 52jährigen Markus Kattner festlegen. Es geht dabei um eine Entschädigung in der Höhe von rund zehn Millionen Schweizer Franken. Affaire à suivre also.

«Causa Murat Yakin / FC Sion»: Im Moment scheint der Präsident des FC Sion, Christian Constantin, vom juristischen Fortune verlassen worden zu sein. Auf die Gerichte in «seinem» Kanton kann er sich jedenfalls offenbar nicht mehr verlassen. Vor ein paar Tagen wurde bekannt, dass der 66jährige Unternehmer in den Fussangeln eines steuerlichen Sponsoring-Tricks hängen geblieben ist (vgl. causasportnews vom 16. Januar 2023). Nun ging vor Weihnachten des letzten Jahres beim FC Sion (Olympique des Alpes SA) knüppeldicke Gerichts-Post im Entlassungsfall Murat Yakin ein. Der aktuelle Nationaltrainer wurde als Klubtrainer des FC Sion 2019 nach einem Zerwürfnis mit dem Klub-Präsidenten regelrecht unmöglich gemacht, was sich der Trainer nicht gefallen liess. Er beendigte den Trainervertrag per sofort und aus wichtigen Gründen. Das Vorliegen dieser Gründe wurden vom Klub bestritten. Das Bezirksgericht Martigny folgte jedoch den Argumenten von Murat Yakin. Im Gerichtsurteil wird u.a. von einem damals «bösartigen Klima» im Klub gesprochen. Die Folgen dieser aus der Sicht des damaligen Klub-Trainers gerechtfertigten, ausserordentlichen Vertragsbeendigung sind für den FC Sion finanziell einschneidend und bedeuten eine Schmach vor allem für Christian Constantin. Der Klub muss Murat Yakin fast 1,2 Millionen Schweizer Franken bezahlen. Diese frohe Botschaft erreichte den 48jährigen Nationalcoach Ende Dezember, nur ein paar Tage, nachdem die Schweizer Nationalmannschaft an der WM-Endrunde in Katar nicht gerade brilliert hatte und mit einer Kanterniederlage gegen Portugal (1:6) aus dem WM-Endrunden-Turnier flog. Das Urteil des Bezirksgerichts Martigny ist noch nicht rechtskräftig. Affaire à suivre also auch hier.

Wohl strafrechtlich erledigt dürfte hingegen die «Causa Paul Estermann» sein. In diesem unappetitlichen Fall von Tierquälerei hat sich der bald 60jährige Springreiter offenbar mit der Verurteilung abgefunden und will das letzte Urteil des Kantonsgerichts Luzern von Ende 2022 gemäss aktuellen Verlautbarungen nicht mehr an das Bundesgericht weiterziehen (vgl. insbesondere auch causasportnews vom 21. Dezember 2020, vom 22. Januar 2021 und vom 23. Juni 2021). Vom Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) soll der Reiter nun umgehend vorläufig gesperrt werden. Bis zum Entscheid einer definitiv verhängten Sperre (Vereinsstrafe) dürfte es dann allerdings noch einige Zeit dauern.

Claudia Pechstein siegt vor dem Bundesverfassungsgericht

(causasportnews / red. / 13. Juli 2022) Es gibt Prozesssiege, bezüglich derer man nicht so genau weiss, was sie letztlich wert sind. Ein solcher Prozesserfolg dürfte das von der 50jährigen Athletin mit Pauken und Trompeten verkündete und kommentierte Urteil des Deutschen Bundesverfassungsgerichts sein, das der erfolgreichsten Eisschnellläuferin aller Zeiten die Führung eines Schadenersatz- und Genugtuungsprozess gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) vor dem Münchner Oberlandesgericht ermöglicht (Urteil vom 3. Juni 2022; 1 BvR 2103/16). Der Ausgang jenes Verfahrens ist allerdings ungewiss. In jedem Fall bedeutet der Prozesserfolg vor dem höchsten Gericht Deutschlands zweifelsfrei ein Prestigeerfolg für die auch auf juristischer Ebene kämpferische Sportlerin, der jedoch nicht ganz so unerwartet eingetreten ist, nachdem im Februar 2019 bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Gehörsverletzung durch den Court of Arbitration for Sport (CAS) festgestellt hatte (vgl. causasportnews vom 6. Februar 2019).

Warum nun das deutsche Bundesverfassungsgericht für den 15-seitigen Entscheid sechs Jahre, davon drei Jahre seit dem Urteil des EGMR, benötigt hat, darf an dieser Stelle durchaus kritisch hinterfragt werden. In Lausanne jedenfalls, wo der CAS seinen Sitz hat, wurde zwischenzeitlich längst die Verfahrensordnung angepasst, sodass der Richterspruch aus Karlsruhe kaum Auswirkungen auf aktuelle und künftige Verfahren vor dem CAS zeitigen dürfte.

Für Claudia Pechstein hingegen haben sich die Aussichten auf Rehabilitierung in sportlicher und finanzieller Hinsicht durchaus verbessert. Die fünffache Olympiasiegerin wurde 2009 wegen eines Dopingvergehens, das sie stets bestritten hat, für zwei Jahre gesperrt. Es waren auffällige Blutwerte, die zu dieser Sanktion führten. Die bestrafte Athletin führte diese ungewöhnlichen Werte auf eine vererbte Blutanomalie zurück. Letztlich wurde die Sanktion vom Schweizerischen Bundesgericht bestätigt. Dennoch begehrte die 50jährige Ausnahmesportlerin von der ISU Schadenersatz und Genugtuung, u.a. vor deutschen Zivilgerichten. Trotz einer bestehenden, bzw. von Verbandsseite behaupteten Schiedsgerichtsvereinbarung entschied das Oberlandesgericht München 2015, dass dieser Klageweg vor einem ordentlichen Gericht offenstehe, weil die zur Diskussion stehende Schiedsvereinbarung nichtig sei. Der Bundesgerichtshof urteilte dann allerdings, dass die Schiedsvereinbarung gültig und die Klage somit insgesamt unzulässig sei, was nun das Deutsche Bundesverfassungsgericht verwarf.

Der Schadenersatz- und Genugtuungsprozess von Claudia Pechstein gegen die ISU wird nun vor dem Münchner Oberlandesgericht fortgesetzt werden. Letztlich wird sich dort zeigen, ob der Sieg der Athletin in Karlsruhe mehr als ein Pyrrhussieg gewesen ist. Ohne einer Entscheidung des Münchner Gerichts (und danach wohl höherer Instanzen) vorgreifen zu wollen, sei an dieser Stelle die Bemerkung angebracht, dass in Anbetracht der vom Schweizerischen Bundesgericht als rechtskonform qualifizierten Dopingsanktion ein Erfolg von Claudia Pechstein im Schadenersatz- und Genugtuungsprozess wohl eher überraschen würde. Aber vielleicht wird das Damoklesschwert einer gerichtlichen Entscheidung dazu führen, dass sich die Parteien aussergerichtlich vergleichen, was aber aufgrund der von Claudia Pechstein in den Raum gestellten Schadenersatzsumme von mehreren Millionen Euro dann doch wieder eher unwahrscheinlich anmutet. Affaire à suivre auch hier.

News von innerhalb und ausserhalb der Gerichtssäle

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(causasportnews / red. / 15. April 2022) Im Sport geschieht derzeit fast mehr innerhalb und ausserhalb der Gerichtssäle als auf den Sportplätzen und in den Wettkampfstätten.

Da ist soeben der ehemalige CEO der Raiffeisenbank Schweiz, Pierin Vinzenz, vom Bezirksgericht Zürich wegen diverser Wirtschaftsdelikte zu einer Freiheitsstrafe von fast vier Jahren verurteilt worden (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es gilt also für Pierin Vinzenz nach wie vor die Unschuldsvermutung). Aus sportlicher Sicht ist das nicht weiter interessant, und es ist wohl damit zu rechnen, dass das Zürcher Obergericht das Strafmass im Berufungsprozess reduzieren wird. Das meinen jedenfalls die Rechtsexperten ohne Aktenkenntnisse und die Stammtischrunden. Der Gefallene und in erster Instanz Verurteilte war massgeblich verantwortlich dafür, dass die Raiffeisenbank vor zehn Jahren das Titelsponsoring der Professional-Abteilung im Schweizer Fussball übernahm. Seit der Saison 2012/13 hiess die Liga «Raiffeisen Super League». Vor einem Jahr löste die Grossbank «Credit Suisse» die Banking-Kollegen aus St. Gallen im Rahmen dieses Titel-Sponsorings ab. Die Liga heisst seit 2021/22 «Credit Suisse Super League».

Am 8. Juni 2022 wird am Bundesstrafgericht in Bellinzona der Prozess gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter beginnen. Es geht um zwei Millionen Schweizer Franken, die der heute 86jährige Walliser seinem ehemaligen Ziehsohn und UEFA-Präsidenten Michel Platini aus der Kasse des Weltverbandes rechtsgrundlos, bzw. ohne lauteren Grund, habe zukommen lassen, so die Anklage. Joseph Blatter ist der Auffassung, die Zahlung sei rechtmässig (für angebliche Beratungsleistung von Michel Platini in den Jahren 1998 bis 2002) erfolgt und von den zuständigen FIFA-Kontrollgremien auch autorisiert worden. Wie Joseph Blatter ist in Bellinzona auch Michel Platini angeklagt worden. Die beiden ehemaligen Top-Fussballfunktionäre müssen sich wegen Wirtschaftsdelikte vor dem Bundesstrafgericht im Tessin verantworten. Pikant an der Sache ist, dass der ehemalige FIFA-Präsident im Prozess vom gleichen Anwalt vertreten wird wie Pierin Vinzenz im soeben zu Ende gegangenen Strafverfahren in Zürich. Ob das ein gutes Omen ist?

Der heute 66jährige ehemalige Star-Fussballspieler und später ausser Traktanden gefallene Sportfunktionär Michel Platini war immer auch ein offensiver Sportler und Mensch. Deshalb hat er den aktuellen FIFA-Präsidenten, Gianni Infantino, nun bei der französischen Justiz angezeigt. Der Walliser Putin-Freund und Scheich Fan mit Affinitäten zu Katar, der im kommenden Jahr noch- und wohl letztmals für eine vierjährige Amtsperiode als FIFA-Präsident kandidieren will, soll seinen ehemaligen Chef, UEFA-Präsident Michel Platini, bei seiner Bewerbung als FIFA-Präsident (nach dem Abgang von Joseph Blatter) hintergangen haben. Gianni Infantino, damals UEFA-Generalsekretär, «erbte» 2016 das FIFA-Präsidium teils aus undurchsichtigen Gründen, weil Michel-Platini in den FIFA-Strudel um Joseph Blatter geriet und von der Ethikkommission des Weltverbandes aus dem Präsidenten-Rennen genommen wurde.

Letztlich hat auch die stets wirtschaftlich klamme Tennis-Legende Boris Becker für Schlagzeilen aus einem Londoner Gerichtssaal gesorgt. Der 54jährige Deutsche wurde von einer Jury wegen diverser Konkursdelikte schuldig gesprochen. Ende Monat wird das Strafmass verkündet, doch ist damit zu rechnen, dass «Bobele», wie ihn die Deutschen liebevoll nennen, in Berufung gehen wird, weshalb an dieser Stelle natürlich auch für ihn die Unschuldsvermutung gilt.

Fazit: Der professionelle Sport ist immer für Schlagzeilen gut. Ab und zu reicht es auch für News von innerhalb und ausserhalb der Gerichtssäle.

Mit viel Pathos gegen Schiedsrichter-«Diskriminierung»

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(causasportnews / red. / 22. September 2021) Bekanntlich existieren viele Möglichkeiten, um sich unsterblich zu machen – oder, um es wenigstens zu versuchen. So wollte einst der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter, dass im Regelwerk des Weltverbandes eine Statutenbestimmung vorgesehen werde, wonach der FIFA-Präsident «lebenslänglich» höchster Verbands-Fussballer bleiben könne. Dass damit ebenfalls die Zielrichtung vorgegeben wurde, um an der Unsterblichkeit des Wallisers zu arbeiten, versteht sich von selbst. Das Ansinnen des heute 85jährigen Wallisers konnte, wie bekannt, letztlich nicht ganz umgesetzt werden. Als es nur schon eine Amtszeitbeschränkung auch für das Präsidium und andere Fussball-Ämter ging, kreiste das Diskriminierungs-Gespenst über der FIFA-Zentrale am Zürcher Sonnenberg.In Deutschland sorgt derzeit ein anderer, ähnlich gelagerter Fall für Diskussionen. Die Juristen sind zwischenzeitlich in Stellung gegangen, bzw. in Stellung gebracht worden. Da der Fussball vor allem in Deutschland ein öffentliches Gut ist, bezüglich dessen es keinen Spass erträgt, wird die Auseinandersetzung, die vor das Landgericht Frankfurt getragen wird, mit viel Pathos geführt. Es geht um die vom Deutschen Fussball-Bund (DFB) gesetzte Altersgrenze für Schiedsrichter, die gemäss Verbandsregularien bei 47 Jahren liegt. Der Schiedsrichter Manuel Gräfe, soeben 48 Jahre alt geworden, findet, diese Alters-Guillotine für Schiedsrichter sei diskriminierend (vgl. auch causasportnews vom 6. Juli 2021). So zieht er nun also vor Gericht, um diese Regelung zu kippen. Mit guten, juristischen Aussichten, meinen die meisten Juristen in Deutschland, die in den Medien derzeit auf sich aufmerksam machen. Nur wenige halten (öffentlich) dagegen. Es wäre wohl eine grosse Überraschung, wenn diese vom Kläger als diskriminierend empfundene Alters-Regel im DFB nun fallen würde. Die Altersbeschränkung für Schiedsrichter dürfte wohl sachlich begründet sowie verhältnismässig und nicht talis qualis aus unsachlichen Gründen, die als diskriminierend zu qualifizieren sind, ins Regelwerk eingefügt worden sein. Vielleicht ist ein im Sportbetrieb physisch und psychisch geforderter Schiedsrichter gegen 50 doch nicht mehr ganz so leistungsfähig und belastbar wie ein 25jähriger Unparteiischer. Irgendwie muss wohl eine Alterslimite gesetzt werden. Der Klageansatz «Diskriminierung» ist wohl auch nicht zu Ende gedacht, bzw. bildet er anfangs nur die halbe, juristische Wahrheit. Im Rahmen der Verbandsautonomie dürfen Verbände relativ vieles. Insbesondere ist es ihnen erlaubt, die Verbandsbelange im Rahmen der normierten Ordnung und unter Beachtung der vom Recht gesetzten Schranken relativ autonom zu regeln. In der Juristerei wird dieses Phänomen als «Verbandsautonomie» bezeichnet und findet insbesondere eine Stütze auch im deutschen Grundgesetz (Art. 9 GG; für die Schweiz Art. 23 der Bundesverfassung, BV). Es wird in Frankfurt also vorweg um die Frage gehen, ob die DFB-Vorgabe im Regelungs-Kompetenzbereich des DFB liegt und ob diese inhaltlich verfassungs- und rechtskonform ist. Dass der Verband zum Erlass dieser Ordnung ermächtigt (rechtliches Können) und befugt (rechtliches Dürfen) war und ist, wird nicht so leicht zu erschüttern sein. Oder anders: Der DFB dürfte durchaus Rechtsfertigungsgründe für die von Manuel Gräfe als «diskriminierend» empfundene Verbandsnormierung, die auch durchaus verhältnismässig sein dürfte, geltend machen können. Daran wird wohl die zentrale Frage: «Weshalb 47 Jahre?» nicht so zu beantworten sein, dass hier aufgrund dieser Altersbeschränkung für das Schiedsrichteramt eine Diskriminierung erkannt werden könnte. Wie soll denn etwa die Festlegung eines bestimmten Rentenalters begründet werden? Die Vorstellung, dass ein 90jähriger Schiedsrichter auf wackeligen Beinen noch aktiv tätig sein wird, dürfte im Rahmen des Verfahrens am Landgericht Frankfurt am meisten die Karikaturisten inspirieren…

Bundesgericht entscheidet den «Fall Paul Estermann»

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(causasportnews / red. / 23. Juni 2021) Das war zu erwarten und erstaunt trotzdem: Das Kantonsgericht Luzern hat das Straf-Urteil der Vorinstanz (Bezirksgericht Willisau) weitgehend bestätigt, nun ist jedoch klar, dass der wegen Tierquälerei auch zweitinstanzlich verurteilte und bestrafte Top-Springreiter Paul Estermann doch noch am Schweizerischen Bundesgericht einen Freispruch erstreiten will (causasportnews vom 22. Januar 2021). Experten machen dem Luzerner Pferdesportler, der am 24. Juni 58jährig wird, allerdings keine allzu grossen Hoffnungen. Zu eindeutig und beweisbar scheinen die Verfehlungen des Springreiters, der seine Stellung als Kaderreiter nach der erstinstanzlichen Verurteilung Ende 2019 verloren hat, zu sein. Die Vorwürfe wegen Tierquälerei gegen Paul Estermann sind happig. Der Einsatz von Sporen und Peitschen gegenüber Pferden ist ein leides Thema im Pferdesport; im «Fall Paul Estermann» scheint zumindest die Verhältnismässigkeit bezüglich der gegenüber Pferden eingesetzten Zwangs-Mittel nicht mehr gewahrt gewesen zu sein. Nun liegt der unappetitliche Fall also am Bundesgericht in Lausanne (vgl. grundsätzlich zu diesem Vorgang Causa Sport 1/2021, 82 ff.: Misshandlungen und die spezielle Handhabung der «Omertà» im Pferdesport, Urteil und Kommentierung des verurteilenden Entscheids des Bezirksgerichtes Willisau/Luzern vom 20. November 2019); mit einem diese Sache abschliessenden Entscheid dürfte in nicht allzulanger Ferne gerechnet werden.

Obwohl der Betroffenen seit der Verurteilung wegen Tierquälerei 2019 durch das Bezirksgericht Willisau keinem Kader mehr angehört, ist er aus verschiedenen Gründen wieder wettkampfmässig aktiv. Das stösst aber auch auf Kritik, wie kürzlich anlässlich des CSIO in St. Gallen, als Paul Estermann recht erfolgreich am Wettkampf teilnahm, bzw. teilnehmen konnte. Es herrscht, nicht nur in Pferdesport-Kreisen, durchwegs die Meinung vor, dass eine definitive Verurteilung des Reiters auch das Ende der aktiven Laufbahn bedeuten müsse. Das Urteil des Bundesgerichts wird für den weiteren Werdegang des Sportlers von zentraler Bedeutung sein. Für den Pferdesport an sich dürfte es mehr als ein Fingerzeig werden.

Prozessniederlage zweier aufstiegswilliger Volleyballklubs

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(causasportnews / red. / 18. April 2021) Ein «Pandemie-Prozess» zweier Damen-Volleyballklubs gegen den nationalen Dachverband («Swiss Volley») ist mit einer Verfahrensniederlage der Gesuchsteller zu Ende gegangen: Das Regionalgericht Bern-Mitteland hat die beantragten vorsorglichen Massnahmen, die von zwei Klubs sowie acht Volleyball-Spielerinnen, welche sich dem Verfahren auf Seite der Gesuchsteller angeschlossen hatten, abgewiesen. Bereits anfangs Februar waren die Gesuchsteller mit verlangten superprovisorischen Massnahmen (solche werden, falls erlassen, ohne Anhörung der Gegenpartei angeordnet) abgeblitzt (vgl. auch causasportnews vom 1. Februar 2021). Das Gericht vertrat die Meinung, dass mit dem Gesuch zu lange zugewartet worden sei und verweigerte deshalb superprovisorische Anordnungen. In einem weiteren Verfahrensschritt sollte dann auch dem Verband das rechtliche Gehör gewährt und über allfällige, vorsorgliche Massnahmen befunden werden.

Gegenstand des Verfahrens war die Auf- und Abstiegsregelung des Verbandes, welche Ende des letzten Jahres im Zuge von «Corona» bezüglich der Spielsaison 2020/21 beschlossen worden war. Die Verbands-Reglementsänderungen wollten die gesuchstellenden B-Klubs, einer von ihnen ist der bekannte Klub «Volero Zürich» des begüterten und ebenso streitbaren Geschäftsmannes Stav Jacobi, sowie mehrere Volleyball-Spielerinnen nicht akzeptieren. Auf dem Rechtsweg versuchten sie die Ausserkraftsetzung der beschlossenen Reglementsbestimmungen, welche die Aufstiegsmöglichkeiten der Klubs zunichte gemacht hatten, zu erwirken. In der laufenden «Pandemie-Saison», so die Gesuchsteller, sollte die Möglichkeit gewahrt bleiben, sportlich um den Aufstieg zu spielen; dies sah der Verband im Zuge der derzeitigen Pandemie als unrealistisch und als nicht gangbare Option an. Erwartungsgemäss scheiterten die Gesuchsteller nun definitiv vor der sportrechts-erprobten Berner Gerichtsinstanz, nachdem auch die Gegenpartei («Swiss Volley») ihren Standpunkt einbringen konnte. «Causa Sport» (ww.causasport.org) wird auf das Verfahren zurückkommen.

München: Bestandener «Stresstest» für das erstmals im Spitzensport angewendete Anti-Doping-Gesetz

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(causasportnews / red. / 16. Januar 2021) Es war erwartet worden, dass der als «Doping-Arzt» bekannt gewordene Erfurter Sportmediziner Mark Schmidt, der über Jahre Winter- und Rad-Sportler insbesondere mit Blut-Doping behandelt hatte, aufgrund des am 10. Dezember 2015 in Deutschland eingeführten Anti-Doping-Gesetzes verurteilt würde (vgl. dazu auch causasportnews vom 18. September 2020). Die zentrale Frage war eher die, ob im ersten, bedeutenden Verfahren in Anwendung dieser Doping-Strafnormen bezüglich des Strafmasses ein Exempel an den Angeklagten Mark Schmidt und weiteren vier Mit-Angeklagten statuiert würde. Das war offensichtlich nicht so. Die soeben vom Landgericht München II verkündeten Urteile sowie die ausgefällten Strafen hielten sich im erwarteten Rahmen. Im ersten Prozess im Bereich des Spitzensportes bestand das Anti-Doping-Gesetz den juristischen «Stresstest»; dieses Fazit lässt sich nach Abschluss des Verfahrens ziehen.

Der Prozess in München war fast in jeder Hinsicht speziell. Gleichenorts wurde schon ein anderes Verfahren, ebenfalls mit Sportbezug, geführt und schliesslich der Fussball-Manager Uli Hoeness wegen Steuerhinterziehung in den Strafvollzug geschickt. Wenig zu tun mit dem Sport hatte der in den selben Gerichts-Räumlichkeiten geführte Prozess gegen die schliesslich verurteilte NSU-Aktivistin Beate Zschäpe. Aber Aufsehen erregte dieser Polit-Prozess dennoch. Nun waren Mark Schmidt und vier seiner Helfer an der Reihe. Alle Angeklagten waren weitgehend geständig, die Beweislage erwies sich nach den Ermittlungen und Razzien (u.a. im Rahmen der «Operation Aderlass) bei den Nordischen Ski-WM 2018 in Seefeld und danach als relativ klar. Nachdem der österreichische Ski-Langläufer Johannes Dürr ausgepackt und die ARD investigative Doping-Aufklärung betrieben hatte, flog das Doping-Netzwerk von Mark Schmidt mit Getöse auf. Eine Spezialität des Erfurter Mediziners bildeten die sog. «Eigenblut-Transfusionen» bei Athleten zur Optimierung der Sauerstoffversorgung. Aber auch sonst war Mark Schmidt erfinderisch: Einer österreichischen Mountainbikerin verabreichte er ein Präparat, das nicht zur Verwendung an Menschen zugelassen war. Diese Vorgehensweise hatte eine Verurteilung des Arztes wegen gefährlicher Körperverletzung zur Folge. Die Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gegen den Hauptangeklagten Mark Schmidt kann für den systematischen Betrug als adäquat bezeichnet werden. Das Gericht sah es als erstellt an, dass der Erfurter in 24 Fällen Dopingmethoden angewendet und in zwei Fällen unerlaubterweise Arzneimittel in Verkehr gebracht hatte. Der Mediziner wurde neben der Haftstrafe mit einem Berufsverbot von drei Jahren belegt. Überdies ist er mit 158 000 Euro gebüsst worden. Verurteilt und bestraft wurden nebst zwei anderen Beschuldigten eine Krankenschwester und der Vater von Mark Schmidt.

Ob von den in München gefällten, noch nicht rechtskräftigen Urteilen eine abschreckende Wirkung ausgehen wird, dürfte sich künftig weisen. Auch wenn dieser erste, umfassende Prozess im Dunstkreis des Sport-Dopings und gestützt auf das Anti-Doping-Gesetz wohl eine Signalwirkung haben und von einer gewissen, general-präventiven Bedeutung sein wird, ist davor zu warnen, dass mit der Ende 2015 in Kraft gesetzten Normierung entsprechende Betrügereien im Sport mit einem Schlag ein Ende nehmen würden.

Bundesgericht hebt TAS-Urteil auf – Sport-Schiedsgericht muss nochmals ran

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(causasportnews / red. / 30. Dezember 2020) Weil der Vorsitzende Schiedsrichter im Verfahren gegen den chinesischen Schwimmstar Sun Yang wegen Befangenheit im Verfahren und beim Urteil nicht hätte mitwirken dürfen, muss eine neue Besetzung am Internationalen Sport-Schiedsgericht (Tribunal Arbitral du Sport; TAS) in Lausanne nochmals ran und über die ausgefällte, achtjährige Doping-Sperre gegen den Olympiasieger und Weltmeister neu entscheiden. Das Schweizerische Bundesgericht (ebenfalls in Lausanne) hat ein entsprechendes Begehren des Schwimmers gutgeheissen und das TAS-Urteil von Anfang Jahr aufgehoben. Der Schiedsrichter, immerhin ein ehemaliger, hoher italienischer Politiker und Tierliebhaber, hatte sich mehrmals negativ gegenüber China und gegenüber dem chinesischen Volk geäussert (er hatte sie negativ als «Hundeschlächter» und «Hundeverspeiser» abgekanzelt), weshalb er den Anschein der Befangenheit vermittelte und nicht mehr fähig war, in der «Causa Sun Yang» objektiv zu urteilen. Die achtjährige Doping-Sperre gegenüber dem Chinesen ist einer der spektakulärsten Fälle im (juristischen) Kampf gegen das Doping im Sport.  Dem Athleten bzw. seinem Umfeld wurde vorgeworfen, bei der Zerstörung einer Dopingprobe (mit einem Hammer!) mitgewirkt zu haben. Das alles führte letztlich zu einem harten Strafmass.

Mit diesem für das TAS eher peinlichen Urteil rückt die Handhabung der geschlossenen Schiedsrichterliste am TAS einmal mehr ins Zentrum des Interesses. Dem TAS wird die Eigenschaft eines unabhängigen Schiedsgerichtes, vor allem vom Schweizerischen Bundesgericht, attestiert, obwohl jeder Spruchkörper jeweils zwingend mit Schiedsrichtern, welche weitgehend aus dem organisierten Sport stammen, besetzt werden muss. Dass diese sog. «geschlossene Schiedsrichterliste» problematisch ist, wird seit Jahren aus den TAS-Urteilen ersichtlich. Meist obsiegen in den Verfahren die Sportverbände und -organisationen. Insbesondere in internationalen Fällen ist die Überprüfungsmöglichkeit der TAS-Urteile durch das Bundesgericht allerdings eingeschränkt. Wenn das Bundesgericht einmal ein TAS-Urteil aufhebt, wie jetzt der Sanktionsentscheid gegen Sun Yang, lässt das aufhorchen. Vielleicht mag bei der Entscheidung des höchsten Gerichtes in der Schweiz allenfalls der Umstand eine Rolle gespielt haben, dass der Schwimmstar nicht einfach ein «nobody» ist.

„Fall Estermann“ und kein Ende

(causasportnews / red. / 16. Januar 2020) Es ist einer der unappetitlichsten Fälle aus dem Pferdesport der letzten Jahre – und die „Causa Estermann“ findet eine Fortsetzung, und zwar am Luzerner Kantonsgericht. Nach dem vernichtenden Urteil des Bezirksgerichts Willisau im November des vergangenen Jahres (vgl. auch causasportnews vom 23. und vom 26. November 2019), bei dem ein Schuldspruch des Springreiters Paul Estermann wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei resultierte, wäre es seitens des Verurteilten eine Option gewesen, den Entscheid in Rechtskraft erwachsen zu lassen, zumal Experten eher davon ausgingen, dass der Schuldspruch auch vor einer nächsten Instanz kaum mehr abzuwenden sein würde und sich der Reiter aufgrund des öffentlichen Drucks aus dem Elitekader der Schweizer Springreiter des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS) zurückzog. Nun ist doch eher überraschend bekannt geworden, dass der Top-Reiter die bedingt ausgefällte Geldstrafe und die Busse nicht akzeptieren würde und an die zweite Luzerner Instanz gelangt sei. Dort wird er versuchen, den Schuldspruch des Bezirksgerichts Willisau in einen Freispruch umzuwandeln. Paul Estermann wird vorgeworfen, gegenüber zwei Pferden im Training die Peitsch zu stark eingesetzt zu haben. Die skandalöse Geschichte um Attacken gegenüber der wehrlosen „Kreatur Pferd“ ist somit noch nicht zu Ende geschrieben. Sie hat auch dazu geführt, die Konformität der Verwendung von Tieren als Sportgeräte im Allgemeinen zu hinterfragen.

Spielervermittler verliert Rechtsstreit gegen den 1. FC Köln

(causasportnews / red. / 22. Dezember 2019) Die Spielervermittler-Branche gehört zu den umstritteneren Erscheinungsformen im Rahmen des Professional-Fussballs. Allgemein verfügt die Spezies der Vermittler, Berater und Agenten nicht gerade über einen herausragenden, positiven Ruf; sie wird jedenfalls ebenso beneidet wie verachtet. Allgemein herrscht die Meinung vor, Spielervermittlerinnen und Vermittler seien im komplexen Fussballgeschäft, in dem etwa Reglements-, Rechts- sowie Versicherungs- und Steuerkenntnisse bedeutend sind, nicht mehr wegzudenken. Dabei sind allerdings die sog. „Seriösen“ gemeint, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügen und eher nicht als Parasiten des Sports gelten. Es gibt aber auch die „andern“, welche vor allem ihre Eigeninteressen im Auge haben und den Sport im Allgemeinen und ihre Klienten im Besonderen als Mittel zum (Erwerbs-)Zweck betrachten; sie profitieren vor allem von den teils horrenden Transfersummen, die heute bei Klubwechseln von Spielern von den übernehmenden Klubs bezahlt werden. In der Branche herrscht deshalb ein permanenter Kampf um die Fussballstars, um diese bei Transfers vertreten zu können. Nur wer bei einem Übertritt dabei ist, sei es als Beauftragte eines Spielers oder eines Klubs, kann sich fette Honorare ausrechnen. Alleine in der Deutschen Bundesliga sollen durch die Klubs 2017/18 fast 200 Millionen Euro an Beraterhonoraren bezahlt worden sein.

Einer, der in dieser Hinsicht derzeit eher eine Pechtsträhne zu verzeichnen hat, ist der Schweizer Spielervermittler Giacomo Petralito. In der Branche gilt er zumindest als schillernd. Es ist deshalb kaum ein Zufall, dass der 70jährige, ehemalige Weinhändler wegen eines vielbeachteten Gerichtsverfahrens in den Fokus der Öffentlichkeit rückte. In einer nicht ganz klaren Form war der kleine Schweizer mit italienischen Wurzeln 2017 in den Transfer des 1. FC Köln Spielers Anthony Modeste zum Chinesischen Klub Tianjin Quanjina involviert. Jedenfalls verlangte er vom auftraggebenden Verein 1. FC Köln für die Vermittlung des Spielers für den 28 Millionen-Transfer satte zwei Millionen Euro an Provision, der Klub lehnte die Forderung ab. Das Landgericht Köln hat nun die Klage des Spielervermittlers vollumfänglich abgewiesen. Es sei zwar ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen worden, jedoch habe der klagende Spielervermittler keinen wesentlichen Beitrag zum Transfer geleistet, erkannte das Gericht. Der 1. FC Köln hatte dem Vermittler vergleichsweise noch 500 000 Euro angeboten, das Gericht unterbreitete einen Vorschlag über eine Summe von 750 000 Euro. Beides lehnte Giacomo Petralito ab und ging nun ganz leer aus. Der Prozess, den der Schweizer angestrengt hatte, sieht nach „Eigentor“ aus. Denn auch wenn der unterlegene das Urteil anfechten sollte, werden ihm im Rahmen einer erneuten Beurteilung durch eine höhere Instanz keine grossen Chancen eingeräumt. Giacomo Petralito ist prozesserfahren – allerdings mit schlechter Bilanz. Im vergangenen Jahr wollte er vom ehemaligen Schalker Sportchef Christian Heidel eine halbe Million Euro erstreiten – und verlor ebenfalls.