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Der aktive Sport im „Ruhe-Modus“

(causasportnews / red. / 17. März 2020) Nach den rigorosen Anordnungen der Regierungen in ganz Europa gegen die weitere Ausbreitung des „Coronavirus“ befindet sich auch der Sport gezwungenermassen im „Ruhe-Modus“. Die (letzten) Absagen von Sportveranstaltungen jagen sich. Das „Gibraltar open“ der „Snooker“-Spieler ist soeben einigermassen regulär zu Ende gegangen; wenn auch mit wenig Enthusiasmus. Der Sport in der „Neuen Zürcher Zeitung“ („NZZ“) findet nur noch unter der Überschrift „Coronavirus“ statt. Der aktive Sport ist an sich sogar „tot“ und findet höchstens noch im Rahmen der Sportpolitik statt, die einmal mehr beweist, in welcher Parallelwelt Sportfunktionäre leben. Die UEFA eiert seit geraumer Zeit herum und ziert sich mit der Absage der an 12 Austragungsorten stattfindenden Fussball-Europameisterschaft 2020, die selbstverständlich vom 12. Juni bis zum 12. Juli 2020 nicht stattfinden wird. Schlimmer liegen die Verhältnisse nur noch beim Internationalen Olympischen Komitee (IOK), welches sich aus dilettantischen und wohl vor allem aus pekuniären Gründen nicht dazu durchringen kann, für klare Verhältnisse zu sorgen und die Olympischen Sommerspiele vom 24. Juli bis 9. August in Tokio bisher nicht abgesagt hat. Fleissig agiert hingegen der Weltfussballverband FIFA, dieses Jahr glücklicherweise ohne Turniere und Wettbewerbe (mit Ausnahme der kaum jemanden interessierenden Klub-WM im Dezember), und sagt Sitzungen und Versammlungen kontinuierlich ab. Das Meeting des FIFA-Rates Ende dieser Woche ist ebenso verschoben wie die Vereinsversammlung der FIFA, die am 5. Juni in Addis Abeba hätte stattfinden sollen. Der sog. „Kongress“ ist nun auf den 18. September verschoben worden. Diese Annullation von (noch weiteren) Sitzungen im Rahmen der FIFA hat auch eine gute Seite: Der ungeliebte FIFA-Präsident Gianni Infantino profitiert von abgesagten Sitzungen und Versammlungen. Keine Zusammenkünfte – keine für ihn ungelegenen oder gefährlichen Beschlüsse. Besser kann der Machterhalt für ihn im Moment gar nicht funktionieren.

In der aktuell schwierigen Situation macht der Sport nicht durchwegs eine gute Figur, auch etwa der Breitensport nicht. Trotz Anordnung der Schweizer Regierung am vergangenen Freitag, dass alle Wintersportorte ihre Betriebe einstellen müssten, foutierten sich einige Wintersportstationen, vor allem in der Innerschweiz, um diese angeordnete Massnahme. Es war auch eine Art Ohnmacht der Regierung vor den faktischen Verhältnissen. Das renitente Verhalten der Innerschweizer mag auch damit zusammenhängen, dass der Schweizer Bundesrat bei der Bewältigung dieser Krise vor allem aufgrund von zu spät erfolgten Anordnungen und fehlender „Leadership“ ein tristes Bild abgibt und deshalb der Respekt der Bevölkerung ihm gegenüber an einem kleinen Ort zu orten ist. Es kommt hinzu, dass nun die Armee die grösste Mobilmachung seit dem 2. Weltkrieg erlebt und nun zur Unterstützung der zivilen Einsatzkräfte eingesetzt wird – angeordnet vom selben Bundesrat, dessen Mitglieder teils Parteien angehören, die sich seit Jahrzehnten als militante Bekämpfer eben dieser Armee hervorgetan haben! Solches Verhalten ist für eine Landesregierung, in der Tat eine träge Kollegialbehörde, wenig vertrauensbildend. Auch wenn die „NZZ“ alles unternimmt, um die Schweizer Regierung in die Nähe potentieller Heiliger zu rücken. „Der Bundesrat beweist in der Krise Führungsstärke“, schrieb das Blatt am Wochenende auf der Frontseite. Was leider kein Scherz war. Mit rührigen Worten rüffelt der Chefredaktor der „NZZ“ heute das ihm sonst so lieb gewordenen Europa und schaut mit verklärtem Blick in Richtung Bern: Die europäischen Regierungen hätten bei der Bekämpfung des „Coronavirus“ wertvolle Zeit verstreichen lassen, ist von der „alten Tante“ von der Zürcher Falkenstrasse zu vernehmen. Und säuselt: „Erst später greifen sie wie jetzt der Schweizer Bundesrat zu drakonischen Massnahmen“, schreibt der Journalist, der wohl merken musste, dass die von ihm gehätschelte EU vielleicht eher ein Schönwetter-Gebilde ist. Lob der Schuldigen – Tadel der Unschuldigen heisst das Motto jedenfalls bei der „NZZ“. Dass die Schweiz im internationalen Vergleich vom Virus am meisten befallen ist, wird selbstverständlich ausgeblendet. Die Zeitung mit rasant in den Keller sinkenden Auflage (wen wundert’s?) hat es sich wohl auf die Fahne geschrieben, die dem Blatt ergebenen und der so genannten freiheitlichen Partei angehörenden Mitglieder der Landesregierung wenigstens medial zu stärken. „Fake News“, wird das heute genannt; auch deshalb wütet derzeit ein spezieller Mensch im „Weissen Haus“. Und der Beweis ist durch die „NZZ“ erbracht, dass auch der Journalismus nicht nur bei der Beurteilung dieser Krise in einer Parallelwelt agiert. Eine intelligente, sportliche Note setzte hingegen der souverän und effizient wirkende österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz in dieser schwierigen Zeit, in der die Welt praktisch still steht: Er führt sein Land, die Realitäten ausgewogen im Auge behaltend, auch mit einer Portion Optimismus durch das Wellental und versteht es, die notwendige Solidarität im Land zu beschwören. So redet er sportlich mitreissend und überzeugend nicht von Österreicherinnen und Österreichern, sondern vom „Team Österreich“. Plattitüden, wie sie die jetzt regelrecht abgetauchte deutsche Bundeskanzlerin regelmässig von sich gibt, vermeidet er geflissentlich. Politisches Talent im Blut zu haben erleichtert das Regieren eben ungemein.

Ein grobes „Foul-Spiel“ des ehemaligen FIFA-Generalsekretärs?

© Urs Scherrer

(causasportnews / red. / 20. Februar 2020) In die schillernde Welt des globalen Fussballs passte er perfekt und scheiterte letztlich, wie man in diesen Gefilden zu scheitern pflegt. Jérôme Valcke war von 2007 bis 2016 Generalsekretär des Weltfussballverbandes FIFA. Bereits vor seiner Wahl zur „Nr. 2“ im Verband war der 60jährige Franzose für die FIFA im Marketing tätig, verschwand dann aber vor seiner Wahl zum Generalsekretär für einige Zeit von der Bildfläche, nachdem er als verantwortlicher Marketingdirektor das Erstverhandlungsrecht des FIFA-Partners „Mastercard“ verletzt hatte und damit den Weg frei machte für „Visa“ und damit für einen neuen Sponsoring-Deal zwischen der FIFA und „Visa“; diese Konkurrenzunternehmung zu „Mastercard“ profitierte von den Aktivitäten von Marketingdirektor Jérôme Valcke, kostete die FIFA jedoch 90 Millionen Dollar (Schadenersatzzahlung an „Mastercard“ wegen Verletzung des Erstverhandlungsrechts von „Mastercard“). Kurz danach machte die FIFA 2007 den umtriebigen, für kurze Zeit (vermeintlich) in Ungnade gefallenen Fussball-Manager zum neuen Generalsekretär und Nachfolger von Urs Linsi, der sich demnächst in der „Sommermärchen-Affäre“ vor dem Schweizerischen Bundesstrafgericht verantworten muss (vgl. auch causasportnews vom 29. Januar 2020). Jérome Valcke folgt nun seinem Vorgänger in der FIFA auch auf dem juristischen Weg. Die Bundesanwaltschaft hat Jérôme Valcke wegen verschiedener Delikte angeklagt. Im Vordergrund steht der Tatbestand der passiven Bestechung; angeklagt worden ist er jedoch zudem wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung. Jérôme Valcke wird u.a. beschuldigt, unrechtmässige Vorteile erlangt zu haben, indem er gegen Einräumung nicht gebührender Vorteile die Vergabe von Medienrechten im Zusammenhang mit den Fussball-Weltmeisterschaften und „WM-Hauptproben“ 2018 bis 2030 bewirkt haben soll. Begünstigt worden ist gemäss Mitteilung der obersten, schweizerischen Anklagebehörde der nun Mitangeklagte Präsident des renommierten Fussballklubs Paris Saint-Germain und Geschäftsmann Nasser Al-Khelaifi, ein ehemaliger, katarischer Tennisspieler.Jérôme Valcke soll sich bei diesem Deal mit Medienrechten (zum Nachteil der FIFA und zu Gunsten von Nasser Al-Khelaifi) pflichtwidrig verhalten und unrechtmässig bereichert haben, was auch im wirtschaftlichen Umfeld des Sportes als „grobes Foul“ qualifiziert wird. Angeklagt ist zudem in diesem Komplex ein weiterer Geschäftsmann (für ihn und die beiden Mit-Angeklagten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung). Reminiszenz am Rande des Geschehens: Nicht erhärten liess sich in der Untersuchung der Vorwurf gegenüber Jérôme Valcke, er habe sich für seine Einflussnahme auf die Vergaben von Medienrechten durch die FIFA eine Luxusuhr schenken lassen…Diesbezüglich ist das Verfahren gegen Jérôme Valcke eingestellt worden.

Auch in diesem Fall drängt die Zeit – will heissen: Die Anklageerhebung erfolgte zum jetzigen Zeitpunkt auch deswegen, weil im letzten Quartal dieses Jahres die Verfolgungsverjährung eintritt. Die Bundesanwaltschaft hat sich auch deshalb zur Anklageerhebung gegen die drei Beschuldigten entschlossen, obwohl noch ein Ausstandsgesuch im Zusammenhang mit der Durchführung der Schlusseinvernahme in dieser „Causa“ behandelt werden muss. Dieser Entscheid könnte noch Einfluss auf das Verfahren haben.

Schweizer Justiz in Fussballverfahren vor dem Total-Crash

(causasportnews / red. / 29. Januar 2020) Alles begann so schön spektakulär-öffentlich, und die Schweiz sah die Chance gekommen, sich durch vorbehaltlos devotes Verhalten Freunde in den USA zu schaffen und sich der Welt-Öffentlichkeit als Sauber-Nation zu präsentieren, als am 27. Mai 2015 die Schweizer Behörden auf Ersuchen der US-Justiz frühmorgens im Zürcher Nobel-Hotel „Baur au Lac“ mehrere FIFA-Funktionäre aus den Betten holten und abführten. Es erfolgten Auslieferungen der Verhafteten, Schlammschlachten zwischen Funktionären und Ermittlungen  seitens der Bundesanwaltschaft. 25 Verfahren werden seither von der Schweizer Bundesanwaltschaft geführt; und in einem einzigen Fall ist seither Anklage wegen der sog. „Sommermärchen-Affäre“ im Zuge der WM-Endrunde 2006 in Deutschland erhoben worden. Es geht um dubiose Zahlungen, durch die sich zumindest vier Personen strafrechtlich verantworten müssen: Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt sowie der Schweizer Urs Linsi, ehemaliger FIFA-Generalsekretär. Das Verfahren gegen Franz Beckenbauer ist zwischenzeitlich abgetrennt worden. Seit einem halben Jahr liegt die Anklageschrift gegen die vier Beschuldigten beim Bundesstrafgericht in Bellinzona, und am 9. März 2020 soll nun der Prozess im Tessin abgehalten werden. Diese Zeitspanne von einem halben Jahr gibt zu Diskussionen Anlass, könnte aber damit zu tun haben, dass das Bundesstrafgericht seit geraumer Zeit ebenso vor allem mit sich selber beschäftigt ist wie die Bundesanwaltschaft. Animositäten, Querelen, ein Hauen und Stechen auf allen Ebenen und weiteres sollen Gründe dafür sein, dass die Behörden „Bundesanwaltschaft“ und „Bundesstrafgericht“ juristischen Tollhäusern ähneln. Das für sich alleine ist schon eine Bankrotterklärung des Schweizer Justizapparates; erschwerend kommt nun im zur Anklage gebrachten Vorgang hinzu, dass bezüglich der eingeklagten Taten die Verjährung droht; eingeklagte ist der Tatbestand des Betrugs (Art. 146 Strafgesetzbuch), der in der Praxis kaum je greift. Bis zum 27. April 2020 müssen gegen die Beschuldigten Verurteilungen vorliegen, ansonsten die Taten in jedem Fall verjährt sind.- Niemand glaubt mehr daran, dass dies gelingen wird. Hinter vorgehaltener Hand wird getuschelt, dass es allen Involvierten nicht ungelegen käme, wenn auf diese Weise die Verjährung eintreten würde. „In die Verjährung gleiten lassen“ wird in der Justiz diese Form der Verfahrenserledigung genannt. Die Bundesanwaltschaft würde sich jedenfalls nicht dem Ruf aussetzen, die Anklage nicht rechtzeitig erhoben zu haben (wobei aufgrund der Aktenlagen nach Meinung von Experten Freisprüche allerdings vorprogrammiert sind); falls das Bundesstrafgericht die Fälle in die Verjährung schlittern lässt, käme sie darum herum, die Funktionäre freisprechen zu müssen. Dass das Gericht also nicht unglücklich wäre, die Vorgänge nicht materiell-rechtlich beurteilen zu müssen, liegt auf der Hand.

So könnte der bevorstehende Prozess gegen die vier Fussball-Funktionäre dazu führen, dass sich die Schweiz am 9. März 2020 noch einmal global in Szene setzen könnte. Allerdings kaum mehr so spektakulär-saubermännisch wie am 27. Mai 2015 anlässlich der Verhaftungen im „Baur au Lac“ in Zürich. Die Welt könnte dann allerdings den Total-Crash der Schweizer Justiz im wohl grössten Fussball-Skandal aller Zeiten mitverfolgen. Das ganze könnte „garniert“ werden mit einem Prominenten-Schaulaufen in Bellinzona. Befragt werden sollen am Prozess nämlich der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und die Fussball-Ikone Günter Netzer. Logisch, dass sich der abgehalfterte, ehemalige FIFA-Spitzenfunktionär diese Gelegenheit, wieder einmal in der Öffentlichkeit stehen zu können, nicht nehmen lassen wird. Geladen zur Befragung ist übrigens auch Franz Beckenbauer, der eigentlich ebenfalls auf der Anklagebank sitzen müsste. Allerdings gilt er (als Beschuldigter) als nicht einvernahmefähig; hingegen ist das Bundesstrafgericht der Meinung, dass er im Verfahren gegen seine (ehemaligen)Kollegen dennoch befragt werden könnte. Wetten, dass der „Kaiser“ aber auch als Auskunftsperson nicht dabei sein wird!

Vom „Baur au Lac“ in die Untersuchungsmühlen

(causasportnewsd / red. / 10. Januar 2020) Das Luxus-Hotel „Baur au Lac“ zählt zu den nobelsten Adressen der Stadt Zürich. In diesem Hotel pflegten u.a. die Top-Fussballfunktionäre zu wohnen, falls sie in der Limmatstadt i.S. Weltfussball unterwegs waren (der Sitz des Weltfussballverbandes FIFA befindet sich ebenfalls in Zürich). Das war bis 2015 so; dann ereignete sich eine Wende, die alles andere als nobel zu bezeichnen war: Das Hotel an bester Lage am Zürichsee geriet weltweit in die Schlagzeilen, und entsprechende Bilder gingen um die Welt, als die Schweizer Behörden auf Ersuchen der Amerikaner in einer spektakulären, medial orchestrierten Aktion in den frühen Morgenstunden des 27. Mai 2015 sechs Fussball-Funktionäre im „Baur au Lac“ aus den Betten holten und abführten. Bis heute wirkt dieses Ereignis nachhaltig. Für die Schweiz und das Nobel-Hotel bedeutete diese Vorgehensweise allerdings ein bis heute nachwirkender Reputationsschaden. Für die Verhafteten war der Tapetenwechsel vom Hotel „Baur au Lac“ ins Untersuchungsgefängnis ein Schock; die Funktionäre waren sich sehr sicher und hätten nie daran gedacht, dass die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der als „sicher“ geltenden Schweiz derartige Folgen zeitigen könnte.

Gegen zwei der damals verhafteten Funktionäre, Nicolas Leoz (Paraguay) und Eduardo Deluca (Argentinien), sind die im Nachgang zu den Verhaftungen angehobenen Strafverfahren beendet, bzw. abgeschlossen worden. Der 91jährige Paraguyaner verstarb im letzten Jahr, und gegen den 80 Jahre alten Argentinier wurde im Dezember des vergangenen Jahres ein noch nicht rechtskräftiger Strafbefehl erlassen. Der Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung wurde als erfüllt angesehen. Beide ehemaligen Fussballfunktionäre hatten nach Auffassung der Schweizer Behörden Gelder des Fussballverbandes von Südamerika abgezweigt. Eduardo Deluca wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 36‘000 Franken und einer Busse von 5‘000 belegt. 16,4 Millionen Franken werden an den Verband zurückbezahlt; die Gelder sind von den Behörden auf Konten der beiden Funktionäre bei den Schweizer Banken Credit Suisse und Julius Bär beschlagnahmt worden.

Michel Platini im Angriffs-Modus

Platini(causasportnews / red. / 31. Dezember 2019) Michel Platini, der (zwischenzeitlich) gefallene Fussballfunktionär, ist nach Verbüssung seiner gegen ihn ausgefällten zivilrechtlichen Sanktion wieder da; und wie! Kurz nach Ablauf seiner Sperre (vgl. auch causasportnews vom 14. Oktober 2019) hat er keinen Hehl daraus gemacht, dass er seine langjährige, dann eben unterbrochene Funktionärslaufbahn, als noch nicht abgeschlossen sieht. Offenbar hegt er durchaus auch Ambitionen, um den FIFA-Thron, wenn auch mit „Verspätung“, doch noch erklimmen zu können. Dass sich für „Platoche“, wie der ehemalige Star-Fussballer in Frankreich genannt wird, das Rentnertum noch in weiter Ferne befindet, kann nach der Lektüre seines Buches, das, gut „getimt“, kürzlich erschienen ist, geschlossen werden (Michel Platini, Entre nous, Les Editions de l’observatoire, Paris, 2019). Hier analysiert der 64jährige, ehemalige Mittelfeld-Stratege den organisierten Fussball, dessen Probleme, aber auch die positiven Aspekte und Tendenzen, und skizziert die fussballerische Zukunft. „Platoche“, teils im Angriffs-Modus, rechnet auch mit seinen Gegnern, die einst Freunde waren, ab, so mit dem ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter. Der Fussball ist zwar nicht dem Untergang geweiht, verfügt aber dennoch über Optimierungspotential. Und wer sonst als Michel Platini wäre dafür prädestiniert, die beliebteste Sportart insbesondere in Europa in eine bessere Welt zu führen?- An der Schwelle zum neuen Jahr darf jedem am organisierten Fussball Interessierten dieses weit über 200 Seiten starke Buch zur Lektüre empfohlen werden. Es wird auch im Jahr 2020 nichts an Aktualität eingebüsst haben.

In diesem Sinnen wünscht die Redaktion von „causasportnews“ allen Leserinnen und Lesern ein positives, sportlich interessantes, neues Jahr 2020!

Anachronismus prägt das Klub-WM-Projekt der FIFA

euro-447214_1280(causasportnews / red. / 19. Dezember 2019) Derzeit findet in Doha (Katar) die sog. „Klub-Weltmeisterschaft“ (Klub-WM) im Fussball mit sieben teilnehmenden Mannschaften statt. Doch kaum jemand schaut hin. Den Medien sind die Resultate dieses Wettbewerbs höchstens Kurzmeldungen wert. Am Samstag stehen sich im Final der FC Liverpool und CF Monterrey (Mexiko) gegenüber. Jetzt will der organisierende Weltverband FIFA den Wettbewerb zur Geldmaschine machen. Derzeit messen sich die Kontinentalbesten und machen unter sich den „Klub-Weltmeister“ aus. Ab übernächstem Jahr soll alles besser werden. Im Sommer 2021 treten in China 24 Klubs an, die um den WM-Pokal der Klubs spielen sollen. Bis dann wird auch ein neues Marketingkonzept für den Wettbewerb greifen, wie die FIFA mitteilt; heute läuft die Eingabefrist für an der Rechtevermarktung des Wettbewerbs interessierte Agenturen ab. Die FIFA erblickt in diesem Wettbewerb der Klubs auf höchster Ebene ein gewaltiges Potenzial. Realisten und Experten jedwelcher Couleur sehen es nicht so rosig. Vor allem ist im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb ein Anachronismus nicht zu übersehen:

Die Klub-Weltmeisterschaft wird seit 2000 sinnigerweise vom Weltfussballverband FIFA durchgeführt. Jedoch ist der Klub-Fussball traditionell, historisch und auch vereinsrechtlich bedingt eine Domäne der Konföderationen. Diese sind selbständige Sektionen (Vereine gemäss Art 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) der FIFA (ebenfalls ein Verein). Der wichtigste und einträglichste Wettbewerb im organisierten Fussball ist heute die Champions League, die von der europäischen Fussballkonföderation UEFA organisiert wird. Mitglieder der FIFA sind jedoch einzig und alleine 211 nationalen Verbände, was e contrario bedeutet, dass der Klubfussball keine Angelegenheit der FIFA ist. Das ist vielleicht ein stichhaltiges Argument der UEFA, welche sich grundsätzlich gegen den vorgesehenen, aufgeblähten Wettbewerb der FIFA stemmt und mit der „neuen“ Klub-WM eine wirtschaftliche Abwertung der Champions League befürchtet. Deshalb herrscht zwischen FIFA und UEFA im Moment in dieser Hinsicht auch „dicke Luft“. Der Weltfussballverband sieht in der Vermarktung des immer attraktiver werdenden Klubfussballs insbesondere auf europäischer Ebene eine Nische und will am Kuchen, welcher dieses Segment bietet, teilhaben. Die Krux bei diesem Projekt dürfte allerdings sein, dass für die Sportkonsumentinnen und –konsumenten ein erweiterter Klub-Wettbewerb auf globaler Ebene bei weitem nicht das Interesse finden dürfte wie etwa die Champions League der UEFA. Ein Finalspiel zwischen dem FC Liverpool und CF Monterrey ist kaum mit der Attraktivität einer Finalpaarung in der Champions League zu vergleichen. Es ist letztlich eben nicht davon auszugehen, dass im Rahmen der geplanten, künftigen Klub-Weltmeisterschaft jeweils (nur attraktive) europäische Klubs in den Final vordringen.

Vorweihnächtliches Hauen und Stechen in der FIFA

Zürich-20150911-00421(causasportnews / red. / 15. Dezember 2019) Um den Weltfussballverband FIFA ist es seit geraumer Zeit ruhig geworden. Sicher auch deshalb, weil der amtierende FIFA-Präsident Gianni Infantino das Personal im Home of FIFA, in der Zentrale des Verbandes in Zürich, neu aufgestellt und sich von allen früheren Spitzenleuten getrennt hat (die Generalsekretärin, die „Nummer 2“ des Verbandes, ist zwar noch formell im Amt, jedoch seit geraumer Zeit wie vom Erdboden verschluckt). Vielleicht aber auch deshalb, weil am Zürichberg kommunikativ getreu dem Motto verfahren wird: „Nur wer nichts sagt wird nicht widerlegt oder nicht kritisiert“. Jetzt hat allerdings eine Meldung die Runde gemacht, die in der vorweihnachtlichen Stille aufhorchen lässt: Die FIFA will offenbar vom ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter und dem Ex-Top-Funktionär Michel Platini zwei Millionen Franken auf dem Klageweg zurückfordern, also wieder einmal ein Hauen und Stechen im Weltverband . Dieser Betrag, der offensichtlich von der FIFA als ungerechtfertigt erfolgte Zahlung qualifiziert wird, wurde seinerzeit unter der Ägide des Vorgängers von Gianni Infantino an Michel Platini, seit kurzer Zeit nach Ablauf seiner Sperre sanktionsrechtlich wieder ein freier Mann (vgl. auch causasportnews vom 14. Oktober 2019), ausbezahlt. Mit der von der FIFA bestätigten Klage dürfte auch bezweckt werden, Michel Platini als allfälligen, künftigen FIFA-Präsidenten zu verunmöglichen. Ein Präsident, der sich mit dem Verband in einem Rechtsstreit befindet, ist natürlich für das höchste Amt ebendieses Verbandes untragbar. Innerhalb der FIFA ist immer noch bestens bekannt, dass der ehemalige französische Star-Spieler an sich die Nachfolge von Joseph Blatter hätte antreten sollen. Wegen einer gegen Michel Platini ausgefällten Sperre wurde schliesslich der bis anhin praktisch unbekannte Gianni Infantino 2016 zum Präsidenten und Nachfolger von Joseph Blatter gewählt. Der Vorgang, der nun zu einer Zivilklage führt, hat auch strafrechtliche Dimensionen erfahren. Von den Strafverfolgungsbehörden wird seit längerer Zeit und immer noch ermittelt wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Veruntreuung gegen Joseph Blatter und Michel Platini.

„Streitfall Emiliano Sala“ geht in die nächste, juristische Runde

(causasportnews / red. / 8. Dezember) Was zu erwarten war, ist nun Tatsache geworden: Der Cardiff City Association Football Club (Wales) hat im Transferstreit mit dem FC Nantes im Nachgang zum Entscheid des Weltfussballverbandes (FIFA) Berufung am Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne eingelegt. Strittig ist, ob und allenfalls in welcher Höhe der walisische Verein dem französischen Klub eine Transferzahlungen für den Spieler Emiliano Sala zu entrichten hat. Tragisch bei dieser Konstellation: Der Fussballspieler, um den es konkret geht, ist am 21. Januar dieses Jahres mit dem Flugzeug abgestürzt und verstorben. Zwei Tage vor seinem Tod hatte der argentinische Stürmer, der im kommenden Jahr 30 Jahre alt geworden wäre, bei Cardiff City unterschrieben (vgl. auch causasportnews vom 5. Oktober 2019). Die Modalitäten des Transfers wurden in üblicher Weise geregelt. Vereinbart wurde eine Transfersumme von 17 Millionen Euro. Nachdem der neue Verein des verunglückten Spielers keinen Nutzen mehr aus dem Übertritt ziehen konnte, sank auch dessen Bereitschaft, die an sich vereinbarte Transfersumme nach Frankreich zu zahlen. So wurde denn vom FC Nantes, der die vereinbarte Transferentschädigung fordert, die FIFA angerufen, welche den Transferstreit zu erledigen versuchte; sie sprach dem FC Nantes 6 Millionen Euro zu. Der FC Cardiff sieht keine Veranlassung, nur einen Euro nach Nantes zu überweisen. Er vertritt die Meinung, dass gar nichts geschuldet sei, weil die Registration für den Spieler zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht erfolgt gewesen sei, er also zu diesem Zeitpunkt über keine Spielberechtigung für den Waliser Verein verfügt habe. Nun geht dieser Transferstreit zwischen den beiden Klubs am TAS in die nächste Runde, wie offiziell bestätigt worden ist. Über den Verfahrensausgang kann im Moment nicht einmal spekuliert werden.

Kein „Nulltoleranz“-Entscheid nach Rassismus-Ausfällen

(causasportnews / red. / 31. Oktober 2019) Es waren schlimme Szenen, die sich anlässlich des Fussball-Europameisterschafts-Qualifikationspartie in Sofia am 14. Oktober abspielten. Nicht auf dem Rasen, als das englische Nationalteam gegen Bulgarien mit 6:0 alles klar machte; ausser Rand und Band geriet das Publikum bzw. Teile davon. Affenlaute gegen dunkelhäutige Akteure und der allgegenwärtige Hitlergruss schockierten. Rassistischer ging es kaum mehr. UEFA-Präsident Aleksander Ceferin und FIFA-Präsident Gianni Infantino zeigten sich „entsetzt“ und beschworen die „Nulltoleranz“-Haltung der Verbände i.S. „Rassismus“. Nach rund zwei Wochen, als die Fussball-Karawane in einer schnelllebigen Zeit längst weiter gezogen war und fast täglich eine andere Sau durchs (mediale) Dorf getrieben wird, hat das Entsetzen nach den Vorfällen von Sofia der Vergesslichkeit Platz gemacht. Was „Nulltoleranz“ bedeutet, zeigen die kürzlich bekannt gewordenen Sanktionsentscheide gegen den Verband Bulgariens: Zwei „Geisterspiele“ und eine „Busse“ von 85 000 Euro lautet das Verdikt aus der UEFA-Zentrale in Nyon am beschaulichen Genfersee. Höhepunkt dieser vom Sanktionsgremium der UEFA umgesetzten „Nulltoleranz“-Strategie: Das zweite „Geisterspiel“ wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gingen die Wogen unmittelbar nach den Vorfällen am 14. Oktober noch hoch, erinnert sich jetzt schon kaum mehr an die Schande von Sofia. Sie ist den Medien nur noch eine Randnotiz wert. Die nächsten Rassismus-Ausfälle kommen bestimmt.

Wetten, dass solche Urteile weder general- noch spezialpräventive Wirkung zeitigen? Soll mit der Rassismus-Bekämpfung wirklich ernst gemacht werden, dürfen solche Urteile nicht gesprochen werden. Dann lieber nichts. Da nützte es relativ wenig, dass im Zuge der Ereignisse von Sofia sowohl der Verbandspräsident als auch der Trainer von ihren Ämtern zurücktraten. Die insbesondere (verbands-)politisch motivierten Entscheide der UEFA sind eher ein Scherz denn eine Umsetzung der von den Verbandspolitikern schwatzhaft propagierten „Nulltoleranz“-Strategie, die sich auch in diesem Fall als Lippenbekenntnisse erweist. Betrüblich bei der ganzen Angelegenheit für die Präsidenten von UEFA und FIFA: So wird es auch nächstes Jahr nichts mit dem Friedens-Nobelpreis…

Und schliesslich noch eine Randbemerkung: Keine verbandsrechtlichen Folgen hatten bisher die Sympathie-Kundgebungen der beiden deutschen Nationalspieler mit türkischen Wurzeln, Ilkay Gündogan und Emre Can, für die Offensive der türkischen Armee in Syrien ebenfalls vor zwei Wochen. Seitens der FIFA und des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) wird dieser eklatante Missbrauch des Sports wohl ausgesessen. Immerhin leben in Deutschland mehrere Millionen Türkinnen und Türken. Überdies werden regelmässig nicht nur Fussballer eingebürgert.

Ein (halber) Sieg für die Frauen im Iran

(causasportnews / red. / 15. Oktober 2019) Wohlvermerkt, das alles ereignet sich im 3. Jahrtausend nach Christus…Doch weil das Christentum für den Islam eh inexistent ist, scheint die Jahrtausend-Einordnung in diesem Fall so oder so irrelevant zu sein. Jedenfalls ereignete sich kürzlich in Teheran aus der Sicht des Islams geradezu Revolutionäres, aus anderer Optik eher Unglaubliches, Skurriles. Am 10. Oktober trugen die Fussballspieler Irans einen WM-Qualifikationsmatch gegen Kambodscha aus. Sportlich war das eine klare Sache: Die Iraner fertigten die Kambodschaner gleich mit 14:0 ab – eine WM-Qualifikation darf natürlich auch komische Elemente beinhalten. Das Resultat war allerdings von sekundärer Bedeutung. Bemerkenswerteres ereignete sich ausserhalb des Spielfeldes, denn erstmals nach 40 Jahren war es Frauen erlaubt, als Zuschauerinnen an einem Fussballspiel dabei zu sein. Nach dem Schützenfest eilten die Iraner zu den vier separaten, mit Frauen belegten Tribünen und bedankten sich bei den hinzugewonnen, weiblichen Fans. Bis zum Spielbeginn war es unklar, ob der Qualifikations-Match überhaupt in Gegenwart von Frauen ausgetragen würde (causasportnews vom 29. September 2019). Wohl nur wegen des internationalen Drucks auf die Staats-Verantwortlichen Irans erlebten Frauen seit der Islamischen Revolution vor fast 40 Jahren in der Islamischen Republik nun einen mehr oder weniger ungehinderten Zugang zu einem Fussballspiel. Die Nachfrage nach Tickets für die Frauen-Tribünen im Azadi-Stadion in Teheran war enorm, und die rund 4000 Eintritte, für welche eine neue Kategorie („Frauen-Tickets“) geschaffen wurde, gingen offenbar in kürzester Zeit weg. Trotz allem: So ganz ist diese fussballerische Frauen-Emanzipation (noch) nicht geglückt. Die separaten „Frauen-Tribünen“ im Stadion, die Zäune zur Geschlechtertrennung, der Ausschluss weiblicher (Press-)Fotografen und andere Einschränkungen liessen den 10. Oktober 2019 nur halbwegs zum Frauen-Befreiungstag im Iran werden. Nach wie vor bilden Fussball-Stadien für Frauen bei nationalen Spielen sog. „terrae incognitae“.

Die Öffnung im Rahmen internationaler Spiele hat sich seit dem März dieses Jahres abgezeichnet. Immer wieder schmuggelten sich in den letzten Jahren Frauen, verkleidet und nicht selten mit angeklebten Bärten, in die Stadien. Eine 29jährige Frau wurde erwischt und vor das Islamische Revolutionsgericht gestellt. Dort zündete sie sich an und starb an den Verbrennungen. Nach internationalen Protesten wegen dieser Diskriminierung und den tragischen Folgen wurde die Lockerung der Zugangs-Restriktionen für Frauen angekündigt. Ob diese Liberalisierung durch den Druck der FIFA ausgelöst worden ist, lässt sich nicht belegen, könnte aber sein.