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Justizpleite geht in der „Corona“-Krise auf

© Alexander Johmann

(causasportnews / red. / 22. April 2020) Am nächsten Montag wird die Schweizer Justiz eine der grössten Pleiten der Rechts-Geschichte erleben, wenn der am Bundesstrafgericht in Bellinzona liegende „Fall WM-Sommermärchen 2006“ in die Verjährung gleitet. Gott sei Dank erlebt die Welt derzeit die alles lähmende „Corona“-Krise. Das ist gut für vieles und viele, weil mit dieser Pandemie letztlich alles entschuldigt werden kann oder entschuldbar ist. So wird auch dieser Prozess im Tessin am 27. April 2020 in der „Corona“-Krise aufgehen – quasi als einmal etwas andere Rettung à la „Deus ex machina“. Dabei hätte die helvetische Justiz während Jahren Zeit gehabt, einen einfachen Sachverhalt im Umfeld der Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland zu klären und die juristischen Konsequenzen daraus zu ziehen. Im Wesentlichen geht es um einen Geldmittelfluss von 6,7 Millionen Euro; die dubiose Zahlung ist vom Deutschen Fussball-Bund (DFB) ausgelöst und über ein Konto des Weltfussballverbandes FIFA in Zürich weiter geleitet worden – letztlich an wen und weshalb auch immer (causasportnews berichtete verschiedentlich darüber). Wegen Mittäterschaft oder Gehilfenschaft zu Betrug sollten sich die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie der deutsche Spitzenfunktionär Horst R. Schmidt und der ehemalige FIFA-Generalsekretär Urs Linsi vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Der ebenfalls beschuldigte deutsche Fussball-Kaiser Franz Beckenbauer hatte sich schon vor geraumer Zeit aus dem Verfahren verabschiedet. Das Bundesstrafgericht hat das Verfahren nun bis zum 27. April 2020 sistiert. Ein sehr nachvollziehbarer und empathischer Schachzug, denn genau an diesem Tag rutschen die den Angeklagten zur Last gelegten Taten in die Verjährung. Begründet wird dieser durchsichtige Schritt des Gerichts – natürlich mit der „Corona“-Pandemie…Seit dem vergangenen Jahr lag die Anklageschrift in Bellinzona; das Gericht hat es, weit vor „Corona“, nicht fertiggebracht, die Gerichtsverhandlungen ordentlich durchzuführen. Jedoch ist das grassierende Virus mit den vielfältigsten Auswirkungen wohl nur der eine Teil der Wahrheit. In den Medien werden derzeit auch die Verhältnisse um das Bundesstrafgericht in Bellinzona thematisiert: Ein regelrechtes, juristisches Sodom und Gomorra soll sich in diesen Amtsstuben abspielen. Faule und zoffende Richter, Sexismus, Mobbing, Spesenexzesse, Intrigen, Lügen, usw. sind nur einige Themenbereiche, die den teils frivolen Gerichtsalltag in der Schweizer Sonnenstuben transparent werden lassen. Im Moment steht die offenbar unfähige, amtierende Generalsekretärin vor dem Abschuss und soll entlassen werden. Nicht viel besser geht es bei der Anklagebehörde zu und her, wie schon hinlänglich berichtet worden ist. Die Bundesanwaltschaft ist seit Jahren mit sich selbst beschäftigt, führt schlampige Untersuchungen und mischelt und mauschelt vor sich her. Der Bundesanwalt als höchster Ermittler und Ankläger des Bundes ist gerade im FIFA-Komplex teils befangen und hat sich eine eigene, juristische Parallelwelt zurechtgezimmert. Vorwiegend ist er mit der Wahrung eigener Interessen beschäftigt, gegen pönale Lohn-Kürzungen zieht er derzeit vor Gericht. Obwohl das Malaise in der Bundesanwaltschaft längst bekannt ist, hat das Schweizerische Parlament den Bundesanwalt im letzten Herbst für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt. Ein veritabler Polit-Skandal, der jedoch manifestiert, wie sehr die kleinmassstäblichen Verhältnisse in der Schweiz Kungeleien im Polit- und Justizbetrieb begünstigen. Aber nun hat „Corona“ dafür gesorgt, dass an der Misere kaum Schuldige ausgemacht werden müssen. Die Bundesanwaltschaft hat angeklagt, das Bundesstrafgericht konnte und kann wegen „Corona“ nicht verhandeln, und das Parlament als Wahlbehörde des Bundes-Justizbetriebs hat sich mit der Wiederwahl des Bundesanwaltes bewusst oder unbewusst in dessen Geiselhaft begeben. Von Glaubwürdigkeit der Justiz mag in Anbetracht dieser Skandale und Fehlleistungen schon gar niemand (mehr) reden. Und bei dem Geldsegen im Zuge von „Corona“, der sich, wohl ebenfalls Gott gewollt, momentan als Geldregen über Helvetien entlädt, interessiert es auch niemanden mehr, dass die Steuerzahler diesen juristischen Leerlauf auch noch teuer bezahlen müssen. Mit der Glaubwürdigkeit der Justiz sollen sich gefälligst Philosophen und Literaten befassen. Wenn das Friedrich Dürrenmatt („Justiz“, 1985) noch erlebt hätte! Stoff für einen Folgeroman wäre genügend vorhanden…Und auch Friedrich Dürrenmatts ebenfalls verstorbener Temporär-Kollege Max Frisch könnte hierzu natürlich einiges beisteuern und würde sich bestätigt sehen in seiner pathetisch gehaltenen Feststellung in „Andorra“: „Die Lüge ist ein Egel, sie hat die Wahrheit ausgesaugt“.

„Adidas“ im Klassenkampf

© Ged Carroll

(causasportnews / red. / 30. März 2019) Manchmal wünschte man, die Neuigkeiten zum „Corona“-Virus wären nur böse Träume. Es existieren aber auch Meldungen, von denen man sagen möchte, sie würden einem Irrtum entspringen. Als eine Information mit dem Inhalt „Adidas setzt Mietzahlungen aus“ die Runde machte, hätte man diese gerne als „Fake News“ abgetan. Dem ist leider nicht so. Der deutsche Sportartikel-Multi macht auf besondere Art und Weise Schlagzeilen und öffnet ein Fass, das zweifellos Nachahmer finden wird. Und gerade „Adidas“! Die Top-Unternehmung aus dem deutschen Herzogenaurach ist eine „Cashcow“ und gehört zu den etablierten Sportartikelkonzernen. Und nun das: Das fränkische Unternehmen hat bestätigt, Mietzinszahlungen für seine Verkaufsläden in aller Welt „aussetzen“ zu wollen. Wegen geschlossener Shops und eingebrochener Verkäufe. Also keine (geschuldeten!) Gelder mehr für Vermieter von Ladenlokalitäten, welche letztlich an der Schliessung der Einzelhandelsgeschäfte wegen „Corona“ sowenig Schuld tragen wie „Adidas“. Der Schritt der Deutschen wird Nachahmer finden. Und früher oder später dürfte ein juristisches, mietrechtliches „Hauen und Stechen“ einsetzen – eine Disziplin, für die „Adidas“ mit unbestrittenem Innovations-Flair wohl auch noch das geeignete Wettkampf-Outfit kreieren wird. Das Verhalten des Sportartikelkonzerns ist, gewollt oder ungewollt, ein Mittel des „Klassenkampfes“, der in der „Corona“-Krise anders als üblich ausgefochten wird. Zum Beispiel eben im Mietrecht (die weitere juristische Stammdisziplin im modernen „Klassenkampf“ bildet bekanntlich das Arbeitsrecht). Weshalb aber gerade „Adidas“ – die Unternehmung, die eher der kapitalistischen denn der proletarischen Seite zuzurechnen ist? Wahrscheinlich haben zwischenzeitlich zu viele Repräsentanten des Salon-Kommunismus in der Konzernspitze im idyllischen Herzogenaurach Einsitz genommen. Oder sind es nur pure Egoisten? Oder die Mietzins-Weigerung basiert auf einem verquerten Rechtsverständnis. Auch die Liegenschaften-Vermieter tragen schliesslich keine Schuld an der Verbreitung des „Virus“. An sich bekämpfen mit dieser Massnahme Unternehmens- die Wohn- und Geschäftsraum-Kapitalisten. Auch diese Krise frisst ihre Kinder. Degoutant ist die Massnahme alleweil. Vermieter haben ebenfalls ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Sie sitzen aber wohl, nach Auffassung des auch nicht gerade „armen“ „Adidas“-Konzerns, auf prall gefüllten Kassen und können sich die Ertragsausfälle leisten. Was „Adidas“ nun vorlebt, nennt sich letztlich offenbar gegenseitige Solidarität, die in dieser Krisenzeit rundherum allgemein beschworen wird. Die sportlichen Unternehmer aus Bayern haben aber gleichzeitig bekanntgegeben, dass das Management des Konzerns (teils) auf Gehaltszahlungen verzichtet; den Ideen, um das offensichtlich egoistische Gewissen zu beruhigen, scheinen in dieser Krisenzeit kaum Grenzen gesetzt. „Schaun mer mal“, würde Franz Beckenbauer, seit Jahren ein bekennender „Adidas“-Freund und zwischenzeitlich aus bekannten Gründen abgetaucht, sagen („Adidas“ ist zudem u.a. mit dem FC Bayern München stark verbandelt, getreu dem Solidaritäts-Motto: „Mia san mia“). Das Positive an dieser Geschichte: Zum Glück kann das Publikum auch auf andere Marken im hart umkämpften Sportartikel-Markt ausweichen, wenn die „Corona“-Krise dereinst überstanden sein wird.

Fussball-Prozess in Bellinzona: Schuld ist nur die Fledermaus

(causasportnews / red. / 25. März 2020) In gut einem Monat, am 27. April 2020, wird es formell besiegelt sein, doch bereits jetzt wird klar: Der Prozess um eine dubiose Zahlung rund um das „Sommermärchen“ 2006 in Deutschland ist faktisch so gut wie geplatzt. Will heissen: Die zur Anklage gegen die ehemaligen Funktionäre Dr. Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach (beide ehemalige DFB-Präsidenten), Horst R. Schmidt (WM-OK-Mitarbeiter 2006) und Dr. Urs Linsi (ehemaliger FIFA-Generalsekretär) gebrachten Vorhalte wegen Betrugs werden verjähren. Derzeit ist der Prozess am Bundessstrafgericht unterbrochen, doch niemand rechnet ernsthaft damit, dass das Verfahren gegen die vier vom „Corona“-Virus bedrohten, angeklagten Rentner, welche der „Corona“-Risikogruppe angehören, im arg verseuchten Tessin, wie vorgesehen, ab 20. April weitergeführt und bis Ende April mit Schuldsprüchen beendet werden kann. „Corona“ wirkt in diesen Tagen und für alle Verfahrensbeteiligte wie ein „deus ex machina“; damit können alle leben und teils ihre Haut retten: Die Anklageschrift ist von der Anklagebehörde derart katastrophal verfasst worden, dass nach Auffassung von Prozessbeobachtern nach einer gerichtlichen Beurteilung glatte Freisprüche die Folge gewesen wären. Der Volkszorn hätte die umstrittenen Bundesanwaltschaft mit voller Wucht getroffen. Hätte das Gericht die Angeklagten freigesprochen, wäre diesem Spott und Häme sicher gewesen; nicht die Bundesanwaltschaft, diese hat bekanntlich die Anklage gegen die vier ehemaligen Fussball-Funktionäre nach jahrelangen Irrungen und Wirrungen im Sinne der Weitergabe der „heissen Kartoffel“ noch vor Ablauf der Verjährung am Gericht eingebracht. Natürlich ist die Verjährung auch für die Angeklagten ein schöner Erfolg, auch wenn Freisprüche auf der Hand lagen. Bei der Schluder-Arbeit der Bundesanwaltschaft war es allerdings auch ein Leichtes, die Vorhalte in die Verjährung zu „schaukeln“. Franz Beckenbauer hat sich bereits früher aus dem Verfahren verabschiedet (vgl. dazu auch causasportnews vom 29. Januar 2020)

Ende gut – alles gut also für alle Beteiligte, und wichtig: Es sind dafür keine konkreten Verantwortlichen auszumachen. Das Desaster um diese Fussballprozesse, welche den Schweizer Steuerzahler Millionen kosten und der Schweizer Justiz einen veritablen Reputationsschaden bescheren, sind auch nicht die Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier, welche den an sich untragbaren Bundesanwalt Michael Lauber im letzten Herbst wieder gewählt haben (vgl. dazu etwa causasportnews vom 25. September 2019); er hat schliesslich rechtzeitig anklagen lassen (in den Verfahren selbst ist er in den Ausstand gedrängt worden). Schuld an der ganzen Verfahrensentwicklung und an allen eingetretenen Umständen ist letztlich das „Corona“-Virus, das die Welt derzeit lähmt. Und schliesslich ist auch nicht klar, wer die Schuld am „Corona“-Virus trägt. Offenbar sollen die Erreger von Fledermäusen übertragen worden sein, wie chinesische Virologen glauben. Schuld am Prozessverlauf in Bellinzona ist sicher nicht der Champagner, der von Johann Strauss in der „Fledermaus“ als Teufelsgebräu entlarvt wird, sondern die Fledermaus gleich selber. Und weil sich die Ursachen der Epidemie, und wer für deren Verbreitung verantwortlich ist, nicht eruieren lassen, bleibt die Schuldfrage auch hier im Dunkeln.

Wenn in diesem Fussball-Prozess, der für alle Beteiligten ein ideales Ende nimmt, schon kein Schuldiger auszumachen ist (in der Schweiz ist diese Reihenfolge einzuhalten: Zuerst Schuldige feststellen, dann allenfalls, wenn es unbedingt sein muss, Lösungen anstreben) lässt es sich in helvetischen Gefilden wenigstens trefflich über Kompetenzen, wie derzeit bei der Bekämpfung des „Corona“-Virus, streiten: Statt mit gebündelten Kräften die Krise zu meistern, streiten sich Bund und einige Kantone um Führungsansprüche und –kompetenzen. Der längst überholte Föderalismus feiert in diesen schwierigen Tagen und auf Kosten der Volksgesundheit wieder einmal Orgien. Hier allerdings mit verheerenden Auswirkungen. Die Schweiz ist vom „Corona“-Virus verhältnismässig sehr stark betroffen – vor allem der opportunistischen, führungsschwachen Schweizer Regierung sei Dank.- Um das zu verstehen und zu verkraften hilft wirklich nur noch Champagner in ausreichender Menge. Schuld ist er aber für diese Misere nicht, sondern ein alternativloses Heilmittel.

Schweizer Justiz in Fussballverfahren vor dem Total-Crash

(causasportnews / red. / 29. Januar 2020) Alles begann so schön spektakulär-öffentlich, und die Schweiz sah die Chance gekommen, sich durch vorbehaltlos devotes Verhalten Freunde in den USA zu schaffen und sich der Welt-Öffentlichkeit als Sauber-Nation zu präsentieren, als am 27. Mai 2015 die Schweizer Behörden auf Ersuchen der US-Justiz frühmorgens im Zürcher Nobel-Hotel „Baur au Lac“ mehrere FIFA-Funktionäre aus den Betten holten und abführten. Es erfolgten Auslieferungen der Verhafteten, Schlammschlachten zwischen Funktionären und Ermittlungen  seitens der Bundesanwaltschaft. 25 Verfahren werden seither von der Schweizer Bundesanwaltschaft geführt; und in einem einzigen Fall ist seither Anklage wegen der sog. „Sommermärchen-Affäre“ im Zuge der WM-Endrunde 2006 in Deutschland erhoben worden. Es geht um dubiose Zahlungen, durch die sich zumindest vier Personen strafrechtlich verantworten müssen: Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt sowie der Schweizer Urs Linsi, ehemaliger FIFA-Generalsekretär. Das Verfahren gegen Franz Beckenbauer ist zwischenzeitlich abgetrennt worden. Seit einem halben Jahr liegt die Anklageschrift gegen die vier Beschuldigten beim Bundesstrafgericht in Bellinzona, und am 9. März 2020 soll nun der Prozess im Tessin abgehalten werden. Diese Zeitspanne von einem halben Jahr gibt zu Diskussionen Anlass, könnte aber damit zu tun haben, dass das Bundesstrafgericht seit geraumer Zeit ebenso vor allem mit sich selber beschäftigt ist wie die Bundesanwaltschaft. Animositäten, Querelen, ein Hauen und Stechen auf allen Ebenen und weiteres sollen Gründe dafür sein, dass die Behörden „Bundesanwaltschaft“ und „Bundesstrafgericht“ juristischen Tollhäusern ähneln. Das für sich alleine ist schon eine Bankrotterklärung des Schweizer Justizapparates; erschwerend kommt nun im zur Anklage gebrachten Vorgang hinzu, dass bezüglich der eingeklagten Taten die Verjährung droht; eingeklagte ist der Tatbestand des Betrugs (Art. 146 Strafgesetzbuch), der in der Praxis kaum je greift. Bis zum 27. April 2020 müssen gegen die Beschuldigten Verurteilungen vorliegen, ansonsten die Taten in jedem Fall verjährt sind.- Niemand glaubt mehr daran, dass dies gelingen wird. Hinter vorgehaltener Hand wird getuschelt, dass es allen Involvierten nicht ungelegen käme, wenn auf diese Weise die Verjährung eintreten würde. „In die Verjährung gleiten lassen“ wird in der Justiz diese Form der Verfahrenserledigung genannt. Die Bundesanwaltschaft würde sich jedenfalls nicht dem Ruf aussetzen, die Anklage nicht rechtzeitig erhoben zu haben (wobei aufgrund der Aktenlagen nach Meinung von Experten Freisprüche allerdings vorprogrammiert sind); falls das Bundesstrafgericht die Fälle in die Verjährung schlittern lässt, käme sie darum herum, die Funktionäre freisprechen zu müssen. Dass das Gericht also nicht unglücklich wäre, die Vorgänge nicht materiell-rechtlich beurteilen zu müssen, liegt auf der Hand.

So könnte der bevorstehende Prozess gegen die vier Fussball-Funktionäre dazu führen, dass sich die Schweiz am 9. März 2020 noch einmal global in Szene setzen könnte. Allerdings kaum mehr so spektakulär-saubermännisch wie am 27. Mai 2015 anlässlich der Verhaftungen im „Baur au Lac“ in Zürich. Die Welt könnte dann allerdings den Total-Crash der Schweizer Justiz im wohl grössten Fussball-Skandal aller Zeiten mitverfolgen. Das ganze könnte „garniert“ werden mit einem Prominenten-Schaulaufen in Bellinzona. Befragt werden sollen am Prozess nämlich der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und die Fussball-Ikone Günter Netzer. Logisch, dass sich der abgehalfterte, ehemalige FIFA-Spitzenfunktionär diese Gelegenheit, wieder einmal in der Öffentlichkeit stehen zu können, nicht nehmen lassen wird. Geladen zur Befragung ist übrigens auch Franz Beckenbauer, der eigentlich ebenfalls auf der Anklagebank sitzen müsste. Allerdings gilt er (als Beschuldigter) als nicht einvernahmefähig; hingegen ist das Bundesstrafgericht der Meinung, dass er im Verfahren gegen seine (ehemaligen)Kollegen dennoch befragt werden könnte. Wetten, dass der „Kaiser“ aber auch als Auskunftsperson nicht dabei sein wird!

Kann Franz Beckenbauer noch?

(causasportnews / red. / 23. Oktober) Im Zuge der Anklage der Schweizerischen Bundesanwaltschaft in der „Causa Sommermärchen“ und einem geheimnisvollen Geldmittelfluss nach Katar soll es noch vor Ablauf der Verjährung im Frühjahr des kommenden Jahres zu einem Urteil kommen. So ist es seitens der Ermittlungs- und Anklagebehörde vorgesehen. Männiglich zweifelt jedoch daran, dass es bezüglich der ominösen Zahlung von 6,7 Millionen Euro zu einer Verurteilung der angeklagten Dr. Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach, Horst R. Schmidt (alle Deutschland) und Dr. Urs Linsi (Schweiz) wegen Betrugs (Art. 146 des Strafgesetzbuches, StGB) kommen werde. Da ändert wohl auch nichts am Umstand, dass die vier Funktionäre erfolglos gegen eine Abtrennung des Verfahrens ankämpften und diese prozessuale Niederlage am Bundesstrafgericht locker verschmerzen können. Rechtsexperten äussern sich eindeutig: Das Verfahren gegen Theo Zwanziger und die drei Mitangeklagten wird mit Freisprüchen enden. Vom Verfahren der vier ehemaligen Fussball-Exponenten abgetrennt und eben nicht weitergeführt werden sollten gemäss früherem Entscheid der Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen weiteren Haupt-Verantwortlichen, Franz Beckenbauer. Er kann nicht mehr, tönt es seit Monaten aus dem Umfeld des „Kaisers“, der im Verfahren um die Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland – völlig atypisch für ihn – in diesem Vorgang in die Defensive ging. Als Spieler und als Trainer lebte er stets nach der Devise: Immer antreten und nie auf Zeit spielen. Dieser Taktik hat die Lichtgestalt des Deutschen Fussballs im zum Kuriosum verkommenen Verfahren jedoch abgeschworen. Und schien sich damit einem Strafprozess erfolgreich entziehen zu können.- Das alles sieht nun das Bundesstrafgericht in Bellinzona anders: Es wird umgehend medizinisch abgeklärt, ob und was Franz Beckenbauer noch kann, also in der Lage ist, den Ermittlungen zu folgen und vor allem einvernommen zu werden. Die in Österreich wohnhafte Deutsche Fussball-Legende (Weltmeister als Spieler und als Trainer) ist gemäss bisheriger Erkenntnis derart krank, dass er im Strafverfahren um das „Sommermärchen“ seine Rechte nicht hinreichend wahrnehmen kann, also vernehmungsunfähig ist (vgl. auch causasportnews vom 28. Juli 2019). Das Bundessstrafgericht verlangt nun von der Bundesanwaltschaft eine umgehende Abklärung bezüglich des Gesundheitszustandes von Franz Beckenbauer. Was also „Kaiser Franz“ noch kann und was nicht, werden jetzt also die medizinischen Experten zu beurteilen haben; und das wegen der drohenden Verjährung möglichst rasch. Dass Franz Beckenbauer noch vieles kann, sind sich vor allem Theo Zwanziger & Co. überzeugt. Von bisherigen „Gefälligkeitsgutachten“ zu Gunsten von Franz Beckenbauer ist die Rede, von vorgetäuschter, schwerer Erkrankung ebenso. Der Betroffene selber macht eine „schwere Herzerkrankung“ geltend, die eine Vernehmungsfähigkeit verunmögliche. Dass Franz Beckenbauer durchaus eine Einvernahmefähigkeit attestiert werden kann, liesse sich allenfalls mit dem Umstand begründen, dass er ab und zu an öffentlichen Anlässen teilnimmt und im Juli anlässlich eines Golfturniers in einer Rede gesagt haben soll, er habe „a bisserl Probleme“. Es wäre wohl nicht verwunderlich, wenn „Kaiser Franz“ demnächst für einvernahmefähig erklärt und danach ebenfalls angeklagt würde. Im Prozess wäre dann ein Freispruch wohl vorgegeben. So könnte er dann getrost sagen: „Mitspielen und gewinnen ist schöner als nicht mitspielen und zwar auch gewinnen.“.

Neues, juristisches Kapitel um das „Sommermärchen“

banknote_blur_cash_close_up_currency_economy_finance_focus-1178505(causasportnews / red. / 8. August 2019) Die juristische Aufarbeitung des „Sommermärchens“, bzw. die Klärung einer dubiosen Zahlung von 6,7 Millionen Euro im Zuge der Fussball-WM-Vergabe an den Deutschen Fussball-Bund (DFB) bezüglich der WM-Endrunde 2006 in Deutschland (causasportnews berichtete dazu immer wieder) wird um ein Kapitel oder um eine Pose reicher: Die Schweizerische Bundesanwaltschaft hat angekündigt, gegen vier Exponenten des „Sommermärchens“, die ehemaligen DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie die früheren Generalsekretäre des DFB, Horst R. Schmidt, und des Weltfussballverbandes FIFA, Dr. Urs Linsi, Anklage beim Bundesstrafgericht in Bellinzona zu erheben. Anklagegegenstand bildet der Tatbestand des Betrugs (Art. 146 des Strafgesetzbuches, StGB). Aussen vor bleibt (einstweilen) der wichtigste Mann in diesem Puzzle, die Lichtgestalt des deutschen Fussballs, Franz Beckenbauer (vgl. dazu causasportnews vom 28. Juli 2019); gegen ihn wird zwar formell weiterhin ermittelt, im Moment gilt er allerdings als vernehmungsunfähig (dieser Komplex wird dann wohl ein nächstens Kapitel in diesem Schauspiel abgeben).

Die Bekanntgabe der Anklageerhebung mutet nur auf den ersten Blick eigentümlich an. Damit hat die auf verschiedenen Ebenen unter Druck stehende Bundesanwaltschaft lediglich zu einem Befreiungsschlag angesetzt. Im Frühjahr des nächsten Jahres müssen in der „Causa Sommermärchen“ Urteile des Bundesstrafgerichts vorliegen. Sonst droht die Verjährung. Allerdings zweifelt kaum jemand daran, dass diese Prozesse mit Freisprüchen enden werden. Da der Verfahrensgegenstand (eben die Zahlung von 6,7 Millionen Euro) nach wie vor unaufgeklärt ist, dürfte das Gericht relativ rasch zu Freisprüchen gelangen. Und weil die Anklage auf Betrug lautet (Theo Zwanziger, Urs Linsi und Horst R. Schmidt sollen als Mittäter angeklagt werden, Wolfgang Niersbach als Gehilfe), ist es so gut wie sicher, dass dieser Tatbestand bei weitem nicht als erfüllt qualifiziert werden kann. Einen Betrug nachzuweisen ist etwa so schwierig wie der berühmte Gang des Kamels durch das Nadelöhr. Praktisch alle Wirtschaftsfälle, in denen der Betrugs-Tatbestand bemüht wird, enden in der Regel mit Freisprüchen – falls überhaupt angeklagt wird. Es ist deshalb vorauszusehen, wie ein derartiges Verfahren aufgrund eines nicht geklärten Sachverhaltes (Kardinalfrage: Wofür sind die 6,7 Millionen Euro verwendet worden?) enden wird – nota bene mit gewaltigen Kostenfolgen für die Steuerzahler. Mit der Anklageerhebung hat die Anklagebehörde eben zum (eigenen) Entlastungsschlag angesetzt: Niemand wird ihr dereinst vorwerfen, diesen brisanten Fall, welcher die Gerichte, die Medien und die Öffentlichkeit seit Jahren beschäftigt, verschleppt, bzw. in die Verjährung geschickt zu haben. Die Bundesanwaltschaft hat schliesslich angeklagt – und das Gericht hat die prominenten Angeklagten letztlich dann (dummerweise) frei gesprochen…

„Charity“- und Einvernahme-Tauglichkeit: Ein Beispiel aus dem Sport

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„Charity“-Fähigkeit von Franz Beckenbauer von der „BUNTE“ bildlich belegt. Copyright: BUNTE Entertainment Verlag GmbH

(causasportnews / red. / 28. Juli 2019) Die Geschichte um das „Sommermärchen, die grandiose Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland, bleibt weiterhin ein Mythos. Und bildet nach wie vor Gegenstand von juristischen Abklärungen, so auch der Schweizerischen Bundesanwaltschaft, die zwar im Moment hauptsächlich mit sich selber beschäftigt ist und deren oberster Repräsentant, Bundesanwalt Michael Lauber, im Herbst um seine Wiederwahl zittern muss; es geht u.a. um Treffen mit dem FIFA-Präsidenten, bezüglich derer ihn sein Gedächtnis im Stich lässt – und das ist schlecht so, zumal sich der Jurist in zahlreiche Widersprüche verheddert hat. Bei der juristischen Aufarbeitung des „Sommermärchens“ stehen vor allem Lichtgestalten des deutschen Fussballs, so die deutsche Fussball-Ikone Franz Beckenbauer, im nicht nur juristischen Fokus. Er ist wohl die zentrale Figur im Frage- und Antwortspiel, was es mit den 6,7 Millionen Euro auf sich hat, die auf verschlungenen Wegen global verschoben worden sind. Für was sind diese Gelder geflossen? Diese und andere Frage beschäftigen die Ermittlungsbehörden in der Schweiz und auch in weiteren Ländern seit Jahren. Antworten könnte wohl Franz Beckenbauer geben – doch darauf werden Ermittlungsbehörden und die Welt weiterhin warten müssen. Falls er sich überhaupt an die Fakten erinnert, was in dieser Branche nicht unbedingt selbstverständlich zu sein scheint – vgl. oben, die „Causa Lauber“. Jedenfalls wird nun dem „Kaiser“ seitens der schweizerischen Ermittlungsbehörden Vernehmungsunfähigkeit attestiert (vgl. auch causasportnews vom 22. Juli 2019); darunter lassen sich juristisch etwa alle markanten physischen und psychischen Schwächen eines Menschen subsumieren, die es diesem verunmöglichen, vor Behörden zu erscheinen und im Vollbesitz aller hierzu notwenigen körperlichen und geistigen Kräfte auszusagen. Das die rechtliche Dimension der Angelegenheit. So ist es selbstverständlich nicht widersprüchlich, dass sich „Kaiser Franz“ kürzlich an „seinem“ „Charity“-Golfturnier in Bad Griesbach im Rottal einigermassen fit und aufgeräumt seinen Gästen präsentierte. Wer an einer Golfveranstaltung dabei ist, Reden hält und sich seiner Klientel widmet (Sachfrage), kann durchaus im rechtlichen Sinne Einvernahmeunfähig bedeuten (Rechtsfrage). Sachverhalte und rechtliche Würdigungen sind also auseinander zu halten. „Charity“- und Einvernahmefähigkeit sind juristisch gesehen eben zwei ganz verschieden Ebenen – wie es der „Fall Beckenbauer“ zeigt. Das versteht jede(r) Jurist(in), wohl aber nicht jede(r) Nicht-Jurist(in). Wie dem auch sei. Die Sache mit der Einvernahmeunfähigkeit rechnet sich für den „Kaiser“ (wie sich auch „sein“ Golfturnier für die eigene Stiftung gelohnt hat: 166 000 Euro seien zusammen gekommen, berichteten Medien. Allerdings ein „Klacks“ im Verhältnis zu den 6,7 Millionen Euro, die sich im Rahmen des „Sommermärchens“ immer noch nicht zuordnen lassen). Fussball und Golf sind auch nicht Dasselbe: Ein Golfball ist schliesslich auch kleiner als das berühmte runde Leder.

Auf der (juristischen) Strecke in diesem Vorgang von internationaler Tragweite bleiben im Moment vier andere ehemalige Mitstreiter des zweifachen Fussball-Weltmeisters: Die drei ehemaligen deutschen Funktionäre Dr. Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt sowie der ehemalige Schweizer FIFA-Generalsekretär Dr. Urs Linsi. So, wie es derzeit aus juristischer Optik ausschaut, ist für sie das „Sommermärchen“ noch nicht ganz vorbei. Aber auch bezüglich dieser Fussball-Protagonisten wäre es wohl ein Märchen zu glauben, irgendjemand müsste für den eingangs geschilderten Geldmittelfluss von 6,7 Millionen Euro im Zusammenhang mit der WM-Endrunde 2006 in Deutschland die strafrechtliche Verantwortung übernehmen. Die Verjährung naht – und was wäre schon ein Märchen mit Realitätsbezug?

Beckenbauer angeschlagen – Netzers Sekundenschlaf

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Copyright by Luke Rauscher

(causasportnews / red. / 22. Juli 2019) Gleich zwei Fussball-Ikonen durchleben im Moment schwierige Phasen. Da wäre einmal die Lichtgestalt des Weltfussballs, Franz Beckenbauer, der in der „Sommermärchen“-Affäre wohl (strafrechtlich) ungeschoren davonkommt. Nicht ganz überraschend hat die Schweizerische Bundesanwaltschaft bestätigt, dass sie die Ermittlungen gegen den 73jährigen Fussball-„Kaiser“ nicht weiterführen wird. Diese drehen sich (immer noch) insbesondere um eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro im offenbaren Zusammenhang mit der Vergabe der Fussball-WM-Endrunde 2006 an den Deutschen Fussball-Bund (DFB). Das bedeutet zweifellos, dass sich Franz Beckenbauer in die Verjährung wird retten können; diese tritt im April 2020 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt müsste ein erstinstanzliches Urteil vorliegen. Gemäss Arztberichten soll „Kaiser Franz“ gesundheitlich derart angeschlagen sein, dass auch die Ermittlungsbehörde von mangelnder Einvernahme– und Verhandlungsfähigkeit ausgeht. Diese ist gegeben, wenn der Betroffene beispielsweise nicht geistig verwirrt, nicht betrunken und nicht unter Schock steht. Er muss in der Lage sein, der Vernehmung zu folgen und verständliche Angaben und Ausführungen zum Befragungsgegenstand zu machen. Diese Fähigkeit geht Franz Beckenbauer offensichtlich derzeit ab. Es ist allerdings nicht bekannt, weshalb dem deutschen Fussball-Weltmeister und Weltmeister-Trainer die für Vernehmungen erforderlichen Fähigkeiten abgesprochen werden. Durch Umkehrschluss kann gefolgert werden, dass es dem seit Jahren aus der Öffentlichkeit verschwundenen „Kaiser“ sehr schlecht geht; das dürften wohl seine Anwälte so glaubhaft gemacht haben. Verwundert reibt sich allerdings der objektive Betrachter des Geschehens die Augen, weil Franz Beckenbauer immerhin vor ein paar Tagen anlässlich eines Charity-Golfturniers mit Journalisten parlierte. Formell wird das Ermittlungsverfahren gegen Franz Beckenbauer nun von den andern Ermittlungsverfahren in der selben Angelegenheit, so gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger und den ehemaligen Schweizer FIFA-Generalsekretär Dr. Urs Linsi, abgetrennt. Aber auch diese Funktionäre werden das juristische Unentschieden über die Distanz (Verjährung) retten können. Die Ermittlungsbehörde ist weit davon entfernt, Licht ins Dunkel der ominösen Zahlung bringen zu können. Zudem steht nun offenbar nur noch der Betrugs-Tatbestand (Art. 146 des Strafgesetzbuches; StGB) im Fokus der Ermittler. In Juristenkreisen ist das aus der Bibel abgewandelte Bonmot kein Geheimnis: „Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass es zu einer Verurteilung wegen Betrugs kommen wird.“. So gesehen spielt es im konkreten Fall wohl keine Rolle (mehr), ob Franz Beckenbauer, der sich offenbar an die Zahlung nicht mehr erinnern kann, einvernahmefähig ist oder nicht. Das juristische Hornberger Schiessen der Bundesanwaltschaft wird für alle Beschuldigten im Pulverdampf der mangelnden Nachvollziehbarkeit enden. Unangenehm ist die Angelegenheit für „Kaiser Franz“ dennoch. Selbstverständlich gilt für ihn (und auch für Theo Zwanziger und Urs Linsi) die Unschuldsvermutung.

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Derzeit gerät auch eine andere Lichtgestalt des Deutschen Fussballsports in Bedrängnis: Günter Netzer. Seit Jahren soll die Rechtevermarktungsgesellschaft „Infront Sports & Media AG“ in Zug (Schweiz) im Auftrag des DFB Bandenwerbung verkauft haben. Mit dabei der stets griesgrämig wirkende Alt-Star als Lobbyist der Innerschweizer Rechtevermarktungsgesellschaft. 30 Sekunden bezahlte Werbung – aber nur 29 Sekunden gesendet. Verlust: 1 Sekunde. Es geht letztlich um Millionen. Das Deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ spricht in seiner neusten Ausgabe (Nr. 30 / 20. Juli 2019) von „Sekundenklau“. Zu den Protagonisten des vom Neffen des ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter, Philippe Blatter, geführten Zuger Unternehmens zählte jahrelang und bis vor zwei Jahren der nun bald 75jährige ehemalige Star-Fussballer Günter Netzer, der entsprechende Verträge (mit-)unterzeichnet haben soll, sich aber an die Vorgänge offensichtlich nicht erinnern kann. Dieser unternehmerische „Sekundenschlaf“ dürfte dazu führen, dass der begnadete Ex-Spitzen-Fussballspieler mit Schweizer Pass einigermassen heil aus der Sache herauskommen dürfte. Ein Spitzenmanager von „Infront Sports & Media AG“ ist deswegen gefeuert worden. Die Umstände des „Sekundengeschäfts“ sind im Moment nicht genau zu erhellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt allerdings ausgedehnt. Für Günter Netzer gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.