
(causasportnews / red. / 22. April 2020) Am nächsten Montag wird die Schweizer Justiz eine der grössten Pleiten der Rechts-Geschichte erleben, wenn der am Bundesstrafgericht in Bellinzona liegende „Fall WM-Sommermärchen 2006“ in die Verjährung gleitet. Gott sei Dank erlebt die Welt derzeit die alles lähmende „Corona“-Krise. Das ist gut für vieles und viele, weil mit dieser Pandemie letztlich alles entschuldigt werden kann oder entschuldbar ist. So wird auch dieser Prozess im Tessin am 27. April 2020 in der „Corona“-Krise aufgehen – quasi als einmal etwas andere Rettung à la „Deus ex machina“. Dabei hätte die helvetische Justiz während Jahren Zeit gehabt, einen einfachen Sachverhalt im Umfeld der Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland zu klären und die juristischen Konsequenzen daraus zu ziehen. Im Wesentlichen geht es um einen Geldmittelfluss von 6,7 Millionen Euro; die dubiose Zahlung ist vom Deutschen Fussball-Bund (DFB) ausgelöst und über ein Konto des Weltfussballverbandes FIFA in Zürich weiter geleitet worden – letztlich an wen und weshalb auch immer (causasportnews berichtete verschiedentlich darüber). Wegen Mittäterschaft oder Gehilfenschaft zu Betrug sollten sich die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie der deutsche Spitzenfunktionär Horst R. Schmidt und der ehemalige FIFA-Generalsekretär Urs Linsi vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Der ebenfalls beschuldigte deutsche Fussball-Kaiser Franz Beckenbauer hatte sich schon vor geraumer Zeit aus dem Verfahren verabschiedet. Das Bundesstrafgericht hat das Verfahren nun bis zum 27. April 2020 sistiert. Ein sehr nachvollziehbarer und empathischer Schachzug, denn genau an diesem Tag rutschen die den Angeklagten zur Last gelegten Taten in die Verjährung. Begründet wird dieser durchsichtige Schritt des Gerichts – natürlich mit der „Corona“-Pandemie…Seit dem vergangenen Jahr lag die Anklageschrift in Bellinzona; das Gericht hat es, weit vor „Corona“, nicht fertiggebracht, die Gerichtsverhandlungen ordentlich durchzuführen. Jedoch ist das grassierende Virus mit den vielfältigsten Auswirkungen wohl nur der eine Teil der Wahrheit. In den Medien werden derzeit auch die Verhältnisse um das Bundesstrafgericht in Bellinzona thematisiert: Ein regelrechtes, juristisches Sodom und Gomorra soll sich in diesen Amtsstuben abspielen. Faule und zoffende Richter, Sexismus, Mobbing, Spesenexzesse, Intrigen, Lügen, usw. sind nur einige Themenbereiche, die den teils frivolen Gerichtsalltag in der Schweizer Sonnenstuben transparent werden lassen. Im Moment steht die offenbar unfähige, amtierende Generalsekretärin vor dem Abschuss und soll entlassen werden. Nicht viel besser geht es bei der Anklagebehörde zu und her, wie schon hinlänglich berichtet worden ist. Die Bundesanwaltschaft ist seit Jahren mit sich selbst beschäftigt, führt schlampige Untersuchungen und mischelt und mauschelt vor sich her. Der Bundesanwalt als höchster Ermittler und Ankläger des Bundes ist gerade im FIFA-Komplex teils befangen und hat sich eine eigene, juristische Parallelwelt zurechtgezimmert. Vorwiegend ist er mit der Wahrung eigener Interessen beschäftigt, gegen pönale Lohn-Kürzungen zieht er derzeit vor Gericht. Obwohl das Malaise in der Bundesanwaltschaft längst bekannt ist, hat das Schweizerische Parlament den Bundesanwalt im letzten Herbst für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt. Ein veritabler Polit-Skandal, der jedoch manifestiert, wie sehr die kleinmassstäblichen Verhältnisse in der Schweiz Kungeleien im Polit- und Justizbetrieb begünstigen. Aber nun hat „Corona“ dafür gesorgt, dass an der Misere kaum Schuldige ausgemacht werden müssen. Die Bundesanwaltschaft hat angeklagt, das Bundesstrafgericht konnte und kann wegen „Corona“ nicht verhandeln, und das Parlament als Wahlbehörde des Bundes-Justizbetriebs hat sich mit der Wiederwahl des Bundesanwaltes bewusst oder unbewusst in dessen Geiselhaft begeben. Von Glaubwürdigkeit der Justiz mag in Anbetracht dieser Skandale und Fehlleistungen schon gar niemand (mehr) reden. Und bei dem Geldsegen im Zuge von „Corona“, der sich, wohl ebenfalls Gott gewollt, momentan als Geldregen über Helvetien entlädt, interessiert es auch niemanden mehr, dass die Steuerzahler diesen juristischen Leerlauf auch noch teuer bezahlen müssen. Mit der Glaubwürdigkeit der Justiz sollen sich gefälligst Philosophen und Literaten befassen. Wenn das Friedrich Dürrenmatt („Justiz“, 1985) noch erlebt hätte! Stoff für einen Folgeroman wäre genügend vorhanden…Und auch Friedrich Dürrenmatts ebenfalls verstorbener Temporär-Kollege Max Frisch könnte hierzu natürlich einiges beisteuern und würde sich bestätigt sehen in seiner pathetisch gehaltenen Feststellung in „Andorra“: „Die Lüge ist ein Egel, sie hat die Wahrheit ausgesaugt“.