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Bundesanwaltschaft verbrennt weiterhin Geld in der Strafsache Joseph Blatter und Michel Platini

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(causasportnews / red. / 20. Oktober 2022) Wer gedacht hätte, nach den klaren Freisprüchen für Joseph Blatter und Michel Platini am Bundesstrafgericht in Bellinzona (vgl. auch causasportnews vom 8. Juli 2022) würde die Anklagebehörde des Bundes, die Bundesanwaltschaft, sich nun darauf besinnen, der Geldverbrennung in dieser Causa ein Ende zu setzen, sieht sich getäuscht oder wieder einmal in den weltfremden Kosmos der Bundesanwaltschaft zurückversetzt. Die Anklagebehörde gelangt an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts und will an dieser Instanz die Freisprüche gegen die ehemaligen Fussball-Top-Funktionäre in Schuldsprüche mit geradezu magischer Kraft in Schuldsprüche verwandeln lassen. Im Zusammenhang mit einer Zwei-Millionen-Zahlung des Fussball-Weltverbandes (FIFA) unter dem Präsidium von damals Joseph Blatter an Michel Platini verlangte die Anklagebehörde eine Verurteilung wegen Betrugs und weiterer Wirtschaftsdelikte. Am Bundesstrafgericht erlitt die Bundesanwaltschaft im Hochsommer allerdings eine krachende Niederlage; die beiden Angeklagten liefen mit Total-Freisprüchen im Gepäck und mit zugesprochenen Entschädigungen aus dem Gerichtssaal. Das Verfahren hatte die Schweiz bis zu jenem Zeitpunkt Millionen gekostet und dem Land international einen grandiosen Image-Schaden beschert. Die unsinnige Geldverschwendung zu Lasten der Steuerzahlenden geht nun aber zufolge der Anrufung der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts durch die Bundesanwaltschaft weiter. Offensichtlich gebärdet sich der neue oberste Ermittler und Ankläger aus dem beschaulichen Kanton Nidwalden, Stefan Blättler, geradezu «beratungs-immun», denn Rechtsexperten gehen davon aus, dass die am Bundesstrafgericht erfolgten Freisprüche nicht mehr zu kippen sein werden. Es wird also auch in dieser Sache weiterhin Geld der öffentlichen Hand zum Fenster hinausgeworfen. Geschickter, bzw. opportunistischer scheint sich die Privatklägerin FIFA in diesem Verfahren zu verhalten und wird im Berufungsverfahren nicht mehr aktiv. Mit gutem Grund: Immerhin versenkt auch die FIFA mit unnötigen Verfahren, die durchwegs im juristischen Desaster endeten, Geld zuhauf. Am Zürichberg dürfte die Erkenntnis eingekehrt sein, dass Geld, welches so vergeudet wird, das Vereinsvermögen des Verbandes massiv schädigt und dass das für die aktuelle Führung des Weltverbandes durchaus persönliche, verbandsrechtliche Konsequenzen haben könnte. Keine Rolle spielt für die streitlustige Bundesanwaltschaft, die einmal mehr einer juristischen Apokalypse entgegensegelt, der Umstand, den immerhin bald 87jährige Joseph Blatter, der in seinem Funktionärsleben kaum alles falsch gemacht haben dürfte (vgl. auch causasportnews vom 15. Juli 2022), auch einmal zur Ruhe kommen zu lassen…

Empathie war allerdings noch nie die Stärke der Ermittlungs- und Anklagebehörde des Bundes.

Joseph Blatter und Michel Platini kommen vor Gericht

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(causasportnews / red. / 5. November 2021) In einem Teilbereich des von der Schweizerischen Bundesanwaltschaft untersuchten Fussball-Komplexes wird es zu gerichtlichen Verfahren kommen. Betroffen sind der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und sein langjähriger «Ziehsohn», Michel Platini, der während langer Zeit für die Nachfolge des langjährigen FIFA-Oberhauptes vorgesehen war, dann aber von der FIFA-Ethikkommission aus dem Präsidentschafts-«Rennen» genommen wurde; Gianni Infantino konnte letztlich «erben». Es geht um zwei Millionen Schweizer Franken, welche der Weltfussballverband unter der Führung Joseph Blatters dem ehemaligen französischen Ball-Virtuosen Michel Platini bezahlt hatte. Nach Einschätzung der Untersuchungs- und Anklagebehörde des Bundes ungerechtfertigterweise. Acht Jahre nach Beendigung einer Beratertätigkeit des heute 66jährigen Franzosen für den FIFA-Präsidenten (von 1998 bis 2002) soll der Verband diesem im Jahr 2011 eine (weitere) Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken zugeleitet haben. Die Bundesanwaltschaft hat hierfür keinen Rechtsgrund ausmachen können, für Joseph Blatter und Michel Platini sei diese Zahlung Teil einer bilateralen Übereinkunft gewesen. Die anklagende Bundesanwaltschaft erblickt darin nun deliktisches Verhalten gleich in mehrfacher Hinsicht. Joseph Blatter wird Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen, Michel Platini muss sich wegen Betrugs, allfälliger Teilnahme an Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsführung verantworten. Die beiden ehemaligen Spitzen-Funktionäre, für welche die Unschuldsvermutung gilt, sehen den Strafprozessen gelassen entgegen. Die bezahlten zwei Millionen seien korrekt in den Büchern der FIFA als Löhne deklariert und abgerechnet worden. Auch hätten die zuständigen Instanzen des Weltverbandes mit Sitz in Zürich alle Zahlungen an Michel Platini autorisiert. Falls die Sachverhaltsdarstellungen der beiden nun beschuldigten Joseph Blatter (85) und Michel Platini (66) zutreffen, dürften die Anklagen wohl rasch in sich zusammenfallen. Und die Bundesanwaltschaft würde im FIFA-Untersuchungs-Komplex eine weitere Schlappe einfahren…

WM-Endrunde in Katar: FIFA-Kongress verfügt über Entscheidkompetenz

(causasportnews / red. / 20. April 2020) Die kürzlich bekanntgewordene Anklageschrift der US-Justiz im Zusammenhang mit den WM-Endrundenvergaben an Russland (2018) und an Katar (2022) wirft immer grössere Wellen (vgl. auch causasportnews vom 12. April 2020). Im Fokus stehen dabei drei Fussball-Funktionäre, denen im Zusammenhang mit den beiden Vergaben die Entgegennahm von Schmiergeldern vorgeworfen wird. Der Weltfussballverband (FIFA) mit Sitz in Zürich tritt im Verfahren als Geschädigter auf. Aktuell rückt die Frage in den Vordergrund, ob, je nach Verfahrensausgang, Katar das Austragungsrecht bezüglich der WM-Endrunde 2022 entzogen werden könnte; was Russland betrifft, ist dieser Entzug zufolge der Durchführung der Endrunde vor zwei Jahren kein Thema mehr, auch wenn der „Fall Russland“ offenbar gravierendere Dimensionen zeitigt als die Vergabe an Katar. Ein Entzug bezüglich Katar 2022 ist selbstverständlich juristisch möglich. Und nun melden sich in diesem Zusammenhang auch zwischenzeitlich aus dem Weltverband ausgeschiedene FIFA-Protagonisten zu Wort. Der ehemalig FIFA-Präsident Joseph Blatter, nicht gerade ein Freund von Katar als WM-Austragungsort, würde die WM-Endrunde am liebsten gleich den Amerikanern überlassen (diese werden jedoch 2026 die WM-Endrunde mit Mexiko und Kanada austragen). In einem Interview unterstreicht er, dass nur die FIFA Katar das Austragungsrecht entziehen könne. Recht hat er: Falls sich die Schmiergeldvorwürfe gegen Einzelpersonen des damaligen FIFA-Exekutivkomitees beweisen lassen sollten, wäre Katar 2022 wohl nicht mehr zu halten. Bezüglich einer Entscheidung zuständig ist (neu) der Kongress der FIFA, also die Vollversammlung aller Mitglieder des Weltverbandes. Dies sieht auch der ehemalige deutsche Richter Hans-Joachim Eckert so, der 2015 als Präsident der rechtsprechenden Kammer der FIFA-Ethikkommission sowohl Joseph Blatter als auch Michel Platini aus dem Fussball verbannte. Indessen würde der Deutsche Jurist in diesem Fall gemäss Medienberichten immense Schadenersatzforderungen seitens des Verbands von Katar sehen, falls den Arabern das Austragungsrecht entzogen würde. Das scheint allerdings ein eher theoretisches Szenario zu sein. Sollte sich beweisen lassen, dass bei Schmiergeldzahlungen oder allgemein bei Unregelmässigkeiten Katar mit von der Partie oder irgendwie involviert gewesen ist, wäre ein Entzug des Austragungsrechts wohl ohne Kostenfolgen möglich.

Ein grobes „Foul-Spiel“ des ehemaligen FIFA-Generalsekretärs?

© Urs Scherrer

(causasportnews / red. / 20. Februar 2020) In die schillernde Welt des globalen Fussballs passte er perfekt und scheiterte letztlich, wie man in diesen Gefilden zu scheitern pflegt. Jérôme Valcke war von 2007 bis 2016 Generalsekretär des Weltfussballverbandes FIFA. Bereits vor seiner Wahl zur „Nr. 2“ im Verband war der 60jährige Franzose für die FIFA im Marketing tätig, verschwand dann aber vor seiner Wahl zum Generalsekretär für einige Zeit von der Bildfläche, nachdem er als verantwortlicher Marketingdirektor das Erstverhandlungsrecht des FIFA-Partners „Mastercard“ verletzt hatte und damit den Weg frei machte für „Visa“ und damit für einen neuen Sponsoring-Deal zwischen der FIFA und „Visa“; diese Konkurrenzunternehmung zu „Mastercard“ profitierte von den Aktivitäten von Marketingdirektor Jérôme Valcke, kostete die FIFA jedoch 90 Millionen Dollar (Schadenersatzzahlung an „Mastercard“ wegen Verletzung des Erstverhandlungsrechts von „Mastercard“). Kurz danach machte die FIFA 2007 den umtriebigen, für kurze Zeit (vermeintlich) in Ungnade gefallenen Fussball-Manager zum neuen Generalsekretär und Nachfolger von Urs Linsi, der sich demnächst in der „Sommermärchen-Affäre“ vor dem Schweizerischen Bundesstrafgericht verantworten muss (vgl. auch causasportnews vom 29. Januar 2020). Jérome Valcke folgt nun seinem Vorgänger in der FIFA auch auf dem juristischen Weg. Die Bundesanwaltschaft hat Jérôme Valcke wegen verschiedener Delikte angeklagt. Im Vordergrund steht der Tatbestand der passiven Bestechung; angeklagt worden ist er jedoch zudem wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung. Jérôme Valcke wird u.a. beschuldigt, unrechtmässige Vorteile erlangt zu haben, indem er gegen Einräumung nicht gebührender Vorteile die Vergabe von Medienrechten im Zusammenhang mit den Fussball-Weltmeisterschaften und „WM-Hauptproben“ 2018 bis 2030 bewirkt haben soll. Begünstigt worden ist gemäss Mitteilung der obersten, schweizerischen Anklagebehörde der nun Mitangeklagte Präsident des renommierten Fussballklubs Paris Saint-Germain und Geschäftsmann Nasser Al-Khelaifi, ein ehemaliger, katarischer Tennisspieler.Jérôme Valcke soll sich bei diesem Deal mit Medienrechten (zum Nachteil der FIFA und zu Gunsten von Nasser Al-Khelaifi) pflichtwidrig verhalten und unrechtmässig bereichert haben, was auch im wirtschaftlichen Umfeld des Sportes als „grobes Foul“ qualifiziert wird. Angeklagt ist zudem in diesem Komplex ein weiterer Geschäftsmann (für ihn und die beiden Mit-Angeklagten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung). Reminiszenz am Rande des Geschehens: Nicht erhärten liess sich in der Untersuchung der Vorwurf gegenüber Jérôme Valcke, er habe sich für seine Einflussnahme auf die Vergaben von Medienrechten durch die FIFA eine Luxusuhr schenken lassen…Diesbezüglich ist das Verfahren gegen Jérôme Valcke eingestellt worden.

Auch in diesem Fall drängt die Zeit – will heissen: Die Anklageerhebung erfolgte zum jetzigen Zeitpunkt auch deswegen, weil im letzten Quartal dieses Jahres die Verfolgungsverjährung eintritt. Die Bundesanwaltschaft hat sich auch deshalb zur Anklageerhebung gegen die drei Beschuldigten entschlossen, obwohl noch ein Ausstandsgesuch im Zusammenhang mit der Durchführung der Schlusseinvernahme in dieser „Causa“ behandelt werden muss. Dieser Entscheid könnte noch Einfluss auf das Verfahren haben.