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Sportler in der Realwelt und im Parallel-Dasein

© Schweizer Illustrierte

(causasportnews / red / 29. September 2021) Kein Zweifel: Sportlerinnen und Sportler leben durchwegs in zwei Welten. In der realen Welt, von der zu sprechen ist, wenn etwa Fussballspieler in den Stadien gegen Bälle treten. Sie lassen uns Normal-Sterbliche direkt an dieser Real-Welt teilhaben. Aber auch an der Welt in «Blasen», in der sie oft leben. Früher über die klassischen, heute über die neuen Medien. Insbesondere im Fussball manifestiert sich die Entwicklung in der schönen, digitalen Welt; im Parallel-Dasein. Das Beispiel der sog. «Spielerfrauen» etwa ist bekannt. Die begehrten Schönen und Reichen vom Fussballplatz umgaben sich früher insbesondere mit Friseurinnen und Kellnerinnen, jedenfalls mit den Attraktivsten. Der Begriff «Spielerfrauen» war immer heterogen besetzt und bilden seit jeher nicht nur positive «Assets» bekannter und berühmter Fussballspieler (vgl. dazu auch causasportnews vom 5. Januar 2018). Heute finden sich vor allem Models und Influencerinnen an den Seiten der Wohlstandskicker; Friseurinnen und Kellnerinnen haben in diesen Funktionen weitgehend ausgedient. Diese nutzen ihre Positionen und den Bekanntheitsgrad, den sie dank ihrer Verbindung, oft soll es Freundschaft oder sogar Liebe sein, mit Sportlern erreichen, für ihre digitalen Aktivitäten. So bleibt wenig Raum für Privates oder sogar Intimes. Doch auch diesbezüglich verschiebt sich die Grenze immer mehr in Richtung Öffentlichkeit. Je mehr Intimes und Privates letztlich, desto höher der Bekanntheitsgrad der Betroffenen in der Öffentlichkeit. Die Hemmschwellen sinken ständig, und wer meint, diese Grenze nach unten sei nun erreicht, wird etwa durch die alternde Heidi Klum eines Besseren, bzw. eines Schlechteren belehrt. Quotenmache durch Peinlichkeiten nennt sich dann dieser Vorgang. Von den weitgehend in Blasen lebenden Sportlerinnen und Sportler wird auch vieles bekannt (etwa, wenn die grosse oder vermeintliche Liebe zu Ende geht), was vorzugsweise unter Verschluss geblieben wäre. So etwa in der «Causa Jérôme Boateng». Der soeben 33 Jahre alt gewordene Star-Kicker Jérôme Boateng, welcher derzeit bei Olympique Lyon (vorher zehn Jahre beim FC Bayern München) unter Vertrag steht, ist soeben vom Amtsgericht München u.a. wegen Körperverletzung an einer früheren Freundin mit 1,8 Millionen Euro bestraft worden. Der zweifelsfrei begnadete Spieler hat sein polysportives Talent offensichtlich zu exzessiv zur Entfaltung bringen wollen. Der Fall geht in die Berufung; für den Spieler gilt die Unschuldsvermutung. Im Vorfeld des Prozesses in München verbreitete das Magazin «Der Spiegel» (21. August 2021) eine Story, in welcher der Star als Mensch schlecht wegkommt. Es wird dargestellt, welche indifferente Persönlichkeit dieser Fussballspieler sei, und wie es irgendwie um die offenbare Mitschuld des Kickers an der Selbsttötung des Models Kasia Lenhardt bestellt sei. Die Mutter der tragisch verstorbenen jungen Frau hat sich dem «Spiegel» geöffnet und sucht auf diese Weise nach Schuldigen nach dem tragischen Ende der offenbar toxischen Beziehung des berühmten Fussballers mit dem Model. Die Geschichte im Magazin zeigt eine Parallel-Welt der Prominenten auf, die mit den Medien hochfahren und von diesen auch wieder in den Abgrund geschickt werden. Konkret an der alles andere als klaren Geschichte (der «Spiegel» scheint aus dem «Fall Claas Relotius» nicht viel gelernt zu haben) geht es auch um ein Sittenbild des modernen Journalismus’, der letztlich vom Konkurrenz- und Wirtschaftsdenken geprägt wird (in der «Causa Boateng / Lenhardt» bildet der Prestige-Kampf zwischen dem «Spiegel» und der «BILD»-Zeitung ein Hintergrund). In das selbe Kapitel gehört die Story ohne Sportbezug im neusten «Spiegel» (25.9.2021). Da malt die Podcasterin Ines Anioli ein düsteres Bild vom Comedian Luke Mockridge. Vergewaltigungsvorwürfe und andere unglaublichen Dinge stehen im Raum. Für den Comedian gilt die Unschuldsvermutung. Dieser neuste Fall aus der Entertainment-Szene manifestiert, dass sich die Beteiligten auch nach dem Ende von Promi-Beziehungen durchaus in den Medien halten können. «Schlammschlachten» interessieren immer, je widerlicher desto verwertbarer. Diesem wirtschaftlichen Diktat hat sich auch der «Spiegel», der sonst stets die Moralkeule zu schwingen pflegt, unterworfen.

Glücklicherweise gibt es noch Ereignisse aus der «Promi-Welt», die an althergebrachte, mediale Gepflogenheiten anknüpfen. Die klassische «Regenbogen-Presse» gab sich kürzlich im Berner Oberland ein Stelldichein, als Alana Netzer, die Tochter der Fussball-Legende Günter Netzer, mit dem Sänger Sebastian Bürgin, mit Künstlernamen «Baschi», in Lauenen vor den Traualtar trat. Danach wurde im Hotel «Palace» in Gstaad gefeiert. Tausende von Fotos, für die Ewigkeit gedacht und veröffentlicht in den einschlägigen Magazinen, belegen, was wahre Liebe und Eheglück bedeuten…

Neuer Skandal um Vermarktungsmillionen im Fussball

© Marco Verch

(causasportnews / red. / 23. Juni 2020) Für einmal ist in einen Vorgang im globalen Fussball-Vermarktungsgeschäft nicht etwa der Weltfussballverband (FIFA) involviert, sondern von Verbandsseite der grösste Sportverband der Welt, der Deutsche Fussball-Bund (DFB). Es geht um Vermarktungsverträge, die der DFB mit der schweizerischen Vermarktungsgesellschaft Infront Sports & Media AG (Infront) in Zug bezüglich Nationalmannschaften des DFB abgeschlossen hat. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in der aktuellen Ausgabe exklusiv berichtet (Nr. 26/2020 vom 20. Juni 2020), sollen Deutsche Top-Funktionäre im DFB die von Philippe Blatter, Neffe des ehemaligen FIFA-Präsidenten Josef Blatter, geführte Vermarktungsgesellschaft in der Innerschweiz begünstigt und so auf Millionen von Franken bzw. Euros verzichtet haben. Zum gesamten Thema existiert offenbar ein „Geheimbericht“, der kürzlich dem DFB-Präsidium zugestellt worden sein soll und offenbar Unappetitliches enthält. Dieser offensichtliche, neue Skandal im organisierten Fussball reiht sich an andere, eigenartiger Vorkommnisse. Erst vor rund einem Jahr wurde beispielsweise bekannt (causasportnews vom 12. Juli 2019), dass die Zuger Unternehmung Bandenwerbung für 30 Sekunden verkaufte, aber jeweils eine Sekunde weniger sendete (und jede gewonnene Sekunde nochmals verkaufte) – ein veritabler Betrug an Unternehmungen, die Bandenwerbungen belegten. Wie auch aktuell wurde damals im Zusammenhang mit dem „Sekundenklau“ der Name eines ehemaligen Star-Fussballers und heutigen Sport-Lobbyisten mit Nähe zu Infront genannt: Günter Netzer. Für ihn gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, wie auch für den ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach, der im „Geheimbericht“ offenbar nicht gerade vorteilhaft wegkommt. In der neusten Fussball-Affäre wird, wie bereits früher, eines klar: Die Beziehungen zwischen dem DFB und Infront waren und sind derart eng, dass andere Marketingfirmen, nicht nur wenn es um den Verkauf von Bandenwerbung geht, kaum reelle Chancen haben, ins Geschäft mit dem DFB zu kommen. Zufall ist beispielsweise etwa, dass der Sohn des damaligen DFB-Generalsekretär Helmut Sandrock, ein eloquenter, ehemaliger Red Bull-Mann, relativ zügig zu einer Anstellung bei Infront kam. Ein Schelm, der Unlauterkeit vermutet…

Dass dieser nun bekannt gewordene Komplex nun vollständig aufgedeckt werden soll, ist vor allem der Initiative des aktuellen DFB-Präsidenten Fritz Keller sowie dem Generalsekretär des Verbandes, Friedrich Curtius, zuzuschreiben. Fritz Keller hat schon bei seinem Amtsantritt erklärt, mit „Altlasten“ im Verband aufräumen zu wollen. Zu diesen zählen zweifelsfrei die eigenartigen Verbindungen zwischen DFB und Infront. Affaire à suivre.

Schweizer Justiz in Fussballverfahren vor dem Total-Crash

(causasportnews / red. / 29. Januar 2020) Alles begann so schön spektakulär-öffentlich, und die Schweiz sah die Chance gekommen, sich durch vorbehaltlos devotes Verhalten Freunde in den USA zu schaffen und sich der Welt-Öffentlichkeit als Sauber-Nation zu präsentieren, als am 27. Mai 2015 die Schweizer Behörden auf Ersuchen der US-Justiz frühmorgens im Zürcher Nobel-Hotel „Baur au Lac“ mehrere FIFA-Funktionäre aus den Betten holten und abführten. Es erfolgten Auslieferungen der Verhafteten, Schlammschlachten zwischen Funktionären und Ermittlungen  seitens der Bundesanwaltschaft. 25 Verfahren werden seither von der Schweizer Bundesanwaltschaft geführt; und in einem einzigen Fall ist seither Anklage wegen der sog. „Sommermärchen-Affäre“ im Zuge der WM-Endrunde 2006 in Deutschland erhoben worden. Es geht um dubiose Zahlungen, durch die sich zumindest vier Personen strafrechtlich verantworten müssen: Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt sowie der Schweizer Urs Linsi, ehemaliger FIFA-Generalsekretär. Das Verfahren gegen Franz Beckenbauer ist zwischenzeitlich abgetrennt worden. Seit einem halben Jahr liegt die Anklageschrift gegen die vier Beschuldigten beim Bundesstrafgericht in Bellinzona, und am 9. März 2020 soll nun der Prozess im Tessin abgehalten werden. Diese Zeitspanne von einem halben Jahr gibt zu Diskussionen Anlass, könnte aber damit zu tun haben, dass das Bundesstrafgericht seit geraumer Zeit ebenso vor allem mit sich selber beschäftigt ist wie die Bundesanwaltschaft. Animositäten, Querelen, ein Hauen und Stechen auf allen Ebenen und weiteres sollen Gründe dafür sein, dass die Behörden „Bundesanwaltschaft“ und „Bundesstrafgericht“ juristischen Tollhäusern ähneln. Das für sich alleine ist schon eine Bankrotterklärung des Schweizer Justizapparates; erschwerend kommt nun im zur Anklage gebrachten Vorgang hinzu, dass bezüglich der eingeklagten Taten die Verjährung droht; eingeklagte ist der Tatbestand des Betrugs (Art. 146 Strafgesetzbuch), der in der Praxis kaum je greift. Bis zum 27. April 2020 müssen gegen die Beschuldigten Verurteilungen vorliegen, ansonsten die Taten in jedem Fall verjährt sind.- Niemand glaubt mehr daran, dass dies gelingen wird. Hinter vorgehaltener Hand wird getuschelt, dass es allen Involvierten nicht ungelegen käme, wenn auf diese Weise die Verjährung eintreten würde. „In die Verjährung gleiten lassen“ wird in der Justiz diese Form der Verfahrenserledigung genannt. Die Bundesanwaltschaft würde sich jedenfalls nicht dem Ruf aussetzen, die Anklage nicht rechtzeitig erhoben zu haben (wobei aufgrund der Aktenlagen nach Meinung von Experten Freisprüche allerdings vorprogrammiert sind); falls das Bundesstrafgericht die Fälle in die Verjährung schlittern lässt, käme sie darum herum, die Funktionäre freisprechen zu müssen. Dass das Gericht also nicht unglücklich wäre, die Vorgänge nicht materiell-rechtlich beurteilen zu müssen, liegt auf der Hand.

So könnte der bevorstehende Prozess gegen die vier Fussball-Funktionäre dazu führen, dass sich die Schweiz am 9. März 2020 noch einmal global in Szene setzen könnte. Allerdings kaum mehr so spektakulär-saubermännisch wie am 27. Mai 2015 anlässlich der Verhaftungen im „Baur au Lac“ in Zürich. Die Welt könnte dann allerdings den Total-Crash der Schweizer Justiz im wohl grössten Fussball-Skandal aller Zeiten mitverfolgen. Das ganze könnte „garniert“ werden mit einem Prominenten-Schaulaufen in Bellinzona. Befragt werden sollen am Prozess nämlich der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und die Fussball-Ikone Günter Netzer. Logisch, dass sich der abgehalfterte, ehemalige FIFA-Spitzenfunktionär diese Gelegenheit, wieder einmal in der Öffentlichkeit stehen zu können, nicht nehmen lassen wird. Geladen zur Befragung ist übrigens auch Franz Beckenbauer, der eigentlich ebenfalls auf der Anklagebank sitzen müsste. Allerdings gilt er (als Beschuldigter) als nicht einvernahmefähig; hingegen ist das Bundesstrafgericht der Meinung, dass er im Verfahren gegen seine (ehemaligen)Kollegen dennoch befragt werden könnte. Wetten, dass der „Kaiser“ aber auch als Auskunftsperson nicht dabei sein wird!

Beckenbauer angeschlagen – Netzers Sekundenschlaf

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Copyright by Luke Rauscher

(causasportnews / red. / 22. Juli 2019) Gleich zwei Fussball-Ikonen durchleben im Moment schwierige Phasen. Da wäre einmal die Lichtgestalt des Weltfussballs, Franz Beckenbauer, der in der „Sommermärchen“-Affäre wohl (strafrechtlich) ungeschoren davonkommt. Nicht ganz überraschend hat die Schweizerische Bundesanwaltschaft bestätigt, dass sie die Ermittlungen gegen den 73jährigen Fussball-„Kaiser“ nicht weiterführen wird. Diese drehen sich (immer noch) insbesondere um eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro im offenbaren Zusammenhang mit der Vergabe der Fussball-WM-Endrunde 2006 an den Deutschen Fussball-Bund (DFB). Das bedeutet zweifellos, dass sich Franz Beckenbauer in die Verjährung wird retten können; diese tritt im April 2020 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt müsste ein erstinstanzliches Urteil vorliegen. Gemäss Arztberichten soll „Kaiser Franz“ gesundheitlich derart angeschlagen sein, dass auch die Ermittlungsbehörde von mangelnder Einvernahme– und Verhandlungsfähigkeit ausgeht. Diese ist gegeben, wenn der Betroffene beispielsweise nicht geistig verwirrt, nicht betrunken und nicht unter Schock steht. Er muss in der Lage sein, der Vernehmung zu folgen und verständliche Angaben und Ausführungen zum Befragungsgegenstand zu machen. Diese Fähigkeit geht Franz Beckenbauer offensichtlich derzeit ab. Es ist allerdings nicht bekannt, weshalb dem deutschen Fussball-Weltmeister und Weltmeister-Trainer die für Vernehmungen erforderlichen Fähigkeiten abgesprochen werden. Durch Umkehrschluss kann gefolgert werden, dass es dem seit Jahren aus der Öffentlichkeit verschwundenen „Kaiser“ sehr schlecht geht; das dürften wohl seine Anwälte so glaubhaft gemacht haben. Verwundert reibt sich allerdings der objektive Betrachter des Geschehens die Augen, weil Franz Beckenbauer immerhin vor ein paar Tagen anlässlich eines Charity-Golfturniers mit Journalisten parlierte. Formell wird das Ermittlungsverfahren gegen Franz Beckenbauer nun von den andern Ermittlungsverfahren in der selben Angelegenheit, so gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger und den ehemaligen Schweizer FIFA-Generalsekretär Dr. Urs Linsi, abgetrennt. Aber auch diese Funktionäre werden das juristische Unentschieden über die Distanz (Verjährung) retten können. Die Ermittlungsbehörde ist weit davon entfernt, Licht ins Dunkel der ominösen Zahlung bringen zu können. Zudem steht nun offenbar nur noch der Betrugs-Tatbestand (Art. 146 des Strafgesetzbuches; StGB) im Fokus der Ermittler. In Juristenkreisen ist das aus der Bibel abgewandelte Bonmot kein Geheimnis: „Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass es zu einer Verurteilung wegen Betrugs kommen wird.“. So gesehen spielt es im konkreten Fall wohl keine Rolle (mehr), ob Franz Beckenbauer, der sich offenbar an die Zahlung nicht mehr erinnern kann, einvernahmefähig ist oder nicht. Das juristische Hornberger Schiessen der Bundesanwaltschaft wird für alle Beschuldigten im Pulverdampf der mangelnden Nachvollziehbarkeit enden. Unangenehm ist die Angelegenheit für „Kaiser Franz“ dennoch. Selbstverständlich gilt für ihn (und auch für Theo Zwanziger und Urs Linsi) die Unschuldsvermutung.

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Derzeit gerät auch eine andere Lichtgestalt des Deutschen Fussballsports in Bedrängnis: Günter Netzer. Seit Jahren soll die Rechtevermarktungsgesellschaft „Infront Sports & Media AG“ in Zug (Schweiz) im Auftrag des DFB Bandenwerbung verkauft haben. Mit dabei der stets griesgrämig wirkende Alt-Star als Lobbyist der Innerschweizer Rechtevermarktungsgesellschaft. 30 Sekunden bezahlte Werbung – aber nur 29 Sekunden gesendet. Verlust: 1 Sekunde. Es geht letztlich um Millionen. Das Deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ spricht in seiner neusten Ausgabe (Nr. 30 / 20. Juli 2019) von „Sekundenklau“. Zu den Protagonisten des vom Neffen des ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter, Philippe Blatter, geführten Zuger Unternehmens zählte jahrelang und bis vor zwei Jahren der nun bald 75jährige ehemalige Star-Fussballer Günter Netzer, der entsprechende Verträge (mit-)unterzeichnet haben soll, sich aber an die Vorgänge offensichtlich nicht erinnern kann. Dieser unternehmerische „Sekundenschlaf“ dürfte dazu führen, dass der begnadete Ex-Spitzen-Fussballspieler mit Schweizer Pass einigermassen heil aus der Sache herauskommen dürfte. Ein Spitzenmanager von „Infront Sports & Media AG“ ist deswegen gefeuert worden. Die Umstände des „Sekundengeschäfts“ sind im Moment nicht genau zu erhellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt allerdings ausgedehnt. Für Günter Netzer gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.