Schlagwort-Archive: Urs Linsi

Justizpleite geht in der „Corona“-Krise auf

© Alexander Johmann

(causasportnews / red. / 22. April 2020) Am nächsten Montag wird die Schweizer Justiz eine der grössten Pleiten der Rechts-Geschichte erleben, wenn der am Bundesstrafgericht in Bellinzona liegende „Fall WM-Sommermärchen 2006“ in die Verjährung gleitet. Gott sei Dank erlebt die Welt derzeit die alles lähmende „Corona“-Krise. Das ist gut für vieles und viele, weil mit dieser Pandemie letztlich alles entschuldigt werden kann oder entschuldbar ist. So wird auch dieser Prozess im Tessin am 27. April 2020 in der „Corona“-Krise aufgehen – quasi als einmal etwas andere Rettung à la „Deus ex machina“. Dabei hätte die helvetische Justiz während Jahren Zeit gehabt, einen einfachen Sachverhalt im Umfeld der Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland zu klären und die juristischen Konsequenzen daraus zu ziehen. Im Wesentlichen geht es um einen Geldmittelfluss von 6,7 Millionen Euro; die dubiose Zahlung ist vom Deutschen Fussball-Bund (DFB) ausgelöst und über ein Konto des Weltfussballverbandes FIFA in Zürich weiter geleitet worden – letztlich an wen und weshalb auch immer (causasportnews berichtete verschiedentlich darüber). Wegen Mittäterschaft oder Gehilfenschaft zu Betrug sollten sich die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie der deutsche Spitzenfunktionär Horst R. Schmidt und der ehemalige FIFA-Generalsekretär Urs Linsi vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Der ebenfalls beschuldigte deutsche Fussball-Kaiser Franz Beckenbauer hatte sich schon vor geraumer Zeit aus dem Verfahren verabschiedet. Das Bundesstrafgericht hat das Verfahren nun bis zum 27. April 2020 sistiert. Ein sehr nachvollziehbarer und empathischer Schachzug, denn genau an diesem Tag rutschen die den Angeklagten zur Last gelegten Taten in die Verjährung. Begründet wird dieser durchsichtige Schritt des Gerichts – natürlich mit der „Corona“-Pandemie…Seit dem vergangenen Jahr lag die Anklageschrift in Bellinzona; das Gericht hat es, weit vor „Corona“, nicht fertiggebracht, die Gerichtsverhandlungen ordentlich durchzuführen. Jedoch ist das grassierende Virus mit den vielfältigsten Auswirkungen wohl nur der eine Teil der Wahrheit. In den Medien werden derzeit auch die Verhältnisse um das Bundesstrafgericht in Bellinzona thematisiert: Ein regelrechtes, juristisches Sodom und Gomorra soll sich in diesen Amtsstuben abspielen. Faule und zoffende Richter, Sexismus, Mobbing, Spesenexzesse, Intrigen, Lügen, usw. sind nur einige Themenbereiche, die den teils frivolen Gerichtsalltag in der Schweizer Sonnenstuben transparent werden lassen. Im Moment steht die offenbar unfähige, amtierende Generalsekretärin vor dem Abschuss und soll entlassen werden. Nicht viel besser geht es bei der Anklagebehörde zu und her, wie schon hinlänglich berichtet worden ist. Die Bundesanwaltschaft ist seit Jahren mit sich selbst beschäftigt, führt schlampige Untersuchungen und mischelt und mauschelt vor sich her. Der Bundesanwalt als höchster Ermittler und Ankläger des Bundes ist gerade im FIFA-Komplex teils befangen und hat sich eine eigene, juristische Parallelwelt zurechtgezimmert. Vorwiegend ist er mit der Wahrung eigener Interessen beschäftigt, gegen pönale Lohn-Kürzungen zieht er derzeit vor Gericht. Obwohl das Malaise in der Bundesanwaltschaft längst bekannt ist, hat das Schweizerische Parlament den Bundesanwalt im letzten Herbst für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt. Ein veritabler Polit-Skandal, der jedoch manifestiert, wie sehr die kleinmassstäblichen Verhältnisse in der Schweiz Kungeleien im Polit- und Justizbetrieb begünstigen. Aber nun hat „Corona“ dafür gesorgt, dass an der Misere kaum Schuldige ausgemacht werden müssen. Die Bundesanwaltschaft hat angeklagt, das Bundesstrafgericht konnte und kann wegen „Corona“ nicht verhandeln, und das Parlament als Wahlbehörde des Bundes-Justizbetriebs hat sich mit der Wiederwahl des Bundesanwaltes bewusst oder unbewusst in dessen Geiselhaft begeben. Von Glaubwürdigkeit der Justiz mag in Anbetracht dieser Skandale und Fehlleistungen schon gar niemand (mehr) reden. Und bei dem Geldsegen im Zuge von „Corona“, der sich, wohl ebenfalls Gott gewollt, momentan als Geldregen über Helvetien entlädt, interessiert es auch niemanden mehr, dass die Steuerzahler diesen juristischen Leerlauf auch noch teuer bezahlen müssen. Mit der Glaubwürdigkeit der Justiz sollen sich gefälligst Philosophen und Literaten befassen. Wenn das Friedrich Dürrenmatt („Justiz“, 1985) noch erlebt hätte! Stoff für einen Folgeroman wäre genügend vorhanden…Und auch Friedrich Dürrenmatts ebenfalls verstorbener Temporär-Kollege Max Frisch könnte hierzu natürlich einiges beisteuern und würde sich bestätigt sehen in seiner pathetisch gehaltenen Feststellung in „Andorra“: „Die Lüge ist ein Egel, sie hat die Wahrheit ausgesaugt“.

FIFA-/Bundesanwaltschafts-Kungelei: Wer ist der fünfte Mann?

(causasportnews / red. / 1. April 2020). Vorab: Diese Meldung ist kein 1. April-Scherz!

Thema sind einmal mehr Vorgänge im Zuge der Ermittlungen und Anklagen gegen verantwortliche Fussball-Funktionäre im Zusammenhang mit dem „Sommermärchen“ 2006 in Deutschland mit einem mysteriösen Geldfluss. Diesbezüglich läuft am Bundesstrafgericht In Bellinzona gegen Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach, Horst R. Schmidt und Urs Linsi (vgl. dazu auch causasportnews vom 25. März 2020) seit kurzer Zeit ein Strafprozess. Im Moment ist das Verfahren allerdings unterbrochen, am 27. April tritt bezüglich der eingeklagten Taten (Betrug) die Verjährung ein. Niemand rechnet mehr mit einem Verfahrens-Schluss bis zu diesem Datum. Das „Sommermärchen“ wird auch in dieser Hinsicht märchenhaft enden.

Im Zusammenhang mit diesem Verfahren und der aktuellen Aktenlage sind nun brisante Details ans Tageslicht gekommen. Diese betreffen insbesondere Geheimtreffen des Bundesanwaltes mit Bezugspunkten zum Kanton Wallis, Michael Lauber, mit dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino aus dem selben Kanton. Die Bundesanwaltschaft gilt seit Jahren als Dunkelkammer der Justiz, sorgt immer wieder für Skandale, Unruhen und hochgeschaukelte Vorgänge, die sich jeweils in nichts auflösen. Sie kostet den Steuerzahlern vor allem viel Geld, beschädigt zudem regelmässig das Ansehen der Schweizer Rechtspflege und wird dem Nimbus einer „Mischel- und Mauschel- Behörde“ immer wieder gerecht. Obwohl der Bundesanwalt im Fussball-Komplex um FIFA- und andere Funktionäre gemäss Aufsichtsbehörde nachweislich Gesetze verletzt und die Unwahrheit gesagt, also gelogen, und sich zudem illoyal gegenüber der Aufsichtsbehörde verhalten hat, ist er im September 2019 vom Schweizer Bundesparlament für eine weitere Amtszeit wiedergewählt worden. So etwas gibt es wohl nur in der Schweiz, weil in diesem kleinen Land die Kleinmassstäblichkeit dominiert und Verfilzungen in allen Lebensbereichen an der Tagesordnung sind. Im Moment versuchen findige Medienschaffende aufzuklären, was es im Zusammenhang mit den Fussball-Vorgängen mit einem Geheim-Treffen zwischen dem FIFA-Präsidenten und dem Bundesanwalt auf sich hatte (dieses und andere Meetings haben oder hatten Einfluss oder Zusammenhänge auf die nun laufenden Verfahren am Bundesstrafgericht, vor allem mit Blick auf die Ausstandsregelung). Speziell ist die derzeitige Vorabklärung insbesondere bezüglich eines Treffens am 16. Juni 2017 in einem Berner Hotel, das zufälligerweise den Katari gehört, bei denen in zwei Jahren ebenfalls zufälligerweise die Fussball-WM-Endrunde ausgetragen werden soll. Ein grosses Geheimnis gilt es derzeit zu lüften: Wer nahm neben dem FIFA-Präsidenten und dem Bundesanwalt an diesem Treffen teil? Sicher noch der zwischenzeitlich abgetauchte Kommunikationschef der Bundesanwaltschaft, der umtriebige Journalist und frühere Mitarbeiter des Schweizer Staatsfernsehens, André Marty; im Weiteren undiskutabel auch ein persönlicher Freund des Wallisers Gianni Infantino, der Staatsanwalt (!) aus dem selben Kanton, Rinaldo Arnold. Wahrscheinlich ist an diesem Treffen noch eine weitere Person dabei gewesen. Die brisante Frage lautet nun: Wer war dieser fünfte Mann? Die „Neue Zürcher Zeitung“ kombiniert in ihrer Ausgabe vom 30. März 2020 messer-scharf, dass bezüglich dieses Meetings durch das Hotel neben der Pauschale für die Raummiete (inklusive Mineralwasser, Softgetränke und Nespresso-Kaffee) auch 5 Snacks zu 6 Franken verrechnet worden seien. „Entweder gönnte sich also einer aus dem Quartett Lauber, Infantino, Marty und Arnold einen Snack mehr als die anderen – oder es war doch ein fünfter Teilnehmer anwesend.“, zieht die stets scharf- und freisinnige Zeitung Bilanz. Was zur Konklusion führt: Ist aus diesem Quartett ein „Fresssack“ auszumachen oder war noch ein grosser Unbekannter am Berner Meeting, an das sich die Beteiligten natürlich nicht mehr erinnern können, dabei? Es geht also nun einmal darum festzustellen, wer am besagten Gespräch überhaupt anwesend war. Erst nach Klärung dieser Vorfrage wird sich die Beantwortung der Frage, was an diesem Meeting so alles gesprochen und verhandelt worden ist, aufdrängen.- Eigentlich möchte man, dass dieses Sittengemälde helvetischer Kungelei gar nicht zu Ende skizziert werden kann und der fünfte Mann nicht enttarnt wird. Ein 1. April-Scherz ist das Ganze leider nicht…

Fussball-Prozess in Bellinzona: Schuld ist nur die Fledermaus

(causasportnews / red. / 25. März 2020) In gut einem Monat, am 27. April 2020, wird es formell besiegelt sein, doch bereits jetzt wird klar: Der Prozess um eine dubiose Zahlung rund um das „Sommermärchen“ 2006 in Deutschland ist faktisch so gut wie geplatzt. Will heissen: Die zur Anklage gegen die ehemaligen Funktionäre Dr. Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach (beide ehemalige DFB-Präsidenten), Horst R. Schmidt (WM-OK-Mitarbeiter 2006) und Dr. Urs Linsi (ehemaliger FIFA-Generalsekretär) gebrachten Vorhalte wegen Betrugs werden verjähren. Derzeit ist der Prozess am Bundessstrafgericht unterbrochen, doch niemand rechnet ernsthaft damit, dass das Verfahren gegen die vier vom „Corona“-Virus bedrohten, angeklagten Rentner, welche der „Corona“-Risikogruppe angehören, im arg verseuchten Tessin, wie vorgesehen, ab 20. April weitergeführt und bis Ende April mit Schuldsprüchen beendet werden kann. „Corona“ wirkt in diesen Tagen und für alle Verfahrensbeteiligte wie ein „deus ex machina“; damit können alle leben und teils ihre Haut retten: Die Anklageschrift ist von der Anklagebehörde derart katastrophal verfasst worden, dass nach Auffassung von Prozessbeobachtern nach einer gerichtlichen Beurteilung glatte Freisprüche die Folge gewesen wären. Der Volkszorn hätte die umstrittenen Bundesanwaltschaft mit voller Wucht getroffen. Hätte das Gericht die Angeklagten freigesprochen, wäre diesem Spott und Häme sicher gewesen; nicht die Bundesanwaltschaft, diese hat bekanntlich die Anklage gegen die vier ehemaligen Fussball-Funktionäre nach jahrelangen Irrungen und Wirrungen im Sinne der Weitergabe der „heissen Kartoffel“ noch vor Ablauf der Verjährung am Gericht eingebracht. Natürlich ist die Verjährung auch für die Angeklagten ein schöner Erfolg, auch wenn Freisprüche auf der Hand lagen. Bei der Schluder-Arbeit der Bundesanwaltschaft war es allerdings auch ein Leichtes, die Vorhalte in die Verjährung zu „schaukeln“. Franz Beckenbauer hat sich bereits früher aus dem Verfahren verabschiedet (vgl. dazu auch causasportnews vom 29. Januar 2020)

Ende gut – alles gut also für alle Beteiligte, und wichtig: Es sind dafür keine konkreten Verantwortlichen auszumachen. Das Desaster um diese Fussballprozesse, welche den Schweizer Steuerzahler Millionen kosten und der Schweizer Justiz einen veritablen Reputationsschaden bescheren, sind auch nicht die Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier, welche den an sich untragbaren Bundesanwalt Michael Lauber im letzten Herbst wieder gewählt haben (vgl. dazu etwa causasportnews vom 25. September 2019); er hat schliesslich rechtzeitig anklagen lassen (in den Verfahren selbst ist er in den Ausstand gedrängt worden). Schuld an der ganzen Verfahrensentwicklung und an allen eingetretenen Umständen ist letztlich das „Corona“-Virus, das die Welt derzeit lähmt. Und schliesslich ist auch nicht klar, wer die Schuld am „Corona“-Virus trägt. Offenbar sollen die Erreger von Fledermäusen übertragen worden sein, wie chinesische Virologen glauben. Schuld am Prozessverlauf in Bellinzona ist sicher nicht der Champagner, der von Johann Strauss in der „Fledermaus“ als Teufelsgebräu entlarvt wird, sondern die Fledermaus gleich selber. Und weil sich die Ursachen der Epidemie, und wer für deren Verbreitung verantwortlich ist, nicht eruieren lassen, bleibt die Schuldfrage auch hier im Dunkeln.

Wenn in diesem Fussball-Prozess, der für alle Beteiligten ein ideales Ende nimmt, schon kein Schuldiger auszumachen ist (in der Schweiz ist diese Reihenfolge einzuhalten: Zuerst Schuldige feststellen, dann allenfalls, wenn es unbedingt sein muss, Lösungen anstreben) lässt es sich in helvetischen Gefilden wenigstens trefflich über Kompetenzen, wie derzeit bei der Bekämpfung des „Corona“-Virus, streiten: Statt mit gebündelten Kräften die Krise zu meistern, streiten sich Bund und einige Kantone um Führungsansprüche und –kompetenzen. Der längst überholte Föderalismus feiert in diesen schwierigen Tagen und auf Kosten der Volksgesundheit wieder einmal Orgien. Hier allerdings mit verheerenden Auswirkungen. Die Schweiz ist vom „Corona“-Virus verhältnismässig sehr stark betroffen – vor allem der opportunistischen, führungsschwachen Schweizer Regierung sei Dank.- Um das zu verstehen und zu verkraften hilft wirklich nur noch Champagner in ausreichender Menge. Schuld ist er aber für diese Misere nicht, sondern ein alternativloses Heilmittel.

Schweizer Justiz in Fussballverfahren vor dem Total-Crash

(causasportnews / red. / 29. Januar 2020) Alles begann so schön spektakulär-öffentlich, und die Schweiz sah die Chance gekommen, sich durch vorbehaltlos devotes Verhalten Freunde in den USA zu schaffen und sich der Welt-Öffentlichkeit als Sauber-Nation zu präsentieren, als am 27. Mai 2015 die Schweizer Behörden auf Ersuchen der US-Justiz frühmorgens im Zürcher Nobel-Hotel „Baur au Lac“ mehrere FIFA-Funktionäre aus den Betten holten und abführten. Es erfolgten Auslieferungen der Verhafteten, Schlammschlachten zwischen Funktionären und Ermittlungen  seitens der Bundesanwaltschaft. 25 Verfahren werden seither von der Schweizer Bundesanwaltschaft geführt; und in einem einzigen Fall ist seither Anklage wegen der sog. „Sommermärchen-Affäre“ im Zuge der WM-Endrunde 2006 in Deutschland erhoben worden. Es geht um dubiose Zahlungen, durch die sich zumindest vier Personen strafrechtlich verantworten müssen: Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt sowie der Schweizer Urs Linsi, ehemaliger FIFA-Generalsekretär. Das Verfahren gegen Franz Beckenbauer ist zwischenzeitlich abgetrennt worden. Seit einem halben Jahr liegt die Anklageschrift gegen die vier Beschuldigten beim Bundesstrafgericht in Bellinzona, und am 9. März 2020 soll nun der Prozess im Tessin abgehalten werden. Diese Zeitspanne von einem halben Jahr gibt zu Diskussionen Anlass, könnte aber damit zu tun haben, dass das Bundesstrafgericht seit geraumer Zeit ebenso vor allem mit sich selber beschäftigt ist wie die Bundesanwaltschaft. Animositäten, Querelen, ein Hauen und Stechen auf allen Ebenen und weiteres sollen Gründe dafür sein, dass die Behörden „Bundesanwaltschaft“ und „Bundesstrafgericht“ juristischen Tollhäusern ähneln. Das für sich alleine ist schon eine Bankrotterklärung des Schweizer Justizapparates; erschwerend kommt nun im zur Anklage gebrachten Vorgang hinzu, dass bezüglich der eingeklagten Taten die Verjährung droht; eingeklagte ist der Tatbestand des Betrugs (Art. 146 Strafgesetzbuch), der in der Praxis kaum je greift. Bis zum 27. April 2020 müssen gegen die Beschuldigten Verurteilungen vorliegen, ansonsten die Taten in jedem Fall verjährt sind.- Niemand glaubt mehr daran, dass dies gelingen wird. Hinter vorgehaltener Hand wird getuschelt, dass es allen Involvierten nicht ungelegen käme, wenn auf diese Weise die Verjährung eintreten würde. „In die Verjährung gleiten lassen“ wird in der Justiz diese Form der Verfahrenserledigung genannt. Die Bundesanwaltschaft würde sich jedenfalls nicht dem Ruf aussetzen, die Anklage nicht rechtzeitig erhoben zu haben (wobei aufgrund der Aktenlagen nach Meinung von Experten Freisprüche allerdings vorprogrammiert sind); falls das Bundesstrafgericht die Fälle in die Verjährung schlittern lässt, käme sie darum herum, die Funktionäre freisprechen zu müssen. Dass das Gericht also nicht unglücklich wäre, die Vorgänge nicht materiell-rechtlich beurteilen zu müssen, liegt auf der Hand.

So könnte der bevorstehende Prozess gegen die vier Fussball-Funktionäre dazu führen, dass sich die Schweiz am 9. März 2020 noch einmal global in Szene setzen könnte. Allerdings kaum mehr so spektakulär-saubermännisch wie am 27. Mai 2015 anlässlich der Verhaftungen im „Baur au Lac“ in Zürich. Die Welt könnte dann allerdings den Total-Crash der Schweizer Justiz im wohl grössten Fussball-Skandal aller Zeiten mitverfolgen. Das ganze könnte „garniert“ werden mit einem Prominenten-Schaulaufen in Bellinzona. Befragt werden sollen am Prozess nämlich der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und die Fussball-Ikone Günter Netzer. Logisch, dass sich der abgehalfterte, ehemalige FIFA-Spitzenfunktionär diese Gelegenheit, wieder einmal in der Öffentlichkeit stehen zu können, nicht nehmen lassen wird. Geladen zur Befragung ist übrigens auch Franz Beckenbauer, der eigentlich ebenfalls auf der Anklagebank sitzen müsste. Allerdings gilt er (als Beschuldigter) als nicht einvernahmefähig; hingegen ist das Bundesstrafgericht der Meinung, dass er im Verfahren gegen seine (ehemaligen)Kollegen dennoch befragt werden könnte. Wetten, dass der „Kaiser“ aber auch als Auskunftsperson nicht dabei sein wird!