Schweizer Justiz in Fussballverfahren vor dem Total-Crash

(causasportnews / red. / 29. Januar 2020) Alles begann so schön spektakulär-öffentlich, und die Schweiz sah die Chance gekommen, sich durch vorbehaltlos devotes Verhalten Freunde in den USA zu schaffen und sich der Welt-Öffentlichkeit als Sauber-Nation zu präsentieren, als am 27. Mai 2015 die Schweizer Behörden auf Ersuchen der US-Justiz frühmorgens im Zürcher Nobel-Hotel „Baur au Lac“ mehrere FIFA-Funktionäre aus den Betten holten und abführten. Es erfolgten Auslieferungen der Verhafteten, Schlammschlachten zwischen Funktionären und Ermittlungen  seitens der Bundesanwaltschaft. 25 Verfahren werden seither von der Schweizer Bundesanwaltschaft geführt; und in einem einzigen Fall ist seither Anklage wegen der sog. „Sommermärchen-Affäre“ im Zuge der WM-Endrunde 2006 in Deutschland erhoben worden. Es geht um dubiose Zahlungen, durch die sich zumindest vier Personen strafrechtlich verantworten müssen: Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt sowie der Schweizer Urs Linsi, ehemaliger FIFA-Generalsekretär. Das Verfahren gegen Franz Beckenbauer ist zwischenzeitlich abgetrennt worden. Seit einem halben Jahr liegt die Anklageschrift gegen die vier Beschuldigten beim Bundesstrafgericht in Bellinzona, und am 9. März 2020 soll nun der Prozess im Tessin abgehalten werden. Diese Zeitspanne von einem halben Jahr gibt zu Diskussionen Anlass, könnte aber damit zu tun haben, dass das Bundesstrafgericht seit geraumer Zeit ebenso vor allem mit sich selber beschäftigt ist wie die Bundesanwaltschaft. Animositäten, Querelen, ein Hauen und Stechen auf allen Ebenen und weiteres sollen Gründe dafür sein, dass die Behörden „Bundesanwaltschaft“ und „Bundesstrafgericht“ juristischen Tollhäusern ähneln. Das für sich alleine ist schon eine Bankrotterklärung des Schweizer Justizapparates; erschwerend kommt nun im zur Anklage gebrachten Vorgang hinzu, dass bezüglich der eingeklagten Taten die Verjährung droht; eingeklagte ist der Tatbestand des Betrugs (Art. 146 Strafgesetzbuch), der in der Praxis kaum je greift. Bis zum 27. April 2020 müssen gegen die Beschuldigten Verurteilungen vorliegen, ansonsten die Taten in jedem Fall verjährt sind.- Niemand glaubt mehr daran, dass dies gelingen wird. Hinter vorgehaltener Hand wird getuschelt, dass es allen Involvierten nicht ungelegen käme, wenn auf diese Weise die Verjährung eintreten würde. „In die Verjährung gleiten lassen“ wird in der Justiz diese Form der Verfahrenserledigung genannt. Die Bundesanwaltschaft würde sich jedenfalls nicht dem Ruf aussetzen, die Anklage nicht rechtzeitig erhoben zu haben (wobei aufgrund der Aktenlagen nach Meinung von Experten Freisprüche allerdings vorprogrammiert sind); falls das Bundesstrafgericht die Fälle in die Verjährung schlittern lässt, käme sie darum herum, die Funktionäre freisprechen zu müssen. Dass das Gericht also nicht unglücklich wäre, die Vorgänge nicht materiell-rechtlich beurteilen zu müssen, liegt auf der Hand.

So könnte der bevorstehende Prozess gegen die vier Fussball-Funktionäre dazu führen, dass sich die Schweiz am 9. März 2020 noch einmal global in Szene setzen könnte. Allerdings kaum mehr so spektakulär-saubermännisch wie am 27. Mai 2015 anlässlich der Verhaftungen im „Baur au Lac“ in Zürich. Die Welt könnte dann allerdings den Total-Crash der Schweizer Justiz im wohl grössten Fussball-Skandal aller Zeiten mitverfolgen. Das ganze könnte „garniert“ werden mit einem Prominenten-Schaulaufen in Bellinzona. Befragt werden sollen am Prozess nämlich der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und die Fussball-Ikone Günter Netzer. Logisch, dass sich der abgehalfterte, ehemalige FIFA-Spitzenfunktionär diese Gelegenheit, wieder einmal in der Öffentlichkeit stehen zu können, nicht nehmen lassen wird. Geladen zur Befragung ist übrigens auch Franz Beckenbauer, der eigentlich ebenfalls auf der Anklagebank sitzen müsste. Allerdings gilt er (als Beschuldigter) als nicht einvernahmefähig; hingegen ist das Bundesstrafgericht der Meinung, dass er im Verfahren gegen seine (ehemaligen)Kollegen dennoch befragt werden könnte. Wetten, dass der „Kaiser“ aber auch als Auskunftsperson nicht dabei sein wird!

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