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CaS-Co-Herausgeber Hans-Ueli Vogt fast in die Landesregierung gewählt

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(causasportnews / red. / 8. Dezember 2022) Ergänzend zum üblichen «Intro» bezüglich Meldungen in dem zu «Causa Sport» gehörenden Blog «causasportnews» müsste fast korrekter- und transparenterweise diesmal der Zusatz angehängt werden: «In eigener Sache».

Die Schweiz hat am Mittwoch nach zwei Rücktritten die aus sieben Personen bestehende Landesregierung komplettiert. Kandidatinnen und Kandidaten waren zur Wahrung der bisherigen Sitzansprüche der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Sozialdemokratischen Partei (SP) die SP-Frauen Elisabeth Baume-Schneider (Jura) und Eva Herzog (Basel-Stadt) sowie die SVP-Vertreter Albert Rösti (Bern) und Hans-Ueli Vogt (Zürich); Hans-Ueli Vogt, der gewiefte Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich, der überdies dem Herausgeber- und Redaktionsgremium von «Causa Sport» angehört, kündigte vor Wochen seine Regierungsambitionen an, um dem Parlament eine Alternative zu bieten, wie er sagte. Aufgrund der Wahl-Regularien der Vereinigten Bundesversammlung (Wahlkörper) erfolgte am Mittwoch zuerst die Wahl des Nachfolgers von SVP-Bundesrat Ueli Maurer (Zürich). Die SVP präsentierte dem Wahlgremium Albert Rösti und Hans-Ueli Vogt, also je einen Vertreter der ländlichen Gebiete (Albert Rösti) und des urbanen Zürich (Hans-Ueli Vogt). Der Favorit, Albert Rösti, schaffte die Wahl in die Landesregierung auf Anhieb mit 131 Stimmen. Mit 98 Stimmen erzielte Hans-Ueli Vogt ein glanzvolles Resultat. An einen Wahlerfolg glaubte der Vertreter aus Zürich wohl selber am wenigsten. Als extraordinär und als Überraschungserfolg präsentierte sich der Umstand, dass der «Causa Sport»-aktive, 53jährige Top-Jurist jedoch fast 100 Stimmen gewinnen konnte- lediglich 33 Stimmen weniger als der Favorit Albert Rösti! «Causa Sport» gratuliert seinem Redaktionsmitglied und Co-Herausgeber Hans-Ueli Vogt zu dieser mehr als sportlichen Glanztat! Aufgrund der Reaktionen nach der Wahl kann das Fazit gezogen werden, dass Hans-Ueli Vogt wohl nicht am Boden zerstört war, als der Wahl-Coup nicht ganz gelang und letztlich der Regierungs-«Kelch» an ihm vorbeiging…

Eine faustdicke Überraschung ergab sich bei der Wahl einer SP-Frau in die Landesregierung: Hier blieb die Vertreterin des urbanen Basel knapp hinter der Sozialarbeiterin und Schwarznasenschaf-Halterin Elisabeth Baume-Schneider aus dem Kanton Jura zurück.

Mit dieser Wahl einer Vertreterin und eines Vertreters aus der ländlichen Schweiz erteilte die Vereinigte Bundesversammlung den kommunistisch geprägten Städten eine deutliche Abfuhr. Heute wird es sich zeigen, ob Bundesrätin Viola Amherd aus dem Wallis weiterhin Verteidigungs- und Sportministerin bleiben wird.

13. Februar: Der Tag des Glücks und der Abrechnungen – ein grosser Tag für die direkte Demokratie

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(causasportnews / red. / 14. Februar 2022) Der 13. Februar 2022 war ein goldener Tag für den Schweizer Skisport – und für die direkte Demokratie in der Schweiz: Marco Odermatt wurde in Peking auf eindrückliche Weise Riesenslalom-Olympiasieger. Womit widerlegt worden ist, ein 13. bedeute zugleich Unglück. Im Gegenteil. Glück brachte dieser Sonntag, der 13. auch der direkten Schweizerischen Demokratie. Insbesondere dem im Vorfeld der Volksabstimmung vieldiskutierte «Medienpaket» (causasportnews vom 30. Januar 2022) wurde eine regelrechte Abfuhr erteilt: Rund 55 Prozent der Stimmenden sagten Nein zur Staatsförderung der Medien. Mit diesem klaren Ergebnis und mit den für die Regierung und das Parlament weiteren Niederlagen an diesem denkwürdigen Sonntag bestätigte sich die lateinische Sentenz in dieser säkularen Demokratie: «vox populi vox dei» (Volkes Stimme ist Gottes Stimme). Die Medienförderung durch Staatshilfe ist kein Staatsauftrag, entscheid das Volk und manifestierte wohl, dass die Nachfrage für derartige Medien kaum mehr besteht. Kontrolle durch Mittel des zu Kontrollierenden ist abwegig. Aber, wer weiss, von welchen Intuitionen sich die Stimmenden leiten liessen. Vielleicht war es auch nur ein Votum gegen eine Presse, die mit den Regierenden paktiert und irrigerweise dennoch den «Qualitätsjournalismus» predigt. Es war wohl auch eine Missfallenskundgebung gegen das (vom Volk gewählte!) Parlament und die Landesregierung, welche die Medien mit Staatsmitteln fördern wollten und sich gegenseitig Pfründe, Vorteile und Annehmlichkeiten zuschanzen. Kein Parlaments-oder Regierungs-Mitglied wandte sich im Vorfeld der Abstimmung gegen das Medienförderungs-Paket. Das hätten die Medien nicht verziehen…Die Niederlagen am Abstimmungs-Sonntag verschlug den Parlamentarierinnen und Parlamentariern die Sprache und raubten ihnen die Stimmen. Der sonst redselige, allerdings meist schwurbelnde Bundesrat ging nach den Abstimmungspleiten schon einmal auf Tauchstation, allen voran die für die wichtigsten Vorlagen zuständigen Mitglieder der Landesregierung, Simonetta Sommaruga (SP) und Finanzminister Ueli Maurer (SVP). Die sonst salbungsvoll auftretende, linke Medienministerin Simonetta Sommaruga wirkte am Wahlabend mehr hilflos statt, wie sonst in der Regel, peinlich.  Kurz angebunden schwadronierte und lamentierte sie, nach Argumenten ringend, herum. Die brutale Abstimmungs-Niederlagen von Regierung und Parlament waren wohl auch eine Generalabrechnung des Volkes gegenüber den beiden Staatsgewalten für das desaströse Reagieren in der «Corona»-Krise. Parlament und Regierung machten zwar in der Krise nicht alles falsch, aber kaum etwas richtig und führten das Volk ins Desaster; und förderten damit die Staatsverdrossenheit, die sich sogar in permanenten Gewaltexzessen äussert. Jedenfalls ist, gemessen an den Abstimmungsergebnissen vom Sonntag, das Vertrauen in das Parlament und die Landesregierung nahe beim Gefrierpunkt.

Aber auch die Medien selber, die durch das Medienpaket mit Staatsgeldern ihre Gewinne optimieren sollten, agierten im Vorfeld der Abstimmung durchsichtig und täuschend. Den letzten Sargnagel gegen die vorgesehene Medienförderung setzte, natürlich ungewollt und zufälligerweise, mit einem authentischen Votum der Top- Manager des Ringier-Konzerns, der massiv von der Medienförderung profitiert hätte, Marc Walder: Geradezu trunken von Selbstüberschätzung, Grössenwahn und Arroganz prahlte der nicht gerade als grosses Licht bekannte, ehemalige Tennis-Professional, damit, wie die Medien-Produkte aus seinem Konzern im Gleichschritt mit Regierung und Parlament marschieren würden. Da war es wohl jeder Stimmbürgerin und jedem Stimmbürger klar, dass es brandgefährlich wäre, von Staatsseite her diese Symbiose von Politik und Medien noch pekuniär zu stützen. Gewonnen hat am Sonntag, dem 13. Februar 2022, also die direkte Demokratie. Das Referendums-System in der Schweiz ist eine letzte Sicherung, um auf Abwege geratene Parlaments- und Regierungsmitglieder wirksam einzugrenzen. Die vernichtenden Niederlagen von Regierung und Parlament wiesen den wichtigen, positiven Aspekt auf, dass es auch in Zukunft Sinn macht, letztlich das Volk direkt entscheiden zu lassen.

Wieder einmal „Sonderfall Schweiz“ – liberal und unter Alkoholeinfluss

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(causasportnews / red. / 3. September 2020) Das Land unternimmt, trotz permanenten Anbiederungen in Europa durch die Politik, ziemlich viel, um den „Sonderfall Schweiz“ bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu perpetuieren. So verhält es sich auch in der „Corona“-Krise. Permanent steigt in der Schweiz die Zahl der Neuinfektionen; sie ist im internationalen Vergleich sehr hoch. Und wenn ab 1. Oktober die Zuschauerrestriktionen in Sportstätten gelockert werden sollen (für mehr als 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer ist eine kantonale Bewilligung notwendig), wie die Landesregierung erklärt hat, werden sich die Grippe-Kranken zu den COVID-19-Infizierten gesellen. Die liberale Öffnung im Rahmen der Bespassungsindustrie ist mit Blick auf das Ausland zumindest speziell: Deutschland und Österreich verhalten sich mit Bezug auf allfällige Lockerungen zurückhaltender; auch Italien hat aus dem anfänglichen „Corona“-Chaos gelernt. In der Schweiz ist eben doch alles anders. Die Landesregierung hat mit der angeordneten Öffnung auch für den Sport dem Druck der Wirtschaft und Interessenvertretungen nachgegeben; die Argumente der medizinischen Wissenschaften wurden durchwegs ignoriert. Der Bundesrat scheint sich bei seiner Lockerungspolitik an Loriot zu orientieren: Ein Sportanlass ohne Publikum vor Ort ist möglich aber sinnlos.

Sportstätten können nun also zu zwei Dritteln gefüllt werden. Es dürfen nur Sitzplätze angeboten werden, und das Publikum trifft eine Maskentragpflicht. Die Veranstalter müssen für die Events mit mehr als 1000 Personen Schutzkonzepte unterbreiten, welche von den Kantonen zu genehmigen sind, ebenso sind Risikoanalysen vorzunehmen. So hat die Landesregierung die Bewilligungspflicht, sprich: Die „heisse Kartoffel“, den Kantonen weitergereicht. Im Sinne der hehren Werte der menschlichen Bespassung hat die Landesregierung zudem davon abgesehen, Alkoholika an Sportanlässen zu verbieten, was auf der politischen Linie der Regierung liegt: Auch die entsprechende Getränkeindustrie ist schliesslich ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, und dass sich in einer von Alkohol-, Drogen- und Medikamenten-Konsum (mit-)geprägten Gesellschaft dieser Industriezweig nicht talis qualis ausschalten lässt, scheint evident zu sein. Zu ergänzen ist allerdings, dass der Bundesrat in diesem Punkt doch noch ein wenig in realen Philanthropismus gemacht hat: Der Alkohol in Sportstätten darf Schutzkonzepte nicht gefährden. Eine wirklich glasklare Ausgangslage, und man darf gespannt sein, wie eine solche Vorgabe umgesetzt werden soll. Das ist etwa so, wie wenn für die Jagd eine Einschränkung angeordnet würde: Wild darf nur geschossen werden, wenn der Fortbestand der betroffenen Tiergattung durch Abschüsse nicht nachhaltig gefährdet wird.

Aber vielleicht werden die ganzen Anordnungen und Konzeptionen eh obsolet, sollten sich die Auswirkungen der Pandemie wieder verschärfen – was zwar niemand hofft, aber dennoch Tatsache werden kann.

Sport und Kultur prävalieren gegenüber „Corona“

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(causasportnews / red. / 14. August 2020) Es war natürlich ein Zufall, dass am Tag, als die Schweizerische Regierung die Lockerung der „Corona“-Restriktionen mit Bezug auf Veranstaltungen bekanntgab, die Infektionszahlen so hoch wie schon lange nicht mehr waren. Obwohl inzwischen kaum mehr jemand an die Korrektheit der kontinuierlich verbreiteten Zahlen glaubt, scheint eines dennoch klar zu sein: Die unheimliche Seuche ist noch lange nicht bekämpft. Weil die Viren nicht sichtbar und nur von den infizierten Menschen gespürt werden (sofern sie denn überleben), ist es schwierig, diesen Krieg gegen die Pandemie effizient zu führen und zu gewinnen. In allen Ländern sind die Regierungen gefordert; und überall wird klar, dass der Kampf gegen das Virus unter politischer Führung ein Desaster ist. In der Schweiz kommt hinzu, dass die Politik im Spannungsfeld zwischen Zentralismus und Föderalismus stattfindet. So kam es der Schweizer Regierung gelegen, sich dem Druck von Wirtschaft und Lobbyismus zu beugen und anzuordnen, dass insbesondere im Sport und in der Kultur ab 1. Oktober Veranstaltungen mit mehr als (bisher) 1000 Personen wieder möglich sein werden. Der Applaus nicht nur der „Corona“-Ignoranten ist dem Bundesrat mit dieser Anordnung – Sport und Kultur prävalieren gegenüber „Corona“ und medizinischen Erwägungen – sicher, und er ist entsprechend auch nach Bekanntgabe der Anordnungen erfolgt. Der „schwarze Peter“ ist aber von der Landesregierung gleichzeitig an die Kantone weitergereicht worden. Deren Gesundheitsdirektoren haben sich übrigens klar gegen die Lockerung der Veranstaltungs-Restriktionen ausgesprochen. Die Kantone haben ab 1. Oktober letztlich im Einzelfall zu entscheiden, ob Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen durchgeführt werden dürfen oder nicht. Wie unter diesen Umständen Sport- und Kulturanlässe geplant werden sollen, bleibt die grosse, unbeantwortete Frage. Steigen die Fallzahlen weiterhin und verschärft sich die allgemeine Lage etwa nach der Rückkehr von Urlauberinnen und Urlaubern aus den Auslandferien, wird es an den Kantonen liegen, aufgrund dieser Gegebenheiten über die Durchführung von Publikumsanlässen mit mehr als 1000 Personen zu entscheiden. Die Schweizer Regierung hat sich so elegant aus der Verantwortung verabschiedet und mit dieser Entscheidung sichergestellt, dass der für die Gesundheit der Bevölkerung zuständige Innenminister Alain Berset wohl zum „Schweizer des Jahres 2020“ gekürt werden wird. Konkurrenz um diese Auszeichnung dürfte ihm nur innerhalb der Landesregierung erwachsen: Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga gebärdet sich seit dem Ausbruch der Pandemie als salbungsvolle, umjubelte Landesmutter, und der eidgenössische, bürgerliche Finanzminister Ueli Maurer lässt das Geld in Milliardenhöhe über das Land niederprasseln, getreu dem „FIFA-Prinzip“: Gute Stimmung und Wählerstimmen lassen sich vor allem durch Grosszügigkeit garantieren.

Der sonderbare Schritt der Schweizer Landesregierung mag eidgenössischen Gepflogenheiten entsprechen, obwohl die Schweiz allgemein kaum mehr etwas unternimmt, ohne vorher die Verhältnisse im Ausland ausgiebig zu verinnerlichen. So wurde diesmal etwa ignoriert, dass das Fussball-Top-Land Deutschland bis zum 31. Oktober Spiele ohne Fans auf den Tribünen austragen lassen will. Im Land des Fussball-Weltmeisters, in Frankreich, diktiert der Staat die restriktiven Bedingungen für den Sport; Lockerungsbestrebungen der Sportministerin werden rigoros abgeschmettert. In der Premier League in England wird derzeit nicht einmal über eine Rückkehr der Zuschauer in die Stadien nachgedacht.

Ring frei für Vereinsversammlungen

Alfred Broger, Versammlung, 2002

(causasportnews / red. / 21. Juni 2020) Nicht nur im Fussball-Arbeitsvertragswesen bedeutet das Datum 30. Juni ein besonderer, terminlicher Schnitt: An diesem Tag laufen jeweils zahlreiche der befristeten Arbeitsverträge ab, dies in Einklang mit etlichen, nationalen Meisterschaften, die üblicherweise dann formell beendet sind. Im „Corona“-Jahr 2020 ist alles anders. Zufolge des Spiel-Unterbruchs werden die Meisterschaftsbetriebe teils weit über Ende Juni weitergeführt werden. Vertragsverhältnisse sind den Umständen angepasst worden, und auch die im Zuge der Sommerpause anstehenden Spieler-Transfers werden in ihren zeitlichen Abläufen den gegebenen Umständen angepasst.

Das Datum 30. Juni ist auch für viele Sportvereine und -verbände, die nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) organisiert sind, von besonderer Wichtigkeit. In nicht wenigen Statuten dieser Körperschaften finden sich Bestimmungen, wonach die alljährlich abzuhaltende, ordentliche Vereinsversammlung (Art. 64 ff. ZGB) in der ersten Jahreshälfte, also bis zum 30. Juni, durchzuführen seien. Im Zuge der ausserordentlichen Lag hatte die Landesregierung in Anbetracht der ausserordentlichen Lage im März angeordnet, dass Versammlungen nicht mehr durchgeführt werden dürften; darunter fielen auch die in der ersten Jahreshälfte anstehenden ordentlichen Versammlungen der Vereine und Verbände (vgl. causasportnews vom 8. März 2020).- Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Bundesrat im Krisenmanagement zwar nicht alles falsch, aber auch nicht allzu vieles gut gemacht hat. Es war und ist nicht zu beanstanden, dass die Abhaltung von Versammlungen verboten wurde. Jedoch liess sich dann die Landesregierung zur Anordnung von (zusätzlichen) „Massnahmen“ hinreissen, die letztlich als rechtwidrig zu qualifizieren sind. Der Bundesrat verbot (richtigerweise) die Versammlungen, gab dann aber (fälschlicherweise) gleichzeitig vor, wie das „Problem“ zu lösen sei, und fordert u.a. Vereine und Verbände auf, ihre Versammlungen auf schriftlichem Weg oder unter Zuhilfenahme elektronischer Mittel abzuhalten. Rechtlich konform hätten die Körperschaften trotz der gängigen, statutarischen Vorschriften bezüglich Durchführung der Versammlungen (diese sind als „Ordnungsvorschriften“ zu qualifizieren), die ordentlichen, bereits terminierten Zusammenkünfte verschieben oder Versammlungen auf später im Jahr 2020 ansetzen müssen. Die unkritischen Vereinsvorstände folgten der bundesrätlichen Anordnung und führten die Versammlungen auf schriftlichem oder digitalem Weg (bereits) durch – oder werden sie in nächster Zeit noch durchführen. Nachdem ab kommender Woche auch grössere Vereinsversammlungen wieder gesetzes- und statutenkonform durchgeführt werden dürfen, ergeben sich nun teils groteske Situationen. Es werden in nächster Zeit bereits angesetzt „Vereinsversammlungen“ schriftlich oder auf elektronischem Weg durchgeführt (in den meisten Fällen lässt sich die entsprechend angerollte Organisationslawine bequemerweise nicht mehr aufhalten), obwohl auch in dieser Hinsicht Normalität eingekehrt ist. Die Autoritätsgläubigkeit in Vereinen und Verbänden gegenüber staatlichen Direktiven (die, q.e.d., nicht immer gesetzeskonform sind) und in Anbetracht der aktuellen Situation, drängt sich folgendes Fazit auf: Auch im Vereinsrecht lohnt es sich ab und zu, die Nerven zu behalten…Sowohl für bereits auf dem von der Regierung angeordneten Weg abgehaltenen Versammlungen als auch für solche, die nun ebenfalls in gleicher Weise, trotz der ab kommender Woche geltenden Lockerung durchgeführt werden, gilt: Die auf diese Weise gefassten Vereinsbeschlüsse sind nichtig, in jedem Fall anfechtbar (Art. 75 ZGB).

Das Ende der totalen, „zuschauerlosen“ Zeit naht

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(causasportnews / red. / 20. Juni 2020) Eigentlich wird niemand ernsthaft behaupten wollen, „Geisterspiele“ im Fussball seien exzessive Freudenspender. Mit den Spielen ohne Zuschauer sollte vielmehr die totale, durch das „Corona“-Virus verursachte Depression im Bespassungs-Segment „Sport“ situationsadäquat etwas eingedämmt werden. Jetzt naht jedoch das Ende der „zuschauerlosen“ Zeit – zum Beispiel in der Schweiz. Die Landesregierung hat sich dazu durchgerungen, ab kommender Woche Veranstaltungen, auch solche mit sportlichem Gehalt, bis zu 1000 Personen wieder zu gestatten; wenigstens auf Stehplätzen lässt die sich nun auch in der Schweiz geltende Abstandsregelung von 1,5 Metern problemlos praktizieren. In rund zwei Monaten kann sich dann das Veranstaltungs-Business praktisch wieder einschränkungsfrei entfalten; ab September sind auch grössere Veranstaltungen wieder durchführbar.

Wenn dann die „Corona“-Krise wieder der Vergangenheit angehören soll…

Im Moment lassen die Infektions- und insbesondere die Reproduktionszahlen eher pessimistische Zukunftsaussichten aufkommen. Und Vorkommnisse, wie um die Betriebe des Fleisch-Grossproduzenten und Präsidenten von Schalke 04, Clemens Tönnies, animieren nicht gerade zu überbordendem Optimismus. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in seinem Schlachtbetrieb breitet sich derzeit eine flächendeckende „Corona“-Infektion aus. Der Schalke-Präsident steht also wieder einmal in den Schlagzeilen – diesmal nicht aus Gründen im Zusammenhang mit dem Sport oder seinem Klub in Gelsenkirchen, sondern wegen seiner angeblichen Sorglosigkeit in der COVID-19-Krise. Doch auch deswegen haben Schalke-Fans ihre Stimmen gegen den Klub-Patriarchen erhoben.

Trotz aller derzeitiger Lockerungsmassnahmen und dem verkündeten Ende der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz mutet die derzeitig, virale Lage auch in der Schweiz nicht gerade erwartungsfroh an. Eines ist sicher: Den vom Bund im März verordneten, totalen „Lockdown“ wird es nicht mehr geben. Sollte sich die Situation um COVID-19 jedoch wieder verschlimmern, haben die Kantone prioritär über allfällige Massnahmen zu befinden – und dafür die finanziellen Konsequenzen zu tragen. Eine erneute, ausserordentlicher Lage bleibt vorbehalten.

Der Fussball zurück in der Normalität (?)

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(causasportnews / red. / 18. Mai 2020) Seit dem vergangenen Wochenende befindet sich der Professional-Fussball zurück in der Normalität. Wirklich? Die Vorzeige-Liga Europas, die Deutsche Bundesliga, hat es vorgemacht, wie es geht. Und es geht! Schon der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter hat es immer gesagt: Wenn es nicht mehr weitergeht, muss es der Fussball richten. Letzterer hat es gerichtet in Deutschland. In der Tat schafft das nur der Fussball: In die Normalität zurückkehren bei anormalen Verhältnissen, die jedoch real immer noch vorherrschen. Das Volk und eine Vielzahl seiner Sprachrohre haben es verlangt – und so die wichtigste Bespassungs-Industrie Deutschlands zu neuem Leben erweckt. Wer es beim Bundesliga-Auftakt nicht oder weniger gut fand, dass in dieser Kampfsportart die Grundsätze, an die sich jede Frau und jeder Mann im Alltag halten sollten, zur Theorie wurden, ist von der Volksseele und ihren Sprachrohren niedergeschrien oder in die Schranken gewiesen worden. Schliesslich war in den leeren Stadien alles paletti – die Fans vergnügten sich anderswo und anderswie. Polizei und Politiker/innen lobten die vorbildliche Haltung der Fans. Körperkontakt in den Restaurant, Bars und Erholungsräumen statt in den Stadien war angesagt. So spielt der Fussball im engeren Sinne weiterhin glaubwürdig seine Vorbildrolle. Und mit dem unsichtbaren, aber immer noch grassierenden Virus verhält es sich fast wie mit dem ungläubigen Thomas, der erst glaubte, als er seinen Finger in die Wunde von Jesus Christus legen konnte. Ignorieren wirkt oft Wunder.

Der derzeitige Gang zurück in die Normalität treibt auch neben den Fussballstadien spezielle Blüten. Nach Wochen, in denen Politiker/innen Geld ohne Ende auch über den organisierten Sport ausschütteten, ist nun das grosse (und teils böse) Erwachen gekommen. Kaum mehr jemand weiss etwa in der Schweiz, wieviel hundert Millionen Franken bis jetzt gesamthaft dem Sport versprochen worden sind; Bundesrat und Parlament überbieten sich diesbezüglich in Grosszügigkeit; die Gewaltenkontrolle ist zur Farce verkommen. Die dem Sport in der vergangenen Woche überdies zugesicherten 350 Millionen Franken entpuppen sich allerdings immer mehr als regelrechtes „Danaergeschenk“, nachdem es zuerst den Eindruck gemacht hatte, es ging nun im Sport zu und her wie nach einem Banküberfall: Nach diesen Taten verkrachen sich die Räuber/innen regelmässig, wenn es um die Verteilung der Beute geht. Jetzt ist allerdings mit Blick auf den Fussball in der Schweiz bei den Professional-Klubs so etwas wie Ernüchterung eingekehrt. An die am besten gefüllten Honigtöpfe gelangen diese kommerziellen Unternehmen nur, wenn sie die Löhne des kickenden Personals in den nächsten drei Jahren um mindestens 20 Prozent senken. Das wollen die Klubs aus verschiedenen Gründen selbstverständlich nicht. Man beabsichtigt weiterhin an einem Produkt festzuhalten, das sich konventionell nicht finanzieren lässt. Ausfälle und rote Zahlen werden mit Jammern, rührigen Mäzenen und oft halbseidenen Investoren wettgemacht; diese dürfen im Moment, wie das nun besiegte Virus, auch aus China kommen, wie es soeben der Zürcher Grasshopper Club vorexerziert hat (causasportnews vom 14. April 2020 ). Diese Entwicklungen belegen vor allem eines: Auch hier kehrt der Fussball in die Normalität zurück; in die Normalität, wie wir sie vor „Corona“ kannten. Die Bundesliga ist seit dem Wochenende jedenfalls wieder die traditionelle, erfolgreiche Geldmaschine, die auch ohne Fans wieder zum Funktionieren gebracht worden ist.

13. Mai 2020: Ein Glückstag für den Schweizer Sport

(causasportnews / red. / 13. Mai 2020) Dem 13. Mai wird gemeinhin eine gewisse Symbolik, tendenziell in negativer Hinsicht, zugeordnet. Das Datum lässt immer wieder Raum für Spekulationen und Deutungen. Auch was den Sport betrifft. Für ihn ist der 13. Mai 2020 in der Schweiz in jedem Fall ein Glückstag. Mit Genugtuung und Stolz hat die helvetische Sportministerin Viola Amherd verkündet, dass nun nach dem Geldsegen, der in den letzten Wochen über die offenbar marode Wirtschaft niedergeprasselt ist, nun auch der Sport mit pekuniärer Glückseligkeit bedacht wird. 350 Millionen Schweizer Franken sollen die Schweizer Fussball- und Eishockeyligen vom Staat erhalten; zu einem grossen Teil handelt es sich dabei um A-fonds-perdu-Zahlungen, die über der Sportindustrie ausgeschüttet werden; teils handelt es sich um Darlehen. Begründet wird die generöse Handlung der Schweizer Regierung mit dem Faktum, dass der organisierte Sport viele Arbeitsplätze am Leben erhalten müsse, die im Zuge der „Corona“-Pandemie gefährdet sind.

Apropos Arbeitsrecht: Obwohl noch nicht klar ist, wann und ob die Professionalliga im Fussball ihren Betrieb (mit „Geisterspiele“) demnächst aufnehmen wird, haben lediglich zwei Klubs am vergangenen Montag wieder mit dem Trainingsbetrieb begonnen: Der aktuelle Leader in der Super League, der FC St. Gallen, sowie der Challenge Club mit Aufstiegsambitionen, der Grasshopper Club Zürich, der neuerdings von Chinesen über Wasser gehalten wird (causasportnews vom 14. April 2020). Die anderen Professional-Klubs verzichten derweil auf einen organisierten Trainingsbetrieb, um der Kursarbeitsentschädigung nicht verlustig zu gehen. Die Behörden haben unmissverständlich klargestellt, dass die Ansprüche für Kurzarbeitsentschädigungen umgehend entfallen würden, sobald der Klub-Trainingsbetrieb wieder aufgenommen wird. Das Verhalten der meisten Vereine, ausgenommen der aktuelle Leader FC St. Gallen und GC Zürich, zeigt nicht nur, wie der sportliche Gehalt einer wieder aufgenommenen Meisterschaft einzustufen ist: Spielbetrieb ohne Training – eine seriöse Vorbereitung für einen Wettkampfbetrieb sieht wohl anders aus. Man muss dann bei Aufnahme des Spielbetriebs wohl von einer klaren Verzerrung des Wettbewerbs sprechen, wenn Mannschaften aus rein pekuniären Gründen auf geordnete Trainings verzichten. Aber nach der frohen Botschaft aus der Bundeshauptstadt vom 13. Mai sind die Klubs eh aller finanzieller Sorgen enthoben, und auf die angedachten, künftigen „Geisterspiele“ bei Fortsetzung der Fussball-Meisterschaft kann somit auch getrost verzichtet werden. Die politisch motivierte Grosszügigkeit des Bundesrates stösst allerdings bereits auf massive Kritik. Dass mit Bundesbeiträgen gut bezahlt Fussball- und Eishockey-Professionals alimentiert werden, ist alles andere als unumstritten. Frau und Herr Schweizer haben zudem weitgehend Probleme damit, dass von Misswirtschaft, Hooliganismus und anderen Negativpunkten gebeutelte Sportarten grosszügig mit Steuergeldern bedacht werden. Aber was sich für die Wirtschaft im Allgemeinen ziemt, soll auch im Sport gelebt werden. Und an den Umstand, dass der Sport in der Schweiz weitgehend eine rein private Angelegenheit ist, mag sich in der aktuellen Krisenzeit schon gar niemand mehr erinnern.

Versammlungen im „Lockdown“: Was Vereine und Verbände dürfen

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(causasportnews / red. / 30. April 2020) Die Verlautbarungen der Schweizerischen Regierungen mit Blick auf die Lockerungen der restriktiven Massnahmen im Zusammenhang mit der momentanen Pandemie sind meistens klar – jedoch nicht immer. Letztere Feststellung betrifft etwa die Detaillierungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) mit Blick auf Vereinsversammlungen. Vereine und Verbände gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geben den meisten Sportorganisationen mit Sitz in der Schweiz (dazu gehören auch zahlreiche, internationale Verbände) den rechtlichen, organisatorischen Rahmen. Vereine und Verbände regeln durchwegs in den Statuten ihr Vereins- und Verbandsleben. Hierzu gehören etwa auch die Bestimmungen mit Blick auf das höchste Organ dieser Körperschaften, die Vereinsversammlungen (Art. 64 ff. ZGB). Auch wenn in den Statuten vorgesehen ist, dass ordentliche Vereinsversammlungen jedes Jahr im ersten Halbjahr durchzuführen sind, dürfen oder müssen solche Versammlungen gemäss Anordnungen der Regierung aufgrund der aktuellen Krise abgesagt oder verschoben werden. Das ist, weil solche statutarischen Vorgaben ordnungsrechtlich motiviert sind, zulässig. Das EJPD stellt nun Vergleiche mit dem Recht der Aktiengesellschaften an (Art. 620 ff. des Obligationenrechts, OR). Hierzu gilt es klarzustellen: In Vereinen ist beispielsweise eine physische Vertretung in der Generalversammlung grundsätzlich nicht möglich (zulässig ist selbstverständlich eine Organisation nach dem Recht für Delegiertenversammlungen, allenfalls sind auch andere Varianten der Willensbildung im Verein gemäss Statuten zu berücksichtigen); der Verein ist personenbezogen strukturiert, deshalb geht es nicht an, nun einfach etwa eine Vereinsversammlung mit (sogar externen) Stimmrechtsvertretern (wie bei der AG) durchzuführen. Und: Sollen Vereinsversammlungen mit modernen Kommunikationsmitteln durchgeführt werden, bedarf es hierzu einer statutarischen Grundlage. Oft missverstanden (offenbar auch vom EJPD) wird Art. 66 ZGB. Diese Bestimmung besagt lediglich, dass die schriftliche Zustimmung aller Mitglieder zu einem Antrag einem Beschluss der Vereinsversammlung gleichgestellt wird (Bedingung ist also eine Zustimmung aller Mitglieder zu einem Antrag). Etwas anderes wird unter „Urabstimmung“ verstanden: Im Rahmen einer solchen Beschlussfassung können auch Mehrheitsentscheidungen gefasst werden.

Fazit: Mit Notrecht kann nicht durchwegs in die Rechtsbeziehungen zwischen Mitglied und der juristischen Person „Verein“ (oder Verband) eingegriffen werden.

„Corona“-Krise: Und nun das „Prinzip FIFA“

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(causasportnews / red. / 22. März 2020) Die Situation in der „Corona“-Krise spitzt sich weiter dramatisch zu. Über die Art von Massnahmen ist jedoch ein Meinungsdissens zwischen spezialisierten Medizinern und Politikern entbrannt. Noch immer lassen sich die Regierungen primär von wirtschaftlichen Interessen leiten – wie zu Beginn der Krise. Statt vor einem Monat die Grenze zu Italien abzuriegeln, wird bis heute in der Schweiz am Grenzverkehr mit Italien festgehalten. Es zeigt sich, dass mit Politikerinnen und Politikern, welche in Krisen- und Katastrophenfällen höchstens reagieren und selten agieren, keiner Katastrophe beizukommen ist – vor allem kann so der Kampf gegen das unsichtbare Virus nicht gewonnen werden. Insbesondere in der Schweiz mit erschreckenden Zahlen betreffend infizierten und verstorbenen Personen müsste die Führung in dieser Katastrophe längst der Armeespitze übertragen werden. Das wäre in der Schweiz möglich, etwa im Gegensatz zu Deutschland und Österreich (in Österreich ist Bundeskanzler Sebastian Kurz dem Land weiterhin ein souveräner Krisen-Manager, vgl. dazu auch causasportnews vom 15. März 2020).

Doch was macht die Schweizer Landesregierung, statt primär den Kampf gegen das verheerende Virus kompromisslos, effizient und ohne Rücksicht auf Partikularinteressen zu führen? Sie sorgt sich um die wirtschaftlichen Folgen der jetzigen Situation und schüttet schon einmal das Füllhorn über der Nation aus. Es könnte einem ob dieses angekündigten Milliarden-Geldsegens beinahe schwindlig werden. So stellt sich nun bereits die konkrete Frage, wer aus welchem Grund wann wieviel bekommen soll…Eigenartig ist nur, dass eine bis anhin derart hochgejubelte Wirtschaft nicht in der Lage sein soll, schon nach kurzer Zeit der Krise ohne Dritthilfe auszukommen. Die vielgepriesenen Unternehmens-Reserven scheinen plötzlich zur Makulatur geworden zu sein. Die deutsche Luftfahrt-Gesellschaft „Swiss“ wird diese Situation auszunützen wissen. Sie ist bereits an die Regierung in Bern gelangt.

Selbstverständlich soll bei der angekündigten Verteilung pekuniärer Mittel auch der organisierte Sport nicht zu kurz kommen: 100 Millionen Schweizer Franken sind ihm jetzt schon einmal versprochen worden. Der Bund übernimmt also zumindest teilweise schon einmal eine Ausfallgarantie für die TV-Rechteverwertungsgelder, die nun zweifelsfrei nicht mehr so exzessiv sprudeln werden wie in der Vergangenheit. Dass auch der Sport beglückt werden soll, ist nachvollziehbar: Der Sport verkörpert eine (auch politisch) potente Community, die es von Seite der Politik zu hegen und zu pflegen gilt. Es ist an sich das „Prinzip FIFA“: Wer den Mitgliedsverbänden des Weltfussballverbandes genügend Mittel verspricht, kann mit deren Unterstützung rechnen. So haben es die FIFA-Präsidenten in den letzten Jahren gehalten. Das Vorgehen im berühmtesten (und für viele berüchtigtesten) Sportverband der Welt erlebt in der helvetischen Politik eine Perpetuierung: Wer den Wählerinnen und Wählern am meisten verspricht, hält sich am erfolgreichsten an der Macht. „Brot und Spiele“ prävalieren also nach wie vor. „Panem et circenses“ (Brot und Spiele) – Brot haben wir aktuell (noch), Spiele wird es wieder geben (zur Situation bezüglich der geplanten und noch nicht abgesagten Olympischen Spiele in Tokio in diesem Sommer vgl. causasportnews vom 22. März 2020). Banale Mechanismen also im organisierten Sport und in der Politik. Wie sonst im Leben.

Nur dass sich in der aktuellen Krise verheerend auswirkt, dass die politische Führung der Schweiz nicht die kompromisslose Bekämpfung der Krise im Vordergrund sieht, sondern bei allen Massnahmen wirtschaftliche Aspekte stark mitgewichtet. Wieder einmal sei es mit Bertold Brecht gesagt: „Erst das Fressen – dann die Moral“. Wirtschaftliche Interessen sind offensichtlich immer noch wichtiger als die Bekämpfung des todbringenden Virus. Sonderbar mutet es auf jeden Fall an, dass in der Schweizer Landesregierung, einer vielgepriesenen Kollegialbehörde, der einzige Arzt im Gremium völlig inexistent zu sein scheint; klar, er ist ja auch „nur“ Aussenminister. In Krisenmanagement übt sich hingegen an vorderster Front eine ehemalige Klavierlehrerin: Das alles wird permanent von den Medien beklatscht. So (einmal mehr) nach dem Motto: „Lob der Schuldigen, Tadel der Unschuldigen“.