(causasportnews / red. / 29. August 2020). Dass die „Corona“-Pandemie und deren Bekämpfung nationale Phänomene sind, liegt auf der Hand. Noch nie ist den Befürwortern grenzüberschreitender Lösungen und Massnahmen aller Art derart drastisch vor Augen geführt worden, dass die Bedeutung der Nationalstaaten trotz flächendeckender Europa-Euphorie alles andere als marginal geworden ist. So wird der Kampf gegen die unberechenbare Seuche national geführt, das wurde offenkundig, als die einzelnen Ländern anfingen, vor allem Schutzmasken nur noch für sich selber zu beschaffen. Die Bekämpfung von COVID-19 erfolgt rund um den Globus national. Diese Situation hat auch Auswirkungen auf den Sport. Beispielsweise auf den organisierten, professionellen Fussball. Soeben ist bekannt geworden, dass eine der besten Fussball-Ligen der Welt, die Deutsche Fussball-Bundesliga, ihre Spiele bis Ende Oktober grundsätzlich ohne Zuschauer/innen austragen wird (das gilt auch für die 2. Bundesliga). Anders die Schweiz: Es kann gemäss behördlichen Ankündigungen gemutmasst werden, dass die Stadien bereits ab 1. Oktober bis zu zwei Dritteln gefüllt werden dürfen. Eine verkehre Welt ohne jegliche internationale Harmonisierung also? Dieser Schluss liesse sich aufdrängen, wenn die Fallzahlen in Deutschland und in der Schweiz betrachtet und verglichen werden. Diese liegen im Durchschnitt in der Schweiz weit höher als in Deutschland. Doch die Deutsche Bundesliga weist einen ganz anderen Stellenwert auf als der Fussball in der Schweiz; immerhin sind doch einige, wichtige Schweizer Fussballspieler bei deutschen Klubs unter Vertrag. Viele Rückschlüsse lassen die Zuschauerzahlen zu. Die Öffnung dieser Sportveranstaltungen für das Publikum dürfte jedenfalls unter dem Damoklesschwert von COVID-19 relativiert zu betrachten sein. Immerhin leben 83 Millionen Menschen in Deutschland, in der Schweiz sind es lediglich 8,5 Millionen, davon rund eine Million eingewanderte und eingebürgerte Deutsche. Die „Allianz-Arena“ in München mit rund 75 000 Zuschauern wäre bei einer 2/3-Auslastung immer noch eine gewaltige Massenveranstaltung mit 50 000 Besuchern. Von solchen Zahlen kann in der Schweiz (im Rahmen ordentlicher Verhältnisse) generell nur geträumt werden. Im Stadion des Meisters BSC Young Boys Bern kann etwas mehr als 30 000 Zuschauern Einlass geboten werden. Bei einer Stadion-Frequentierung von zwei Dritteln sind dies erst 20 000 Zuschauer. Die Verhältnisse und die Dimensionen in den beiden Ländern sind schlicht nicht vergleichbar. Deshalb entspricht es einer gewissen Logik, dass in Deutschland aufgrund der Pandemie-Lage die Stadien erst Ende Oktober wieder grosszügiger geöffnet werden sollen. Der Vergleich zwischen den beiden Ländern manifestiert eine andere Form der Relativität.
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Olympia 2021 in Tokio: 2021 oder gar nicht?
(causasportnews / red. / 27. August 2020) Mit gequältem Gesichtsausdruck und als ob ihm ein schwergewichtiger Sumo-Ringer auf den Füssen stehen würde, teilte Japans Premierminister Shinzo Abe vor genau fünf Monaten der Stadt Tokio, seinem Land und der Welt mit, dass „Olympia Tokio 2020“ genau ein Jahr später stattfinden würde. Lange liessen sich im Frühjahr das Internationale Olympische Komitee (IOK) und die japanische Metropole Zeit, um die längst überfällige Entscheidung bezüglich Verschiebung der Olympischen Spiele um ein Jahr zu kommunizieren. Als im März der „Corona“-Tsunami die Welt mit voller Wucht erfasste, liess sich das „Projekt Tokio 2020“ trotz Beteuerungen und Durchhalteparolen seitens des IOK nicht mehr halten. IOK-Präsident Thomas Bach legte damals erläuternd nach und erklärte überdies, dass Olympische Spiele ohne Zuschauer undenkbar seien (vgl. dazu auch causasportnews vom 23. Juli 2020).
Statt vom 23. Juli bis 8. August 2020 soll nun also das grösste Sportfest der Welt vom 23. Juli bis 8. August 2021 stattfinden. Doch daran mögen, obwohl es bis zur in Aussicht gestellten Eröffnung der Spiele am 23. Juli 2021 kaum mehr ein Jahr dauert, immer weniger Menschen glauben; COVID-19 hat den Globus fest im Griff – und ein Ende des epidemischen Spuks ist nicht in Sicht. Der japanischen Bevölkerung ist die Lust auf Olympia längst abhanden gekommen. Im Juli sprachen sich gemäss Umfragen weniger als 25 Prozent der Bevölkerung für eine Verschiebung der Gross-Veranstaltung auf den Sommer 2021 aus. Gegen 40 Prozent traten für eine weitere Verschiebung ein, und fast ebensoviele Japanerinnen und Japaner sprachen sich für eine endgültige Absage der Sommerspiele in der 10 Millionen-Metropole aus. Der langjährige Premierminister Shinzo Abe dürfte man kaum mehr am eingangs wiedergegebenen Statement gemessen werden: Er kämpft seit geraumer Zeit mit gesundheitlichen Problemen, und es käme keiner Überraschung gleich, wenn bald einmal sein Nachfolger auch die Spiele von 2021 als abgesagt erklären würde. Realistischerweise wird sich die Menschheit auf diesem Planeten wohl auf eine Langzeit-Pandemie einrichten müssen. Grosse Sportveranstaltungen werden nicht mehr so, wie vor „Corona“ üblich, auszutragen sein. Das gilt wohl auch für die vom 21. November bis 18. Dezember 2022 vorgesehene WM-Endrunde der Fussballer in Katar und weitere, bedeutende Sport-Grossanlässe.
Strafverfahren in der „Causa FIFA“: Es wird konkret

(causasportnews / red. / 25. August 2020) Es geht um Unerklärliches, Vergessenes und offensichtlich nicht mehr Nachvollziehbares. Jedenfalls hat sich der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, schon im Juli veranlasst gesehen, gegen drei Protagonisten in der „Causa FIFA“, mämlich gegen den zwischenzeitlich abgetretenen, ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber, gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino und gegen den Infantino-Freund, den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, Strafverfahren einzuleiten. Insbesondere gegen den FIFA-Präsidenten als Verbandsorgan und vor allem Arbeitnehmer der FIFA konnte dieser Schritt ohne weiteres vorgenommen werden. Im Fall des ehemaligen Bundesanwaltes wurde jedoch eine Strafermächtigung seitens der zuständigen Kommissionen des Parlamentes notwendig. Die Immunität des Ex-Bundesanwaltes ist nun abschliessend von der Immunitätskommission des Nationalrates aufgehoben worden. Somit kann der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes die Strafverfahren ab sofort gegen alle drei Beschuldigten durchführen. Dabei wird es darum gehen, was anlässlich von angeblichen „Geheimtreffen“ besprochen worden ist und ob sich dabei die Beteiligten allenfalls deliktisch verhalten haben. Was nicht ganz einfach werden dürfte, können sich die Beschuldigten (angeblich) nicht einmal mehr daran erinnern, ob diese Gespräche, von denen seit Monaten die Rede ist, überhaupt stattgefunden haben. Um den wahren Sachverhalt und auch den Inhalt der geführten Gespräche zu ergründen, kann der ausserordentliche Staatsanwalt die Mittel und Möglichkeiten des Strafprozessrechts einsetzen. Bei der Eruierung der tatsächlichen Gegebenheiten haben die Beschuldigten aber keine Mitwirkungspflichten und/oder dürfen etwa schweigen. Der Ermittler kann selbstverständlich versuchen, auf anderen Wegen, ohne konkrete Mitwirkung der Beschuldigten, Beweismittel zu beschaffen (durch Befragung von Zeugen, Hausdurchsuchungen, Festnahmen, usw.). Im Moment besteht gegen die drei genannten Personen ein Anfangsverdacht, bzw. ein „hinreichender Tatverdacht“, wie dies die Strafprozessordnung für die Anhebung von Strafverfahren verlangt; für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Dass gegen den FIFA-Präsidenten aus strafprozessualer Sicht ein „Anfangsverdacht“ besteht, spielt für die Ethikkommission des Verbandes (derzeit) keine Rolle. Diese hat aufgrund der aktuellen Sach- und Rechtslage jedenfalls kein unethisches Verhalten bezüglich Gianni Infantino erblicken können. Wie erwartet (vgl. auch causasportnews vom 2. August 2020), ist vor wenigen Tagen ein angehobenes Ethikverfahren gegen den FIFA-Präsidenten gleich wieder eingestellt worden. Seither wird seitens der FIFA mit allen möglichen Mitteln gegen den ausserordentlichen Staatsanwalt und das Schweizer Rechtssystem gewettert, medial „geschossen“ und Stimmung gegen den ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes sowie die Justiz gemacht – was sich allerdings schnell einmal als „Eigentor“ erweisen könnte. Sobald sich im Strafverfahren gegen Gianni Infantino etwas ergeben wird, dürfte ihn die Ethikkommission des Verbandes kaum mehr stützen können. Um es klarzustellen: Der ausserordentliche Staatsanwalt hat abzuklären, ob ein deliktisches Verhalten der Beschuldigten vorliegt (bezüglich des FIFA-Präsidenten etwa Anstiftung zu Machtmissbrauch , zu Begünstigung, zu Amtsgeheimnisverletzung); die FIFA-Ethikkommission muss das Verhalten des FIFA-Präsidenten unter ethischen Gesichtspunkten aufgrund des FIFA-Ethikreglementes prüfen – ab jetzt je nach aktuellem Stand im Strafverfahren. Affaire à suivre in jedem Fall…
Nichts zu befürchten hat Gianni Infantino von der auf den 18. September 2020 angesetzten, ordentlichen Verbandsversammlung der FIFA. Diese wird auf schriftlichem Wege (!) – „Corona sei Dank – durchgeführt, und somit besteht nicht einmal der theoretische Fall, dass der FIFA-Präsident vom FIFA-Kongress abgesetzt werden könnte (Art. 65 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB).
Donald Trump: Ein Golf- oder ein „Hütchen“-Spieler?
(causasportnews / red. / 17. August 2020) Eher wird es sich von seinen Golfutensilien trennen als vom Präsidentenamt.- Dieser Meinung sind vor allem in den Vereinigten Staaten nicht nur Journalisten. Beim US-Präsidenten Donald Trump gibt es allerdings in diesem Fall nicht ein „Entweder-Oder“, sondern ein „Sowohl als auch“. Der Präsident des wichtigsten Landes der Erde mit deutschen Wurzeln, die in Kallstadt in der Pfalz liegen (sollen) und die der 74jährige am liebsten ignoriert, liebt das Golfspiel über alles, doch Präsident der Vereinigten Staaten will er weiterhin ebenfalls bleiben. Und einiges deutet darauf hin, dass dieser nach dem 3. November wiederum Donald Trump heissen wird. Zum Leidwesen des Establishments und der Medien allerdings, die aber die Wählerstimmung kaum werden „contra Trump“ beeinflussen können. Schliesslich ist Donald Trump ein Produkt der amerikanischen Demokratie; die dazu führen könnte, dass ein demokratisch gewählter Präsident nicht leichthin abgewählt wird. Schliesslich hat das Volk Donald Trump gewollt – sonst niemand. Sauer muss man, genau genommen, also auf das amerikanische Volk sein, nicht auf Donald Trump. Längst befindet sich der amtierende Präsident im Wahlkampfmodus, und seine Gegner bringen so ungefähr alles auf’s Tapet, was dienlich sein könnte, um diese für die Medien und das Establishment „unkontrollierbare Rakete“ im „weissen Haus“ zum Verglühen zu bringen. So bleibt kaum ein Winkel im Leben des 45. Präsidenten der Vereinigten Staaten unausgeleuchtet. Auch was die Affinität von Donald Trump zum Golfsport betrifft. Logisch, dass der selbstbewusste, wichtigste Mann der Welt, kein Verlierer-Typ ist. Das ist bekannt. Wenn er antritt, so ist die „Niederlage“ ein Fremdwort für ihn. Was nicht ganz untypisch für einen mittel-europäisch-stämmigen Polit-Leader ist. Donald Trump glaubt selbstverständlich an eine zweite Amtsperiode und hält sich (auch) im Golfsport für unbesiegbar. Dass er auf dem Golfplatz notfalls auch schummelt, wenn nur noch auf diese Weise der Sieg erzwungen werden kann, zeigt ein Buch auf, das in den USA im letzten Jahr erschienen ist (Rick Reilly, Commander in Cheat: How Golf Explains Trump). In der heissen Phase des US-Wahlkampfs legt der deutsche Verlag Hoffmann und Campe nun nach und bringt das Buch des Sport-Journalisten in den nächsten Tagen in deutscher Übersetzung heraus. „Der Mann, der nicht verlieren kann: Warum man Trump erst dann versteht, wenn man mit ihm golfen geht“, lautet der sinnige Titel, der für den US-Präsidenten nichts Gutes verheisst. Minutiös wird wiedergegeben, wo, wie oft, und mit wem Donald Trump auf den Golfplätzen Amerikas anzutreffen war und ist. Wenig schmeichelhaft für ihn ist der Umstand, dass das Buch seitens der Medien zum Anlass genommen wird, den Golfer Donald Trump auf diese Weise zu entmystifizieren. Er halte sich für einen exzellenten Golfsportler, jedoch schummle er auch oft und gerne, besonders, wenn sein Sieg in Frage gestellt sei. Er sei an sich gar kein richtiger Golf-, sondern eher ein „Hütchen“-Spieler, stellte das Deutsche Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“ kürzlich mit Blick auf das Erscheinen des Buches im Hamburger Verlag fest (33/2020, 8. August 2020, 94 ff.). „Schau’n mer mal“ was also am 3. November geschieht, würde der ebenfalls Golf-affine Franz Beckenbauer sagen. In der Tat sind zwischen Sport und Politik Parallelitäten unverkennbar…
Sport und Kultur prävalieren gegenüber „Corona“

(causasportnews / red. / 14. August 2020) Es war natürlich ein Zufall, dass am Tag, als die Schweizerische Regierung die Lockerung der „Corona“-Restriktionen mit Bezug auf Veranstaltungen bekanntgab, die Infektionszahlen so hoch wie schon lange nicht mehr waren. Obwohl inzwischen kaum mehr jemand an die Korrektheit der kontinuierlich verbreiteten Zahlen glaubt, scheint eines dennoch klar zu sein: Die unheimliche Seuche ist noch lange nicht bekämpft. Weil die Viren nicht sichtbar und nur von den infizierten Menschen gespürt werden (sofern sie denn überleben), ist es schwierig, diesen Krieg gegen die Pandemie effizient zu führen und zu gewinnen. In allen Ländern sind die Regierungen gefordert; und überall wird klar, dass der Kampf gegen das Virus unter politischer Führung ein Desaster ist. In der Schweiz kommt hinzu, dass die Politik im Spannungsfeld zwischen Zentralismus und Föderalismus stattfindet. So kam es der Schweizer Regierung gelegen, sich dem Druck von Wirtschaft und Lobbyismus zu beugen und anzuordnen, dass insbesondere im Sport und in der Kultur ab 1. Oktober Veranstaltungen mit mehr als (bisher) 1000 Personen wieder möglich sein werden. Der Applaus nicht nur der „Corona“-Ignoranten ist dem Bundesrat mit dieser Anordnung – Sport und Kultur prävalieren gegenüber „Corona“ und medizinischen Erwägungen – sicher, und er ist entsprechend auch nach Bekanntgabe der Anordnungen erfolgt. Der „schwarze Peter“ ist aber von der Landesregierung gleichzeitig an die Kantone weitergereicht worden. Deren Gesundheitsdirektoren haben sich übrigens klar gegen die Lockerung der Veranstaltungs-Restriktionen ausgesprochen. Die Kantone haben ab 1. Oktober letztlich im Einzelfall zu entscheiden, ob Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen durchgeführt werden dürfen oder nicht. Wie unter diesen Umständen Sport- und Kulturanlässe geplant werden sollen, bleibt die grosse, unbeantwortete Frage. Steigen die Fallzahlen weiterhin und verschärft sich die allgemeine Lage etwa nach der Rückkehr von Urlauberinnen und Urlaubern aus den Auslandferien, wird es an den Kantonen liegen, aufgrund dieser Gegebenheiten über die Durchführung von Publikumsanlässen mit mehr als 1000 Personen zu entscheiden. Die Schweizer Regierung hat sich so elegant aus der Verantwortung verabschiedet und mit dieser Entscheidung sichergestellt, dass der für die Gesundheit der Bevölkerung zuständige Innenminister Alain Berset wohl zum „Schweizer des Jahres 2020“ gekürt werden wird. Konkurrenz um diese Auszeichnung dürfte ihm nur innerhalb der Landesregierung erwachsen: Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga gebärdet sich seit dem Ausbruch der Pandemie als salbungsvolle, umjubelte Landesmutter, und der eidgenössische, bürgerliche Finanzminister Ueli Maurer lässt das Geld in Milliardenhöhe über das Land niederprasseln, getreu dem „FIFA-Prinzip“: Gute Stimmung und Wählerstimmen lassen sich vor allem durch Grosszügigkeit garantieren.
Der sonderbare Schritt der Schweizer Landesregierung mag eidgenössischen Gepflogenheiten entsprechen, obwohl die Schweiz allgemein kaum mehr etwas unternimmt, ohne vorher die Verhältnisse im Ausland ausgiebig zu verinnerlichen. So wurde diesmal etwa ignoriert, dass das Fussball-Top-Land Deutschland bis zum 31. Oktober Spiele ohne Fans auf den Tribünen austragen lassen will. Im Land des Fussball-Weltmeisters, in Frankreich, diktiert der Staat die restriktiven Bedingungen für den Sport; Lockerungsbestrebungen der Sportministerin werden rigoros abgeschmettert. In der Premier League in England wird derzeit nicht einmal über eine Rückkehr der Zuschauer in die Stadien nachgedacht.
Strafverfahren gegen Gianni Infantino: Wenn ein Claqueur bellt

(causasportnews / red. / 11. August 2020) Die Luft wird dünn(er) für den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino – aber sie reicht noch zum Überleben. Wenigstens einstweilen. Seit bekannt geworden ist, dass ein ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, gegen den 50jährigen Walliser ermittelt – Untersuchungsgegenstände sind die Geheimtreffen mit dem zurückgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber – herrscht im „Home of FIFA“ in Zürich der Ausnahmezustand. Die FIFA und Gianni Infantino, die in den letzten Monaten nicht müde wurden zu betonen, wegen aller Vorgänge um den organisierten Fussball, die in irgendeiner Form die Justiz im In- und Ausland beschäftig(t)en, kooperieren zu wollen, haben offenbar die Strategie geändert. Die Zeichen stehen nun auf „Attacke“. Schliesslich steht nun der FIFA-Präsident konkret im Fokus eines Staatsanwalts. Von wegen Kooperation nun bezüglich der Treffen Infantino/Lauber, von denen angeblich nicht einmal die Protagonisten wissen, ob sie stattgefunden haben oder nicht und mit wem und was anlässlich dieser Meetings, falls sie stattgefunden haben sollten, allenfalls besprochen worden ist. Jetzt lautet das vordergründige Thema, was an Gianni Infantino strafrechtlich hängen bleibt – und vor allem geht es derzeit darum, ob er als FIFA-Präsident noch tragbar ist. Schon die Eröffnung eines Strafverfahrens ist gemäss FIFA-Satzungen ein Grund dafür, einen so unter Druck geratenen Präsidenten (einstweilen) zu suspendieren (für Gianni Infantino gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung). Damit ist allerdings im konkreten Fall nicht zu rechnen (vgl. auch causasportnews vom 2. August 2020). Nun schickt der angeschossene FIFA-Präsident seine besten Anwälte, PR-Berater, Mitarbeiter und Claqueure ins Rennen. Allen voran den stellvertretenden Generalsekretär, den Schotten Alasdair Bell, der selbst von zurückhaltenden Journalisten als „Saftwurzel“ bezeichnet wird. Der ehemalige UEFA-Mann, den Gianni Infantino neben etlichen weiteren Mitarbeitern aus der UEFA-Zentrale in Nyon auf den Zürichberg gelotst hat, ist auch der Mann für’s Grobe. Wenn nötig wütet er – konkret nun gegen die Schweizer Justiz (zwar meint der Jurist wohl den ermittelnden Staatsanwalt, setzt aber gleich zum juristisch kaum nachvollziehbaren Rundumschlag gegen das ganze Rechtssystem an – wohl in Unkenntnis der faktischen Verhältnisse in der Schweiz). Ein Strafverfahren gegen Gianni Infantino zu eröffnen gehe nun überhaupt nicht, beurteilt der Stellvertreter der zwischenzeitlich in der Versenkung verschwundenen Generalsekretärin Fatma Samoura die in seinen Augen für die FIFA und deren Präsidenten unhaltbare Vorgehensweise des Staatsanwaltes. Was erlauben also Stefan Keller?, würde es Giovanni Trapattoni auf den Punkt bringen. Keine Fakten lägen vor, nichts könne Gianni Infantino vorgeworfen werden. Alles sei grotesk und unfair, ereiferte sich der 50jährige Stellvertreter der seit langer Zeit verstummten Generalsekretärin vor den versammelten Medien. Alasdair Bell bellte also vor ein paar Tagen was das Zeug hält und meinte wohl, damit Gianni Infantino einen Gefallen tun zu können. In der Tat wird sich ja alles aufklären – kein Grund also zur Nervosität im FIFA-Hauptquartier; der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes wird diese Geschichte erhellen, da ist sich die Allgemeinheit einig. Also: Man lasse Stefan Keller nun doch einfach arbeiten. Wenn jedoch einer der Haupt-Claqueure des FIFA-Präsidenten allerdings derart bellt, wird er zwar seinem Namen gerecht, letztlich schadet er aber seinem Chef, dem er treu ergeben ist und für den er sich vor der Medien-Gemeinschaft in Rage redete und in vielerlei Hinsicht sein bisher wohl wirksamstes Eigentor erzielt hat. Die Nervosität in der FIFA-Zentrale ist allerdings auch verständlich: Die Stimmung in den nationalen Verbänden sowie in den Konföderationen kippt immer mehr zu Ungunsten des amtierenden FIFA-Präsidenten, der sich in der „Corona“-Zeit zwar vornehm zurückhält, jedoch in dieser auch für den Fussball schwierigen Zeit gefordert wäre. Nicht in eigener Sache, sondern mit Blick auf die Zukunft des Fussballs. Diesbezüglich ist der Walliser etwa gleich still geworden wie die „Nummer 2“ der FIFA, die Generalsekretärin Fatma Samoura. Die Situation ist für ihn in verschiedener Hinsicht ungemütlich geworden. Bereits äusserten Experten der Meinung, dass Gianni Infantino als Präsident kaum bis 2023 durchhalten wird – auch wenn Stefan Kellers Ermittlungen nichts Nachteiliges zu Lasten des FIFA-Präsidenten zu Tage fördern sollten.
„Schriftenreihe Causa Sport“: Rechtsfragen zur Trainerfreistellung und zum Sport-Organisationsrecht
(causasportnews / red. / 9. August 2020) Gleich zwei Dissertationen zu sportrechtlichen Themen sind soeben in der Publikationsreihe „Schriftenreihe Causa Sport“ erschienen. In Band 21 werden arbeitsrechtliche Fragen zu Freistellungen von Trainern behandelt; Autor ist Dr. Fabian A. Lenz, dessen in der Reihe veröffentlichte Doktorarbeit an der Universität Augsburg abgenommen worden ist. Nicht nur im konventionellen Arbeitsverhältnis, sondern auch im Sportarbeitsvertragsrecht führt eine Trainer-Freistellung zu komplexen Fragestellungen. Die Untersuchung von Fabian Lenz beleuchtet die verschiedenen Aspekte hierzu unter aktuellen Gesichtspunkten.- Brisant ist die Thematik, die von Dr. Roman Schade, behandelt worden ist. Insbesondere im Rahmen der verschiedentlich erfolgten Reorganisation in verschiedenen (internationalen) Sportverbänden haben Schlagwörter wie „Good Governance“ und „Compliance“ besondere Bedeutung erlangt. Das Dissertations-Thema des in der Rechtevermarktung tätigen Juristen ist, nicht ganz zufällig, unter der Schirmherrschaft des Basler Rechts-Professors Mark Pieth entstanden; dieser ist vor allem durch sein Engagement im Rahmen der Reformen des Fussball-Welt-Verbandes FIFA bekannt geworden. Neben den in einer solchen Abhandlung zu erwartenden Themenbearbeitung fällt am Ende des Buches ein Unikum auf: Der Verfasser hat im Zuge seiner wissenschaftlichen Untersuchung der FIFA im September 2017 einen Fragekatlog zur Eignung der Rechtsform des Vereins (Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) für grosse Organisationsgebilde im Sport unterbreitet. Die Antworten hierzu sind als Anhang integral abgedruckt. Die von der FIFA erteilten Antworten sind drei Jahre später mit besonderem Interesse nachzulesen.
Die beiden Publikationen sind ab sofort im Buchhandel erhältlich oder bei den federführenden Verlagen Dike Verlag AG (Zürich/St. Gallen) und Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG (Baden-Baden).


Swiss Football League: Ins Ziel gezittert
(causasportnews / red. / 15. August 2020) Nun hat es auch die Schweiz geschafft und die Professional-Fussballmeisterschaft 2019/2020 zu Ende gebracht (zum Vergleich: In Deutschland hat die Bundesliga ihren Betrieb 2019/2020 schon Ende Juni abgeschlossen). Glücklich zu Ende gebracht, wäre eine übertriebene Qualifikation – es war eher ein glückhafter Abschluss einer Meisterschaft, deren vorzeitiger Abbruch immer wieder im Raum stand, als „Corona“-Fälle in den Umfeldern von Klubs die Weiterführung des Wettbewerbs bedrohten. Vor allem, nachdem COVID-19 im FC Zürich eingeschlagen hatte und sich Spieler und Staff infizierten, wurde die Lage kritisch; sogar der Präsident des FC Zürich zählte zu den „Corona“-Opfern. Weil der FC Zürich danach teils mit Rumpf-Mannschaften antrat, war schnell einmal von Wettbewerbsverzerrungen die Rede. Zu Unrecht allerdings: Die Bedrohungslage und die erschwerten Bedingungen waren für alle Klubs der Swiss Football League (SFL) gleich. Allerdings hätte die Liga einen zweiten „Fall FC Zürich“ nicht ertragen. So zitterte sich die SFL letztlich glücklich und glückhaft ins Ziel. Ein Meisterschaftsabbruch hätte wohl einen wirtschaftlichen Kollaps etlicher Klubs bewirkt. Wird nun Bilanz gezogen, bilden die wirtschaftlichen Folgen dieses Meisterschafts-Endes die Hauptsorgen der Klubs und der SFL. In Anbetracht der allgemein gestiegenen Infektionszahlen mag an den Neustart der Meisterschaft 2020/21 im Moment schon gar niemand denken…
Es hat sich in den letzten Wochen gezeigt, wie wichtig der „Faktor Zuschauer“ ist – „Geisterspiele“ und Spiele mit begrenzten Zuschauerzahlen sind zwar möglich, aber auf den Fussball gemünzt nur eine Notlösung. Ohne oder mit wenig Publikum ist ein Fussballspiel eben nur noch ein Spiel. Dass der BSC Young Boys zum dritten Mal hintereinander Schweizer Fussball-Meister geworden ist, interessiert im Moment nur marginal. Wenigstens sind die Berner keine „Zufalls-Meister“. Auch so gesehen kann im „Corona“-Jahr 2020 nicht von einer Wettbewerbsverzerrung, bedingt durch COVID-19“, gesprochen werden. Am Wochenende des 11. bis zum 13. September 2020 soll der Startschuss zur Meisterschaft 2020/2021 erfolgen. Die Vorfreude hierauf hält sich in Grenzen. Das Championnat muss Ende Mai 2021 beendet werden. Danach steht international die um ein Jahr verschobene Europameisterschaft an mehreren Standorten auf dem Programm. Diese Veranstaltung wirkt derzeit in den Köpfen der Menschen wie ein Phantom, das man am liebsten ungeschehen machen oder verscheuchen möchte.
Wetten, dass der FIFA-Präsident im Verband unbehelligt bleibt?

(causasportnews / red. / 2. August 2020) Zwar ist seit einigen Tagen bekannt (causasportnews vom 30. Juli 2020), dass der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino ein Strafverfahren einleiten wird, ebenso gegen den zwischenzeitlich zurückgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber (für diese Strafverfolgung ist eine Ermächtigung der zuständigen Kommission des Bundes notwendig); auch gegen den Infantino-Freund, den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, wird ermittelt; er hatte offenbar die Treffen eingefädelt. Bei den Strafverfahren gegen Michael Lauber und Gianni Infantino geht es u.a. um Amtsmissbrauch (Michael Lauber) und um Anstiftung dazu (Gianni Infantino). Im Kern wird sich die Untersuchung auf die Treffen zwischen dem zurückgetretenen Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten fokussieren, also auf die Meetings, an die sich die beiden Protagonisten nicht mehr oder kaum mehr erinnern können. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der Strafverfahren bald einmal Licht ins Dunkle dieser Angelegenheit kommen wird.
Nun müsste an sich die FIFA-Ethikkommission aufgrund des Anfangsverdachtes des Sonderstaatsanwaltes den FIFA-Präsidenten, für den natürlich ebenso wie für Michael Lauber und Rinaldo Arnold die Unschuldsvermutung gilt, umgehend suspendieren. Wird sie aber wohl nicht. Denn bereits ist die FIFA-PR-Maschinerie entsprechend in Gang gesetzt worden. Vom „Zürichberg“ in Zürich verlautete soeben, dass der FIFA-Präsident weder Schweizerisches Recht noch Satzungsrecht der FIFA verletzt habe. Eine Ideal-Konstellation also für Gianni Infantino, dass seine PR-Abteilung mehr weiss als er…Logisch, dass die FIFA-Ethikkommission, ein Organ des Verbandes, in der „Causa Infantino“ trotz des Anfangsverdachtes gegen ihn nicht aktiv wird. Zu sehr hängt die FIFA-Ethikkommission am Gängelband des Präsidenten und ist offensichtlich seit geraumer Zeit nur noch ein moralisches Feigenblatt des Weltverbandes. Dieser übt nun schon einmal heftige Kritik am ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, der sich erlaubt hat, ein Strafverfahren gegen den FIFA-Präidenten zu eröffnen. Intern kann die FIFA als Verein nach schweizerischem Recht (Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB) selber bestimmen, was sie will, jedoch wird sich der eingesetzte Staatsanwalt kaum davon abhalten lassen, falls notwendig, auch strafprozessuale Massnahmen gegen Gianni Infantino zu ergreifen. Da hilft auch die PR-Offensive des Weltfussballverbandes nichts. Beim derzeitigen Stand der Dinge können getrost Wetten abgeschlossen werden, dass die verbands-interne FIFA-Ethikkommission gegen den FIFA-Präsidenten nicht tätig werden wird. In strafprozessualer Hinsicht wird sich Gianni Infantino jedoch auf einiges gefasst machen müssen. Es würde nicht wundern, wenn es im Rahmen dieser Ermittlungen etwa zu Durchsuchungen im „Home of FIFA“ in Zürich und in den Privaträumen des FIFA-Präsidenten kommen würde. Eine Anordnung von Untersuchungshaft würde ebenfalls wenig überraschen. Gewettet werden darf auch darauf, dass der ausserordentliche Staatsanwalt bald aufdecken wird, wie es sich mit den Treffen zwischen Michael Lauber und Gianni Infantino verhalten hat – und was an diesen Treffen besprochen worden ist.
Affaire à suivre…
„Causa Michael Lauber“ fast ausgestanden
(causasportnews / red. / 30. Juli 2020) Die Ära des über die FIFA-Affäre gestolperte Schweizer Bundesanwalts Michael Lauber geht nun doch einigermassen rasch formell zu Ende. Der höchste Ermittler und Ankläger in der Schweiz, der sich massive Pflichtverletzungen in seiner Amtsführung hat zuschulden kommen lassen und der mit der Wahrheit mehr als nur locker umgegangen war, wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat (vgl. auch causasportnews vom 26. Juli 2020), wird den Bundesdienst verlassen. Zwar nicht sofort, doch immerhin. Nach langem juristischen Hin und Her wurde der Druck auf Michael Lauber, der letztlich über Treffen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino gestolpert ist, zu gross. Er hat seinen Dienst als Bundesanwalt quittiert und das Dienstverhältnis auf Ende Januar 2021 gekündigt. Die „Causa Michael Lauber“ ist somit ausgestanden, wenn auch noch nicht ganz. Michael Lauber wäre nicht Michael Lauber, wenn auch die letzte Phase seiner Amtszeit in Minne über die Bühne gehen würde. Zwar hat er sein Arbeitsverhältnis formell korrekt auf den 31. Januar 2021 gekündigt, sein Büro will er aber bereits in den nächsten Tagen räumen – und so seine angeblich aufgelaufenen Ferien beziehen. Das geht juristisch zwar gar nicht, aber auch das kann man noch versuchen und mit dem Arbeitgeber (Bund) noch ein wenig taktieren. So wird es nun noch um diesen von Michael Lauber geltend gemachten Ferienanspruch ein Gerangel absetzen. Doch dann wird die „Ära Michael Lauber“ endgültig Geschichte sein. Mit Spannung wird nun in Richtung des Zürcher „Sonnenbergs“ geschaut. Es wird damit gerechnet, dass bald einmal gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino wegen der Treffen mit Michael Lauber Ermittlungen angehoben werden. Die untransparenten Treffen zwischen Michael Lauber und Gianni Infantino mit unappetitlichen juristischen und politischen Folgen hätten dann auf jeden Fall nicht die falschen Protagonisten dieser dubiosen Geschichte um den Weltfussball in den Abgrund gerissen.
P.S.: Und soeben ist offiziell gemeldet worden, dass das besagte Strafverfahren gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino wegen verschiedener Delikte durch den ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes eröffnet werden soll. Betroffen von diesem Verfahren ist auch Bundesanwalt Michael Lauber. Die Ethik-Kommission der FIFA müsste aufgrund dieser Sachlage den FIFA-Präsidenten sperren. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.
Affaire à suivre.




