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Strafverfahren in der „Causa FIFA“: Es wird konkret

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 25. August 2020) Es geht um Unerklärliches, Vergessenes und offensichtlich nicht mehr Nachvollziehbares. Jedenfalls hat sich der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, schon im Juli veranlasst gesehen, gegen drei Protagonisten in der „Causa FIFA“, mämlich gegen den zwischenzeitlich abgetretenen, ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber, gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino und gegen den Infantino-Freund, den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, Strafverfahren einzuleiten. Insbesondere gegen den FIFA-Präsidenten als Verbandsorgan und vor allem Arbeitnehmer der FIFA konnte dieser Schritt ohne weiteres vorgenommen werden. Im Fall des ehemaligen Bundesanwaltes wurde jedoch eine Strafermächtigung seitens der zuständigen Kommissionen des Parlamentes notwendig. Die Immunität des Ex-Bundesanwaltes ist nun abschliessend von der Immunitätskommission des Nationalrates aufgehoben worden. Somit kann der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes die Strafverfahren ab sofort gegen alle drei Beschuldigten durchführen. Dabei wird es darum gehen, was anlässlich von angeblichen „Geheimtreffen“ besprochen worden ist und ob sich dabei die Beteiligten allenfalls deliktisch verhalten haben. Was nicht ganz einfach werden dürfte, können sich die Beschuldigten (angeblich) nicht einmal mehr daran erinnern, ob diese Gespräche, von denen seit Monaten die Rede ist, überhaupt stattgefunden haben. Um den wahren Sachverhalt und auch den Inhalt der geführten Gespräche zu ergründen, kann der ausserordentliche Staatsanwalt die Mittel und Möglichkeiten des Strafprozessrechts einsetzen. Bei der Eruierung der tatsächlichen Gegebenheiten haben die Beschuldigten aber keine Mitwirkungspflichten und/oder dürfen etwa schweigen. Der Ermittler kann selbstverständlich versuchen, auf anderen Wegen, ohne konkrete Mitwirkung der Beschuldigten, Beweismittel zu beschaffen (durch Befragung von Zeugen, Hausdurchsuchungen, Festnahmen, usw.). Im Moment besteht gegen die drei genannten Personen ein Anfangsverdacht, bzw. ein „hinreichender Tatverdacht“, wie dies die Strafprozessordnung für die Anhebung von Strafverfahren verlangt; für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Dass gegen den FIFA-Präsidenten aus strafprozessualer Sicht ein „Anfangsverdacht“ besteht, spielt für die Ethikkommission des Verbandes (derzeit) keine Rolle. Diese hat aufgrund der aktuellen Sach- und Rechtslage jedenfalls kein unethisches Verhalten bezüglich Gianni Infantino erblicken können. Wie erwartet (vgl. auch causasportnews vom 2. August 2020), ist vor wenigen Tagen ein angehobenes Ethikverfahren gegen den FIFA-Präsidenten gleich wieder eingestellt worden. Seither wird seitens der FIFA mit allen möglichen Mitteln gegen den ausserordentlichen Staatsanwalt und das Schweizer Rechtssystem gewettert, medial „geschossen“ und Stimmung gegen den ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes sowie die Justiz gemacht – was sich allerdings schnell einmal als „Eigentor“ erweisen könnte. Sobald sich im Strafverfahren gegen Gianni Infantino etwas ergeben wird, dürfte ihn die Ethikkommission des Verbandes kaum mehr stützen können. Um es klarzustellen: Der ausserordentliche Staatsanwalt hat abzuklären, ob ein deliktisches Verhalten der Beschuldigten vorliegt (bezüglich des FIFA-Präsidenten etwa Anstiftung zu Machtmissbrauch , zu Begünstigung, zu Amtsgeheimnisverletzung); die FIFA-Ethikkommission muss das Verhalten des FIFA-Präsidenten unter ethischen Gesichtspunkten aufgrund des FIFA-Ethikreglementes prüfen – ab jetzt je nach aktuellem Stand im Strafverfahren. Affaire à suivre in jedem Fall…

Nichts zu befürchten hat Gianni Infantino von der auf den 18. September 2020 angesetzten, ordentlichen Verbandsversammlung der FIFA. Diese wird auf schriftlichem Wege (!) – „Corona sei Dank – durchgeführt, und somit besteht nicht einmal der theoretische Fall, dass der FIFA-Präsident vom FIFA-Kongress abgesetzt werden könnte (Art. 65 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB).

Strafverfahren gegen Gianni Infantino: Wenn ein Claqueur bellt

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 11. August 2020) Die Luft wird dünn(er) für den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino – aber sie reicht noch zum Überleben. Wenigstens einstweilen. Seit bekannt geworden ist, dass ein ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, gegen den 50jährigen Walliser ermittelt – Untersuchungsgegenstände sind die Geheimtreffen mit dem zurückgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber – herrscht im „Home of FIFA“ in Zürich der Ausnahmezustand. Die FIFA und Gianni Infantino, die in den letzten Monaten nicht müde wurden zu betonen, wegen aller Vorgänge um den organisierten Fussball, die in irgendeiner Form die Justiz im In- und Ausland beschäftig(t)en, kooperieren zu wollen, haben offenbar die Strategie geändert. Die Zeichen stehen nun auf „Attacke“. Schliesslich steht nun der FIFA-Präsident konkret im Fokus eines Staatsanwalts. Von wegen Kooperation nun bezüglich der Treffen Infantino/Lauber, von denen angeblich nicht einmal die Protagonisten wissen, ob sie stattgefunden haben oder nicht und mit wem und was anlässlich dieser Meetings, falls sie stattgefunden haben sollten, allenfalls besprochen worden ist. Jetzt lautet das vordergründige Thema, was an Gianni Infantino strafrechtlich hängen bleibt – und vor allem geht es derzeit darum, ob er als FIFA-Präsident noch tragbar ist. Schon die Eröffnung eines Strafverfahrens ist gemäss FIFA-Satzungen ein Grund dafür, einen so unter Druck geratenen Präsidenten (einstweilen) zu suspendieren (für Gianni Infantino gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung). Damit ist allerdings im konkreten Fall nicht zu rechnen (vgl. auch causasportnews vom 2. August 2020). Nun schickt der angeschossene FIFA-Präsident seine besten Anwälte, PR-Berater, Mitarbeiter und Claqueure ins Rennen. Allen voran den stellvertretenden Generalsekretär, den Schotten Alasdair Bell, der selbst von zurückhaltenden Journalisten als „Saftwurzel“ bezeichnet wird. Der ehemalige UEFA-Mann, den Gianni Infantino neben etlichen weiteren Mitarbeitern aus der UEFA-Zentrale in Nyon auf den Zürichberg gelotst hat, ist auch der Mann für’s Grobe. Wenn nötig wütet er – konkret nun gegen die Schweizer Justiz (zwar meint der Jurist wohl den ermittelnden Staatsanwalt, setzt aber gleich zum juristisch kaum nachvollziehbaren Rundumschlag gegen das ganze Rechtssystem an – wohl in Unkenntnis der faktischen Verhältnisse in der Schweiz). Ein Strafverfahren gegen Gianni Infantino zu eröffnen gehe nun überhaupt nicht, beurteilt der Stellvertreter der zwischenzeitlich in der Versenkung verschwundenen Generalsekretärin Fatma Samoura die in seinen Augen für die FIFA und deren Präsidenten unhaltbare Vorgehensweise des Staatsanwaltes. Was erlauben also Stefan Keller?, würde es Giovanni Trapattoni auf den Punkt bringen. Keine Fakten lägen vor, nichts könne Gianni Infantino vorgeworfen werden. Alles sei grotesk und unfair, ereiferte sich der 50jährige Stellvertreter der seit langer Zeit verstummten Generalsekretärin vor den versammelten Medien. Alasdair Bell bellte also vor ein paar Tagen was das Zeug hält und meinte wohl, damit Gianni Infantino einen Gefallen tun zu können. In der Tat wird sich ja alles aufklären – kein Grund also zur Nervosität im FIFA-Hauptquartier; der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes wird diese Geschichte erhellen, da ist sich die Allgemeinheit einig. Also: Man lasse Stefan Keller nun doch einfach arbeiten. Wenn jedoch einer der Haupt-Claqueure des FIFA-Präsidenten allerdings derart bellt, wird er zwar seinem Namen gerecht, letztlich schadet er aber seinem Chef, dem er treu ergeben ist und für den er sich vor der Medien-Gemeinschaft in Rage redete und in vielerlei Hinsicht sein bisher wohl wirksamstes Eigentor erzielt hat. Die Nervosität in der FIFA-Zentrale ist allerdings auch verständlich: Die Stimmung in den nationalen Verbänden sowie in den Konföderationen kippt immer mehr zu Ungunsten des amtierenden FIFA-Präsidenten, der sich in der „Corona“-Zeit zwar vornehm zurückhält, jedoch in dieser auch für den Fussball schwierigen Zeit gefordert wäre. Nicht in eigener Sache, sondern mit Blick auf die Zukunft des Fussballs. Diesbezüglich ist der Walliser etwa gleich still geworden wie die „Nummer 2“ der FIFA, die Generalsekretärin Fatma Samoura. Die Situation ist für ihn in verschiedener Hinsicht ungemütlich geworden. Bereits äusserten Experten der Meinung, dass Gianni Infantino als Präsident kaum bis 2023 durchhalten wird – auch wenn Stefan Kellers Ermittlungen nichts Nachteiliges zu Lasten des FIFA-Präsidenten zu Tage fördern sollten.

Wetten, dass der FIFA-Präsident im Verband unbehelligt bleibt?

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 2. August 2020) Zwar ist seit einigen Tagen bekannt (causasportnews vom 30. Juli 2020), dass der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino ein Strafverfahren einleiten wird, ebenso gegen den zwischenzeitlich zurückgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber (für diese Strafverfolgung ist eine Ermächtigung der zuständigen Kommission des Bundes notwendig); auch gegen den Infantino-Freund, den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, wird ermittelt; er hatte offenbar die Treffen eingefädelt. Bei den Strafverfahren gegen Michael Lauber und Gianni Infantino geht es u.a. um Amtsmissbrauch (Michael Lauber) und um Anstiftung dazu (Gianni Infantino). Im Kern wird sich die Untersuchung auf die Treffen zwischen dem zurückgetretenen Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten fokussieren, also auf die Meetings, an die sich die beiden Protagonisten nicht mehr oder kaum mehr erinnern können. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der Strafverfahren bald einmal Licht ins Dunkle dieser Angelegenheit kommen wird.

Nun müsste an sich die FIFA-Ethikkommission aufgrund des Anfangsverdachtes des Sonderstaatsanwaltes den FIFA-Präsidenten, für den natürlich ebenso wie für Michael Lauber und Rinaldo Arnold die Unschuldsvermutung gilt, umgehend suspendieren. Wird sie aber wohl nicht. Denn bereits ist die FIFA-PR-Maschinerie entsprechend in Gang gesetzt worden. Vom „Zürichberg“ in Zürich verlautete soeben, dass der FIFA-Präsident weder Schweizerisches Recht noch Satzungsrecht der FIFA verletzt habe. Eine Ideal-Konstellation also für Gianni Infantino, dass seine PR-Abteilung mehr weiss als er…Logisch, dass die FIFA-Ethikkommission, ein Organ des Verbandes, in der „Causa Infantino“ trotz des Anfangsverdachtes gegen ihn nicht aktiv wird. Zu sehr hängt die FIFA-Ethikkommission am Gängelband des Präsidenten und ist offensichtlich seit geraumer Zeit nur noch ein moralisches Feigenblatt des Weltverbandes. Dieser übt nun schon einmal heftige Kritik am ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, der sich erlaubt hat, ein Strafverfahren gegen den FIFA-Präidenten zu eröffnen. Intern kann die FIFA als Verein nach schweizerischem Recht (Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB) selber bestimmen, was sie will, jedoch wird sich der eingesetzte Staatsanwalt kaum davon abhalten lassen, falls notwendig, auch strafprozessuale Massnahmen gegen Gianni Infantino zu ergreifen. Da hilft auch die PR-Offensive des Weltfussballverbandes nichts. Beim derzeitigen Stand der Dinge können getrost Wetten abgeschlossen werden, dass die verbands-interne FIFA-Ethikkommission gegen den FIFA-Präsidenten nicht tätig werden wird. In strafprozessualer Hinsicht wird sich Gianni Infantino jedoch auf einiges gefasst machen müssen. Es würde nicht wundern, wenn es im Rahmen dieser Ermittlungen etwa zu Durchsuchungen im „Home of FIFA“ in Zürich und in den Privaträumen des FIFA-Präsidenten kommen würde. Eine Anordnung von Untersuchungshaft würde ebenfalls wenig überraschen. Gewettet werden darf auch darauf, dass der ausserordentliche Staatsanwalt bald aufdecken wird, wie es sich mit den Treffen zwischen Michael Lauber und Gianni Infantino verhalten hat – und was an diesen Treffen besprochen worden ist.

Affaire à suivre…

„Causa Michael Lauber“ fast ausgestanden

(causasportnews / red. / 30. Juli 2020) Die Ära des über die FIFA-Affäre gestolperte Schweizer Bundesanwalts Michael Lauber geht nun doch einigermassen rasch formell zu Ende. Der höchste Ermittler und Ankläger in der Schweiz, der sich massive Pflichtverletzungen in seiner Amtsführung hat zuschulden kommen lassen und der mit der Wahrheit mehr als nur locker umgegangen war, wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat (vgl. auch causasportnews vom 26. Juli 2020), wird den Bundesdienst verlassen. Zwar nicht sofort, doch immerhin. Nach langem juristischen Hin und Her wurde der Druck auf Michael Lauber, der letztlich über Treffen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino gestolpert ist, zu gross. Er hat seinen Dienst als Bundesanwalt quittiert und das Dienstverhältnis auf Ende Januar 2021 gekündigt. Die „Causa Michael Lauber“ ist somit ausgestanden, wenn auch noch nicht ganz. Michael Lauber wäre nicht Michael Lauber, wenn auch die letzte Phase seiner Amtszeit in Minne über die Bühne gehen würde. Zwar hat er sein Arbeitsverhältnis formell korrekt auf den 31. Januar 2021 gekündigt, sein Büro will er aber bereits in den nächsten Tagen räumen – und so seine angeblich aufgelaufenen Ferien beziehen. Das geht juristisch zwar gar nicht, aber auch das kann man noch versuchen und mit dem Arbeitgeber (Bund) noch ein wenig taktieren. So wird es nun noch um diesen von Michael Lauber geltend gemachten Ferienanspruch ein Gerangel absetzen. Doch dann wird die „Ära Michael Lauber“ endgültig Geschichte sein. Mit Spannung wird nun in Richtung des Zürcher „Sonnenbergs“ geschaut. Es wird damit gerechnet, dass bald einmal gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino wegen der Treffen mit Michael Lauber Ermittlungen angehoben werden. Die untransparenten Treffen zwischen Michael Lauber und Gianni Infantino mit unappetitlichen juristischen und politischen Folgen hätten dann auf jeden Fall nicht die falschen Protagonisten dieser dubiosen Geschichte um den Weltfussball in den Abgrund gerissen.

P.S.: Und soeben ist offiziell gemeldet worden, dass das besagte Strafverfahren gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino wegen verschiedener Delikte durch den ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes eröffnet werden soll. Betroffen von diesem Verfahren ist auch Bundesanwalt Michael Lauber. Die Ethik-Kommission der FIFA müsste aufgrund dieser Sachlage den FIFA-Präsidenten sperren. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

Affaire à suivre.

FIFA-Sanktion mit Fragezeichen

(causasportnews / red. / 3. Juli 2020) Um die einstige Führungs-Troika im Weltfussballverband FIFA, mit Präsident Joseph Blatter, Generalsekretär Jérôme Valcke und Finanzchef Markus Kattner, ist ein weiteres, juristisches Kapitel abgeschlossen worden – wenigstens einstweilen. Wegen Missbrauchs seiner Stellung sowie Interessenkonflikten ist der anfangs 2016 von FIFA-Präsident Gianni Infantino entlassene 49jährige Deutsche Markus Kattner von der FIFA-Ethikkommission mit einer zehnjährigen Funktionärssperre im Fussball belegt und mit einer Million Schweizer Franken gebüsst worden. Der promovierte, ehemalige Finanzchef sowie Joseph Blatter und Jérôme Valcke sollen sich von 2010 bis 2014 gegenseitig Boni und weitere Zahlungen zugeschanzt haben. Markus Kattner, für den die Unschuldsvermutung gilt, ist nun der letzte des damaligen Führungstrios des Weltfussballverbandes, der vom Bannstrahl der Ethikkommission getroffen wird. Der sanktionierte Ex-Funktionär wird gegen die noch nicht rechtskräftige Kommissionsentscheidung zweifellos am Internationalen Sportschiedsgericht in Lausanne (TAS) Berufung erheben. Die Geldstrafe von einer Million Franken ist wohl eine der höchsten, von FIFA-Sanktionsgremien gegen einen Funktionär ausgefällten Bussen. Es wäre wohl sehr verwunderlich, wenn sie in dieser Höhe letztlich Bestand hätte.-

Brisant an dieser Geschichte ist der Umstand, dass wegen der Entlassung von Markus Kattner durch die FIFA seit Jahren am Arbeitsgericht in Zürich ein erbittert geführter Prozess zwischen dem Verband und dem ehemaligen Kadermitarbeiter tobt. Dass jetzt ein derart harter Sanktionsentscheid des FIFA-Organs „Ethikkommission“ (Art. 55 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) gegen den ehemaligen Spitzenfunktionär, Arbeitnehmer (Art. 319 ff. des Obligationenrechts, OR) und Organ (Art. 55 ZGB) ergeht, kann Zufall sein; oder auch nicht. Jedenfalls ist hinter das Verdikt der FIFA-Ethikkommission das eine oder andere Fragezeichen zu setzen.

Sperre gegen Michel Platini läuft ab

(causasportnews / rbr. / 7. Oktober 2019) Noch einmal schlafen, dann ist es soweit, wird sich der ehemalige Weltklasse-Spieler sowie spätere Präsident der europäischen Fussballkonföderation UEFA und Vizepräsident des Weltfussballverbands FIFA, Michel Platini, heute vermutlich sagen: Morgen, am 8. Oktober 2019 um Mitternacht, läuft nämlich seine Sperre von vier Jahren, welche die FIFA-Ethikkommission gegen ihn ausgesprochen hatte und die vom Sportschiedsgericht TAS (Tribunal Arbitral du Sport) und dem Schweizerischen Bundesgericht bestätigt worden war, ab.

Kaum jemand hatte es kommen sehen: Am 8. Oktober 2015 wurde Michel Platini, und mit ihm FIFA-Präsident Joseph Blatter, von der FIFA-Ethikkommission Knall auf Fall für 90 Tage provisorisch gesperrt. Grund für diese Sperre war eine undurchsichtige Zahlung von zwei Millionen Franken der FIFA an Michel Platini im Februar 2011, die vom damaligen FIFA-Präsidenten autorisiert worden war. Der Rest ist (Sportrechts-) Geschichte: Am 21. Dezember 2015 sperrte die Ethikkommission Michel Platini wegen Vorteilsannahme und Interessenkonflikts definitiv von allen fussballbezogenen Aktivitäten, und zwar für nicht weniger als acht Jahre. Die Berufungskommission der FIFA reduzierte die Sperre auf sechs Jahre, das TAS später auf vier Jahre (TAS 2016/A/4474 vom 9. Mai 2016; vgl. dazu Causa Sport 2017, 89 ff.). Das Bundesgericht bestätigte schliesslich letztinstanzlich den Entscheid des TAS (Urteil BGer 4A_600/2016 vom 29. Juni 2017).

Nachdem Michel Platini seine Sperre nun abgesessen hat, steht ihm im Prinzip ab sofort wieder das Recht zu, offizielle Ämter im Fussball zu bekleiden. Es ist jedoch noch offen, ob ihm nicht die von der FIFA unlängst eingeführten „Integrity Checks“ zum Verhängnis werden könnten: Neu sind nämlich nur noch Personen in Ämter der FIFA wählbar, die über einen tadellosen Leumund verfügen. Bei einer „Vorstrafe“ wie derjenigen von Michel Platini darf dies bezweifelt werden; die vierjährige Sperre könnte damit faktisch auf eine lebenslange Sperre hinauslaufen, wie dies schon einige seiner früheren Amtskollegen erfahren mussten (z.B. die früheren FIFA-Vizepräsidenten Jack Warner, Mohamed Bin Hammam oder Jeffrey Webb). Es ist also denkbar, dass Michel Platini – so er denn solche hegen sollte – seine Ambitionen auf einen hohen Posten in der FIFA oder in der UEFA ohnehin begraben muss.