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Das «Nachtreten» des ehemaligen a.o. Staatsanwalt des Bundes

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(causasportnews / red. / 4. Juni 2021) Mit Getöse ist der ehemalige Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, aus dem Amt eines ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes und damit aus dem Untersuchungskomplex «FIFA» hinauskatapultiert worden. Seine Schwatzhaftigkeit in der «Causa Gianni Infantino, Michael Lauber, et alteri) ist ihm zum Verhängnis geworden (vgl. auch causaspornews vom 5. Mai und vom 31. Mai 2021). Einfach so lässt sich der streitbare Obwaldner allerdings nicht abservieren – wenigstens nicht, ohne deftig nachzutreten. Oder war es nicht einfach nur ein «Nachtreten» eines frustrierten, in der Funktion gescheiterten, eitlen Juristen, der mit viel Vorschusslorbeeren ein zweifelsfrei nicht einfaches Amt angetreten hatte? Jedenfalls lässt aufhorchen, wie sich Stefan Keller derzeit in verschiedenen Medien erklärt. Verhält es sich in der Tat so, wie der Jurist schildert? Sind die Untersuchungsbehörden des Bundes verfilzt bis zur Grenze der Korruption? Sind die Gerichte des Bundes (insbesondere das Bundesstrafgericht in Bellinzona, welches die Beschwerde des FIFA-Präsidenten gegen Stefan Keller wegen Befangenheit gutgeheissen und in aus dem Amt getrieben hat) vom Weltfussballverband unterwandert? War gegen ihn eine Verschwörung im Gange, um ihn kurz nach der Ernennung wieder abzuservieren, weil er zur Gefahr für die FIFA und führender Organpersonen wurde? Nachvollziehbar wirft der aktuelle Innerschweizer  Oberrichter dem Bundesstrafgericht vor, es habe etwa den «Sommermärchen»-Prozess bewusst verjähren lassen (diese deshalb geplatzten Verfahren kosten die Steuerzahler Millionen, nicht nur an Entschädigungen an die damals Beschuldigten, den früheren DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger et alteri). Die Vorwürfe gegenüber den Untersuchungsbehörden und vor allem gegenüber dem Bundesstrafgericht sind happig, und gegenüber Richtern den Vorwurf der Rechtsbeugung zu erheben, ist wohl etwa so gravierend, wie der Vorwurf seitens des soeben abgetretenen DFB-Präsidenten Fritz Keller an die Adresse seines Vize-Präsidenten, Dr. Rainer Koch, der letzteren mit dem berüchtigten NS-Richter und Rechtsbeuger Roland Freisler verglichen hatte. In der «Causa Fritz Keller/Rainer Koch» herrscht markanterweise eisiges Schweigen darüber, was Fritz Keller wohl bewogen haben dürfte, das Vokabular aus der Finsternis Deutschlands zu bemühen und gegenüber Rainer Koch einzusetzen. Stille herrscht auch mit Blick auf die Vorwürfe von Stefan Keller gegenüber der Bundesanwaltschaft und den Gerichten des Bundes, was die Konklusion zulässt, dass sich wohl in der Bundesanwaltschaft und am Bundesstrafgericht einiges nicht im Lot befindet. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist in der Tat seit Jahrzehnten ein «Problem-Behörde», die schadensgeeignet und imageschädigend auftritt und längst abgeschafft gehört. Mit Blick auf das Bundestrafgericht in Bellinzona wird seit Jahren hinter vorgehaltener Hand getuschelt, dass sich dort nicht gerade die Gerichts-Elite versammelt. Es gelingt offenbar kaum, einigermassen passable Juristinnen und Juristen zu finden, welche bereit sind, am Gericht im Tessin zu richten. Der Standort des Bundesstrafgerichts in Bellinzona war eine Konzession an den Standortkanton Tessin und erweist sich als Handikap. Die Juristengilde ist nämlich kaum bereit, in die Schweizer Sonnenstube zu wechseln. Richterinnen und Richter und das übrige, juristische Personal am Bundesstrafgericht kann denn auch nicht als  juristische «Sahnehäubchen» qualifiziert werden. Auch hier fordert der Föderalismus, der in der heute praktizierten Form, auch in der Politik, längst auf den Müllhaufen des Staatsrechts gehört, seinen Tribut. Zu reden gibt auch immer wieder die Personalpolitik im Rahmen der Schweizerischen Bundesanwaltschaft. Dass nun ein gutbetuchter 70jähriger, ehemaliger Staatsanwalt und bekennendes SP-Mitglied (!) seine Rente auf diese Weise massiv aufbessern soll, stösst kaum mehr auf grosse Kritik. Diese wird von Resignation überlagert.

Wetten, dass der FIFA-Präsident im Verband unbehelligt bleibt?

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 2. August 2020) Zwar ist seit einigen Tagen bekannt (causasportnews vom 30. Juli 2020), dass der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino ein Strafverfahren einleiten wird, ebenso gegen den zwischenzeitlich zurückgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber (für diese Strafverfolgung ist eine Ermächtigung der zuständigen Kommission des Bundes notwendig); auch gegen den Infantino-Freund, den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, wird ermittelt; er hatte offenbar die Treffen eingefädelt. Bei den Strafverfahren gegen Michael Lauber und Gianni Infantino geht es u.a. um Amtsmissbrauch (Michael Lauber) und um Anstiftung dazu (Gianni Infantino). Im Kern wird sich die Untersuchung auf die Treffen zwischen dem zurückgetretenen Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten fokussieren, also auf die Meetings, an die sich die beiden Protagonisten nicht mehr oder kaum mehr erinnern können. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der Strafverfahren bald einmal Licht ins Dunkle dieser Angelegenheit kommen wird.

Nun müsste an sich die FIFA-Ethikkommission aufgrund des Anfangsverdachtes des Sonderstaatsanwaltes den FIFA-Präsidenten, für den natürlich ebenso wie für Michael Lauber und Rinaldo Arnold die Unschuldsvermutung gilt, umgehend suspendieren. Wird sie aber wohl nicht. Denn bereits ist die FIFA-PR-Maschinerie entsprechend in Gang gesetzt worden. Vom „Zürichberg“ in Zürich verlautete soeben, dass der FIFA-Präsident weder Schweizerisches Recht noch Satzungsrecht der FIFA verletzt habe. Eine Ideal-Konstellation also für Gianni Infantino, dass seine PR-Abteilung mehr weiss als er…Logisch, dass die FIFA-Ethikkommission, ein Organ des Verbandes, in der „Causa Infantino“ trotz des Anfangsverdachtes gegen ihn nicht aktiv wird. Zu sehr hängt die FIFA-Ethikkommission am Gängelband des Präsidenten und ist offensichtlich seit geraumer Zeit nur noch ein moralisches Feigenblatt des Weltverbandes. Dieser übt nun schon einmal heftige Kritik am ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, der sich erlaubt hat, ein Strafverfahren gegen den FIFA-Präidenten zu eröffnen. Intern kann die FIFA als Verein nach schweizerischem Recht (Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB) selber bestimmen, was sie will, jedoch wird sich der eingesetzte Staatsanwalt kaum davon abhalten lassen, falls notwendig, auch strafprozessuale Massnahmen gegen Gianni Infantino zu ergreifen. Da hilft auch die PR-Offensive des Weltfussballverbandes nichts. Beim derzeitigen Stand der Dinge können getrost Wetten abgeschlossen werden, dass die verbands-interne FIFA-Ethikkommission gegen den FIFA-Präsidenten nicht tätig werden wird. In strafprozessualer Hinsicht wird sich Gianni Infantino jedoch auf einiges gefasst machen müssen. Es würde nicht wundern, wenn es im Rahmen dieser Ermittlungen etwa zu Durchsuchungen im „Home of FIFA“ in Zürich und in den Privaträumen des FIFA-Präsidenten kommen würde. Eine Anordnung von Untersuchungshaft würde ebenfalls wenig überraschen. Gewettet werden darf auch darauf, dass der ausserordentliche Staatsanwalt bald aufdecken wird, wie es sich mit den Treffen zwischen Michael Lauber und Gianni Infantino verhalten hat – und was an diesen Treffen besprochen worden ist.

Affaire à suivre…

Bundesanwaltschaft: Aufhören! Aufhören!!

(causasportnews / red. / 19. Juni 2019) „Aufhören!“, „Aufhören!!“, skandieren oft die Zuschauer/innen auf Fussballplätzen, wenn das auf den Spielfeldern Gebotene nicht mehr zu ertragen ist. Dieselbe Aufforderung könnte der Schweizerischen Bundesanwaltschaft zugerufen werden, die seit Jahren im „Komplex FIFA und Fussball“ ermittelt. Die Aktivitäten der Behörde standen seit Beginn der Untersuchungen i.S. Fussball unter unguten Sternen; die Bundesanwaltschaft mit dem Bundesanwalt Michael Lauber an der Spitze agierte nicht nur glücklos, sondern machte wohl ziemlich alles falsch, was falsch gemacht werden konnte. Die Selbstdarstellungen und das Pfauengehabe der Exponenten dieser Behörde kannten keine Grenzen, und die Schwatzhaftigkeit der Protagonisten und deren Mediensprecher, der nun allerdings seit geraumer Zeit abgetaucht ist, liess die Behörde zur Schwatzbude von Selbstdarstellern unter öffentlicher Anteilnahme verkommen. Es wurde weitgehend geredet und sich in Szene gesetzt statt untersucht. Es kam hinzu, dass es für den Bundesanwalt und seine Adlaten der Behörden offensichtlich persönlich aufbauend war, sich etwa mit dem FIFA-Präsidenten in Spelunken und Hotels auszutauschen; an letzteres erinnert man sich allerdings hüben und drüben dann doch nicht mehr (genau) – weder an die Treffen, noch an das, was offenbar geredet worden ist. Die Vorschriften der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) wurden ignoriert und verletzt, dass sich die Balken im morschen, juristischen Ermittlungs-Gebälk der Bundesbehörde bogen. Über Wochen wurde etwa diskutiert, ob Verfahrenshandlungen hätten protokolliert werden müssen, obwohl Art. 77 der StPO genau das vorschreibt. Was den Bundesanwalt allerdings nicht daran hinderte, die erfolgte Unterlassung auf krude Art und Weise zu rechtfertigen. Wahrscheinlich hat er den besagten Artikel einfach schlicht nicht gekannt.

Wie dem auch sei. Der „Komplex organisierter Fussballsport“ der Bundesanwaltschaft ist ein Scherbenhaufen, der gestern mit zwei bekannt gewordenen Beschlüssen noch manifester geworden ist: Bundesanwalt Lauber insbesondere ist vom Bundesstrafgericht in Bellinzona in „Sachen Fussball“ in den Ausstand versetzt worden. Der eine, 30 Seiten starke Beschluss der Beschwerdekammer liest sich wie eine eigentliche Anklageschrift in der „Causa Bundesanwaltschaft“ (Beschlüsse vom 17. Juni 2019; BB.2018.197 und BB.2018.190 und 198). Im Kreuzfeuer der richterlichen Schelte aus dem Tessin stehen natürlich nicht die an den Verfahren oder in die Abklärungen involvierten ehemaligen und aktuellen natürlichen und Organ-Personen des organisierten, internationalen Fussballs, insbesondere des Weltfussballverbandes FIFA. Diese „profitieren“ ohne Schuld vom Chaos in der Bundesanwaltschaft und sind Nutzniesser der gesetzeswidrigen Ermittlungstätigkeiten; sie sind natürlich von gegen die Behörde gerichteten Vorwürfen jedwelcher Art verschont und glückhafte Profiteure einer unhaltbaren Situation. Der Bundesanwalt hingegen habe den Anschein der Befangenheit erweckt, die Strafprozessordnung verletzt (insbesondere Art. 77 StPO, sodann vor allem Art. 3 StPO – eine Maxime des Strafverfahrensrechts), usw. Seit dem Bekanntwerden der Beschlüsse ist eigentlich klar, dass kaum je eine Person aus dem Fussballzirkel für allfällige Delikte irgendwann zur Rechenschaft gezogen werden dürfte. Es droht nicht nur die Verjährung, sondern es fehlt an strafbaren Handlungen, die nachgewiesen werden könnten. Die wichtigsten seit 2016 vorgenommenen Amtshandlungen müssen wiederholt werden. Nach den Entscheiden des Bundesstrafgerichts steht fest, dass es in diesem Komplex mit Ausnahme der betroffenen Fussball-Persönlichkeiten nur Verlierer gibt und der angerichtete Scherbenhaufen irgendwie zusammengekehrt werden muss. Allmählich dürft es auch der Wahlbehörde des Bundesanwaltes (Parlament) klar werden, dass die hauptverantwortliche Person in einem solchen Amt nicht (mehr) tragbar ist; auch einige Neben-Spieler dieser Behörden gehören ausgewechselt. Folgerichtig wäre es allerdings, diese Behörde gleich ganz aufzulösen und die Ermittlungs- und Anklagekompetenzen der Bundesanwaltschaft (Art. 23 ff. StPO) auf die Kantone zu übertragen. Es zeigt sich immer wieder, dass diese Behörde nicht mehr zeitgemäss aufgestellt ist und agiert und als Relikt eines immer noch praktizierten Partei-Filzes insbesondere in der Bundeshauptstadt Bern und darum herum auf die Müllhalde der Rechts-Geschichte gehört. Die Aktivitäten der Behörde schaden auch dem Ansehen der Schweiz, was der ehemalige Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), Dr. Theo Zwanziger, kürzlich mit Bezug auf die sonderbaren Gespräche zwischen der Bundesanwaltschaft und dem FIFA-Präsidenten zur Aussage bewogen hat, die rechtstaatliche Glaubwürdigkeit des Schweizer sei durch das Verhalten der Bundesanwaltschaft (gemeint waren eben diese Gespräche zwischen dem Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten) in Gefahr. Das Bundesstrafgericht sieht das in etwa ähnlich. Verlierer bei der ganzen Angelegenheit sind auch die Steuerzahler, nicht nur, weil gemäss Gerichtsentscheidungen den Gesuchstellern nur für diese Verfahren am Bundesstrafgericht tausende von Franken an Entschädigungen aus der Kasse der Bundesanwaltschaft bezahlt werden müssen, sondern die erfolglose Behörde als Ganzes eine unsägliche Geldvernichtungsmaschine darstellt.

Auf dem Fussballplatz würde nun (hier an die Adresse von Parlament und Politik) der Ruf erschallen: „Aufhören!“, „Aufhören!!“.