(causasportnews / red. / 30. Juli 2020) Die Ära des über die FIFA-Affäre gestolperte Schweizer Bundesanwalts Michael Lauber geht nun doch einigermassen rasch formell zu Ende. Der höchste Ermittler und Ankläger in der Schweiz, der sich massive Pflichtverletzungen in seiner Amtsführung hat zuschulden kommen lassen und der mit der Wahrheit mehr als nur locker umgegangen war, wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat (vgl. auch causasportnews vom 26. Juli 2020), wird den Bundesdienst verlassen. Zwar nicht sofort, doch immerhin. Nach langem juristischen Hin und Her wurde der Druck auf Michael Lauber, der letztlich über Treffen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino gestolpert ist, zu gross. Er hat seinen Dienst als Bundesanwalt quittiert und das Dienstverhältnis auf Ende Januar 2021 gekündigt. Die „Causa Michael Lauber“ ist somit ausgestanden, wenn auch noch nicht ganz. Michael Lauber wäre nicht Michael Lauber, wenn auch die letzte Phase seiner Amtszeit in Minne über die Bühne gehen würde. Zwar hat er sein Arbeitsverhältnis formell korrekt auf den 31. Januar 2021 gekündigt, sein Büro will er aber bereits in den nächsten Tagen räumen – und so seine angeblich aufgelaufenen Ferien beziehen. Das geht juristisch zwar gar nicht, aber auch das kann man noch versuchen und mit dem Arbeitgeber (Bund) noch ein wenig taktieren. So wird es nun noch um diesen von Michael Lauber geltend gemachten Ferienanspruch ein Gerangel absetzen. Doch dann wird die „Ära Michael Lauber“ endgültig Geschichte sein. Mit Spannung wird nun in Richtung des Zürcher „Sonnenbergs“ geschaut. Es wird damit gerechnet, dass bald einmal gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino wegen der Treffen mit Michael Lauber Ermittlungen angehoben werden. Die untransparenten Treffen zwischen Michael Lauber und Gianni Infantino mit unappetitlichen juristischen und politischen Folgen hätten dann auf jeden Fall nicht die falschen Protagonisten dieser dubiosen Geschichte um den Weltfussball in den Abgrund gerissen.
P.S.: Und soeben ist offiziell gemeldet worden, dass das besagte Strafverfahren gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino wegen verschiedener Delikte durch den ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes eröffnet werden soll. Betroffen von diesem Verfahren ist auch Bundesanwalt Michael Lauber. Die Ethik-Kommission der FIFA müsste aufgrund dieser Sachlage den FIFA-Präsidenten sperren. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.
Affaire à suivre.