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Kariem Husseins Doping-Sperre definitiv

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(causasportnews / red. / 22. August 2021) Was der gesperrte Schweizer Top-Leichtathlet Kariem Hussein bereits durchblicken liess, ist nun definitiv: Der wegen eines Doping-Vergehens von der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic für neun Monate von jeglicher Wettkampfaktivität ausgeschlossene Hürdenläufer aus dem Thurgau (causasportnews vom 24. Juli 2021) hat auf die Ergreifung von Rechtsmitteln gegen die ausgefällte Sanktion verzichtet. Das überrascht nicht, hat der 32jährige Athlet doch gleich nach seiner «Tat» (Verwendung von Gly-Coramin-Lutschtabletten) den Vorfall bedauert und erklärt, er wolle sich der Strafe unterziehen. Nun ist die Rechtsmittelfrist abgelaufen und die Doping-Sperre somit definitiv, was von zuständigen Stellen bestätigt worden ist. Da der Sanktions-Entscheid gegen Kariem Hussein vom Präsidenten der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic ergangen war, hätte zunächst der Rechtsbehelf des Einspruchs ergriffen werden müssen; dies hätte dann zur Durchführung eines ordentlichen Verfahrens vor der Disziplinarkammer geführt; ein Entscheid hätte anschliessend mit Berufung an das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne gezogen werden können. Das alles ist nun juristische Theorie, der Hürdenläufer übt sich nach wie vor in Demut und akzeptiert den temporären Ausschluss aus dem Wettkampfsport.

Die Verwendung derartiger Lutschtabletten ist zwar ein Doping-Delikt, doch darf hier die Frage nach der Verhältnismässigkeit gestellt werden. Das «Delikt», für das sich Kariem Hussein «geständig» erklärt hat und wofür er bestraft wurde, ist zwar gemäss Doping-Regularien nicht zu beanstanden. Für den Athleten, der in knapp einem halben Jahr 33 Jahre alt wird, ist die Sanktion dennoch hart und sportlich einschneidend. Die Verfehlung ist allerdings im Bereich der Bagatellen anzusiedeln. Insbesondere hat der Thurgauer mit der Verwendung der Lutschtabletten keine Leistungsmanipulation vorgenommen oder gewollt. Es war eine Unachtsamkeit ohne Leistungs-Beeinflussungswert; deshalb hat er die Verfehlung auch nicht beschönigt oder bagatellisiert. Dennoch ist die Bestrafung gemäss Modul-Sanktionspraxis der Anti-Doping-Behörden erfolgt. So blieb der im Sport-Sanktionsrecht geltende und anzuwendende Verschuldensgrundsatz auf der Strecke, und Kariem Hussein ist exakt gemäss Sanktions-Schema für Doping-Delinquenten bestraft worden. Es wäre wohl, mit Blick auf das Verschulden (Vorwerfbarkeit der Tat), auch eine mildere Sanktionierung vertretbar gewesen. Die (ausländische) Konkurrenz der Medaillen-Hoffnung aus dem Thurgau mit Blick auf die Olympischen Spiele in Tokio wird den Ausschluss des Schweizers von den Wettkämpfen in Tokio durch die Schweizer Anti-Doping-Behörde (!) nicht gerade betrauert haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Hürdenläufer nach Verbüssung seiner Sperre nochmals ganz «oben» mitmischen wird, ist zudem eher relativiert zu betrachten.

(Auf die sanktionsrechtlichen Aspekte im «Fall Kariem Hussein» wird «Causa Sport» in der nächsten Ausgabe, 2/2021, zurückkommen).

Fussball-Zahlungen immer noch und wieder «Juristen-Futter»

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(causasportnews / red. / 14. August 2021) Nach dem kürzlichen Abschluss der Fussball-Europameisterschaft sind nun i.S. «Fussball-Ungereimtheiten» wieder die Juristen an der Arbeit. Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Denn bereits während des Kontinental-Championnats, das letztlich Italien zum Europa-Meister werden liess, soll es am Sitz des die Europa-Meisterschaft organisierenden Kontinentalverbandes (UEFA) in Nyon am Genfersee zu Polizeiaktionen gekommen sein, in deren Verlauf offenbar zwei UEFA-Mitarbeitende verhaftet worden sind. Es soll um Schmiergeldzahlungen und Korruption im Zusammenhang mit Auftragsvergaben gehen, wie verschiedene Medien berichten. Die UEFA hüllt sich (natürlich) in Schweigen, nachdem es ihr schon einmal gelungen ist, die strafprozessualen Massnahmen im Hauptquartier während der laufenden Europameisterschaft unter Verschluss zu halten. Die UEFA wäre allerdings nicht die UEFA, wenn sie die betroffenen Mitarbeiter nicht sofort nach deren Verhaftung entlassen hätte. Entlassene, natürliche Personen, allenfalls «Organpersonen», haben selbstverständlich nichts (mehr) mit dem Verein UEFA zu tun; der Kontinentalverband schlüpfte dann auch umgehend in die Geschädigtenrolle. Ein übliches Vorgehen bei unappetitlichen Vorgängen im organisierten Fussball. Über die Anwendbarkeit von Art. 55 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) wird man sich zu gegebener Zeit Gedanken machen (können).

Derzeit rückt eine andere Affäre im Zusammenhang mit dem Weltfussballverband FIFA wieder ins Zentrum des Interesses. Dieser Tag ist der ehemalig FIFA-Präsident Josef Blatter als Beschuldigter von der Bundesermittlungsbehörde zur ominösen Zahlung von zwei Millionen Franken im Jahr 2011 an seinen damaligen, vermeintlichen Thronfolger für das Amt des FIFA-Präsidenten, den Ex-UEFA-Präsidenten Michel Platini, befragt worden. Es geht bezüglich des 85jährigen, derzeit gesundheitlich stark angeschlagenen Wallisers, der nach seinem Abgang in der FIFA 2016 von seinem Kontrahenten, Gianni Infantino, beerbt worden ist, um Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung und Veruntreuung. In Anbetracht der fachlichen Schwächen der Schweizer Bundesanwaltschaft prävaliert die Prognose, dass die Beschuldigungen gegenüber Josef Blatter früher oder später in sich zusammenfallen werden (für Josef Blatter gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung). Der «Fall Josef Blatter» erinnert an eine ominöse Zahlung von 6,7 Millionen Euro vom Deutschen Fussball-Bund (DFB) an die FIFA, die nie richtig durchleuchtet werden konnte. Insbesondere gelang es nie zu beweisen, dass es sich bei diesem Betrag um Schmiergeldzahlungen mit Blick auf die WM-Endrunden-Vergabe für 2006 an Deutschland handelte. Alle strafrechtlichen Verfahren gegen Protagonisten dieses Vorganges endeten im juristischen Desaster, das von der Bundesanwaltschaft angerichtet worden war. Es resultierten letztlich Verfahrenseinstellungen und Freisprüche. Die Untersuchungen der Ermittlungsbehörde des Bundes kosteten die Schweizer Steuerzahlerinnen und -zahler Millionen von Franken. So wird es wohl auch bezüglich Josef Blatter ausgehen. Es wird kaum zu eruieren sein, für was die Zahlung von zwei Millionen Franken an Michl Platini erfolgt ist. Die Vermutung, Josef Blatter hätte die Zahlung an Michel Platini veranlasst, um diesen zum Verzicht auf eine Gegenkandidatur für das FIFA-Präsidenten-Amt zu motivieren, dürfte nie zu beweisen sein.

Bei soviel «Juristen-Futter» bleibe das Kapitel «Schweizer Justiz und FIFA-Präsident Gianni Infantino» nun an dieser Stelle einmal ausgeklammert…Auch für ihn gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Ein Kommunikations-Super-GAU als Folge reiterlichen Fehlverhaltens

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(causasportnews / red. / 13. August 2021) Damit musste die deutsche Fünfkämpferin Annika Schleu nach ihrem Horror-Ritt anlässlich der Olympischen Spiele in Tokio (vgl. auch causasportnews vom 9. August 2021) rechnen: In den «Social Media» schlägt ihr auch Tage nach dem Vorfall blanker Hass entgegen. Der Versuch, die Sachlage zu beschönigen, hat sich zu einem Total-Fiasko ausgeweitet.

Die 31jährige Reiterin hatte, aufgehetzt von Nationaltrainerin Kim Raisner, ihr Pferd mit der Gerte (Reitstock) traktiert und brutal geschlagen; die Trainerin schlug noch mit der Faust zu. Es nützte alles nichts, und der Traum von der olympischen Goldmedaille platzte umgehend auf dem Rücken der malträtierten Kreatur. Umgehend nach der Tat prasselte ein «Shitstorm» auf die Athletin nieder. Zwischenzeitlich hat sich Annika Schleu so geäussert, auf moderne Kommunikationsmittel zu verzichten, und dass es ihr wichtiger sei, sich öffentlich nicht mehr diesem Hass aussetzen zu müssen als über die sozialen Medien Sponsoren-Arbeit zu leisten.

Es wäre wohl gescheiter gewesen, bei dieser Faktenlage für einmal «sorry» zu sagen. Stattdessen lässt sich die Deutsche in den Medien so zitieren: «Ich bin mir wirklich keiner Tierquälerei bewusst.». Und zur Komplettierung des Kommunikations-Super-GAU’s: «Ich habe das Pferd nicht extrem hart behandelt, ich hatte eine Gerte dabei, die vorher kontrolliert wurde. Genauso wie bei den Sporen.». Diese Aussage ist etwa so dümmlich, wie wenn man sich nach einem Autounfall unter Alkoholeinfluss ungefähr so äussern würde: «Der genossene Alkohol erfüllte alle Zertifizierungsvorgaben und wurde unter Berücksichtigung biologisch-relevanter Vorgaben produziert.». Die Reiterin gesteht einzig ein, dass es vielleicht sinnvoll gewesen wäre, den Ritt vorzeitig abzubrechen. Der «Fall Annika Schleu» hat neben der tierquälerischen Dimension des Vorgangs auch aufgezeigt, dass die Wirkung der sozialen Medien nicht unterschätzt werden darf. Und dass es durchaus Sinn machen kann, zu einem Fehler zu stehen, um des Volkes Zorn nicht noch zusätzlich zu schüren.

Die Olympische Flamme in Tokio ist erloschen

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(causasportnews / red. / 9. August 2021) «Hoffnung, Solidarität und Frieden» beschwor IOK-Präsident Dr. Thomas Bach die Welt zum Ende der Olympischen Sommerspiele in Tokio. Nichts davon, dass das die «besten Spiele waren, welche die Welt je gesehen hat» oder ähnliche Floskeln gab der oberste Olympische Schirmherr im praktisch leeren Nationalstadion in der japanischen Metropole anlässlich der Schlussfeier von sich. Bei der Zeremonie nach mehr als zwei Wochen Sport am laufenden Band atmeten die in Tokio Anwesenden und die ganze (Sport-)Welt auf: Glücklicherweise sind die Spiele nun zu Ende; ein Sportfest der Weltjugend sieht eben wohl anders aus, als das, was in Japan ablief. Die «Blase», in welcher der Gross-Anlass stattfand, hielt zwar bis zum Schluss: Aber die Olympischen Spiele 2021 wurden erfolgreich durchgezittert – dank Politik (in Japan) und Sport-Politik (seitens des IOK). Wegen «Corona» wird diese Veranstaltung, auch «Corona»-Spiele genannt, zufolge des Publikums-Ausschlusses wohl als einer der denkwürdigsten Gross-Anlässe in die Sportgeschichte eingehen. Es waren zweifellos etliche herausragende, Leistungen der Athletinnen zu verzeichnen, doch absolute, sportliche Höhepunkt prägten diesen Anlass nicht. Dafür wird anderes nachhaltig in Erinnerung bleiben, so die vereitelte Entführung der weissrussischen Athletin Kristina Timanowskaja, die den Häschern des Diktators Alexander Lukaschenko durch die Flucht nach Polen entkam. Kaum vergessen werden dürfte auch das Polit-Statement der schwarzen Amerikanerin Raven Saunders auf dem Podest. Die Manifestation gegen jede Form von Unterdrückung auf dieser Welt brachte das IOK, das seine apolitische Grundhaltung immer wieder, meist unglaubwürdig, zu unterstreichen versucht, in Nöte. Weniger Aufmerksamkeit erregte hingegen die Olympia-Mannschaft Russlands, die wegen des Russland-Ausschlusses von den Spielen als Mannschaft «Russisches Olympisches Komitee» (ROK) in Japan dabei war; auch (Sport-)Politik macht eben erfinderisch. Umgehungs-Tatbestände kennt offensichtlich auch der organisierte Welt-Sport.

Kaum vergessen wird die Welt das Drama um die moderne Fünfkämpferin Annika Schleu (Deutschland). Nicht einmal die vom IOK gesteuerte Television konnte verhindern, dass rund um den Erdball ein Reit-Drama schockierte: Auf Goldmedaillen-Kurs malträtierte die 31jährige Deutsche das ihr für den Parcours zugeloste, bockende Pferd «Saint Boy» unter Tränen derart, dass sich der Medaillen-Traum der Fünfkämpferin im Nu auflöste. Die unsensible Reiterin schlug das Pferd, das einfach nicht wollte, brutal und wurde von der Bundestrainerin Kim Raisner («hau mal richtig drauf») noch «scharf» gemacht; die Trainerin versetzte der bemitleidenswerten Kreatur zusätzlich einen Faust-Hieb. Es wird sich weisen, ob dieser Vorfall in der Endphase von Olympia 2021 das Ende dieser tierquälerischen Sportart einleutete. Wahrscheinlich nicht – angebracht wäre es. Dumm nur für das IOK, dass die ganze Welt zusehen musste, was mit dem «Sportgerät Pferd» alles so angestellt wird. Meist geschieht dies im Verborgenen (vgl. dazu auch den Tierquälerei-Fall aus dem Pferdesport in der Schweiz: Causa Sport 1/2021, 82 ff.), doch nun entlädt sich über der im wahrsten Sinne des Wortes dämlichen Sportlerin ein Shitstorm; ihre Brutalo-Trainerin wurde sofort gesperrt, wegen des nahenden Ende der Olympischen Spiele allerdings nur für ein paar Stunden…

Schlechter erging es zuvor dem Sportdirektor des Deutschen Radfahrer-Bundes, Patrick Moster, der seinen Schützling im Einzel-Zeitfahren unzulässig, rassistisch anfeuerte: «Hol die Kameltreiber!». Der Funktionär wurde zügig aus Tokio verbannt; weiter Sanktionen hat er zu gewärtigen. Fazit nach den Vorfällen mit Annika Schleu und Patrick Moster: Worte sind einschneidender als Taten. Oder müssen sich Annika Schleu und Kim Raisner doch noch vor dem Strafrichter wegen Tierquälerei verantworten? Verdient hätten sie es.

Quarantäne-Training für Fussball-Professionals ist kein Homeoffice

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(causasportnews / red. / 6. August 2021) Das Quarantäne-Training eines Berufs-Fussballspielers zu Hause ist nicht einer Homeoffice-Betätigung gleichzusetzen. Das hat das Landgericht Münster in Westfalen entschieden. Das Land Nordrhein-Westfalen muss deshalb dem SC Paderborn 07 das Salär für einen Professional erstatten, das der damalige Erstligist vor rund einem Jahr während einer behördlich angeordneten Quarantäne für diese Zeit an den Spieler bezahlt hatte. Der Entscheid soll nun noch vom Oberlandesgericht Hamm überprüft werden.

Nach einem positiven «Corona»-Befund eines Spielers des SC Paderborn 07 wurde für einige Akteure des Klubs eine zweiwöchige Quarantäne angeordnet. Gestützt auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat der SC Paderborn 07 die Erstattung des für diese Zeit bezahlten Salärs an den Spieler gefordert. Der den Vorgang für das Land Nordrhein-Westfalen bearbeitende Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster lehnte die Kostenübernahme jedoch ab. Argumentiert wurde, der Spieler in Quarantäne hätte auch zu Hause trainieren und somit seine Arbeitsleistung erbringen können. Ähnlich wie beim Homeoffice bestehe daher kein Erstattungsanspruch (bei der Tätigkeit im Homeoffice kann der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbringen). Der Klub klagte in der Folge gegen das Land Nordrhein-Westfalen und obsiegte. Das Gericht vertrat, wie der Klub als Arbeitgeber, die Auffassung, für einen Fussball-Spieler sei während einer Quarantäne kein geordnetes Training möglich. Joggen, die übliche Absolvierung eines Trainings in Kleingruppen oder eine Kontrolle des Trainings durch den Arbeitgeber seien in der Quarantäne ausgeschlossen. Schlicht, dem Fussballer sei in dieser Zeit die Erbringung der Arbeitsleistung für den Klub (Arbeitgeber) nicht möglich gewesen. Gemäss § 56 IfSG ist jedem Arbeitnehmer, der in Quarantäne geschickt wird und so seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, das Gehalt, das vorab durch den Arbeitgeber zu bezahlen ist, diesem von der öffentlichen Hand zurück zu erstatten. Im konkreten Fall sind es rund 10 000 Euro, die das Land Nordrhein-Westfalen an den SC Paderborn 07 zu bezahlen hat. Das Urteil könnte, falls es vom Oberlandesgericht in Hamm geschützt wird, durchaus Signalwirkung haben. Betroffen sein könnten nach dieser Entscheidung allerding auch Fussball-Profis, bzw. deren Klubs, mit weit höheren Salären. Ein Wermutstropfen mit Blick auf die gesetzliche Regelung und die Entschädigung-Usanzen im Berufs-Fussball: Eine Erstattungs-Obergrenze fehlt im IfSG…

Olympische Spiel 2021 in der «Halbzeit»

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(causasportnews / red. / 2. August 2021) Die um ein Jahr verschobenen Olympischen Sommerspiele 2021 in Tokio sind in der «Halbzeit angelangt. Am meisten beschäftigte bis jetzt die Thematik, ob es gelingen würde, die Veranstaltung, wie geplant, bis zum 8. August 2021 programmgemäss durchzuführen und zu diesem Datum zu beenden. Trotz «Corona». Es braucht im Moment keine hellseherischen Fähigkeiten (mehr), um die Behauptung aufzustellen: Es wird gelingen. In der Sportblase in Tokio haben sich Sportler/innen, Funktionäre, Medienschaffende und kaum Publikum mit der Pandemie arrangiert; arrangieren müssen. Reich an sportlichen Höhepunkten waren diese Spiele bisher nicht. Sie bewegen sich im Rahmen des Erwarteten. China und die USA liegen im aktuellen Medaillenspiegel klar vorne. In Tokio werden 33 Medaillensätze mehr vergeben (insgesamt 339) als noch vor fünf Jahren in Rio (306 Sätze). Japan wird den entsprechenden Prestigekampf mit China, im Land, in dem in einem halben Jahr die Olympischen Winterspiele (Peking) beginnen werden, wohl verlieren. Japan kann jedoch mit der Durchführung der Sommerspiele wenigstens insofern das Gesicht wahren, als der sport-politische Super-GAU abgewendet werden konnte, Tokio absagen zu müssen und China nur ein paar Monate später die Sportwelt in Peking empfangen würde…

Die Verschiebung der Olympischen Sommerspiele um ein Jahr (die Veranstaltung in der japanischen Metropole hätte ursprünglich vom 23. Juli bis 8. August 2020 durchgeführt werden sollen, lässt unter anderem Begriffliches offen. Die derzeit durchgeführten Wettkämpfe tragen, auch aus markenrechtlichen und vermarktungstechnischen Gründen, die Bezeichnung «Olympische Spiele 2020», ausgetragen 2021. Apropos Bezeichnungen: Einmal mehr herrscht bezüglich der Benennung der aktuellen Spiele in Japan ein Begriffswirrwarr: Sogar Medienschaffende verwenden immer wieder die Bezeichnung «Olympiade», wenn sie aktuell von den Olympischen Spielen in Tokio berichten. «Olympiade» bedeutet allerdings ein Zeitraum, und zwar derjenige zwischen zwei Olympischen Spielen. Die Bezeichnung «Olympia» schliesslich wird regelmässig auch gleichgesetzt mit dem Begriff «Olympische Spiele». An sich bedeutet «Olympia» allerdings der Austragungsort der Olympischen Spiele auf dem Peloponnes in Griechenland. Der Austragungsort der Spiele in der Antike lag unmittelbar neben dem Heiligtum des Göttervaters Zeus, des obersten olympischen Gottes. Die Olympischen Spiel der Neuzeit werden regelmässig seit 1896 ausgetragen.

Et tu, Alex Wilson?

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(causasportnews / red. / 29. Juli 2021) Nach dem Homologations-Wirrwarr um unglaubliche Rekorde (causasportnews vom 24. Juli 2021) nun Doping-Verwirrung um den Sprinter Alex Wilson. Kurz vor seiner Abreise an die Olympischen Spiele in Tokio wurde der Athlet wegen Dopings juristisch aus dem Rennen genommen. Im März ist der 30jährige Basler positiv auf das anabole Steroid Trenbolon getestet und umgehend provisorisch gesperrt worden. Anfang Juni wurde die Sperre von der Disziplinarkammer von Swiss Olympic wieder aufgehoben. Auf Gesuch des Internationalen Leichtathletik-Verbandes und der Welt-Anti-Doping-Agentur ist der Athlet nun von der in Tokio aktiven ad hoc – Kommission des Internationalen Sportschiedsgerichts (Tribunal Arbitral du Sport, TAS) wieder gesperrt worden. Damit ist über Schuld und Unschuld des Betroffenen noch nicht und nichts entschieden. Wie in derartigen Dopingfällen üblich, gilt aber die rechtlich umstrittene «Schuldvermutung» (im privaten Sanktionsrecht kommt allerdings grundsätzlich die Unschuldsvermutung zum Tragen). Im TAS-Verfahren hat nun Alex Wilson die Möglichkeit, das Schiedsgericht, eben in Umkehr der üblichen Beweislastregel, von seiner Unschuld zu überzeugen. Das wird allerdings relativ schwierig werden, denn die Erklärung für den positiven Dopingbefund mutet seitens des Athleten ziemlich abenteuerlich an. Er habe kontaminiertes Fleisch gegessen – etwa ein halbes Kilo Rindfleisch und sechs Burger-Patties, sagte der Sportler. In der Begründung der Unschuld sind positiv getestete Athletinnen und Athleten oft auf ausgefallen Pfaden unterwegs: Einmal ist eine verunreinigte Zahnpasta, dann überbordende, sexuelle Aktivität oder eben der Verzehr verseuchter Speisen die Erklärung, mit der die Unschuld bewiesen werden soll. Und bei Alex Wilson? Ihn einfach so als plump betrügendes, dämliches «Rindvieh», das nach dem Verzehr von angeblich kontaminiertem Rindfleisch in den Fängen der Dopingfahnder hängen geblieben ist, zu qualifizieren, ist hier definitiv unangebracht. Für ihn spricht zweifelsfrei, dass die provisorische Sperre im März von Swiss Olympic immerhin wieder aufgehoben wurde, weil der Basler glaubhaft darlegen konnte, dass die Substanz «Trenbolon» über Rindfleischkonsum in seinen Körper gelangt sei. Die jetzige Sperre durch das Sport-Schiedsgericht ist unter diesen Vorzeichen einigermassen speziell, vor allem, weil das TAS durchaus als sport-verbands- und organisations-affin (gleichsam als verlängerter Arm insbesondere des Internationalen Olympischen Komitee, IOK) bezeichnet werden muss. Eigenartig mutet etwa der Umstand an, dass die Gerichts-Entscheidung nur ein paar Stunden vor der geplanten Abreise von Alex Wilson nach Tokio erfolgte. Jedenfalls muss, in Anlehnung an Gaius Iulius Caesar, der Ausspruch «Et tu, Alex» (auch du, Alex) eher mit einem Frage- als mit einem Ausrufezeichen versehen werden. Jedenfalls dürfte es für den Sprinter schwierig werden, sich der juristischen Fesseln des Doping-Sanktionsrechts zu entledigen.

Trend im Trainer-Business beschleunigt das Ende der befristeten Arbeitsverträge

Vladimir Petković (links) mit Prof. Dr. iur. Urs Scherrer anlässlich einer Veranstaltung des Swiss Sport Forum

(causasportnews / red. / 28. Juli 2021) Den drei Trainern Hansi Flick (neu: Deutscher Fussball-Bund, DFB), Julian Nagelsmann (neu: FC Bayern München) und Vladimir Petković (neu: FC Girondins de Bordeaux) werden viele Gemeinsamkeiten nachgesagt. Sicher sind sie erfolgreich, berühmt und begehrt. Und sie sind vorzeitig aus befristeten Arbeitsverträgen bei ihren Arbeitgebern (FC Bayern München, RB Leipzig und Schweizerischer Fussball-Verband, SFV) ausgestiegen. Nun also auch der zuletzt an der Fussball-Europameisterschaft mit dem Schweizer Nationalteam so erfolgreiche Schweizer mit kroatischen Wurzeln, Vladimir Petkovic. Er hätte die mitten in der WM-Qualifikation stehende Schweizer Mannschaft zur WM-Endrunde nach Katar (Ende 2022) führen sollen. Damit wird nun nichts; der befristete Vertrag mit dem 57jährigen Fussball-Lehrer ist auf dessen Wunsch hin im beidseitigen Einvernehmen aufgelöst worden. Ist es ein Zufall oder ein Trend, dass befristete Verträge im Fussball immer weniger bis zum Schluss erfüllt werden? Wohl eher letzteres. Fussball-Trainer hegen bei anhaltendem Erfolg Abwanderungsgelüste – Arbeitsverträge mit Befristungen, was in diesem Business Usanz ist, hin oder her. Wanderer soll man nicht aufhalten, heisst es im Volksmund. Mit Fussballtrainern, die sich trotz laufender Verträge neu orientieren wollen und die den Begehrlichkeiten des Marktes nicht widerstehen können, ist es zudem insbesondere wie mit Ehefrauen, welche ihrem Angetrauten in gewissen Situationen und wenn sie sich anderweitig ein besseres, gemeinsames Leben versprechen oder versprechen lassen, zielgerichtet (zielgerichteter als Männer jedenfalls) aus dem Bund für’s Leben verabschieden. Natürlich sind nur Erfolgs-Trainer geneigt, sich während laufender Verträgen zu verändern; in jedem Fall nur dann, wenn ein anderer Arbeitgeber an ihnen interessiert ist. Mit ihnen verhält es sich gleich wie mit den Wanderern und Ehefrauen. Die Nachfrage nach guten Trainern ist jeweils grösser als das Angebot. So ist nun in der Tat ein Trend wahrzunahmen, dass abwanderungswillige Fussball-Lehrer sich aus befristeten Arbeitsverträgen herauskaufen (lassen); was in der Regel mit einer Kontrakt-Aufhebungsvereinbarung finalisiert wird. So ging eine schöne Summe (25 Millionen Euro) von München nach Leipzig (für Julian Nagelsmann). Was der DFB an Bayern München für Hansi Flick bezahlt hat, wird gehütet wie ein Staatsgeheimnis. Diese Konstellation ist grundsätzlich so oder so problematisch, weil ein ideell ausgerichteter Sportverband einem (auch kapitalbezogenen) Klub eine Vertragsauskaufssumme für einen Trainer entrichten soll. So wird es wohl kaum transparent werden, wieviel Geld für die Vertragsaufhebung in der «Causa Vladimir Petković» von Bordeaux in die SFV-Zentrale nach Bern überwiesen wird. Wie dem auch sei. Erfolgreiche Trainer sind vom aktuellen Arbeitgeber je länger desto weniger zu halten, wenn diesen, auch bei laufenden, befristeten Arbeitsvertragsverhältnissen, eine bessere, oft lukrativere Möglichkeit des Wirkens geboten wird. Die drei hier thematisierten «Trainer-Schicksale» lassen eines vermuten: Die Zeit der befristeten Arbeitsverträge im Trainer-Business könnte bald vorbei sein. Auch wenn die nicht so erfolgreichen Fussball-Pädagogen den Schutz des Arbeitsrechts (über befristete Verträge) eher benötigen als diejenigen, die «es» geschafft haben.

Zum Olympia-Start: Leichtathletik im Elend

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(causasportnews / red. / 24. Juli) Kurz vor Beginn der Olympischen Sommerspiele in Tokio platzte im Schweizer Sport eine «Doping-Bombe»; als ob «Corona» nicht schon genug Probleme bereiten würde: Die Schweizer Medaillen-Hoffnung Kariem Hussein wurde (offenbar) wegen der Verwendung einer Gly-Coramin-Lutschtablette Doping-positiv getestet und gleich für neun Monate gesperrt. Der 32jährige Hürdenspezialist stand sofort zur Verfehlung und akzeptiert die ausgefällte Sanktion. Anlässlich eines Leichtathletik-Meetings in Langenthal Ende Juni lief der ausgebildete Arzt in die Doping-Falle und muss nun die Spiele in Tokio im Fernsehen verfolgen. Nebst dem Reputationsschaden hat der Hürdenläufer nach dem Doping-Befund massive, pekuniäre Einbussen zu gewärtigen. Der erfolgreiche Sportler, der in den letzten Jahren als «Marke» aufgebaut worden ist, dürfte wohl vor allem Sponsoringgelder verlustig gehen. Derzeit ist allerdings noch unklar, wie die teils attraktiven Sponsoring-Partner des Doping-Delinquenten, wie Nike, BMW oder Geberit, auf den Dopingfall reagieren werden. Der «Fall Kariem Hussein» manifestiert auch die Risiko-Problematik, wenn Sponsoren auf Individual-Athleten setzen.

Die Schweizer Leichtathletik stand im Vorfeld von Olympia unter keinem guten Stern: Die Medaillen-Hoffnung über 100 und 200 Meter, Alex Wilson, stellte in Atlanta (USA) über die beiden Distanzen gleich zwei Fabelrekorde auf: 9,84 Sekunden (über 100 Meter) und 19,89 Sekunden (über 200 Meter). Danach begannen die Diskussionen über die Rechtmässigkeit der erzielten Zeiten; von Manipulation und Betrug war und ist die Rede, und auch der Umgang des Athleten mit einem lebenslang gesperrten «Doping-Trainer» sorgte zumindest für gewaltige Negativ-Stimmung gegen das «Kraftpaket» mit Jamaika-Wurzeln. Tendenziell sieht es derzeit danach aus, als würden die vom 30jährigen Alex Wilson erzielten Zeiten nicht homologiert werden. Diese Ausgangslage ist wohl nicht gerade als ideal mit Blick auf Tokio zu werten.

Nichts zu tun mit Olympia 2020, ausgetragen 2021, hat eine andere, in der Westschweiz lebende Leichtathletik-Hoffnung ohne Schweizer Pass. Tolossa Chengere, ein begnadeter Langenstreckenläufer aus Äthiopien, versucht seit rund 20 Jahren, mit Tricks und Schlichs das Schweizer Bürgerrecht zu erlangen. Vor einer Woche liess der Zürcher «Tages-Anzeiger» diese «Bombe» platzen: Nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden sei, habe sich der Sportler, Jahrgang 1979 oder 1984, während Jahren gegen die Ausschaffung zur Wehr gesetzt. Bis jetzt erfolgreich; der Läufer befindet sich nach wie vor in der Schweiz. Seine Leistungen verschlechterten sich im Verlaufe der Jahre zusehends. Mit der Geschichte im «Tages-Anzeiger» vom 17. Juli 2021 wurden die Machenschaften, Betrügereien und Lügengebäude des Äthiopiers schonungslos angeprangert. Das alles unter dem für die linke Zeitung ungewohnt scharfen Titel «Das Lügenkonstrukt des Laufstars». Auch diese Geschichte ist für die Leichtathletik nicht gerade image-fördernd…

Absage der Olympischen Sommerspiele in letzter Minute?

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(causasportnews / red. / 21. Juli 2021) Zum Glück für das Internationale Olympische Komitee (IOK) ist Japans Premierminister Yoshihide Suga mit seinen bald 73 Jahren auch nicht mehr der Jüngste. Sonst könnte es durchaus sein, dass der seit September des letzten Jahres als Regierungschef tätige Liberal-Demokrat die kurz vor der Eröffnung stehenden Olympischen Sommerspiele in Tokio abblasen würde. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Olympia-Tross und der sich allgemein verschlechternden «Corona»-Lage wäre diese Entscheidung folgerichtig. Das Volk hat Angst und verlangt quasi in letzter Minute immer lauter eine Absage der bereits um ein Jahr verschobenen Wettkämpfe in der japanischen Metropole. Nun werden auch Stimmen aus den Kreisen der Organisation immer lauter, den Anlass, der eigentlich nur noch vom IOK gewollt ist, in letzter Minute abzusagen und die bald 100’000 Sportlerinnen und Sportler, Funktionäre und Medienschaffende wieder auszufliegen. IOK-Präsident Thomas Bach ist derzeit in Japan der meistgehasste Mann. Doch die durchwegs als höflich geltenden Japanerinnen und Japaner geben sich zurückhaltend. Dass der deutsche Funktionär die Spiele einzig aus wirtschaftlichen Gründen durchdrücken will, wird ihm im Land der aufgehenden Sonne nicht nachgesehen. Wäre der Premierminister nicht schon bald im Greisenalter, und müsste seine Partei (für ihn) nochmals zur Wahl antreten, würde sich Yoshihide Saga zweifellos dem Diktat der Strasse beugen. Doch damit ist (einstweilen) nicht zu rechnen. Der rührige Nachfolger des «Treibers» der Spiele von Tokio, Shinzo Abe, kann jegliches politisches Kalkül ausblenden und des Volkes Willen mit Blick auf die eigene politische und persönliche Zukunft ignorieren. Irgendwelche Interessenvertretungen sind für ihn irrelevant geworden, getreu nach der für Politikerinnen und Politiker nicht genug hochzuhaltenden Lebensweisheit, die einmal vom Mathematiker und Ökonom Helmar Nahr geprägt worden ist: «Interessenvertreter sind Leute, die in unserem Namen ihre Interessen vertreten.». Zum Glück also für Olympia und Japan, muss Yoshihide Suga bei allen seinen Entscheidungen nur noch sein persönliches Wohl im Auge behalten. Es sei denn, die Pandemie schlage in den nächsten Tagen Kapriolen. Dann lässt sich der opportunistisch motivierte Durchführungsplan des  Sport-Wahnsinns in Tokio immer noch ändern – oder stoppen…