(causasportnewes / red. 7. November 2021) Die Diskussionen um den Skandal-Ritt der Deutschen Modernen Fünfkämpferin Annika Schleu anlässlich der Olympischen Sommerspiele in Tokio reissen nicht ab. Es wird viel geredet und auch versucht, den Verzweiflungsumgang der 31jährigen Deutschen juristisch zu qualifizieren und aufzuarbeiten (causasportnews vom 29. Oktober 2021). Es wird aber auch gehandelt, wohl nicht ganz freiwillig allerdings. So dürfte es evident sein, dass Annika Schleu mit ihrem Verhalten, das durchwegs als Tierquälerei gewertet wird, dieser Sportart den Todesstoss versetzen wird. Wenigstens teilweise. Der «Pentathlon», wie dieser Wettbewerb in Anlehnung an das Griechische genannt wird (penta = fünf; fünf Disziplinen), bestehend aus den Sportarten Geländelauf, Schwimmen, Schiessen, Degenfechten und Springreiten, wird künftig wohl ohne die letztgenannte Sportart stattfinden. Das haben die betroffenen Sportverbände aufgrund der Publikumsreaktionen nach dem Ritt der Deutschen Athletin in Tokio realisiert. So will der Weltverband (Union Internationale de Pentathlon Moderne, UIPM) der Modernen Fünfkämpferinnen und -kämpfer das ins Kreuzfeuer der Kritik geratene Springreiten umgehend durch Radfahren ersetzen.
Oder durch eine andere Disziplin. Diese Absichten sind nachvollziehbar, und nur so lässt sich wohl die vom Initianten der Olympischen Spiele der Neuzeit, Pierre de Coubertin (1863 – 1937), eingeführte Sportart im traditionellen Kontext noch retten. Was nachvollziehbar ist, denn es wird sich künftig etwa kaum mehr ein Sponsor finden lassen, der das Springreiten in dieser Form, das seit den Spielen von Tokio als Synonym für Tierquälerei gilt, als Werbeplattform wird nutzen wollen. Derartige Zusammenhänge sind den etablierten Verbands-Funktionären wohl bewusst. Weniger den Athletinnen und Athleten: Diese sind nach dem Bekanntwerden der geplanten Reform des Modernen Pentathlon bereits auf Konfrontationskurs mit den Verbänden, welche den Modernen Fünfkampf grundsätzlich retten wollen, gegangen. Grundsätzlich wäre es denkbar, etwa das umstrittene Zulosungssystem im Reiten abzuschaffen. Der Moderne Fünfkampf mit der Disziplin Springreiten ist nachhaltig kontaminiert. So werden sich letztlich die Kämpferinnen und Kämpfer dem kommerziellen Diktat, dem der Sport im Allgemeinen unterworfen ist, beugen – beugen müssen.
(causasportnews / red. / 5. November 2021) In einem Teilbereich des von der Schweizerischen Bundesanwaltschaft untersuchten Fussball-Komplexes wird es zu gerichtlichen Verfahren kommen. Betroffen sind der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und sein langjähriger «Ziehsohn», Michel Platini, der während langer Zeit für die Nachfolge des langjährigen FIFA-Oberhauptes vorgesehen war, dann aber von der FIFA-Ethikkommission aus dem Präsidentschafts-«Rennen» genommen wurde; Gianni Infantino konnte letztlich «erben». Es geht um zwei Millionen Schweizer Franken, welche der Weltfussballverband unter der Führung Joseph Blatters dem ehemaligen französischen Ball-Virtuosen Michel Platini bezahlt hatte. Nach Einschätzung der Untersuchungs- und Anklagebehörde des Bundes ungerechtfertigterweise. Acht Jahre nach Beendigung einer Beratertätigkeit des heute 66jährigen Franzosen für den FIFA-Präsidenten (von 1998 bis 2002) soll der Verband diesem im Jahr 2011 eine (weitere) Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken zugeleitet haben. Die Bundesanwaltschaft hat hierfür keinen Rechtsgrund ausmachen können, für Joseph Blatter und Michel Platini sei diese Zahlung Teil einer bilateralen Übereinkunft gewesen. Die anklagende Bundesanwaltschaft erblickt darin nun deliktisches Verhalten gleich in mehrfacher Hinsicht. Joseph Blatter wird Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen, Michel Platini muss sich wegen Betrugs, allfälliger Teilnahme an Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsführung verantworten. Die beiden ehemaligen Spitzen-Funktionäre, für welche die Unschuldsvermutung gilt, sehen den Strafprozessen gelassen entgegen. Die bezahlten zwei Millionen seien korrekt in den Büchern der FIFA als Löhne deklariert und abgerechnet worden. Auch hätten die zuständigen Instanzen des Weltverbandes mit Sitz in Zürich alle Zahlungen an Michel Platini autorisiert. Falls die Sachverhaltsdarstellungen der beiden nun beschuldigten Joseph Blatter (85) und Michel Platini (66) zutreffen, dürften die Anklagen wohl rasch in sich zusammenfallen. Und die Bundesanwaltschaft würde im FIFA-Untersuchungs-Komplex eine weitere Schlappe einfahren…
(causasportnews / red. / 3. November 2021) Dass die Gesetze im Kanton Wallis meist etwas anders gelebt werden als anderswo in der Schweiz, ist eine notorische Tatsache. Dass allerdings bei Gesetzesverletzungen die Dinge aus dem Ruder laufen und sich Szenen wie im Wilden Westen ereignen, kommt auch in diesem Kanton nicht alle Tage vor. Und nun ausgerechnet im Nobelkurort Zermatt, am Fuss des berühmtesten Berges der Alpen, dem Matterhorn. An der durch Zermatt führenden Fussgängermeile, in der höchstens Elektro-Transportwagen und Pferdekutschen gestattet und geduldet sind, liegt ein bekannter und beliebter Gastro-Hotspot: Die «Walliserkanne». Diese wird, bzw. wurde bis zum Wochenende, von einem Brüderpaar geführt. Das an sich wäre noch keine Meldung wert, doch ist der Restaurationsbetrieb nun urplötzlich weltweit in die Schlagzeilen geraten. Der Grund dafür ist, dass die Wirte seit Monaten offensichtlich bewusst gegen die Covid-Verordnung verstossen. Bewirtet wurden Gäste unter Missachtung der Vorschriften zur Bekämpfung von «Corona». Weil die Gebrüder weiter bockten und die Zertifikatspflicht verletzten, wurden die Behörden nun, nach langem Zuwarten, aktiv und schlossen den Betrieb. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf. Die beiden Betreiber des Restaurants foutierten sich allerdings darum und machten weiter. So wurde das Treiben von bewaffneten Einheiten der Polizei gestoppt, die Brüder und deren Eltern in Polizeigewahrsam genommen. Im Nobelkurort spielten sich eben Szenen wie in einem Wildwestfilm ab; die Aktion, so die Behörden, sei nicht «gewaltfrei» verlaufen. Wen wundert’s. Speziell war vor allem, dass der Eingang zum Restaurant zur Duchsetzung der Schliessungsanordnung von den Behörden mit Steinen verbarrikadiert wurde. Der Vorgang, der also in jeder Hinsicht polysportiven Charakter aufweist, ist auch noch aus einem anderen, echt sportlichen Fokus von Interesse. Bei einem der Wirte soll es sich um einen bekannten und erfolgreichen Eiskletterer, der im Zuge der Pandemie auf Abwege geraten ist, handeln; «causasportnews» ist sein Name bekannt.
Weniger das Wallis, aber vielmehr die «Üsserschwiz» (Ausserschweiz), wie die Kantonsbewohner des Wallis, die Heimat des abgetretenen und des aktuellen FIFA-Präsidenten (Josef Blatter und Gianni Infantino), die übrige Schweiz nennen, ist wegen des in aller Welt bekannten gewordenen Geschehnisses schockiert. Besonnene Geister im berühmten Kurort befürchten einen irreparablen Image-Schaden. Ischgl hängt wie ein Damoklesschwert über dem pittoresken Bergdorf am Fusse des Matterhorns. Es sei im Kurort wegen der unappetitlichen Vorfälle schon zu Stornierungen gekommen. Das provokante Treiben der Wirte der «Walliserkanne» ist schon seit Monaten bekannt. Immer mehr wurden das Restaurant und das Dorf zum Treffpunkt auch militanter Impf-Gegner. Die nicht ganz gewaltfreie Schliessung des Restaurants und die Verhaftung des Wirte-Brüderpaars hat nun eine weitherum wahrgenommene Eskalationsstufe bewirkt. Ob der Walliser Kurort nun Einbussen befürchtet? Bei «Zermatt Tourismus» hält man sich bedeckt. Die Anfragen von «causasportnews» zum Vorgang und zum Eissportler wurden nicht beantwortet, bzw. nimmt «Zermatt Tourismus» dazu keine Stellung.
(causasportnews / red. / 29. Oktober 2021) Er ist noch in schlechtester Erinnerung – der Verzweiflungsritt der Deutschen Fünfkämpferin Annika Schleu an den Olympischen Sommerspielen in Tokio (vgl. auch causasportnews vom 9. August 2021). Die 31jährige Athletin sah wie die sichere Olympiasiegerin in dieser anspruchsvollen Disziplin aus, als sie den abschliessenden Kampf gegen das ihr zugeloste Pferd «Saint Boy» innerhalb von ein paar Minuten verlor. Der Wallach wollte einfach nicht loslaufen, die Reiterin trat das Pferd mit den Sporen und schlug mit der Reitgerte zu. Trainerin Kim Raisner forderte die hilflos gewordene und verzweifelte moderne Fünfkämpferin auf: «Hau mal richtig drauf, hau richtig drauf». So machte sie ihre Reiterin noch zusätzlich scharf; und boxte das Tier zudem von hinten. Vier Hindernisse übersprang die malträtierte Kreatur schliesslich, dann verweigerte es die sportliche Arbeit total. In diesem Moment brach die Jury die Vorstellung nach endlos empfundenen Sekunden endlich ab. Dumm nur, dass die TV-Kameras das Drama unbestechlich festhielten und damit wohl das Ende der unter dem Deckmantel des Sportes stattfindende Volksbelustigung mit den vierbeinigen Sportgeräten einläuteten.
Von Olympia 2021 ist unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit nicht viel übriggeblieben, die Horrorbilder mit und um Annika Schleu, Kim Raisner und «Saint Boy» sind auch rund drei Monaten nach den Spielen in gegenwärtiger Erinnerung. Mehr noch: Der Vorfall hat eine Sportart demaskiert und wird mit Blick auf den Pferdesport nun wohl das gleiche Schicksal erleiden wie das Verbot von Tiervorstellungen in Zirkussen. Die fünf Minuten von Tokio haben in einer Zeit, in der Ethik das Mass aller Dinge ist, in der Öffentlichkeit mehr bewirkt als schon während Jahren geführte Diskussionen über den Sinn und Unsinn der Verwendung des Sportgerätes «Tier». Schliesslich verstehen die Menschen – richtigerweise – keinen Spass, wenn es um Tiere (und natürlich Kinder) geht. Die Verbände wehren sich zwar mit Händen und Füssen gegen die in ihren Augen ungerechtfertigte «Verteufelung» dieser Sportart, doch nahmen in Tokio wohl letztmals Pferde an Olympischen Spielen teil. Allerdings: On verra. Im «Fall Annika Schleu» spielte sich alles in der unmittelbaren und mittelbaren Öffentlichkeit ab. Nicht auszudenken ist allerdings, was die vermeintlichen Freunde der Pferde so alles mit ihren vierbeinigen Geräten im Verborgenen, gleichsam in den «Dark-Räumen» des Pferdesports, anstellen (vgl. dazu auch Causa Sport 1/2021, 82 ff.), auch wenn natürlich die wenigsten Reiterinnen und Reiter als Tierquälerinnen und -quäler zu qualifizieren sind und nicht zu verallgemeinern ist.
Auf ethischer Sicht dürfte der Pferdesport auf höchstem Niveau mittel- und langfristig kaum mehr zu retten sein. Die Moral ist in unserer ethisch aufgeladenen Welt stärker als das Recht. Deshalb interessieren die Strafverfahren der Potsdamer Staatsanwaltschaft, welche nach einer Strafanzeige des Deutschen Tierschutzbundes gegen die Reiterin sowie die Bundestrainerin wegen Tierquälerei angehoben wurden, derzeit nicht brennend. Das kann sich beispielsweise nach einem Schuldspruch gegen die Sportlerin und die Funktionärin rasch ändern. Schuldsprüche wären dann wohl definitiv die Sargnägel für den Pferdesport, der auch mit noch so drastischen Reglementsänderungen nicht mehr zu retten wäre. In den strafrechtlichen Fokus sind nach dem Horror-Ritt von Annika Schleu auch das Internationale Olympische Komitee (IOK) und der Internationale Pferdesport-Verband (FEI) geraten (IOK und FEI haben ihre Sitze in Lausanne/Schweiz). Die Folgen und Nachwehen der rund vierminütigen Vorstellung von Tokio sind jedenfalls verheerend.
(causasportnews / red. / 25. Oktober 2021) Wenigstens ist er ins Rampenlicht gerückt; allerdings nicht so erfolgreich und magistral, wie er sich das ausgemalt hat. Das WM-Projekt von FIFA-Präsident Gianni Infantino steht vor dem Scheitern. Der 51jährige Walliser wollte den WM-Endrunden-Rhythmus von vier auf zwei Jahre erhöhen (causasportnews vom 22. Oktober 2021), nun muss er in seinen Bemühungen einen herben Rückschlag hinnehmen. Nach Meinung von Beobachtern ist das WM-Projekt nun tot – zumindest klinisch. Am 20. Dezember hätten die 211 Mitglieds-Verbände des Weltfussballverbandes an einem ausserordentlichen Kongress über die WM-Endrunde im Zwei-Jahres-Rhythmus abstimmen sollen. Gianni Infantino konnte sich dabei hervorragende Chancen ausrechnen, dass die Mehrheit der kleinen und eher unbedeutenden Verbands-Mitglieder im Kongress für «sein» Projekt votieren würden; die beiden Kontinentalverbände Europas (UEFA) und Südamerikas (Conmebol), die geschlossen gegen die Idee des FIFA-Präsidenten ankämpfen, verfügen zusammen über lediglich 65 von 211 Stimmen. Wie hatte es Joseph Blatter mit Blick auf die Stimmenverhältnisse im FIFA-Kongress (Generalversammlung des Vereins) einmal gesagt: «Man muss die Schafe zählen, nicht wägen». Doch diese Zeit ist längst Historie. Das Gewicht der nationalen Verbände kommt vor der Quantität. Der FIFA-Präsident ist jetzt am Druck der Mächtigen im Fussball, den Europäern und den Südamerikanern, gescheitert. Am 20. Dezember soll das Projekt «WM-Endrunde alle zwei Jahre» lediglich noch informell beraten werden. Eine endgültige Entscheidung könnte dann am ordentlichen FIFA-Kongress am 31. März 2022 in Doha (Katar) fallen. Falls der Walliser nicht vorher zum Rückzug bläst. So, wie sich die Dinge nun (sport)politisch entwickeln, scheint klar, dass Gianni Infantino auch mit diesem Projekt scheitern wird.
(causasportnews / red. / 22. Oktober 2021) Die alle vier Jahre stattfindende Fussball-WM-Endrunde ist das Filetstück der internationalen Fussballvermarktung. Dank dieses Wettbewerbs werden dem Weltfussballverband (FIFA) permanent Milliardenbeträge in die Kasse gespült. Jetzt sollen die Erträge verdoppelt werden, wenn es nach dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino geht. Seine Rechnung ist simpel: Wenn künftig die WM-Endrunden alle zwei, statt alle vier Jahre stattfinden, können die Vermarktungserträge verdoppelt werden. Das ist offenbar Mathematik, wie es im oberen Rhonetal gelehrt und gelernt wird; der ungeliebte Präsident stammt aus Brig. Seit 2016 sitzt der Walliser Verwalter des Fussballs als Nachfolger des charismatischen Joseph Blatter (ebenfalls aus dem Rhonetal, Visp) auf dem FIFA-Thron, doch sein Erfolgspalmarès ist, um es gelinde auszudrücken, bescheiden. Bis jetzt hat er in seiner Funktion als höchster Fussballer schlicht nichts erreicht und den Weltfussball lediglich verwaltet und gut gelebt, weshalb nach über fünfjähriger Regentschaft nun Resultate her müssen; der Mann will schliesslich wieder gewählt werden. So präsentierte der 51jährige Italo-Schweizer kürzlich folgende, auch für Juniorinnen und Junioren nachvollziehbare Gleichung: Mehr WM-Endrunden (Sport) – mehr Erträge (Geld). Was der rührige FIFA-Präsident nicht bedacht hat, ist, dass auf diese Weise das Ökosystem des Fussballs durcheinandergewirbelt und das «Produkt WM-Fussball» entwertet würde (causasportnews vom 17. September 2021). Weil sich der starrköpfige Walliser nicht einfach so von seinen Ideen abbringen lässt – diverse Projekte aus seiner individuellen Denkfabrik scheiterten bisher kläglich (so etwa der Milliarden-Deal um die FIFA-Klub-WM) -, sind nun die Mitglieder-Verbände der FIFA gefordert, um dem präsidialen Treiben Einhalt zu gebieten. Der schlaue Präsident hatte es vielleicht sogar richtig gedacht: Er wollte die Verbände für seine Idee, oder wie man das immer nennen mag, gewinnen und mit der Zustimmung der Mehrheit der nationalen Verbände das Projekt ins nächste Jahr retten. Zu diesem Zweck will er kurz vor Weihnachten einen ausserordentlichen FIFA-Kongress (Generalversammlung des Vereins) abhalten und von den Verbänden die Absolution für sein Projekt erwirken. Auch diesmal wird der Schuss wohl nach hinten los gehen. Derzeit äussern sich die europäische und die südamerikanische Konföderation gegen das Ansinnen von Gianni Infantino. Die beiden Kontinentalverbände vereinen zwar nicht lediglich 65 von 211 Stimmen. Aber vor allem in Europa spielt die Fussball-Musik; dieser starke Kontinentalverband lässt sich nicht einfach brüskieren. Gegen die Reform brandet dem Präsidenten jedenfalls derzeit heftiger Widerstand entgegen. Namhafte Länder-Verbände treten fast militant gegen die Ansichten des FIFA-Präsidenten auf. Bereits jetzt werden seitens der nationalen Verbände sogar Austritts-Szenarien entwickelt. Das würde dann wohl eine Spaltung des Weltfussballs bedeuten. Nun ist Gianni Infantino gefragt, vor allem, wie er diese Pandora-Büchse, die er geöffnet hat, ohne eigenen Reputationsschaden wieder schliessen kann.
(causasportnews / red. / 20. Oktober 2021) Das vom internationalen Sportschiedsgericht CAS (Court of Arbitration in Sport) Lausanne unterhaltene System der Prozesskostenhilfe («Legal Aid», «Assistance judiciaire») stellt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Gleichbehandlungsgebots dar. Zu diesem Schluss kommt das Schweizerische Bundesgericht in einem kürzlich ergangenen Urteil (BGer 4A_166/2021 vom 22. September 2021). Zur Vereinbarkeit des Legal Aid-Systems mit dem Anspruch auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention, EMRK) äussert sich das Bundesgericht nicht.
Das CAS ist u.a. zuständig für die Behandlung von Berufungen gegen Entscheide, die in Disziplinarangelegenheiten (mittels Vereinsstrafen) gegen Sportler ausgefällt werden (z.B. durch einen internationalen Sportverband oder die Antidopingabteilung des CAS, die CAS ADD). Schiedsverfahren vor dem CAS sind teuer: Gerade in Dopingfällen benötigt ein der Regelverletzung bezichtigter Sportler regelmässig nicht nur die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand, sondern auch durch einen oder mehrere wissenschaftliche Experten, die den angeblichen Dopingbefund erklären oder die Theorie der Antidopingbehörde zu entkräften suchen (und dies oftmals mit Erfolg). Im Gegensatz zu den wirtschaftlich potenten Sportverbänden, die jeweils aus vollen (juristischen und wissenschaftlichen) Rohren schiessen können, vermögen sich viele Sportler ein solch aufwändiges Verfahren nicht zu leisten. Das CAS versucht diese Folge abzumildern, indem es ein «Legal Aid»-System errichtet hat, das bedürftige (es sind entsprechende Belege einzureichen) Sportler in Anspruch nehmen können. Dieses System sieht aber nur die Vertretung durch einen pro bono-Anwalt (d.h. der Anwalt oder die Anwältin wird vom CAS nicht entschädigt, auch nicht zu einem reduzierten Tarif) und keine Unterstützung durch wissenschaftliche Experten vor (das CAS übernimmt keine Honorare von wissenschaftlichen Experten).
Dass dadurch in einem konkreten Verfahren eine Ungleichheit zwischen Sportverband und Sportler entstehen kann, liegt auf der Hand. Hiergegen wehrte sich ein professioneller Radrennfahrer, der im Juni 2017/November 2018 zunächst vom Weltradsportverband UCI und anschliessend vom CAS (Schiedsspruch CAS 2018/A/6069 vom 10. Februar 2021) einer Dopingregelverletzung, nämlich der Verwendung von Erythropoetin («EPO»), schuldig befunden worden war. Im Rahmen einer Beschwerde in Zivilsachen (Art. 77 des Bundesgerichtsgesetzes) gegen den Schiedsspruch machte er geltend, das Legal Aid-System des CAS verstosse gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Parteien und den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 182 Abs. 3 und Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG). Auch der Anspruch auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK (laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Sachen Adrian Mutu und Claudia Pechstein auch auf vom CAS durchgeführte Schiedsverfahren anwendbar) werde dadurch nicht respektiert.
Das Bundesgericht sieht dies anders: Die Unterschiede zwischen der vom CAS gewährten Legal Aid und der unentgeltlichen Rechtspflege vor staatlichen Gerichten in der Schweiz – namentlich die Entschädigung von unentgeltlichen Rechtsvertretern durch den Staat und die Möglichkeit der Bestellung von Sachverständigen durch das Gericht – seien nicht als Gehörsverletzung oder Missachtung des Gleichbehandlungsgebots zu qualifizieren. Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör oder dem Gleichbehandlungsgebot ergebe sich auch kein Anspruch auf freie Wahl eines Rechtsvertreters bzw. dessen Entschädigung. Das Bundesgericht sieht schliesslich auch kein Problem darin, dass das CAS lediglich Pro bono-Anwälte kenne: Fehlende monetäre Anreize würden nichts daran ändern, dass der Pro bono-Anwalt gegenüber seinem Klienten zur sorgfältigen Mandatsführung verpflichtet sei. Die Wahrung der nach Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG geschützten Verfahrensgarantien setze nicht voraus, dass die sich gegenüberstehenden Verfahrensparteien über gleich grosse Ressourcen für die Prozessführung verfügen würden, so das abschliessende Fazit des Bundesgerichts.
Mit diesem Entscheid hat es das Bundesgericht nach Auffassung von Experten verpasst, die Rechte finanziell schwächerer Parteien in Schiedsverfahren vor dem CAS zu stärken. Dadurch werde eine Chance ausgelassen, die (tiefe) Akzeptanz des CAS namentlich bei den Athletinnen und Athleten zu verbessern. Das CAS hat vordergründig zwar einen weiteren Sieg vor dem Bundesgericht davongetragen. Auf lange Sicht wird das CAS jedoch wohl um eine tiefgreifende Reform seines Legal Aid-Systems aber nicht herumkommen, will es den Anforderungen an ein modernes (Zwangs-) Schiedsverfahren und den Garantien der EMRK genügen.
«Causa Sport» wird in der nächsten Nummer (3/2021; erscheint zum Jahresende) auf das Urteil des Bundesgerichts und seine Auswirkungen zurückkommen.
(causasportnews / red. / 19. Oktober 2021) Es wird immer bunter, wenn es um Vertrags-Ausstiegsklauseln in Fussballer-Kontrakten, geht. Erst gut vier Jahre sind vergangen, als sich die Welt über die Folgen einer Vertragsauskaufsklausel empörte, die den französische Klub FC Paris Saint-Germain veranlasste, 222 Millionen Euro für den Übertritt des Spielers Neymar da Silva Santos Junior nach Spanien zu überweisen. Selbstverständlich belief sich das Übertritts-Paket auf weit mehr als diese Schnapszahl-Summe; der Transfer des Brasilianers vom FC Barcelona dürfte die Katari von Paris Saint-Germain rund eine halbe Milliarde Euro gekostet haben. Der FC Barcelona scheint nach dem einträglichen Geschäft mit dem brasilianischen Super-Star Blut geleckt zu haben und schraubt nun weiter an der Vertragsauskaufs-Spirale – und wie! Die Katalanen haben ihrem Talent und spanischen Nationalspieler Pedro Gonzalez Lopez, derzeitiger Marktwert ca. 80 Millionen Euro, im Zuge einer Vertragsverlängerung zumindest schon einmal pekuniäre Fesseln angelegt. Will der Spieler während der Arbeitsvertragszeit aus dem Kontrakt aussteigen, muss ein interessierter Klub eine satte Milliarde Euro hinblättern – nur für den Vertragsauskauf wohlverstanden. Ein Irrsinn im bezahlten Fussball, würde man meinen. Doch niemand regt sich, anders als beim Neymar-Transfer vor vier Jahren, darüber noch auf. Auch die Welt des Fussballs ist aus den Fugen geraten, und die im Vertrag zwischen dem FC Barcelona und dem 18jährigen Mittelfeldspieler festgeschriebene Vertragsauskaufssumme ist auch den Medien nur eine Randnotiz wert. Wetten, dass auch diese horrende Auslösesumme dereinst von irgendeinem Klub sogar bezahlt wird, wenn sich der Youngster weiter so entwickelt?
(causasportnews / red. 15. Oktober 2021) Es wäre übertrieben zu behaupten, der Top-Tenniscrack Alexander Zverev hätte sich in den letzten Jahren unwiderstehlich in die Herzen der Deutschen gespielt. Dabei steht ausser Zweifel, dass der 24jährige Athlet mit Model-Massen im Tennis Gewaltsleistungen erbracht hat. Er wird auch künftig Ausserordentliches in dieser kräftezehrenden Individualsportart bewerkstelligen. An seinen sportlichen Leistungen kann es nicht liegen, dass Deutschland mit dem russisch-stämmigen Power-Athleten nicht so richtig «warm» wird. Er ist kein Sportler, der auf dem Court solide sportliche Arbeit abliefert und nach vollbrachtem Tageswerk müde, aber zufrieden, zu Frau und Kinder zurückkehrt. Schwiegermutter-Typen à la Roger Federer sind in dieser Sparte eher selten zu finden. Der in Hamburg aufgewachsene Ausnahmesportler ist immer für Überraschungen gut – auf und neben dem Sportplatz. In sportlicher Hinsicht erfüllt Alexander Zverev die Erwartungen; an den Olympischen Sommerspielen holte er für sich und Deutschland die geforderte Goldmedaille; es wird ihm gegenüber allenfalls der Vorwurf erhoben, er sei zu wenig konstant. Das wird mitunter seinem Privatleben zugeschrieben. Dieses darf als einigermassen heterogen und ambivalent qualifiziert werden. Nicht etwa so, wie bei der in Russland geborenen Helene Fischer, die ihr bevorstehendes Baby-Glück mit der ganzen Welt zu teilen gewillt ist. Regenbogenpress-tauglich, makellos und für die werdende Mutter, ihren Partner und die Öffentlichkeit nur hoffnungsvoll. Vergessen ist das Pfeifkonzert, das sie in der Pause des Pokalendspiels 2017 über sich ergehen lassen musste. Die Pfiffe galten damals auch weniger der vielseitigen Künstlerin, wohl eher der drohenden «Helenefischerisierung» des Fussballs, die vom Deutschen Fussball-Verband (DFB) initiiert wurde. Zurück zu Alexander Zverev. In der Tat sind die privaten Verhältnisse des frischgebackenen Olympiasiegers nicht gerade so, wie es sich die an Ordnung und puristische Verhältnisse gewohnten Deutschen vorstellen. Dass diesbezüglich bei Alexander Zverev keine Transparenz besteht, wird dem 24jährigen Sportler noch nachgesehen, doch das immer wieder negative Elemente aus seiner Privat- und Intimsphäre an die Öffentlichkeit gelangen, die man eigentlich gar nicht wahrnehmen möchte, ist nicht gerade ein image-fördernder Umstand. So kratzt derzeit eine nicht mehr ganz aktuelle Geschichte am Bild des Tennis-Stars: Er soll seine damalige Partnerin, die als Tennisspielerin nicht ganz unbekannte Olga Scharipowa, geschlagen und missbraucht haben. Was immer das heissen mag. Eine zumindest unschöne Sache. Ein Mann, der eine Frau schlägt – das geht gar nicht natürlich. Schlagen und aufschlagen sind zwei verschiedene Dinge. Und auch wenn der Sportler bestreitet und der Vorgang bereits Juristenfutter abgegeben hat, verziehenen sich nach den seit einiger Zeit kursierenden Anschuldigungen die entsprechenden, düsteren Wolken über dem Star doch nicht. Im Gegenteil. In den letzten Tagen hat die Geschichte neue Dimensionen erlangt. Der investigative Tennis-Journalist Ben Rothenberg hat die Umstände des Falles neu recherchiert. Das Ergebnis der Abklärungen gereicht Alexander Zverev nicht gerade zum Vorteil. Es spaltet zudem die Tennis-Szene. So hat nun die Vereinigung der Professional-Tennisspieler (ATP) eine Untersuchung des Vorgangs angehoben; was einigermassen speziell ist, weil es hier immerhin um die Privat- und wohl auch Intimsphäre des Tennisspieles (und seiner damaligen Partnerin) geht, die von einer privaten Organisation durchleuchtet werden soll. Affaire à suivre also auch hier. Für Alexander Zverev gilt die Unschuldsvermutung.
(causasportnews / red. / 9. Oktober 2021) Die Wintersport-Saison 2021/22 naht, und das bedeutet nicht nur ungetrübte Vorfreuden auf das Vergnügen im Schnee. COVID-19 mit allen Auswirkungen hängt wie ein Damoklesschwert über den Schneesport-Regionen im Alpenraum. Was ist also vorzukehren, um zum Schneesport zugelassen zu werden? In Italien, Österreich und Deutschland erfolgten in der vergangenen Saison strikte Restriktionen als Massnahmen gegen die weitere Verbreitung des Virus, in der Schweiz wurde alles etwas liberaler gehandhabt. Apropos Schweiz: Hier herrscht auch vor Beginn der kommenden Wintersaison die Meinung vor, dass durch den Schneesport im Freien keine Ansteckungsgefahr zu befürchten sei. Was grundsätzlich und theoretisch stimmt, nur sind die Verhältnisse bei der Ausübung des Schneesportes einiges komplexer: Skifahrerinnen und Skifahrer lassen sich durch alle möglichen Transportmittel in die Höhen bringen, an Skiliften wird hautnah angestanden, in Transport-Gondeln und -Kabinen ist die Gefahr, sich mit dem Virus anzustecken, relativ gross, und in den Bergrestaurants kommt sich das Schneesport-Volk ungewollt oft ziemlich nah. Wie lässt sich also eine adäquate Schutz-Lösung für die Schneesport-Fans vorsehen? Die Nachbar-Alpenländer der Schweiz werden wohl für Schneesportler einen «3-G-Nachweis» (geimpft, getestet, genesen) verlangen. In den Bergbahn-Gondeln dürften FFP2-Masken zur Pflicht werden. In der Schweiz ist es derzeit noch völlig unklar, wie die Ausbreitung von «Corona» im Schnee effizient bekämpft werden soll. Nicht auszuschliessen ist, dass sich die Eidgenossenschaft zu dieser Lösung durchringt: Es würden dann in den Schneesportgebieten die gleichen Vorgaben wie im öffentlichen Verkehr gelten, mit dem Ergebnis, dass auf den Skipisten keine Maskenpflicht vorgeschrieben wäre, in Transportkabinen und -gondeln hingegen schon. Restaurants-Besuche wären nur mit Zertifikaten möglich. Eine weitreichende Zertifikatspflicht für ganze Schneesportgebiete ist eher unwahrscheinlich. Auf ungeimpfte Gäste wird in der Schweiz niemand verzichten wollen…
Der Winter ist nicht mehr allzu fern; und wer weiss, vielleicht verändert sich die Pandemie-Lage in den nächsten Wochen noch ins Positive, was bedeuten würde, dass der Schneesport 2021/22 doch etwas lockerer betrieben werden könnte als in der letzten Saison. In der Schweiz will der gewichtige Seilbahn-Dachverband Mitte Oktober orientieren, welche Regeln mit Blick auf die Bekämpfung des Virus und zum Schutz der Sportausübenden im kommenden Sport-Winter gelten könnten. Letztlich wird die Landesregierung entscheiden und sich wohl diesmal zumindest für einheitliche Lösungen in der Schweiz stark machen. Trotz Föderalismus will niemand mehr einen Reglements-«Flickenteppich».