Schlagwort-Archive: Strafverfahren

Die positiven Seiten von „Corona“

Photo by cottonbro on Pexels.com

(causasportnews / red. / 05. September 2020) Es fällt schwer, im Zusammenhang mit der „Corona“-Pandemie, verbunden mit allen Gefahren und Einschränkungen, diesem Wahnsinns-Phänomen etwas Gutes abzugewinnen. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang ebenfalls Profiteure und Gewinnler. Eine positive Seite von „Corona“ erleben im Moment auch etwa in Strafverfahren verwickelte Personen – bspw. diejenigen, die im internationalen Fussball in strafrechtlich relevante Vorgänge involviert sind, sei es als Zeugen, sei es als Beschuldigte. Zu ihnen ist der ehemalige FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke zu zählen, der Fussball-Globetrotter französischer Nationalität mit Wohnsitz in Spanien. Spanien befindet sich auf der aktuellen Liste der Länder mit erhöhtem „Corona“-Infektionsrisiko, was eine Einreise von Personen aus Spanien in die Schweiz zumindest massiv erschwert. So kam es, dass Jérôme Valcke vor ein paar Tagen bei der Bundesanwaltschaft in Bern hätte antraben sollen, um im „Fall Joseph Blatter / Michel Platini“ auszusagen (in diesem Vorgang geht es um die Zahlung der FIFA an den auf dem Weg zum FIFA-Olymp gestrauchelten UEFA-Präsidenten). Wegen der wütenden Pandemie konnte der ehemalige FIFA-Kadermann auf die Reise nach Bern jedoch verzichten (im Gegensatz zu dem in der Schweiz wohnhaften Franzosen Michel Platini, der in der Bundeshauptstadt befragt wurde und in den nächsten Tagen bei der Bundesanwaltschaft nochmals zu einer weiteren Befragungs-Runde wird erscheinen müssen). So wird sich dann wahrscheinlich die Lage auch am 14. September präsentieren, wenn Jérôme Valcke am Bundesstrafgericht in Bellinzona erscheinen sollte – dann als Beschuldigter wegen schwerer ungetreuer Geschäftsbesorgung und passiver Bestechung. Mit ihm ebenfalls als (Mit-)Beschuldigter muss, bzw. müsste, auch der Präsident des Top-Klubs Paris Saint-Germain FC, Nasser Al-Khelaifi, vor Schranken in der Schweizer Sonnenstube antreten. Es geht im Wesentlichen um die angeblich mehr als dubiose Vergabe von Sport-Fernsehrechten (für beide genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung). Der Präsident des französischen Top-Klubs liess zwar verlauten, er werde zum Termin am 14. September nach Bellinzona reisen; sicher ist jedoch auch das nicht – aus verschiedenen Gründen. Eher nicht am Bundesstrafgericht dürfte dann der ehemalig FIFA-Generalsekretär erscheinen – vor allem wegen „Corona“. Ein weiterer Fussball-Vorgang könnte sich so durch Zeitablauf erledigen. Letztlich wegen der Pandemie platzte auch der „Sommermärchen“-Prozess gegen Theo Zwanziger & Konsorten im März in Bellinzona definitiv; die Verfahren glitten in die Verjährung. Zumindest für einige Personen weist „Corona“ eben durchaus auch positive Aspekte auf.

Strafverfahren in der „Causa FIFA“: Es wird konkret

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 25. August 2020) Es geht um Unerklärliches, Vergessenes und offensichtlich nicht mehr Nachvollziehbares. Jedenfalls hat sich der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, schon im Juli veranlasst gesehen, gegen drei Protagonisten in der „Causa FIFA“, mämlich gegen den zwischenzeitlich abgetretenen, ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber, gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino und gegen den Infantino-Freund, den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, Strafverfahren einzuleiten. Insbesondere gegen den FIFA-Präsidenten als Verbandsorgan und vor allem Arbeitnehmer der FIFA konnte dieser Schritt ohne weiteres vorgenommen werden. Im Fall des ehemaligen Bundesanwaltes wurde jedoch eine Strafermächtigung seitens der zuständigen Kommissionen des Parlamentes notwendig. Die Immunität des Ex-Bundesanwaltes ist nun abschliessend von der Immunitätskommission des Nationalrates aufgehoben worden. Somit kann der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes die Strafverfahren ab sofort gegen alle drei Beschuldigten durchführen. Dabei wird es darum gehen, was anlässlich von angeblichen „Geheimtreffen“ besprochen worden ist und ob sich dabei die Beteiligten allenfalls deliktisch verhalten haben. Was nicht ganz einfach werden dürfte, können sich die Beschuldigten (angeblich) nicht einmal mehr daran erinnern, ob diese Gespräche, von denen seit Monaten die Rede ist, überhaupt stattgefunden haben. Um den wahren Sachverhalt und auch den Inhalt der geführten Gespräche zu ergründen, kann der ausserordentliche Staatsanwalt die Mittel und Möglichkeiten des Strafprozessrechts einsetzen. Bei der Eruierung der tatsächlichen Gegebenheiten haben die Beschuldigten aber keine Mitwirkungspflichten und/oder dürfen etwa schweigen. Der Ermittler kann selbstverständlich versuchen, auf anderen Wegen, ohne konkrete Mitwirkung der Beschuldigten, Beweismittel zu beschaffen (durch Befragung von Zeugen, Hausdurchsuchungen, Festnahmen, usw.). Im Moment besteht gegen die drei genannten Personen ein Anfangsverdacht, bzw. ein „hinreichender Tatverdacht“, wie dies die Strafprozessordnung für die Anhebung von Strafverfahren verlangt; für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Dass gegen den FIFA-Präsidenten aus strafprozessualer Sicht ein „Anfangsverdacht“ besteht, spielt für die Ethikkommission des Verbandes (derzeit) keine Rolle. Diese hat aufgrund der aktuellen Sach- und Rechtslage jedenfalls kein unethisches Verhalten bezüglich Gianni Infantino erblicken können. Wie erwartet (vgl. auch causasportnews vom 2. August 2020), ist vor wenigen Tagen ein angehobenes Ethikverfahren gegen den FIFA-Präsidenten gleich wieder eingestellt worden. Seither wird seitens der FIFA mit allen möglichen Mitteln gegen den ausserordentlichen Staatsanwalt und das Schweizer Rechtssystem gewettert, medial „geschossen“ und Stimmung gegen den ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes sowie die Justiz gemacht – was sich allerdings schnell einmal als „Eigentor“ erweisen könnte. Sobald sich im Strafverfahren gegen Gianni Infantino etwas ergeben wird, dürfte ihn die Ethikkommission des Verbandes kaum mehr stützen können. Um es klarzustellen: Der ausserordentliche Staatsanwalt hat abzuklären, ob ein deliktisches Verhalten der Beschuldigten vorliegt (bezüglich des FIFA-Präsidenten etwa Anstiftung zu Machtmissbrauch , zu Begünstigung, zu Amtsgeheimnisverletzung); die FIFA-Ethikkommission muss das Verhalten des FIFA-Präsidenten unter ethischen Gesichtspunkten aufgrund des FIFA-Ethikreglementes prüfen – ab jetzt je nach aktuellem Stand im Strafverfahren. Affaire à suivre in jedem Fall…

Nichts zu befürchten hat Gianni Infantino von der auf den 18. September 2020 angesetzten, ordentlichen Verbandsversammlung der FIFA. Diese wird auf schriftlichem Wege (!) – „Corona sei Dank – durchgeführt, und somit besteht nicht einmal der theoretische Fall, dass der FIFA-Präsident vom FIFA-Kongress abgesetzt werden könnte (Art. 65 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB).

Strafverfahren gegen Gianni Infantino: Wenn ein Claqueur bellt

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 11. August 2020) Die Luft wird dünn(er) für den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino – aber sie reicht noch zum Überleben. Wenigstens einstweilen. Seit bekannt geworden ist, dass ein ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, gegen den 50jährigen Walliser ermittelt – Untersuchungsgegenstände sind die Geheimtreffen mit dem zurückgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber – herrscht im „Home of FIFA“ in Zürich der Ausnahmezustand. Die FIFA und Gianni Infantino, die in den letzten Monaten nicht müde wurden zu betonen, wegen aller Vorgänge um den organisierten Fussball, die in irgendeiner Form die Justiz im In- und Ausland beschäftig(t)en, kooperieren zu wollen, haben offenbar die Strategie geändert. Die Zeichen stehen nun auf „Attacke“. Schliesslich steht nun der FIFA-Präsident konkret im Fokus eines Staatsanwalts. Von wegen Kooperation nun bezüglich der Treffen Infantino/Lauber, von denen angeblich nicht einmal die Protagonisten wissen, ob sie stattgefunden haben oder nicht und mit wem und was anlässlich dieser Meetings, falls sie stattgefunden haben sollten, allenfalls besprochen worden ist. Jetzt lautet das vordergründige Thema, was an Gianni Infantino strafrechtlich hängen bleibt – und vor allem geht es derzeit darum, ob er als FIFA-Präsident noch tragbar ist. Schon die Eröffnung eines Strafverfahrens ist gemäss FIFA-Satzungen ein Grund dafür, einen so unter Druck geratenen Präsidenten (einstweilen) zu suspendieren (für Gianni Infantino gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung). Damit ist allerdings im konkreten Fall nicht zu rechnen (vgl. auch causasportnews vom 2. August 2020). Nun schickt der angeschossene FIFA-Präsident seine besten Anwälte, PR-Berater, Mitarbeiter und Claqueure ins Rennen. Allen voran den stellvertretenden Generalsekretär, den Schotten Alasdair Bell, der selbst von zurückhaltenden Journalisten als „Saftwurzel“ bezeichnet wird. Der ehemalige UEFA-Mann, den Gianni Infantino neben etlichen weiteren Mitarbeitern aus der UEFA-Zentrale in Nyon auf den Zürichberg gelotst hat, ist auch der Mann für’s Grobe. Wenn nötig wütet er – konkret nun gegen die Schweizer Justiz (zwar meint der Jurist wohl den ermittelnden Staatsanwalt, setzt aber gleich zum juristisch kaum nachvollziehbaren Rundumschlag gegen das ganze Rechtssystem an – wohl in Unkenntnis der faktischen Verhältnisse in der Schweiz). Ein Strafverfahren gegen Gianni Infantino zu eröffnen gehe nun überhaupt nicht, beurteilt der Stellvertreter der zwischenzeitlich in der Versenkung verschwundenen Generalsekretärin Fatma Samoura die in seinen Augen für die FIFA und deren Präsidenten unhaltbare Vorgehensweise des Staatsanwaltes. Was erlauben also Stefan Keller?, würde es Giovanni Trapattoni auf den Punkt bringen. Keine Fakten lägen vor, nichts könne Gianni Infantino vorgeworfen werden. Alles sei grotesk und unfair, ereiferte sich der 50jährige Stellvertreter der seit langer Zeit verstummten Generalsekretärin vor den versammelten Medien. Alasdair Bell bellte also vor ein paar Tagen was das Zeug hält und meinte wohl, damit Gianni Infantino einen Gefallen tun zu können. In der Tat wird sich ja alles aufklären – kein Grund also zur Nervosität im FIFA-Hauptquartier; der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes wird diese Geschichte erhellen, da ist sich die Allgemeinheit einig. Also: Man lasse Stefan Keller nun doch einfach arbeiten. Wenn jedoch einer der Haupt-Claqueure des FIFA-Präsidenten allerdings derart bellt, wird er zwar seinem Namen gerecht, letztlich schadet er aber seinem Chef, dem er treu ergeben ist und für den er sich vor der Medien-Gemeinschaft in Rage redete und in vielerlei Hinsicht sein bisher wohl wirksamstes Eigentor erzielt hat. Die Nervosität in der FIFA-Zentrale ist allerdings auch verständlich: Die Stimmung in den nationalen Verbänden sowie in den Konföderationen kippt immer mehr zu Ungunsten des amtierenden FIFA-Präsidenten, der sich in der „Corona“-Zeit zwar vornehm zurückhält, jedoch in dieser auch für den Fussball schwierigen Zeit gefordert wäre. Nicht in eigener Sache, sondern mit Blick auf die Zukunft des Fussballs. Diesbezüglich ist der Walliser etwa gleich still geworden wie die „Nummer 2“ der FIFA, die Generalsekretärin Fatma Samoura. Die Situation ist für ihn in verschiedener Hinsicht ungemütlich geworden. Bereits äusserten Experten der Meinung, dass Gianni Infantino als Präsident kaum bis 2023 durchhalten wird – auch wenn Stefan Kellers Ermittlungen nichts Nachteiliges zu Lasten des FIFA-Präsidenten zu Tage fördern sollten.

Wetten, dass der FIFA-Präsident im Verband unbehelligt bleibt?

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 2. August 2020) Zwar ist seit einigen Tagen bekannt (causasportnews vom 30. Juli 2020), dass der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino ein Strafverfahren einleiten wird, ebenso gegen den zwischenzeitlich zurückgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber (für diese Strafverfolgung ist eine Ermächtigung der zuständigen Kommission des Bundes notwendig); auch gegen den Infantino-Freund, den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, wird ermittelt; er hatte offenbar die Treffen eingefädelt. Bei den Strafverfahren gegen Michael Lauber und Gianni Infantino geht es u.a. um Amtsmissbrauch (Michael Lauber) und um Anstiftung dazu (Gianni Infantino). Im Kern wird sich die Untersuchung auf die Treffen zwischen dem zurückgetretenen Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten fokussieren, also auf die Meetings, an die sich die beiden Protagonisten nicht mehr oder kaum mehr erinnern können. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der Strafverfahren bald einmal Licht ins Dunkle dieser Angelegenheit kommen wird.

Nun müsste an sich die FIFA-Ethikkommission aufgrund des Anfangsverdachtes des Sonderstaatsanwaltes den FIFA-Präsidenten, für den natürlich ebenso wie für Michael Lauber und Rinaldo Arnold die Unschuldsvermutung gilt, umgehend suspendieren. Wird sie aber wohl nicht. Denn bereits ist die FIFA-PR-Maschinerie entsprechend in Gang gesetzt worden. Vom „Zürichberg“ in Zürich verlautete soeben, dass der FIFA-Präsident weder Schweizerisches Recht noch Satzungsrecht der FIFA verletzt habe. Eine Ideal-Konstellation also für Gianni Infantino, dass seine PR-Abteilung mehr weiss als er…Logisch, dass die FIFA-Ethikkommission, ein Organ des Verbandes, in der „Causa Infantino“ trotz des Anfangsverdachtes gegen ihn nicht aktiv wird. Zu sehr hängt die FIFA-Ethikkommission am Gängelband des Präsidenten und ist offensichtlich seit geraumer Zeit nur noch ein moralisches Feigenblatt des Weltverbandes. Dieser übt nun schon einmal heftige Kritik am ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, der sich erlaubt hat, ein Strafverfahren gegen den FIFA-Präidenten zu eröffnen. Intern kann die FIFA als Verein nach schweizerischem Recht (Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB) selber bestimmen, was sie will, jedoch wird sich der eingesetzte Staatsanwalt kaum davon abhalten lassen, falls notwendig, auch strafprozessuale Massnahmen gegen Gianni Infantino zu ergreifen. Da hilft auch die PR-Offensive des Weltfussballverbandes nichts. Beim derzeitigen Stand der Dinge können getrost Wetten abgeschlossen werden, dass die verbands-interne FIFA-Ethikkommission gegen den FIFA-Präsidenten nicht tätig werden wird. In strafprozessualer Hinsicht wird sich Gianni Infantino jedoch auf einiges gefasst machen müssen. Es würde nicht wundern, wenn es im Rahmen dieser Ermittlungen etwa zu Durchsuchungen im „Home of FIFA“ in Zürich und in den Privaträumen des FIFA-Präsidenten kommen würde. Eine Anordnung von Untersuchungshaft würde ebenfalls wenig überraschen. Gewettet werden darf auch darauf, dass der ausserordentliche Staatsanwalt bald aufdecken wird, wie es sich mit den Treffen zwischen Michael Lauber und Gianni Infantino verhalten hat – und was an diesen Treffen besprochen worden ist.

Affaire à suivre…

Chancenlose Rechtsausleger am Landgericht Köln in der „Causa Sturm“

© WorldSeriesBoxing

(causasportnews / red. / 2. Mai 2020) Das war die wohl schmerzhafteste Niederlage, die der 41jährige Boxer Adnan Catic, alias „Felix Sturm“, in seinem Leben einstecken musste. Sinnigerweise nicht im Ring, in dem er meist eine gute Figur machte und sich bis zum Weltmeister hochboxte. Es war das Landgericht Köln, das eine der Kultfiguren des Deutschen Boxsports auf die Bretter schickte: Für drei Jahre soll der Top-Sportler, der sich einen Deutschen Aliasnamen zugelegt hat, wahrscheinlich um die Akzeptanz bei den box-verrückten Deutschen zu erhöhen, ins Gefängnis, falls das am letzten Apriltag dieses Jahres vom Kölner Landgericht gefällte Urteil rechtskräftig wird. Mit Bewährungsanträgen kamen die Rechtsausleger (Anwälte) des Boxers in Köln nicht durch. Es kam auch einiges zusammen, was Felix Sturm zur Last gelegt wurde und wofür er nun verurteilt worden ist. Es ging um massive Steuerhinterziehungen, einen Verstoss gegen das Anti-Doping-Gesetz von 2015 und um vorsätzliche Körperverletzung. Letztere hatte Felix Sturm nach Überzeugung des Gerichts in einem WM-Kampf 2016 begangen. Boxer nehmen es zumindest in Kauf, dass sie ihre Gegner (schwer) verletzen. Diese Handlungen erfüllen zwar die entsprechenden Tatbestände, jedoch gelten sie als gerechtfertigt und somit nicht als widerrechtlich, weil Boxer, die sich verprügeln und verletzen, grundsätzlich in diese Tathandlungen einwilligen (dabei wird von der sog. „Einwilligung des Verletzten in die schädigende Handlung“ gesprochen). Nun gab der ehemalige Weltmeister jedoch nach seinem WM-Kampf im Februar 2016 eine positive Dopingprobe ab (vgl. auch causasportnews vom 14. Dezember 2018 und vom 14. April 2019). Das Gericht vertrat gemäss erster Urteilsbegründung die Auffassung, dass der Gegner eines gedopten Boxers nicht in schädigende Handlungen einwilligen würde, falls der dopende Athlet unfair die eigene Leistungsfähigkeit manipuliert habe. Die schädigende Handlung sei also als rechtswidrig zu qualifizieren. Dieser Punkt der gerichtlichen Entscheidung ist mit Spannung erwartet worden. Die nun entsprechend dargelegte, richterliche Ansicht war indessen alles andere als eine Überraschung.

Schillernder Finanzmann der „grünen Hölle“ juristisch entronnen

(causasportnews / red. / 8. April 2020) Wenn es um Sport und Geld geht, gehören Skandale meistens ebenso dazu. So geschehen in der beschaulichen Eifel in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Seit 1927 werden dort, auf dem sog. „Nürburgring“ und während langer Zeit auf der fast 30 Kilometer langen, berühmt-berüchtigten Nordschleife, Automobilsport-Veranstaltungen ausgetragen; letztmals gastierte der Formel 1-Tross 2013 auf dem kurzen Streckenabschnitt in der Eifel; Sebastian Vettel feierte dabei einen vielbeachteten Sieg. In Erinnerung bleibt aber, wenn heute vom „Nürburgring“ die Rede ist, die Skandal-Geschichte um die obskure Finanzierung eines Freizeitparks am „Ring“, mit dem das Bundesland Rheinland-Pfalz als Eigentümerin der Betreibergesellschaft Nürburgring GmbH vor etwas mehr als zehn Jahren vor allem den Tourismus der Freundinnen und Freunde des vierrädrigen Vergnügens ankurbeln und so Devisen in die Eifel leiten wollte. Die Finanzierung des Förderungsprojektes sollte rein privat erfolgen, und wie üblich in solchen Fällen, ziehen solche Unterfangen auch halbseidene Möchtegerne, Finanzjongleure und Hochstapler an. Jedenfalls scheiterte die Privatfinanzierung des Nürburgring-Projektes kläglich und verursachte, weil das Land Rheinland-Pfalz einspringen musste und weitgehend für das 330 Millionen-Desaster einzustehen hatte, ein Erdbeben auf höchster Politiker-Ebene. Unter Beschuss geriet damals letztlich der damalige Ministerpräsident Kurt Beck, der immer wieder betont hatte, die Finanzierung des Nürburgring-Projektes koste die Steuerzahler keinen Euro. Eine unrühmliche Rolle beim Nürburgring-Desaster spielte der damalige Finanzminister des Bundeslandes, Ingolf Deubel, der später sogar strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen und wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage verurteilt wurde. Dafür, dass die private Finanzierung des Projektes scheiterte, wurde ein Schweizer Finanzvermittler aus dem Kanton Graubünden (mit)verantwortlich gemacht. Es ging dabei um ungedeckte Checks eines angeblichen Investors in der Höhe von 100 Millionen Euro. Der vom schillernden Schweizer vermittelte Hochstapler verfügte allerdings nur über ein Konto, das einen Saldo von nicht einmal 100 Euro aufwies. Die „grüne Hölle“ forderte im Verlaufe der jahrzehntelangen, berühmten Renngeschichte nicht nur sportliche Opfer (der Österreicher Niki Lauda entkam bei seinem Feuerunfall 1976 nur mit Glück dem Tod), sondern eben auch solche im Zusammenhang mit dem geplatzten Finanzierungsprojekt auf politischer und wirtschaftlicher Ebene. In dieser Hinsicht ist nun der Schweizer Finanzvermittler der „grünen Hölle“ zumindest juristisch entronnen; die erste grosse Strafkammer des Landgerichts Mainz sprach ihn vor ein paar Tagen von der Anklage wegen Urkundenfälschung (bezüglich der vom vermeintlichen Investor präsentierten Checks) frei. 2015 wurde der Nürburgring übrigens vom Automobilzulieferer „Capricorn“ übernommen; als Investor mit dabei soll auch ein russischer Milliardär sein – mit jedenfalls mehr als 100 Euro auf dem Konto…

Vom „Baur au Lac“ in die Untersuchungsmühlen

(causasportnewsd / red. / 10. Januar 2020) Das Luxus-Hotel „Baur au Lac“ zählt zu den nobelsten Adressen der Stadt Zürich. In diesem Hotel pflegten u.a. die Top-Fussballfunktionäre zu wohnen, falls sie in der Limmatstadt i.S. Weltfussball unterwegs waren (der Sitz des Weltfussballverbandes FIFA befindet sich ebenfalls in Zürich). Das war bis 2015 so; dann ereignete sich eine Wende, die alles andere als nobel zu bezeichnen war: Das Hotel an bester Lage am Zürichsee geriet weltweit in die Schlagzeilen, und entsprechende Bilder gingen um die Welt, als die Schweizer Behörden auf Ersuchen der Amerikaner in einer spektakulären, medial orchestrierten Aktion in den frühen Morgenstunden des 27. Mai 2015 sechs Fussball-Funktionäre im „Baur au Lac“ aus den Betten holten und abführten. Bis heute wirkt dieses Ereignis nachhaltig. Für die Schweiz und das Nobel-Hotel bedeutete diese Vorgehensweise allerdings ein bis heute nachwirkender Reputationsschaden. Für die Verhafteten war der Tapetenwechsel vom Hotel „Baur au Lac“ ins Untersuchungsgefängnis ein Schock; die Funktionäre waren sich sehr sicher und hätten nie daran gedacht, dass die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der als „sicher“ geltenden Schweiz derartige Folgen zeitigen könnte.

Gegen zwei der damals verhafteten Funktionäre, Nicolas Leoz (Paraguay) und Eduardo Deluca (Argentinien), sind die im Nachgang zu den Verhaftungen angehobenen Strafverfahren beendet, bzw. abgeschlossen worden. Der 91jährige Paraguyaner verstarb im letzten Jahr, und gegen den 80 Jahre alten Argentinier wurde im Dezember des vergangenen Jahres ein noch nicht rechtskräftiger Strafbefehl erlassen. Der Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung wurde als erfüllt angesehen. Beide ehemaligen Fussballfunktionäre hatten nach Auffassung der Schweizer Behörden Gelder des Fussballverbandes von Südamerika abgezweigt. Eduardo Deluca wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 36‘000 Franken und einer Busse von 5‘000 belegt. 16,4 Millionen Franken werden an den Verband zurückbezahlt; die Gelder sind von den Behörden auf Konten der beiden Funktionäre bei den Schweizer Banken Credit Suisse und Julius Bär beschlagnahmt worden.

Theo Zwanziger im juristischen Gegenangriff

(causasportnews / red. / 14. August 2019) Der ehemalige Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), Dr. Theo Zwanziger, gilt als streitbarer Zeitgenosse. Noch in seiner Zeit als DFB-Präsident (2006 bis 2012) scheute er selten zurück, z.B. gegen in seinen Augen missbeliebige Medienschaffende juristische vorzugehen, falls er dies als angezeigt hielt. Meist tat und tut er dies auch heute noch erfolgreich. Der 74jährige Jurist gilt als brillanter Kopf und gewiefter, juristischer Taktiker. Deshalb verwundert die neuste Meldung betreffend Theo Zwanziger nicht, dass er gegen die Schweizerische Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige einreichen will. Grund dafür ist die Anklagerhebung der Behörde u.a. gegen ihn im Zuge des „Sommermärchens“, bzw. wegen einer bisher ungeklärten Zahlung von 7,6 Millionen Euro (causasportnews vom 8. August 2019). Neben dem ehemaligen DFB-Präidenten müssen sich auch der frühere DFB-Präsident Wolfgang Niersbach, der ehemalige deutsche Spitzenfunktionär Horst R. Schmidt sowie der frühere FIFA-Generalsekretär Dr. Urs Linsi vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen Betrugs verantworten. Theo Zwanziger wirft der Anklagebehörde eine bewusst falsche Interpretation von Beweismitteln vor. Der juristische Gegenangriff von Theo Zwanziger, der um seine Reputation kämpft, könnte auch damit zusammenhängen, Druck auf das Gericht, das in einem nächsten Schritt über die Anklagezulassung in der „Causa Sommermärchen“ befinden muss, auszuüben. Die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die ehemaligen Fussball-Funktionär ist in der Tat als einigermassen speziell zu qualifizieren…Sicher ist in dieser Sache nur das: Affaire à suivre.

Beckenbauer angeschlagen – Netzers Sekundenschlaf

31004508551_31bf395581_o-1

Copyright by Luke Rauscher

(causasportnews / red. / 22. Juli 2019) Gleich zwei Fussball-Ikonen durchleben im Moment schwierige Phasen. Da wäre einmal die Lichtgestalt des Weltfussballs, Franz Beckenbauer, der in der „Sommermärchen“-Affäre wohl (strafrechtlich) ungeschoren davonkommt. Nicht ganz überraschend hat die Schweizerische Bundesanwaltschaft bestätigt, dass sie die Ermittlungen gegen den 73jährigen Fussball-„Kaiser“ nicht weiterführen wird. Diese drehen sich (immer noch) insbesondere um eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro im offenbaren Zusammenhang mit der Vergabe der Fussball-WM-Endrunde 2006 an den Deutschen Fussball-Bund (DFB). Das bedeutet zweifellos, dass sich Franz Beckenbauer in die Verjährung wird retten können; diese tritt im April 2020 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt müsste ein erstinstanzliches Urteil vorliegen. Gemäss Arztberichten soll „Kaiser Franz“ gesundheitlich derart angeschlagen sein, dass auch die Ermittlungsbehörde von mangelnder Einvernahme– und Verhandlungsfähigkeit ausgeht. Diese ist gegeben, wenn der Betroffene beispielsweise nicht geistig verwirrt, nicht betrunken und nicht unter Schock steht. Er muss in der Lage sein, der Vernehmung zu folgen und verständliche Angaben und Ausführungen zum Befragungsgegenstand zu machen. Diese Fähigkeit geht Franz Beckenbauer offensichtlich derzeit ab. Es ist allerdings nicht bekannt, weshalb dem deutschen Fussball-Weltmeister und Weltmeister-Trainer die für Vernehmungen erforderlichen Fähigkeiten abgesprochen werden. Durch Umkehrschluss kann gefolgert werden, dass es dem seit Jahren aus der Öffentlichkeit verschwundenen „Kaiser“ sehr schlecht geht; das dürften wohl seine Anwälte so glaubhaft gemacht haben. Verwundert reibt sich allerdings der objektive Betrachter des Geschehens die Augen, weil Franz Beckenbauer immerhin vor ein paar Tagen anlässlich eines Charity-Golfturniers mit Journalisten parlierte. Formell wird das Ermittlungsverfahren gegen Franz Beckenbauer nun von den andern Ermittlungsverfahren in der selben Angelegenheit, so gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger und den ehemaligen Schweizer FIFA-Generalsekretär Dr. Urs Linsi, abgetrennt. Aber auch diese Funktionäre werden das juristische Unentschieden über die Distanz (Verjährung) retten können. Die Ermittlungsbehörde ist weit davon entfernt, Licht ins Dunkel der ominösen Zahlung bringen zu können. Zudem steht nun offenbar nur noch der Betrugs-Tatbestand (Art. 146 des Strafgesetzbuches; StGB) im Fokus der Ermittler. In Juristenkreisen ist das aus der Bibel abgewandelte Bonmot kein Geheimnis: „Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass es zu einer Verurteilung wegen Betrugs kommen wird.“. So gesehen spielt es im konkreten Fall wohl keine Rolle (mehr), ob Franz Beckenbauer, der sich offenbar an die Zahlung nicht mehr erinnern kann, einvernahmefähig ist oder nicht. Das juristische Hornberger Schiessen der Bundesanwaltschaft wird für alle Beschuldigten im Pulverdampf der mangelnden Nachvollziehbarkeit enden. Unangenehm ist die Angelegenheit für „Kaiser Franz“ dennoch. Selbstverständlich gilt für ihn (und auch für Theo Zwanziger und Urs Linsi) die Unschuldsvermutung.

Günter_Netzer.jpg

Copyright by Cristophe95

Derzeit gerät auch eine andere Lichtgestalt des Deutschen Fussballsports in Bedrängnis: Günter Netzer. Seit Jahren soll die Rechtevermarktungsgesellschaft „Infront Sports & Media AG“ in Zug (Schweiz) im Auftrag des DFB Bandenwerbung verkauft haben. Mit dabei der stets griesgrämig wirkende Alt-Star als Lobbyist der Innerschweizer Rechtevermarktungsgesellschaft. 30 Sekunden bezahlte Werbung – aber nur 29 Sekunden gesendet. Verlust: 1 Sekunde. Es geht letztlich um Millionen. Das Deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ spricht in seiner neusten Ausgabe (Nr. 30 / 20. Juli 2019) von „Sekundenklau“. Zu den Protagonisten des vom Neffen des ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter, Philippe Blatter, geführten Zuger Unternehmens zählte jahrelang und bis vor zwei Jahren der nun bald 75jährige ehemalige Star-Fussballer Günter Netzer, der entsprechende Verträge (mit-)unterzeichnet haben soll, sich aber an die Vorgänge offensichtlich nicht erinnern kann. Dieser unternehmerische „Sekundenschlaf“ dürfte dazu führen, dass der begnadete Ex-Spitzen-Fussballspieler mit Schweizer Pass einigermassen heil aus der Sache herauskommen dürfte. Ein Spitzenmanager von „Infront Sports & Media AG“ ist deswegen gefeuert worden. Die Umstände des „Sekundengeschäfts“ sind im Moment nicht genau zu erhellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt allerdings ausgedehnt. Für Günter Netzer gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Völkerverbindender, internationaler und polysportiver Fussball

(causasportnwes / red. / 24. Juni 2019) Vor allem Sportfunktionäre, insbesondere aus der Sparte „Fussball“, werden nicht müde herauszustreichen, wie völkerverbindend der Sport sei. Dieser Aspekt wird teils auch geradezu kultiviert; in dieser Hinsicht ist der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter in Erinnerung. Auch wenn seine entsprechenden Aktivitäten nicht selten im Desaster endeten. So wichen seine Bemühungen, den Konflikt zwischen Israel und Palästina mit einem Fussballspiel beizulegen, letztlich der herrschenden Gewalt.

Dass ein Fussballspiel durchaus polysportive Züge und internationale Dimensionen annehmen kann, belegt ein Vorgang, der sich im Rahmen eines Fussballspiels zwischen Junioren des FC Wädenswil am Zürichsee und dem FC Oerlikon / Polizei ZH (!) ereignet hatte und der für drei Supporter der Mannschaften und zwei Spieler, die sich auf dem Feld mehr als in die Haare gerieten, vor dem Bezirksgericht Horgen trotz allem ein gutes Ende fand. Zwei elf- und zwölfjährige Knaben der gegnerischen Mannschaften gerieten während des Spiels massiv aneinander bzw. verdroschen sich, was drei erwachsen Zuschauer zur Intervention vor Ort bewegte, um die Kinder auseinander zu bringen. Es kam, wie es kommen musste: Gemäss Zeitungsberichten lieferten sich ein in Mazedonien geborener (eingebürgerter) Schweizer, sein mazedonischer Bruder sowie ein im Kosovo geborener (eingebürgerter) Schweizer einen veritablen Schlagabtausch, dessen Ablauf allerdings nicht mehr rekonstruiert werden konnte. Dennoch brachte die Staatsanwaltschaft den Vorgang zur Anklage. „Raufhandel“ (Art. 133 des Strafgesetzbuches, StGB) nennt sich das Delikt, welches die Beteiligung an einer solchen Auseinandersetzung (mit Todesfolge oder Körperverletzung) unter Strafe stellt. Vor dem Bezirksgericht Horgen kam es kürzlich so, wie es in solchen Fällen meistens herauskommt: Weil der Ablauf der Auseinandersetzungen nicht mehr nachvollziehbar war, wurden die drei Angeklagten „in dubio pro reo“ freigesprochen (Urteil des Bezirksgerichts Horgen / ZH vom 20. Juni 2019; GG190 005 – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).

Fazit dieser Sport-Geschichte: Fussball mit internationalen Komponenten kann völkerverbindend sein, muss aber nicht. Jedenfalls kann ein Fussballspiel durchaus polysportiv ausarten. Die (straf-)rechtliche Dimension derartiger Konstellationen ist jedoch meistens ernüchternd, vor allem für die jeweiligen Anklagbehörden. Im konkreten Fall erklärte das Gericht zwar, dass ein solches Verhalten (der drei Angeklagten) „nicht geht“. Es führte zudem aus, dass das Gericht von der Unschuld der Angeklagten nicht überzeugt sei; ebenso sei es aber, und das war bei der strafrechtlichen Subsumption des nur teilweise rekonstruierbaren Sachverhaltes schliesslich relevant, nicht überzeugt, dass die Angeklagten die ihnen vorgeworfenen Taten begangen hätten. Wohl zähneknirschend musste das Gericht letztlich verkünden, dass die Gerichts- und Anwaltskosten vom Staat (!) übernommen würden. Auch das kann durchaus eine Form staatlicher Sportförderung sein.