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(causasportnews / red. / 22. Juli 2019) Gleich zwei Fussball-Ikonen durchleben im Moment schwierige Phasen. Da wäre einmal die Lichtgestalt des Weltfussballs, Franz Beckenbauer, der in der „Sommermärchen“-Affäre wohl (strafrechtlich) ungeschoren davonkommt. Nicht ganz überraschend hat die Schweizerische Bundesanwaltschaft bestätigt, dass sie die Ermittlungen gegen den 73jährigen Fussball-„Kaiser“ nicht weiterführen wird. Diese drehen sich (immer noch) insbesondere um eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro im offenbaren Zusammenhang mit der Vergabe der Fussball-WM-Endrunde 2006 an den Deutschen Fussball-Bund (DFB). Das bedeutet zweifellos, dass sich Franz Beckenbauer in die Verjährung wird retten können; diese tritt im April 2020 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt müsste ein erstinstanzliches Urteil vorliegen. Gemäss Arztberichten soll „Kaiser Franz“ gesundheitlich derart angeschlagen sein, dass auch die Ermittlungsbehörde von mangelnder Einvernahme– und Verhandlungsfähigkeit ausgeht. Diese ist gegeben, wenn der Betroffene beispielsweise nicht geistig verwirrt, nicht betrunken und nicht unter Schock steht. Er muss in der Lage sein, der Vernehmung zu folgen und verständliche Angaben und Ausführungen zum Befragungsgegenstand zu machen. Diese Fähigkeit geht Franz Beckenbauer offensichtlich derzeit ab. Es ist allerdings nicht bekannt, weshalb dem deutschen Fussball-Weltmeister und Weltmeister-Trainer die für Vernehmungen erforderlichen Fähigkeiten abgesprochen werden. Durch Umkehrschluss kann gefolgert werden, dass es dem seit Jahren aus der Öffentlichkeit verschwundenen „Kaiser“ sehr schlecht geht; das dürften wohl seine Anwälte so glaubhaft gemacht haben. Verwundert reibt sich allerdings der objektive Betrachter des Geschehens die Augen, weil Franz Beckenbauer immerhin vor ein paar Tagen anlässlich eines Charity-Golfturniers mit Journalisten parlierte. Formell wird das Ermittlungsverfahren gegen Franz Beckenbauer nun von den andern Ermittlungsverfahren in der selben Angelegenheit, so gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger und den ehemaligen Schweizer FIFA-Generalsekretär Dr. Urs Linsi, abgetrennt. Aber auch diese Funktionäre werden das juristische Unentschieden über die Distanz (Verjährung) retten können. Die Ermittlungsbehörde ist weit davon entfernt, Licht ins Dunkel der ominösen Zahlung bringen zu können. Zudem steht nun offenbar nur noch der Betrugs-Tatbestand (Art. 146 des Strafgesetzbuches; StGB) im Fokus der Ermittler. In Juristenkreisen ist das aus der Bibel abgewandelte Bonmot kein Geheimnis: „Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass es zu einer Verurteilung wegen Betrugs kommen wird.“. So gesehen spielt es im konkreten Fall wohl keine Rolle (mehr), ob Franz Beckenbauer, der sich offenbar an die Zahlung nicht mehr erinnern kann, einvernahmefähig ist oder nicht. Das juristische Hornberger Schiessen der Bundesanwaltschaft wird für alle Beschuldigten im Pulverdampf der mangelnden Nachvollziehbarkeit enden. Unangenehm ist die Angelegenheit für „Kaiser Franz“ dennoch. Selbstverständlich gilt für ihn (und auch für Theo Zwanziger und Urs Linsi) die Unschuldsvermutung.

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Derzeit gerät auch eine andere Lichtgestalt des Deutschen Fussballsports in Bedrängnis: Günter Netzer. Seit Jahren soll die Rechtevermarktungsgesellschaft „Infront Sports & Media AG“ in Zug (Schweiz) im Auftrag des DFB Bandenwerbung verkauft haben. Mit dabei der stets griesgrämig wirkende Alt-Star als Lobbyist der Innerschweizer Rechtevermarktungsgesellschaft. 30 Sekunden bezahlte Werbung – aber nur 29 Sekunden gesendet. Verlust: 1 Sekunde. Es geht letztlich um Millionen. Das Deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ spricht in seiner neusten Ausgabe (Nr. 30 / 20. Juli 2019) von „Sekundenklau“. Zu den Protagonisten des vom Neffen des ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter, Philippe Blatter, geführten Zuger Unternehmens zählte jahrelang und bis vor zwei Jahren der nun bald 75jährige ehemalige Star-Fussballer Günter Netzer, der entsprechende Verträge (mit-)unterzeichnet haben soll, sich aber an die Vorgänge offensichtlich nicht erinnern kann. Dieser unternehmerische „Sekundenschlaf“ dürfte dazu führen, dass der begnadete Ex-Spitzen-Fussballspieler mit Schweizer Pass einigermassen heil aus der Sache herauskommen dürfte. Ein Spitzenmanager von „Infront Sports & Media AG“ ist deswegen gefeuert worden. Die Umstände des „Sekundengeschäfts“ sind im Moment nicht genau zu erhellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt allerdings ausgedehnt. Für Günter Netzer gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.