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Ignorantentum um COVID-19

© Bündnis 90/Die Grünen NRW

(causasportnews / red. / 25. Juni 2020) „Weshalb ist das ‚Corona‘-Virus ungefährlich?“- „Weil man es nicht sieht.“. – Ungefähr so verhalten sich viele Menschen auf dem Erdball und sorgen mit dieser Ignoranz dafür, dass die Verbreitung der Seuche immer schlimmere Formen annimmt. Diese Haltung ist betrüblicherweise auch im Sport „en vogue“. Gemeinhin wird der Sport als Vorbildmaterie für das gemeine Volk qualifiziert. Das mag grundsätzlich so sein; aber es gibt zweifelsfrei die Ausnahmen, welche die Regel bestätigen. Ausnahmen?

Da wäre etwa die Nummer 1 im Welttennis, der Serbe Novak Djokovic. Dieser exzellente Sportler fällt seit geraumer Zeit mit Weltverschwörungstheorien und kruden Dogmen zu „Corona“ auf. Dass alles, was sich um COVID-19 dreht, nur ein Scherz sei, wurde nun drastisch wiederlegt. Der 33-Jährige versammelte aus seiner Sparte Gleichgesinnte und tourte mit diesem exklusiven Tenniszirkus im Adria-Raum herum. Dabei wurde das Gegenteil von dem demonstriert und gelebt, was Virologen für gefährlich halten: Missachtung der Abstandsregeln, Vermeidung von Menschenansammlungen, Verzicht auf Hygienevorgaben – und dazu natürlich nächtelange Partys, Körper an Körper. Ignoranz und Dummheit wird sonst im Sport allgemein und pauschal den Vertreter/innen von Sportarten mit grossen Bällen entgegengehalten; nun hat es jedoch Zunft der kleinen Bälle erwischt, gleichsam nach dem simplen Erfahrungswert: Kleine Bälle, kleines Hirn. Novak Djokovic und seinen Jüngerinnen und Jüngern fliegt nun das verantwortungslose Tun auf der „Adria-Tennistour“ richtig um die Ohren. Allen voran hat sich die Tennis-Nummer 1 mit dem Virus infiziert. Auf dass er es selber merken sollte, dass COVID-19 nicht nur ein Hirngespinst ist. Über den Schaden auf vielen Ebenen, den die Tennis-Ignoranten nun angerichtet haben, könnten Abhandlungen zuhauf verfasst werden. Sicher ist auch, dass die verantwortungslosen Tennis-Cracks und ihre Umfelder etwa der Werbeplattform Tennis masslos schaden. Das wird sich letztlich in Geld auswirken, die einzige Sprache, welche von diesen Sportlern offenbar verstanden wird. Jeder dem Ethos verpflichtete Sponsor wird sich künftig fragen, ob er in der Tat seine Produkte oder Werbebotschaften in einem solchen Umfeld platzieren soll. Das Verhalten von Novak Djokovic & Co. ist schlicht die schlechteste Werbung für den Tennissport. Und sie wird nachhaltig sein, solange die Verbreitung des Virus nicht eingedämmt werden kann; und darüber hinaus. Fast mutet es zufällig an, dass heute die Corona-Infektionszahlen z.B. in der Schweiz wieder gestiegen sind – das Virus wurde gemäss Behördenangaben vor allem von Menschen aus Serbien (!) eingeschleppt…

Entsprechend wird Novak Djokovic für seine Fehlleistungen geprügelt. Nicht so hingegen etwa der „Fleischbaron“ Clemens Tönnies, u.a. auch Aufsichtsratsvorsitzender des legendären Clubs aus Gelsenkirchen, Schalke 04. In seinem industriellen Fleischverarbeitungsbetrieb haben sich hunderte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit „Corona“ angesteckt (vgl. auch causasportnews vom 20. Juni 2020). Es wurde offensichtlich, dass in der Unternehmung tausende von Menschen unter übelsten Bedingungen zu Tiefstlöhnen schuften und auch sonst wie moderne Sklaven gehalten werden. Derart menschenunwürdige Zustände würden zu entsprechenden Reaktionen und zu einem Aufschrei in der Bevölkerung führen. Nichts dergleichen geschieht jedoch. Die Erklärung hierfür liegt auf der Hand: Die deutsche Regulierungsmaschinerie lässt solche, menschenverachtende Ausbeutung auf dem Territorium Deutschlands schlicht zu. Deshalb reagiert die deutsche Politik auffallend zurückhaltend, wenn es um den „Corona“-Schlamassel im Familienbetrieb Tönnies geht. Die geduldete Sklaverei der Moderne, in der vor allem Arbeitende aus Osteuropa ausgebeutet werden, liegt weitgehend auf der gängigen Linie, die vom Billig-Konsum der Mehrheit der Deutschen geprägt und auf diese Weise mitgetragen wird. Wäre die Bevölkerung bereit, auch für Fleischprodukte angemessene Preise zu bezahlen, wären menschenunwürdige Produktionsbedingungen wie in der Industrie-Fleischverarbeitung der Familie Tönnies ausgeschlossen. Der Staat lässt solches Gebaren zu und ignoriert, was an sich nicht zu ignorieren ist. Kein Wunder also, dass etwa der Deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Zusammenhang mit dem „Corona“-Skandal in Rheda-Wiedenbrück noch kein einziges Mal die Deutsche Bundesverfassung, die er sonst immer wieder hervorholt, zitiert hat. Dort könnte er gleich mit Art. 1 des Grundgesetzes beginnen, der da lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“.- Dem ist an sich nichts mehr beizufügen.

Neuer Skandal um Vermarktungsmillionen im Fussball

© Marco Verch

(causasportnews / red. / 23. Juni 2020) Für einmal ist in einen Vorgang im globalen Fussball-Vermarktungsgeschäft nicht etwa der Weltfussballverband (FIFA) involviert, sondern von Verbandsseite der grösste Sportverband der Welt, der Deutsche Fussball-Bund (DFB). Es geht um Vermarktungsverträge, die der DFB mit der schweizerischen Vermarktungsgesellschaft Infront Sports & Media AG (Infront) in Zug bezüglich Nationalmannschaften des DFB abgeschlossen hat. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in der aktuellen Ausgabe exklusiv berichtet (Nr. 26/2020 vom 20. Juni 2020), sollen Deutsche Top-Funktionäre im DFB die von Philippe Blatter, Neffe des ehemaligen FIFA-Präsidenten Josef Blatter, geführte Vermarktungsgesellschaft in der Innerschweiz begünstigt und so auf Millionen von Franken bzw. Euros verzichtet haben. Zum gesamten Thema existiert offenbar ein „Geheimbericht“, der kürzlich dem DFB-Präsidium zugestellt worden sein soll und offenbar Unappetitliches enthält. Dieser offensichtliche, neue Skandal im organisierten Fussball reiht sich an andere, eigenartiger Vorkommnisse. Erst vor rund einem Jahr wurde beispielsweise bekannt (causasportnews vom 12. Juli 2019), dass die Zuger Unternehmung Bandenwerbung für 30 Sekunden verkaufte, aber jeweils eine Sekunde weniger sendete (und jede gewonnene Sekunde nochmals verkaufte) – ein veritabler Betrug an Unternehmungen, die Bandenwerbungen belegten. Wie auch aktuell wurde damals im Zusammenhang mit dem „Sekundenklau“ der Name eines ehemaligen Star-Fussballers und heutigen Sport-Lobbyisten mit Nähe zu Infront genannt: Günter Netzer. Für ihn gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, wie auch für den ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach, der im „Geheimbericht“ offenbar nicht gerade vorteilhaft wegkommt. In der neusten Fussball-Affäre wird, wie bereits früher, eines klar: Die Beziehungen zwischen dem DFB und Infront waren und sind derart eng, dass andere Marketingfirmen, nicht nur wenn es um den Verkauf von Bandenwerbung geht, kaum reelle Chancen haben, ins Geschäft mit dem DFB zu kommen. Zufall ist beispielsweise etwa, dass der Sohn des damaligen DFB-Generalsekretär Helmut Sandrock, ein eloquenter, ehemaliger Red Bull-Mann, relativ zügig zu einer Anstellung bei Infront kam. Ein Schelm, der Unlauterkeit vermutet…

Dass dieser nun bekannt gewordene Komplex nun vollständig aufgedeckt werden soll, ist vor allem der Initiative des aktuellen DFB-Präsidenten Fritz Keller sowie dem Generalsekretär des Verbandes, Friedrich Curtius, zuzuschreiben. Fritz Keller hat schon bei seinem Amtsantritt erklärt, mit „Altlasten“ im Verband aufräumen zu wollen. Zu diesen zählen zweifelsfrei die eigenartigen Verbindungen zwischen DFB und Infront. Affaire à suivre.

Ring frei für Vereinsversammlungen

Alfred Broger, Versammlung, 2002

(causasportnews / red. / 21. Juni 2020) Nicht nur im Fussball-Arbeitsvertragswesen bedeutet das Datum 30. Juni ein besonderer, terminlicher Schnitt: An diesem Tag laufen jeweils zahlreiche der befristeten Arbeitsverträge ab, dies in Einklang mit etlichen, nationalen Meisterschaften, die üblicherweise dann formell beendet sind. Im „Corona“-Jahr 2020 ist alles anders. Zufolge des Spiel-Unterbruchs werden die Meisterschaftsbetriebe teils weit über Ende Juni weitergeführt werden. Vertragsverhältnisse sind den Umständen angepasst worden, und auch die im Zuge der Sommerpause anstehenden Spieler-Transfers werden in ihren zeitlichen Abläufen den gegebenen Umständen angepasst.

Das Datum 30. Juni ist auch für viele Sportvereine und -verbände, die nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) organisiert sind, von besonderer Wichtigkeit. In nicht wenigen Statuten dieser Körperschaften finden sich Bestimmungen, wonach die alljährlich abzuhaltende, ordentliche Vereinsversammlung (Art. 64 ff. ZGB) in der ersten Jahreshälfte, also bis zum 30. Juni, durchzuführen seien. Im Zuge der ausserordentlichen Lag hatte die Landesregierung in Anbetracht der ausserordentlichen Lage im März angeordnet, dass Versammlungen nicht mehr durchgeführt werden dürften; darunter fielen auch die in der ersten Jahreshälfte anstehenden ordentlichen Versammlungen der Vereine und Verbände (vgl. causasportnews vom 8. März 2020).- Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Bundesrat im Krisenmanagement zwar nicht alles falsch, aber auch nicht allzu vieles gut gemacht hat. Es war und ist nicht zu beanstanden, dass die Abhaltung von Versammlungen verboten wurde. Jedoch liess sich dann die Landesregierung zur Anordnung von (zusätzlichen) „Massnahmen“ hinreissen, die letztlich als rechtwidrig zu qualifizieren sind. Der Bundesrat verbot (richtigerweise) die Versammlungen, gab dann aber (fälschlicherweise) gleichzeitig vor, wie das „Problem“ zu lösen sei, und fordert u.a. Vereine und Verbände auf, ihre Versammlungen auf schriftlichem Weg oder unter Zuhilfenahme elektronischer Mittel abzuhalten. Rechtlich konform hätten die Körperschaften trotz der gängigen, statutarischen Vorschriften bezüglich Durchführung der Versammlungen (diese sind als „Ordnungsvorschriften“ zu qualifizieren), die ordentlichen, bereits terminierten Zusammenkünfte verschieben oder Versammlungen auf später im Jahr 2020 ansetzen müssen. Die unkritischen Vereinsvorstände folgten der bundesrätlichen Anordnung und führten die Versammlungen auf schriftlichem oder digitalem Weg (bereits) durch – oder werden sie in nächster Zeit noch durchführen. Nachdem ab kommender Woche auch grössere Vereinsversammlungen wieder gesetzes- und statutenkonform durchgeführt werden dürfen, ergeben sich nun teils groteske Situationen. Es werden in nächster Zeit bereits angesetzt „Vereinsversammlungen“ schriftlich oder auf elektronischem Weg durchgeführt (in den meisten Fällen lässt sich die entsprechend angerollte Organisationslawine bequemerweise nicht mehr aufhalten), obwohl auch in dieser Hinsicht Normalität eingekehrt ist. Die Autoritätsgläubigkeit in Vereinen und Verbänden gegenüber staatlichen Direktiven (die, q.e.d., nicht immer gesetzeskonform sind) und in Anbetracht der aktuellen Situation, drängt sich folgendes Fazit auf: Auch im Vereinsrecht lohnt es sich ab und zu, die Nerven zu behalten…Sowohl für bereits auf dem von der Regierung angeordneten Weg abgehaltenen Versammlungen als auch für solche, die nun ebenfalls in gleicher Weise, trotz der ab kommender Woche geltenden Lockerung durchgeführt werden, gilt: Die auf diese Weise gefassten Vereinsbeschlüsse sind nichtig, in jedem Fall anfechtbar (Art. 75 ZGB).

Das Ende der totalen, „zuschauerlosen“ Zeit naht

© EpicTop10.com

(causasportnews / red. / 20. Juni 2020) Eigentlich wird niemand ernsthaft behaupten wollen, „Geisterspiele“ im Fussball seien exzessive Freudenspender. Mit den Spielen ohne Zuschauer sollte vielmehr die totale, durch das „Corona“-Virus verursachte Depression im Bespassungs-Segment „Sport“ situationsadäquat etwas eingedämmt werden. Jetzt naht jedoch das Ende der „zuschauerlosen“ Zeit – zum Beispiel in der Schweiz. Die Landesregierung hat sich dazu durchgerungen, ab kommender Woche Veranstaltungen, auch solche mit sportlichem Gehalt, bis zu 1000 Personen wieder zu gestatten; wenigstens auf Stehplätzen lässt die sich nun auch in der Schweiz geltende Abstandsregelung von 1,5 Metern problemlos praktizieren. In rund zwei Monaten kann sich dann das Veranstaltungs-Business praktisch wieder einschränkungsfrei entfalten; ab September sind auch grössere Veranstaltungen wieder durchführbar.

Wenn dann die „Corona“-Krise wieder der Vergangenheit angehören soll…

Im Moment lassen die Infektions- und insbesondere die Reproduktionszahlen eher pessimistische Zukunftsaussichten aufkommen. Und Vorkommnisse, wie um die Betriebe des Fleisch-Grossproduzenten und Präsidenten von Schalke 04, Clemens Tönnies, animieren nicht gerade zu überbordendem Optimismus. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in seinem Schlachtbetrieb breitet sich derzeit eine flächendeckende „Corona“-Infektion aus. Der Schalke-Präsident steht also wieder einmal in den Schlagzeilen – diesmal nicht aus Gründen im Zusammenhang mit dem Sport oder seinem Klub in Gelsenkirchen, sondern wegen seiner angeblichen Sorglosigkeit in der COVID-19-Krise. Doch auch deswegen haben Schalke-Fans ihre Stimmen gegen den Klub-Patriarchen erhoben.

Trotz aller derzeitiger Lockerungsmassnahmen und dem verkündeten Ende der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz mutet die derzeitig, virale Lage auch in der Schweiz nicht gerade erwartungsfroh an. Eines ist sicher: Den vom Bund im März verordneten, totalen „Lockdown“ wird es nicht mehr geben. Sollte sich die Situation um COVID-19 jedoch wieder verschlimmern, haben die Kantone prioritär über allfällige Massnahmen zu befinden – und dafür die finanziellen Konsequenzen zu tragen. Eine erneute, ausserordentlicher Lage bleibt vorbehalten.

Der kurze Prozess der Wettbewerbskommission mit dem FC Sion

(causasportnews / red. / 14. Juni 2020) Es war zu erwarten, doch es ging nun alles viel schneller und „schmerzloser“ als gedacht. Kurz vor Beginn der Wiederaufnahme der Meisterschaft in der obersten Spielklasse im Schweizer Fussball am kommenden Wochenende gab die Wettbewerbskommission „grünes Licht“ für die Fortsetzung und den Abschluss des Championnats 2019/2020: Der FC Sion hatte versucht, die Wiederaufnahme des Spielbetriebs mittels begehrter Massnahmen seitens der Wettbewerbshüter zu verhindern (vgl. auch causasportnews vom 6. Juni 2020), natürlich fühlte sich der Klub benachteiligt und durch das Fussball-Monopol geschädigt. Dieses Unterfangen erlebte nun ein jähes Ende; die Kommission watschte den Walliser Klub bzw. dessen Präsidenten, Christian Constantin, ab und sah im Beschluss der Swiss Football League (SFL) von Ende Mai, die Meisterschaft fortzusetzen, kein von der SFL zu verantwortender, wettbewerbswidriger Tatbestand. Es gehe dem FC Sion lediglich um Individualinteressen, verlautete nüchtern und sachlich aus Bern. Zwischenzeitlich hat der streitbare Präsident eingesehen, dass dem bevorstehenden Meisterschaftsbeginn mit juristischen Mitteln nicht beizukommen ist. Er werde die entsprechenden „Akten“ schliessen, liess er Medienvertreter wissen. Apropos Medien: Diese tragen zu einem grossen Teil Verantwortung dafür, dass das permanente allgemeine und juristische Querulieren aus dem Wallis immer wieder zu Unruhen und Gezänk im Schweizer Fussball führt. Das könnt auch zumindest eingeschränkt werden, wenn dem Präsidenten mit den speziellen Allüren nicht stets Plattformen zur Ausbreitung seiner kruden Weltanschauung, nicht nur in juristischer Hinsicht, geboten würden. Die Print-Medien füllen so in dieser auch für den Sport einschneidenden Phase der Ereignislosigkeit im Zuge von „Corona“ ihre Spalten. Letztlich alles zum Image-Schaden des Schweizer Professional-Fussballs.-

Auch wenn der Präsident des FC Sion nach diesem letzten juristischen „Dämpfer“ inzwischen temporär kleinlaut geworden ist, hat er bereits (nun noch weitere, bescheidene) juristisch Schritte gegen die im Zuge der Pandemie notwendig Spieler-Qualifikationspraxis der Verbände angekündigt (der Klub will nun für die Fortsetzung der Meisterschaft neue Spieler qualifizieren lassen). Gegen den FC Sion unpässliche Qualifikationsentscheide will Christian Constantin an das Rekursgericht der SFL ziehen; danach werde das Sport-Schiedsgericht in Lausanne (TAS) angerufen, droht er – so sieht allerdings juristische Hilflosigkeit im Moment auch aus Walliser Sicht aus…

Fällt der FIFA-Präsident mit Michael Lauber?

(causasportnews / red. / 11. Juni 2020) Auch wenn sich derzeit im Fall des umstrittenen Schweizer Bundesanwaltes Michael Lauber wenig ereignet, bzw. sich das Wahlorgan des höchsten Ermittlers und Anklägers mit einer Absetzung des untragbar gewordenen Bundesbeamten schwer tut, schwelt der Skandal um den Walliser, der vor allem im Zusammenhang mit Fussball-Vorgängen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist, weiter. Das „Sommermärchen“ rund um die Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland beschäftigt die internationale Fussballwelt immer noch, vor allem deshalb, weil der Strafprozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona gegen ehemalige deutsche Fussball-Funktionäre und den ehemaligen FIFA-Generalsekretär, den Schweizer Urs Linsi, wegen eingetretener Verjährung in der Sackgasse endete. Eine massgebliche Schuld an diesen mehr als unglücklichen Entwicklungen im Zuge der Ermittlungen und Anklageerhebungen im Fussball-Milieu, die in einem prozessualen Desaster endeten, wird dem Bundesanwalt, der in den Verfahren rund um den Weltfussballverband FIFA in Ausstand versetzt worden ist, zugeschrieben (vgl. etwa auch causasportnews vom 24. Mai 2020). Der Skandal um Michael Lauber hat sich vor allem auch deshalb akzentuiert, weil sich dieser, aus welchen Gründen auch immer, zu eigenartigem Aktionismus entschieden hat. So steht nach wie vor die Eruierungsfrage im Raum, was Inhalt von Treffen zwischen dem Bundesanwalt und FIFA-Präsident Gianni Infantino gewesen sein soll. Die Sachlage präsentiert sich, wie bekannt, allerdings noch delikater, weil nicht einmal klar ist, ob und wie oft sich der Bundesanwalt und der FIFA-Präsident getroffen haben. Beide Vorsitzenden leiden an Gedächtnisstörungen, und was an den Treffen, so sie in der kolportierten Zahl überhaupt stattgefunden haben sollen, besprochen worden ist, vermag sich eh niemand mehr zu erinnern. So hat sich Michael Lauber in eine schwierige Position hineinmanövriert, weil er u.a. die in Verfahren gesetzlich vorgeschriebenen Protokollierungspflichten verletzt hat (diese Vorschrift will eben exakt verhindern, dass undurchsichtige Ermittlungshandlungen vorgenommen werden). Das alles hat nun dazu geführt, dass gegen den Bundesanwalt und den FIFA-Präsidenten gleich mehrere Strafanzeigen eingereicht worden sind. Verschiedene mögliche Delikte stehen dabei im Fokus. Diese Strafanzeigen soll nun ein ausserordentlicher Bundesanwalt behandeln. Auch wenn sich die Wahlbehörde (Parlament) des Bundesanwalts schwer tut mit seiner Absetzung und diesen nicht einmal suspendiert hat, wird die Situation nun auch für den FIFA-Präsidenten ungemütlich. Sollte gegen ihn ein Strafverfahren eröffnet werden, müsste er von der FIFA-Ethikkommission umgehend suspendiert werden. Das wäre dann, wie das Beispiel Joseph Blatter zeigt, wohl auch das Ende der FIFA-Präsidentschaft von Gianni Infantino. Die dubiosen Geheimtreffen könnten also gleich beide Protagonisten ins Elend stürzen.

FC Sion inszeniert erneut ein juristisches Gemetzel

(causasportnews / red. / 6. Juni 2020) Bekanntlich gibt es diverseste Möglichkeiten, um sich lächerlich zu machen. Oder um aufzufallen, oder um zu querulieren. Authentische Beispiele hierfür liefert regelmässig der FC Sion, der von einem schillernden Präsidenten (manchmal auch ins Elend) geführt wird. Im organisierten Fussball kursiert längst das Bonmot, dass nur ein verrückter oder irgendwie in Not geratener Spieler beim Klub im Wallis einen Vertrag unterschreibt. Der Präsident ist dann auch dafür bekannt, mit Angestellten des Klubs, Spielern, Trainern, engen Mitarbeitern, „ruppig“ umzugehen. Des liebstes Feindbild des FC Sion sind aber die Organisationseinheiten im Fussball. Da legt man sich nicht nur mit der Swiss Football League (SFL) und dem nationalen Verband (SFV) an, sondern zwischendurch auch einmal mit den internationalen Verbänden UEFA oder FIFA (vgl. auch causasportnews vom 1. Juni 2020). Allerdings praktisch immer erfolglos. Nun hat der unberechenbare Präsident wieder einmal ein juristisches Gemetzel angezettelt, das letztlich allerdings schlicht rechtsmissbräuchlich ist und wohl auch von den Adressaten der juristischen Botschaften aus dem Wallis so qualifiziert werden könnte. So hat die Generalversammlung der SFL vor einer Woche über die Fortsetzung der Fussball-Meisterschaft 2019/2020 im Zuge von „Corona“ entschieden und mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Meisterschaft am 19. Juni 2020 fortzusetzen. Weil Professional-Verträge in der Regel bis jeweils 30. Juni befristet sind, die Meisterschaft nun aber über dieses Datum hinaus weitergeführt wird, kann es durchaus sein, dass einigen Klubs die Spieler ausgehen. Sicher dem FC Sion, der noch im März immerhin neun Spieler ausserordentlicherweise auf die Strasse gesetzt hat. Der Klub hat dann alles getan, um eine Weiterführung der Meisterschaft – in seinen Augen eine veritable Wettbewerbsverzerrung – zu verhindern, so auch im Rahmen der Liga-Versammlung. Nun moniert der FC Sion Nachteile für kleine Klubs, weil die Spieler oft auf Leihbasis verpflichten und etliche solcher Leihverträge im Walliser Klub per 30. Juni 2020 beendet sind. Die FC Sion fordert nun von der Schweizerischen Wettbewerbskommission eine Untersuchung gegen die SFL, der Liga, welcher er als Mitglied selber angehört. Als marktbeherrschendes Unternehmen habe die SFL mit dem Beschluss betreffend Weiterführung der Meisterschaft unfaire, wettbewerbsverzerrende Wettkampfbedingungen geschaffen und die Monopolstellung missbraucht, argumentieren die Anwälte aus dem Wallis. An sich gäbe es für solche Eingaben nur eine Erledigungsart: Ab in den Papierkorb. Doch die Wettbewerbskommission ist selbstverständlich gehalten, derartige Eingaben formell zu behandeln, auch wenn sie inhaltlichen Nonsens bilden. Allerdings hat sie die Möglichkeit, derartiges, juristisches Querulantentum mit einem „Nichteintreten“ zu erledigen. Auch wenn der FC Sion juristisch einmal mehr auf dem Holzweg herumirrt, erreicht er zumindest ein Ziel: Für Unruhe, Zoff und provozierte Publizität ist gesorgt. Es kann ja auch Freude und Genugtuung bereiten, Gerichte, Behörden und die Liga, der man angehört, zu piesacken und zu beüben. Und der unberechenbare Präsident des Klubs ist bekannt dafür, durchwegs auch auf den „Mann“ zu spielen, wenn seinen kruden Ideen Substantielles gegenüber gestellt wird. Es entspricht einer notorischen Tatsache, dass sich jeweils mindestens die halbe Welt einschüchtern lässt, wenn der FC Sion zu juristischen Amok-Läufen ansetzt. Doch irgendwann könnt das Fass auch zum Überlaufen gebracht werden: Es mehren sich die Stimmen innerhalb und ausserhalb der SFL, welche wohl aufgrund dieser Aktivitäten eine Ausschliessung des FC Sion aus der Liga und somit aus dem organisierten Fussball befürworten. Es fragt sich nur, wer den Mut hat, einen solchen Antrag einzubringen.

Fussball-Spielbeginn nun auch in der Schweiz – mit Klageandrohungen

© Brian Hargadon

(causasportnews / red. / 1. Juni 2020) Was für Deutschland (und etwa demnächst auch für Österreich) recht ist (und demokratisch entschieden und allgemein akzeptiert wird), soll nun auch für die Schweiz billig werden: Am 20. Juni wird die Professional-Fussball-Meisterschaft 2019/2020 fortgesetzt. Das hat am Wochenende eine ausserordentliche Generalversammlung der Swiss Football League (SFL) beschlossen. Das Votum war klar: 17 von 20 Vereinen der Super League und der Challenge League (insgesamt 20 Klubs, je 10 Vereine) stimmten für „Geisterspiele“; an derselben Versammlung wurde eine Aufstockung der obersten Spielklasse (von 10 auf 12 Klubs) ebenso klar abgelehnt (mit 14 Gegen-Stimmen). Letzterer Agendapunkt wurde auf Antrag des Spitzenreiters der Challenge League, FC Lausanne-Sport, behandelt. Die Westschweizer wollten auf diese Weise vor allem die künftige Zughörigkeit zur obersten Spielklasse sichern, was nun nach regulärem Abschluss der Saison so oder so der Fall sein wird (die Lausanner führen die Tabelle mit grossem Vorsprung an). Gegen die Aufnahme von „Geisterspielen“ votierten vor allem die Klubs von Sion und Lugano. Der FC Sion, ein Klub mit grosser Tradition, was insbesondere das juristische Terrain betrifft (erinnert sei an die zahlreichen Verfahren gegen die Relegation 2003, an die Prozesslawine gegen die FIFA und andere Verbände und die Liga ab 2011; vgl. dazu ausführlich Urs Scherrer / Remus Muresan / Kai Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl., 2014, 292 f.), droht nach dem Entscheid der SFL wieder einmal mit juristischen Schritten gegen die Liga und gegen alles, was sich sonst noch bewegt. Der Hauptgrund hierfür ist offenbar, dass der Klub bezüglich der nun bis anfangs August 2020 dauernden Meisterschaft (die formell am 30. Juni beendet worden wäre; an diesem Datum laufen auch einige Spielerverträge aus) an Personalnot leiden könnte – ein Umstand, den der Verein, für seine ruppige Personalpolitik bekannt und berüchtigt, selbstverständlich eigenständig zu verantworten hat. „Schuld“ sollen nun auch diesmal wieder andere sein; der FC Sion fühlt sich stets zu kurz gekommen, ungerecht behandelt sowie von der ganzen Welt missverstanden und gemobbt. Drohen und einschüchtern gehört zu diesen Planspielen – und zumindest ein Teil der Medien spielt dieses üble Spiel immer willfährig mit. Jetzt sollen es also gemäss Ankündigungen aus dem Wallis die Gerichte richten. Doch es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten dafür, dass auch diese angekündigten, juristischen Auseinandersetzungen mit Niederlagen des FC Sion enden werden. Aber immerhin hat man für Aufruhr, schlechte Stimmung und unsägliches Kesseltreiben gesorgt. Es fragt sich dabei, wie lang sich die andern Liga-Mitglieder von diesem Klub noch piesacken lassen wollen. Es waren in den letzten Tag vor der Generalversammlung auch Stimmen zu hören, die eine Ausschliessung des Vereins aus dem organisierten Fussball andachten…

Schön „aufgelegt“ für die Schweizer Sportministerin

Bundesrätin Viola Amherd (© www.parlament.ch)

(causasportnews / red. / 29. Mai 2020) Es kam so, wie es „causasportnews“ bereits skizziert hatte: Im Kampf um Moneten, Macht und Mythen rund um das legendäre „Lauberhorn“-Rennen erfolgte gestern eine Einigung im Vermarktungsstreit (causasportnews vom 26. Mai 2020). Seit langer Zeit bekämpfen sich die Organisatoren des Skisport-Klassikers im Berner Oberland und der Fachverband „Swiss Ski“– es ging vor allem um viel Geld. Der Zwist ist von den Wengnener Organisatoren sogar vor den Internationalen Sport-Schiedsgerichtshof „Tribunal Arbitral du Sport“ (TAS) getragen worden. Nun herrscht Einigkeit, alle Streitigkeiten sind vergessen, und alle, die Vertreter von „Swiss Ski“ und die Protagonisten des Wengnener Organisationskomitees, haben sich wieder lieb. Möglich gemacht hat es letztlich die Schweizer Sport- und Verteidigungsministerin Viola Amherd, die zum „Krisengipfel“ nach Bern geladen hatte. Dass der „Friedenspfeife“ weisser Rauch entsteigen würde, war vorauszusehen. Oder wie es die Fussballer sagen würden: „Schön aufgelegt für Viola Amherd“ (jemandem, dem man den Ball „auflegt“, braucht diesen nur noch zu verwerten). Das wurde entsprechend zwecks Gesichtswahrung von den Interessengruppen aus Sport, Sportpolitik, aus der Wirtschaft und anderen Menschen guten Willens vorbereitet, doch die Sportministerin aus dem Kanton Wallis hatte dennoch ihr als Juristin angeeignetes Mediationsgeschick einzubringen. Aber immerhin das. Was genau am „Krisengipfel“ beschlossen worden ist, wurde bis jetzt der Öffentlichkeit vorenthalten; sicher ist, dass die Klage des Organisationskomitees gegen „Swiss Ski“ am TAS zurückgezogen wird. Vermutet wird, dass zwecks „Terrainbereinigung“ auch Mittel der öffentlichen Hand zugesichert worden sind. Getreu der von Joseph Blatter gepflegten Philosophie: „Was man mit Geld regeln kann, soll man so regeln“. Nachdem der Staat im Zuge von „Corona“ kaum mehr Segmente ausmachen kann, über die das Füllhorn sonst noch ausgeschüttet werden könnte, kam die entsprechende Regelung des „Lauberhorn“-Vermarktungszwistes gerade zur richtigen Zeit. Die Einigung von Bern hat unter anderem manifest werden lassen, dass das „Lauberhorn“-Rennen nicht nur ein Sportanlass, sondern ein Kulturgut von helvetischer Bedeutung mit internationaler Ausstrahlung ist.

Matterhorn statt Lauberhorn – oder beides?

© chriscom

(causasportnews / red. / 26. Mai 2020) Es ist, wie es oft im organisierten Sport ist, der weltweit im Fokus steht: Es geht um viel Geld, um Eitelkeiten und um Gesichtsverluste; und frei nach dem Motto: Wenn Du mir meine Sandburg zerstörst, zerstöre ich Deine!

Seit einigen Wochen hält eine Sport-Polit-Groteske nicht nur am (Ski-)Sport Interessierte in Atem. Es geht um das legendäre „Lauberhorn“-Rennen, neben der „Streif“-Abfahrt in Kitzbühel der Höhepunkt eines jeden Ski-Winters. Das Organisationskomitee in Wengen fordert von Swiss-Ski, dem Schweizerischen Dachverband für den Skisport, mehr Geld für die Durchführung der Rennen in Sichtweite der berühmten Eiger-Nordwand. Eine Million Schweizer Franken mehr sollen die Verbandsoberen nach Wengen zahlen, fordern die wackeren Berner am Internationalen Sport-Schiedsgericht (TAS) in Lausanne von Swiss-Ski; der Verband hält die Rechte an den grossen Sponsoring-Paketen und generiert viel Geld für die Verwertung der Medienrechte. Swiss-Ski wirft den Wengener Organisatoren vor, das Marketingpotential rund um die „Lauberhorn“-Rennen nicht optimal auszunützen. Seit langer Zeit wird am TAS um Geld gestritten. Um den Druck auf die Wengener zu erhöhen, haben die Verantwortlichen von Swiss-Ski beim Internationalen Ski-Verband (FIS) beantragt, den Abfahrts-Klassiker aus dem Weltcup-Programm zu kippen. Wintersport ohne das „Lauberhorn“ wäre so etwas wie Angela Merkel mit guter Laune – undenkbar. Zwischenzeitlich ist auch Zermatt in die sich (vermeintlich) abzeichnende Organisations-Lücke gesprungen und hat angekündigt, ein Abfahrtsrennen vom Fusse des Matterhorns bis ins Aostatal zu organisieren und dieses im Weltcup-Kalender etablieren zu wollen. Matterhorn statt Lauberhorn also. Nun bahnt sich im Konflikt eine Lösung an. Auf kommenden Donnerstag hat die Schweizer Sportministerin Viola Amherd die Streitparteien zu einem „Friedensgipfel“ geladen. Doch bereits heute ist nicht mehr daran zu zweifeln, dass es eine Lösung in dieser prestigeträchtigen Angelegenheit geben und das „Lauberhorn“-Rennen weiter im Weltcup-Kalender der FIS figurieren wird. Zum Befreiungsschlag hat eine zugesagte Spende von 300 000 Schweizer Franken einer Privatperson beigetragen. So wird die helvetische Sportministerin aus dem Wallis am Donnerstag die politisch (für sie) nicht unwichtige Wende stolz verkünden können, nämlich, dass das „Lauberhorn“-Rennen gerettet sei. Als Walliserin wird sie sich dann vornehm mit der realistischen Einschätzung zurückhalten, dass bald einmal auch zu einem spektakulären Abfahrtsrennen in ihrem Heimat-Kanton, vor der Matterhorn-Kulisse, gestartet werden dürfte. Lauberhorn und Matterhorn, das wird künftig die Devise sein.