
(causasportnews / red. / 15. Juli 2020) Nur für Träumer war es ein Problem, als der englische Top-Klub Manchester City vom Europäischen Fussballverband (UEFA) wegen Verletzung des „Financial Fairplay“ eine zweijährige Europacup-Sperre kassierte und mit 30 Millionen Euro gebüsst wurde (vgl. auch causasportnews vom 17. Februar 2020). Vor allem der Ausschluss aus den europäischen Wettbewerben mutete für den von Pep Guardiola trainierten Klub vordergründig verheerend an. Nur vordergründig. Nach dem Schuldspruch durch die UEFA und der Ausfällung der Busse war es nicht nur Insidern klar, dass das von den Engländern angerufene Sport-Schiedsgericht in Lausanne (Tribunal Arbitral du Sport, TAS) zumindest die Fussball-Sperre aufheben würde. Das Gericht, als juristische „Wundertüte“ ohne grossen juristischen Wert bekannt, wurde seinem parteiischen Ruf gerecht und hob die Sperre gegen Manchester City auf. Auf den ersten Blick mutet es allerdings sonderbar an, dass der Sportgerichtshof, dem das Schweizerische Bundesgericht seit Jahren völlig ungerechtfertigt den Status eines ordentlichen Gerichtes einräumt, die UEFA ins Unrecht versetzte. Normalerweise liegt die Verfahrens-Erfolgsquote an diesem „Gericht“ für Sportverbände bei gegen 100%. In diesem Fall schien das TAS seine Linientreue verloren zu haben und belässt Manchester City zum Leidwesen der UEFA weiterhin im CL-Rennen. Allerdings wird der Klub weitgehend von Arabern alimentiert, und diese sind im Weltsport zwischenzeitlich mindestens so wichtig geworden wie die Fussball-Verbände. Sich auf diese Weise mit den Investoren aus den Emiraten anzulegen und diese zu verärgern, war ein klares „No-Go“ für das opportunistische TAS. Und weil Geld in den Emiraten keine Rolle spielt, erkannte das Sport-Schiedsgericht, dass Manchester City zwar ein bisschen gegen das „Financial Fairplay“ der UEFA verstossen habe, dieses Fehlverhalten aber mit einer Zahlung von 10 Millionen Euro abgegolten sei. Dieser Betrag wird der Klub mit einem Lächeln aus der Portokasse beglichen. Wichtig ist für die Engländer, dass sie in der Champions League weiterhin dabei sein werden. Zumindest in diesem Fall entscheid das TAS nachvollziehbar nicht als juristische „Wundertüte“; Erklärung siehe oben. Ein Nebenaspekt bleibt im Zuge der „Causa Manchester“ offensichtlich: Die seit jeher umstrittene „Financial Fairplay“-Regelung der UEFA ist mit dieser Entscheidung als das entlarvt worden, was sie ist: Als Scherz!