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Ball auch juristisch flach halten im FC Bayern München

(causasportnews / red. / 22. November 2021) Es wäre übertrieben zu sagen, der FC Bayern München weise derzeit sportlich einen Super-Lauf auf. Trotz des Messias’ auf der Trainerbank. Aber gegen den FC Augsburg aus dem eigenen Bundesland darf man ja auch mal verlieren. Dennoch, die Bayern führen die Bundesliga-Tabelle immer noch an, wenn auch mit lediglich einem Punkt Vorsprung auf Borussia Dortmund. Ob das auch mit den Kader-Absenzen zu tun hat? Absenzen auch deshalb, weil sich einige Top-Akteure, die sich partout nicht impfen lassen wollen, immer wieder in die «Corona Quarantäne» begeben (müssen)?- In dieser Frage hielt sich das Bayern-Management bis vor kurzer Zeit bedeckt. Ball flach halten, wird das in der Kicker-Branche genannt. Jetzt ist den Bossen des Münchner Nobel-Klubs aber der Geduldsfaden gerissen. Nachdem bilaterales Einwirken auf renitente Spieler und stundenlange Einzelgespräche nicht gefruchtet haben und die Pleite in Augsburg wohl doch Auswirkungen bis nach München zeitigt, hat die Klub-Führung ein Machtwort gesprochen: Wer als ungeimpfter Fussball-Professional (Arbeitnehmer) in «Quarantäne» muss und deshalb dem Klub (Arbeitgeber) nicht zur Verfügung steht, soll künftig für die Zeit der Abwesenheit kein Salär mehr beziehen können. Joshua Kimmich, Serge Gnabry & Co. verstehen wohl nur die Sprache des Geldes. Selbstverständlich rufen solche Massnahmen die Juristen auf den Plan. Deutsche Arbeitsrechtler sind der Meinung, dass die verschuldete Hinderung an der Erbringung der Arbeitsleistung zur Lohneinstellung führen darf. So wäre es auch in der Schweiz: Muss ein Sportler, der sich weigert, sich impfen zu lassen, in Quarantäne, also verschuldeterweise an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert ist, muss mit pekuniären Konsequenzen rechnen. Wenn die Leistung auf dem Platz nicht mehr stimmt, erträgt es keinen Spass – auch nicht wenn es um «Corona» oder die Impf-Thematik geht.

Auch in einer anderen «Causa» im Umfeld des FC Bayern München könnte es sein, dass der bis anhin flach gehaltene Ball doch noch an Fahrt gewinnt: Ein Mitglied des Vereins FC Bayern München hat fristgerecht zu Handen der Bayern-Hauptversammlung diese Woche einen Antrag eingereicht, wonach die Aktiengesellschaft des Vereins gezwungen werden soll, den bisherigen, lukrativen Sponsoring-Deal mit der Fluggesellschaft Qatar Airways nicht mehr zu verlängern (causasportnews vom 15. November 2021). Was die Münchner Klub-Oberen mit diesem Antrag zu tun gedenken, ist unklar; sie halten sich bedeckt. Auf die Nachfrage des Antragsstellers auf Zulassung des Antrags haben die Chefs an der Münchner Säbener Strasse bisher geschwiegen. Es wird vermutet, dass eben auch hier der Ball (juristisch) flach gehalten werden soll. In der Versammlung und mit entsprechender Stimmungsmache vor Ort ist es wohl einfach(er), den Antrag zu killen, vermutet der Antragsteller und Jurist. Er hat deshalb einstweiligen Rechtsschutz am zuständigen Gericht in München verlangt. Auf diese Weise soll das Bayern-Management schon vor der Hauptversammlung gezwungen werden, in dieser vor allem politisch heiklen Debatte Farbe zu bekennen. Das würde zweifelsfrei die Chancen vergrössern, dass der Antrag auf jeden Fall zugelassen wird und darüber einigermassen neutral befunden werden könnte. Affaire à suivre…

Impfverweigerer wie Risikosportler/innen?

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(causasportnews / red. / 13. November 2021) Das Thema musste kommen und beherrscht derzeit eine wichtige Diskussion mit versicherungsrechtlichen Aspekten rund um «Corona»: Wie sollen Impfverweigerer (oder Esoteriker, Querdenker, Querulanten, usw.) seitens des Versicherungsrechts beurteilt und behandelt werden, wenn sie an COVID erkranken und dadurch (teils massive) Gesundheitskosten verursachen? Einen ebenso interessanten wie diskutablen Ansatz liefert der Ökonomie-Professor Marius Brülhart. Er stellt das durchwegs hochgehaltene «Verursacherprinzip» auch bei dieser Thematik in den Raum. Es sei, so der Wissenschaftler, nun einmal eine Tatsache, dass Ungeimpfte ein viel grösseres Risiko aufweisen würden, im Spital zu landen. Die entsprechenden Kosten, oder Teile davon, sollten von diesen nicht-geimpften Personen deshalb selber getragen werden.

Die Idee für seine Theorie stützt Marius Brülhart auf die Versicherungspraxis bei Unfällen im Zusammenhang mit der Ausübung von Risikosportarten (Skifahren abseits der Pisten, Motocross, Autorennen, Extremsportarten, Kampfsport). Wer Wagnisse und Risiken eingeht, muss damit rechnen, dass Versicherungsleistungen gekürzt werden. Dass Politiker/innen diesen Gedankenspielen, die der Ökonom als «Diskussionsanstoss» verstanden haben will, nichts abgewinnen können, ist evident. Diese nutzen die Pandemie, wie die Fakten belegen, für ihre politischen Ziele aus, statt sie zu bekämpfen. Selbstverständlich sollen die Gesundheitskosten in diesem Bereich und bei derartigen Konstellationen sozialisiert werden. Was die Schlagwörter dreschenden Politiker/innen ausser Acht lassen: Dieses Risiko lässt sich über Zusatzversicherungen abdecken.

Kein Wunder, dass insbesondere die Politik diese Idee von Marius Brülhart ablehnt. Dass nun die gemäss Lifestyle-Gesellschaft ebenso Kosten verursachende «Risiko-Menschen», Unsportliche, Übergewichtige, Alkoholiker und Drogensüchtige, zum Vergleich herangezogen werden, um die Idee des Ökonomen zu killen, verwundert nicht. Dass die Haltung, sich nicht impfen zu lassen, aus freien Stücken gefasst wird und die totale Freiheit einen Preis hat, scheinen Politiker/innen offensichtlich nicht zu verstehen. Ebenso ist diesen Schwätzerinnen und Schwätzern der Umstand, dass das Risiko bei Impfverweigerern mit Zusatzversicherungen abgedeckt werden könnte, offensichtlich nicht bekannt. Die Prämien würden aber dann wohl, wie es sich im Sozialismus geziemt, selbstverständlich zu Lasten der Gesellschaft gehen. Die Freiheit des Einzelnen soll zumindest von der Allgemeinheit finanziert werden.

85% der Professional-Fussballspieler gegen «Corona»-Krankheit geimpft

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(causasportnews / red. / 26. September 2021) Nach wie vor tobt im Zusammenhang mit COVID-19 der Glaubenskrieg zwischen Impfgegnern, Impfverweigerern, Querulanten und Geimpften. Der Kampf wird teils militant geführt; vor allem entladen sich bei den Nicht-Geimpften und solchen, die sich der Impfung – weshalb auch immer – verweigern, Aggressionen gegenüber dem Staat sowie seinen Institutionen und Behörden. Nun wartet die Professional-Fussballiga der Schweiz, die «Swiss Football League» mit aufschlussreichem, statistischem Material auf. Gemäss einer Umfrage der Liga bei den zehn Klubs der obersten Spielklasse («Super League») sind 85 % der Spieler geimpft. Beim amtierenden Schweizer Meister, BSC Young Boys, sind sämtliche Akteure und alle Staff-Mitglieder geimpft. Es dürfte wohl kein Zufall sein, dass die 100%-Prozent-Impf-Abdeckung gerade beim Meister-Klub aus der Bundeshauptstadt Realität ist. Das höchst professionelle Umfeld in allen Bereichen des Klubs bildet auch die Basis für die anhaltende, sportlichen Erfolge der letzten Jahre und aktuell (Sieg in der Champions League gegen Manchester United). Heterogener sieht es in der zweithöchsten Spielklasse der «Swiss Football League» aus: In der «Challenge League» haben sich nur knapp über zwei Drittel aller Spieler gegen «Corona» impfen lassen. Bei diesen Zahlen und dem Thema «Impfung von Professional-Sportlern» werden Erinnerungen an den «Fall Granit Xhaka» von Anfangs September wach. Der Captain der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft wurde kurz vor einem Test- und dem wichtigen WM-Qualifikationsspiel gegen Italien (Schlussresultat 0:0) positiv auf das «Corona»-Virus getestet (causasportnews vom 7. September 2021); der beim FC Arsenal London unter Vertrag stehende Leader des helvetischen Teams hatte sich verschiedentlich als Impf-Gegner geoutet. Peinlich vor allem für den Schweizer Fussballverband (SFV) war der Umstand, dass in jener Zeit heftig darüber diskutiert wurde, ob das Schweizer Nationalteam für eine Pro-Impf-Kampagne der staatlichen Gesundheitsbehörde verpflichtet werden solle. Nach dem positiven «Corona»-Befund des Captains der Nationalmannschaft wurde dieses Thema dann rasch obsolet…

Aus rechtlicher Sicht sind sich die Juristen nach wie vor grundsätzlich einig, dass die COVID-19-Infektion als Krankheit und nicht als Unfall zu qualifizieren ist. Somit erfolgt der Versicherungsschutz bei «Corona»-Erkrankungen generell durchwegs über allfällige Krankenversicherungen. Unfallversicherungen kommen im Zusammenhang mit «Corona» auch aus vertragsrechtlicher Sicht kaum zum Tragen, da bei Unfallversicherungen im Rahmen von Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen (AGB’s) Infektionen vom Versicherungsschutz meistens ausgenommen sind.