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Neues aus der russischen Trickkiste der Sportjuristerei

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(causasportnews / red. / 31. März 2022) Dass die Isolation Russlands auch im organisierten Sport in Moskau und Umgebung nicht auf Begeisterung stösst, ist nachvollziehbar. Die Ausschliessung des Landes etwa aus dem Fussball aktiviert auch die kreativen Geister im Land, welche bestrebt sind, die Wirkungen dieser Isolation abzufedern. Neues ist diesbezüglich aus der Trickkiste der Sportjuristerei zu vermelden. So wird derzeit angedacht, dass der Fussballverband Russlands, der durch die UEFA (Europäischer Fussballverband) und die FIFA (Weltverband) in seinen Spiel-Aktivitäten lahmgelegt worden ist, diese Massnahmen umgehen will. Ein Konföderationswechsel des russischen Fussballverbandes soll es möglich machen. Offensichtlich wird in Erwägung gezogen, dass der Nationalverband Russlands den Europäischen Verband (UEFA) verlassen und sich der Asiatischen Konföderation (AFC, Asian Football Confederation) anschliessen soll. In der Konföderation Asiens geniesst Russland offensichtlich, nicht nur wegen China, weit mehr Goodwill als bei den Europäern. So einfach wird ein Konföderationswechsel des Russischen Verbandes allerdings nicht zu bewerkstelligen sein (die sechs Kontinental-Konföderationen sind sog. «selbständige Sektionen» des Vereins FIFA). Zuerst müssten die Russen aus der UEFA austreten (und somit wohl auch aus der FIFA) was erst zum Jahresende möglich wäre. Oder die FIFA könnte den russischen Verband aus einem sog. «wichtigem Grund» aus dem Weltverband ausschliessen. Die AFC müsste jedenfalls ein Aufnahmeprozedere in Gang setzen, was einige Zeit in Anspruch nehmen würde. Die FIFA-Statuten sind in dieser Hinsicht rigoros: «Eine Mitgliedschaft (in der FIFA) ist nur möglich, wenn der Verband derzeit Mitglied einer Konföderation ist», heisst es in Art. 11 des FIFA-Grundgesetzes). Oder anders: Ohne Konföderationsmitgliedschaft ist eine FIFA-Mitgliedschaft unmöglich!

Bevor diese Szenarien weiterverfolgt werden, ist nun der FIFA-Kongress (Generalversammlung des Weltverbandes, der als Verein, Art. 60 ff. ZGB, nach Schweizerischem Recht organisiert ist), am letzten Tag dieses Monats in Doha/Katar über die Runden zu bringen. Mit Spannung wird zu verfolgen sein, ob und allenfalls in welcher Form der Krieg Russlands gegen die Ukraine ein Kongressthema werden wird. Der FIFA-Präsident wird dabei mit Blick auf das heisse Thema den Ball zweifellos flach halten und die apolitische Seite des Fussballsports betonen. Und das traurige Ereignis im Rahmen der vielbeschworenen «Welt-Fussballfamilie», der sowohl die Verbände Russlands als auch der Ukraine als Mitglieder angehören, aussitzen.

«Apocalypse now» – ein Desaster nach drei Wochen Krieg

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(causasportnews / red. / 17. März 2022) Seit drei Wochen tobt der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Die Weltordnung ist innert kurzer Zeit mehr als durchgeschüttelt worden. Die Welt befindet sich in einem Desaster in jeder Hinsicht. Geht die Welt dem Ende entgegen? «Apocalypse now» in erneuter Auflage also? Man wäre nach der Pandemie, die von der Politik zu Unrecht für beendet erklärt worden ist, zu dieser Annahme geneigt. Wer mag bei dieser Entwicklung noch über den Sport sprechen? Jedoch ist der weltumspannende Sport eines der drei Segmente, neben der Politik und der Wirtschaft, das derzeit von Bedeutung ist, auch wenn klar sein dürfte, dass militärische Gewalt, wie sie derzeit von Russland in noch kaum je gesehener Brutalität und Skrupellosigkeit praktiziert wird, nur durch Gewalt beendet werden kann. Es ist auch nicht nur ein Wahnsinniger am Werk, sondern ein totalitäres Regime, leider mehrheitlich getragen von einem Volk, und begünstigt von Claqueuren, Profiteuren aller Art; nicht nur von Oligarchen, die sich auf der ganzen Welt tummeln und ihre dem russischen Volk abgestohlenen Reichtümer zur Schau stellen und widerlich prassen. Was kann also, wenn nicht mit militärischen Mitteln, getan werden auf den drei genannten Ebenen, um dem Wahnsinn Einhalt zu gebieten, wenn überhaupt? Klar ist, dass innerhalb von drei Wochen Weltbilder und Ideologien zusammengekracht sind und etwa bei den Kommunisten und Sozialdemokraten in der westlichen Welt der Glaube an den übernommenen, historischen Kommunismus auf einen Schlag zertrümmert worden ist. Deshalb herrscht von dieser Seite auch vornehme Zurückhaltung, wenn es darum geht, die russische Barbarei zumindest zu verurteilen. In Zürich ist die Spiegelgasse 14, an der ein gewisser Wladimir, nein, nicht Putin, sondern Lenin, gewohnt hat, immer noch ein Wallfahrtsort, an welchem dem Kommunismus gehuldigt wird; getragen und gefördert von der Stadtregierung, die diese Ideologie seit Jahrzehnten lobt, preist und umzusetzen versucht. Deshalb wird in Zürich für den Frieden demonstriert und nicht gegen die russische Aggression. Auch die von den Linken vorgetragene Geschichtsklitterung, der aktuelle Krieg sei nur das Werk eines Einzelnen, verfängt so wenig wie die heuchlerischen Aktivitäten des SPD-Mitglieds Gerhard Schröder und seiner Frau in Moskau. Letztere liess sich in einem Luxushotel nah des Kreml in geradezu blasphemischer Art beim Gebet (für was und wen auch immer) ablichten. Solche Parteimitglieder, wie Ex-Kanzler Gerhard Schröder, werden in der Deutschen Regierungspartei (!) SPD geduldet. Verstummt sind seit drei Wochen die Genossinnen und Genossen sowie die ihnen zugewandten, strammen Kommunisten, Grüne und andere Gesinnungsgenossen. Der Zusammenbruch ihrer bisherigen Ideal-Welt, wie bald die in Trümmern gebombten Metropolen der Ukraine, will zuerst verkraftet sein…

Die Politik kann und will Russland nicht stoppen. Das hat enttäuscht auch bald einmal die Regierung der Ukraine zur Kenntnis nehmen müssen. Die Angst vor einer Ausweitung des Krieges ist berechtigt, dass der Ukraine mit Solidaritätsbeteuerungen und Applaus (hatten wir doch schon am Anfang der Pandemie) nicht geholfen ist, scheint ebenso auf der Hand zu liegen. Allein mit einem Bekenntnis zur moralischen Unterstützung kann der Krieg nicht gestoppt werden, ebenso hat das Land wenig davon, wenn ihm die westliche Welt Flüchtlinge abnimmt und so etwas zur (eigenen!) Gewissensberuhigung beiträgt. Was geschieht mit den Menschen in der Ukraine, die nicht flüchten können oder wollen? Dass die Flüchtlinge im Westen aufgenommen werden, löst das Problem aber nicht einmal ansatzweise. Die Politik beschwört zu einem grossen Teil den Zusammenhalt in der Welt. Mehr als politische Isolation Russlands und Aufrufe zur Feuereinstellung erfolgen jedoch nicht. Das (Kriegs-)Völkerrecht entpuppt sich als das, was es immer war: Als ein Scherz. So wird der Chef-Kriegstreiber im Kreml wohl eher bald vor dem jüngsten, also vor einem weltlichen Gericht stehen.

Etwa gleich untauglich ist die Wirtschafts-Sanktionspraxis des Westens und der Welt Russland gegenüber; soweit sie für die Sanktionierenden schmerzlos sind, werden die Sanktionen Russland nicht zur Einstellung der Gewalttätigkeiten bewegen können. Es kommt hinzu, dass im Westen und in der ganzen Welt mit Repräsentanten Russlands aller Art (gemeint sind nicht nur die sog. «Oligarchen») pfleglich umgegangen wird; schliesslich soll weiterhin von ihnen profitiert werden. Dass diese Waffe der wirtschaftlichen Sanktionen stumpf bleibt, ist auch einer ureigenen Anlage des Menschen zuzuschreiben: Auch wenn es an sich opportun wäre, ist die Inkaufnahme von Einschränkungen und Verzicht nicht das oberste Kredo des Menschen als «Krone der Schöpfung».

Wie effizient ist die «Waffe Sport» gegen das russische Kriegstreiben? In noch nie dagewesener Einigkeit ist der organisierte Sport weltweit daran gegangen, den russischen Sport zu isolieren. Das ist allerdings noch nicht genug: Russisch Sportlerinnen und Sportler werden nicht konsequent aus den Sport- und Wettkampfstätten verbannt. Löchrig ist die Anti-Russland-Front etwa im Tennis. In dieser Sportart werden russisch Spielerinnen und Spieler immer noch zugelassen. Ein Sündenfall, der allerdings schon Jahre zurückliegt, sind die Sanktionen nach dem in Russland praktizierten Staatsdoping, das nach den Olympischen Spielen in Sotschi (2014) aufgeflogen ist: Das Internationale Olympischen Komitee (IOK) räumte russischen Sporttreibenden, auch solchen, die erklärte Putin-Anhänger sind, die Möglichkeit ein, ohne Bezug zu Russland, quasi neutral, am Sportgeschehen teilzunehmen, wie kürzlich an den Olympischen Spielen in Peking (Teilnahme der Russen als «ROC», Russisches Olympisches Komitee). Der Sport ist ein potenter Faktor, um die Isolierung Russlands in der Welt gesamthaft zu stützen und zu fördern. Solange aber Funktionäre, die sich gegenüber dem Russischen Machthaber nicht klar distanziert haben, im Sport mittun, wirkt dieser nicht kriegs-hemmend. Dass bspw. der FIFA-Präsident und erklärte Putin-Freund Gianni Infantino seit Wochen einfach abgetaucht ist und sich von diesem Kriegstreiber nicht distanziert, macht seine Abberufung als Präsident des Verbandes am nächsten FIFA-Kongress notwendig – was aber natürlich nicht geschehen wird. Der Sport ist im Kampf gegen Russland eine schnittige Waffe der zivilisierten Welt, auch deshalb, weil der Sport keine Insel mehr von Spiel und Spass ist, sondern beinharter Kommerz. Wer sich im Krieg befindet, hat im Sport nichts verloren; das ist die Perpetuierung des Gedankens des «Olympischen Friedens».

Diese Auslegordnung stimmt nicht gerade positiv mit Blick auf die Beendigung des Wahnsinns. «Apocalypse now» also in Neuauflage.

(mehr zu diesem Thema in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport» 1/2022, erscheint am 30. April 2022).

Die (Sport-)Welt in Schockstarre

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(causasportnews / red / 3. März 2022) Wieder einmal geht ein Gespenst um in Europa. Es ist aktuell das Gespenst des Krieges, der vor über einer Woche von Russland entfesselt wurde und jetzt mit dem Angriff auf ein Atomkraftwerk in der Ukraine eine neue Eskalationsstufe erreicht hat. Russland ist zu allem fähig und wird nicht davor zurückschrecken, auch zum Preis der Selbstzerstörung, nicht nur die westliche Welt in Asche und Trümmer zu legen. Die Welt ist ratlos, wie dieser Aggression, die ein modernes Abbild dessen ist, was sich 1939 auf dem Kontinent und danach sukzessive in der Welt ereignet hat, begegnet werden könnte. Nachdem nun die Bedrohung auch Europa erfasst hat und der von Russland angezettelte Krieg keine innerstaatliche Angelegenheit des Angreifers und des Angegriffenen mehr ist, dürfte es abzusehen sein, dass dem mundialen Terror nur noch mit Gewalt beizukommen ist. Wer Gewalt sät, wird die Folgen dieses Tuns zu spüren bekommen. Das sieht nicht nur die Bibel so. Oder anders: Das Gespenst, das nun umgeht in Europa, ist in seiner Entfaltung durch diejenigen Kreise begünstigt worden, die sich das alles, auch das aktuelle Gespenst in Europa, so nicht vorgestellt haben und nun sogar kleinlaut und contre coeur verkünden müssen, Aufrüstung tue not – Frieden lässt sich bedauerlicherweise nicht dadurch realisieren, dass sich die Bedrohten zur Bildung von Lichterketten treffen und Abrüstung auf Kosten der Wehrbereitschaft erzwungen wird.

Die Ursache des aktuellen Übels ist beileibe nicht nur auf ein terroristisches Regime und auf einen einzigen Mann zurückzuführen, wie das dem Kommunismus nahe Kreise weltweit suggerieren. Eine Individualperson ist auch nicht in der Lage, eine solche Katastrophe anzurichten. Es braucht Regime-Treue, Sympathisanten, Claqueure, Parasiten und Gesinnungsgenossen und -täter innerhalb und ausserhalb einer kriegsführenden Nation. Diese bilden den Nährboden, vom dem aktuell die Gewalt aus Russland ausgeht. Es sind die Gesinnungsaktivisten aus Politik, Gesellschaft, Sport und Kultur, die sich aktuell vom Anführer im Kreml partout nicht einmal klar distanzieren wollen: Der Herrscher in Weissrussland, die von Russland durch permanenten Geldsegen bei Laune gehaltenen Regierungen, die Oligarchen, die ihre zusammengestohlenen Vermögen in der ganzen Welt verstecken (oder, um ihre Haut und die Privilegien im Westen weiterhin geniessen zu können, ihre Fussballklubs geradezu verschenken, wie etwa Roman Abramovich), es sind Stars und Künstler (wie diese Woche Anna Netrebko), es sind Sport-Funktionäre, wie Thomas Bach (IOK) oder Gianni Infantino (FIFA) oder der Ex-IIHF-Präsident René Fasel. Ein besonders penibles Bild bietet, nicht unerwartet, der ehemalige Deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) ab, der von seinem SPD-Gesinnungsgenossen und aktuellen Bundeskanzler Olaf Scholz im staatlichen Fernsehen soeben geradezu angefleht wurde, sich vom Kreml-Herrscher und Kriegstreiber zu distanzieren und seine Partei-Mitgliedschaft abzugeben. Das macht er natürlich nicht, wobei ihm wohl zu Gute zu halten ist, dass er das Russen-Geld sicherlich braucht, um die pekuniären Folgen seiner vier gescheiterten Ehen zu mildern. Damit hängt wohl auch zusammen, dass sich der Schweizer Ringier-Medien-Konzern Gerhard Schröder immer noch als Berater (sic!) hält. Auf jährlich eine Million an Honoraren will der lustige Ex-Kanzler nicht einfach verzichten. Die Ringier-Medien, ideologisch pseudo-sozialistisch ausgerichtet, brüsten sich in der Schweiz damit, die Regierung am Gängelband zu führen. Staat, opportunistische und kungelnde Medien, zwielichtige Gestalten aus Wirtschaft und Politik bilden seit geraumer Zeit unheilige Allianzen. Apropos Sozialdemokratie: Diese verhält sich in Europa auffallend ruhig und zurückhaltend, wenn es um den Krieg, den Russland führt, geht. Ist ja auch alles mehr als peinlich, dass die Genossinnen und Genossen miterleben müssen, was ihre Genossinnen und Genossen derzeit in Russland und in der Ukraine so alles anstellen. Nach wie vor vereinen sich Gesinnungsgenossinnen und -genossen aller Länder. Die Sozialisten und die Linken im Allgemeinen äussern sich dann auch nicht entschieden gegen den von Russland angezettelten Krieg, sondern sie treten unverbindlich und feige lapidar für den Frieden ein. «Sprachregelung» wird so etwas genannt. Es ist eben Krieg, und man geht hin. Die Vorstellung, es sei Krieg und keiner würde hingehen, wäre zu ideal.

Die Welt befindet sich nach über einer Woche Krieg in Schockstarre und wird wohl bald eine Ausdehnung von Krieg, Leid und Elend erleben. Nach wie vor hält die zuvor nicht einmal ansatzweise feststellbare Solidarität der zivilisierten Staatengemeinschaft gegenüber dem Aggressor an. Nach einem Hin und Her werden die nun in Peking ausgetragenen Paralympics ohne die Mannschaften Russlands und Weissrusslands stattfinden. Na dann auf geht’s, nach Peking, ins Land des anderen idealisierten Kommunismus’. Der «Olympische Frieden» galt auch nur für die «richtigen» Winterspiele 2022. Nüchtern betrachtet lähmt der Krieg durchwegs den Sport, vor allem in seinen internationalen Dimensionen. Und das ist gut so, würden nicht nur die altbekannten Kreise sagen.

«Bussen» nach verweigertem «Sponsorenlauf»

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(causasportnews / red. / 27. Januar 2022) In Sportvereinen werden diverse Möglichkeiten vorgesehen, um die an allen Ecken und Enden benötigten finanziellen Mittel zu beschaffen. Eine dieser Mittelbeschaffungsaktivitäten sind die sog. «Sponsorenläufe». Ein «Sponsorenlauf» ist ein Laufsportanlass, bei dem die Teilnehmenden mit Hilfe meist individuell akquirierter Sponsoren Geld für bspw. einen Verein oder ein Projekt sammeln, indem sie sich Sponsorenbeträge etwa für jeden gelaufenen Kilometer oder zurückgelegte Runde um den Sportplatz im Rahmen einer Zeitlimite zusichern lassen. Seit Jahren sind solche Anlässe feste Bestandteile des Vereinslebens diverser Sportvereine (in der Schweiz nach Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB, organisiert; in Deutschland gemäss § 55 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB). Nicht nur wegen «Corona» schwindet die Bereitschaft von jungen Sportlerinnen und Sportlern immer mehr, sich im Rahmen der Vereinsaktivitäten an den oft von Klubs angeordneten «Sponsorenläufen» zur Äufnung etwa klammer Klubkassen zu beteiligen. In letzter Zeit sind Fälle bekannt geworden, bei denen Vereinsmitglieder, die sich nicht dazu bereit erklärt oder sogar geweigert haben, «Sponsorenläufe» zu bestreiten, von den betroffenen Vereinen gebüsst worden sind. In den Medien fanden sich Artikel hierzu mit entsprechenden Überschriften: «Wer nicht rennt, zahlt eine Busse», oder ähnl.

Geht das, stellt sich nun die Frage? Können Vereine büssen, da doch Bussen von Privatrechtssubjekten gar nicht ausgefällt werden können?- Das ist möglich, auch wenn es sich bei den «Bussen» nicht um eigentliche Bussen, wie sie etwa aus dem Strafrecht bekannt sind, handelt. Im Vereinswesen zählen «Bussen» zu den gängigen Sanktionsmitteln. Bei der Ausfällung solcher Sanktionen geht es nicht um die Ausübung klassischer und konventioneller Strafgewalt, sondern um die konkretisierende Gestaltung der Vereinsordnung im Rahmen des Vereins-Mitgliedschaftsverhältnisses, die notfalls mit Sanktions-Druck durchgesetzt werden soll. «Büssen»  Vereine, bezweckt die ausgefällte Sanktion, das fehlbare Vereinsmitglied wieder auf den konformen Vereinskurs zu bringen. «Bussen» im Privatrecht ähneln den Konventionalstrafen (Art. 160 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts, OR), sind es aber nicht. Eine übermässig hohe «Busse» kann jedoch nach den Regeln der Konventionalstrafe (Art. 363 Abs. 3 OR) herabgesetzt werden, notfalls vom angerufenen Gericht. Die «Bussen» im Vereins- und Verbandswesen, also im Privatrecht, sind in der Tat etwas speziell und von ihrer dogmatischen Abstützung her etwa mit den Betriebsstrafen im Arbeitsrecht vergleichbar. Vereinsstrafen, sollen sie konform und gesetzesmässig ausgefällt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer statutarischen Verankerung oder Grundlage; will heissen: Sind Vereinsstrafen als privatrechtliche Sanktionsmittel in den Regelwerken von Vereinen und Verbänden nicht vorgesehen, fehlt ihnen eine entsprechende statutarische oder reglementarische Grundlage (Legitimation). Die Maxime aus dem Strafrecht «nulla poena sine lege scripta» (keine Strafe ohne gesetzliche Grundlage) gilt im Vereinsrecht analog. Voraussetzung zur konformen Ausfällung von Sanktionen in Vereinen und Verbänden ist immer, dass die oder der Sportler/in, der oder die sanktioniert werden soll, dem jeweiligen Regelwerk unterstellt ist. Diese Unterstellung kann auf statutarischem (im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft) oder vertraglichem Weg (ausdrücklich durch Vertrag, z.B. durch einen Sportveranstaltungs-Teilnahmevertrag) bewirkt werden. Wer also in einem Verein oder Verband an einem «Sponsorenlauf» teilnehmen sollte, dies aber grundlos unterlässt, kann im Weigerungsfall nur dann gebüsst werden, wenn hierfür eine satzungsrechtliche oder vertragliche Grundlage existiert. Nicht gebüsst werden kann ein Vereinsmitglied, das physisch oder psychisch nicht in der Lage ist, eine derartige, sportliche Leistung zu vollbringen.

Kariem Husseins Doping-Sperre definitiv

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(causasportnews / red. / 22. August 2021) Was der gesperrte Schweizer Top-Leichtathlet Kariem Hussein bereits durchblicken liess, ist nun definitiv: Der wegen eines Doping-Vergehens von der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic für neun Monate von jeglicher Wettkampfaktivität ausgeschlossene Hürdenläufer aus dem Thurgau (causasportnews vom 24. Juli 2021) hat auf die Ergreifung von Rechtsmitteln gegen die ausgefällte Sanktion verzichtet. Das überrascht nicht, hat der 32jährige Athlet doch gleich nach seiner «Tat» (Verwendung von Gly-Coramin-Lutschtabletten) den Vorfall bedauert und erklärt, er wolle sich der Strafe unterziehen. Nun ist die Rechtsmittelfrist abgelaufen und die Doping-Sperre somit definitiv, was von zuständigen Stellen bestätigt worden ist. Da der Sanktions-Entscheid gegen Kariem Hussein vom Präsidenten der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic ergangen war, hätte zunächst der Rechtsbehelf des Einspruchs ergriffen werden müssen; dies hätte dann zur Durchführung eines ordentlichen Verfahrens vor der Disziplinarkammer geführt; ein Entscheid hätte anschliessend mit Berufung an das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne gezogen werden können. Das alles ist nun juristische Theorie, der Hürdenläufer übt sich nach wie vor in Demut und akzeptiert den temporären Ausschluss aus dem Wettkampfsport.

Die Verwendung derartiger Lutschtabletten ist zwar ein Doping-Delikt, doch darf hier die Frage nach der Verhältnismässigkeit gestellt werden. Das «Delikt», für das sich Kariem Hussein «geständig» erklärt hat und wofür er bestraft wurde, ist zwar gemäss Doping-Regularien nicht zu beanstanden. Für den Athleten, der in knapp einem halben Jahr 33 Jahre alt wird, ist die Sanktion dennoch hart und sportlich einschneidend. Die Verfehlung ist allerdings im Bereich der Bagatellen anzusiedeln. Insbesondere hat der Thurgauer mit der Verwendung der Lutschtabletten keine Leistungsmanipulation vorgenommen oder gewollt. Es war eine Unachtsamkeit ohne Leistungs-Beeinflussungswert; deshalb hat er die Verfehlung auch nicht beschönigt oder bagatellisiert. Dennoch ist die Bestrafung gemäss Modul-Sanktionspraxis der Anti-Doping-Behörden erfolgt. So blieb der im Sport-Sanktionsrecht geltende und anzuwendende Verschuldensgrundsatz auf der Strecke, und Kariem Hussein ist exakt gemäss Sanktions-Schema für Doping-Delinquenten bestraft worden. Es wäre wohl, mit Blick auf das Verschulden (Vorwerfbarkeit der Tat), auch eine mildere Sanktionierung vertretbar gewesen. Die (ausländische) Konkurrenz der Medaillen-Hoffnung aus dem Thurgau mit Blick auf die Olympischen Spiele in Tokio wird den Ausschluss des Schweizers von den Wettkämpfen in Tokio durch die Schweizer Anti-Doping-Behörde (!) nicht gerade betrauert haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Hürdenläufer nach Verbüssung seiner Sperre nochmals ganz «oben» mitmischen wird, ist zudem eher relativiert zu betrachten.

(Auf die sanktionsrechtlichen Aspekte im «Fall Kariem Hussein» wird «Causa Sport» in der nächsten Ausgabe, 2/2021, zurückkommen).

«Causa Silas»: Des Volkes Zorn beschwichtigt

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(causasportnews / red. / 14. Juni 2021) Die Identitäts-Affäre um den Spieler des VfB Stuttgart, Silas Wamangituka, der tatsächlich Silas Katompa Mvumpa heisst und auch nicht 22, sondern bereits 23 Jahre alt ist, scheint erledigt zu sein – wenigstens auf sport-rechtlicher Ebene (vgl. auch causasportnews vom 10. Juni 2021). Der Deutsche Fussball-Verband sanktionierte den Akteur mit einer Spielsperre von drei Monaten (bis zum 11. September 2021) und mit einer Busse von 30 000 Euro. «Blitz-Witz-Sperre» titelte dazu die BILD-Zeitung. Das Boulevard-Blatt bringt es auf den Punkt. Der Kongolese befindet sich in der Sommerpause und ist zudem verletzt; er wird erst im November wieder spielen können. Die Busse ist bei einem Jahresgehalt von eineinhalb Millionen Euro wohl ebenfalls zu verschmerzen. Hauptsache ist, mit einer Sanktion ist der Fall, in dem niemand zu schaden gekommen oder betrogen worden ist, erledigt. Und des Volkes Zorn ist zudem beschwichtigt. So mutet es eigenartig an (oder eben, gemäss BILD, als «Witz»), dass der VfB Stuttgart-Star für dieses Identitätswirrwarr wegen «unsportlichen Verhaltens» sanktioniert worden ist. Unsportliches Tun, Dulden und gefordertes Unterlassen tönt sonst anders. Aber das ist das Schöne an generell gehaltenen Sanktionsbestimmungen: Sie lassen sich dehnen und biegen und auf jeglichen, beliebigen Sachverhalt anwenden. Die Grenze zwischen konformer Subsumption und Rechtsbeugung ist oft fliessend. Wie würde es wohl der abgeschossene DFB-Präsident Fritz Keller mit Blick auf den Entscheid der DFB-Juristen ungeschminkt auf den Punkt bringen: Sport-Rechtsbeugung frei nach Roland Freisler? Apropos: Noch immer wird es als grosses Geheimnis gehütet, weshalb der ehemalige DFB-Präsident aus Freiburg i.Br. seinen Vize-Präsidenten, Dr. Rainer Koch, in Verbindung mit dem berüchtigten NS-Richter, einem Meister der Rechtsbeugung, gebracht hat. War es auch nur ein unsportliches Verhalten? Oder doch schon ein bösartiges Foul?

Gewinner und Verlierer in der Krise

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 27. März 2021) Das war sogar für die stramm bürgerliche und wirtschafts-freundliche «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) zuviel: Im «Corona»-Jahr vermeldete der Welt-Fussballverband FIFA einen Verlust von über 700 Millionen Dollar; das sei zwar in der Krise verständlich. Das fürstliche Salär des FIFA-Präsidenten Gianni Infantino von satten drei Millionen Schweizer Franken sind für das Blatt von der Zürcher Falkenstrasse jedoch zumindest unverständlich. Eine etwas mutigere Einschätzung wäre wohl gewesen: Das geht gar nicht! Schliesslich präsidiert der 51jährige Waliser immerhin einen idealen, nicht-wirtschaftlichen Zwecken verpflichtenden Verband nach schweizerischem Vereinsrecht. Das Salär des FIFA-Präsidenten bildete bei seinem Amtsantritt 2016 ein Haupt-Diskussions- und Streitpunkt. Seit Gianni Infantino das damals in den Raum gestellte Salär von zwei Millionen pro Jahr als Geringschätzung seiner Person und seiner Arbeit bezeichnet hat, ist sein eh nicht berauschender Beliebtheitsgrad nicht mehr aus dem Keller gekommen. Zwischenzeitlich hat der Verband die Arbeit des Funktionärs, um dessen Leistungsausweis nach fünfjähriger Präsidialzeit eigentlich niemand so richtig weiss, aber doch honoriert und entrichtet dem Walliser aus Brig ein für einen nicht wirtschaftlich ausgerichteten Sportverband horrendes Salär von offiziell drei Millionen Schweizer Franken – Krise hin oder her. Auch die längst aus der Öffentlichkeit verschwundene Generalsekretärin Fatma Samoura streicht für ihre unsichtbare Aktivität im Weltfussball jährlich weit über eine Million Schweizer Franken ein. Was in der Finanzindustrie gang und gäbe ist, geziemt sich offenbar auch für den Weltverband mit Sitz in der Schweiz.

Die Verluste, welche die FIFA derzeit einfährt, sind darauf zurückzuführen, dass zahlreiche Wettbewerbe und Turniere abgesagt oder verschoben werden mussten. Spiele ohne Zuschauer bringen zwar (zufolge der TV-Vermarktung) Geld, aber ohne Zuschauer leidet die Ticketingbranche ebenso wie der Hospitality-Bereich oder das Marketingbusiness. Nachdem nun bekannt geworden ist, dass der Vorgänger von Gianni Infantino, Joseph Blatter, sowie der ehemalige Generalsekretär, Jérôme Valcke, von der FIFA-Ethikkommission u.a. mit je einer Million Franken gebüsst worden sind, wird gemunkelt, dass die FIFA auf diesem Wege versuche, die schrumpfenden Erträge zu kompensieren. Wird noch die im vergangenen Jahr ausgefällte Busse von einer Million Schweizer Franken gegenüber dem ehemaligen FIFA-Finanzchef, Dr. Markus Kattner, hinzugezählt, reichen diese Bussen von insgesamt drei Millionen Schweizer Franken wenigstens aus, um den Präsidenten während eines Jahres durchzufinanzieren. Allerdings werden diese ausgefällten Geldstrafen kaum einbringlich gemacht werden können. Keiner der gebüssten, ehemaligen Fussball-Protagonisten wird insbesondere diese pekuniäre Schmach auf sich sitzen lassen. Schon aus juristischen Gründen sind die ausgefällten Bussen kaum zu halten, nicht nur weil sie unverhältnismässig hoch sind. Vor allem die Busse und die ebenfalls verhängte Fussball-Sperre von fast sieben Jahren gegen den 85jährigen Joseph Blatter kommen in der Öffentlichkeit nicht gut an und werden vor allem als unfaires «Nachtreten» des aktuellen FIFA-Präsidenten und seinen Claqueuren qualifiziert. Auch das geht nicht: Dass ein betagter, ehemaliger Funktionär auf diese Weise drangsaliert wird, ist für die Massen ein «no go», auch wenn Joseph Blatter Verfehlungen begangen haben sollte und während seiner Präsidentschaft zweifelsfrei nicht immer alles richtig gemacht hat. Aktuell ist er, obwohl der FIFA-Jurisdiktion und dem Verband längst entrückt, wegen Vorteilsannahme, Interessenkonflikten und Illoyalitäten vom FIFA-Organ «Ethikkommission» sanktioniert und eben für mehrere Jahre gesperrt und mit einer Million Franken gebüsst worden. Drei Ethik-Richter aus Griechenland, den Vereinigten Arabischen Emiraten und aus Belgien haben den wohl untauglichen Versuch unternommen, auf diese Weise mit harter Hand Schweizerisches Vereinsrecht anzuwenden. Die Gallier Asterix und Obelix würden die Vorkommnisse auf dem FIFA-Hügel wohl knapp und knackig werten: «Die spinnen, die FIFA-Funktionäre».

Die Disqualifikation von Novak Djokovic: Wenn das fehlende Glück zum Pech wird

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(causasportnews / red. / 8. September 2020) Eines kann nicht behauptet werden: Dass die Weltnummer 1 im Tennis, Novak Djokovic, in dieser „Corona“-Saison über Gebühr vom Glück begünstigt worden wäre. Doch das Jahr ist noch nicht zu Ende, und jede Pechsträhne hat schliesslich auch einmal ein Ende.

Zuerst profilierte sich der 33jährige Serbe als Impfgegner, dann drückte er die unsägliche „Adria Tour“ durch und missachtete dabei – zusammen mit seinen Tennis-Weggefährten und dem teils speziellen Umfeld – alle Schutz- und Vorsichtsmassnahmen, feierte provozierend wilde Partys wie vor „Corona“ und infizierte sich schliesslich selber mit dem Virus. Mit seiner Frau, ebenfalls positiv auf COVID-19 getestet, landete er schliesslich in Quarantäne. Die „Adria Tour“ endete im Desaster und musste abgebrochen werden. Der Tennisstar hat also im Verlaufe des bisherigen Jahres alles getan, um seinen schon arg ramponierten Ruf noch stärker zu schädigen. Doch das war immer noch nicht alles. Am Sonntag bewies der cholerische Vollblut-Athlet, dem nicht gerade überbordende Feinfühligkeit nachgesagt wird, dass es noch schlimmer werden kann. Völlig unbeabsichtigt schmetterte ein frustrierter Novak Djokovic am US Open einen Ball weg und traf unglücklicherweise eine Linienrichterin, die vom hart geschlagenen Geschoss am Kopf getroffen wurde und zu Boden ging. Diese Bilder gingen um die Welt und schockierten. Das Verdikt gegen den Serben liess nach langen Diskussionen nicht auf sich warten: Disqualifikation und Turnierausschluss. War das eine gerechte Sanktion?, fragt sich nun nicht nur die Tennis-Welt. War es wohl nicht. Vielerorts wurde die Frage gestellt, ob etwa auch ein Roger Federer so bestraft worden wäre, wäre ihm dasselbe Missgeschick passiert. Wohl nicht, denn der Schweizer verfügt über masslose Sympathien und zeigt auch in Ausnahmesituationen kaum Nerven.

Die Disqualifikation gegen Novak Djokovic war zweifelsfrei hart und lässt sich, gemessen am US-Micky Maus-Rechtssystem, zweifelsfrei rechtfertigen. Nach europäischen Massstäben dürfte die Sanktion zu einschneidend ausgefallen sein. Eine solche muss dem Verschulden (Vorwerfbarkeit) Rechnung tragen und hat verhältnismässig zu sein. Der Serbe hat mit dem Wegschlagen des Balles unglücklich agiert, und das Pech führte dazu, dass die Linienrichterin vom Ball getroffen wurde. Frei nach dem Zitat des ehemaligen Fussballspielers Jürgen „Kobra“ Wegmann: Zuerst hatten wir kein Glück, dann kam noch Pech dazu. Jedenfalls war der Volltreffer zu Lasten der Linienrichterin von Novak Djokovic keinesfalls beabsichtigt, was natürlich grundsätzlich keine Entschuldigung für die Unbeherrschtheit des Spielers ist und auch nicht für die Tat. Die ausgefällte Sanktion wurde jedoch dem Verschulden des Athleten nicht gerecht; ein gewisser Vorwurf ist ihm zu machen, doch das rechtfertigt eine derartige, einschneidende Sanktion nicht. Zum Verhängnis wurde Novak Djokovic zweifelsfrei sein „Vorleben“, das nicht gerade für ihn spricht. Dieses ist etwa bei Roger Federer als weitaus positiver zu qualifizieren. In Berücksichtigung des im Sanktionsrecht (etwa in der im Sport bedeutungsvollen Schweiz) herrschenden Verschuldensgrundsatzes lässt es sich nicht einfach tel quel argumentieren, Roger Feder wäre für dieselbe Tat milder bestraft worden. In Anwendung des Verschuldensprinzips wäre dem aber wohl so gewesen.

FIFA-Sanktion mit Fragezeichen

(causasportnews / red. / 3. Juli 2020) Um die einstige Führungs-Troika im Weltfussballverband FIFA, mit Präsident Joseph Blatter, Generalsekretär Jérôme Valcke und Finanzchef Markus Kattner, ist ein weiteres, juristisches Kapitel abgeschlossen worden – wenigstens einstweilen. Wegen Missbrauchs seiner Stellung sowie Interessenkonflikten ist der anfangs 2016 von FIFA-Präsident Gianni Infantino entlassene 49jährige Deutsche Markus Kattner von der FIFA-Ethikkommission mit einer zehnjährigen Funktionärssperre im Fussball belegt und mit einer Million Schweizer Franken gebüsst worden. Der promovierte, ehemalige Finanzchef sowie Joseph Blatter und Jérôme Valcke sollen sich von 2010 bis 2014 gegenseitig Boni und weitere Zahlungen zugeschanzt haben. Markus Kattner, für den die Unschuldsvermutung gilt, ist nun der letzte des damaligen Führungstrios des Weltfussballverbandes, der vom Bannstrahl der Ethikkommission getroffen wird. Der sanktionierte Ex-Funktionär wird gegen die noch nicht rechtskräftige Kommissionsentscheidung zweifellos am Internationalen Sportschiedsgericht in Lausanne (TAS) Berufung erheben. Die Geldstrafe von einer Million Franken ist wohl eine der höchsten, von FIFA-Sanktionsgremien gegen einen Funktionär ausgefällten Bussen. Es wäre wohl sehr verwunderlich, wenn sie in dieser Höhe letztlich Bestand hätte.-

Brisant an dieser Geschichte ist der Umstand, dass wegen der Entlassung von Markus Kattner durch die FIFA seit Jahren am Arbeitsgericht in Zürich ein erbittert geführter Prozess zwischen dem Verband und dem ehemaligen Kadermitarbeiter tobt. Dass jetzt ein derart harter Sanktionsentscheid des FIFA-Organs „Ethikkommission“ (Art. 55 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) gegen den ehemaligen Spitzenfunktionär, Arbeitnehmer (Art. 319 ff. des Obligationenrechts, OR) und Organ (Art. 55 ZGB) ergeht, kann Zufall sein; oder auch nicht. Jedenfalls ist hinter das Verdikt der FIFA-Ethikkommission das eine oder andere Fragezeichen zu setzen.

Manchester City-Ausschluss: Am Schluss wohl eine „Win-win-Situation“

Ozzy Delany

(causasportnews / red. / 17. Februar 2020) „Manchester City für zwei Spielzeiten aus den UEFA-Klubwettbewerben ausgeschlossen“. Solche und ähnliche Schlagzeilen sorgten vor dem letzten Wochenende für zumindest grosses Erstaunen. Da hat es der Europäisch Fussball-Verband (UEFA) gewagt, einen „Krösus“ im internationalen Fussball auszuschliessen. Auf den ersten Blick scheint es, als habe sich die UEFA von der wirtschaftlichen Macht aus den Vereinigten Arabischen Emiraten unbeeindruckt gezeigt und im Gegenteil mit dem Verdikt Entschlossenheit demonstriert, Verfehlungen gegen das „Financial Fair Play“ ungeachtet der (pekuniären) Machtverhältnisse hart zu sanktionieren. Relativierung tut allerdings not. In der Tat ist die Entscheidung des Verbandes (im Augenblick) schnörkellos hart – vor allem der zweijährig Ausschluss des Klubs von Josep Guardiola, dem exzentrischen Star-Trainer, trifft den Klub ins Herz. Die zusätzliche 30 Millionen Euro Busse wird die von den VAR alimentierten Engländer nicht gross stören; apropos Finanzen: Manchester City verfügt wohl unter Transfer-Gesichtspunkten weltweit über das teuerste Klub-Spielerkader. Und dieses soll nun auf europäischer Eben zwei Jahre lang nur zuschauen…

Zumindest der Sachverhalt, den die UEFA unter sanktionsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft hat, schein klar erstellt zu sein: Bereits 2018 hat das Deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ Dokumente veröffentlicht, die zu belegen schienen, dass aus den VAR rund 70 Millionen Euro ohne Nachvollziehbarkeit bezüglich des Rechtsgrundes und im Rahmen von angeblichen Sponsoringaktivitäten bezahlt worden sein sollen. Verschleierung werden derartige Aktivitäten in der (juristischen) Fachsprache genannt. Oder Umgehung, im konkreten Fall der Financial Fair Play-Regelung der UEFA (vgl. dazu grundsätzlich Urs Scherrer / Remus Muresan / Kai Ludwig, Sportrecht, Eine Begriffserläuterung, 3. Aufl., 2014, 133 f.). Diese will eine Chancengleichheit der Klubs im Wettbewerb durch ausgeglichene Einnahmen-und Ausgabenaktivitäten gewährleisten (es soll von den Klubs grundsätzlich nicht mehr ausgegeben als eingenommen werden); neben dem „Fairplay“ auf dem Spielfeld geht es demnach um das allgemein in allen Bereichen des Sportes beschworene „Fairplay“, hier neben den Fussballplätzen. Dagegen hat nach Auffassung der UEFA der englische Top-Klub verstossen, oder, wie es in einer dürren Medienmitteilung heisst: „Ernsthaft Verletzungen des Financial Fair Play-Reglements“ begangen . Konkret sollen die Engländer also mit VAR-Support Sponsoringvereinbarungen frisiert haben.

Selbstverständlich ist in der „Causa Manchester United“ das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Klub hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Verdiktes aus Nyon angekündigt, die UEFA-Entscheidung am Internationalen Sport-Schiedsgerichtshof (Tribunal Arbitral du Sport; TAS) in Lausanne anzufechten. Dieses institutionalisierte Sport-Schiedsgericht ist weder für hochstehende Juristerei noch für besonderen Mut bekannt. Die Gerichtsinstanz, welche bezüglich ergangener Entscheide vom Schweizerischen Bundesgericht regelmässig geschützt wird, urteilt oft opportunistisch und (sport-)politisch. Das weiss auch Manchester City. Und es würde erstaunen, wenn der UEFA-Entscheid vom Freitag letztlich Bestand haben würde. Das TAS wird wohl den Ausschluss der Engländer zu deren Gunsten korrigieren und dafür die Busse erhöhen (was kaum jemanden schmerzen wird). Das wäre dann für die wirtschaftliche Macht des Sports und unter (sport-)politischen Gesichtspunkten eine „Win-win-Situation“ für alle Betroffenen. Die UEFA müsst sich jedenfalls dann nicht vorwerfen lassen, der eh umstrittenen Regelung nicht mit Härte zum Durchbruch verholfen zu haben. Schliesslich hat dann eine Gerichtsinstanz korrigiert…