Der Krieg Russlands vor der nächsten Eskalationsstufe

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(causasportnews / red. / 22. September 2022) Die Kriegstreiber im Kreml haben mit der soeben angeordneten Teilmobilmachung der russischen Streitkräfte die nächste Eskalationsstufe im Krieg gegen die Ukraine eingeläutet. Je länger desto mehr wird nun manifest, dass sich diese von Russland angezettelte Auseinandersetzung zu einem globalen Flächenbrand entwickeln könnte. Die Wahnsinnigen an den Schalthebeln der Macht in Moskau scheuen weder gegnerische noch eigene Verluste, um die Vernichtung der Ukraine und der dort lebenden Menschen zu einem Ende zu führen. Es wird nun auch der Einsatz von Atomwaffen nicht mehr ausgeschlossen – eine Folge der Misserfolge der russischen «Steinzeit-Armee», deren Befehlshaber deshalb unberechenbarer denn je geworden sind. Auch der «Wirtschaftskrieg» gegen den Westen bringt nicht den erwarteten Erfolg. Dass sich wenigstens Teile des russischen Volkes gegen den Wahnsinn auflehnen, ist ein gutes Zeichen, obwohl nur ein Ausschalten der Diktatoren im Kreml ein Ende der unsinnigen Gewalt und Vernichtung in der Ukraine bringen würde. Russland ist mit seiner Aggression, die auch im eigenen Land kaum mehr jemand als «Spezialoperation» bezeichnet, diversen Fehleinschätzungen erlegen. Vor allem das entschlossene Verhalten der westlichen Welt gegen diese Barbarei war nicht abzusehen. Ausgenommen von ein paar Schurkenstaaten ausserhalb Russlands stösst das totalitäre Regime in Russland auf strikte Ablehnung. Der Krieg gegen die Ukraine ist zur «Schlacht» gegen die westliche Weltordnung geworden. Die Ukraine führt gegen die russische Aggressoren einen klassischen Stellvertreterkrieg.

Die von Russland nicht zu erwartende Front der zivilisierten Länder gegen die Aggressoren wird auch vom organisierten Sport breitflächig mitgetragen, was im Zuge des Kriegsbeginns am 24. Februar 2022 nicht unbedingt zu erwarten war. Der Sport setzt mit der Fernhaltung russischer Sportverbände und -organisationen, von Klubs sowie Sportlerinnen und Sportlern ein starkes Zeichen. Heterogen präsentiert sich die Lage bei den Funktionären, welche, wie die Oligarchen ausserhalb Russlands in der Wirtschaft, weiterhin mehr oder weniger ungestört im globalen Sport ihr Unwesen treiben. Eine ganz üble Rolle spielt dabei das Internationale Olympische Komitee (IOK), ein Verein nach schweizerischem Recht mit Sitz in Lausanne. Unter einem opportunistischen Präsidenten werden nach wie vor russische Funktionäre im Weltsport protegiert (dies nicht nur im Schachsport, in dem kürzlich ein Russe zum Präsidenten des Welt-Schachverbandes, FIDE, gewählt wurde! Vgl. dazu auch causasportnews vom 19. August 2022 sowie der Beitrag «Die Welt und der Sport im Krisenmodus» im neusten Heft «Causa Sport», 2/2022).

Seit dem Ausbruch des Krieges vor rund sieben Monaten ist vor allem die Europäische Fussball-Konföderation (UEFA) durch Konsequenz gegenüber dem russischen Sport aufgefallen. Vom Sponsor «Gazprom» hat man sich trotz Millionen-Einbussen umgehend getrennt. Nun ist bekannt geworden, dass der russische Fussballverband (RFS) nicht an der Auslosung der Qualifikation zur Fussball-Europameisterschaft 2024 teilnehmen kann. Dabei ist natürlich der definitive Ausschluss Russlands von der in Deutschland ausgetragenen Kontinental-Europameisterschaft noch nicht besiegelt. Es könnte auch sein, dass der von Russland angezettelte Krieg bis dann beendet sein wird und eine neue Lagebeurteilung der Fussball-Strategen im UEFA-Hauptquartier in Nyon vorgenommen werden muss…

Atypisches oder positives Resultat? Das ist hier die Frage!

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(causasportnews / red. / 17. September 2022) In welchem Bereich wird zwischen «atypischem» und «positivem» Resultat unterschieden?- In der Dopingbekämpfung selbstverständlich. Und hierzu existiert seit einigen Wochen ein praktischer Fall, die Dopingsache des Schweizer Top-Mountainbikers Mathias Flückiger (vgl. auch causasportnews vom 23. August 2022). Die Dopingkontrolle zu Beginn dieses Falles wurde anfangs Juni 2022 genommen, vom positiven Resultat der Dopingprobe vernahm die Öffentlichkeit einen Tag vor den Kontinentaltitelkämpfen am 19. August 2022; der 33jährig Aargauer wurde umgehend provisorisch gesperrt. Seither herrscht Konfusion in der «Causa Flückiger». Der Athlet hat zwischenzeitlich seine «Unschuld» (so wörtlich) beteuert und erklärt, Zeranol nicht wissentlich zu sich genommen zu haben (Zeranol ist eine xenobiotische Substanz mit anabolen Eigenschaften). Eine Erklärung, wie die Substanz in seinen Körper gelangt sein könnte, lieferte der Sportler nicht. Dafür erhebt Mathias Flückiger Vorwürf gegen die Schweizer Dopingbehörden, denen er vorhält, die verhängnisvolle Probe vom 5. Juni 2022 hätte nur als atypisches, und nicht als positives Doping-Resultat bezeichnet werden dürfen. In der Tat bedeutet es einen grossen Unterschied, ob eine Dopingprobe als positiv zu werten ist oder nur ein atypisches Resultat zeitigt. Die Schweizer Anti-Doping-Agentur verteidigt sich gegen diesen Vorwurf des Vorhalts eines Dopingvorwurfes gegenüber Mathias Flückiger mit der generellen Erklärung, sie habe in dieser Sache nie von einem positiven Dopingbefund gesprochen. Es sei offen, ob ein Dopingbefund oder in atypisches Resultat vorliege. Diese Grundsatzfrage wird also zentral zu beantworten sein, wenn es gilt, allenfalls Sanktionen wegen eines positiven Ergbnisses oder eben eines atypischen Resultats gegen den Athleten auszufällen. Mathias Flückiger und seine Berater gehen offenbar davon aus, dass die in den Raum gestellte, anzunehmende Atypizität allenfalls auf die Konsumtion von mit Zeranol verunreinigtem Fleisch zurückgeführt werden könnte. Befand sich diese Substanz im Körper des Sportlers, wird er, falls auch eine B-Probe gleich wie die A-Probe ausfallen sollte, den Beweis erbringen müssen, dass Zeranol (in tiefer Konzentration) ohne seinen Willen in den Körper gelangt sei und allenfalls auf welche Art und Weise. Soweit ist es allerding noch nicht. Vielmehr ist in den kommenden Wochen und Monaten ein juristisches Hickhack vorgezeichnet. Der Sportler, bzw. seine Berater sprechen zudem u.a. von formellen Fehlern, die bei der Dopingkontrolle und danach begangen worden seien. Affaire à suivre also, und die grundsätzliche Fragestellung bleibt: Zeitigte die Dopingprobe von anfangs Juni (nur) ein atypisches oder doch ein (gravierenderes) positives Resultat?

«Causa Sport»: Die Welt und der Sport im Krisenmodus

(causasportnews / red. / 14. September 2022) Die Vielzahl von Krisen, in welchen die Welt derzeit steckt, beeinflusst naheliegenderweise auch den Sport – einmal mehr, einmal weniger. Kaum war «Corona» in den Hintergrund getreten, schockte der perfide Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 nicht nur das unmittelbar betroffene Land, sondern insbesondere die ganze westliche Welt. Vor allem Sanktionen des Westens gegen Russland waren die Antwort auf den Krieg, mit dem Russland das «ius ad bellum» (Recht zum Krieg) krass verletzte; fast müssig zu erwähnen, dass von der russischen Barbarei auch die völkerrechtliche Maxime des «ius in bello» (Recht im Krieg) vollends ignoriert wurde und immer noch wird. Wie sich der organisierte, westliche Sport sanktionsrechtlich gegen das kriegsführende Russland positioniert(e) und entsprechend handelt(e), ist u.a. ein Thema in der neusten Ausgabe der Sport-Fachzeitschrift «Causa Sport» (Heft 2/2022). Die Welt im Krisenmodus beschlägt auch den organisierten Sport, und in einem Grundsatzbeitrag wird die Konformität von Sanktionen gegenüber russischen Sportklubs, Sportverbänden und Individualsportlerinnen und -sportlern analysiert. Bezüglich der mit Vehemenz diskutierten Fernhaltung von Athletinnen und Athleten aus Russland vom organisierten Sport wird ein neuer, dogmatischer Ansatz vermittelt.

Wiedergegeben und behandelt wird überdies der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe in der «Causa Claudia Pechstein». Von Interesse ist dabei die Einschätzung zum «Wert» dieser erfolgreichen Verfassungsbeschwerde von Claudia Pechstein im Gesamtkontext der rechtlichen Auseinandersetzung der Eisschnellläuferin auch bezüglich des nun nach dem Karlsruher Entscheid weiterzuführenden Schadenersatzprozesses der 50jährigen Ausnahmesportlerin gegen die International Skating Union (ISU) und den Deutschen Verband.

Nebst weiteren, diversen Themen, stehen Facetten des Geld- und Glücksspielwesens im Zentrum, so auch Sportwetten mit dem Themen-Schwerpunkt «Sportwetten-Spielsucht».

(www.causasport.org)

Monza: Die Antwort auf Indianapolis wird 100 Jahre alt

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(causasportnews / red. / 10. September 2022) Der Formel 1-Grand-Prix in Monza ist immer etwas Spezielles, In diesem Jahr ist alles noch spezieller, denn der Hochgeschwindigkeitskurs in einem Aussenbezirk von Monza in der Lombardei wird heuer 100 Jahre alt. Die Strecke, auf der Juan Pablo Montoya mit einem BMW-Motor und 19 000 Umdrehungen 2005 in einem «Williams» mit 372,6 km/h einen immer noch gültigen Top-Speed-Rekord schaffte, war die Antwort Europas vor allem auf die «Nudeltopf»-Strecke von Indianapolis. Ausgedacht hatte sich diese Variante des Strassenkurses mit Steilkurven als Abkehr von den Rennstrecken-Ovals in USA und in England der Architekt Alfredo Rosselli. Der Kurs mit 11 Kurven, welche bekannte Namen wie «Lesmo», «Parabolica» und «Curva Grande» tragen, beträgt heute noch 5,793 Kilometer. Bald bildete sich um Monza Mythen in vielerlei Hinsicht; dies vermehrt, seit ab 1950 der Formel 1-Grand-Prix von Italien auf diesem Kurs ausgetragen wird. Gewinnt Ferrari in Monza, läuten in diversen Kirchen Italiens noch immer die Kirchenglocken. A propos Ferrari: Seit 75 Jahre ist Ferrari als Renommier-Marke im Formel 1-Rennsport dabei. Wenn ein Fahrer mit einem Ferrari-Boliden Weltmeister wird, ist vor allem Ferrari Weltmeister, obwohl der Wettbewerb offiziell «Fahrer-Weltmeister» genannt wird. Es ist die einzige Marke, bei der diese alles zählt, der Fahrer eher weniger. Das war selbst bei Michael Schumacher so, als dieser dem Werk in Maranello von 2000 bis 2004 fünf Weltmeistertitel in Serie bescherte. Es kristallisierte sich das Bonmot heraus, dass selbst ein Schimpanse in einem Ferrari Weltmeister werden könne – Hauptsache, und nur das zählt, er sitzt in einem Ferrari. Derzeit lahmt das springende Pferd aus Maranello (wieder einmal). Unbedeutend ist dabei, dass aktuell kein Fahrer aus Italien in einem Ferrari-Cockpit sitzt. Max Verstappen im «Red Bull» wird auch in diesem Jahr nicht beizukommen sein. Der «Autodromo Nazionale di Monza» hat in seiner 100jährigen Geschichte Sensationen, Dramen und Tragödien erlebt. Aber auch viel Unerwartetes. So ist es durchaus möglich, dass an diesem Renn-Wochenende auf dieser Geschwindigkeitsstrecke, welche mutige Spätbremser klar bevorteilt, trotz der nicht optimalen Ausgangslage ein Ferrari als erster die Ziellinie kreuzen wird. «Niente è impossibile» (nichts ist unmöglich) wird das Prinzip Hoffnung in Monza genannt.

Und immer wieder: «The show must go on”

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(causasportnews / red. / 7. September 2022) Seit jeher ist der Sport von Polit-Ganoven und -Verbrechern für dunkle und abscheuliche Ziele missbraucht worden. Die «Plattform Sport» eignet sich bestens dafür, um sich zu inszenieren und zu profilieren sowie Stärke z.B. mittels «Kraft durch Freude» (nationalsozialistische Gemeinschaft) zu manifestieren. So nutzten Adolf Hitler und seine Schergen die Olympischen Spiele in Garmisch-Partenkirchen und in Berlin (1936) zur Machtdemonstration der Nationalsozialisten; 1939 überfiel dann Deutschland Polen, und es wurde ein blutiger und schrecklicher Weltkrieg entfesselt. 2014, gleich nach den Olympischen Spielen in Sotschi, überfiel Russland die Halbinsel Krim und annektierten diese. Die Spiele am schwarzen Meer dienten der russischen Propaganda, entpuppten sich letztlich aber als «Doping-Spiele», weil sich Russland eines rigorosen Staatsdopings schuldig gemacht hatte; in der Folge wurde das Land, das seit über einem halben Jahr wieder Krieg führt, weitgehend vom Weltsport ausgeschlossen. Dennoch fand die WM-Endrunde im Fussball 2018 in Russland statt. Die Welt und der Weltfussballverband FIFA krochen mit der Durchführung dieser Spiele der russischen Propaganda einmal mehr auf den Leim. Unter Wahrung des «olympischen Friedens» wartete Russland das Ende der Olympischen Winterspiel in Peking 2022 ab, bevor am 4. Februar 2022 der grauenhafte Ukraine-Krieg begonnen wurde; letztlich wird bis heute auch die ganze Welt terrorisiert.

Dieser Tag jährt sich ein Ereignis, das der Inbegriff des Missbrauchs des Sportes durch üble Gesellen darstellt, zum 50. Mal. Ausgerechnet in Deutschland schlug eine palästinensische Terrorgruppe («Schwarzer September») anlässlich der Olympischen Sommerspiel vom 26. August – 11. September 1972 zu und verursachte im Olympischen Dorf in München und ausserhalb des Olympia-Geländes den Tod von elf Mitgliedern der israelischen Olympiamannschaft. Die Welt verharrte in Schockstarre, und man konnte es einfach nicht glauben, dass das palästinensische Terrorkommando auf der Olympia-Weltbühne in München Sportler und Betreuer der israelischen Mannschaft angriff. Während der Attacke im Olympischen Dorf kamen zwei Israeli zu Tode, danach bei einer total missglückten Geiselbefreiungsaktion auf dem Flughafen «Fürstenfeldbruck» neun weitere Mitglieder des Israelischen Olympia-Teams. Der Sport wurde von den Palästinensischen Terroristen aufs schändlichste für politische und kriegerische Zwecke missbraucht.

Nach einer Trauerfeier nach dem Attentat während der Spiele tat der Präsident des Internationalen Olympischen Komitees (IOK), Avery Brundage, einen folgenschweren, heuchlerischen Ausspruch, der einzig dazu diente, die «Geldmaschine Olympia» am Leben zu erhalten, mit dem er aber untauglicherweise ein Zeichen gegen den Terror setzen wollte. «The games must go on», erklärt der Olympia-Greis als Vorsitzender des Greisen-Zirkels IOK. «Die Spiele müssen weitergehen», das gilt nun auch für die Fussball-WM-Endrunde in Katar Ende dieses Jahres. Katar hat zwischenzeitlich bekanntlich viel an Goodwill gewonnen. Immerhin erwartet der Westen nun einiges vom Wüstenstaat, nachdem Russland einen Teil der westlichen Welt nun durch Lieferstopps von Gas und Öl diesen Winter wohl etwas frieren lässt. Jetzt Katar durch Kritik an was auch immer zusätzlich zu brüskieren und missmutig zu stimmen, geht natürlich gar nicht. So lautet die Devise betreffend der Fussball-WM-Endrunde 2022 nun generell: «The show must go on”.

UEFA lässt Sanktions-Fallbeil auf acht Klubs niedersausen

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(causasportnews / red. / 6. September 2022) Relativ hart hat die Europäische Fussball-Konföderation (UEFA) das Sanktions-Fallbeil auf acht europäisch Spitzenklubs niedersausen lassen. In Anwendung eines der umstrittensten Regularien im Klubfussball, dem sog. «Financial Fairplay-Reglement» (FFP), letztlich zur Sicherung der ungefähren Chancengleichheit im europäischen Top-Klubfussball vorgesehen, sind vom Kontinentalverband insgesamt 172 Millionen Euro an Bussen ausgefällt worden. Das Reglement, das vor allem bei der Lizenzierung von an europäischen Wettbewerben teilnehmenden Klubs von Bedeutung ist, gewährleistet, bzw. soll garantieren, dass die an europäischen Wettbewerben teilnehmenden Klubs aus verschiedenen Gründen, ihre finanziellen Verhältnisse im Gleichgewicht behalten: Sie sollen, vereinfacht gesagt, nicht mehr ausgeben als sie einnehmen. Schaffen sie das nicht und verletzen die reglementarischen Vorgaben, kann die UEFA zu Sanktionen greifen und vor allem Bussen verhängen. Wie jetzt wieder.

Von den 172 Millionen Euro ausgefällten Bussen wurden bis dato effektiv 26 Millionen Euro bezahlt. 10 Millionen Euro lieferte, nicht überraschend, der von Katar beherrschte Französische Spitzenklub Paris Saint-Germain (PSG) ab; 16 Millionen Euro wurden von anderen Top-Klubs in die UEFA-Kasse in Nyon bezahlt. Dem PSG droht derzeit eine Gesamtbusse von 65 Millionen Euro. Neben den Franzosen von PSG, welche derartige Zahlungen unaufgeregt und ohne Wimpernzucken aus der Portokasse zu leisten pflegen, sind folgende Klubs, insbesondere und sinnigerweise schwerpunktmässig aus Italien, von den UEFA-Sanktionen betroffen: AC Milan, Inter Mailand, AS Roma und Juventus Turin. Zudem im Weiteren, nebst PSG, Olympique Marseille, AS Monaco und Besiktas Istanbul.

Ein irregulärer Millionenschwung?

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(causasportnews / red. / 4. September 2022) Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest 2022 in Pratteln (BL) ist seit ein paar Tage Geschichte. Der bedeutendste Sportanlass der Schweiz, der alle drei Jahre stattfindet, wirkt nach; es handelt sich bei diesem Fest in dieser urschweizerischen Sportart «Schwingen» um den nachhaltigsten Sportevent der Schweiz. Zehntausende von Zuschauern vor Ort und Hunderttausende vor den Bildschirmen waren Zeugen, wie sich der Luzerner Wicki Joel zum Schwingerkönig 2022 krönte (für unsere Deutschen Freundinnen und Freunde im Norden und in der Schweiz: «schwingen» ist eine auf Sägemehl ausgetragene Variante des Freistilringens und hat nichts mit dem vor allem in Deutschland populäreren «swingen» zu tun). Es gab schon spektakulärere Schlussgänge als derjenige von Pratteln. Durchwegs herrschte jedoch die Meinung vor, dass der 25jährige Baumaschinenmechaniker und angehende Landwirt, der bei einer Körpergrösse von 183 Zentimetern stolze 110 Kilogramm auf die Waage bringt, ein würdiger und verdienter König in diesem Nationalsport ist.

Die Schweiz wäre jedoch nicht die Schweiz, wenn dieser Erfolg des «Bösen» aus der Innerschweiz einfach so hingenommen würde. «Joel Wickis Millionenschwung war irregulär», moserte etwa die linke Zeitung «Tages-Anzeiger» in Zürich herum; der Ausdruck «Millionenschwung» resultiert daher, weil ein Schwingerkönig mit Werbung schönes Geld generieren kann. Da sind auch die Neider rasch zur Stelle. Kein Wunder, kommen derartige Querschüsse aus diesem Lager. Immerhin ist der Schwingsport nicht nur quer durch alle Gesellschaftsschichten hindurch ein anerkannter, etablierter und beliebter helvetischer Sport, sondern er bedeutet insbesondere die Verkörperung ureigener Schweizer Traditionen, welche dem linken Lager seit jeher ein Dorn im Auge ist. Das Blatt sezierte nach dem Triumph des «Bösesten» aller «Bösen» den entscheidenden Schlussgang und ortet den Makel im entscheidenden Moment des Kampfes so: Wicki Joel hatte beide Hände an der Zwilchhose seines Schlussgang-Gegners Aeschbacher Matthias, dann lässt er diese zuerst mit der linken, dann mit der rechten Hand los und legte Aeschbacher Matthias auf den Rücken. Ein irregulärer Sieg also, weil Wicki Joel eine Reglementsbestimmung des Eidgenössischen Schwingerverbandes verletzt habe. Im technischen Reglement findet sich in der Tat der Passus: «Der schwungausführende oder der gewinnende Schwinger muss mindestens einen Griff an den Schwingerhosen oder am geschlossenen Teil des Ledergurtes des Gegners haben.». Ein irregulärer Sieg also, doch weshalb hat der Kampfrichter diese Reglementsverletzung nicht geahndet? Er hat sie schlicht übersehen und so entschieden aufgrund dessen, was er gesehen hat. In der Retrospektive wird sichtbar, dass die Reglementsverletzung marginal und auch nicht ausschlaggebend für den Sieg von Wicki Joel war. Eine Tatsachenentscheidung, wie sie im Sport immer wieder vorkommt, zufolge Verletzung einer Ordnungsvorschrift (und nicht einer Gültigkeitsvorschrift). In der Welt der Schwinger, die mehrheitlich noch in Ordnung ist, bildet diese Irregularität kein Thema. Hier ist Sport eben noch Sport, und eine Entscheidung auf dem Sportplatz ist eine hinzunehmende Entscheidung. Die in einem Teil der Medien aufgeworfene Frage, ob in diesem Nationalsport zur Aufdeckung derartiger Irregularitäten nicht ein Video Assistant Referee (VAR) als Sehhilfe für den Kampfrichter einzusetzen wäre, ist sich die unverdorbene, «gesunde» Schwinger-Community einig: Im Sport soll man auch mal fünf grad sein lassen. Logisch, dass sich auch der im Schlussgang unterlegene Aeschbacher Matthias keine Gedanken mit Blick auf solche juristischen Spitzfindigkeiten gemacht hat.

Der Kampf um den Ball einmal anders

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(causasportnews / red. 30. August 2022) Es war eine Szene, wie sie sich immer wieder ereignet, wenn Fussball in verdichteten Gefilden gespielt wird. Ein Mann im Raum Zürich weigerte sich, einen vom nahen Fussballplatz auf sein Grundstück gespielten Ball herauszugeben. Der von den Amateur-Fussballern herbeigerufene Gemeindepolizist forderte den Mann vergeblich auf, den Ball herauszurücken, und falls er dies nicht tue, habe er sich wegen Widerstands gegen eine polizeiliche Anordnung zu verantworten. Er berief sich später darauf, dass der Polizist ihn ohne ausreichende Rechtsgrundlage aufgefordert habe, den Ball unter Sanktionsandrohung und somit amtsmissbräuchlich zur Herausgabe anzuhalten.

Dieser Kampf um den Ball endete für den offensichtlich wenig sport-affinen Nachbarn im juristischen Desaster. Der offenbar alles andere als Fussball begeisterte Mann zeigte die Amateur-Spieler wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung an; gegen den Gemeindepolizisten beantragte der Fussball-geplagte Nachbar die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Amtsmissbrauchs. Die Zürcher Justiz verweigerte jedoch die Eröffnung eines derartigen Strafverfahrens, letztlich und grundsätzlich, um den Polizisten vor unangebrachten prozessualen Schritten zu schützen. Deswegen rief der Mann – ohne Erfolg allerdings – das Bundesgericht an, doch dieses stützte die Zürcher Vorinstanz. Der Ortspolizist habe letztlich mit seiner Aufforderung die Besitzesverhältnisse wiederhergestellt, die öffentliche Ordnung geschützt und somit seine Pflicht als Amtsperson erfüllt. Von einem Amtsmissbrauch können also nicht gesprochen werden.

Damit ist wieder einmal bestätigt worden, dass Fussball mitunter durchaus die Weiterführung des Kampfes um das runde Leder mit anderen Mitteln, hier mit den Mitteln des Rechts, bedeutet.

(Quelle: Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 14. Juli 2022; 1C_32/2022)

Der «Fall Marius Müller» – oder wenn der «Stammtisch» Recht spricht

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(causasportnews / red. / 26. August 2022) Das war in der Tat nicht gut, was der Torhüter des FC Luzern, Marius Müller, nach der Niederlage seines Klubs in St. Gallen, dass ihm «das schwule Wegdrehen tierisch auf den Sack» gehe, vor den TV-Kameras gesagt hat. Gemeint waren seine Vorderleute, welcher seiner Meinung nach nicht konsequent genug und engagiert in den Kampf um den Ball und um die eigene Lufthoheit im Strafraum steigen würden. Seit dieser Aussage in den Medien, eine sog. «homophobe Entgleisung», ist der Schlussmann der Luzerner einem regelrechten «Shitstorm» aus der üblichen «Ecke» ausgesetzt. Derartige Praktiken auf einem Fussballplatz mit homosexuellem Verhalten gleichzusetzen gehe gar nicht, sind die Lautsprecher in der Öffentlichkeit überzeugt. Das geht in der Tat nicht. Wer solches sagt, macht sich vor allem diejenigen Menschen, welche auf der moralisch richtigen Seite des Lebens stehen, zum Feind. Aber soll dennoch nicht auch bei derartigen Artikulationen, die in der Hitze des Gefechts geschehen können und dem «Mainstream» zuwiderlaufen, die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben? Gehört der Schlussmann der Innerschweizer wirklich gleich auf den Scheiterhaufen, weil er das Wort «schwul» in diesem sportlichen Zusammenhang verwendet hat? Hätte Marius Müller den Begriff etwa durch «pomadig» ersetzt, wäre alles keine Aufregung wert. Der Torhüter, der mit seiner Artikulation seine Vorderleute kritisierte und nicht gegen Homosexuelle hetzte, ist geständig und hat den Fehler eingesehen, sich entschuldigt; sein Klub hat mit seinem Angestellten Abbitte geleistet, doch es braucht offenbar noch mehr an Rache und Sühne für diese zweifelsfrei unüberlegte und deplatzierte Redewendung. Aber ein «Schwulenhasser» oder ein «Hetzer» ist Marius Müller zweifelsfrei nicht. Er beabsichtigte mit seiner Artikulation keine Schmähung Homosexuellen gegenüber. Seine Tat war effektiv eine «homophobe Entgleisung». Das ist rechtlich zu werten.

Der Disziplinarrichter der Swiss Football League (SFL) hat den 29jährigen Torhüter sanktioniert, ihn mit einem Verweis bedacht und ihm eine Busse von 2000 Franken auferlegt. Eine zweifelsfrei angemessene Sanktion. Zuwenig für die noch verbliebenen «Stammtische» in diesem Land? Wohl eher nicht. Die Rolle der «Stammtische» hat zwischenzeitlich eh die Boulevard-Presse übernommen. Doch diese Form von «Stammtisch» kann kaum als Perpetuierung des traditionellen Zirkels in Restaurants bei Wein und Bier bezeichnet werden. So poltert der «Stammtisch» der Moderne, in der Schweiz die Zeitung «Blick», nach diesem Sanktionsentscheid der Liga – nicht gegen den Täter, sondern pöbelt gegen die Richter. Und wie! «Das ist ein feiges Urteil», überschreibt die Sport-Chefredaktorin ihren Kommentar (24. August 2022). Dass sie aufgrund ihrer fehlenden, juristischen und anderen Fachkenntnisse nicht verstanden hat, dass in einem solchen Fall das Sanktionsrecht anzuwenden und kein Racheentscheid gefragt ist, ist eine Sache. Die andere Sache ist, dass im Rahmen der Rechtsanwendung die Moral, bezüglich derer die Redaktorin meint, sie stehe hier selbstverständlich auf der «richtigen» Seite und müsse das den Unmoralischen auch entgegenwerfen, mit Rechtsanwendung verwechselt wird. «Humbug» sei ein solches Urteil, und das Reglement verkomme so zur Farce, sind nur zwei Aussagen, die in einem an Absurditäten nicht mehr zu überbietenden Kontext stehen. Letztlich ist dieser Text, der besser nie geschrieben worden wäre, eine reine Hetze gegen die Sanktions-Rechtsanwender der SFL; Fertigmacher-Journalismus ist für dieses Blatt, mit dem vor allem linke Politiker bis hinauf zur Landesregierung kungeln, ein probates, jedoch je länger desto mehr untaugliches Mittel, um die serbelnde Auflage aufzufangen. Mit Verlaub: Das war kein «feiges Urteil», wie diese Redaktorin ohne jegliche berufliche Qualifikationen in den Raum stellt, sondern der Kommentar ein dümmliches, rein hetzerisches Elaborat. Die SFL-Entscheidung ist eine korrekte Anwendung des Sanktionsrechts mit der Ausfällung einer angemessenen Strafe für den sanktionierten Torhüter. Aber so ist die Welt heute und hat sich grundsätzlich im Verlaufe der Jahrhunderte nur wenig verändert. «Kreuzigt ihn», wurde früher auch schon gefordert; und gleich nochmals erging die gleiche Forderung, als die Frage des «Weshalb» gestellt wurde. Die Kampagne der Zeitung gegen die, welche das Recht korrekt angewendet haben, ist widerlich, passt jedoch zum journalistischen Zeitgeist. Aber man darf den Aussaggehalt aus dieser Ecke auch nicht zu hoch werten; zu schwach ist diese Zeitung geworden. Die Redaktorin will nun die Feigheit der Rechtsanwender vor dem «Mainstream» ihrer sechsjährigen Tochter erklären, wie sie schreibt. Es lässt sich leicht ausmalen, welche Ideologie hier aufgetischt wird. Immerhin: Auf dass die Lautsprecher in der Gesellschaft auch künftig nicht aussterben!

Erfolgreich unsympathischer FC Barcelona

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(causasportnews / red. / 24. August 2022) Wie schnell der Wind drehen kann: Während Jahrzehnten genoss der renommierte und erfolgreiche Klub FC Barcelona die Sympathien weit über Katalonien und Spanien hinaus, nicht nur wegen des langjährigen, altruistischen Zusammenwirkens mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen «unicef». Damit ist jetzt Schluss, zumindest für einen Moment. Die Ursache für diese emotionale Zäsur, die den Sympathieverlust bewirkt (hat), liegt natürlich im pekuniären Umfeld des Klubs. Dieser ist hoch verschuldete, und um das finanzielle Gleichgewicht nach Ligavorgaben zu erreichen, werden in der katalonischen Metropole auch nicht so feine Methoden angewandt (vgl. auch causasportnews vom 12. August 2022). Im Bestreben, die Neuzuzüge zu finanzieren und die Lohnliste gleichzeitig zu entlasten, kommen auch unorthodoxe, bzw. unfeine Methoden zur Anwendung. Weil die «Neuen» um jeden Preis gewollt sind und «Alte» sich aus langfristigen Verträgen nicht einfach so herausdrängen lassen wollen, wird ein probates Mittel im täglichen Arbeitskampf zu Hilfe genommen: Mobbing, im Sinne psychologischer Kriegsführung. In Barcelona wird dies seitens der Klubleitung praktiziert, und die «Barça»-Fans leisten ihre Beiträge auf den Tribünen, indem die Vertrags-Störefriede nach Möglichkeit gnadenlos ausgepfiffen und desavouiert sowie bei jeder sich bietenden Gelegenheit in den sozialen Netzwerken attackiert werden. Einen Psycho-Krieg ganz schlimmer Art hat der 31jährige Dänische Spieler Martin Braithwaite, gegen den die Klubleitung und die Fans eine konzentrierte Kampagne führen, um ihn von der Lohnliste wegzumobben, zu ertragen. Nicht die stilvolle, spanische Art, aber was soll’s. Nachdem zu Beginn der spanischen Meisterschaft 2022/23 der FC Barcelona im ersten Ligaspiel der Saison nicht über ein torloses Unentschieden hinauskam, klappte es in Spiel Nummer 2 umso besser: Neuzuzug Robert Lewandowski steuerte gleich zwei Tore zum 4:1-Sieg des «neuen» FC Barcelona gegen Real Sociedad San Sebastian bei. Das bedeutet derzeit Rang 5 in der Tabelle. Der bemitleidenswerte Martin Braithwaite war schon gar nicht mehr im Einsatz. «Barça ist besonders – besonders unsympathisch», titelte etwa die Zürcher «Sonntags-Zeitung» (14. August 2022). Aber eben, was soll’s: Im aktuellen Fussball zählt der Erfolg; der Rest ist vernachlässigbar. Das gilt auch dann, wenn es um Sympathien oder Antipathien geht; Empathie sei dabei einmal ganz auf der Seite gelassen. Müsste die Sympathie als relevanter Gradmesser im Spitzensport qualifiziert werden, wäre der über München hinaus nicht gerade von externen Liebesbezeugungen aller Art verwöhnte FC Bayern München («mir san mir») wohl ein ganz gewöhnlicher Fussballklub. Davon kann etwa der ehemalige Bayern- und derzeitige Barcelona-Spieler Robert Lewandowski ein Lied singen.