
(causasportnews / red. / 26. August 2022) Das war in der Tat nicht gut, was der Torhüter des FC Luzern, Marius Müller, nach der Niederlage seines Klubs in St. Gallen, dass ihm «das schwule Wegdrehen tierisch auf den Sack» gehe, vor den TV-Kameras gesagt hat. Gemeint waren seine Vorderleute, welcher seiner Meinung nach nicht konsequent genug und engagiert in den Kampf um den Ball und um die eigene Lufthoheit im Strafraum steigen würden. Seit dieser Aussage in den Medien, eine sog. «homophobe Entgleisung», ist der Schlussmann der Luzerner einem regelrechten «Shitstorm» aus der üblichen «Ecke» ausgesetzt. Derartige Praktiken auf einem Fussballplatz mit homosexuellem Verhalten gleichzusetzen gehe gar nicht, sind die Lautsprecher in der Öffentlichkeit überzeugt. Das geht in der Tat nicht. Wer solches sagt, macht sich vor allem diejenigen Menschen, welche auf der moralisch richtigen Seite des Lebens stehen, zum Feind. Aber soll dennoch nicht auch bei derartigen Artikulationen, die in der Hitze des Gefechts geschehen können und dem «Mainstream» zuwiderlaufen, die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben? Gehört der Schlussmann der Innerschweizer wirklich gleich auf den Scheiterhaufen, weil er das Wort «schwul» in diesem sportlichen Zusammenhang verwendet hat? Hätte Marius Müller den Begriff etwa durch «pomadig» ersetzt, wäre alles keine Aufregung wert. Der Torhüter, der mit seiner Artikulation seine Vorderleute kritisierte und nicht gegen Homosexuelle hetzte, ist geständig und hat den Fehler eingesehen, sich entschuldigt; sein Klub hat mit seinem Angestellten Abbitte geleistet, doch es braucht offenbar noch mehr an Rache und Sühne für diese zweifelsfrei unüberlegte und deplatzierte Redewendung. Aber ein «Schwulenhasser» oder ein «Hetzer» ist Marius Müller zweifelsfrei nicht. Er beabsichtigte mit seiner Artikulation keine Schmähung Homosexuellen gegenüber. Seine Tat war effektiv eine «homophobe Entgleisung». Das ist rechtlich zu werten.
Der Disziplinarrichter der Swiss Football League (SFL) hat den 29jährigen Torhüter sanktioniert, ihn mit einem Verweis bedacht und ihm eine Busse von 2000 Franken auferlegt. Eine zweifelsfrei angemessene Sanktion. Zuwenig für die noch verbliebenen «Stammtische» in diesem Land? Wohl eher nicht. Die Rolle der «Stammtische» hat zwischenzeitlich eh die Boulevard-Presse übernommen. Doch diese Form von «Stammtisch» kann kaum als Perpetuierung des traditionellen Zirkels in Restaurants bei Wein und Bier bezeichnet werden. So poltert der «Stammtisch» der Moderne, in der Schweiz die Zeitung «Blick», nach diesem Sanktionsentscheid der Liga – nicht gegen den Täter, sondern pöbelt gegen die Richter. Und wie! «Das ist ein feiges Urteil», überschreibt die Sport-Chefredaktorin ihren Kommentar (24. August 2022). Dass sie aufgrund ihrer fehlenden, juristischen und anderen Fachkenntnisse nicht verstanden hat, dass in einem solchen Fall das Sanktionsrecht anzuwenden und kein Racheentscheid gefragt ist, ist eine Sache. Die andere Sache ist, dass im Rahmen der Rechtsanwendung die Moral, bezüglich derer die Redaktorin meint, sie stehe hier selbstverständlich auf der «richtigen» Seite und müsse das den Unmoralischen auch entgegenwerfen, mit Rechtsanwendung verwechselt wird. «Humbug» sei ein solches Urteil, und das Reglement verkomme so zur Farce, sind nur zwei Aussagen, die in einem an Absurditäten nicht mehr zu überbietenden Kontext stehen. Letztlich ist dieser Text, der besser nie geschrieben worden wäre, eine reine Hetze gegen die Sanktions-Rechtsanwender der SFL; Fertigmacher-Journalismus ist für dieses Blatt, mit dem vor allem linke Politiker bis hinauf zur Landesregierung kungeln, ein probates, jedoch je länger desto mehr untaugliches Mittel, um die serbelnde Auflage aufzufangen. Mit Verlaub: Das war kein «feiges Urteil», wie diese Redaktorin ohne jegliche berufliche Qualifikationen in den Raum stellt, sondern der Kommentar ein dümmliches, rein hetzerisches Elaborat. Die SFL-Entscheidung ist eine korrekte Anwendung des Sanktionsrechts mit der Ausfällung einer angemessenen Strafe für den sanktionierten Torhüter. Aber so ist die Welt heute und hat sich grundsätzlich im Verlaufe der Jahrhunderte nur wenig verändert. «Kreuzigt ihn», wurde früher auch schon gefordert; und gleich nochmals erging die gleiche Forderung, als die Frage des «Weshalb» gestellt wurde. Die Kampagne der Zeitung gegen die, welche das Recht korrekt angewendet haben, ist widerlich, passt jedoch zum journalistischen Zeitgeist. Aber man darf den Aussaggehalt aus dieser Ecke auch nicht zu hoch werten; zu schwach ist diese Zeitung geworden. Die Redaktorin will nun die Feigheit der Rechtsanwender vor dem «Mainstream» ihrer sechsjährigen Tochter erklären, wie sie schreibt. Es lässt sich leicht ausmalen, welche Ideologie hier aufgetischt wird. Immerhin: Auf dass die Lautsprecher in der Gesellschaft auch künftig nicht aussterben!