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Vorweihnachtliches Geschenk für Mountainbiker Mathias Flückiger

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(causasportnews / red. / 26. Dezember 2022) Der undurchsichtige Dopingfall des Berner Mountainbikers Mathias Flückiger dürfte noch einige Zeit im Dunkeln bleiben, doch vor Weihnachten geschah fast ein Wunder, wie es sie in dieser Zeit immer wieder gibt: Die Disziplinarkammer von Swiss Olympic hob die vor fünf Monaten verhängte provisorische Doping-Sperre gegen den Rad-Top-Star auf. Weshalb genau ist derzeit nicht eruierbar. Der «Fall Flückiger» war von Beginn weg undurchsichtig und suspekt. Der 34jährige Rad-Sportler gab im Sommer ein atypisches Resultat auf das anabole Mittel Zeranol ab. War es ein atypisches Resultat oder eine positive Dopingprobe (vgl. auch causasportnews vom 17. September 2022)? Hierüber scheiden sich die Geister, bzw. die Schweizer Dopingsanktionsbehörden und der Mountainbiker. Weil Mathias Flückiger ab sofort wieder wettkampfmässig starten kann, deuteten alle Indizien in Richtung lediglich eines atypischen Resultats hin (was zu einer minimalen Dopingsanktion führen würde). Aus dem (juristischen) Schneider ist der Berner nach der Aufhebung der provisorischen Sperre allerdings (noch) nicht. Im bevorstehenden Hauptverfahren wird es vor allem um die Beantwortung der Frage gehen, ob bezüglich des Resultats der Dopingprobe eine Fleischkontamination wahrscheinlich sei oder nicht. Diesbezüglich gehen die Meinungen der Doping-Sanktionsbehörden und des Athleten auseinander. Es scheint aufgrund der derzeitig bekannten Fakten und in Berücksichtigung der entsprechenden Rechtslage jedenfalls angemessen zu sein, Mathias Flückiger zumindest bis zum Vorliegen eines definitiven Entscheids ab sofort wieder zu Wettkämpfen zuzulassen. Affaire à suivre also auch in dieser «Causa».

Atypisches oder positives Resultat? Das ist hier die Frage!

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(causasportnews / red. / 17. September 2022) In welchem Bereich wird zwischen «atypischem» und «positivem» Resultat unterschieden?- In der Dopingbekämpfung selbstverständlich. Und hierzu existiert seit einigen Wochen ein praktischer Fall, die Dopingsache des Schweizer Top-Mountainbikers Mathias Flückiger (vgl. auch causasportnews vom 23. August 2022). Die Dopingkontrolle zu Beginn dieses Falles wurde anfangs Juni 2022 genommen, vom positiven Resultat der Dopingprobe vernahm die Öffentlichkeit einen Tag vor den Kontinentaltitelkämpfen am 19. August 2022; der 33jährig Aargauer wurde umgehend provisorisch gesperrt. Seither herrscht Konfusion in der «Causa Flückiger». Der Athlet hat zwischenzeitlich seine «Unschuld» (so wörtlich) beteuert und erklärt, Zeranol nicht wissentlich zu sich genommen zu haben (Zeranol ist eine xenobiotische Substanz mit anabolen Eigenschaften). Eine Erklärung, wie die Substanz in seinen Körper gelangt sein könnte, lieferte der Sportler nicht. Dafür erhebt Mathias Flückiger Vorwürf gegen die Schweizer Dopingbehörden, denen er vorhält, die verhängnisvolle Probe vom 5. Juni 2022 hätte nur als atypisches, und nicht als positives Doping-Resultat bezeichnet werden dürfen. In der Tat bedeutet es einen grossen Unterschied, ob eine Dopingprobe als positiv zu werten ist oder nur ein atypisches Resultat zeitigt. Die Schweizer Anti-Doping-Agentur verteidigt sich gegen diesen Vorwurf des Vorhalts eines Dopingvorwurfes gegenüber Mathias Flückiger mit der generellen Erklärung, sie habe in dieser Sache nie von einem positiven Dopingbefund gesprochen. Es sei offen, ob ein Dopingbefund oder in atypisches Resultat vorliege. Diese Grundsatzfrage wird also zentral zu beantworten sein, wenn es gilt, allenfalls Sanktionen wegen eines positiven Ergbnisses oder eben eines atypischen Resultats gegen den Athleten auszufällen. Mathias Flückiger und seine Berater gehen offenbar davon aus, dass die in den Raum gestellte, anzunehmende Atypizität allenfalls auf die Konsumtion von mit Zeranol verunreinigtem Fleisch zurückgeführt werden könnte. Befand sich diese Substanz im Körper des Sportlers, wird er, falls auch eine B-Probe gleich wie die A-Probe ausfallen sollte, den Beweis erbringen müssen, dass Zeranol (in tiefer Konzentration) ohne seinen Willen in den Körper gelangt sei und allenfalls auf welche Art und Weise. Soweit ist es allerding noch nicht. Vielmehr ist in den kommenden Wochen und Monaten ein juristisches Hickhack vorgezeichnet. Der Sportler, bzw. seine Berater sprechen zudem u.a. von formellen Fehlern, die bei der Dopingkontrolle und danach begangen worden seien. Affaire à suivre also, und die grundsätzliche Fragestellung bleibt: Zeitigte die Dopingprobe von anfangs Juni (nur) ein atypisches oder doch ein (gravierenderes) positives Resultat?

Endlich wieder ein grosser Dopingfall!

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(causasportnews / red. / 23. August 2022) Das erklärte Saisonziel des Berner Mountainbike-Professionals Mathias Flückiger war der Gewinn des WM-Titels. Nach u.a. Olympia- und WM-Silber und weiteren, vielen Erfolgen in der Vergangenheit wollte der 33jährige Gesamtweltcupsieger heuer an einer Weltmeisterschaft zuoberst auf dem Podest stehen. Damit wird nun nichts. Die Meldung vom «Dopingfall Mathias Flückiger» schlug auch im internationalen Kontext wie eine Bombe ein. Anlässlich der Schweizer Meisterschaften im Juni hat der erfolgreiche Biker eine nun als positiv qualifizierte Dopingprobe abgegeben. Kurz vor wichtigen, internationalen Wettkämpfen und vor den Welttitelkämpfen erreichte die Hiobsbotschaft die Öffentlichkeit. Dass Mountainbike-Sportler in den Fängen den Dopingfahnder hängen bleiben, ist eher aussergewöhnlich. Ist der Radsport von Doping betroffen, geht es in der Regel um den Strassen-Rennsport.

Endlich wieder ein grosser Dopingfall, wären die Sportwelt und die Öffentlichkeit geneigt zu sagen. Weshalb? Wenn Dopingfälle ausbleiben, kann das (positiv) bedeuten, dass das Doping unter Kontrolle, bzw. als bekämpft, gilt, oder aber (negativ), dass die Dopingdelinquenten das Rennen gegenüber den Dopingfahndern definitiv für sich entschieden haben. Wie dem auch sei. Tatsache ist, dass Mathias Flückiger offensichtlich über ein Stück Fleisch gestolpert ist. Es wäre ein Szenarium, dass der Berner Super-Athlet ein mit der anabolen Substanz Zeranol, einem wachstumsfördernden Mittel, das in der Tiermast eingesetzt wird, verzehrt hat – bewusst oder unbewusst. Mit dem Anabolikum Zeranol wird der Muskelaufbau intensiviert und der Fettabbau aktiviert – sowohl beim (Mast-)Tier als auch beim Menschen. Im Moment stellen sich in diesem Dopingfall, von dem (wieder einmal) ein «Grosser» des Sports betroffen ist, erstens die Frage, ob überhaupt ein Dopingvergehen vorliegt, und zweitens, falls dem so sein sollte, die Frage nach dem Motiv des Sportlers. Ging es ihm allenfalls in Anbetracht seines Alters darum, die goldene WM-Medaille um jeden Preis und unter Ausklammerung jeglichen Zufalls anzuvisieren? Mathias Flückiger hat die Möglichkeit, eine sog. «B-Probe» zu verlangen. Falls diese den Befund der «A-Probe» bestätigen würde, wäre der «Dopingfall Mathias Flückiger» wohl gelaufen; in Anbetracht des Alters würde eine Sperre von wohl mindestens zwei Jahren das definitive Ende einer grossen Sportlerkarriere bedeuten. Etwa den Nachweis zu erbringen, dass dem Athleten z.B. ein kontaminiertes Stück Fleisch ohne sein Wissen auf den Speiseteller gezaubert worden sei, dürfte eher schwierig sein. Der Berner hat sich bis dato weder dazu geäussert, ob er den durch die «A-Probe» im Raum stehenden Dopingverdacht bestreitet oder nicht. Auch ist unbekannt, ob von ihm eine «B-Probe» verlangt worden ist oder wird. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Radsportler provisorisch vom Wettkampfgeschehen ausgeschlossen worden. Vorsorglich ist er aufgrund des Anfangsverdachts überdies von seinem Radsportteam suspendiert worden. Für Mathias Flückiger gilt die Unschuldsvermutung.