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Ein irregulärer Millionenschwung?

Photo by Beat Ernst

(causasportnews / red. / 4. September 2022) Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest 2022 in Pratteln (BL) ist seit ein paar Tage Geschichte. Der bedeutendste Sportanlass der Schweiz, der alle drei Jahre stattfindet, wirkt nach; es handelt sich bei diesem Fest in dieser urschweizerischen Sportart «Schwingen» um den nachhaltigsten Sportevent der Schweiz. Zehntausende von Zuschauern vor Ort und Hunderttausende vor den Bildschirmen waren Zeugen, wie sich der Luzerner Wicki Joel zum Schwingerkönig 2022 krönte (für unsere Deutschen Freundinnen und Freunde im Norden und in der Schweiz: «schwingen» ist eine auf Sägemehl ausgetragene Variante des Freistilringens und hat nichts mit dem vor allem in Deutschland populäreren «swingen» zu tun). Es gab schon spektakulärere Schlussgänge als derjenige von Pratteln. Durchwegs herrschte jedoch die Meinung vor, dass der 25jährige Baumaschinenmechaniker und angehende Landwirt, der bei einer Körpergrösse von 183 Zentimetern stolze 110 Kilogramm auf die Waage bringt, ein würdiger und verdienter König in diesem Nationalsport ist.

Die Schweiz wäre jedoch nicht die Schweiz, wenn dieser Erfolg des «Bösen» aus der Innerschweiz einfach so hingenommen würde. «Joel Wickis Millionenschwung war irregulär», moserte etwa die linke Zeitung «Tages-Anzeiger» in Zürich herum; der Ausdruck «Millionenschwung» resultiert daher, weil ein Schwingerkönig mit Werbung schönes Geld generieren kann. Da sind auch die Neider rasch zur Stelle. Kein Wunder, kommen derartige Querschüsse aus diesem Lager. Immerhin ist der Schwingsport nicht nur quer durch alle Gesellschaftsschichten hindurch ein anerkannter, etablierter und beliebter helvetischer Sport, sondern er bedeutet insbesondere die Verkörperung ureigener Schweizer Traditionen, welche dem linken Lager seit jeher ein Dorn im Auge ist. Das Blatt sezierte nach dem Triumph des «Bösesten» aller «Bösen» den entscheidenden Schlussgang und ortet den Makel im entscheidenden Moment des Kampfes so: Wicki Joel hatte beide Hände an der Zwilchhose seines Schlussgang-Gegners Aeschbacher Matthias, dann lässt er diese zuerst mit der linken, dann mit der rechten Hand los und legte Aeschbacher Matthias auf den Rücken. Ein irregulärer Sieg also, weil Wicki Joel eine Reglementsbestimmung des Eidgenössischen Schwingerverbandes verletzt habe. Im technischen Reglement findet sich in der Tat der Passus: «Der schwungausführende oder der gewinnende Schwinger muss mindestens einen Griff an den Schwingerhosen oder am geschlossenen Teil des Ledergurtes des Gegners haben.». Ein irregulärer Sieg also, doch weshalb hat der Kampfrichter diese Reglementsverletzung nicht geahndet? Er hat sie schlicht übersehen und so entschieden aufgrund dessen, was er gesehen hat. In der Retrospektive wird sichtbar, dass die Reglementsverletzung marginal und auch nicht ausschlaggebend für den Sieg von Wicki Joel war. Eine Tatsachenentscheidung, wie sie im Sport immer wieder vorkommt, zufolge Verletzung einer Ordnungsvorschrift (und nicht einer Gültigkeitsvorschrift). In der Welt der Schwinger, die mehrheitlich noch in Ordnung ist, bildet diese Irregularität kein Thema. Hier ist Sport eben noch Sport, und eine Entscheidung auf dem Sportplatz ist eine hinzunehmende Entscheidung. Die in einem Teil der Medien aufgeworfene Frage, ob in diesem Nationalsport zur Aufdeckung derartiger Irregularitäten nicht ein Video Assistant Referee (VAR) als Sehhilfe für den Kampfrichter einzusetzen wäre, ist sich die unverdorbene, «gesunde» Schwinger-Community einig: Im Sport soll man auch mal fünf grad sein lassen. Logisch, dass sich auch der im Schlussgang unterlegene Aeschbacher Matthias keine Gedanken mit Blick auf solche juristischen Spitzfindigkeiten gemacht hat.

Sperre gegen Schurtenberger Sven aufgehoben

(causasportnews / red. / 12. Dezember 2019) Der Schwingsport erregt und erhitzt grundsätzlich die Gemüter. Geht es aber um Werbung in dieser traditionellen, helvetischen Sportart, gehen die Wogen jeweils besonders hoch. Wie unlängst im Zusammenhang mit dem Top-Schwinger Sven Schurtenberger, oder wie dies im Schwinger-Jargon gehandhabt wird mit den Namen, mit Schurtenberger Sven. Dieser trat in einem Kampf anlässlich des diesjährigen Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes im August in Zug mit einer Wettkampf-Bekleidung an, welche zwischen Schuh und Hosenbein Werbung sichtbar machte. Ersichtlich wurde der „Swoosh“ der Sportartikel-Marke „Nike“, einem persönlichen Sponsor des Athleten. Das ging in den Augen des Eidg. Schwingerverbandes (ESV) gar nicht, vor allem nicht am wichtigsten Sportanlass der Schweiz: Der 28jährige Luzerner wurde deswegen vom Sanktionsgremium des Verbandes wegen Verstosses gegen die Werbevorschriften für ein Jahr gesperrt (vgl. dazu auch causasportnews vom 6. November 2019). Der Athlet hatte gegen diese Sanktion rekurriert; die Rekurskommission Werbung des ESV hob die Sperre nun wieder auf. Entscheidend für die Aufhebung der Sanktion, eine Strafe des Privatrechts, war der Umstand, dass Schurtenberger Sven aus der Sichtbarmachung des Logos der Weltmarke keinerlei finanzielle Vorteile ziehen konnte. Gemäss Verbands-Erklärung konnte dem Sportler in dieser helvetischen Ur-Disziplin auch kein vorsätzliches Handeln, bzw. Unterlassen nachgewiesen werden. Nach dieser Entscheidung ist die Welt der Schwinger(innen) wieder in Ordnung: Der Athlet fühlt sich rehabilitiert, der auf keim- und werbefreien Sport bedachte Verband hat in generalpräventiver Hinsicht einen Nagel eingeschlagen und das Bestreben bekräftigt, gegenüber unerlaubter Werbung im Schwingsport rigoros durchgreifen zu wollen – falls es denn notwendig ist…

„Just do it“ (zu) wörtlich genommen

(causasportnews / red. / 6. November 2019) Der Schwingsport erlebte in diesem Jahr mit dem Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest im August in Zug einen nationalen Höhepunkt (vgl. auch causasportnews vom 26. August 2019 sowie „Causa Sport“ 2/2019). In vielerlei Hinsicht wirkt die grösste Sportveranstaltung der Schweiz nachhaltig. So muss etwa der OK-Präsident des Anlasses und SVP-Politiker Heinz Tännler den angepeilten Ständeratssitz für den Kanton Zug in einem zweiten Wahlgang erobern; ob der ehemalige FIFA-Direktor und Eishockey-Einzelrichter den Sprung in die „Kleine Kammer“ des Schweizer Parlaments schaffen wird, ist offen und wird sich am 17. November entscheiden. Die Zuger Veranstaltung hat ihm zweifelllos bei der Verfolgung seiner politischen Ziele geholfen und ihm einen Popularitäts-Schub verliehen, obwohl der umtriebige, ehemalige Sport-Funktionär bis anhin mit dem „Schwingsport“ wenig bis nichts am Hut hatte.

Mit Zuger Nachwehen sieht sich zudem ein Spitzen-Schwinger auf etwas andere Art und Weise konfrontiert. Sven Schurtenberger hat den Slogan der Sportartikel-Weltmarke „Nike“ wohl etwas gar wörtlich genommen („just do it“) und liegt nun mit dem Eidgenössischen Schwinger-Verband im juristischen Clinch. Der Verband ist bekannt dafür, Werbung in dieser ehernen, traditionellen Sportart nur sehr restriktiv zu tolerieren. Die Regularien betreffend Werbung für die Aktiven sind streng. Der Sägemehlring gilt grundsätzlich als werbefreie Zone. Das scheint nun dem Schwinger Schurtenberger Sven (so werden die Schwinger gemäss Etikette bezeichnet: Zuerst Familien-, dann Vornamen) zum juristischen Verhängnis zu werden. In Zug wurde nämlich beim 28jährigen Super-Schwinger bei einem Kampf der „Swoosh“ der amerikanischen Sportartikel-Marke „Nike“ zwischen Schuh und Hosenbein sichtbar, was offenbar ein Verstoss gegen die Werberegularien des Verbandes bedeutet. Schwinger Schurtenberger Sven hatte „es“ einfach gemacht – ohne Vorsatz selbstverständlich, wie er auch beteuert. Er steckt nun in einem zivilrechtlichen Verbands-„Strafverfahren“, das wohl eher nicht mit einem „Freispruch“ enden wird. Geht es um Werbung, versteht der Verband seit Jahrzehnten keinen Spass. Immer wieder kommt es deshalb zwischen ihm und werbe-aktiven Schwingern zu juristischen Auseinandersetzungen wegen Verstosses gegen Werberegularien. In den meisten Fällen enden solche Verfahren mit Vereins-, bzw. Verbandsstrafen (vgl. zur Rechtsnatur und die Auswirkungen etwa Urs Scherrer / Rafael Brägger, in: Basler Kommentar Zivilgesetzbuch I, 2018, Rz. 18 ff. zu Art. 70 ZGB). Obwohl „Nike“ gemäss Homepage des Sägemehl-Cracks nicht zu seinen Sponsoren zählt – er wirbt vielmehr für Käse, ein Bestattungsinstitut, für ein Restaurant, ein Autohaus, usw. – ist der Werbeeffekt aufgrund dieser Auseinandersetzung für diese Marke nun bedeutend. Vielleicht zahlt es sich für Schurtenberger Sven am Ende sogar noch aus, dass er getreu dem Slogan des Sportartikel-Weltkonzerns gehandelt hat.

Wenn ein König abtritt

(causasportnews / red. / 30. Oktober 2019) Wenn ein König abtritt, ist das selbstverständlich auch in der nicht gerade „Monarchie-affinen“ Schweiz das Thema. Es beherrscht die Schlagzeilen, oder müsste sie zumindest beherrschen – und besonders laut sind in einem solchen Fall durchwegs die Nebengeräusche. Beim Rücktritt des Schwingerkönigs von 2016, Matthias Glarner, sorgten die Medien, grundsätzlich die Transporteure von Botschaften aller Art, selber für Aufmerksamkeit, und das nicht nur im Rahmen der Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Rücktritt des 34jährigen Berners (vgl. etwa auch causasportnews vom 4. März 2019). Die Geschichte um den Rücktritt von Matthias Glarner ist auch ein Stück Geschichte des modernen (Sport-)Journalismus‘, der in der heutigen Zeit oft spezielle Wege geht; von der „vierten Gewalt“ im Staat spricht beim Thema „Medien“ schon gar niemand mehr, sie sind (wirtschaftliche) Interessenvertreter und Verfechter oder Steigbügelhalter von (politischen) Ideologien. Donald Trump hat es schliesslich immer gesagt und lässt die Welt seine Entscheidungen und Ansichten praktisch nur noch per „Twitter“ vernehmen.

 

Da lud also der rücktrittswillige „König“ zu einer Pressekonferenz, und das ausgerechnet an einem Samstag, 26. Oktober, als sich die Sonntags-Zeitungen bereits in der redaktionellen Abschlussphase befanden. So kam es, dass die „NZZ am Sonntag“ den Rücktritt von Matthias Glarner in der Sonntagsausgabe nur kurz vermeldete, jedoch, oh dummer Zufall, ein einseitiges, wohl lange zuvor vorbereitetes Porträt, wohl eine „Konserve“, des ehemaligen Spitzenschwingers Arnold Forrer, der 2001 zum König der Sägemehl-Ringer gekürt wurde, brachte! Peinlich, peinlich also für das selbsternannte und von der Dynamik der Ereignisse überrollte Intelligenzblatt von der Zürcher Falkenstrasse, dessen Gangart grundsätzlich nicht als übermässig engagiert qualifiziert werden kann. Den Frust arbeiteten die Blattmacher dann in der Montagsausgabe der „NZZ“ ab und traten – unglaublich für das auf „Stil“ bedachte Blatt – wacker nach. Hämisch und um die eigene Lethargie zu legitimieren, konstatierte der zwischenzeitlich aufgeschreckte Journalist der „NZZ“, der „Sonntags-Blick“, die Boulevard-Konkurrenz der „NZZ am Sonntag“, hätte die Meldung vom Rücktritt von Matthias Glarner am Sonntag auch erst auf Seite 34 gebracht (und nicht etwa, wie es sich geziemen würde, auf der Frontseite); kein Wunder, stehe das Karrierenende des Berners doch im Zusammenhang mit dem Sturz aus einer Gondel anlässlich eines Foto-Shootings für die Zeitschrift „Schweizer Illustrierte“ aus dem selben Verlag wie der „Sonntags-Blick“. Demnach, so war es zwischen den Zeilen in der „NZZ“ zu lesen, trage ja wohl dieser Verlag indirekt eine Mit-Schuld am Karrieren-Ende des Top-Sportlers, der in der Tat nach dem Vor- und Unfall und den darauf basierenden Verletzungen nicht mehr richtig auf Touren kam.

Ironie der Geschichte: Tritt ein „König“ ab, bewegt das nicht nur die Untertanen im Reich, sondern ein Rücktritt ist durchaus geeignet, die Verzweiflung, in der sich die heutigen, serbelnden Medien befinden, zu manifestieren und dokumentieren. Und auch die sog. „seriösen“ Medien scheuen sich nicht vor Kollegenschelten, wenn es darum geht, das eigene Unvermögen zu rechtfertigen.

Ein Schwingfest ausserhalb des Mainstream

(causasportnews / red. / 26. August 2019) Seit gestern hat die Schweiz einen neuen „König“: Es ist der Berner Christian Stucki, der sich am Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest in Zug nach einem fulminanten Schlussgang die Krone für die nächsten drei Jahre aufsetzen liess. Die Veranstaltung war und ist der grösste Sportanlass dieses Jahres in der Schweiz und lockte über das vergangene Wochenende mehr als 400 000 Besucherinnen und Besucher an. Die Sportart ist für Linke und Nette ein Horror. Kein Wunder, denn der Anlass verkörpert letztlich genau diese Werte, welche wider dem Mainstream sind. Man könnte auch sagen: Der Anlass wird von der von den meisten Medien verhassten Schweizerischen Volkspartei (SVP) und gesinnungsverwandten Kreisen getragen. Das beginnt damit, dass der Präsident des Organisations-Komitees ein senkrechter SVP-Mann ist, der Zuger Regierungsrat Heinz Tännler, früher einmal Einzelrichter im professionellen Eishockey, danach Legal Director beim Weltfussballverband FIFA und selber begeisterter Sportler, u.a. mit einschlägiger, erfolgreicher „Engadiner“-Erfahrung (Langlauf-Marathon).

Das Schwing- und Älplerfest ist national verwurzelt wie kein anderer Anlass in der Schweiz. Die Veranstaltung verlief friedlich, Sicherheitschecks gibt es keine, Schwing-Hooligans lassen sinnvollerweise die Finger von einem solchen Sportanlass (weil sie hier auf keine Gesinnungsgenossen treffen), und der Gesamt-Bilanz nach der Veranstaltung kann nichts Negatives entnommen werden. Das Schwing-Publikum ist zweifelsfrei bodenständig und normal (und hat eben nicht einen „abnormalen“ Anlass besucht, wie heute die „Neue Zürcher Zeitung suggeriert) – und das kommt vielerorts nicht gut an. Die Schwinger (PS Es gibt auch Schwingerinnen) biedern sich bei den Medien nicht an wie Showstars jedwelcher Couleur; und das an sich erzürnt die Medienzunft, die gerne hofiert werden will, bereits. Dass sie sich fragt, weshalb herrenlose Rucksäcke auf dem Festgelände keine Bombenwarnung auslösen, spricht für sich. Und dass es auch ohne Öko-Gretas Präsenz in Zug keine Abfallprobleme gab, ist bei den Schwingern eine Selbstverständlichkeit. Zweifelsfrei haftet dem Schwingsport das Spezielle, Mythische an. Es kommt hinzu, dass diese Disziplin eine rein helvetische, typisch nationale Angelegenheit ist. Im Ausland wird diese Sportart höchstens als folkloristische Eigenheit der Schweiz wahrgenommen. Dass das Schwingen den grössten Sportanlass in der Schweiz abgibt, ärgert die uniformen, weltoffenen Europäer der Medien in der Schweiz. Mit dem Schwingen ist in der Tat keine Europapolitik zu machen. Schwinger sind zwar Spitzensportler; auf ihnen hacken die Medien jedoch unablässig herum. Kassiert Roger Federer an einem Tennisturnier in den USA eine Million Franken, ist das für die Medien ein Gott gewolltes Faktum. Wird der Titel des Schwinger-„Königs“ nur schon auf einen Wert von einer Million Franken geschätzt, reden sie von Unehrlichkeit und Realitätsverlust. Dass 400 000 begeisterte Menschen den grössten Sportanlass der Schweiz besuchen und wohl etwa eine Millionen Menschen den Schlussgang am TV verfolgt haben, bedeutet für Medienschaffende die Verklärung einer Sportart, die man am liebsten gar nicht als solche qualifizieren würde. Im Gegensatz etwa zu Roger Federer spricht man den Top-Schwingern die Eigenschaft, schweizerischer Projektionsfiguren zu sein, rundum ab. Für die Medien, und nicht mehr erstaunlich auch für die zum Sprachrohr der gehobenen Linken mutierte NZZ, bedeutet das Spektakel fehlende Authentizität. Für die regelrecht senil gewordene Tante von der Zürcher Falkenstrasse wird im Zusammenhang mit dem Spitzen-Schwingsport der verbale Zweihänder ausgegraben. Wie die permanenten Giftpfeile gegen die SVP hat die NZZ (teils durch das flächendeckende Engagement linker Journalisten und ehemaliger linker Politiker) im Schwingsport auf höchstem Niveau ein neues Feindbild entdeckt. Dabei wird ein derartiger publizistischer Unsinn in die für die NZZ wichtige europäische Welt gesandt, dass wohl damit die seit einiger Zeit intensive Anbiederung der NZZ bei den Deutschen in der Schweiz und bei den Deutschen in Deutschland eine Zäsur erleiden wird – falls das selbsternannte Weltblatt aus Zürich in diesen weltoffenen Kreisen überhaupt noch ernst genommen wird (Beispiel für die klassenkämpferischen Links-Parolen der NZZ: „Der anhaltende Boom des Schwingsports basiert auf seiner Verklärung. Die gelingt nur noch, weil das Schwingen strikt vom internationalen Sport abgeschottet ist.“; „Niemand soll sich täuschen lassen vom Umstand, dass die Arena im Schwenkbereich der Kameras werbefrei ist. Am Tennisturnier in Wimbledon oder an Olympischen Spielen sind die Fernsehbilder ebenso clean. […] Das Eidgenössische ist ebenso ausgeprägter Sportkommerz.“; „Kein Wunder, haben die politisch konservativen Kräfte den Nationalsport für sich besetzt.“). Klar, der Schwingsport weist heute auf diesem Niveau eine kommerzielle Komponente auf. Roger Federer ist nicht Christian Stucki – und Christian Stucki ist nicht Roger Federer. Und klar, der Schwingsport spielt im internationalen Sport keine Rolle. Und klar, das Publikum in dieser Sportart ist ein anderes als das Publikum, das die Street Parade in Zürich gut findet. Und klar, die Verantwortlichen werden es sich überlegen müssen, den Anlass zuschauermässig nicht ausufern zu lassen. So what? – Den Schwingsport als Klassenkampf-Thema zu besetzen, wie dies die Medien teilweise tun, ist so töricht wie aussichtslos. Diese Sportart wird zweifelsfrei den Untergang der Print-Medien überdauern.