
(causasportnews / red. / 4. September 2022) Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest 2022 in Pratteln (BL) ist seit ein paar Tage Geschichte. Der bedeutendste Sportanlass der Schweiz, der alle drei Jahre stattfindet, wirkt nach; es handelt sich bei diesem Fest in dieser urschweizerischen Sportart «Schwingen» um den nachhaltigsten Sportevent der Schweiz. Zehntausende von Zuschauern vor Ort und Hunderttausende vor den Bildschirmen waren Zeugen, wie sich der Luzerner Wicki Joel zum Schwingerkönig 2022 krönte (für unsere Deutschen Freundinnen und Freunde im Norden und in der Schweiz: «schwingen» ist eine auf Sägemehl ausgetragene Variante des Freistilringens und hat nichts mit dem vor allem in Deutschland populäreren «swingen» zu tun). Es gab schon spektakulärere Schlussgänge als derjenige von Pratteln. Durchwegs herrschte jedoch die Meinung vor, dass der 25jährige Baumaschinenmechaniker und angehende Landwirt, der bei einer Körpergrösse von 183 Zentimetern stolze 110 Kilogramm auf die Waage bringt, ein würdiger und verdienter König in diesem Nationalsport ist.
Die Schweiz wäre jedoch nicht die Schweiz, wenn dieser Erfolg des «Bösen» aus der Innerschweiz einfach so hingenommen würde. «Joel Wickis Millionenschwung war irregulär», moserte etwa die linke Zeitung «Tages-Anzeiger» in Zürich herum; der Ausdruck «Millionenschwung» resultiert daher, weil ein Schwingerkönig mit Werbung schönes Geld generieren kann. Da sind auch die Neider rasch zur Stelle. Kein Wunder, kommen derartige Querschüsse aus diesem Lager. Immerhin ist der Schwingsport nicht nur quer durch alle Gesellschaftsschichten hindurch ein anerkannter, etablierter und beliebter helvetischer Sport, sondern er bedeutet insbesondere die Verkörperung ureigener Schweizer Traditionen, welche dem linken Lager seit jeher ein Dorn im Auge ist. Das Blatt sezierte nach dem Triumph des «Bösesten» aller «Bösen» den entscheidenden Schlussgang und ortet den Makel im entscheidenden Moment des Kampfes so: Wicki Joel hatte beide Hände an der Zwilchhose seines Schlussgang-Gegners Aeschbacher Matthias, dann lässt er diese zuerst mit der linken, dann mit der rechten Hand los und legte Aeschbacher Matthias auf den Rücken. Ein irregulärer Sieg also, weil Wicki Joel eine Reglementsbestimmung des Eidgenössischen Schwingerverbandes verletzt habe. Im technischen Reglement findet sich in der Tat der Passus: «Der schwungausführende oder der gewinnende Schwinger muss mindestens einen Griff an den Schwingerhosen oder am geschlossenen Teil des Ledergurtes des Gegners haben.». Ein irregulärer Sieg also, doch weshalb hat der Kampfrichter diese Reglementsverletzung nicht geahndet? Er hat sie schlicht übersehen und so entschieden aufgrund dessen, was er gesehen hat. In der Retrospektive wird sichtbar, dass die Reglementsverletzung marginal und auch nicht ausschlaggebend für den Sieg von Wicki Joel war. Eine Tatsachenentscheidung, wie sie im Sport immer wieder vorkommt, zufolge Verletzung einer Ordnungsvorschrift (und nicht einer Gültigkeitsvorschrift). In der Welt der Schwinger, die mehrheitlich noch in Ordnung ist, bildet diese Irregularität kein Thema. Hier ist Sport eben noch Sport, und eine Entscheidung auf dem Sportplatz ist eine hinzunehmende Entscheidung. Die in einem Teil der Medien aufgeworfene Frage, ob in diesem Nationalsport zur Aufdeckung derartiger Irregularitäten nicht ein Video Assistant Referee (VAR) als Sehhilfe für den Kampfrichter einzusetzen wäre, ist sich die unverdorbene, «gesunde» Schwinger-Community einig: Im Sport soll man auch mal fünf grad sein lassen. Logisch, dass sich auch der im Schlussgang unterlegene Aeschbacher Matthias keine Gedanken mit Blick auf solche juristischen Spitzfindigkeiten gemacht hat.